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  • BerufsgenossenschaftlicheInformationen fr Sicherheit undGesundheit bei der Arbeit

    BG-Information

    Errichten und Betreiben vonelektrischen Prfanlagen

    vom Februar 2006

    BGI 891

    BGFE

    Berufsgenossenschaftder Feinmechanikund Elektrotechnik

    Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik,Gustav-Heinemann-Ufer 130, D-50968 Kln, E-Mail: [email protected], Internet: http://www.bgfe.de.

    Bestellungen: Telefon: 02 21 / 37 78 - 10 20Telefax: 02 21 / 37 78 - 10 21E-Mail: [email protected]

    Bei Rckfragen: PrventionszentrenKln Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 10

    Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 11Braunschweig Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 20

    Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 21Berlin Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 30

    Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 31Dresden Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 40

    Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 41Nrnberg Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 50

    Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 51Stuttgart Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 70

    Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 71Bad Mnstereifel Telefon: 02 21 / 37 78 - 16 80

    Telefax: 02 21 / 37 78 - 16 81

    Hinweis:Seit April 1999 sind alle Neuverffentlichungen des berufsgenossenschaft-lichen Vorschriften- und Regelwerkes unter einer neuen Bezeichnung undBestell-Nummer erhltlich.Die neuen Bestellnummern knnen einer sogenannten Transferliste des HVBGentnommen werden; siehe

    http://www.hvbg.de/d/pages/praev/vorschr/Hinsichtlich lterer, bislang unter der VBG-Nummer gefhrter Unfallver-htungsvorschriften des sogenannten Maschinenaltbestandes bzw. bislangunter der ZH 1-Nummer gefhrter Richtlinien, Sicherheitsregeln undMerkbltter, die bis zu ihrer berarbeitung noch weiter gltig sind, sieheInternetfassungen des HVBG

    http://www.hvbg.de/bgvr.

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    Vorwort ...................................................................................... 4

    1 Anwendungsbereich ................................................................. 4

    2 Begriffe................................................................................... 5

    3 Errichten von elektrischen Prfanlagen......................................... 9 3.1 Allgemeine Schutzmanahmen........................................... 9 3.2 Prfpltze mit zwanglufigem Berhrungsschutz ................... 12 3.3 Prfpltze ohne zwanglufigen Berhrungsschutz ................. 19 3.4 Prffelder ........................................................................ 30 3.5 Versuchsfelder ................................................................. 34 3.6 Nichtstationre Prfanlagen............................................... 34 3.7 Prfanlagen ohne stndige Anwesenheit von Prfpersonal ...... 35

    4 Betreiben von elektrischen Prfanlagen........................................ 35 4.1 Allgemeines..................................................................... 35 4.2 Personal.......................................................................... 39 4.3 Vorbereiten von Prfungen, Schalten in Prfanlagen.............. 42 4.4 Durchfhren von Prfungen................................................ 44

    Anhang 1: Vorschriften und Regeln................................................. 48

    Anhang 2: Bildbeispiele ................................................................ 50

    Anhang 3: Beispiel Betriebsanweisung ............................................ 60

    Anhang 4: Beispiel Unterweisungsnachweis ..................................... 62

    Anhang 5: Beispiel Checkliste zur berprfung der Sicherheits-einrichtungen einer Prfanlage ....................................... 62

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    Vorwort

    Unfallverhtungsvorschriften sind autonome Rechtsnormen, die von den Berufsgenossenschaften auf Grund eines im Sozialgesetzbuch (SGB VII) verankerten Rechtssetzungsauftrages erlassen werden. Sie sind fr die der jeweiligen BG zugehrigen Mitglieder (Betriebe) verbindlich.

    Im Bereich des Arbeitsschutzes werden die Unternehmer (Arbeitgeber) durch die Vorschriften verpflichtet, Einrichtungen, Anordnungen und Manahmen zur Unfallverhtung und zum Gesundheitsschutz zu treffen.

    Hierzu sind sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln, sowie weitere im Einzelfall bestehende allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten.

    In der vorliegenden berufsgenossenschaftlichen Information werden die Anforderungen an das Errichten und Betreiben elektrischer Prfanlagen ergnzend zu den normativen Forderungen der DIN EN 50191 (VDE 0104):2001-01erlutert.

    Die Erluterungen in dieser BGI sollen den betrieblichen Praktiker bei der Anwendung der Norm untersttzen. Sie sind keine rechtsverbindlichen For-derungen der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), beleuchten jedoch den sicherheitstechnischen Stand aus prventiver Sicht der BGFE, die in der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsbetrieben bei Betriebsbesichtigungen und Schulungsaktivitten gewonnen wurde.

    Diese BGI ist kein VDE-Kommentar. Die Nummerierung der Abschnitte der BGI stimmt nicht mit der Nummerierung der Norm berein. Die BGI ist auch nicht als Ersatz fr die Norm anzusehen. Fr den betrieblichen Anwender ist die Norm unverzichtbar.

    Der Normtext ist teilweise, wo dies dem besseren Verstndnis dient, im Wortlaut wiedergegeben.

    Zur Ergnzung der textlichen Fassung ist ein Bildanhang beigefgt.

    1 Anwendungsbereich

    Diese BG-Information findet Anwendung auf das Errichten und Betreiben von elektrischen Prfanlagen im Geltungsbereich der DIN EN 50191 (VDE 0104):2001-01, d.h. wenn das Berhren unter Spannung stehender Teile gefhrlich ist.

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    Davon ist auszugehen, wenn die Spannung bei Frequenzen bis 500 Hz mehr als 25 V AC

    oder 60 V DC betrgt, der durch die Spannung hervorgerufene Strom bei Wechsel-

    spannung grer als 3 mA effektiv bzw. bei Gleichspannung grer als 12 mA ist,

    bei Frequenzen ber 500 Hz die zulssigen Stromwerte nach Tabelle A.1 der VDE 0104 berschritten sind

    oder die elektrische Entladungsenergie hher als 350 mJ ist. Auch wenn diese Werte eingehalten sind, mssen alle zu erwar-tende Risiken bedacht werden und gegebenenfalls Manahmen zur Minimierung von Gefhrdungen getroffen werden, z.B. Lichtbo-gengefhrdung bei einem Akkumulator, Gefhrdung durch hohe Entladungsenergie bei einem Kondensator.

    ber den Geltungsbereich der Norm hinausgehend ist diese BGI auch auf Fertigungseinrichtungen anzuwenden, die in Aufbau und Gefahrensituation einer elektrischen Prfanlage vergleichbar sind, z.B. Pump- und Einbrennstnde bei der Leuchtstofflampenfertigung. Diese verfolgen einen konkreten Fertigungszweck, elektrische Pr-fungen werden dabei nicht durchgefhrt.

    Diese Erweiterung hat aus berufsgenossenschaftlicher Sicht den groen Vorteil, dass der Praktiker hierdurch ein Hilfsmittel erhlt, an dem er sich bei Errichtung und Betrieb der entsprechenden An-lage orientieren kann.

    2 Begriffe

    Die in der Norm verwendeten Begriffe unterscheiden sich zum Teil von dem sonst blichen Sprachgebrauch. Die enthaltenen Begriffs-bestimmungen besitzen deshalb einen hohen Stellenwert zur Orien-tierung fr alle Anwender, die aufgerufen sind, die Begriffe im Sinne dieser Norm zu verwenden.

    2.1 Elektrische Prfanlage ist die Gesamtheit aller zu Prfzwecken zusammenwirkenden Prfgerte und Einrichtungen, mit denen elektrische Prfungen an Prfobjekten durchgefhrt werden.

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    2.2 Prfplatz ist eine rumlich begrenzte und gekennzeichnete Prfan-lage, in der in der Regel nur eine Person beschftigt ist. Es wird unterschieden zwischen:

    Prfplatz mit zwanglufigem Berhrungsschutz

    Prfplatz ohne zwanglufigen Berhrungsschutz

    2.2.1 Prfplatz mit zwanglufigem Berhrungsschutz ist ein Prfplatz, bei dem das Prfobjekt und alle aktiven Teile der Prfeinrichtung im eingeschalteten Zustand zwanglufig einen vollstndigen Schutz gegen direktes Berhren aufweisen.

    2.2.2 Prfplatz ohne zwanglufigen Berhrungsschutz ist ein Prfplatz, bei dem Teile des Prfobjektes oder aktive Teile der Prfeinrichtung whrend der Prfung nicht vollstndig gegen direktes Berhren ge-schtzt sind. Hierzu gehren z.B. Prfpltze in Elektrowerksttten, Laborpltze, Mess- und Versuchspltze.

    2.3 Prffeld ist eine Prfanlage in einem fest umschlossenen Raum oder innerhalb eines von benachbarten Arbeitspltzen abgegrenzten Bereiches, in dem in der Regel mehrere Personen mit der Prfung grerer Prfobjekte mit lngerer Verweildauer beschftigt sind.

    2.4 Versuchsfeld ist eine Prfanlage zum Durchfhren von Versuchen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. In Ver-suchsfeldern werden in der Regel keine Routineprfungen durchge-fhrt.

    2.5 Nichtstationre Prfanlage ist eine fr kurze Zeit errichtete Prfan-lage, um Prfungen an einzelnen Prfobjekten durchzufhren.

    2.6 Verbotszone ist der durch bestimmte Mae begrenzte Bereich um unter Spannung stehende Teile, der nicht erreicht werden darf, wenn gegen deren direktes Berhren kein vollstndiger Schutz be-steht. Bei Spannungen bis 1000 V gilt die Oberflche des unter Spannung stehenden Teiles als Grenze der Verbotszone. Bei Span-nungen ber 1 kV wird das Erreichen der Verbotszone dem Berh-ren unter Spannung stehender Teile gleichgesetzt.

    2.7 Prfbereich ist der Bereich um den Prfaufbau, der gegenber der Umgebung abgegrenzt ist.

    2.8 Signalleuchten sind ber die Grenzen des Prfbereiches hinaus deutlich erkennbare Leuchten mit roter oder grner Signalgebung zur Kennzeichnung des Betriebszustandes im Prfbereich.

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    2.9 Meldeleuchten dienen zur Anzeige des Schaltzustandes am Bedie-nungsstand. Sie sind kein Ersatz fr geforderte Signalleuchten.

    2.10 Betriebszustnde

    2.10.1 Auer Betrieb sind Prfanlagen oder deren Teilbereiche, wenn

    a) alle Spannungszufhrungen einschlielich der Signal- und Steuerstromkreise ausgeschaltet und gegen unbefugtes Einschal-ten gesichert sind,

    b) alle Sicherheitsmanahmen getroffen wurden, die vor Betreten des Prfbereiches erforderlich sind (bei Spannungen ber 1 kV z.B. Erden, Kurzschlieen).

    2.10.2 Betriebsbereit sind Prfanlagen oder deren Teilbereiche, wenn

    a) die Stromversorgungen fr die Signal- und Steuerstromkreise der Schaltgerte eingeschaltet sind,

    b) die grnen Signalleuchten, sofern sie nach den Festlegungen der VDE 0104, Abschnitt 4 vorhanden sein mssen, eingeschaltet sind,

    c) alle Spannungszufhrungen der Prfspannung noch ausgeschal-tet und gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert sind,

    d) die Sicherheitsmanahmen des Betriebszustandes Auer Be-trieb, die vor Betreten des Prfbereiches erforderlich sind, noch bestehen (s. 3.10.1 b).

