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#CDUimDialog Sachsens Schulen von heute fit machen für morgen Ergebnisdokumentation der Gesprächsforen

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#CDUimDialog

Sachsens Schulen von heutefit machen für morgen Ergebnisdokumentation der Gesprächsforen

LIEBE TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMER AN DEN DIALOGFOREN,

wie wir Sachsens Schulen von heute fit machen können für morgen – dazu baten wir um Ihre Meinung. Wir haben Schüler, Eltern und Lehrer zu drei Veranstaltungen in Bautzen, Meißen und Zwickau eingeladen. Dabei sind wir als Lernende gekommen, um Ideen und Anregungen zu er-halten. Wir haben Ihnen zugehört.

Das Format der Veranstaltung war für viele – für Sie genauso wie für die CDU-Fraktion des Säch-sischen Landtages – neu, vielleicht sogar unerwartet. Die Reaktionen darauf waren erfreulicher-weise überwiegend positiv und haben uns darin bestärkt, dieses Format auch in Zukunft fortzu-führen.

Sie halten nun die Zusammenfassung dessen in den Händen, was wir von den Veranstaltungen mitgenommen haben. Es zeigten sich in den Tischdialogen und den nachfolgenden Diskussionen über die drei Veranstaltungen hinweg große Gemeinsamkeiten. So wurde beispielsweise bei der Frage der Eigenverantwortung deutlich, dass man sich zwar mehr Mitsprache bei der Personal-auswahl und eine größere Flexibilität bei der Verwendung von Ressourcen und bei der Schulor-ganisation wünscht, dass Schulen aber keine Unternehmen sind, in denen alles allein entschie-den wird. Um Schulen im ländlichen Raum zu erhalten, wünschten sich viele „weichere“ Vorgaben mit Blick auf die Klassengrößen und die Zügigkeit und stärkere Anreize für junge Lehrkräfte – wobei Letzteres nicht im Gestaltungsspielraum des Sächsischen Schulgesetzes liegt. Außerdem zeigte sich, dass die Beibehaltung der Förderschulen eine deutliche Mehrheit findet. Wenn Inklu-sion gelingen soll, dann sollen nach Ihren Vorstellungen die Rahmenbedingungen beispielsweise zu den Klassengrößen im Schulgesetz festgeschrieben werden.

Wir haben im Arbeitskreis für Schule und Sport Ihre Anregungen und Ideen ausgewertet und uns dazu positioniert. Wir werden weiterhin beraten, wie wir uns bei überzeugenden Anregungen für eine Umsetzung im Gesetzgebungsprozess einzusetzen können. Um den Dialog mit Ihnen fort-zusetzen, werden wir Sie regelmäßig zu bestimmten Anlässen über den Fortgang der Diskussion zum Sächsischen Schulgesetz sowie das weitere Verfahren informieren.

Wir bedanken uns herzlich für Ihre Teilnahme an den Dialogforen und freuen uns, wenn Sie den Gesetzgebungsprozess weiterhin begleiten.

VORWORT

Lothar Bienst MdL

Vorsitzender des Arbeitskreises Schule und Sport der

CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages

Frank Kupfer MdL

Vorsitzender der CDU-Fraktion

des Sächsischen Landtages

STANDPUNKTE

Deutschlands bestes BildungssystemZum zehnten Mal in Folge belegt Sachsen den ersten Platz im Vergleich der Bildungssysteme der deutschen Bundesländer. Dass wir weiter an der Spitze bleiben, ist Ziel unserer Bildungs politik.

Gut gerüstet für die ZukunftMit klugen Konzepten reagiert Sachsen auf schulische Heraus forderungen. Die Integration von Schülern mit Migrationshintergrund und die Umsetzung der UN- Behin der ten rechtskonvention sind wichtige Schwerpunkte.

Freie Schulen sind gleich­wertige PartnerSchulen in freier Trägerschaft gestalten gemeinsam mit den öffentlichen Schulen das sächsische Schulsystem. Wir werden weiter hin ihre Interessen vertreten und sie dabei finanziell unterstützen.

Mehr Zeit für unsere KleinstenDurch die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Kindertagesstätten können sich die Erzieherinnen und Erzieher stärker als bisher den Kindern widmen. Die Kosten dafür trägt der Freistaat.

Gute Lehrer für SachsenMindestens 6 100 neue Lehrer werden in den nächsten fünf Jahren in Sachsen eingestellt. Damit halten wir das Lehrer- Schüler-Verhältnis bei steigenden Schülerzahlen stabil.

cdu-fraktion-sachsen.de/standpunkte/ bildung-schule-und-sport/schule

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DER WEG ZUM NEUEN SÄCHSISCHEN SCHULGESETZWIE FUNKTIONIERT DAS GESETZGEBUNGSVERFAHREN ZUR NOVELLIERUNG DES SÄCHSISCHEN SCHULGESETZES?

WER BRINGT DAS GESETZ EIN?

Die Staatsregierung, in diesem Fall das Sächsische Staatsministerium für Kultus, bringt nach Abstimmungen innerhalb der Regierung, nach einem Anhörungsverfahren mit schriftlichen Stellungnahmen und nach Beschluss durch das Kabinett den Gesetzentwurf ins Parlament ein. Der Landtagspräsident veranlasst die Drucklegung und Zuleitung des Ge-setzentwurfs an alle Abgeordneten und die Aufnahme in die Tagesord-nung einer Plenarsitzung. Der Einbringer stellt den Gesetzentwurf vor.

