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EY Restructuring Insights Branche im Fokus 3 Aktuelle Trends im Einzelhandel 7 Interview mit Dr. Christian Gerloff Tax 11 Ein steuerliches Ärgernis – Liquidationen Assurance 13 Konzerninterne Patronatsvereinbarungen Thema im Fokus 14 Fallstudie zur operativen Restrukturierung Daten, Fakten, Sonstiges Ausgabe 1 Dezember 2014

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EY Restructuring Insights

Branche im Fokus3 Aktuelle Trends im Einzelhandel7 Interview mit Dr. Christian Gerloff Tax11 Ein steuerliches Ärgernis

– Liquidationen Assurance13 Konzerninterne Patronatsvereinbarungen Thema im Fokus14 Fallstudie zur operativen Restrukturierung Daten, Fakten, Sonstiges

Ausgabe 1Dezember 2014

2EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

„Noch ein Newsletter“ werden sicher viele sagen. Auch wir, das Restructuring-Team von EY, haben die Sinnhaftigkeit durchaus kontrovers diskutiert und uns am Ende dafür entschieden. Dafür gibt es gute Gründe: Regelmäßige Publikationen im Restruktu-rierungsumfeld sind in der Regel durch den Beratungsschwerpunkt des Heraus gebers geprägt. EY vereinigt durch sein umfassendes Beratungs angebot alle für eine Restruk-turierung relevanten Aspekte. EY hat sich zu einem ganzheitlichen Beratungsunter-nehmen entwickelt, das aus der Kenntnis von Branchen und Märkten seinen Mandanten situationsbezogen Lösungen anbietet. Das Restrukturierungsteam von EY kombiniert sein finanzwirtschaftliches und leistungswirtschaftliches Restrukturierungs-Know-how bei der Konzeption, Analyse und Umsetzung von Restrukturierungskonzepten.

Dieser Newsletter soll eine Reflexion auf die vielfältigen Herausforderungen entlang des Restrukturierungspfades sein und mehrdimensional Aktuelles mit Grundsätzlichem kombinieren und dabei für die Restrukturierung relevante Branchentrends kritisch beleuchten. Die vorliegende Erstausgabe unseres Newsletters greift diese Struktur unter der Rubrik „Branche im Fokus“ am Beispiel des Einzelhandels auf. Auch in den Folge-ausgaben werden wir regelmäßig über die Herausforderungen einzelner Branchen in dieser Rubrik berichten. Unter der Rubrik „Thema im Fokus“ werden wir in der Erst-aus gabe anhand einer Fallstudie unser „360°-Wabenmodell“ vorstellen, das unseren Anspruch einer atmungsaktiven und ganzheitlichen Restrukturierungsdienstleistung dokumentiert. Einen fortlaufenden Akzent möchten wir in der Diskussion steuerlicher und prüfungsbezogener Fragestellungen im Restrukturierungsumfeld in der Rubrik „Multidisziplinäre Restrukturierung“ setzen. Wir haben den Anspruch, alle fachlichen Facetten in der Restrukturierung einer Lösung zuzuführen; diese Rubrik soll regel-mäßig diesen Anspruch dokumentieren. Zahlen, Daten und Fakten rund um die Restruk-turierung sollen Trendaussagen ermöglichen und uns in die Lage versetzen, von einer gemeinsamen Datenbasis aus über Entwicklungen des Restrukturierungsmarktes zu sprechen. Ein externes Experteninterview zu einer der vorgenannten Rubriken soll eine notwendige kritische externe Reflexion und Ergänzung der Beiträge unseres EY-Restructuring-Teams ermöglichen.

Soweit Sie Anregungen oder Hinweise zu unserer Erstausgabe haben, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung und wünschen Ihnen nunmehr bei der – hoffentlich ebenso anregenden wie informativen – Lektüre viel Vergnügen und darüberhinaus eine ange-nehme Adventszeit.

Bernd RichterWirtschaftsprüfer und Steuerberater und leitet als verantwortlicher Partner das Restrukturierungsteam in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Editorial

Redaktion

Dr. Jörg SandowPartner Transaction Advisory Services - [email protected]

Ralf LoeberSenior Manager Transaction Advisory Services – [email protected]

Christopher HallbergManager Transaction Advisory Services - [email protected]

3EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

Die Branche ist, vereinfacht dargestellt, geprägt von einem „Sterben“ der kleinen Boutiquen und Einzelhändler zugunsten größerer Ketten, einer Konsolidierung des Warenhausgeschäfts sowie der Zunahme des Onlinehandels. Dies sind jedoch nur die Symptome der derzeitigen Entwicklung, der unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen.

Vielfach haben Einzelhändler oder Produzenten mit eigenem Einzelhandel die genannten Symptome durchaus festgestellt. Jedoch reagieren sie nicht oder nicht in ausreichendem Umfang, um diese im eigenen Unternehmen zu verhindern. Die Ursache einer Fehlentwicklung liegt oftmals darin, dass Trends, die die Branche bewegen, nicht oder zu spät erkannt werden bzw. dass die unternehmensinterne Organisation nicht ausreichend darauf ausgerichtet wird. Im Folgenden stellen wir vier korrespondierende Trends und ihre jeweiligen Auswirkungen dar. Wir zeigen auf, welche Faktoren wichtig sind, um sich geschickt anzupassen.

MultichannelWas ist das eigentlich und wohin geht die Entwicklung?

Der Begriff „Multichannel“ wird viel benutzt. Im allgemeinen Gebrauch bedeutet er, dass ein Einzelhändler möglichst viele Verkaufskanäle nutzt, um seine Waren abzusetzen. Um dies zu erreichen, eröffneten viele Händler einen Onlineshop.

Der Vertrieb über das Internet ist grundsätzlich richtig. Der Online-kanal (E-Commerce) wird in den nächsten Jahren auch weiterhin an Bedeutung gewinnen (siehe Abbildung 1).

Branche im Fokus

Aktuelle Trends im EinzelhandelViele Wege führen zum Kunden. Nutzen Sie die besten für sich!

Der Einzelhandel erfährt seit eini­ger Zeit einen umfassenden struk­turellen Wandel. Dies hat erheb­lichen Einfluss auf das täg liche Geschäft der Einzelhändler und der Produzenten. Zugleich wird der Wandel von allen beteiligten Grup­pen beeinflusst, sodass ihr Ver­halten bei der Beurteilung der Zukunftsfähigkeit und damit der Sanierbarkeit eines Geschäfts­modells unbedingt zu beachten ist.

Hier sind jedoch zwei Tatsachen hervorzuheben: Der stationäre Handel wird auch in den nächsten Jahren noch der weitaus größte Vertriebskanal des Einzelhandels bleiben und E-Commerce ist nicht das Ende der Entwicklung.

Der sogenannte M-Commerce ist bereits gestartet. Darunter ver-steht man unter anderem die Anpassung der Onlineplattformen in Darstellung und Bedienung an die Benutzung mit mobilen Endge-räten wie Tablets oder Smartphones. Darüber hinaus haben ver-schiedene Händler Anwendungen (Apps) für mobile Endgeräte ent-wickelt, die weiter gehende Funktionen erfüllen – für den Kunden und den Händler. Sie ermöglichen dem Kunden beispielsweise ver-einfachtes Einkaufen oder Bestellen. Für den Händler haben sie

Stationärer Einzelhandel

Kataloghandel

E-Commerce

M-Commerce

–2 %

–5 %

12 %

61 %

86 % 76 %62 %

8 %15 %

24 %

481 513 540 CAGR’10–’20

2010 2015e 2020e11 %

6 %0 % 3 %

3 %

5 %

Quelle: Statista, Kelkoo, EY Analyse

Abbildung 1 | Handelsumsätze Deutschland (Euro Mrd.)

4EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

außerdem den Nutzen einer klassischen Kundenkarte und erlauben teilweise – abhängig von den Berechtigungen, die der App einge-räumt werden – Benachrichtigungen über Sonderangebote, ggf. auch verknüpft mit dem Aufenthaltsort des Kunden.

Setzen Sie die Möglichkeiten individuell und professionell um

Die in Abbildung 1 dargestellte Entwicklung der Vertriebskanäle trifft die breite Masse der Einzelhändler, d. h., sie trifft nicht jeden Einzelhändler in gleichem Maße und nicht jeder muss in gleicher Weise reagieren. Abhängig vom Produkt, das vertrieben wird, ist das Internet nicht zwingend als Absatzkanal einzusetzen. Bestimmte Produkte eignen sich grundsätzlich weniger, direkt über das Inter-net vertrieben zu werden. Dies trifft insbesondere bei beratungs-intensiven Produkten zu, die ggf. ausschließlich individuell her-gestellt oder angepasst werden. Das Gleiche gilt für Luxusartikel, deren Einkauf eventuell auch ein besonderes Erlebnis sein soll.

In jedem Fall sollte der Onlinekanal jedoch genutzt werden, um mit den Kunden zu kommunizieren. Mann kann Interesse für die Pro-dukte wecken und auf stationäre Läden hinweisen. Darüber hinaus kann der Onlinekanal als Serviceinstrument für bereits bestehende Kunden dienen, über das sie Hilfe einholen oder Beschwerden äußern können. Wer vollständig auf den Einsatz des Internets ver-zichtet, wird Umsatzpotenzial ungenutzt lassen, das wahrschein-lich die Wettbewerber abschöpfen werden.

Abbildung 2 verdeutlicht am Beispiel eines Bekleidungseinzelhänd-lers, welche Kunden verloren gehen können, sofern ein Kanal nicht genutzt wird. Untersucht wurde bei Online- und bei traditionellen, stationären Käufern, wie sie sich dem Kaufentschluss angenähert haben, d. h. über welches Medium sie sich über den Artikel und den Preis im Vergleich zu anderen Produkten bzw. Anbietern informiert haben. Hier wird deutlich, dass ein stationärer Händler Gefahr läuft, insgesamt 38 Prozent seiner Kunden zu verlieren, sofern er keine Informationsmöglichkeiten im Internet anbietet.

Bei Nutzung eines Internetauftritts ist dieser schließlich so professio-nell zu gestalten, wie der Einzelhändler das von seiner stationären Verkaufsfläche erwartet. Eine unzureichende Architektur des Auf-tritts oder eine wenig intuitive Gestaltung der einzelnen Seiten führen zu hohen Abbruchraten und verhindern letztlich einen Ge-schäftserfolg. Die Erfolgsfaktoren liegen auch hier – wie bei der stationären Ladenfläche – im Detail. So kann beispielsweise durch eine ausreichend detaillierte Beschreibung und bildhafte Darstel-lung des Produkts die Retourenquote positiv beeinflusst werden.Beim Einsatz eines Onlineshops müssen außerdem die Stärken des Internets ausgespielt werden – Auswahl und Preis. Es sollte daher vermieden werden, das Angebot im Internet im Vergleich zum statio-nären Handel einzuschränken. Sofern es Sonderangebote gibt, sollten sie auch im Onlineshop zu finden sein. Andernfalls findet der Kunde zügig ein Sonderangebot des Wettbewerbs.

Schließlich ist bei Nutzung eines Onlinekanals darauf zu achten, dass dieser nahtlos mit den übrigen Verkaufskanälen wie bei-spielsweise Versandkatalog, stationäre Ladenfläche und etwaige Outlets verknüpft ist. Diese Kanäle müssen innerhalb des Unter-nehmens nebeneinanderstehen, ohne sich gegenseitig Konkurrenz zu machen. Diese konkurrenzlose Koexistenz, die es schließlich unerheblich macht, über welchen Kanal der Kunde sich informiert oder einkauft, nennt man „No-Line-Commerce“ – die höchste Form von Multichannel.

Branche im Fokus

„Wer vollständig auf den Einsatz des Internets verzichtet, wird Umsatzpotenzial ungenutzt lassen, das wahrscheinlich die Wett-bewerber abschöpfen werden.“

Online-Käufer

Online OnlineStationär StationärKatalog Katalog

∑82

∑100 ∑100

∑37∑14 ∑47∑4 ∑16

Traditionelle Käufer

Preisvergleich

Produktinfo

Kauf

Abbildung 2 | Kundenpfade Bekleidung in Deutschland (in % der Befragten)

3911 28 9 3 10 6566

75 11 38 4414 18

1

Quelle: OC&C-Konsumentenbefragung: EY Analyse

5EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

Ein Beispiel einer derartigen konkurrenzlosen Koexistenz sind Onlineterminals, die auf stationären Verkaufsflächen aufgestellt werden. Sie ermöglichen dem Kunden – mit Unterstützung des Verkaufspersonals –, unabhängig von der Warenverfügbarkeit des jeweiligen Ladens auf das vollständige Sortiment im Onlineshop zuzugreifen. Damit können eine Reduzierung der vorzuhaltenden Waren auf der Fläche einhergehend mit einer Reduzierung des Working Capital sowie eine erhöhte Kundenzufriedenheit erreicht werden. Es wird weitgehend ausgeschlossen, dass der Kunde das Geschäft verlässt, weil es ein Produkt möglicherweise nicht in der richtigen Farbe oder Größe gab.

Vergleichbar dem Warenangebot sind die Warenströme und die Lagerhaltung an die Integration der Vertriebskanäle anzupassen. Es sollte außerdem keine Unterschiede in der Liefertreue oder Verfügbarkeit geben. Gleiches gilt für etwaige Anreizsysteme des Vertriebspersonals. Sie sind so an die Integration der Vertriebs-kanäle anzupassen, dass es für den einzelnen Mitarbeiter keinen Unterschied macht, über welchen Vertriebskanal ein Produkt verkauft wird.

Nur alt oder jung? Lernen Sie Ihre Kunden kennen!

Der erfolgreiche Einzelhandel wird in Zukunft eine stärkere Kun-denorientierung erfordern als in der Vergangenheit. Dies hat im Wesentlichen seinen Grund in immer stärker divergierenden Kun-deninteressen wie z. B. Fair Trade, Bio- oder regionale Produkte. Darüber hinaus werden wegen der zunehmenden Kenntnisse über die einzelnen Kunden und deren Einkaufsverhalten die Kunden-segmente überwiegend nicht mehr nach Altersgruppen eingeteilt. Vorreiter in der Branche richten sich vielmehr nach den spezifi-schen Bedürfnissen bestimmter Kundengruppen, um deren Zufrie-denheit und Loyalität zu verbessern, und zwingen damit ihre Wettbewerber gleichzuziehen.

Branche im Fokus

Eine Gruppierung der Kunden nach Altersgruppen wird allgemein als nicht mehr ausreichend angesehen. Die Interessen und Vor-lieben sind in der heutigen Zeit immer altersunabhängiger, da sich auch bei vergleichbarem Alter die Lebenssituationen stark unter-scheiden können. Als plakatives Beispiel hierfür eignet sich der Ver-gleich zwischen Ozzy Osbourne und Prinz Charles. Beide wurden 1948 in England geboren, haben die gleiche ethnische Herkunft und sind als vermögend anzusehen. Trotzdem ist davon auszugehen, dass sich ihr Einkaufsverhalten deutlich unterscheidet.