    2.10.3 Einschaltbereit sind Prfanlagen oder deren Teilbereiche, wenn

    a) alle Spannungszufhrungen der Prfspannung ausgeschaltet sind,

    b) smtliche Zugnge zum Prfbereich geschlossen sind, c) die roten Signalleuchten eingeschaltet sind, d) die Sicherheitsmanahmen des Betriebszustandes Auer Be-

    trieb, die vor Betreten des Gefahrenbereiches erforderlich sind, aufgehoben sind.

    2.10.4 In Betrieb sind Prfanlagen oder deren Teilbereiche, wenn

    a) smtliche Zugnge zum Prfbereich geschlossen sind, b) die roten Signalleuchten eingeschaltet sind, c) eine oder mehrere der Spannungszufhrungen der Prfspan-

    nung eingeschaltet sind.

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    2.11 Elektrofachkraft: Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizitt ausgehen knnen.

    2.12 Elektrotechnisch unterwiesene Person: Person, die durch Elektro-fachkrfte ausreichend unterrichtet wurde, so dass sie Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizitt ausgehen knnen.

    2.13 Arbeitsverantwortlicher: Person, die beauftragt ist, die unmittelba-re Verantwortung fr die Durchfhrung der Arbeit zu tragen. Er-forderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen bertragen werden.

    2.14 Anlagenverantwortlicher: Eine Person, die beauftragt ist, die un-mittelbare Verantwortung fr den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen. Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen bertragen werden.

    2.15 Laie ist eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotech-nisch unterwiesene Person ist (gem. DIN VDE 0105-100).

    2.16 Abdeckung: Ein Teil, durch das Schutz gegen direktes Berhren in allen blichen Zugangs- und Zugriffsrichtungen gewhrt wird.

    2.17 Isolierende Abdeckung: Eine starre oder flexible Vorrichtung aus isolierendem Material zur Abdeckung unter Spannung stehender, ausgeschalteter oder benachbarter Teile, um unbeabsichtigtes di-rektes Berhren zu verhindern.

    2.18 Umhllung (Gehuse): Ein Teil, das Betriebsmittel gegen bestimmte uere Einflsse schtzt und direktes Berhren aus jeder Richtung verhindert.

    2.19 Risiko: Eine Kombination der Eintrittswahrscheinlichkeit und des Schweregrades der mglichen Verletzung oder Gesundheitssch-digung einer Person in einer Gefhrdungssituation.

    2.20 elektrische Gefhrdung: Quelle einer mglichen Verletzung oder Gesundheitsschdigung durch das Vorhandensein elektrischer Energie in einer Anlage.

    2.21 Sicherheit einer Einrichtung: Die Fhigkeit einer Einrichtung, ihre Funktion(en) durchzufhren und transportiert, aufgebaut, einge-richtet, instandgehalten, abgebaut und entsorgt zu werden unter den Bedingungen der bestimmungsgemen Verwendung, wie sie vom Hersteller in der Betriebsanleitung festgelegt sind, ohne dass

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    dadurch Verletzungen oder Gesundheitsschdigungen verursacht werden.

    2.22 Sicherheit von Steuerungen: Fhigkeit von sicherheitsbezogenen Teilen einer Steuerung, ihre Sicherheitsfunktion(en) fr einen gege-benen Zeitraum entsprechend der fr sie festgelegten Kategorie auszufhren.

    2.23 Sicherheitsbezogenes Teil einer Steuerung: Teil oder ein unterge-ordneter Teil (untergeordnete Teile) einer Steuerung, der (die) auf Eingangssignale anspricht (ansprechen) und sicherheitsbezogene Ausgangssignale erzeugt (erzeugen).

    2.24 Kategorie: Einteilung der sicherheitsbezogenen Teile einer Steue-rung in Bezug auf ihre Widerstandsfhigkeit gegen Fehler und Verhalten im Fehlerfall, die aufgrund der strukturellen Anordnung der Teile und/oder deren Zuverlssigkeit erreicht wird.

    2.25 Zuverlssigkeit (einer Maschine): Fhigkeit einer Maschine oder von deren Teilen oder Ausrstung, eine geforderte Funktion unter festgelegten Bedingungen und fr einen vorgegebenen Zeitraum ohne Ausfall zu erfllen. (Vermerk: Die Definition ist bertragbar auf andere Gerte und Einrichtungen)

    3 Errichten von Prfanlagen

    3.1 Allgemeine Schutzmanahmen

    Auch bei der Konzipierung von Prfanlagen sind die allgemeinen Gestaltungsleitstze zur Sicherheit von Maschinen (technischen Er-zeugnissen) anzuwenden.

    Diese verlangen u.a. eine Vermeidung bzw. Beseitigung von Ge-fhrdungen oder eine Minderung des Risikos durch Schutzma-nahmen.

    Betreiber von Prfpltzen sind deshalb verpflichtet, Prfpltze mit technischen Schutzmanahmen auszursten, das bedeutet, dass Prfpltze vorrangig mit zwanglufigem Berhrungsschutz (Beispiel s. Bild 1) auszustatten sind.

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    3.1.1 Prfaufbau

    3.1.1.1 Schutz gegen direktes Berhren

    Als grundlegende Forderung ist bei Prfaufbauten der Schutz ge-gen direktes Berhren aktiver Teile z.B. durch:

    Isolierungen, Abdeckungen, Gehuse, Umhllungen, Umwehrungen Hindernisse sichere Abstnde

    zu gewhrleisten.

    Hindernisse mssen in ihrer Wirkung gleichwertig den vorher ge-nannten Manahmen sein.

    Ein sicherer Abstand liegt dann vor, wenn der Prfende weder mit Krperteilen noch mit Gegenstnden die Verbotszone erreichen kann.

    Alternativ kann der Schutz gegen direktes Berhren (fr den Bedie-ner) auch durch die Verwendung von Zweihandschaltungen oder Sicherheitsprfspitzen erreicht werden. Diese binden die Hnde des Bedieners einer Prfanlage und bieten somit eine ausreichen-de Manahme zum Schutz gegen direktes Berhren. Weitere Personen werden durch diese Alternativmanahmen nicht ge-schtzt.

    In Umsetzung dieser Forderung mssen Anschlussleitungen (Mess-leitungen, Laborleitungen) zur Verwendung an Prfpltzen in Elekt-rowerksttten, in Fertigungssttten, an Laborpltzen u. dgl. berh-rungsgeschtzt ausgefhrt sein.

    3.1.1.2 Schutz im Fehlerfall

    Eine effektive Manahme zum Schutz im Fehlerfall (Schutz bei in-direktem Berhren) muss vorhanden sein. In DIN VDE 0100-410 Abschnitt 413 Schutz gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbe-dingungen werden mgliche Schutzmanahmen beschrieben, z.B.:

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    Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung Eine Schutzeinrichtung, die fr den Schutz bei indirektem Berh-ren vorgesehen ist, muss automatisch die Stromversorgung des zu schtzenden Stromkreises oder Betriebsmittels abschalten, damit im Fehlerfall zwischen einem aktiven Teil und einem Kr-per oder einem Schutzleiter des Stromkreises oder des Betriebs-mittels eine zu erwartende Berhrungsspannung die vereinbarte Berhrungsspannung UL nicht ber eine Zeitdauer berschreitet, die ausreicht, um das Risiko gefhrlicher physiologischer Ein-wirkungen auf eine Person, die sich in Berhrung mit gleichzei-tig berhrbaren leitfhigen Teilen befindet, zu verursachen. Vereinbarte Grenze der Berhrungsspannung UL sind 50 V AC effektiv und 120 V DC oberschwingungsfrei.

    Schutz durch Verwendung von Betriebsmitteln der Schutz-klasse II oder durch gleichwertige Isolierung Verwendung elektrischer Betriebsmittel, die typgeprft und nach den einschlgigen Normen gekennzeichnet sind, z.B. in folgen-der Ausfhrung:

    elektrische Betriebsmittel mit doppelter oder verstrkter Isolie-rung

    fabrikfertige Gertekombinationen mit vollstndiger Isolie-rung

    Diese Betriebsmittel sind durch das Symbol gekennzeichnet.

    Schutz durch Schutztrennung Der Stromkreis ist durch eine getrennte Stromquelle zu versor-gen, z.B.:

    einen Trenntransformator oder eine Stromquelle, die eine gleichwertige Sicherheit bietet,

    z.B. ein Motorgenerator mit gleichwertig isolierten Wicklun-gen.

    Die Spannung eines Stromkreises mit Schutztrennung darf 500 V nicht berschreiten.

    Ein Stromkreis mit Schutztrennung darf weder mit einem anderen Stromkreis noch mit Erde verbunden werden.

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    M

    Prfgert

    Spannungs- versorgung

    Bewegliche Abdeckung mechanisch fest Verriegelungseinrichtung

    Meldeleuchte zur Anzeige des Schaltzustandes

    Einschalteinrichtung Das Einschalten darf erst mglich sein, wenn die Schutzeinrichtung vollstndig geschlossen ist.

    Prfobjekt

    Warnzeichen

    3.2 Prfpltze mit zwanglufigem Berhrungsschutz

    Die Zwanglufigkeit des Berhrungsschutzes wird durch Isolierung, allseitig mechanisch feste Abdeckung/Verkleidung der unter Span-nung stehenden Teile, mindestens in Schutzart IP3X und den fol-genden zustzlichen Forderungen erreicht.

    Hinweis: Schutzgrad IP3X gem VDE 0470-1 bedeutet: Geschtzt gegen den Zugang zu gefhrlichen Teilen mit einem Werkzeug. Die Zugangssonde, 2,5 mm Durchmesser, darf nicht eindringen.

    3.2.1 Das Einschalten der Prfstromkreise darf erst mglich sein, wenn die Schutzeinrichtungen betriebsbereit sind und einwandfrei funkti-onieren. Unter Schutzeinrichtungen ist die Gesamtheit der techni-schen Schutzmanahmen zu verstehen. Sie bestehen somit aus Iso-lierung und Abdeckung/Verkleidung und Verriegelungseinrichtung und Steuerung.

    3.2.2 Das ffnen der Schutzeinrichtungen muss die Prfspannung zwanglufig ausschalten. Restspannungen mssen zwanglufig auf einen ungefhrlichen Wert abgebaut sein, bevor aktive Teile er-reicht werden knnen.

    3.2.3 Ein einzelner Fehler darf beim ffnen der Schutzeinrichtung die Ausschaltung der Prfstromkreise nicht verhindern.

    3.2.4 Nach Auftreten eines Fehlers muss sichergestellt sein, dass ein Wiedereinschalten der Prfspannungen nicht mehr mglich ist.

    3.2.5 Schutzeinrichtungen drfen nicht auf einfache Weise umgehbar sein.

    Bild 1: Prfplatz mit zwanglufigem Berhrungsschutz, Darstellung als geschlossene Prfbox (Schutzart IP 3X)

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    Die Bedingungen 4.2.1 bis 4.2.5 wurden angewendet. Auf eine NOT-AUS-Einrichtung darf verzichtet werden. Eine zustzliche Abgrenzung des Prfbereiches zur Umgebung hin ist nicht erfor-derlich. Signalgebung wird nicht gefordert, kann jedoch bei Auf-bau als Hochspannungsprfplatz im Hinblick auf Gleichbehand-lung mit anderen im Betrieb verwendeten Hochspannungsprfplt-zen sinnvoll sein.

    3.2.6 Zwanglufigkeit in Verbindung mit Auswahl der Sicherheits-kategorie der Steuerung

    Die Sicherstellung eines zwanglufigen Berhrungsschutzes erfor-dert im allgemeinen die Bercksichtigung der Normenreihe Si-cherheit von Maschinen.