VOLK

Gesetzentwurf

Landtagspräsident

1. Beratung oder sogleich Ausschuss

Ausschuss

2. Beratung mit anschließender Schlussabstimmung

Gegenzeichnung durch Ministerpräsidenten und zuständige Staatsminister

Ausfertigung durch den Landtagspräsidenten

VERKÜNDUNG DES GESETZES

ABGEORDNETE FRAKTION STAATSREGIERUNG

Eine Aussprache in der ersten Lesung erfolgt, wenn das Landtagspräsi-dium dies empfiehlt.

WAS GESCHIEHT IN DEN AUSSCHÜSSEN?

Der Landtag überweist den Gesetzentwurf anschließend an einen oder mehrere Ausschüsse. Federführend wird dies der Ausschuss für Schule und Sport sein. Dort erfolgt die Beratung des Gesetzes unter Beteili-gung externer Sachverständiger sowie gegebenenfalls die Abstimmung von Änderungsanträgen durch den Ausschuss. In dem Bericht des Aus-schusses wird dem Landtag die unveränderte oder veränderte Annah-me des Gesetzentwurfs oder dessen Ablehnung empfohlen.

WAS PASSIERT NACH DER MEHRHEITLICHEN ZUSTIMMUNG IM PLENUM?

In der zweiten Lesung erfolgen nach einer Aussprache im Plenum die Abstimmungen über das Gesetz. Im Falle der mehrheitlichen Annahme übermittelt der Landtagspräsident den Gesetzesbeschluss an den Mi-nisterpräsidenten und die zuständigen Minister zur Gegenzeichnung. Daraufhin fertigt der Landtagspräsident das Gesetz aus und leitet es der Staatsregierung zur Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Ver-ordnungsblatt zu.

SCHRITTE ZUR NOVELLIERUNG DES SÄCHSISCHEN SCHULGESETZES

BIS HERBST 2016

Erste Lesung im Landtag und Anhörung im Fachausschuss für Schule und Sport

BIS ENDE 2016

Beschlussfassung im Sächsischen Landtag

1. AUGUST 2017

Inkrafttreten des Gesetzes

BIS ENDE 2015

Erstellung des Referentenentwurfs und erster Kabinettsbeschluss

BIS ANFANG MÄRZ 2016

Anhörungsverfahren mit schriftlichen Stellungnahmen

BIS ENDE APRIL 2016

Eventuelle Überarbeitung des Referentenentwurfs und zweiter Kabinettsbeschluss

ANSCHLIESSEND

Zuleitung an den Sächsischen Landtag und Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens

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VERANSTALTUNGSFOLGE

➔➔ 22 BÜRGERINNEN UND BÜRGER

➔➔ MITGLIEDER DES ARBEITSKREISES SCHULE UND SPORT:

Lothar Bienst Stephan Hösl Steve Johannes Ittershagen Patrick Schreiber

➔➔ 35 BÜRGERINNEN UND BÜRGER

➔➔ MITGLIEDER DES ARBEITSKREISES SCHULE UND SPORT:

Lothar Bienst Iris Firmenich Ines Saborowski-Richter Steve Johannes Ittershagen

➔➔ WEITERE MITGLIEDER DER CDU-FRAKTION IM SÄCHSISCHEN LANDTAG:

Georg-Ludwig von Breitenbuch Thomas Colditz Sebastian Fischer Frank Kupfer Daniela Kuge

➔➔ 18 BÜRGERINNEN UND BÜRGER

➔➔ MITGLIEDER DES ARBEITSKREISES SCHULE UND SPORT:

Lothar Bienst Sephan Hösl Kerstin Nicolaus

➔➔ WEITERE MITGLIEDER DER CDU-FRAKTION IM SÄCHSISCHEN LANDTAG:

Ines Springer

Bautzen, 29. Oktober 2015

SORBISCHES SCHUL- UND BEGEGNUNGSZENTRUM

➔➔ WEITERE MITGLIEDER DER CDU-FRAKTION IM SÄCHSISCHEN LANDTAG:

Marko Schiemann

Meißen, 12. November 2015

FREIE WERKSCHULE

Zwickau, 26. November 2015

BERUFLICHES SCHULZENTRUM FÜR TECHNIK „AUGUST HORCH“

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ERGEBNISSE DER GESPRÄCHSRUNDEN UND IHRE BEWERTUNG

WIE LÄSST SICH DIE EIGENVERANTWORTUNG VON SCHULEN STÄRKEN?

In allen Veranstaltungen wurde dafür plädiert, dass ein größerer Personenkreis als bisher in die Entscheidung eingebunden werden soll, welche Lehrkräfte an den Schulen unterrichten. Be-nannt wurden dabei in erster Linie die Schulleiter, aber auch die Eltern, falls es eine Auswahl an Kandidaten gibt, oder der Schulträger. Es wurde zudem vorgeschlagen zu ermöglichen, dass die Schulleiter Referendare für ihre Schulen anfordern können.

