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Erfolgreich arbeiten mit EU-Förderprogrammen ___________________________________________________________________________ Von der ersten Idee bis zur Projektumsetzung Gesamtkoordination / Skripterarbeitung: Christian Keune Referat für Angelegenheiten der EU, Senatskanzlei Berlin Tel. 030 / 9026 2217 Fax 030 / 9026 2563 [email protected] ___________________________________________________________________________ Eine Information der Senatskanzlei Berlin in Zusammenarbeit mit den EU-Beauftragten der Berliner Bezirke

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Erfolgreich arbeiten mit EU-Förderprogrammen ___________________________________________________________________________

Von der ersten Idee bis zur Projektumsetzung

Gesamtkoordination / Skripterarbeitung:Christian Keune Referat für Angelegenheiten der EU, Senatskanzlei Berlin Tel. 030 / 9026 2217 Fax 030 / 9026 2563 [email protected]___________________________________________________________________________ Eine Information der Senatskanzlei Berlin in Zusammenarbeit mit den EU-Beauftragten der Berliner Bezirke

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INHALT 1. Hintergründe und Motive............................................................................... 3

2. EU-Finanzierungsinstrumente....................................................................... 4

2.1. Strukturfonds.............................................................................................................. 5 2.1.1 EU-Strukturfondsförderung ...................................................................................... 6 2.1.2 Strukturfonds in Berlin.............................................................................................. 7

2.2. Aktionsprogramme..................................................................................................... 8 2.2.1 Funktion und Ausrichtung......................................................................................... 8 2.2.2 Entstehen eines Aktionsprogramms .......................................................................... 9 2.2.3 Projektausschreibungen........................................................................................... 10 2.2.4 Antragsberechtigte .................................................................................................. 11

2.3 Einzelmaßnahmen .......................................................................................................... 11

2.4 Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds ............................... 11

3. Allgemeine Förderprioritäten der Aktionsprogramme ............................ 12

3.1 Kofinanzierung............................................................................................................... 12

3.2 transnationale Partnerschaft ........................................................................................... 13

3.3 Europäische Dimension und Europäischer Mehrwert.................................................... 14

3.4 Innovation....................................................................................................................... 15

3.5 Konzentration ................................................................................................................. 16

3.6 Sonstige Förderprioritäten.............................................................................................. 16