    Wichtige Normen sind hierbei u. a.:

    DIN EN ISO 12100-1 Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleit-stze; Teil 1: Grundstzliche Terminologie, Methodologie

    DIN EN ISO 12100-2 Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleit-stze; Teil 2: Technische Leitstze

    DIN EN 418 NOT-AUS Einrichtung, funktionelle Aspek-te; Gestaltungsleitstze

    DIN EN 574 Zweihandschaltungen, funktionelle Aspek-te; Gestaltungsleitstze

    DIN EN 954-1 Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitstze

    DIN EN 1050 Leitstze zur Risikobeurteilung DIN EN 1088 Verriegelungseinrichtungen in Verbindung

    mit trennenden Schutzeinrichtungen; Leit-stze fr Gestaltung und Auswahl

    DIN EN 60204 Elektrische Ausrstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen

    Im Ergebnis einer Risikobetrachtung kann die erforderliche Steuerungskategorie zur allgemeinen Maschinensicherheit ausge-whlt werden. Hinweise zur Auswahl der Kategorie enthlt DIN EN 954-1 im Anhang B.

    Ausgehend von der Abschtzung der Schwere der Verletzung, der Hufigkeit eines Ereignisses sowie den Vermeidungsmglichkeiten, kann die bevorzugte Sicherheitskategorie ermittelt werden (Bild 2).

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    S Schwere derVerletzung F 1 Hufigkeit/Dauer P Vermeidung

    S 1 = leicht S 2 = schwer, einschl. Tod

    F1 = selten bis fter/kurzzeitig F2 = hufig bis dauernd/lange

    P1 = mglich unter bestimmten Bedingungen

    P2 = kaum mglich

    Bild 2: Mgliche Auswahl der Kategorien, Risikobetrachtung

    Bei einem Prfplatz mit zwanglufigem Berhrungsschutz bestehen durch Anforderungen an den Berhrungsschutz (Ziff. 4.2, z.B. IP 3X), Anforderungen an die Gestaltung von Schutzeinrichtungen (Ziff. 4.2.5) und Anforderungen an die Steuerung (Ziff. 4.2.1 4.2.4) bereits konkrete Sicherheitsvorgaben.

    Durch die Forderung: Bei Auftreten eines einzelnen Fehlers ms-sen die Schutzfunktionen erhalten bleiben, wird das Niveau der Sicherheit der Steuerung wesentlich bestimmt.

    Aus nachfolgender Tabelle (DIN EN 954-1, Tabelle 2) und der ge-forderten Fehlersicherheit der DIN EN 50191 (VDE0104):2001-01 ergibt sich, dass die Steuerung einer Prfanlage mit zwanglufi-gem Berhrungsschutz nach Kategorie 3 auszufhren ist. Die An-wendung der Kategorie 4 gewhrleistet eine noch hhere Sicher-heit bei unwesentlich hherem materiellen Aufwand und wird des-halb empfohlen.

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    Bild 3: DIN EN 954-1 Tabelle 2

    Kurzfassung der Anforderungen fr Kategorien (Auszug)

    Kate-gorie

    Kurzfassung der Anforderungen

    Systemverhalten Prinzipien zum Errei-chen der Sicherheit

    B

    Die sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen mssen den zu erwarten-den Einflssen standhalten knnen

    Das Auftreten eines Fehlers kann zum Verlust der Sicher-heitsfunktion fhren.

    berwiegend durch Aus-wahl von Bauteilen charakteri-siert

    1

    Die Anforderungen von B mssen erfllt sein. Be-whrte Bauteile und be-whrte Sicherheitsprinzi-pien mssen angewendet werden.

    Das Auftreten eines Fehlers kann zum Verlust der Sicher-heitsfunktion fhren, aber die Wahrscheinlichkeit des Auftretens ist geringer als in Kategorie B.

    2

    Die Anforderungen von B und die Verwendung bewhrter Sicherheitsprin-zipien mssen erfllt sein.

    Die Sicherheitsfunktion muss in geeigneten Zeitab-stnden durch die Maschi-nensteuerung geprft werden.

    Das Auftreten eines Fehlers kann zum Verlust der Sicher-heitsfunktion zwischen den Prfungsabstnden fhren.

    Einige, aber nicht alle Fehler werden erkannt.

    Eine Anhufung unerkannter Fehler kann zum Verlust der Sicherheitsfunktion fhren.

    berwiegend durch die Struktur charakteri-siert

    3

    Die Anforderungen B und die Verwendung bewhrter Sicherheitsprinzipien ms-sen erfllt sein. Sicherheitsbezogene Teile mssen so gestaltet sein, dass ein einzelner Fehler in

    jedem dieser Teile nicht zum Verlust der Sicher-heitsfunktion fhrt, und

    wann immer in angemes-sener Weise durchfhrbar, der einzelne Fehler er-kannt wird

    Wenn der einzelne Fehler auftritt, bleibt die Sicherheits-funktion immer erhalten. Einige, aber nicht alle Fehler werden erkannt.

    Eine Anhufung unerkannter Fehler kann zum Verlust der Sicherheitsfunktion fhren.

    berwiegend durch die Struktur charakteri-siert

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    Kate-gorie

    Kurzfassung der Anforderungen

    Systemverhalten Prinzipien zum Errei-chen der Sicherheit

    4

    Die Anforderungen B und die Verwendung bewhrter Sicherheitsprinzipien ms-sen erfllt sein. Sicherheitsbezogene Teile mssen so gestaltet sein, dass ein einzelner Fehler in

    jedem dieser Teile nicht zum Verlust der Sicher-heitsfunktion fhrt, und.

    der einzelne Fehler bei oder vor der nchsten Anforderung an die Si-cherheitsfunktion erkannt wird, oder, wenn dies nicht mglich ist, darf eine Anhufung von Feh-lern dann nicht zum Ver-lust der Sicherheitsfunk-tion fhren

    Wenn Fehler auftreten, bleibt die Sicherheitsfunktion immer erhalten. Die Fehler werden rechtzeitig erkannt, um einen Verlust der Sicherheitsfunktion zu ver-hindern.

    berwiegend durch die Struktur charakteri-siert

    3.2.7 Prfplatz mit zwanglufigem Berhrungsschutz in betretbarer Ausfhrung

    Auf die Schutzart IP3X darf verzichtet werden, wenn die Umhl-lung (das Gehuse) des Prfaufbaues, z.B. bei einer Prfkabine (Bild 4), den folgenden Anforderungen entspricht:

    Die Prfpltze mssen durch mindestens 1800 mm hohe Voll-wnde oder Gitter (Maschenweite max. 40 mm) gegen andere Betriebssttten abgegrenzt sein.

    Spannungsverschleppungen auf berhrbare leitfhige Teile au-erhalb des Prfbereiches mssen durch geeignete Manah-men, z.B. Erden, Abschirmen, verhindert sein. Abgrenzungen aus leitfhigen Werkstoffen mssen geerdet oder in eine andere Manahme zum Schutz bei indirektem Berhren einbezogen sein.

    Der Abstand zwischen der Abgrenzung und Teilen, die unter Spannung stehen knnen, muss entsprechend der Spannungs-

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    hhe und der Lage der Verbotszone ausreichend bemessen sein (s. EN 50191:2000 Anhang A, Tabellen A.2 A.4).

    Diese Prfpltze mssen mit Einrichtungen versehen sein, die das ffnen der Tren zum Prfbereich erst zulassen, wenn die Prfanlagen ausgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesi-chert und falls erforderlich geerdet und kurzgeschlossen sind.

    Bild 4: Prinzipskizze eines Prfplatzes mit zwanglufigem Berh-

    rungsschutz in betretbarer Ausfhrung

    Meldeleuchte

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    3.2.8 Sonderfall eines Prfplatzes mit zwanglufigem Berhrungsschutz

    Auf die Schutzart IP 3X darf in Ausnahmefllen auch verzichtet werden, wenn das Prfobjekt und alle aktiven Teile des Prfauf-baues einen vollstndigen Schutz gegen direktes Berhren aufwei-sen und eine Manahme zum Schutz im Fehlerfall (Schutz bei indi-rektem Berhren) whrend der Prfung wirksam ist. Im allgemeinen bedeutet dies, dass zur Verwirklichung des vollstndigen Berh-rungsschutzes mindestens die Schutzart IP 2X zur Anwendung kommt und das Gehuse des Prfobjektes whrend der Prfung nicht geffnet wird. Dies ist z.B. bei der Prfung von verwendungs-fertig montierten Betriebsmitteln bei Kontaktierung ber die steck-bare Netzanschlussleitung mglich.

    An dem in Bild 5 gezeigten Beispiel einer Prfanlage fr Wasch-maschinen ist eine Manahme zum Schutz im Fehlerfall (Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung) getroffen. Die Waschmaschinen werden auf Grundlage der Gertenorm einer Funktionsprfung unterzogen. Hierzu werden die Maschinen ver-wendungsfertig in der Prfanlage aufgestellt, mit den erforderli-chen Wasseranschlssen versehen und ber ihre Netzanschluss-leitung mit dem speisenden Netz (Prfspannung) verbunden.

    Bild 5: Waschmaschinenprfanlage

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    3.2.9 NOT-AUS-Einrichtungen, Abgrenzungen

    Bei einem Prfplatz mit zwanglufigem Berhrungsschutz darf auf NOT-AUS-Einrichtungen und Abgrenzungen verzichtet werden.

    Allgemein sind jedoch auch bei einem Prfplatz mit zwanglufigem Berhrungsschutz alle mglichen Gefhrdungen zu ermitteln und die daraus resultierenden Schutzmanahmen zu ergreifen, z.B.: Kennzeichnung der Befehlseinrichtungen, Anzeige der Schaltzu-

    stnde, Schutz gegen unbefugtes und unbeabsichtigtes Einschalten, Schutz gegen Restspannungen und Spannungsverschleppungen, Manahmen gegen andere Gefhrdungen, z.B. mechanische

    Gefhrdungen.

    Das kann im Einzelfalle bedeuten, dass Abgrenzungen, Abdeckun-gen oder NOT-AUS-Einrichtungen doch erforderlich sind.

    Die Prfanlage fr Waschmaschinen in Bild 5 ist mit einer NOT-AUS-Einrichtung ausgerstet, da whrend einer Funktionsprfung neben Programmfehlern und elektrischen Fehlern auch mechani-sche Fehler (z.B. Wasseraustritt) auftreten knnen, die ein schnelles Abschalten erfordern oder als wnschenswert erscheinen lassen. Die Prfanlage befindet sich in einem zu benachbarten Fertigungs-bereichen abgegrenzten Raum (Prffeld), Prfbereich ist der ge-samte Raum. Auf weitere Abgrenzung innerhalb des Prfraumes kann verzichtet werden.

    Bestnde die Absicht, in diesem Prfraum Prfarbeiten an Gerten durchzufhren, bei denen einzelne Gehuseabdeckungen abge-nommen werden und wre dadurch ein vollstndiger Schutz gegen direktes Berhren nicht mehr vorhanden, so wre die Prfanlage nicht mehr als Sonderfall eines Prfplatzes mit zwanglufigem Be-rhrungsschutz anzusehen und ein Betrieb ohne zustzliche Ma-nahmen nicht zu gestatten.

    3.3 Prfplatz ohne zwanglufigem Berhrungsschutz

    3.3.1 Allgemeine Anforderung

    Ein Prfplatz ohne zwanglufigen Berhrungsschutz darf nur dann eingerichtet werden, wenn ein Prfplatz mit zwanglufigem Berh-rungsschutz nicht anwendbar ist, z.B.