Im Bereich der Schulorganisation konnten sich die Teilnehmenden in Meißen auch vorstellen, die organisatorische und die pädagogische Leitung einer Schule zu trennen (ähnlich wie an den

Schulen in freier Trägerschaft). Ein weiterer Vorschlag befasste sich damit, dass die Schu-len über die Besetzung von 50 Prozent ihrer Stellen selbst entscheiden können. Die Schul-verwaltung könnte dann als Unterstützer und Auditor auftreten.

Von großer Bedeutung ist zudem eine freiere und flexiblere Planung. Es wurde unter anderem eine flexiblere Handhabung der Stundentafel und des Lehrplans angeregt, ebenso die freie Verwendung des Ergänzungsbereichs oder die eigenständige Personal- und Finanzplanung im Rahmen eines feststehenden Budgets.

Weiterhin wurde vorgeschlagen, den Austausch und die Kooperation zwischen den Schulen und außerschulischen Partnern wie Volkshochschulen oder Musikschulen zu stärken und zu verbes-sern.

Wichtige Hinweise, die außerhalb des Schulgesetzes relevant sind

Auf unterschiedliche Weise wurde betont, dass Schulen genügend und gut qualifiziertes Perso-nal benötigen, um ihre Kompetenzen eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Für Lehrkräf-te sollte es innerhalb des Berufsfeldes mehr Entwicklungsmöglichkeiten geben als bisher.

In einer Veranstaltung wurde vorgeschlagen, an den Oberschulen angesichts der knappen Perso-nalressourcen die Sinnhaftigkeit von Neigungskursen zu prüfen. Wichtiger sei die Absicherung des „Kerngeschäfts“ – etwa des Deutsch- und Mathematikunterrichts – auf einem hohen Niveau.

Einzelne weitere Anregungen beschäftigen sich unter anderem mit dem Einsatz von Schulsozi-alarbeitern, einer notwendigen Qualifizierung von Schulleitungen für sozialwirtschaftliche Pro-zesse und der Verwendung von Projektgeldern von Schülern für die eigene Schule.

Bewertung des Arbeitskreises für Schule und Sport

Wir teilen die Idee einer stärkeren Einbeziehung von Schulen in den Auswahlprozess von Lehr-kräften. Man muss jedoch genau abwägen, wie groß man den Personenkreis machen möchte, um entscheidungsfähig zu bleiben.

IRIS FIRMENICH, MdL: „Gerade für Schulen im ländlichen Raum, für die es im Zweifel wenig Bewerbungen gibt, kann dies zum Bumerang werden, wenn ein Bewerber abgelehnt wird und es keine weiteren Interessenten gibt. Auch darf das Einstellungsverfahren durch einen möglicherweise längerfristigen Abstimmungsprozess nicht verzögert

werden. Wir setzen uns aus diesen Gründen insbesondere für eine stärkere Beteiligung der Schulleitungen ein, denn sie können am besten beurteilen, ob eine Person ins Kollegium

und zum Konzept der Schule passt.“

Auch den Vorschlag einer größeren Flexibilität der Schulen in Bezug auf die schulinterne Orga-nisation unterstützen wir ausdrücklich.

ALINE FIEDLER, MdL: „Ich freue mich, dass die Möglichkeit einer Budgetierung von Lehrerperso nalstunden im Schulgesetzentwurf verankert ist. Damit können Schulen, die dies wünschen, mit größerer Flexibilität ihre Klassen- und Gruppenbildung vor-

nehmen und schuleigene Schwerpunkte setzen.“

Eine grundsätzlich freie Gestaltung der Stundentafel und die flexible Handhabung der Lehrpläne sehen wir hingegen skeptisch. Beide Elemente sollen sachsenweit gleichmäßige Rahmenbedin-gungen für die schulische Bildung sicherstellen, auch wenn uns bewusst ist, dass in Einzelfällen die Stundentafel nicht immer vollständig umgesetzt werden kann.

Für eine stärkere Öffnung der Schule für weitere Akteure wie Schulsozialarbeiter, Musikschulen, Sportvereine etc. setzen wir uns ebenfalls ein.

PATRICK SCHREIBER, MdL: „Es ist mir ein persönliches Anliegen, die Zusammenarbeit und Kooperation mit allen am Schulleben beteiligten Akteuren zu verbessern. So gehören beispielsweise Schulsozialarbeiter zumindest mit beratender Stimme auch in die Schulkonferenz und auch die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort muss ver-

bindlicher geregelt als bisher werden.“

Grundsätzlich teilen wir den Tenor der Veranstaltungen, dass Schulen keine Wirtschaftsbetriebe sind und deshalb keine vollständige personelle und finanzielle Autonomie erhalten sollten. Sie müssen jedoch in die Lage versetzt werden, flexibler und individueller als bisher zu agieren.

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Ergebnisse aus den Gesprächsrunden

WIE SOLL DIE MITSPRACHE DER SCHULEN BEI DER EINSTELLUNG VON LEHR-KRÄFTEN GESTALTET WERDEN?

➔➔ BAUTZEN· Genau die Kombinationen

einstellen, die an den Schu-len gebraucht werden!