Quelle: EY Analyse

Abbildung 3 | Darstellung anhand eines Fallbeispiels

Traditionelle Kundensegmentierung Auszug bedürfnisorientierte Kundensegmentierung

Kunden-anteile

Werbe-anteile

Durch-schnittsbon

Gesunde Ernährung

13,8 % 16,1 % 40,4 %

Konservativ & Anspruchsvoll

13,4 % 18,3 % 42,0 %

Preiseinstiegs- bereich

13,4 % 18,5 % 38,4 %

Smart-Budget- Familie

11,6 % 23,7 % 39,1 %

Mittelklasse20 %

Junge Familien24 %

Premium31 %

Preissensitiv25%

+

—+

Eink

omm

en

Alter

6EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

Die Kenntnis über das Einkaufsverhalten der eigenen Kunden oder des zu erschließenden Kundensegments ist somit entscheidend für den Geschäftserfolg. Diese Daten gilt es daher zu erheben. Infrage kommen hier klassische Passantenumfragen, aber auch die Ein-führung von Kundenkartenprogrammen. In einem Onlineshop erfolgt die Datenerhebung bereits während des Bestellvorgangs. Die zur Verfügung stehenden Daten sollten regelmäßig ausgewertet werden und als Grundlage für Entscheidungen bezüglich Sortiment, Preis-lage und Kundenservice dienen.

Das Ziel der Kundenzentrierung muss es sein, den einzelnen Kunden auf seiner Einkaufstour über alle Verkaufskanäle und Sortimente hinweg zu begleiten. Dies ermöglicht einen individuellen Service und versetzt den Einzelhändler in die Lage, auch zusätzliche Bedürf-nisse beim Kunden zu entdecken oder zu wecken. In qualitativer Hin-sicht muss der stationäre Einzelhändler letztendlich den Anspruch haben, den Kundenservice-Algorithmus großer Onlinehändler im persönlichen Kontakt zu übertreffen.

Meinungsbildung in Netzwerken: Digital bedeutet rasend schnell

Die vertrauensvolle Meinungsbildung über bestimmte Produkte findet seit jeher in den persönlichen Netzwerken statt und basiert nur zu einem geringen Teil auf kommerzieller Werbung.

Entscheidend war und ist damit die sogenannte Mundpropaganda bestehender Kunden (siehe Abbildung 4). Diese basiert im Wesent-lichen darauf, wie das Angebot auf die Kunden abgestimmt ist und wie mit den Kunden kommuniziert wird.

Die aktuelle Veränderung findet in den persönlichen Netzwerken statt. Sie haben sich durch die digitalen Medien in ihrer Ausgestal-tung und Reichweite sowie hinsichtlich der Geschwindigkeit des Austauschs erheblich gewandelt. Ein Einzelhändler sollte diese Medien daher beobachten. Idealerweise ist er über eigene Profile in sozialen Netzwerken aktiv und kann so mit seinen Kunden kommunizieren. Die grundsätzliche Anonymität der Meinungs-äußerungen in den digitalen Medien erschwert die Kommunikation, sollte jedoch nicht davon abhalten.

Die Auswertung digitaler Medien, insbesondere sozialer Netzwerke und Blogs, kann dem Einzelhändler auch über den reinen Vertrieb hinaus von Nutzen sein. Er kann sich damit ein breites Meinungsbild zu einem bestimmten Produkt und zur konkreten Kaufmotivation machen. Dies ermöglicht wiederum eine bessere Anpassung an den jeweiligen Kunden und seine Wünsche.

Das Tempo steigt: Veränderungen verlaufen immer rasanter

Zusätzlich zu sämtlichen Herausforderungen, die sich einem Ein-zelhändler stellen, kommen neue Entwicklungen in immer kürzeren Abständen auf ihn zu. Die Entwicklung der Kommunikation erfolgt immer schneller, wie sich am Beispiel der Werbung nachverfolgen lässt. Die Wurfsendung wurde zum E-Mail-Newsletter, danach zur Bannerwerbung auf Internetseiten und schließlich zur Werbung in sozialen Netzwerken.

Heute unterteilt man Werbeaktivitäten in Paid Media (TV-, Radio- oder Bannerwerbung), Owned Media (Werbung auf vom Werbe-treibenden kontrollierten Kanälen wie die eigene Website oder mobile Apps) und Earned Media (unbezahlte Werbeeffekte durch virales Marketing oder ein hohes Ranking bei Suchmaschinen). Gerade um das Ranking bei Internetsuchmaschinen haben sich um-fangreiche Beratungsdienstleistungen entwickelt – Search Engine Optimization (SEO). Diese Veränderungen sollten Einzelhändler im Rahmen der Kundenkommunikation ebenfalls berücksichtigen. ▪

Branche im Fokus

FazitDie Herausforderungen für den Einzelhandel sind weitgehend bekannt. Es bedarf jedoch im Einzelfall einer individuellen Untersuchung, welcher Trend in welchem Umfang maßgeblich und wie darauf zu reagieren ist. Dies hängt entscheidend von dem vertriebenen Produkt und den Zielkunden ab.

Obwohl die entscheidenden Reaktionen auf die Herausforde-rungen aufgrund der schnellen Entwicklung zügig erfolgen sollten, ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Maßnah-men vollständig, aufeinander abgestimmt und in ausreichender Qualität umgesetzt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass auch erfolgversprechende Maßnahmen trotz erheblicher Anstrengungen und Kosten ohne Wirkung bleiben.

Kontakt

Christoph ElzerStandortleiter München Transaction Advisory Services – Restructuring

Telefon +49 6196 996 [email protected]

Vertrauen in Empfehlungen aus dem eigenen Netzwerk

78 %

Vertrauen in kommerzielles Marketing

14 %

Abbildung 4 | Umfrage Kundenvertrauen, 2012

Quelle: Socialnomics, EY Analyse

7EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

Insolvenzverfahren in der Modebranche

Interview

Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff ist Partner der Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte, München, die sich fast ausschließlich mit Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz-situationen befassen. Er gehört zu einer der führenden Insolvenzverwalter im süddeutschen Raum und hat insbesondere Erfahrungen in Konzerninsolvenzen, Anleiherestrukturierungen und grenzüberschreitenden Insolvenzfällen. Neben seinen Kenntnissen in Krankenhaus-insolvenzen ist Dr. Gerloff ausgewiesener Experte bei der Restrukturierung von Modeunter-nehmen und hat unter anderem als Insolvenzverwalter die Insolvenzen der Escada AG und Rena Lange Holding GmbH geleitet.

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Es hat in der Vergangenheit mehrere Modehäuser gegeben, wie Escada, Rena Lange und Strenesse, die Insolvenz an­melden mussten. Gibt es Ihrer Meinung nach generelle strukturelle Probleme oder Herausforderungen, vor denen der­artige Unternehmen stehen?

Dr. Christian Gerloff: Wir haben in der Modeindustrie wohl noch nicht das Ende der negativen Entwicklung erreicht. Eine ganze Reihe weiterer Modehäuser befindet sich in einer Krise. Zum einen liegt das an der Struktur der Unternehmen, zum ande-ren an ihrer mangelnden Größe.

Hinzu kommt, dass sich Modetrends verän-dern. Viele Männer tragen zum Beispiel keine Krawatten mehr und auch Frauen klei-den sich weniger formell oder anlassbezo-gen. Das macht solchen Unternehmen zu schaffen, die diese Trends nicht einfach so mitgehen können.

Ist die Nachfrage allgemein geringer geworden?

Dr. Christian Gerloff: Die Nachfrage nach Bekleidung ist nicht geringer geworden. Aber die Kunden verhalten sich insgesamt pragmatischer. In Amerika geht man bei-spielsweise vor Weihnachten zum Einkaufen und kleidet sich für diese Tage komplett ein. In Deutschland erwartet man Kleidung, die sich immer wieder beliebig kombinieren und tragen lässt, um nicht ständig neues Geld ausgeben zu müssen. Die Strahlkraft einer Marke muss schon groß sein, um ent-sprechend hohe Preise verlangen zu können.

Was kann der Einzelhandel gegen diesen Trend tun? Würde es Ihrer Meinung nach helfen, wenn man sonntags mit der Familie durch die Einkaufspassagen flanieren könnte?