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    wegen hufig wechselnder Prfaufgaben, bei unterschiedlichen Prfobjekten, bei erheblichen Schwierigkeiten im Arbeitsablauf, bei nur gelegentlichen Prfaufgaben.

    Die mgliche Nichtanwendung eines Prfplatzes mit zwanglufi-gem Berhrungsschutz sollte kritisch geprft werden. Zum Schutze der prfenden Person vor Unfallgefahren, aber auch zur haftungs-rechtlichen Absicherung des Vorgesetzten empfiehlt es sich, das Abweichen von dem hheren Schutzprinzip sorgfltig abzuwgen und ausreichend zu begrnden.

    Fr ausreichende Bewegungsfreiheit fr den Prfenden ist zu sor-gen, z.B. mindestens 1,50 m freie Bewegungsflche und an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit.

    3.3.2 Abgrenzungen

    Prfpltze ohne zwanglufigen Berhrungsschutz mssen zu ande-ren Arbeitspltzen und zu Verkehrswegen hin Abgrenzungen er-halten. Die Abgrenzungen sind so auszufhren, dass auer dem Prfenden keine anderen Personen den Prfbereich

    betreten knnen, auer dem Prfenden keine anderen Personen die Verbotszone

    erreichen knnen und Personen, die sich auerhalb der Abgrenzung befinden, die Be-

    dienungselemente der Prfanlage, nicht erreichen knnen.

    Der Schutz der Bedienungselemente vor unbefugtem Zugriff kann durch einen hohen konstruktiven Aufwand der Abgrenzung erreicht werden. Die nachfolgend als zulssig beschriebenen Leichtbau-weisen von Abgrenzungen zeigen, dass man auch kostenminimie-rend handeln darf. Der unbefugte Zugriff muss dann auf andere Weise sichergestellt sein, z.B. durch angemessenen Abstand.

    An einem Prfplatz ohne zwanglufigen Berhrungsschutz drfen die Abgrenzungen aus z.B. Wnden, Gittern, Leisten, Seilen oder Ketten bestehen. Sie mssen so beschaffen sein, dass von auer-halb des Prfbereiches jederzeit eine Sichtverbindung zu der pr-fenden Person besteht.

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    Der Mindestabstand von Abgrenzungen, die den Prfbereich und die Grenze der Verbotszone umschlieen, richtet sich nach der konstruktiven Ausfhrung der Abgrenzungen und der Hhe der Prfspannung, siehe folgende Tabellen A.2 bis A.4.

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    Verbotszone und Prfbereich

    Tabelle A.2 Verbotszone (s) in Abhngigkeit von Prfspannun-gen gegen Erde (U)

    (s ist Abstand in Luft von unter Spannung stehenden Teilen)

    Prfwechselspannung 50/60 Hz

    (Effektivwert)

    Blitzstospannung 1,2/50 s

    (Scheitelwert)

    Schaltstospannung 250/2500 s (Scheitelwert)

    U kV

    S mm

    U kV

    S mm

    U kV

    S mm

    1 keine Berhrung 20 100 500 2 000 3 20 40 175 600 2 600 5 30 60 250 700 3 300 6 35 80 325 800 4 100

    10 60 100 400 900 4 900 15 85 150 550 1 000 5 800 20 115 200 700 1 100 8 800 25 140 250 850 1 200 7 800 30 170 300 1 000 1 300 8 900 35 195 350 1 110 1 400 10 000 40 225 400 1 200 1 500 11 200 45 250 450 1 300 1 600 12 500 50 280 500 1 400 55 305 600 1 650 60 335 700 1 950 70 390 800 2 200 80 450 900 2 450 90 510 1 000 2 700

    100 560 1 100 2 950 110 620 1 200 3 250 130 740 1 300 3 500 150 860 1 400 3 750 170 980 1 500 4 000 190 1 100 210 1 240 220 1 300 260 1 550 300 1 850 340 2 150 380 2 450 420 2 750 460 3 100 500 3 500 600 4 500 700 5 600 800 6 900 900 8 300

    1 000 9 900

    Zwischenwerte drfen durch Interpolation gewonnen werden, eine lineare Extrapolation ber die grten angegebenen Werte hinaus ist jedoch nicht zulssig. Fr Prfgleichspannung bis 1000 kV sind die Abstnde s wie fr Blitzstospannungen einzuhalten. Die Tabelle gilt nicht fr hochfrequente oder andere nicht aufgefhrte Spannungen.

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    Tabelle A.3 Waagerechter Abstand der Abgrenzung von der Verbotszone in Abhngigkeit von der Hhe der Abgrenzung und dem Bodenabstand der Gefahr-stelle (Werte entnommen aus EN 294)

    Hhe der Kante der Schutzeinrichtung (Abgrenzung) b mm

    2 400 2 200 2 000 1 800 1 600 1 400 1 200 1 000

    Boden-abstand

    der Gefahr-

    stelle a

    mm Waagerechter Abstand c der Schutzeinrichtung (Abgrenzung) von der Gefahrstelle

    mm

    2 400 100 100 100 100 100 100 100 100

    2 200 250 350 400 500 500 600 600

    2 000 350 500 600 700 900 1 100

    1 800 600 900 900 1 000 1 100

    1 600 500 900 900 1 000 1 300

    1 400 100 800 900 1 000 1 300

    1 200 500 900 1 000 1 400

    1 000 300 900 1 000 1 400

    800 600 900 1 300

    600 500 1 200

    400 300 1 200

    200 200 1 100

    Werte fr die Kante b unter 1000 mm sind nicht aufgefhrt, weil die Reichweite nicht mehr grer wird und auerdem die Gefahr des Hineinstrzens in den Prfbereich besteht.

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    Bildlegende zu Tabelle A.3

    a) Abstand der Gefahrstelle vom Boden (Gefahrstelle ist der Punkt an der Grenze der Verbotszone mit dem krzesten Abstand zur Kante der Schutzeinrichtung)

    b) Hhe der Kante der Schutzeinrichtung

    c) Waagerechter Abstand der Kante der Schutzeinrichtung von der Gefahrstelle

    Tabelle A.4 Mindestabstand von ffnungen der Abgrenzung zur Verbotszone in Abhngigkeit von der ffnungsweite (Werte entnommen aus EN 294, Tabelle 4)

    Mindestabstand zur Verbotszone

    mm

    ffnungsweite (Durchmesser bzw.

    Seitenlnge) mm Schlitz Quadrat Kreis

    ber 4 bis 6 ber 6 bis 8 ber 8 bis 10 ber 10 bis 12 ber 12 bis 20 ber 20 bis 30 ber 30 bis 40 ber 40 bis 120

    10 20 80

    100 120 850 850 850

    5 15 25 80

    120 120 200 850

    5 5

    20 80

    120 120 120 850

    Abgrenzungen aus leitfhigen Werkstoffen mssen geerdet oder in andere Manahmen zum Schutz im Fehlerfall einbezogen sein.

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    3.3.3 Schutz gegen direktes Berhren

    Im Sinne von 4.1.1.1 ist zum Schutze des Prfers der Prfaufbau durch Isolierung aktiver Teile, Abdeckungen, Gehuse, Hindernisse oder sichere Abstnde zu gewhrleisten.

    Der Schutz kann auch durch Einsatz einer Zweihandschaltung oder Verwendung von zwei Sicherheitsprfspitzen erfllt werden.

    Zweihandschaltungen mssen DIN EN 574, Anforderungsstufe II oder III b entsprechen. Sind mehrere Personen mit einer Prfung beschftigt, muss fr jeden Prfenden eine Zweihandschaltung vor-handen und wirksam sein, bevor die Prfspannung eingeschaltet wird.

    Muss bei Prfarbeiten unter Verwendung von Sicherheitsprfspit-zen eine zweite Person anwesend sein, um den Spannungsregler des Prfgertes zu bedienen, sind fr die zweite Person weitere Manahmen zum Schutz gegen direktes Berhren erforderlich. Das Hochspannungsprfgert ist so anzuordnen, dass die zweite Per-son whrend der Bedienung des Spannungsreglers leitfhige Teile des Prflings (z.B. das Gehuse) nicht erreichen kann. Bei geringen Abstnden sind z.B. isolierende Abdeckungen zu verwenden. Be-triebsanweisung und Unterweisung sind entsprechend zu gestalten.

    Sicherheitsprfspitzen sind i.d.R. Bestandteil der Ausrstung eines durch einen Hersteller bauartgeprften Hochspannungsprfgertes, sie drfen nur bestimmungsgem verwendet werden.

    Bei anderen Ausrstungs-Kombinationen ist gleichwertige Sicher-heit gefordert, insbesondere Gleichwertigkeit bei der Adaptierung an die Spannungsquelle und dem Isolationsvermgen. Geben die Betriebsanleitungen der Gerte keine Auskunft ber die Zulssig-keit eines Anbauteiles, ist Rckfrage beim Hersteller erforderlich.

    3.3.4 Zusatzschutz

    Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit IN 30 mA muss vorhanden sein, wenn der Prfstromkreis galvanisch mit dem speisenden Netz verbunden ist. Kann der Fehlerstrom Gleichstromanteile enthalten, muss eine dafr geeignete Fehler-strom-Schutzeinrichtung (RCD) verwendet werden.

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    3.3.5 Schutz im Fehlerfall

    Spannungsverschleppungen sind zu vermeiden oder es ist durch geeignete Manahmen das Bestehenbleiben von gefhrlichen Spannungen zu verhindern.

    Elektrische Betriebsmittel (Messeinrichtungen u. a.) sind in eine Schutzmanahme zum Schutz im Fehlerfall (Schutz bei indirektem Berhren) einzubeziehen.

    Dies gilt auch fr die ungeschtzten leitfhigen Teile von Prfobjek-ten, ausgenommen, wenn diese Teile des Prfobjektes in die Pr-fung mit einbezogen werden. Vorzugsweise sind schutzisolierte oder ber Trenntransformatoren angeschlossene elektrische Be-triebsmittel einzusetzen.

    Ist ein Stromkreis und/oder das Gehuse eines Mess- oder Hilfsge-rtes fr Netzanschluss mit aktiven Teilen des Prfaufbaues ver-bunden, die Spannung gegen Erde fhren knnen, so muss die in-nere Isolierung des vorgeschalteten Trenntransformators mindestens fr diese Spannung bemessen sein.

    3.3.6 Weitere Schutzmanahmen und Ausrstungen

    Es sind Manahmen

    zum Schutz gegen unbefugtes und unbeabsichtigtes Einschalten, zum Schutz gegen automatisches Wiedereinschalten (Span-

    nungswiederkehr), zum Schutz gegen Restspannungen und andere Gefhrdungen zu treffen.

    Prftischplatten mssen aus nichtleitfhigen Werkstoffen bestehen.

    Prfpltze ohne zwanglufigen Berhrungsschutz sind mit NOT-AUS-Einrichtungen geeigneter Anzahl zu versehen, die alle elektri-schen Energien, die Gefhrdungen hervorrufen knnen, ausschal-ten.

    Mindestens ein NOT-AUS-Befehlsgert muss sich auerhalb des Prfbereiches befinden.

    NOT-AUS-Befehlsgerte und ihre Stellteile mssen so gestaltet und angeordnet sein, dass sie durch die Bedienperson und andere Per-

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    sonen, fr die es notwendig sein kann sie zu bettigen, leicht zu erreichen und gefahrlos zu bettigen sind.

    Elektrische Anschlussstellen, die nicht in den Bettigungskreis der NOT-AUS-Einrichtung einbezogen sind, mssen besonders ge-kennzeichnet werden.