· Forderung nach qualifizier-ten und pädagogisch ausgebildeten Lehrkräften

· Wenn es Auswahl gibt, sollten Eltern beteiligt werden

· Selbstverwaltung von Stellen (mind. 50 %)

· Finanzielle Anreize (Prämien im ländlichen Raum)

➔➔ MEISSEN· Anforderung für Referen dare

durch Schulleiter· 100 % Budget für Grund-

und Ergänzungsbereich, freie Verfügbarkeit

· Trennung organisatorische Leitung und pädagogische Leitung

· SBA als Unterstützer und Auditor

· Personalhoheit in den Schulen ➔ Personal nicht einfach zuweisen

· Kommunaler Träger?

➔➔ ZWICKAU· Schulleiter stärker in die Per-

sonalauswahl einbinden, ohne generelle Personal-verantwortung

WIE KÖNNEN SCHULEN DIE UNTERRICHTSORGANISATION IM RAHMEN DER ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN RESSOURCEN FREIER PLANEN?

➔➔ BAUTZEN· Flexibilisierung der Stunden-

tafel in Anpassung an vorhandene Ressourcen

· NEIN. Derzeit werden Stundentafeln im Ergänzungsbereich massiv unterschritten

➔➔ MEISSEN· Freie Verwendung des

Ergänzungsbereichs· Freie Gestaltung

Stundentafel· Budget (Kriterien?)

➔➔ ZWICKAU· Lehrplan flexibler· Kernbereich (➔ Prüfungen

zentral) + Ausbau Wahl-pflichtbereich (z. B. je nach Neigung bzw. regionalen Angeboten)

· Zusammenarbeit auch mit anderen Schulen bzw. Schularten verstärken: Schulkonten!!!

WEITERE IDEEN?

➔➔ BAUTZEN· Sinnhaftigkeit von Neigungs-

kursen wie Kunst/Musik, Geografie/Geschichte auf-grund des Ressourceneinsat-zes hinterfragen. Um Ziele und Niveau zu sichern, sind Fächer wie Mathematik und Deutsch notwendiger

· Schulsozialarbeiter· attraktive Vergütung· Entwicklungsmöglichkeiten

im Beruf erweitern· Es darf keine Verbote für

die Verwendung des Ergänzungsbereichs geben!

· Verwaltungsstruktur hinterfragen

➔➔ MEISSEN· Stärkere Kooperation von

Schule mit Musikschule, VHS· Qualifizierung Schulleiter für

sozialwirtschaftliche Prozesse

· Poster Überschrift wurde geändert in: Wie lässt sich EigenKOMPETENZ von Schu-len ändern? Inhalt – Lehrplan

➔➔ ZWICKAU· Schule ist kein Wirtschafts-

unternehmen· Gelder aus Projekten von

Schülern dürfen auch eigen-verantwortlich an ihrer/für ihre Schule verwendet werden

· Schulbudget für Projekte von Schülern zur Unter stützung

ERGÄNZENDE HINWEISE AUS DER ERGEBNISVORSTELLUNG

➔➔ BAUTZEN· Schulen sind mit mittel-

ständischen Unternehmen zu vergleichen, dann wird auch klar, warum die Eigen-verantwortung gestärkt werden sollte

· Die Lehrkräfte erhalten – im Bundesvergleich – keine attraktive Entlohnung, erbringen aber trotzdem gute Leistungen

➔➔ MEISSEN· Schule ist kein Wirtschafts-

betrieb· Austausch/voneinander

lernen und Wettbewerb

➔➔ ZWICKAU· Volle Autonomie (finanziell,

personell) ist nicht nötig, aber Schulen müssen individuell und flexibel handeln können

· Lehrkräfte in Sachsen haben außerdem wenig Entwicklungsmöglichkeiten· Werbeslogan „Lehrer werden aus Überzeugung“ sollte überdacht werden, wird als unpassend

empfunden· Fächer, die Werte vermitteln (z. B. Ethik), sind vor dem Hintergrund der Flüchtlingsthematik

dringend notwendig, hier werden die Stundentafeln jedoch unterschritten

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WIE KÖNNEN SCHULSTANDORTE IM LÄNDLICHEN RAUM AUCH KÜNFTIG GESICHERT BLEIBEN?

Hier reichten die Vorschläge vom (besseren) Ausnutzen der vorhandenen Möglichkeiten wie dem jahrgangsübergreifenden Unterricht bis zu einer weiteren Flexibilisierung der Rahmenbe-dingungen. Mit flexibleren Richtwerten für Mindestklassen- und Gruppengrößen, die Klassen-teiler und die Zügigkeit der Schulen kann den Bedingungen im ländlichen Raum besser begegnet werden. Damit einher geht auch der Vorschlag zur Einrichtung von Bildungszentren (außerhalb der Oberzentren), in denen an einem Schulstandort verschiedene Schularten in räumlicher Nähe gebündelt sind.

Auch der im „Konzept zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum“ genannte Vorschlag von Tandemlösungen zwischen zwei Oberschulstandorten fand Unterstützung. In diesem Zusam-menhang wurde angeregt, dass auch Schultandems oder zumindest Kooperationen mit Schulen in freier Trägerschaft möglich sein sollten.

Erwähnt wurde zudem, dass es für die berufsbildenden Schulen eine zentrale Steuerung bei der Festlegung der Standorte geben muss, die den Fokus auf den ländlichen Raum legt.