Dr. Christian Gerloff: Verkaufsoffene Sonntage sind regelmäßig ein Hit. Wichtig ist aber auch eine gute Verknüpfung aus präsentem Einzelhandel und Internetver- trieb. Immer mehr Menschen gehen in ein

Geschäft, um ein Produkt sehen und auch anfassen zu können und es hinterher im Internet zu bestellen. Oder umgekehrt: Die Kunden informieren sich im Web und tref-fen dort eine Vorentscheidung, der Kauf findet dann im Laden statt. Entscheidend ist, dass der Handel seine Verkaufsstruk-turen hinterfragen und optimal ausrichten muss. Der Einzelhandel muss das Einkau-fen zum Erlebnis machen, um gegen die Bequemlichkeit des Internetvertriebs an-zukommen. Die Ware muss erlebbar sein, gerade bei Mode. In diesem Zusammen-hang spielen Öffnungszeiten wieder eine wichtige Rolle.

Welche Schwierigkeiten sind bei dem Insolvenzverfahren von Escada aufge­treten, welche bei Rena Lange?

Dr. Christian Gerloff: Grundsätzlich be-steht das Dilemma, dass eine Insolvenz und ein Luxusprodukt einfach nicht zusam-menpassen. Darüber hinaus lassen sich keine allgemeingültigen Probleme nennen. Bei Escada hatte man bestimmte Entwick-lungen in der Modeausrichtung, im Vertrieb und im Marketing verschlafen, beispiels-weise den Vertrieb über Outletcenter. Rena Lange hat es verpasst, rechtzeitig in neue Märkte zu expandieren, insbesondere in den asiatischen Markt. Gleichzeitig haben sie im Heimatmarkt verloren. Die Marke ist heute in Amerika bekannter als in Deutschland. Zudem wechselten bei Rena Lange in den letzten Jahren oft die Designer, was Konti-nuität verhinderte. Bereits durch zwei Kol-lektionen, die von den Kunden nicht akzep-tiert werden, kann der Weg schnell in die Krise führen. Die Akzeptanz bei den Kunden nimmt in einem schleichenden Prozess sukzessive ab und sowohl Produkt als auch Marke verlieren an Begehrlichkeit.

Wo lagen die Unterschiede zwischen den beiden Unternehmen? Bei Escada konnte man ja einen Investor finden. Welcher ent­scheidende Vorteil machte dies möglich?

Dr. Christian Gerloff: Der wichtigste Unter-schied war, dass Escada eine ausreichende Liquidität aufwies, unter dem damaligen

CEO Bruno Sälzer den richtigen Weg bereits eingeschlagen hatte und auf die Insolvenz gut vorbereitet war. Dies gab den Ausschlag für den Erfolg. Dadurch konnten wir den Geschäftsbetrieb relativ nahtlos weiterfüh-ren, mit allen Schwierigkeiten natürlich, die ein Insolvenzverfahren mit sich bringt.

Bei Rena Lange war die Insolvenz nicht vorbereitet und es lag eine schlechte Liquiditätssituation vor. Damit lässt sich ein Geschäftsbetrieb nur sehr schwer aufrechterhalten.

Bei Insolvenzverfahren wird heute viel über Kommunikation gesprochen. Wer hat die Kommunikation bei Escada geleitet?

Dr. Christian Gerloff: Der Vorstand und ich haben die Kommunikation abgestimmt und gemeinsam vertreten. Das ist gegen Ende des Verkaufsprozesses mehr auf mich über-gegangen. Grundsätzlich galt: Zurückhal-tend kommunizieren und nichts versprechen, was man möglicherweise nicht halten kann. Die Medien waren stets über den Prozess informiert und konnten Gerüchte und Spe-kulationen gut einordnen, aber die einzig wirkliche Pressekonferenz habe ich erst nach dem Verkauf gegeben. Zuviel mediale Kommunikation in einer solchen Situation kann sehr schnell zu einer Beschädigung der

Interview

„Grundsätzlich besteht das Dilemma, dass eine Insolvenz und ein Luxusprodukt einfach nicht zusammen passen.“

Marke, einem wesentlichen Asset der Insol-venzmasse, führen. Die Kunden wurden über Rundschreiben beziehungsweise die regional zuständigen Verkaufsleiter informiert. Wir versuchten immer, Transparenz über die Si-tuation zu schaffen und über die weiteren Schritte – jedoch nicht über die Presse.

Wie sieht der Ausblick für die Retailbranche aus?

Dr. Christian Gerloff: Es wird im Handel generell gravierende Umwälzungsprozesse

Interview

geben, die davon abhängen, wie sich dieser Bereich künftig positionieren will. Im Mo-ment herrscht noch sehr viel Gejammere. Es wäre aber nötig, sich von alten Einkaufs-vorstellungen und -gewohnheiten zu tren-nen und komplett neu darüber nachzuden-ken, was die Kunden wollen und mit welchen Konzepten man sie in die Geschäfte be-kommt. Hier muss ein Umdenken statt-finden. Meiner Ansicht nach hilft dem Ein-zelhandel nur das Erlebnis „Einkauf“.

Ein anderer Punkt ist, ob der Internethan-del in der Lage ist, sein Geschäft profitabel

zu betreiben. Ein entscheidender Faktor ist dabei, ob die Webshops schärfere Bedin-gungen einführen und beispielsweise den kostenlosen Rückversand von Ware weiter einschränken.

Unternehmensanleihen im Insolvenzverfahren

Escada und Rena Lange haben eine An­leihe emittiert. Welche Folgen hatte dies für das jeweilige Verfahren?

Dr. Christian Gerloff: Grundlegend ver-schiedene. Bei Escada fiel die Anleihe nicht unter das deutsche Schuldverschreibungs-gesetz, sondern unterlag dem Recht des Staates New York. Wir sind bei mehreren Fragen nicht zu einer Lösung gekommen, weil die Anleihebedingungen die Restruktu-rierung einfach ausgeschlossen haben. Hätte Escada nicht die Strahlkraft der Marke gehabt, sodass es einen wirklichen Bieter-wettstreit geben konnte, hätte man den Geschäftsbetrieb allein aufgrund der Anlei-hebedingungen einstellen müssen. Die An-leihe bei Rena Lange fällt unter das deutsche Schuldverschreibungsgesetz, was zu deut-lichen Erleichterungen führt. Es gibt einen gemeinsamen Vertreter, mit dem wir Ent-scheidungen fällen können. Die äußeren Bedingungen der Anleihen waren also grund- verschieden.

Investorenauswahl im Insolvenzverfahren

Was muss ein Investor mitbringen, um mit einer Veräußerung aus einer Insol­venz Erfolg zu haben?

Dr. Christian Gerloff: Er muss zunächst die Situation verstehen. Wenn sich ein Interes-sent ewig damit aufhält, im Datenraum Bilan-zen zu durchforsten, ist er möglicherweise auf der falschen Spur. Der Investor braucht ja nicht zu überprüfen, ob die Insolvenzgründe

„Der Investor braucht ja nicht zu überprüfen, ob die Insolvenzgründe vorliegen. Das wissen wir schon.“

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Interview

vorliegen. Das wissen wir schon. Es muss ihm klar sein, dass es in der Regel um einen reinen Asset Deal geht und er deshalb eine vereinfachte Due Diligence hat. Vor allem aber muss er das Geschäft und das Produkt verstehen. Auch die Zeitachse gilt es im Blick zu haben, da Schnelligkeit ein Wettbe-werbsvorteil gegenüber anderen Interes-senten sein kann. Für uns als Verwalter geht es nicht unbedingt darum, den letzten Euro herauszuziehen, sondern auch um Schnelligkeit und Transaktionssicherheit. Eine Modemarke kann in einem Insolvenz-verfahren schnell Schaden nehmen.

Worauf sollte der Insolvenzverwalter bei der Auswahl des Investors achten? Auf das höchste Angebot, die meisten gesicherten Arbeitsplätze oder auf die schönsten Luftschlösser?