    Die Prfpltze mssen mit Warnzeichen W08 nach BGV A8 und bei Prfspannungen ber 1 kV mit dem Zusatzschild Hochspan-nung Lebensgefahr (gem. DIN 4448 Teil 2) gekennzeichnet sein. Die Betriebszustnde und Schaltzustnde sind dem Informations-bedarf und der betrieblich festzulegenden Verfahrensweise ent-sprechend anzuzeigen.

    Zur Anzeige des Betriebszustandes Einschaltbereit und In Be-trieb mssen mindestens rote Signalleuchten vorhanden sein. Es wird empfohlen, auch grne Signalleuchten zur Anzeige des Zu-standes Betriebsbereit sinngem zu verwenden.

    Bild 6: Hochspannungsprfgert Ausstattung mit Sicherheitsprfspitzen, Signalleuchten sind nicht angeschlossen, weil das Gert mit Strombegrenzung (3 mA) betrieben wird.

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    Bei Verwendung von Prfeinrichtungen mit Sicherheitsprfspitzen und Prfspannungen ber 1 kV muss die Hochspannungsseite der Prfeinrichtungen galvanisch vom speisenden Netz getrennt und einschlielich der Prfspitzen und deren Zuleitungen gegen Erde isoliert sein. Das Prfobjekt muss gegen Erde isoliert sein, sofern dies durchfhrbar ist.

    3.3.7 Ableitstromprfung bei Prfaufbauten mit Prfspannung > 1 kV

    Der Effektivwert des Ableitstromes an der Hochspannungsseite der Prfeinrichtung darf 3 mA nicht berschreiten. Dies gilt auch, wenn eine hochohmige Verbindung zwischen Hochspannungsseite und Erde hergestellt wird, z.B. zur Fixierung des Potentials eines Mess-gertes.

    Anmerkung: Mit Ableitstrom ist hier nicht der Ableitstrom ge-meint, der blicherweise bei der Prfung gem ei-ner Gertenorm, als Gerte-Ableitstrom zu ermit-teln ist. Hier soll der Ableitstrom ermittelt werden, der sich zwischen Prfaufbau und Erdpotential aus-bilden kann.

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    IAIC,B,A IC IB,

    IA IB IC

    Bild 7: Schaltung zur Ableitstromprfung

    Legende: 1 Netz 2 Hochspannungsprfgert 3 Prfobjekt (gegen Erde isoliert aufgestellt) 4 Schutzleiter-Anschlussstelle des Prfobjektes 5 Strommesser mit einem Innenwiderstand von 2000

    (Ersatzwiderstand fr den Prfer, einschlielich eines etwa erforderlichen Vorwiderstandes)

    Ausgleichsstrme lA, lB, lC im Prfaufbau An Prfobjekten, an denen der Ableitstrom 3 mA berschreitet, drfen Prfgerte mit Sicherheitsprfspitzen nicht zum Einsatz kommen.

    Prfarbeiten mssen in diesen Fllen mit anderen Mitteln in Prffel-dern (z.B. Festanschlsse in Verbindung mit Zweihandschaltung und Abstand) oder an einem Prfplatz mit zwanglufigem Berh-rungsschutz, z.B. in betretbarer Ausfhrung durchgefhrt wer-den.

    + +

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    3.4 Prffelder

    3.4.1 Abgrenzungen

    An Prffeldern mit Spannungen ber 1 kV mssen die Abgrenzun-gen aus mindestens 1800 mm hohen Gitterwnden (Gitterffnun-gen nach VDE 0104 Anhang A, Tabelle A.4) oder Vollwnden bestehen.

    Bei Spannungen bis 1000 V gengen Abgrenzungen aus Seilen, Ketten oder Leisten (Stnderhhe 1000 mm). Werden auch hier Vollwnde oder Gitter verwendet, mssen sie mindestens 1000 mm hoch sein.

    Leitfhige Abgrenzungen sind in die Manahmen zum Schutz im Fehlerfall einzubeziehen. Die Mae fr die Verbotszone und den Abstand der Abgrenzungen sind nach VDE 0104 Anhang A, Tabellen A.2 A.4 zu bestimmen.

    Der Zutritt unbefugter Personen ist zu verhindern, Schlsser sind so einzurichten, dass das Verlassen der Prffelder nicht verhindert wird (Panikschlsser).

    Teilbereiche innerhalb von Prffeldern drfen behelfsmig durch Seile etc. abgegrenzt werden. Die Teilbereiche sind durch Warn-zeichen zu kennzeichnen.

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    3.4.2 Kennzeichnung

    Prffelder sind mit Warnzeichen W08 nach BGV A8 zu kenn-zeichnen, bei Spannungen > 1 kV mit Zusatzschild Hochspannung Lebensgefahr. Zugnge zu Prffeldern sind mit dem Schild P06 gem der BGV A8 Zutritt fr Unbefugte verboten zu versehen.

    Bild 8: Kennzeichnung

    Warnzeichen W08

    Verbotszeichen P06

    3.4.3 Rettungswege, Notausgnge

    Von jeder begehbaren Stelle im Prffeld mssen Rettungswege von maximal 35 m zu Ausgngen oder Notausgngen ins Freie oder in gleichwertig sichere Bereiche fhren. Tren mssen in Fluchtrich-tung ffnende Drehflgeltren sein. Die Kennzeichnung der Ret-tungswege und Notausgnge ist nach BGV A8, Rettungszeichen E01 ff. auszufhren.

    3.4.4 Betriebszustnde, Schaltzustnde

    Betriebszustnde mssen bei Spannungen > 1kV durch rote und grne Signalleuchten in ausreichender Anzahl an den entspre-chenden Orten (Gesamtbereich, Teilbereiche) deutlich gemacht werden.

    An Prfanlagen mssen Einrichtungen vorhanden sein, die den Schaltzustand erkennen lassen, z.B. Meldeleuchten, Stellungsan-zeigen.

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    Bild 9: Beschreibung der Betriebszustnde am Beispiel einer stationren Prfanlage mit einer Prfspannung > 1 kV

    Zugngezum

    Prfbe-reich

    Signal-leuchten

    Signal-/ Steuer-kreise

    Span-nungs-

    zufhrun-gen

    Erdung

    Auer Betrieb

    Offen Aus Aus

    (gesichert) Aus

    (gesichert)Ja

    Betriebs-bereit

    OffenGRN

    Ein noch

    ausge-schaltet

    Ja

    Einschalt-bereit

    Ge-schlossen

    ROTEin

    noch ausge-schaltet

    Nein

    In Betrieb Ge-

    schlossen ROT

    Ein Ein Nein

    3.4.5 Ergnzende Sicherheitseinrichtungen und Schutzmanahmen

    Schutz gegen unbefugtes und unbeabsichtigtes Einschalten der Energieversorgung, z.B. durch abschliebare Schaltgerte.

    Schutz gegen automatisches Einschalten der Prfeinrichtung, z.B. bei Spannungswiederkehr nach einem Netzausfall.

    Schutz gegen Gefhrdung durch andere Gefahren, z.B. Lrm, Strahlung oder Gefahrstoffe.

    NOT-AUS-Einrichtungen, die in der Lage sind, alle elektrischen Energien, die Gefhrdungen hervorrufen knnen, auszuschal-ten. NOT-AUS-Befehlsgerte innerhalb und auerhalb der Prf-anlage mssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein.

    Einrichtungen zum gefahrlosen Entladen bei Vorhandensein von gefhrlichen Restspannungen (Einrichtungen zum Erden).

    Bei mglichen kapazitiven Aufladungen oder Spannungsver-schleppungen auerhalb des Gefahrenbereiches, sind geeignete Manahmen zur Verhinderung von Gefhrdungen bei Berh-rung leitfhiger Teile zu treffen.

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    Bild 10: Prffeld mit Prfpltzen ohne zwanglufigen Berhrungs-schutz

    Vollwnde oder Gitter min. 1800 mm hoch

    Prfplatzber 1kV

    Prfplatzbis 1000V

    und

    rote Signalleuchte

    rote u. grne Signalleuchte

    Seile, Ketten Leisten, Gitter

    HochspannungLebensgefahr

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    3.5 Versuchsfelder

    Fr Versuchsfelder gelten die gleichen Sicherheitsanforderungen wie fr Prffelder. Knnen durch die Art des Aufbaues einzelne Manahmen nicht angewendet werden, ist der Schutz der Perso-nen durch andere gleich wirksame Manahmen zu gewhrleisten.

    Gengt eine Abgrenzung des Prfbereiches nicht den Anforderun-gen an Prffelder, so kann in Abhngigkeit von der anzunehmen-den Gefhrdung, z.B. eine stndige Beaufsichtigung des Zugan-ges, als andere gleich wirksame Manahme angesehen werden.

    In anderen Fllen knnte gegebenenfalls eine Videoberwachung in Frage kommen.

    In jedem Falle ist der Nachweis zu fhren, dass die andere Manahme die gleiche Wirksamkeit, wie die ursprnglich gefor-derte, aber nicht angewandte Manahme hat.

    3.6 Nichtstationre Prfanlagen

    3.6.1 Abgrenzung und Kennzeichnung

    Nichtstationre Prfanlagen mssen durch Wnde, Gitter, Seile, Ketten, Leisten oder dergleichen gegen den Zutritt unbefugter Per-sonen gesichert sein.

    An den Zugngen muss das Verbotszeichen P06 Zutritt fr Unbe-fugte verboten nach BGV A8 angebracht sein.

    Im Einzelfall knnen weitere Arbeitsplatzkennzeichnungen notwen-dig werden.

    Bild 11: Beispiele weiterer Kennzeichnungen

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    3.6.2 Weitere Schutzmanahmen

    3.6.2.1 Bei Spannungen ber 1 kV mssen Einrichtungen oder Vorrichtun-gen zum Erden vorhanden sein (vergleiche VDE 0105-100 und VDE 0683-200).

    3.6.2.2 Muss bei Prfungen mit Spannungen ber 1 kV mit kapazitiven Aufladungen auch auerhalb des Prfbereiches gerechnet werden, ist der entsprechende Bereich fr die Dauer der Prfung zustzlich abzugrenzen.

    3.6.2.3 Bei Verwendung von Prfeinrichtungen mit Sicherheitsprfspitzen und Prfspannungen ber 1 kV bestehen die gleichen Anforderun-gen, wie bei Prfpltzen ohne zwanglufigen Berhrungsschutz

    3.7 Prfanlagen ohne stndige Anwesenheit von Prfpersonal

    Bei der Errichtung dieser Prfanlagen (z.B. fr Dauerversuche) ist gem den Erfordernissen fr Prfpltze mit zwanglufigem Be-rhrungsschutz bzw. fr Prffelder zu verfahren.

    An jeder Prfanlage muss eine NOT-AUS-Einrichtung mit einer ausreichenden Anzahl von Bettigungseinrichtungen vorhanden sein.

    Da bei Dauerprfungen auch mit dem Verlust von sicherheitsrele-vanten Eigenschaften eines Gertes oder Bauteiles und/oder dem Auftreten von Fehlern gerechnet werden muss, ist die Gefhr-dungsermittlung besonders sorgfltig durchzufhren.

    Ein selbstttiges Wiedereinschalten der Prfstromkreise bei Wie-derkehr der Netzspannung nach einem Spannungsausfall muss verhindert werden, wenn dadurch Gefhrdungen auftreten knnen.

    4. Betreiben

    4.1 Allgemeines

    4.1.1 Leitung und Aufsicht

    Prfanlagen drfen nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektro-fachkraft betrieben werden.

