exit-planung: vertragsgestaltung/exit-management
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Philip Meichssner, Osborne Clarke, referiert über das Thema Exit-Planung: Vertragsgestaltung/Exit-Management im Rahmen des Forum Finance Bayern, welches unter dem Titel Professionelle Vorbereitung auf Unternehmensverkauf und Exit am 20.11.2012 in München stattfand. Das Event wurde von der eventurecat GmbH sowie der Osborne Clarke Partnership organisiert und durchgeführt.TRANSCRIPT
Exit-Planung
Vertragsgestaltung/Exit-Management
Philip Meichssner
München
20. November 2012
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I. Exit - Gestaltungsmöglichkeiten und Interessenlage -
Muss es immer gleich ein IPO sein?
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I. Exit - Gestaltungsmöglichkeiten und Interessenlage -
Muss es immer gleich ein IPO sein?
"Gründer"-Interessen: Long term vs.
(partial) Cash out – Share Sale 1
"Seed"-Investoren: Long term vs.
Cash out (auch: Zwischenverkauf) – Share Sale 2
VCs: Short to mid term invest – Share (or Asset) Sale
to (i) financial / (ii) strategic investors 3
IPO (üblich: Lock-Up für Gründer/Management, UK, USA) 4
Einbringung, Umwandlung, Rückbeteiligung
bei MBO/LBO 5
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II. Exit und Beteiligungsvertrag – Klauseln für später?
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II. Exit und Beteiligungsvertrag – Klauseln für später?
"Zugriff" auf / "Kontrolle" über den Exit (Verkauf): 1
1.1 Veräußerungsbeschränkungen (Vinkulierung)
1.2 Mitveräußerungspflicht: "Drag along" (Share oder Asset Deal)
1.4 Vollmacht für Exit-Prozess (IPO oder anders), Kostenregelung
1.5 Vesting
1.3 Mehrheitserfordernisse
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II. Exit und Beteiligungsvertrag – Klauseln für später?
"Zugriff" auf Veräußerungserlös 2
2.1 Liquidationspräferenz - Modelle
2.2 Mitarbeiterbeteiligung, Wandeldarlehen
2.3 Bewertung
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III. Exit und Due Diligence
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III. Exit und Due Diligence
Situation nach deutschem Recht: grundsätzlich
trägt Verkäufer Risiko eines Mangels
Gleichwohl ist Due Diligence mittlerweile in
Deutschland üblich.
Gründe: Ausgleich des Informationsvorsprungs,
Unzulänglichkeit des gesetzlichen Haftungsregimes
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Funktionen der Due Diligence
Risikoermittlungsfunktion
Wertermittlungsfunktion
Gewährleistungsfunktion
Beweissicherungsfunktion
Reparatur- und Gestaltungsfunktion
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Inhaltliche Schwerpunkte
Art und Weise der Geschäftsführung in der
Vergangenheit
Allgemeines Geschäftsfeld des Zielunternehmens
Interessen von Dritten
Ausstattung des Zielunternehmens
Ziel: Erlangung von Informationen über
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Ablauf der Due Diligence
Check-Liste
Kick-off Meeting
Due Diligence Report
eigentliche Due Diligence (Data Room)
Schlussbesprechung
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Due Diligence und Haftung
(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)
Auswirkungen auf Verkäuferhaftung durch
Unterlassen einer Due Diligence durch Käufer? 1
Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-
pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence? 2
Haftungsrisiken für das Management
durch Offenlegung von Informationen? 3
Zielkonflikt bzgl. offen gelegter Informationen:
Haftungsausschluss vs. volle Haftung 4
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Due Diligence und Haftung
(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)
Auswirkungen auf Verkäuferhaftung durch
Unterlassen einer Due Diligence durch Käufer? 1
• Bei Handelskauf Untersuchungspflicht nach Ablieferung
der Kaufsache aus § 377 HGB
• Vereinzelt: Unterlassen der DD ist grob fahrlässig
gem. § 442 Abs. 1 S. 2 BGB (Verkehrsitte)
Kein Haftungsausschluss aufgrund Unterlassen der Due Diligence
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Due Diligence und Haftung
(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)
Auswirkungen auf Verkäuferhaftung durch
Unterlassen einer Due Diligence durch Käufer? 1
Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-
pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence 2
Kaufrecht
Gewährleistungsrecht culpa in contrahendo
Deliktsrecht Strafrecht
Mögliche Haftungsgrundlagen
Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-
pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence 2
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Due Diligence und Haftung
(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)
Haftungsrisiken für das Management
durch Offenlegung von Informationen 3
• Geheimhaltungspflicht des Geschäftsführers aus Treuepflicht
• Verletzung ist Straftat gem. § 85 GmbHG
• Informationsweitergabe durch Geschäftsführer nur zulässig
mit Zustimmung aller Gesellschafter
3.1 Situation in der GmbH:
• Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs. 2 GmbHG
• Datenschutz
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Due Diligence und Haftung
(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)
Haftung wegen vorsätzlicher Aufklärungs-
pflichtverletzung im Rahmen der Due Diligence
Haftungsrisiken für das Management
durch Offenlegung von Informationen 3
• Geheimhaltungspflicht des Vorstands aus § 93 Abs. 1 S. 3 AktG
• Verletzung ist Straftat gem. § 404 AktG
• Informationsweitergabe durch Vorstand nur zulässig bei eigenem
überwiegenden Offenlegungsinteresse der Gesellschaft
3.2 Situation in der AG:
• Schadensersatzpflicht nach § 93 Abs. 2 AktG
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Due Diligence und Haftung
(Bedeutung der DD in haftungsrechtlicher Hinsicht)
Zielkonflikt bzgl. offen gelegter Informationen 4
• Verkäuferposition: keine Haftung für offen gelegte Informationen
• Käuferposition: vollumfängliche Haftung für offen gelegte Informationen
• Kompromisslösung: teilweiser Haftungsausschluss (Disclosure Schedule)
und teilweise Haftungsbestand für offen gelegte Informationen
Verhandlungsergebnis im SPA-Prozess
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IV. Exit - kein Thema für "später",
Thema ab "Day One"
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IV. Exit - kein Thema für "später",
Thema ab "Day One"
Beteiligungsvertrag / Satzung /
Gesellschaftervereinbarung 1
Vertragsmanagement – sinnvoll:
"laufende, permanente (Verkaufs-) Due Diligence" 2
Corporate Governance – in der Praxis:
"selten" 3
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