4. Erfolgschancen............................................................................................... 17

5. Rolle der Verwaltung im Rahmen der Aktionsprogramme ..................... 17

6. Allgemeine Informations- und Beratungsmöglichkeiten .......................... 18

7. Schlussbemerkungen..................................................................................... 20

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1. Hintergründe und Motive „Förderpolitik der Europäischen Union“ – was ist darunter überhaupt zu verstehen? Grundsätzlich kann Förderpolitik vieles umfassen: den Verzicht auf staatliche Einnahmen im Wege des Steuerrechts, die gezielte Unterstützung mit Finanzmitteln mittels klassischer öffentlicher Förderung sowie das Verbot bestimmter Aktivitäten durch Beihilfekontrollen oder kartellrechtliche Vorgaben. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die „aktiven“ traditionellen Förderungen mit denen die Europäische Union versucht, bestimmte vorab festgelegte Zielsetzungen zu erreichen, indem Geld – entweder in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen oder in Form von Darlehen – zu ihrer Verwirklichung zur Verfügung gestellt wird. Welches sind die übergeordneten EU-spezifischen Zielsetzungen europäischer Förderpolitik unabhängig vom konkreten EU-Förderinstrument oder EU-Förderprogramm? Man kann zwischen externen – auf Nicht-EU-Staaten ausgerichteten – und internen - auf die Europäische Union und ihre Mitglieder ausgerichteten – Förderzielsetzungen unterscheiden. Im Rahmen eines externen Förderziels versucht die Europäische Union durch Kooperations- und Hilfsprogramme ein stabiles, gefahrenfreies Umfeld zu schaffen, um so vor allem eigenen Sicherheitsinteressen zu genügen. Beispiele für diesen Ansatz sind die Hilfsprogramme für die Mittelmeeranrainerstaaten oder die Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Zentrale Zielsetzungen der EU-Förderpolitik sind aber die internen Ziele der Gemeinschaft. Mit der sog. Kohäsionspolitik versucht die Europäische Union durch die Organisation eines Ressourcentransfers einen Beitrag zur Überwindung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsunterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Regionen zu leisten. Hauptinstrument der EU-Regionalpolitik sind die Strukturfondsprogramme (weitere Ausführungen siehe 2.1). Zugleich verfolgt die EU ein allgemeines Entwicklungsziel, das – ungeachtet vorhandener Unterschiede – eine Gesamtsteigerung des Niveaus in verschiedenen Bereichen anstrebt. Dazu gehört die Forschungs- und Technologieentwicklung ebenso wie die Energieversorgung, die Umweltqualität, das Bildungswesen, der Gesundheitsschutz u.v.m. EU-Förderpolitik hat aber noch eine wichtige Komponente: Europa ist ein ungemein vielschichtiger, facettenreicher Zusammenschluss unterschiedlichster Kulturen, Traditionen, Entwicklungen und Erfahrungen. Zu fast allen möglichen Fragen und Problemen ist irgendwo, von irgendjemandem bereits nachgedacht worden. Häufig sind auch schon Lösungsansätze gefunden worden. Woran es in der Europäischen Union aber oftmals fehlt, sind Vorkehrungen und Systeme eines gemeinschaftsweiten Wissens- und Erfahrungstransfers mit dem Ziel, dass alle Betroffenen auf den vorhandenen reichhaltigen Erfahrungsschatz auch tatsächlich zurückgreifen können. Die Organisation eines Informations- und Know-how-Austauschs, das „Voneinanderlernen“ und die damit

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verbundenen Synergieeffekte sind die wichtigsten Motive der europäischen Integration und elementarer Bestandteil der EU-Förderpolitik. Nebeneffekt dieser transnationalen Kooperationen ist die Herausbildung und Förderung einer europäischen Identität. Diese Intentionen von EU-Förderpolitik sind insbesondere bei der Nutzung der EU-Förderprogramme außerhalb der Strukturfonds zu berücksichtigen (weitere Ausführungen s.u. 2.2).

2. EU-Finanzierungsinstrumente Die Umsetzung der beschriebenen Zielsetzungen wird von der Europäischen Union durch eine entsprechende EU-Förderpolitik unterstützt. Im Rahmen der verschiedenen Politiken finanziert die Europäische Union europaweit – genau genommen sogar weltweit – Projekte aus etwa 100 Programmen. Wichtigstes Instrument zur Politikgestaltung ist der Haushalt der EU, das heißt vor allem die Festlegung von Höhe und Zusammensetzung der Ausgaben. Denn über die Verteilung der Haushaltmittel werden politische Prioritäten realisiert. Die aktuelle Finanzvereinbarung der EU läuft von 2007 bis 2013. Eine Strukturierung der diversen Fördermöglichkeiten anhand der Rubriken des Haushalts bietet hierbei einen Ansatz zum besseren Verständnis der unterschiedlichen Grundlagen und Verfahren von EU-Förderungen.

Der Finanzrahmen der Europäischen Union umfasst für die Jahre 2007-2013 insgesamt 864,316 Mrd. €. Mit über 40% der Haushaltsmittel bleibt die Gemeinsame Agrarpolitik („Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen“) der größte Ausgabenposten, gefolgt von den Ausgaben für die EU-Strukturpolitik („Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung“), die inzwischen über ein Drittel der Mittel ausmachen.

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Die für die Berliner Verwaltung nutzbaren Förderinstrumentarien sind neben den Europäischen Strukturfonds (Haushaltsrubrik „Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung“) die fast allen Haushaltsrubriken zuzuordnenden sonstigen Programme, die sog. Aktionsprogramme (s.u. 2.2). So werden das finanzstarke EU-Forschungsrahmenprogramm und die Bildungsprogramme (u.a. Erasmus und Leonardo) beispielsweise aus der Rubrik „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum“, das Programm „Jugend“ aus der Rubrik „Unionsbürgerschaft“ und die Justizprogramme aus der Rubrik „Freiheit, Sicherheit und Recht“ finanziert. Die Verwaltungsausgaben und Ausgleichszahlungen sind unter Fördergesichtspunkten irrelevant. Das zentrale Spezifikum der Europäischen Union besteht aber darin, dass diese Politikebene im Vergleich zu den Mitgliedstaaten über nur wenig Ressourcen finanzieller und auch administrativer Art verfügt. Deshalb ist die europäische stärker als jede andere Förderung darauf angewiesen

� durch den Einsatz eigener Finanzmittel auch Ressourcen anderer Akteure zu mobilisieren

� und die Verwaltung der Förderprogramme externen Einrichtungen zu übertragen.