Wichtig für eine starke Einbindung einer Schule in die Kommune (oder, in größerem Maßstab betrachtet, in die Region) sind vielfältige Kooperationen mit außerschulischen Partnern im Rah-men von Ganztagsangeboten.

Wichtige Hinweise, die außerhalb des Schulgesetzes relevant sind

Für die Schulen im ländlichen Raum spielt naturgemäß die Schülerbeförderung eine große Rolle. Diese sollte ausgebaut werden und so gestaltet sein, dass die Wegezeiten für die Schülerinnen und Schüler nicht zu lang sind.

Darüber hinaus wurde vielfach gefordert, dass mehr Personal für Schulen im ländlichen Raum gewonnen werde müsse, beispielsweise durch finanzielle Zuschläge, aber auch durch Anstren-gungen der Kommunen und lokaler Unternehmen beziehungsweise Vereine in Bezug auf Ar-beitsplätze, Freizeitangebote etc.

Bewertung des Arbeitskreises für Schule und Sport

Wir sind ebenfalls der Meinung, dass Schulen im ländlichen Raum andere Rahmenbedingungen benötigen als Schulen in den Mittel- und Oberzentren. Eine Übernahme der Maßnahmen des „Konzepts zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum“, etwa des jahrgangsübergreifenden Unterrichts, von Tandemlösungen für Oberschulen sowie der Möglichkeit einzügiger Oberschu-len, in das neue Schulgesetz sind für uns unabdingbar.

STEPHAN HÖSL, MdL: „Gut finde ich auch, dass mit der Einführung einer Gesamtschüler-zahl von 60 Schülern für eine Grundschule im Gesetzentwurf eine weitere Ausnah-meregelung geschaffen wurde. Damit können Schwankungen in den einzelnen Jahr-gängen anders als bisher ausgeglichen werden. Das bedeutet mehr Flexibilität.“

Für eine zentrale Steuerung des Schulnetzes im berufsbildenden Bereich setzen wir uns eben-falls ein.

LOTHAR BIENST, MdL: „Dieses Anliegen ist auch seitens der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer formuliert worden und wird von den Landräten un-terstützt. Ich erhoffe mir, dass dadurch ein besserer Interessensausgleich zwischen Stadt und Land gelingt. Wir werden den Vorschlag des Kultusministeriums, die Schul-

netzplanung durch die Regionalen Planungsverbünde gestalten zu lassen, sehr genau daraufhin prüfen, ob sich dieses Ziel damit erreichen lässt.“

Die Ganztagsangebote haben sich zu einem Markenzeichen der Schulen entwickelt, denn durch sie können spezielle programmatische Schwerpunkte zum Ausdruck gebracht werden. Sie füh-ren zudem zu einer stärkeren Identifikation von außerschulischen Partnern mit einer Schule und binden die Schule in das Umfeld ein.

WOLF-DIETRICH ROST, MdL: „Diese positiven Effekte gibt es aber nicht nur bei Schulen im ländlichen Raum, sondern genauso bei Schulen in den Städten. Wir werden deshalb im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darüber diskutieren, ob man eine verbindliche

Regelung ins Schulgesetz aufnehmen kann, dass Ganztagsangebote an Schulen bereit-gestellt werden.“

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Ergebnisse aus den Gesprächsrunden

WELCHE LÖSUNGEN KÖNNEN SIE SICH ZUSÄTZLICH ZU DEN BEREITS VOR-HANDENEN VORSTELLEN?

➔➔ BAUTZEN· Das Vorhandene ausnutzen!· Internate anbinden

an BSZ und Gymnasien („Fahrschüler“ sind benachteiligt)

· Doppelstrukturen in den Oberzentren vermeiden. Landkreise stärken! (durch Bildung von Zentren)

➔➔ MEISSEN· Leistungskennziffer im

ländlichen Raum außer Kraft setzen

· Schaffung von Bildungs zentren· Jahrgangsübergreifender

Profilunterricht· Über neue Schulstandorte

im ländlichen Raum muss nachgedacht werden ➔ kurze Wege, soziale Netzwerke, lokale Identifikation = Heimat

➔➔ ZWICKAU· Flexible Richtwerte für Klas-

sen teiler und Gruppengrößen· Gemeinsamer Fonds von

Kultus- und Umwelt minis-terium zur Beseitigung des Sanierungsstaus

· Nicht jede Schule muss Inklusion anbieten

· Erhalt der Schulen auch bei Unterschreitung der Zügigkeit

· Investitionen der Schulträger müssen zukunftssicher sein

WELCHE BEDINGUNGEN BENÖTIGEN SCHULEN AUF DEM LAND?

➔➔ BAUTZEN· Ganztagsangebote

stärken!! (weil Einbindung von Vereinen, Kirchen etc.)