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    Die Forderung nach Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofach-kraft ergibt sich aus den besonderen elektrischen Gefhrdungen, die fachliche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig machen. Un-ter Leitung und Aufsicht ist hierbei nicht zu verstehen, dass dies die stndige Anwesenheit der Elektrofachkraft erfordert.

    Die Elektrofachkraft entscheidet vielmehr in eigener Verantwortung, je nach Aufgabenstellung, Qualifikation der mit den Prfaufgaben beauftragten Mitarbeiter und der mglichen Gefhrdungen auch unter Bercksichtigung der Hhe der Spannung, ber den Grad der Aufsichtfhrung. Diese kann somit von einer gelegentlichen Kontrolle bis hin zur stndigen Beaufsichtigung reichen.

    Bei Prfanlagen, die mit zwanglufigem Berhrungsschutz, d.h. Berhrungsschutz in IP 3X in Verbindung mit hochwertiger sicher-heitstechnischer Ausstattung errichtet wurden, ist Leitung und Auf-sicht durch eine Elektrofachkraft nicht erforderlich.

    Die Forderung nach Aufsichtspersonen ( 13 ArbSchG), d.h. nach Leitung und Aufsicht zur Wahrnehmung der Unternehmerpflichten auf dem Gebiet der Unfallverhtung, wird durch diese Ausnahme nicht aufgehoben.

    4.1.2 Betriebsanweisungen

    Fr das Betreiben von Prfanlagen mssen Betriebsanweisungen vorhanden sein.

    Diese Betriebsanweisungen sollen alle fr den konkreten Betrieb ei-ner Anlage notwendigen Angaben enthalten, die von der Bedien-person beachtet werden mssen (Anweisung!). Der Betrieb umfasst den Prfaufbau, die Inbetriebnahme, den Prfablauf und das Au-erbetriebnehmen bis hin zum gesicherten Zustand whrend des Nichtbetriebes. Durch hheren technischen Aufwand bei der Aus-stattung einer Prfanlage, kann sich der Betrieb so vereinfachen, dass sich die Bedienung auf wenige Handgriffe beschrnkt, z.B. Einlegen eines Prflings, Starten des Prfvorganges, Entnehmen des Prflings.

    Allgemein gehaltene Betriebsanweisungen (s. Beispiel 1 Anhang 2) knnen formal dem Anspruch nach Vorhandensein einer Betriebs-anweisung gengen und in einigen Fllen auch ausreichend sein,

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    im Allgemeinen sind sie dies jedoch ohne zustzliche Angaben zum Betrieb nicht. Besseres Beispiel, siehe Beispiel 2 in Anhang 2.

    4.1.3 Prfen vor der Benutzung, Mngelbeseitigung

    Vor der Benutzung sind Prfanlagen auf uerlich erkennbare Schden und Mngel zu berprfen.

    Diese berprfung erfordert zunchst eine Inaugenscheinnahme vor der Benutzung, schliet aber auch die Beachtung von Auffl-ligkeiten whrend des Betriebes ein.

    Ein Betrieb darf nicht zugelassen werden, wenn Mngel oder Schden festgestellt werden, die Personen gefhrden knnen.

    Die Beseitigung sicherheitsrelevanter Mngel muss sofort erfolgen. Wenn dies nicht mglich ist, darf eine mangelhafte Prfanlage nicht In Betrieb genommen werden. In Einzelfllen kann es mg-lich sein, dass durch die Anwendung des Prinzips: Gleiche Si-cherheit auf andere Weise, eine Instandsetzung auf einen spte-ren Zeitpunkt verschoben werden kann.

    Beispiel: Bei Beschdigung eines Trkontaktes einer Prfanlage kann kurzfristig mit einer berbrckung des beschdigten Kontak-tes gearbeitet werden, es ist jedoch sicherzustellen, dass die Prf-anlage whrend des Betriebszustandes Einschaltbereit und In Betrieb nicht betreten werden kann, ggf. durch mechanisches Schloss, durch Sicherheitsposten bei entsprechender Beaufsichti-gung und Unterweisung aller beteiligten Personen.

    Zum Instandhalten drfen nur Elektrofachkrfte eingesetzt werden.

    4.1.4 Wiederkehrende Prfungen

    Sicherheitseinrichtungen sind in angemessenen Zeitabstnden durch eine Elektrofachkraft auf einwandfreien Zustand und Wirk-samkeit zu prfen.

    Diese Prfungen sind zu dokumentieren.

    Nach der Unfallverhtungsvorschrift BGV A3 sind die Zeitabstnde fr wiederkehrende Prfungen an elektrischen Anlagen und Be-triebsmitteln so zu bemessen, dass Mngel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Grundstzlich ist da-von auszugehen, dass die berprfung von Einrichtungen dem Er-

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    halten des ordnungsgemen und damit auch des sicheren Zu-standes dient.

    Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Ar-beitgeber die Benutzung von Arbeitsmitteln (Werkzeuge, Gerte, Maschinen, Anlagen) auf der Grundlage einer Gefhrdungsermitt-lung zu regeln.

    Zitat (BetrSichV 3 Absatz 1): Der Arbeitgeber hat bei der Gefhrdungsbeurteilung nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Bercksichtigung der Anhn-ge 1 bis 5, des 16 der Gefahrstoffverordnung und der allge-meinen Grundstze des 4 des Arbeitsschutzgesetzes die not-wendigen Manahmen fr die sichere Bereitstellung und Benut-zung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefhrdungen zu bercksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

    Zitat (BetrSichV 3 Absatz 3 Satz 1): Fr Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen er-forderlicher Prfungen zu ermitteln.

    Sicherheitseinrichtungen sind als Teile von Arbeitsmitteln, entweder mit diesen gemeinsam als gesamte Funktionseinheit, oder als Teil-Funktionseinheiten separat zu prfen (sofern dies sinnvoll er-scheint).

    Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass angemessene Zeit-abstnde fr die Prfung von Sicherheitseinrichtungen solche sind, die auf einer Gefhrdungsbeurteilung unter Bercksichtigung pr-ventiver Gesichtspunkte beruhen. Konkrete zeitliche Vorgaben sind somit in die Verantwortung der Betreiber gestellt.

    In technischen Regeln zu Arbeitsschutzbestimmungen knnen hier-zu Empfehlungen getroffen werden, z.B. wie dies zur Zeit in den Durchfhrungsanweisungen zu 5 BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (bisherige VBG 4) geschehen ist. Die dort be-schriebenen Fristen beruhen auf Erfahrungen aus der Unfallverh-tung unter Bercksichtigung einer angemessenen Prvention.

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    DIN EN 50191 (VDE 0104):2001-01 enthlt keine Empfehlung zu den angemessenen Zeitabstnden, es ist jedoch davon auszuge-hen, dass der bisherige Stand der Technik, mit der Vorgabe, die Sicherheitseinrichtungen an Prfanlagen mindestens einmal pro Jahr zu prfen, auch zuknftig ausreichend sein wird. Nun aller-dings basierend auf einer Gefhrdungsbeurteilung.

    Es hat sich bewhrt, die Prfungen der Sicherheitseinrichtungen anhand von Checklisten durchzufhren (Beispiel siehe Anhang). Diese haben den Vorteil, dass nichts vergessen wird. Vernderun-gen, Anschaffungen, Umbauten oder Auerbetriebnahmen mssen in die bestehenden Checklisten eingearbeitet werden.

    Eine Checkliste soll mindestens eine Bezeichnung des zu prfenden Gegenstandes beinhalten, belegen wer geprft hat, wann und mit welchem Ergebnis.

    Aufzeichnungen ber die Prfergebnisse geben Aufschluss, welche Mngel im Betrachtungszeitraum aufgetreten sind und liefern damit wichtige Hinweise fr die Durchfhrung einer vorbeugenden In-standhaltung.

    Werden Betriebsmittel nach durchgefhrter Prfung z.B. mit Prf-plaketten gekennzeichnet, wird dem Benutzer signalisiert, dass sich das Betriebsmittel in ordnungsgemem Zustand befindet. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die Vergabe der Prfplakette erst erfolgt, wenn etwaige Mngel behoben sind.

    4.2 Personal

    4.2.1 Befhigung, Qualifizierung und Unterweisung

    In Prfanlagen drfen nur Elektrofachkrfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen arbeiten. Eine Unterweisung dieses Perso-nenkreises ber die Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschrif-ten und betrieblichen Anweisungen ist vor Aufnahme der Ttigkei-ten erforderlich. Danach sind bedarfsgerechte Wiederholungen der Unterweisungen vorzunehmen. Ein bestimmter zeitlicher Zyklus fr wiederkehrende Unterweisungen wird in VDE 0104 nicht vorgege-ben. Unterweisungen nach BGV A1 4 sind unabhngig von VDE 0104 durchzufhren. Unterweisungen sind aktenkundig zu machen (Beispiel siehe Anhang).

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    Der Arbeitsumfang muss vor Beginn der Arbeiten beurteilt und die mit der Durchfhrung beauftragten Personen geeignet ausgewhlt werden (s. a. DIN VDE 0105-100, Allgemeine Grundstze zum Betrieb von elektrischen Anlagen und ArbSchG 7, bertragung von Aufgaben auf Beschftigte).

    ber die Gefahren beim Arbeiten an Prfpltzen mit Sicherheits-prfspitzen ist das Personal besonders zu unterweisen. Sinnvoller-weise betrachtet man hierzu den vorgesehenen Prfaufbau, z.B. Einzelobjekt mit der Mglichkeit eines Krperkontaktes whrend der Durchfhrung der Prfung, hohe Anzahl von zu prfenden Stromkreisen mit notwendiger Prfspannungsregelung (3. Hand/ 2. Person) und bedient sich der Betriebsanleitung des Prfgerteher-stellers. Diese enthlt Gefahrenhinweise, die u. a. auf die bauli-chen Eigenschaften des Prfgertes Bezug nehmen.

    Sicherheitsprfspitzen mssen vor jedem Arbeitsbeginn einer Sichtprfung der Prfspitzen und der Zuleitungen unterzogen wer-den.

    4.2.2 Aufsicht in bestimmtem Prfanlagen, Zutrittsregelungen

    In Prffeldern, Versuchsfeldern und nichtstationren Prfanlagen darf das Prfpersonal nur unter der Aufsicht eines Arbeitsverant-wortlichen arbeiten.

    Diese Forderung entstand aus dem Gedanken heraus, dass in die-sen Anlagen stets mehr als eine Person mit Prfaufgaben beschf-tigt sein wird. In diesen Fllen muss eine organisatorische Rege-lung getroffen werden, die eine fachkundige Fhrungsperson im Sinne der DIN VDE 1000-10, Ziffer 4.1 als Verantwortliche Elekt-rofachkraft benennt und mit der Aufsichtfhrung in diesen Anla-gen beauftragt. Diese Person wird in Anlehnung an DIN VDE 0105-100 als Arbeitsverantwortlicher bezeichnet.

    Aufsicht bedeutet hier nicht, dass der Arbeitsverantwortliche das Prfpersonal vollstndig beaufsichtigt, es bedeutet jedoch, dass er am Ort des Geschehens, d.h. den o.g. Prfanlagen anwesend ist und seinen Fhrungsaufgaben im Sinne der Leitung und Aufsicht nachkommen kann.

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    Prfanlagen drfen nur von den darin beschftigten Personen und solchen, die ber die Gefhrdungen ausreichend unterwiesen wur-den, betreten werden.

    Andere Personen drfen Prfanlagen nur in Begleitung einer Elekt-rofachkraft betreten. Bei Prfanlagen mit Prfspannungen ber 1 kV ist die Zustimmung des Arbeitsverantwortlichen erforderlich.