2.1. Strukturfonds Die europäische Förderpolitik basiert vor allem auf finanzieller Solidarität. Ein großer Teil der Beiträge der Mitgliedstaaten zum Gemeinschaftshaushalt wird an benachteiligte Regionen und soziale Gruppen umverteilt, es geht vorrangig um den Ausgleich der vorhandenen wirtschaftlichen und sozialen Divergenzen in der Union. Das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU – das sog. Kohäsionsziel – beruht auf der Erfahrung, dass eine politische Einheit, die nicht in der Lage ist, eine Gleichheit der Lebenschancen ihrer Bevölkerung als glaubwürdiges und in überschaubaren Zeiträumen realisierbares – Angebot erkennbar werden zu lassen, keine Aussicht auf dauerhafte Existenz hat. Dies gilt für die Europäische Union in besonderer Weise, da sie sich bisher noch nicht – anders als die Nationalstaaten – auf eine „natürliche“ staatsbürgerliche Loyalität und Identität stützen kann. Sie ist also praktisch zum wirtschaftlichen Erfolg bei Strafe des Niedergangs verpflichtet. Bereits in der Präambel des EWG-Vertrages hatten sich die Gründungsmitglieder darauf verpflichtet, „ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern“.

Die Europäische Union ist zwar auch nach der Erweiterung eine der reichsten Wirtschaftszonen der Welt. Es bestehen aber erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und noch größere zwischen den Regionen. Vor den Herausforderungen der Globalisierung haben die Europäerinnen und Europäer keineswegs alle die gleichen Chancen und Erfolgsaussichten. Es hängt immer davon ab, ob sie in einer florierenden oder benachteiligten Region, in einem dynamischen oder einem krisenbetroffenen Gebiet, an der Peripherie der Union oder in einem der zentralen Wirtschaftsstandorte, auf dem Land oder in der Stadt leben.

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Die Einkommensunterschiede waren bereits in der EU-15 groß und haben mit dem Beitritt der 12 wirtschaftlich ungleich schwächeren Staaten zugenommen.

Regionales Bruttoinlandsprodukt pro Kopf:

2.1.1 EU-Strukturfondsförderung Zentrales Instrument, um den Aufholprozess dieser Regionen zu unterstützen, sind die sog. EU-Strukturfonds. Die Strukturfondsförderung ist die konkreteste und materiell bedeutsamste Ausprägung europäischer Regionalpolitik. Die Mittel für die Regionalpolitik machen inzwischen mehr als ein Drittel des Gesamthaushalts der Europäischen Union aus. In der aktuellen Förderperiode 2007-2013 stehen insgesamt 307,9 Mrd. € zur Verfügung. Die Mittel im Rahmen der Strukturfonds fließen nach bestimmten Förderzielen und Förderkriterien in die Zielgebiete: Das Ziel 1 „Konvergenz" besteht in der Beschleunigung der Konvergenz (Angleichung) der Mitgliedstaaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand durch Verbesserung der Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung. Das Ziel soll durch die Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in physische und Humanressourcen, die Entwicklung der Innovation und der Wissensgesellschaft, die Förderung der Fähigkeit zur Anpassung an den Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie eine effiziente Verwaltung erreicht werden.

Im Rahmen dieses Ziels sind Regionen förderfähig, deren Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt weniger als 75% des durchschnittlichen BIP der EU-25 beträgt und Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen weniger als 90% des durchschnittlichen BNE der EU-25 beträgt.