· Keine Horte ab Klasse 6, vgl. Sächsische LV

➔➔ MEISSEN· Geringere Zügigkeit der

Schulen (keine dreizügigen Gymnasien)

· ÖPNV und Schülerverkehr verbessern

· Attraktivität erhöhen im ländlichen Raum (z. B. Arbeitsplätze)

· Lehrerversorgung (Erhöhung der Attraktivität für Lehrer)

· Jahrgangsübergreifendes Lernen erfordert qualifizierte Pädagogen und neue Konzepte ➔ Weiterbildungs-angebote

· Förderkonzepte· Mehr flexible Gestaltungs-

möglichkeiten· Anschlusskonzepte GS ➔ OS

➔➔ ZWICKAU· Lehrer ➔ Verbeamtung· Schüler · Infrastruktur

(Schülerbeförderung; zumutbare Wegezeiten)

· Viele Schüler (Attraktivität des ländlichen Raums steigern, Verkehrsan-bindung, kleinere Klassen, …)

· Flexibilität im pädagogischen Bereich

WEITERE IDEEN?

➔➔ BAUTZEN· Tandem: JA!!· Bedenken: Rückübertragung

von Privatschulen an Landkreis etc.

· Pädagogische Unterstüt-zungskräfte (PU) + DaZ (Deutsch als Zweitsprache)

· Sozialarbeiter und sonder-pädagogische Fachkräfte in Verantwortung der Schul-leitung, finanziert vom Land; keine Zeitverträge

· Förderschullehrer + EH je Regionalschulamtsbereich mit klaren Regeln

➔➔ MEISSEN· Geldmittel im ländlichen

Raum erhöhen· Anreize für „Junglehrer“· „Kopfgeld“ für das Bleiben

auf dem Lande· Bewusstsein für Schule bei

Unternehmern, Kommunen unter dem Motto „Kinder sind und sichern unsere Zukunft“ ➔ lokale Akteure sensibilisieren

➔➔ ZWICKAU· Kreative Tandemlösungen· Zentrale Planung für

BSZ-Standorte ➔ Fokus: ländlicher Raum

· Modell zur Qualifizierung von Seiteneinsteigern

· Personalausstattung großzügiger (nicht alles „auf Kante“)

· Junge Lehrer auf das Land bringen

ERGÄNZENDE HINWEISE AUS DER ERGEBNISVORSTELLUNG

➔➔ BAUTZEN· § 4 eröffnet genügend

Spielraum, diesen gilt es auszunutzen

· Aber: Zentrenbildung zur Stärkung der Landkreise ist Sache der Schulverwaltungs-ordnung, nicht Schulgesetz

· Verbindungen zur Region/zur Kommune stärken durch Einbindung von außerschuli-schen Partnern in die Schule (Ganztagsangebote)

· Tandems/Kooperation zwischen privaten und staatlichen Schulen sollen ermöglicht werden

· Stellung des Sozialarbeiters in der Schule verbessern. Es handelt sich um eine son-derpädagogische Fachkraft!

➔➔ MEISSEN· Anreize schaffen wie

Verbeamtung oder Zuschläge für Nichtbeamte

· Wegezeiten im ländlichen Raum zu lang – Kinder kommen so auf mehr Wochenstunden als Vollzeitbeschäftigte

· Weiterbildung, Coaching und Erfahrungsaustausch notwendig

➔➔ ZWICKAU· Lehrkräfte für Schulen

im ländlichen Raum zu gewinnen, muss ein zentrales Anliegen sein

· Die Sicherung von Schul-standorten bedeutet auch, Attraktivität des ländlichen Raumes zu steigern; hier gibt es viele Zusammenhänge

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WIE GEHEN WIR MIT DEM LEITBILD „INKLUSION“ AN SACHSENS SCHULEN UM?

Wiederholt wurde in den Veranstaltungen angeregt, dass trotz fortschreitender Bemühungen zur Inklusion die Förderschulen nicht abgeschafft werden sollen. Sie sollen im Gegenteil gestärkt und zu Kompetenzzentren ausgebaut werden. Gleichzeitig kann durch eine verstärkte Koopera-tion mit Regelschulen die Durchlässigkeit im Schulsystem erhöht werden.

Des Weiteren wurde angemahnt, die Bedingungen für inklusiven Unterricht im Schulgesetz fest-zulegen. Dies betrifft insbesondere die Klassengröße, die möglichst bei 20 beziehungsweise 21 Schülern (beide Werte wurden genannt) liegen sollte.

Es wurde der Vorschlag gemacht, die bisherige Förderschulpflicht abzuschaffen. In diesem Zu-sammenhang sind auch weitere Vorschläge zu sehen, die die Möglichkeit individueller Lernorte beinhalten: Internetschulen oder die Lockerung der Schulpflicht.

Immer wieder ging es auch um die Öffnung von Schulen gegenüber den Eltern, aber auch dem Umfeld (Vereine, Sozialpädagogen); Eltern wiederum sollen sich gegenüber Lehrern, Therapeu-ten und Schulbegleitern öffnen.

Wichtige Hinweise, die außerhalb des Schulgesetzes Beachtung finden müssen

Bei diesem Thema wurde als besonders wichtig die Ausstattung der Schulen mit genügend Per-sonal benannt. Dies bezieht sich nicht nur auf ausgebildete Lehrkräfte, sondern auch auf unter-stützendes Personal wie Sozialarbeiter, Inklusionsassistenten oder Schulbegleiter. Neben dem Personal spielte aber auch die materielle Ausstattung der Schulen eine Rolle.

Daran anknüpfend wurde zudem angeregt, die Lehramtsausbildung besser auf Fragen der Inklu-sion auszurichten. Lehrerfort- und -weiterbildungen, so wichtig diese auch sind, reichen nicht aus.