Dr. Christian Gerloff: Neben dem Kauf-preis ist für mich auch immer die Transakti-onssicherheit entscheidend. Das war auch bei Escada ein großes Thema. Es gab ja – gerade auch in jüngster Zeit – schon einige Insolvenzen, bei denen ein Verkauf zwar vereinbart, aber dann nicht abgeschlossen wurde, weil zum Beispiel die Finanzierung fehlte. Es gibt Angebote, die sehr hoch sind, bei denen aber Klauseln eingebaut werden, die das hohe Angebot wegschmelzen lassen.

Jedes Angebot sollte nach Möglichkeit auch mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen verbun-den sein. Das ist ein Anspruch, den ich als Verwalter habe. Aber meine oberste Auf-gabe, das wird oft vergessen, ist die best-mögliche Gläubigerbefriedigung. Formal muss ich daher das wirtschaftlich beste Angebot annehmen. Ein Beispiel: Bieter A bietet 10 Mio. Euro und übernimmt die Hälfte der Arbeitnehmer. Bieter B bietet 8 Mio. Euro und übernimmt alle Mitar-beiter. Der Abbau der Arbeitsplätze kostet 5 Mio. Euro. Dann sind die 8 Mio. Euro das wirtschaftlich bessere Angebot.

Entwicklung der Branche der Insolvenzverwalter

Zum Abschluss die Frage, wie die Branche der Insolvenzverwalter in den nächsten Jahren aussehen wird.

Dr. Christian Gerloff: Die Zeit der testoste-rongesteuerten Sonnenkönige ist vorbei. Ich denke, es wächst eine neue Verwalter-generation heran, die deutlich teamfähiger ist als die früheren. Moderne Insolvenz-verwaltung heißt für mich, dass ich mich mit meinem Team möglichst lautlos an ein

„Es wäre aber nötig, sich von alten Einkaufsvor-stellungen und -gewohnheiten zu trennen und komplett neu darüber nachzudenken, was die Kunden wollen und mit welchen Konzepten man sie in die Geschäfte bekommt. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Meiner Ansicht nach hilft dem Einzelhandel nur das Erlebnis ,Einkauf‘.“

Unternehmen andocke. Ich bin nicht der bes- sere Geschäftsführer und stehe nicht über dem Vorstand. Natürlich gibt es Phasen, in denen wir die Zügel anziehen müssen. Aber davon abgesehen wird Teamfähigkeit sehr wichtig sein.

Das Interview führte Christopher Hallberg, Manager Transaction Advisory Services – Restructuring. ▪

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11EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

Regelmäßig weisen derartige Gesellschaften in ihrer Bilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf, der durch (Gesellschafter-)Darlehen finanziert wird. Die Darlehen sind mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen, um eine insolvenz-rechtliche Überschuldung zu vermeiden. Soll die Gesellschaft nun liquidiert werden, steht fest, dass die Darlehensverbindlichkeiten nicht mehr zurückgezahlt werden und damit auch keine Belastung mehr für die Gesellschaft darstellen. Damit ergibt sich die – höchst-richterlich bislang nicht geklärte – Frage, ob die Darlehensver-bindlichkeiten in der steuerlichen Liquidationsschlussbilanz gewinn-erhöhend auszubuchen sind. Wäre dem so, würde im Rahmen der Liquidation ein Scheingewinn besteuert, denn an der wirtschaft-lichen Leistungs fähigkeit der Tochtergesellschaft ändert sich durch deren Liquidation natürlich nichts.

Keine Klärung durch BFH-Entscheidung vom 5. Februar 2014

Die Praxis hatte gehofft, dass der BFH in dieser Frage die notwen-dige Klarheit schaffen würde: In dem Verfahren I R 34/12 wollte sich die Klägerin von der Finanzverwaltung durch einen Antrag auf verbindliche Auskunft bestätigen lassen, dass kein steuerpflichtiger Gewinn im Rahmen des Liquidationsverfahrens über ihr Vermögen entsteht, wenn eine Darlehensverbindlichkeit, für die der Gesell-schafter einen Rangrücktritt erklärt hatte, nicht vollständig zurück-geführt wird. Das beklagte Finanzamt hatte diese Rechtsansicht

allerdings nicht geteilt und die Erteilung der beantragten verbind-lichen Auskunft daher abgelehnt.

Das Finanzgericht Münster vertrat in der ersten Instanz die Auffas-sung, dass das Darlehen in der Liquidationsschlussbilanz weiterhin auszuweisen sei und demnach kein steuerpflichtiger Gewinn ent-stehe. Die Fähigkeit der Gesellschaft, die Verbindlichkeit zu tilgen, sei für deren Passivierung unerheblich, da ihr Vermögen bei Aus-buchung der Verbindlichkeit zu hoch ausgewiesen würde und es im Ergebnis zur Besteuerung eines Scheingewinnes käme.

Leider hat der BFH in seinem Urteil vom 5. Februar 2014 – I R 34/12 (vgl. BFH/NV 2014, 1014) diese Rechtsauffassung nicht bestä-tigt, sondern die Frage offengelassen. Dem Finanzamt steht nach Auffassung des BFH bei der Erteilung verbindlicher Auskünfte ein Ermessensspielraum zu. Diesen Ermessensspielraum habe das Finanzamt durch die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft nicht überschritten, da die Annahme, eine mit einem Rang-rücktritt versehene Darlehensverbindlichkeit sei im Rahmen eines Liquidationsverfahrens aufzulösen, jedenfalls nicht evident rechts-fehlerhaft sei.

Im Ergebnis besteht damit für die Praxis unverändert keine Rechts-sicherheit über die steuerlichen Folgen bei der Liquidierung über-schuldeter Tochtergesellschaften. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass etwaige steuerliche Verlustvorträge der Gesellschaft auch im Falle der Liquidation nur bis zu einem Betrag

Abwicklung inaktiver, überschuldeter Tochtergesellschaften – ein steuerliches Ärgernis!

Tax

Die Liquidation über-schuldeter Gesellschaf-ten, die ihre Geschäfts-aktivitäten weit gehend eingestellt haben, be-reitet der steuerlichen Praxis seit Jahren Probleme.

12EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

von 1 Mio. Euro unbeschränkt mit Gewinnen aus der Ausbuchung der Forderung verrechnet werden können; darüber hinaus sind nach den Regeln der sogenannten Mindestbesteuerung – deren Ver-fassungsmäßigkeit allerdings zweifelhaft ist (vgl. dazu die aktuell beim BVerfG anhängige Vorlagefrage des BFH in dem Verfahren I R 59/12, BFH/NV 2014, 1674) – Gewinne nur zu 60 Prozent mit Verlustvorträgen verrechenbar.

Alternativen zur Liquidation

Verschmelzung

Verglichen mit einer Liquidation ist die Verschmelzung der inaktiven Tochtergesellschaft mitunter eleganter und auf jeden Fall deutlich schneller. Gerade in Konzernstrukturen werden nicht mehr benötigte Gesellschaften regelmäßig auf dem Wege der Verschmelzung „ent-sorgt“. In Krisensituationen sollte die Verschmelzung jedoch vermie-den werden, da durch sie auch potenzielle Risiken aus der Vergan-genheit (z. B. Umweltrisiken, Gewährleistungs risiken oder Steuer - risiken) auf den aufnehmenden Rechtsträger übertragen werden.

Einlage und Rückzahlung

Eine mitunter praktikable Lösung des Problems ist die Einlage liqui-der Mittel in die Tochtergesellschaft mit anschließender Rückzah-lung des (Gesellschafter-)Darlehens. Allerdings setzt dies zunächst die Verfügbarkeit von Liquidität in entsprechendem Umfang vor-aus. Zudem besteht die Gefahr, dass etwaige Gläubiger der Gesell-schaft versuchen, auf die Mittel zuzugreifen. Unter steuerlichen Aspekten ist es ratsam, dass die eingelegten Mittel einige Tage in der Gesellschaft verbleiben, bevor sie zur Darlehensrückzahlung verwendet werden. Ansonsten könnte die Finanzverwaltung den Vorgang unter dem Aspekt des Gestaltungsmissbrauchs in einen steuerpflichtigen Forderungsverzicht des Gesellschafters umdeuten.