< 5050 - 75

90 - 100100 - 125>= 125Keine Daten

75 - 90

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Für die Erreichung dieses Konvergenzziels stehen 81,6% der Strukturfondsmittel, d.h. 251,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Ziel 2 „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" kommt außerhalb der Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand zur Anwendung und besteht in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen sowie der Beschäftigung durch Antizipation des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich der Veränderungen im Zusammenhang mit der Öffnung des Handels. Dies soll durch die Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in das Humankapital, durch Innovation und Förderung der Wissensgesellschaft, Förderung des Unternehmergeistes, Schutz und Verbesserung der Umwelt, Verbesserung der Zugänglichkeit, Förderung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen sowie Entwicklung von integrativen Arbeitsmärkten erreicht werden. Für die Erreichung dieses Ziels stehen 15,8% der Strukturfondsmittel, d.h. 48,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Ziel 3 „Europäische territoriale Zusammenarbeit" besteht in der Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit durch gemeinsame lokale und regionale Initiativen, der transnationalen Zusammenarbeit mit den thematischen Schwerpunkten: Innovation, Forschung und Entwicklung, Unternehmen; Umwelt, Wassermanagement, Katastrophenschutz – inkl. maritime Sicherheit; Verbesserter Zugang zu Transport und IKT-Technologien; Nachhaltige städtische Entwicklung sowie der interregionalen Zusammenarbeit mit dem übergeordneten Ziel „Verbesserte Effizienz der Politik zur Regionalentwicklung“. Hierfür stehen 2,5% der Strukturfondsmittel, d.h. 7,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Förderung aus den Strukturfonds in Deutschland erfolgt im Rahmen von Förderprogrammen, die in den zwischen dem Bund und den Bundesländern mit der Europäischen Kommission ausgehandelten Programmdokumenten festgelegt sind.

2.1.2 Strukturfonds in Berlin Berlin profitiert seit über 10 Jahren von den Europäischen Strukturfonds – ohne diese Mittel hätten viele Investitionen und arbeitsmarkpolitische Maßnahmen in der Stadt nicht umgesetzt werden können. Alleine in der aktuellen Förderperiode stehen Berlin etwa 1,2 Mrd. € zur Verfügung. Hinzu kommen noch die Eigenbeiträge aus öffentlichen oder privaten Mitteln mit denen die Strukturfondsmaßnahmen kofinanziert werden. Berlin erhält künftig Förderung aus dem Ziel 2 "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung", welches mittels des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE; 875,6 Mio. €) und des Europäischen Sozialfonds (ESF; 335,9 Mio. €) umgesetzt wird. Um einen abgestimmten Einsatz der Mittel zu gewährleisten wurde in Berlin eine Strategie für die Strukturfondsförderung 2007-2013 verabschiedet.

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Um eine Förderung aus den EU-Strukturfonds zu erhalten, muss man sich nicht direkt an Brüssel wenden. Die Mittel aus den Strukturfonds werden im Rahmen verschiedener Bundes- bzw. Landesförderprogramme eingesetzt, die aus den EU-Mitteln kofinanziert werden. In Berlin wird die Förderung dezentral umgesetzt: Die Bewilligung der geförderten Projekte und die Durchführung der Förderung liegt bei den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen und bei den Bezirksämtern bzw. bei den vom Land beauftragten Servicegesellschaften.

Strukturfondsförderung allgemein: http://ec.europa.eu/regional_policy/index_de.htm

Strukturfondsförderung in Berlin: http://www.berlin.de/sen/strukturfonds/zentrale_startseiten/index.html

2.2. Aktionsprogramme Aktionsprogramme fassen Maßnahmen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums - meist von mehreren Jahren - zur Erreichung eines oder mehrerer politischer und/oder wirtschaftlicher Ziele zusammen. Sie sind meist in Aktionsbereiche oder Aktionslinien gegliedert und haben eigene Teilnahmeregelungen, Förderhöchstgrenzen und Förderkriterien. Bei den sehr großen Förderprogrammen haben die einzelnen Förderbereiche eigene Programmnamen und sind praktisch als Unterprogramme anzusehen. Um den „Wildwuchs“ kleinerer Miniprogramme zu beschneiden, besteht der Trend, für thematisch ähnliche Aktionsprogramme ein Rahmenprogramm zu erstellen – ein Beispiel hierfür ist das Forschungsrahmenprogramm der EU.