Auch eine Änderung der Lehrpläne wurde vorgeschlagen. Sie sollen „an das Leben“ angepasst werden und eine bestmögliche individuelle Förderung aller Kinder ermöglichen.

Bewertung des Arbeitskreises für Schule und Sport

Wir wollen den Weg der Inklusion Schritt für Schritt gehen und freuen uns über die Unterstüt-zung, dass Förderschulen erhalten bleiben sollen. Dafür treten wir ebenfalls ein.

STEVE JOHANNES ITTERSHAGEN, MdL: „Der Freistaat Sachsen verfügt über ein gut ausgebau-tes und über viele Jahre professionalisiertes Förderschulsystem mit viel Sachverstand. Hier werden Kinder speziell auf ihren Förderbedarf hin unterrichtet. Diese Strukturen müssen erhalten bleiben, denn auch der Besuch einer Förderschule kann dem Eltern-

willen entsprechen und für ein Kind den bestmöglichen Lernort bedeuten.“

Wenn inklusive Beschulung gelingen soll, ist es unabdingbar, dass ausreichend Personal vorhan-den ist, um die im Gesetz festgelegten Rahmenbedingungen schaffen zu können. Ob dazu auch Klassengrößen im Schulgesetz festgelegt werden sollen – und vor allem welche –, das wollen wir in den nächsten Monaten noch diskutieren.

INES SABOROWSKI-RICHTER, MdL: „Die Festlegung einer Klassenobergrenze im Gesetz hat natürlich eine deutlich höhere Verbindlichkeit als in einer Verordnung. Man muss die Konsequenzen dieser Festlegung in Bezug auf die Klassenbildung und die damit ver-bundenen notwendigen Ressourcen genau prüfen. Ich bin jedoch skeptisch, dass ein

Klassenteiler von 20 oder 21 Schülern leistbar ist.“

HOLGER GASSE, MdL: „Es ist notwendig, dass die Schulen unterstützendes Personal erhal-ten. Mit der Einstellung von Inklusionsassistenten an den Schulen über ein ESF-Pro-gramm machen wir einen wichtigen Schritt, um die Lehrer zu entlasten. Gleichzeitig müssen die Schulträger mit Unterstützung des Freistaates auch die notwendigen bau-

lichen Voraussetzungen schaffen.“

Dass die Förderschulpflicht abgeschafft werden soll, finden wir richtig. Sie ist im Licht der UN-Behindertenrechtskonvention weder zeitgemäß noch haltbar.

KERSTIN NICOLAUS, MdL: „Sachsen ist eines der letzten Bundesländer, das diesen Weg geht. Ich finde die Idee im Gesetzesentwurf richtig, dass alle Schüler möglichst in die erste Klasse der örtlichen Grundschule eingeschult werden und eine Diagnostik erst bei Auffälligkeiten im Schuljahr durchgeführt wird. Damit geben wir allen Kindern die

gleichen Startchancen.“

1716

Ergebnisse aus den Gesprächsrunden

WELCHE ROLLE SPIELEN FÖRDERSCHULEN IN ZUKUNFT?

➔➔ BAUTZEN· Sie sind weiterhin als

Kompetenzzentren not-wendig➔➔➔mehr Personal

erforderlich➔➔➔mehr Anerkennung

für Förderschulen

➔➔ MEISSEN· Sind zu erhalten und

zu stärken ➔ personell, materiell

· Eigenverantwortung?!· Bestmögliche individuelle

Förderung aller Kinder ➔ Lehrpläne überarbeiten

· Stützpunktschulen mit Alternativen (mit Eltern-mitwirkung, Therapeuten, praktischer Lebenshilfe)

· Ganztagsangebote für alle Schulen in Vernetzung der Schularten/Trägervielfalt (z. B. Kita)

· Inklusion: Kinder in Gesell-schaft einführen/ermögli-chen im gesetzlichen Rahmen (Lebensräume/Lern-arten anpassen)

· Mindestraumprogramm || FÖ-Festbeträge anpassen

· Schützenswerter Raum für Kinder, die diesen Raum benötigen

· Notwendige personelle Ausstattung!!!

· Studienpläne für die zukünf-tigen Lehrer überarbeiten

· Bessere Ausstattungen aller Schulen (Geld, Personal)

· Kooperation Schule/Wirt-schaft

➔➔ ZWICKAU· Wichtige Rolle in der

Vielfältigkeit; Kompetenz der Schullandschaft

· Durchlässigkeit der Schul-formen ist zu gewährleisten

· Zentren und Ansprech-partner als Kompetenzpaten

WIE KANN DIE MÖGLICHKEIT DER DURCHSETZUNG DES ELTERNWILLENS VERBESSERT WERDEN?

➔➔ BAUTZEN· Schulgesetz und Sozialgesetz

müssen konform sein · Inklusion muss Anliegen der

Gesamtgesellschaft werden· Eindeutige Festlegung der

Unterrichtsbedingungen im Gesetz

➔➔ MEISSEN· Bildungsberatung ab Kita· Durchlässigkeit erhalten· Eltern in „Inhalte“ integrie-

ren, nicht nur Elternwille· Eltern öffnen sich Thera-

peut Lehrer ➔ Paten/ Schulbegleiter (Sozialpäda-gogen, Kirchengemeinden)

· Hort· Abschaffung des Zwanges

zur Förderschule, sondern Akzeptanz des Willens der Eltern zur Inklusion (Inklusion nicht nur auf dem Klageweg)

· Jedes Kind muss sich wohlfühlen

· Klassenstärke bei inklusiver Beschulung (25 sind zu viel – runter auf 21!!)