Verbindliche Auskunft zur Absicherung

Sofern also keine alternativen Möglichkeiten zur Beendigung der Tochtergesellschaft vorhanden sind, empfahl sich bislang die Ein-holung einer verbindlichen Auskunft zur Absicherung des Stehen-lassens der Verbindlichkeit in der steuerlichen Liquidationsschluss-bilanz. In Anbetracht der jüngsten Entscheidung des BFH sollte es nun aber schwierig werden, eine positive verbindliche Auskunft zu erhalten.

Billigkeitserlass

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Liquidation durchzufüh-ren, ohne die Frage einer Ausbuchung der Darlehensverbindlich-keiten in der Liquidationsschlussbilanz vorab mit der Finanzver-waltung abzuklären oder sie in der Steuererklärung ausdrücklich anzusprechen. In vielen Fällen wurde dies in der Vergangenheit ohne Beanstandung „durchgewunken“, wozu auch ein mangelndes Problembewusstsein aufseiten der Finanzbehörde beigetragen haben mag.

Zumindest dann, wenn die Gesellschaft kein (liquides) Vermögen mehr hat, sollte hier auch kein Haftungsrisiko für die Geschäftsfüh-rer/Liquidatoren der Gesellschaft bestehen. Kommt es doch zu einer Steuerfestsetzung im Rahmen der Schlussbesteuerung, so bietet sich als letzte Möglichkeit ein Antrag auf Erlass der Steuern an. Ein derartiger Antrag hat durchaus Aussicht auf Erfolg, da es ohne den Erlass – wie auch vom Finanzgericht Köln ausgeführt – zu der Besteuerung eines Scheingewinns käme. ▪

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13EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

Das Problem: Nach dem Urteil des BGH vom 20.09.2010 (II ZR 296/ 08 BB 2010, S. 2717) kann auch eine konzerninterne, harte (Patro-nats-)Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden, wenn die Parteien nach den Umständen des Einzelfalles (ggf. kon-kludent) ein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart haben. Der Wirksamkeit einer Kündigung durch die Patronin stehen nach Ansicht des BGH in diesem Fall weder die Grundsätze des Eigen-kapitalersatzrechts (für Insolvenzeröffnungen vor dem 01.11.2008 weiterhin anwendbar) noch diejenigen des sog. Finanzplankredits (= Zusatzleistungen, die Gesellschafter neben ihrer Einlage schul-den) entgegen. Es bestehe auch kein Gebot, zugesagte Kredit-mittel auch in der Krise noch auszuzahlen. In dem zu entscheiden-den Fall hatte sich die (mittelbare) Muttergesellschaft gegenüber der zu diesem Zeitpunkt bereits in der Krise befindlichen Komman-ditgesellschaft (KG) verpflichtet, deren fällige Verbindlichkeiten auf Anforderung zur Vermeidung von deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung während eines Zeitraums zu erfüllen, der zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit erforderlich ist. Die KG war zu diesem Zeitpunkt handelsbilanziell überschuldet und verfügte nicht über nennenswerte stille Reserven.

Im Streitfall wurde die Vereinbarung von der Patronin gekündigt, als feststand, dass eine Sanierung der KG nicht erreicht werden konnte. Nachdem für die KG daraufhin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat der Insolvenzverwalter die beklagte Patronin wegen Kündigung der Vereinbarung auf Schadensersatz in Höhe der Insolvenzforderungen aller übrigen Gläubiger der KG in Anspruch genommen. Nach Ansicht des BGH war die Kündigung wirksam. Im Streitfall sei ein konkludent vereinbartes Kündigungsrecht darin zu sehen, dass eine Insolvenz der KG mit der Vereinbarung nicht dauerhaft, sondern nur für den Zeitraum vermieden werden sollte, den die Beklagte für die Überprüfung der Sanierungsmöglichkeiten u. a. durch Gewinnung externer Investoren benötigte. Die in der akuten Krise vereinbarten Beistandsleistungen sollten also gerade keine „Überlebensgarantie“ darstellen, sondern lediglich eine Interimswirkung für den Zeitraum der Prüfung der Sanierungs-fähigkeit haben.

Nicht zuletzt aufgrund dieses Urteils stellt sich in der Praxis regel-mäßig die Frage, ob das Vorhandensein einer Patronatsverein-barung allein ausreicht, um für die Aufstellung und Prüfung des

Konzerninterne Patronats - vereinbarungen und ihre Kündbarkeit in der Going-Concern-Prüfung

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Jahresabschlusses eines in der Krise befindlichen Unternehmens noch von einer Unternehmensfortführung ausgehen zu können. In jedem Fall ist bei der Beurteilung der Eignung einer vorgelegten Patronatsvereinbarung für eine weitere bilanzielle Bewertung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) eine erhöhte Aufmerksamkeit des Ab-schlussprüfers im Hinblick auf eine mögliche Kündbarkeit erforder-lich. Dabei ist auch die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells im Fall einer Beendigung des Beistands zu berücksichtigen. Sofern in der Patronatsvereinbarung keine Regelungen zu Laufzeit oder Künd-barkeit enthalten sind, muss der Abschlussprüfer beurteilen, ob nach den Umständen des Einzelfalls ein Kündigungsrecht konklu-dent vereinbart wurde oder eine außerordentliche Kündigung möglich ist und wie sich dies auf die Fortführungsfähigkeit der Un-ternehmenstätigkeit in der Krise auswirkt.

Fazit und EmpfehlungIm Hinblick auf die mit Patronatserklärungen verbundene Rechts-unsicherheit erscheint es aus unserer Sicht empfehlenswert, stets eine eindeutige Kündigungsregelung zu vereinbaren. Sie sollte darüber hinaus vorsehen, dass spätestens im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung eine dann ggf. (noch) bestehende bilanzielle Überschuldung durch den Patron ausge-glichen und zugleich sichergestellt wird, dass nach Beendigung des Beistands keine sofortige Zahlungsunfähigkeit eintritt.▪ ▪

Bei der Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschluss-prüfung ist die Annahme der Unternehmensfortführung (sog. Going-Concern-Prinzip) eines der zentralen Rechnungslegungsprinzipien (IDW Prüfungsstandard 270). Die konzern-interne Patronatsvereinbarung ist in der Praxis ein oft verwendetes Instrument, Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beseitigen.

14EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

Ausgangsituation

Ein Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe in einer struk-turschwachen Region in Ostdeutschland wurde durch EY im Rahmen seiner Sanierung beraten. Aufgrund von Missmanagement und un-einheitlichen Vorstellungen der Stakeholder hinsichtlich seiner Zu-kunft war das Unternehmen in eine akute Liquiditätskrise geraten. Für den Betrieb mit etwa 100 Mio. Euro Umsatz gab es zwar Kaufin-teressenten, doch war aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nicht absehbar, dass ein Verkauf vor Insolvenzreife erfolgen könne.

In dieser kritischen Situation galt es an erster Stelle, die unmittelbar bevorstehende Insolvenz abzuwenden. Direkt im Anschluss an die Beauftragung durch den Kunden galt es, zunächst Transparenz zu schaffen mit daraus resultierenden Reportingaufgaben für den Aufsichtsrat sowie die Poolbanken. Um die akute Liquiditätskrise einzudämmen, musste das Unternehmen binnen fünf Tagen eine Unterdeckung in zweistelliger Millionenhöhe schließen. In einem strukturierten Prozess mit der Geschäftsführung und anderen Stake-holdern des Unternehmens konnten wir innerhalb dieses engen Zeitrahmens Liquiditäts reserven deutlich über den benötigten Be-trag hinaus heben und die Zahlungsunfähigkeit abwenden.