    Es geht um Personen, die aus gegebenen Anlssen eine Prfanlage betreten sollen, z.B. Personen aus dem eigenen Betrieb, die mit Transport- oder Montagearbeiten beauftragt sind. Der Betreiber muss im Hinblick auf die vorgesehenen Ttigkeiten dieser Perso-nen, deren fachlicher und persnlicher Qualifikation ausreichend unterweisen.

    Personen von Fremdbetrieben, z.B. Reinigungspersonal, die gele-gentlichen oder regelmigen Zutritt zu Prfanlagen haben, kn-nen in diese Regelung Zutritt bei ausreichender Unterweisung eingeschlossen werden, wenn dies im Hinblick auf die Gefhr-dungssituationen als mglich erscheint. Andernfalls ist Begleitung und Beaufsichtigung sicherzustellen.

    Bei dem Betreten durch nicht ausreichend unterwiesene Personen, z.B. durch Kunden, wird vor dem Betreten immer eine Unterwei-sung mit Verhaltenshinweisen und die Begleitung durch eine Elekt-rofachkraft erforderlich sein.

    4.2.3 Besondere Sorgfaltspflichten

    Jede in elektrischen Prfanlagen beschftigte Person muss sich ber die bestehenden Gefahren Klarheit verschaffen und ist verpflichtet, bei ihren Arbeiten Vorsichtsmanahmen zu treffen, um sowohl sich als auch andere Personen vor Gefahren zu schtzen.

    Die hier beschriebene besondere Eigenverantwortlichkeit der mit Prfaufgaben betrauten Personen setzt eine hohe fachliche Befhi-gung voraus. Der Unternehmer hat dies entsprechend zu wrdigen, z.B. durch konkrete Vorgaben in einem Anforderungsprofil bezg-lich der fachlichen und persnlichen Eignung. In diesem Anforde-rungsprofil sollten bereits die Manahmen zur Erlangung und Er-haltung der Qualifikation enthalten sein.

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    4.3 Vorbereiten von Prfungen, Schalten in Prfanlagen

    4.3.1 Technische Manahmen

    Knnen Gehuse von Messgerten oder Hilfsgerten, die mit akti-ven Teilen des Prfaufbaus verbunden sind, Spannungen >25 V AC bzw. >60 V DC gegen Erde annehmen, ist vorrangig fr eine aus-reichende Isolierung der Gehuse einschlielich der Bedienungs-elemente zu sorgen. Die Verwendung isolierender Krperschutzmit-tel oder isolierender Schutzvorrichtungen sind unter Bercksichti-gung der DIN VDE 0105-100 und der dort beschriebenen Schutz-manahmen und Arbeitsmethoden mglich.

    Es drfen nur Messleitungen mit vollstndigem Berhrungsschutz verwendet werden.

    Dies ergibt sich aus den allgemeinen Manahmen zum Schutz ge-gen elektrischen Schlag, da Messleitungen nicht ausschlielich nur in ausgeschaltetem und gesichertem Zustand eines Prfaufbaues verwendet werden, bzw. dies nicht zwanglufig sichergestellt ist.

    4.3.2 Manahmen bei zustzlichen Gefhrdungen

    Neben dem Schutz von Personen vor gefhrlichen Spannungen in Verbindung mit Krperdurchstrmung und Lichtbgen, sind weitere mgliche Gefhrdungen, z.B. Lrm, Explosion, Strahlung, umher-fliegende Teile, Rauche, Gase, Feuer, Gefahrstoffe, zu beachten. Gegebenenfalls sind zustzliche Sicherheitsmanahmen zu treffen, wenn z.B. der Schutz vor umherfliegenden Teilen durch die nach Norm ausgewhlten Abgrenzungen und Umwehrungen nicht er-reicht werden kann.

    4.3.3 Pflichten des Arbeitsverantwortlichen

    Der Arbeitsverantwortliche hat sich von der richtigen Ausfhrung seiner Anweisungen zu berzeugen, bevor eine Prfanlage

    bei Spannungen bis 1000 V eingeschaltet wird, bei Spannungen >1 kV Einschaltbereit gemacht wird.

    Diese Forderung bedeutet eine Einschrnkung der freien Gestal-tung der Aufsichtfhrung des Arbeitsverantwortlichen. Mindestens zu diesem Zeitpunkt der bevorstehenden Schalthandlung muss er

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    vor Ort sein und seiner Aufsichtspflicht nachkommen, d.h. prfen, ob die fr einen sicheren Betrieb notwendigen Manahmen getrof-fen sind.

    Eine vergleichbare Forderung ist aus anderen Ttigkeitsbereichen mit hoher Gefhrdung bekannt, z.B. bei der Bedienung von Pres-sen der Metallbearbeitung, mit der sog. Einrichtkontrolle vor der Aufnahme des Betriebes.

    Schaltbefehle drfen nur durch den Arbeitsverantwortlichen gege-ben werden. In Prffeldern, Versuchsfeldern und nichtstationren Prfanlagen mit Spannungen >1 kV darf nur auf Einzelanweisung des Arbeitsverantwortlichen geschaltet werden, sofern dieser nicht selbst schaltet.

    Wie oben dargestellt, ist der Arbeitsverantwortliche zu diesem Zeitpunkt bereits vor Ort. Er kann nun eine Schalthandlung selbst ausfhren, oder einen Schaltbefehl an eine schaltberechtigte Per-son geben. Mit der bergabe einer Schaltberechtigung bergibt er in der Regel die Aufsicht ber den Prfbereich an die schaltberech-tigte Person. Im Normalfall ist dies auch die Prfperson.

    Der Arbeitsverantwortliche oder die durch ihn beauftragte schalt-berechtigte Person muss sicherstellen, dass auer dem Prfenden alle anderen Personen den Prfbereich verlassen haben, bevor die Prfanlage

    bei Spannungen bis 1000 V eingeschaltet wird, bei Spannungen >1 kV Betriebsbereit gemacht wird.

    Bei begehbaren Prfpltzen, die unter Verzicht auf IP3X mit einer Umhausung (z.B. Gitter, Vollwand) als Berhrungsschutz ausgers-tet sind, mssen alle Personen den Prfbereich verlassen haben, bevor der Prfplatz eingeschaltet wird.

    In Prffeldern, Versuchsfeldern und nichtstationren Prfanlagen mit Spannungen >1 kV mssen alle Personen den Prfbereich ver-lassen haben, bevor die Anlage Einschaltbereit gemacht wird. Der Schaltzustand der Prfanlage muss fr den Prfenden jederzeit erkennbar sein.

    Bei Verlassen der Prfanlage ist der Betriebszustand Auer Be-trieb herzustellen.

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    Bei Dauerversuchen besteht hufig whrend der berwiegenden Versuchsdauer keine Aufsicht ber die Prfanlage. Dies ist zuls-sig, es mssen jedoch Manahmen getroffen werden, die sicher-stellen, dass Personen durch den Prfaufbau nicht gefhrdet wer-den.

    4.4 Durchfhren von Prfungen

    4.4.1 Aufenthalt im Gefhrdungsbereich

    Die gleichzeitige Durchfhrung von Montagearbeiten und Prfun-gen ist nicht zulssig, wenn dadurch Gefhrdungen auftreten kn-nen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Prfungen nicht begon-nen werden drfen, solange noch Montagearbeiten stattfinden. Dies gilt auch, wenn sich Personen auerhalb des Prfbereiches (in der Nhe) aufhalten und dort bei der Durchfhrung von Prfungen Gefhrdungen auftreten knnen.

    Gefhrdungsbereich ist in der Norm nicht definiert, er liegt dann vor, wenn Gefhrdungen bereichsabhngig auftreten knnen. Dies kann innerhalb und/oder auerhalb des Prfbereiches sein.

    4.4.2 Betreten des Prfbereiches in Ausnahmefllen

    Das Betreten des Prfbereiches in den Betriebszustnden Ein-schaltbereit oder In Betrieb darf nur in Ausnahmefllen durch eine Elektrofachkraft geschehen, wenn

    Manahmen getroffen sind, die sicherstellen, dass die Verbots-zone nicht erreicht werden kann,

    weitere Manahmen im Sinne von DIN VDE 0105-100 getroffen werden, z.B. zur Sicherheit eine weitere mindestens elektrotech-nisch unterwiesene Person, die mit der Beobachtung der Hand-lungen der Elektrofachkraft, und der Mglichkeit zum Eingreifen (NOT-AUS) bei Auftreten von Gefahr beauftragt wird. Der Fall Eingreifen erforderlich, muss eindeutig geregelt und angewie-sen werden.

    Arbeiten in der Verbotszone sind als Arbeiten unter Spannung anzusehen, sie mssen unter Bercksichtigung der DIN VDE 0105-100 Ziff. 6.3 (Arbeiten unter Spannung) durchgefhrt werden.

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    4.4.3 Beachtung der Mglichkeit des Auftretens von Fehlern

    Bei Prfungen knnen im Fehlerfall auch betriebsmig nicht unter Spannung stehende Teile des Prfobjektes oder der Prfanlage ge-fhrliche Spannungen annehmen. Treten hierdurch Gefhrdungen auf, z.B. bei Aufenthalt im Prfbereich, mssen geeignete Schutz- und Hilfsmittel verwendet (DIN VDE 0105-100) werden.

    Hier sei noch einmal an die allgemeinen Anforderungen an die Gestaltung des Prfaufbaues erinnert, die verlangen, dass eine Schutzmanahme zum Schutz im Fehlerfall (Schutz bei indirektem Berhren) zur Anwendung kommt. Hierbei sind auch fremde leitf-hige Teile, bis hin zu leitfhigen Abgrenzungen, in die Manahme zum Schutz im Fehlerfall einzubeziehen.

    Diese Forderung wurde aufgenommen, um der nahe liegenden Mglichkeit eines ungewissen Ablaufes einer elektrischen Prfung, mit Gefhrdungen auch im Bereich der nichtaktiven Teile eines Prfaufbaues und dessen Umgebung, Rechnung zu tragen.

    Das Betreten eines Prfbereiches ist bereits als Ausnahmefall mit dem Hinweis auf die Anwendung von Manahmen gem DIN VDE 0105-100 geregelt.

    Sollen darber hinaus Arbeiten an nichtaktiven Teilen eines Prf-aufbaues, d.h. eben innerhalb des Prfbereiches durchgefhrt werden, kann dies nur mit erneutem Hinweis auf die Beachtung von Fehlerquellen und die Bercksichtigung der Norm DIN VDE 0105-100 geschehen.

    Vor der Auswahl der gegebenenfalls vorzusehenden Schutz- und Hilfsmittel muss eine Gefhrdungsermittlung durchgefhrt werden.

    4.4.4 Prfplatz ohne zwanglufigen Berhrungsschutz, 2. Person

    An einem Prfplatz ohne zwanglufigen Berhrungsschutz muss whrend der Betriebszustnde Einschaltbereit und In Betrieb, zur Sicherheit wenigstens eine weitere Person mit Sicht- und Hr-verbindung zum Prfenden anwesend und in der Lage sein, etwai-ge Gefahrenzustnde am Prfplatz unverzglich zu erkennen und die Gefahr durch Bettigen der NOT-AUS-Einrichtung zu beseiti-gen.

