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Förderung von gebäunintegrierten Photovoltaik-Anlagen bei Fertighäusern

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Page 1: Förderung GIPV

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Wir setzen ein Zeichen!

Page 2: Förderung GIPV

Was ist GIPV?

Unter gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen ver-steht man solche, bei denen das photovoltaische Ele-ment neben seiner üblichen Funktion der Stromerzeu-gung auch die Funktion von Bauelementen übernimmt (doppelte Funktion).Was wird gefördet?

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klima-schonenden und umweltfreundlichen Stromerzeu-gungsanlagen und fördert die Errichtung von gebäude-integrierten Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern privater Haushalte.

In welcher Höhe wird gefördet?

Die Förderung wird in Form eines nichtrückzahlbaren Pauschalbetrags gewährt. Euro 1.450,-/kWpeak für ge-bäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern bis zur Obergrenze von 5,00 kWpeak.

Die Förderung des Klima- und Energiefonds darf 30 % der anerkennbaren Investitionskosten nicht überschrei-ten.

Die Gesamtsumme aller für die Anlage erhaltenen Förderungen darf 50% der anerkennbaren Investitions-kosten (inkl.USt.) bzw. 2.000 Euro / kWpeak nicht über-steigen.

Muss das Haus spezielle Eigenschaften aufweisen?

Das Fertighaus muss einer der folgenden Anforderungen entsprechen:• Passivhaus• klima:aktiv Haus• Haus, das folgende Kriterien erfüllt1. Heizwärmebedarf = max 30 kWh/m2

2. Wärmebedarf über einen Biomasssekessel, eine Solar-anlage, einen Fernwärmeanschluss oder einen Gas- bzw. Ölbrennwertkessels

3. und eine Lüftungsanlage muss vorhanden sein.

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Page 3: Förderung GIPV

Sind irgendwelche Fristen zu beachten?

• Förderungsanträge sind zwischen dem 4. 4. 2011 und dem 30. 11. 2011 bei der Kommunalkredit Public Con-sulting einzubringen.

• Der Kaufvertrag über das Fertighaus mit gebäudeinte-grierter Photovoltaik- Anlage darf nicht vor dem 4. 4. 2011 rechtskräftig abgeschlossen worden sein.

• Der Förderungsantrag muss mit dem dafür vorgese-henen Formular (dieses Sie unter

www.umweltfoerderung.at/gipv) per Fax oder E-Mail erfolgen.

Berechnungsbeispiel

Hat Ihre Photovoltaik-Anlage z. B. eine Größe von 3,97 kWpeak und Investitionkosten in Höhe von Euro 19.500,- ergibt sich folgende Förderungsberechnung:• 3,97 kWpeak x Euro 1.450/kWpeak = Euro 5.757,-• 30 % von Euro 19.500 = Euro 5.850,-• Maximale Förderungshöhe im Fördervertrag:

Euro 5.757,-

In Zukunft der Würfel

Die Errichtung einer gebäudeintegrierten Photovoltaik ist eine Investition in die Zukunft. GIPV Anlagen der Mitglieder des Österreichischen Fertighausverbandes garantieren eine ökologisch und ökonomisch einwadn-freie Energieversorgung.

Achten Sie auf den Würfel! Nähere Infos unter:www.klimafonds.gv.atunter: Förderguide/ Gebäudeinte-grierte Photovoltaik-Anlagen in Fertig-häusern

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Page 4: Förderung GIPV

ÖFV Österreichischer FertighausverbandGonzagagasse 4/3/3, 1010 Wien mehr Information unter:Tel. 01/89 022 99 [email protected]