2.2.1 Funktion und Ausrichtung Aktionsprogramme haben immer die Funktion, die inhaltlichen und politischen Ziele der Gemeinschaft voranzubringen. Dies geschieht durch die finanzielle Unterstützung von Projekten, die diese Zielsetzung beinhalten. Anhand der in den vergangenen Jahrzehnten aufgelegten EU-Förderprogramme lässt sich deutlich die europäische Integrationsgeschichte und die Ausdehnung der EU-Kompetenzen auf immer mehr Politikbereiche nachzeichnen. Dies ist nicht uninteressant, da sich aus dieser Entwicklung auch Hinweise auf zukünftige EU-Förderprogramme ableiten lassen. Ursprünglich war die EU - oder korrekt die Europäischen Gemeinschaften - eine vorrangig auf wirtschaftliche Integration ausgerichtete Interessengemeinschaft. Die klassischen Förderprogramme dienten v.a. der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes. Ziel war in erster Linie die Stärkung der europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsfähigkeit auch in Abgrenzung zu anderen Wirtschaftsräumen (USA, Japan). Mit dem Binnenmarktprogramm in den achtziger Jahren ging die strategische Ausrichtung vieler Politikfelder einher – immer noch überwiegend in Hinblick auf die Förderung der Konkurrenzfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch entsprechende Förderprogramme wie z.B. die Europäischen Strukturfonds.

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Erst mit der Ausdehnung ihrer Zuständigkeiten kamen andere Förderprogramme hinzu: Die Verabschiedung der Verträge von Maastricht und Amsterdam, durch die u.a. die gemeinschaftliche Innenpolitik sowie die Beschäftigungs- und Sozialpolitik eine Ausweitung erfuhren, führten zu einer Reihe von neuen Aktionsprogrammen in diesen Breichen, um diese neuen Gemeinschaftspolitiken zu festigen. Europa lebt nicht zuletzt durch seine Förderprogramme. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten verwalten inzwischen eine Vielzahl von Maßnahmen und Förderprogrammen u.a. in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales, Forschung, Energie, Umwelt und Regionalentwicklung. In fast allen politischen Bereichen wird die EU-Politik durch die konkrete Förderung von Einzelprojekten umgesetzt. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Hochschulen, freie Träger und Nichtregierungsorganisationen, aber auch zunehmend lokale und regionale Gebietskörperschaften. Die Vergabe der Fördermittel orientiert sich dabei an den jeweiligen politischen Zielen, neuen Modellen und an dem Streben, gemeinsame europäische Lösungen zu finden. Durch die geförderten Projekte wird daher auch immer ein Beitrag zur Entwicklung europäischer Politik geleistet.

2.2.2 Entstehen eines Aktionsprogramms Jedes EU-Förderprogramm hat einen langen Vorlauf, den man kennen sollte, da er wesentliche Hinweise auf die Intentionen und Hintergründe des jeweiligen Programms gibt. Den Grundstein von EU-Förderrahmen setzt die Europäische Kommission durch ihr Vorschlagsmonopol in Form der Vorlage von sog. Grünbüchern über bestimmte Themen, die auf europäischer Ebene eine Debatte in Gang bringen sollen. Die durch ein Grünbuch eingeleiteten Konsultationsmaßnahmen, an denen sich alle gesellschaftlich relevanten Gruppen beteiligen können, münden in ein sog. Weißbuch der Europäischen Kommission, welches Vorschläge zu konkreten Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. Abwendung des Problems beinhaltet.

Alle Grün- und Weißbücher: http://europa.eu/documents/comm/green_papers/index_de.htmhttp://europa.eu/documents/comm/white_papers/index_de.htm

Sonstige Dokumente der Europäischen Union: http://europa.eu/documents/index_de.htm

Nach der Stellungnahme des Rates legt die Europäische Kommission auf der Grundlage dieses Weißbuchs einen Verordnungsentwurf für ein Aktionsprogramm vor, das seine Rechtsverbindlichkeit nach dem Ratsbeschluss und der Befassung durch das Europäische Parlament erhält. Die Aktionsprogramme der europäischen Kommission sind die ersten konkreten Primärinformationen über zukünftige EU-Förderinhalte. Der für EU-Fördermittel-Antragssteller relevante Förderrahmen ergibt sich aus der Auslegung des Textes des

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Aktionsprogramms, in dessen Rahmen während der Aktionsprogrammlaufzeit die Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen erfolgen.