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    Die Forderung nach Anwesenheit einer weiteren Person lsst nach berufsgenossenschaftlicher Auffassung zu, dass diese 2. Person mit anderen Aufgaben beschftigt ist. Es sind allerdings gewisse quali-tative Anforderungen (fachliche und persnliche Eignung) an diese 2. Person zu stellen, dass diese in die Lage versetzt wird, Gefah-renzustnde (unverzglich) zu erkennen und unverzglich zu besei-tigen

    Immerhin erfordert dies neben einer entsprechenden allgemeinen Unterweisung auch konkrete Absprachen bezglich des Vorliegens eines Eingreifsachverhaltes vor Beginn der Durchfhrung der Prfarbeiten, z.B. auch unter Anwendung technischer Manahmen (ortsvernderliche NOT-AUS-Bettigungseinrichtungen, Reileine usw.).

    Die Mglichkeit, dass eine 2. Person anwesend ist, bietet sich nicht in allen Fllen. Bei einem allein arbeitenden Unternehmer, der in seinem Handwerksbetrieb gelegentlich oder auch regelmig einen Prfplatz ohne zwanglufigen Berhrungsschutz betreibt, ist diese Forderung nicht umsetzbar. Sobald dieser Handwerker jedoch ei-nen Mitarbeiter beschftigt, der rtlich anwesend ist, kann die Re-gelung angewendet werden, z.B.:

    der Unternehmer ist Prfperson Anwesenheit der 2. Person zu seinem eigenen Schutz

    der Mitarbeiter ist Prfperson Erfllung der unternehmeri-schen Frsorgepflichten zum Schutz des Mitar beiters er-fordert die Anwesenheit ei-ner 2. Person

    4.4.5 Manahmen bei nichtstationren Prfanlagen

    Befinden sich nichtstationre Prfanlagen neben allgemein zu-gnglichen Bereichen und sind von diesen nur mit Seilen, Ketten oder Leisten abgegrenzt, so erfordert dies zustzliche Manah-men:

    Der gesamte Prfaufbau muss whrend der Prfung berwacht werden. Wenn dies durch den Prfenden allein nicht mglich ist, ist eine ausreichende Anzahl von mindesten elektrotechnisch unterwiesenen Personen, zur berwachung des gesamten Prf-

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    bereiches erforderlich. Diese mssen bei Gefahr sofort eingrei-fen (NOT-AUS) knnen.

    Bei Prfaufbauten mit mehreren rtlich getrennten Prfberei-chen, z.B. bei der Prfung verlegter Kabel, sind fr jeden Prf-bereich Warnposten erforderlich. Die Verstndigung mit dem Arbeitsverantwortlichen ist sicherzustellen.

    4.4.6 Manahmen nach Beendigung von Prfungen

    Nach Beendigung von Prfungen ist vor dem Berhren der abge-schalteten Prfobjekte dafr zu sorgen, dass an berhrbaren Teilen keine gefhrlichen Spannungen vorhanden sind (Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes, Erden und Kurzschlieen, ggf. techni-sche Manahmen mit Entladeschaltungen und Zuhaltungen).

    Anmerkung: Bei Erdungsmanahmen ist zu beachten, dass diese wirksam sein mssen.

    Bei Erdungseinrichtungen mit Hubmagnet, die bei eingeschaltetem Stromkreis einen entsprechenden Kontaktbgel heben und bei ausgeschaltetem Strom-kreis diesen Kontaktbgel absenken, bis sich dieser infolge seines Eigengewichtes auf einen Erdungskon-takt legt, kann nicht von sicher wirkender Erdung/ Entladung ausgegangen werden.

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    Anhang 1

    Vorschriften und Regeln

    Unfallverhtungsvorschriften BGV A1 Grundstze der Prvention BGV A3 (bisherige VBG 4) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A8 (bisherige VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeich-

    nung am Arbeitsplatz

    Gesetze und Verordnungen:

    ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung GPSG Gerte- und Produktsicherheitsgesetz ArbStttV Arbeitsstttenverordnung

    Technische Regeln und Merkbltter:

    VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannun-gen bis 1000 Volt

    VDE 0101 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen ber 1 kV

    VDE 0104 Errichten und Betreiben elektrischer Prfanlagen VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen VDE 0702 Wiederholungsprfungen an elektrischen Gerten VDE 0683-200 Arbeiten unter Spannung Erdungs- oder Erdungs- und Kurzschlievorrich-

    tung mit Stben als kurzschlieendes Gert, Staberdung

    DIN EN ISO 12100-1 Sicherheit von Maschinen Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitstze

    Teil 1: Grundstzliche Terminologie, Methodologie DIN EN 954-1 Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen; Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitstze VDE 0470-1 Schutzarten durch Gehuse (IP-Code) BGI 818 Sicherheitstechnische Anforderungen an Handge-

    lenkserdung

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    BGI 575 Merkblatt fr die Auswahl und Anbringung elek-tromechanischer Verriegelungseinrichtungen fr Si-cherheitsfunktionen

    BGI 670 Merkblatt fr die Auswahl und Anbringung von Nherungsschaltern in Verriegelungseinrichtungen fr Sicherheitsfunktionen

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    Anhang 2

    Beispielsammlung Prfanlagen

    Bild 1 Prfplatz mit zwanglufigem Berhrungsschutz durch Verwendung einer Sicherheitslichtschranke

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    Bild 2 Funktionskontrolle der Sicherheitslichtschranke mittels Prfstab

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    Bild 3 Prfplatz mit zwanglufigem Berhrungsschutz, vollstndiger Berh-rungsschutz durch Gehuse mit beweglicher Verdeckung, elektro-mechanische Verriegelung mit Stellungsberwachung (hier: Endschalter mit Personenschutzfunktion)

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    Bild 4 Prfplatz mit zwanglufigem Berhrungsschutz, mechanische Ver-riegelung der Schutzhaube. Der Handhebel, der die Haube in Schutzstellung mechanisch verriegelt, ist mit Schaltkontakten belegt, die in den EIN- und AUS-Schaltvorgang integriert sind.

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    Bild 5 Durch Ausziehband abgegrenzter Prfbereich fr einen Prfplatz ohne zwanglufigen Berhrungsschutz

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    Bild 6 Prfarbeiten unter Verwendung von Sicherheitsprfspitzen

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    Bild 7 Motorenprffeld

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    Bild 8 Prffeld, Wiederholungsprfung an einem Spannungsprfer, Abroll-test. Abgrenzung durch Seil und Polykarbonatscheibe, Absaugung (Ozon!)

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    Bild 9 Zugang zu einem Dauerversuchsraum, Kennzeichnung der Zu-gangstre, Zugang mittels codierter Trverriegelung nur fr befugtes Personal

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    Bild 10 Dauerversuch in abgeschlossenem Raum, das Prfregal liegt seitlich zum Hauptverkehrsweg. Berhrungsschutz ist ausreichend, zuflliges oder unbeabsichtigtes Berhren ist durch Anordnung und Wahl der Anschlussmittel ver-hindert.

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    Anhang 3

    Beispiel 1, Betriebsanweisung fr einen Prfplatz ohne zwanglufigen Berhrungsschutz

    Firma: BGFE GmbH

    Arbeitsbereich Instandhaltung Verantwortlich: ______________ Unterschrift

    Betriebsanweisung

    Elektrischer Prfplatz

    Bearbeiter: Jy

    Stand: 07.03

    Anwendungsgebiete

    Prfplatz ohne zwanglufigen Berhrungsschutz mit Spannungen bis 1000 V ~ Spannungen berhrbarer Teile > 25 V ~ oder 60 V =; Strme > 3 mA~ oder 12 mA =

    Gefhrdungen

    Gefhrliche Krperdurchstrmung Lichtbogenbildung

    Schutzmanahmen und Verhaltensregeln

    Unter Spannung stehende Teile soweit als mglich berhrungssicher abdecken

    Prfaufbau bersichtlich gestalten Messleitungen mit Berhrungsschutz verwenden Werkzeuge, Messleitungen und sonstige Prfmittel vor der Benutzung einer

    Sichtprfung unterziehen; beschdigte Einrichtungen der Benutzung entziehen Prfling am Trenntransformator anschlieen Not-Aus-Einrichtung durch Bettigen der Befehlsgerte vor Arbeitsbeginn prfen Sicherstellen, dass sich keine unbefugten Personen im Prfbereich aufhalten Prfungen nur durchfhren, wenn auerhalb des Prfbereichs eine zweite Per-

    son mit Sicht- und Hrverbindung anwesend ist Prfplatz whrend der Prfung nicht verlassen, bei Verlassen ausschalten Restspannungen an dem Prfobjekt, z.B. durch Kapazitten, sind nach Beendi-

    gung der Prfung ber einen geeigneten Widerstand in Verbindung mit isolier-ten Leitungen und/oder Werkzeugen abzubauen

    Flucht- und Rettungswege freihalten, Flucht- und Rettungsplan beachten

    Verhalten bei Unfllen Erste Hilfe

    Prfanlage freischalten, z.B. durch Bettigen der Not-Aus-Einrichtung Rettungskette einleiten: Notruf: ________Ersthelfer: Name/Rufnummer Erste Hilfe-Manahmen, z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung, durchfhren Bei Unfllen mit Stromeinwirkung in rztliche Betreuung begeben

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    Anhang 3, Beispiel 2 Betriebsanweisung fr eine Hochspannungsprfanlage

    Hochspannungsprfgert XYZ-001 Betriebsanweisung fr die Kontrolle des Abschaltstromes des Gertes

    Vor und nach jeder Benutzung des Hochspannungsprfgertes ist eine Kon-trolle des Abschaltstromes durchzufhren.

    Prfberechtigtes Personal: Herr P. M. Herr H. B.

    Vorgehensweise:

    Prfanlage mit Schlsselschalter S 1 einschalten Funktionsschalter mit Schlsselschalter S5 auf Prfen stellen Mit Leucht-Taster S3/H3 oder Fuschalter Hochspannung einschalten Codierschalter R3 auf 01,0 = 1mA Abschaltstrom stellen Spannung mit Potentiometer R2 auf 1 KV einstellen Mit Prfpistolen auf rechte Buchsen (1000 V) des Prfadapters Spannung

    geben + Schalterstellung 1mA halten >>>> es darf keine Abschaltung

    erfolgen + Schalterstellung > 1mA auslsen >>>> es muss eine Abschaltung

    erfolgen Codierschalter auf 10,0 10mA Abschaltstrom stellen Mit Prfpistolen auf linke Buchsen (1000 V) des Prfadapters Spannung

    geben * Schalterstellung 10mA halten >>>> es darf keine Abschaltung

    erfolgen * Schalterstellung > 10mA auslsen >>>> es muss eine Abschaltung

    erfolgen

    Die Durchfhrung der Kontrolle ist in der Tabelle (s. Anlage) zu dokumen-tieren.

    Am Prfadapter befinden sich rechts und links je zwei Buchsen, die mit einem Kurzsschlussstecker versehen sind. Diese dienen zur externen Strom-kontrolle fr das Kalibrierpersonal.

    Hinweis: Es liegt eine Bedienungsanleitung vom Hersteller bei der Anlage, diese hat dort zu verbleiben!

    Anlage: Tabelle und Betriebsanleitung des Herstellers

    Stand: 12.12.03/FM

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    Anhang 4

    Beispiel Unterweisungsnachweis

    Jhrliche Unterweisung des Prfpersonals des Hochspannungs-prffeldes der XYTEST GmbH bezglich DIN VDE 0104, Abschnitt 5

    Themen:

    1 Einleitung, Neue Entwicklungen bei Unfallverhtungsvorschriften, Unfall-geschehen in Prfanlagen, isolierende Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel, Literaturauswertung

    2 Vorfhrung des Filmes: Damit kein Funke berspringt, Quelle: BGFE

    3 Ergebnisse der regelmigen Prfung der Sicherheitseinrich