Dem Unternehmen gelang mit unserer Unterstützung die schnelle Auflösung von Liquiditätsreserven bzw. die Verbesserung der Situation im Liquiditätsstatus. Unter anderem wurden folgende Sofortmaßnahmen angewandt:

Verkürzung der Zahlungsziele mit Hauptkunden

Eine ergebnisorientierte Analyse offener Rechnungen und aktueller Lieferungen an Großkunden ermöglichte die kurzfristige Ansprache und Verhandlung. Selbst Verhandlungen zu einem Zahlungsziel von null sind regelmäßig wie auch hier im Rahmen einer offenen Kommunikation und des ehrlichen Aufzeigens der Alternativen mit Großkunden möglich.

Stundungsvereinbarungen mit Gläubigern

Im vorliegenden Fall führten Verhandlungen mit wesentlichen Lieferanten zu einer Vereinbarung längerer Zahlungsziele oder (Teil-)Stundungen. Aufgrund des akuten Insolvenzrisikos ist in solchen Fällen eine strikte Orientierung an Aufwand (Verhand-lungsdauer) und Nutzen (Obligo/Erfolgswahrscheinlichkeit)

solcher Verhandlungen geboten. Die Dokumentation erfolgreicher Verhandlungen erfolgte über entsprechende Bestätigungsschreiben der Gläubiger.

Verkauf von Vermögen

Neben dem kurzfristigen Sale and Leaseback eines Grundstücks im vorliegenden Fall sind entsprechende Optionen auch für marktgän-gige technische Anlagen zu empfehlen. Dasselbe gilt für den Verkauf nicht betriebsnotwendigen Vermögens, sei es ein hoher Bestand an Working Capital oder kurzfristig fungibles Anlagevermögen (z. B. Wertpapiere). Den Kosten dieser kurzfristigen Fire Sales ist dabei immer die Verfügbarkeit alternativer Liquiditätsreserven zur nach-haltigen Abwendung der Insolvenz gegenüberzustellen. Im vorlie-genden Fall war nach Abwägung der Kosten lediglich der Grundstücks-verkauf ratsam. Die übrigen Varianten wurden geprüft, jedoch nicht vorgenommen.

(Nachrangige) Gesellschafterdarlehen

Ein Finanzierungsbeitrag durch Gesellschafter war kurzfristig realisier-bar, um die verbliebene Liquiditätslücke zu schließen. Regel mäßig wird dieser Beitrag auch von den übrigen Gläubigern gefordert, be-vor im weiteren Restrukturierungsverlauf Zugeständnisse hinsicht-lich Finanzierungsmaßnahmen gemacht werden.

Weitere Stabilisierung

Nach Abwendung der unmittelbaren Insolvenzgefahr konnten wir im Rahmen der weiteren Analyse des operativen Geschäfts des Kun-den Optimierungshebel u. a. für die Produktionsabläufe, das Pro-duktportfolio, das Debitorenmanagement und die Controllingpro-zesse aufzeigen. Wichtige Maßnahmen umfassten unter anderem:

Fertigungsoptimierung

Da bei Restrukturierungsbeginn bereits Defizite in der Fertigung und den zugehörigen Planungs- und Controllingprozessen festgestellt wurden, war es möglich, im weiteren Projektverlauf greifbare Opti-mierungsmaßnahmen mit messbarem Mehrwert zu formulieren. Wesentliche Arbeitspakete umfassten u. a. die Definition einer nach

Finanzmaßnahmen und operative Schritte bei einem produzierenden Unternehmen

Thema im Fokus

15EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

Komplexität segmentierten Fertigungsstrategie, ein flexibilisiertes Arbeitszeitmodell für Produktionsmitarbeiter, Verbesserungen im Rahmen einer effizienten Arbeitsplatzgestaltung sowie die Einführung eines stabilen und rollierenden Produktionsplanungsprozesses. Durch diese Maßnahmen wurden akute Probleme, bedingt durch die starke Saisonalität des Vertriebszyklus sowie mangelnde Pro-duktivität, direkt bearbeitet und robuste Lösungswege aufgezeigt.

Einführung eines strategischen Einkaufs

Der bestehende Einkauf des Unternehmens war geprägt durch die operative Materialbeschaffung. Klassische Funktionen eines strate-gischen Einkaufs wurden durch den Mandanten nicht ausreichend wahrgenommen. Dazu gehören die Analyse des Materialportfolios hinsichtlich Identifikation von Bündelungspotenzialen, die Ausschrei-bung an eine breite und qualifizierte Lieferantenbasis, die taktische Verhandlungsführung sowie die Verankerung von Verhandlungs-erfolgen in Rahmenverträgen. Durch die Einführung eines Material-katalogs sowie durch die Etablierung eines strategischen Einkaufs können nun im Rahmen der Produktentwicklung die vom Einkauf qualifizierten Komponenten eingebracht werden. Dies ist die Voraus-setzung dafür, dass sukzessive Themen wie Teilharmonisierung, Supply-Chain-Vereinfachung und Mengenbündelung vorangetrieben werden können.

Optimierung im Overhead

Aufgrund der ursprünglich unzureichenden Prozess- und Aufgaben-formulierung einzelner Funktionen/Abteilungen im Unternehmen und der suboptimalen Ausnutzung von IT-Potenzialen ergaben sich teils deutliche Überlappungen und Dopplungen. Auch die mangelnde Integration vergangener Akquisitionen trug hierzu bei. Durch eine strukturierte Bestandsaufnahme, die Identifikation der Überlappungen und die folgende Standardisierung der Prozesse, in Verbindung mit adäquater IT-Unterstützung, ergaben sich weitere Synergiepotenziale.

Bei diesem Vorgehen wandten wir unser 360°-Wabenmodell an:Im Rahmen des One-Stop Restructuring bietet EY Restrukturierungs-beratung aus einer Hand. Sie reicht von der ersten Krisenanalyse und Bestandsaufnahme über die Erstellung eines Restrukturierungs-konzepts und Verhandlungen und Mediation mit relevanten Stake-holdern bis zur Umsetzungsbegleitung des daraus folgenden Restruk- turierungsprojekts.

In diesem Kontext greift EY in der ersten Analysephase auf das umfangreiche eigene Restrukturierungs-Know-how zurück, um die Sicherung des Krisenunternehmens zu gewährleisten. Im Rahmen der folgenden Konzept- und Gutachtenerstellung werden die Ergeb-nisse der ersten Phase vertieft und Wege zur Sanierung aufgezeigt. Notwendige Sofortmaßnahmen werden unmittelbar und parallel gestartet. In der Umsetzungsphase kann das Projektteam auf die bereits gesammelten Erkenntnisse zurückgreifen und ohne Rei-bungsverluste mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen beginnen. ▪

„In der operativen Restrukturierung geht es um die Identifikation von unternehmerischen Herausforderungen und die Stabilisierung der Krisenunternehmen. Transparenz und Führung, Sicherung der Liquidität, Kontrolle und Realisierung von Profitabilitätspotenzialen sind hierbei besonders wichtig. So ist es von zentraler Bedeutung, erfahrene Professionals einzubinden, die in der praktischen Umsetzung Veränderung vorantreiben und einen Ausgleich unter den Stakeholdern ermöglichen. Wir treiben auf der Basis unseres strategi-schen 360°-Modells aktiv Projekte voran. Wir wissen, wo es versteckte Potenziale zu heben gibt, und liefern einen messbaren Mehrwert über alle Phasen der Restrukturierung.” Detlev Bremer, Executive Director Transaction Advisory Services – Restructuring

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Detlev BremerExecutive Director Transaction Advisory Services – Restructuring

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360°

Strategie & Geschäftsmodell

Transparenz & Steuerung

Geschäfts- prozesse & Organisation

Liquidität & Finanzie- rung

Markt & Wettbewerb

Operative Profitabilität

Umsetzungsbegleitung

Konzepterstellung & Gutachten

Erste Analyse/Quicksca

n

16EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

Wirtschaftliche Rahmendaten

Indizes

Wirtschaftswachstum wird durchschnittlich für 2015 in Deutschland erwartet. Damit wurden die ursprünglichen Prognosen zurückgenommen.