· Individuelle Lernorte (Internetschule)

· Respekt im Umgang mit den Eltern!

➔➔ ZWICKAU· Sachkompetente Beratung

im Schulvorfeld und Schul-alltag

· Befähigung der Eltern im Realbild auf ihr Kind (Schulpsychologe)

1918

Wie zufrieden waren Sie

mit der Veranstaltung? BAUTZEN

ZWICKAU

MEISSEN

sehr zufrieden

zufrieden

teils – teils

unzufrieden

sehr unzufrieden

Wie hat Ihnen diese Form

des Austauschs gefallen? BAUTZEN

ZWICKAU

MEISSEN

sehr gut

gut

teils – teils

weniger gut

überhaupt nicht

Die zur Verfügung gestellten In for­

mationsmaterialien fand ich: BAUTZEN

ZWICKAU

MEISSEN

gut verständlich

verständlich

unverständlich

WEITERE IDEEN?

➔➔ BAUTZEN· Rahmenbedingungen für

Integration/Inklusion:· Räumlich, materiell· Schülerzahlen· Lehrerausbildung und

-begleitung ➔ Schul - beg leiter, die qualifiziert sind und von Freistaat finanziert

· Plus Sozialarbeiter und Integrationslehrer/Stunden für Integration erhöhen

· Schlüssel definieren/Teiler bei Inklusion 20

➔➔ MEISSEN· Keine lernzieldifferenzierte

Unterrichtung an Gymnasien· Klassenteiler 20· Integration Flüchtlinge:

max. 3 pro Klasse?· Privatinitiativen fördern/zu-

lassen, betroffene Eltern fachkundig unterstützen

· Stärkung der Elternrolle· Lehrpläne anpassen für das

Leben!!· Kopplung Förderschulen/Re-

gelschulen, mehr Kooperation· Entschärfung Schulanwesen-

heitspflicht (Bundesgesetz)

➔➔ ZWICKAU· Bildung und Weiterbildung

im Schulbereich (verpflichtend)

· Handeln ohne Ressourcen-vorbehalt

ERGÄNZENDE HINWEISE AUS DER ERGEBNISVORSTELLUNG

➔➔ BAUTZEN· Durchschnittsalter der Lehr-

kräfte relativ hoch · Lehrerjob muss attraktiver

werden, um ausreichend Nachwuchs zu bekommen

· Lehrende benötigen mehr Anerkennung für ihre Leis-tungen. Bisher: Dumping!

· Bei Themen wie Inklusion und Integration müssen Sozial- und Schulgesetz zu-sammengedacht werden

· Übersetzung des (Schul-) Gesetzes in Verwaltungsvor-schriften ist wichtig! Größe-rer Handlungsbedarf, um z. B. die Zahl der Förderstun-den pro Kind bedarfsgerecht realisieren zu können (bisher 0,25 h pro Woche pro Kind)

➔➔ MEISSEN· Integration ist ungleich

Inklusion; bisher wird an Bei-spielschulen überwiegend integriert, nicht inkludiert (lernzielgleicher Unterricht) ➔ Inklusion = Fernziel

· Integrationshelfer sollten Bedingung/Voraussetzung sein

· Ziel ist eine erfolgreiche In-klusion, aber Rahmenbedin-gungen sind nicht vorhanden (z. B. bei Sehschwäche)

· Lehrerausbildung muss auf Inklusion hin ausgerichtet werden – Weiterbildungen reichen nicht aus

· Herausforderung für die nähere Zukunft: Integration von Flüchtlingskindern

➔➔ ZWICKAU· Förderschulen können eine

Chance sein· Regelschulen sind teilweise

mit Inklusion überfordert

FEEDBACK

Die Teilnehmenden hatten zu jedem Dialogforum die Möglichkeit, ihr Feedback auf vorbereite-ten Bögen zu hinterlassen. Von insgesamt 75 Teilnehmenden haben 36 einen Feedbackbogen ausgefüllt. Das entspricht einer Rücklaufquote von knapp 50 Prozent.

56 %

33 %

8 % 3 %

17 %

75 %

8 %

64 %

33 %

3 %

2120

DOKUMENTATIONSPOSTER

2322

PRÄSENTATION

2524

IMPRESSIONEN

Arbeitskreis für Schule und Sport der CDU­Fraktion des Sächsischen Landtages

ARBEITSKREISVORSITZENDER

Lothar BienstSTELLVERTRETENDE

ARBEITSKREISVORSITZENDE

Ines Saborowski-Richter

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SEKRETARIAT

Annett KimmerTELEFON 0351 493-5624

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Iris Firmenich Mitglied

Holger Gasse Mitglied

Stephan Hösl Mitglied

Steve Johannes Ittershagen Mitglied

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Patrick Schreiber Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Sport

26

28POSITIONSPAPIER ENERGIE Stand: 18. Juni 2015

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