Beschäftigte sind im Oktober 2014 arbeitslos (6,7 %). Damit ist der positive Trend am Arbeitsmarkt trotz Eintrübung der deutschen Wirtschaft intakt.

1,5 %

2,7 Mio.

Wirtschaftswachstum DeutschlandBIP Stand 2014 2015 Trend

Prognosedurchschnitt 1,4 % 1,5 %

Bundesregierung Oktober 2014 1,2 % 1,3 %

EU-Kommission November 2014 1,3 % 1,1 %

IWF Oktober 2014 1,4 % 1,5 %

OECD September 2014 1,5 % 1,5 %

DIW September 2014 1,5 % 1,8 %

IfW September 2014 1,4 % 1,9 %

Quelle: IWF, EU-Kommission

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Ist), IfW Kiel (Plan, per 06.14), Bundesregierung (Plan, per 06.14), eurostat, tradingeconomics

Quelle: finanzen.net, EMMI, EEX, LME, Shanghai Shipping Exchange

Ausgewählte BIP-Prognosen 2014 (Stand Okt14): Frankreich 0,4 % Italien —0,2 % Großbritannien 3,2 % EU 1,4 % USA 2,2 % Kanada 2,3 % Japan 0,9 %

Ausgewählte Arbeitslosenzahlen per Oktober 2014: Deutschland 6,3 % Frankreich 10,5 % Italien 13,2 % Großbritannien 6,0 % (Sep14) EU 10,0 % USA 5,8 % Kanada 6,5 % Japan 3,5 %

Preise in € (Stand 11.14): Öl/Barrel 53,04 Stahl/to (global steel) 384,52 Kupfer/to 5.099,17 Strom/Gwh 30,51 USD 1,25 CHF 1,20 JPY 147,93 EURIBOR (3M) 0,08%

Mio. %3,4

3,2

3,0

2,8

2,6

2,4

8,0

7,5

7,0

6,5

6,0

01.1

302

.13

03.1

304

.13

05.1

306

.13

07.1

308

.13

09.1

310

.13

11.1

312

.13

01.1

402

.14

03.1

404

.14

05.1

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09.1

410

.14

11.1

4

12.1

4

12.1

5

Arbeitslosenzahl (in Mio.)

durchschnittliche Arbeitslosenquote (LTM)

Prognose IfW Kiel

Prognose Bundesregierung

200

150

100

50

250

200

150

100

50

001.13 01.1307.13 07.1301.14 01.1407.14 07.1401.15 01.1501.13

Arbeitsmarkt Deutschland

Rohstoffe Öl Stahl (Basis: 01.14) Kupfer

Weitere Kosten Shanghai Freight Rate Index Strom USD

17EY Restructuring Insights, Ausgabe 1 |

Auszüge aus der Insolvenzstatisik

Ausgewählte EY-Publikationen

gingen die Unternehmens-insolvenzen im Zeitraum Jan. bis Aug. 2014 gegen-über dem Vorjahr zurück. Damit wird der langjährige Trend seit 2014 fortgesetzt (durchschnittlicher Rück-gang um 7,5 % p.a.).

der Insolvenzen stammen aus dem Baugewerbe. Das Verarbeitende Gewerbe hat hier nur einen Anteil von 7,6 %, allerdings resultieren hieraus ca. 25 % der von Insolvenz betroffenen Arbeit-nehmer (per Aug. 2014).

9,9 %

17,4 %

In unserer EY-Bibliothek unter www.ey.com/de/de/home/library finden Sie Newsletter, Studien und weiteres Leadership-Material von EY. Nachstehend stellen wir Ihnen eine Auswahl interessanter Publikationen vor:

Studien Januar 2014 Chinesische Unternehmenskäufe in Europa > zur StudieJanuar 2014 Global Corporate Divestment Study (Englisch) > zur StudieJuni 2014 Working Capital Management Report 2014: All

tied up (Englisch) > zur Studie August 2014 Mittelstandsbarometer August 2014 > zur Studie August 2014 EY Fußballstudie: Bälle, Tore und Finanzen XI > zur StudieSeptember 2014 EY Kommunenstudie 2014 – Kommunen in der

Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen > zur StudieOktober 2014 Global Capital Confidence Barometer (Englisch) > zur Studie

November 2014 EY Weihnachtsstudie: Weihnachtsgeschenke 2014 Deutschland – Verbraucherumfrage zu Kaufabsichten und -gewohnheiten > zur Studie

November 2014 Deutscher Energiewende Index > zur Studie November 2014 Venture Capital Trends 2014 > zur Studie

Newsletter/Magazine November 2014 Corporate Law Newsletter, u. a. zum Thema Novelle der EU-Aktionärsrichtlinie > zum NewsletterNovember 2014 Employment Newsletter, u. a. zum Thema

Kündigung wegen Beleidigung > zum NewsletterDezember 2014 Capital Insights, u. a. Interview mit Electrolux

CFO Thomas Eliasson über Konsolidierung, Aquisitionen und globale Expansion (Englisch)

> zum Magazin

Unternehmensinsolvenzen

Branchenschwerpunkte

* Annualisiert (entsprechend Vorjahresverteilung bis einschließlich August 2014, publiziert am 7.11.2014)

Quelle: destatis

* Annualisiert (entsprechend Vorjahresverteilung bis einschließlich August 2014, publiziert am 7.11.2014)

Quelle: destatis

35.000

30.000

25.000

20.000

2010

31.998

31.998

23.415

2010

2014*

30.099

28.297

25.995

23.415

2011 2012 2013 2014*

Verkehr und Lagerei

Verarbeitendes Gewerbe

Sonst. wirtschaftl. DL

Freiberufliche, wiss. u. techn. DL

Gastgewerbe

Baugewerbe

Weitere

Handel; KFZ-Instandh.

7,0 %

7,4 %

8,1 %

7,6 %

8,2 %

9,1 %

10,7 %

11,9 %

10,8 %

9,9 %

15,9 %

17,6 %

19,5 %

16,8 %

19,7 %

19,8 %

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EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory

Die globale EY-Organisation im ÜberblickDie globale EY-Organisation ist einer der Markt-führer in der Wirtschafts prüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Ver-trauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzel-lenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzu-bringen und entscheidend besser zu machen – für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“.

Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunterneh-men ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Man-danten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com.

In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publika-tion auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited.

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EY-Veranstaltungskalender

Ansprechpartner

In unserem Veranstaltungskalender unter www.ey.com/DE/de/about-us/EY-Veranstaltungskalender finden Sie eine Übersicht unserer Veranstaltungen von EY und zugehörige Ansprechpartner, an welche Sie sich gerne für Anmeldungen oder Fragen wenden können. Nachfolgend stellen wir eine Aus-wahl von Veranstaltungen dar:

16. Dezember 2014, Walldorf SAP-EY Fraud Management Roadshow

Februar/März 2015, Köln/Münster Unternehmer im Dialog

22. bis 24. April 2015, Frankfurt am Main 11. Handelsblatt Jahrestagung, Restrukturierung 2015

Hamburg

Bernd Richter [email protected]

Detlev Bremer [email protected]

Dr. Gunnar [email protected]

Berlin

Jakob Weyres von [email protected]

Düsseldorf

Dr. Jörg [email protected]

Prof. Dr. Jochen [email protected]

Frankfurt

Matthias [email protected]

Daniel [email protected]

Stuttgart

Michael [email protected]

Dr. Cornelia [email protected]

München

Christoph [email protected]