2.2.3 Projektausschreibungen Die direkte Vergabe von Fördermitteln durch die Europäische Union erfolgt in europaweiten Ausschreibungen, eine Festlegung von „nationalen Quoten“ oder pauschalen Finanzzuweisungen ist nicht vorgesehen. Die Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen erfolgen – wie das zugrundeliegende Förderprogramm als deren Rechtsgrundlage – im Amtsblatt der Europäischen Union. Sie konkretisieren die Angaben und enthalten Informationen zur Antragstellung (Fristen, Schwerpunkte, Antragsberechtigte, Finanzvolumen usw.) sowie Ansprechpartner/innen und in der Regel auch eine Internetadresse unter der weitere Unterlagen heruntergeladen werden können. Zu diesen ergänzenden Dokumenten gehören die Antragsformulare sowie ggf. Merkblätter, Leitfäden und Finanz- oder Verwaltungshandbücher.

Amtsblätter der EU: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/JOIndex.do?ihmlang=de

!Achten Sie als Antragsteller/in auf die Vollständigkeit dieser Unterlagen und vergewissern

Sie sich ggf. direkt bei der programmverantwortlichen Stelle

Innerhalb eines mehrjährigen Förderprogramms gibt es mehrere, oftmals regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Projekten, die sich inhaltlich in der Regel nicht oder kaum unterscheiden. Dies bietet Antragstellerinnen/Antragstellern ein gewisses Maß an Planungssicherheit und mehr Zeit, einen aussichtsreichen Projektvorschlag auszuarbeiten, als die meist sehr kurze Zeitspanne zwischen Projektaufruf und Einreichungsfrist. Auch Projekte, die in einer vorhergehenden Ausschreibungsrunde scheiterten, haben so – vom Antragsteller/von der Antragstellerin ggf. überarbeitet und verbessert – gute Aussichten auf Erfolg in der nächsten Runde.

!Erkundigen Sie sich immer, ob und wann mit welchen Ausschreibungen zu rechnen ist

Die Projekte sind in der Regel direkt in Brüssel oder bei beauftragten Einrichtungen zu einer bestimmten Frist einzureichen – dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zu den Projektförderungen im Rahmen der Strukturfonds. Daraus ergeben sich aber auch besondere Herausforderungen für die Antragsteller/innen.

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2.2.4 Antragsberechtigte Aufgrund der Heterogenität der EU-Programme kommt grundsätzlich eine Vielzahl von Akteuren und Einrichtungen für eine Förderung in Betracht. Bei der Bewertung der Rahmenbedingungen für die Durchführung von EU-Projekten spielen daher die Trägerstrukturen eine wesentliche Rolle.

2.3 Einzelmaßnahmen Neben den Strukturfonds und den Aktionsprogrammen kann die Europäische Kommission im Rahmen des Haushalts spezifische Maßnahmen fördern. Über Haushaltlinien können v.a. Pilotprojekte, vorbereitende Maßnahmen, experimentelle Studien und Einzelaktionen finanziert werden. Charakteristisch für diese Haushaltslinien ist eine geringere finanzielle Ausstattung, die zentrale Projektauswahl und –verwaltung durch die Europäische Kommission sowie der hohe Grad an Vernetzung, den die Projekte aufweisen müssen.

2.4 Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist Bank und eigenständige Institution der Europäischen Union zugleich. Sie gewährt Darlehen und Bürgschaften für die Finanzierung von Investitionsvorhaben, die zu einer ausgewogenen Entwicklung der EU beitragen. Sie hat die Aufgabe, Projekte zu finanzieren, die mit den wirtschaftlichen Zielen der EU in Einklang stehen. Ihre Projektauswahl betreibt die Bank mit dem Ziel, dass die finanzierten Investitionen zu einer tragfähigen und dauerhaften Entwicklung beitragen. Darlehen können an private und öffentliche Kreditnehmer für Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft gewährt werden. Dabei unterstützt die Bank die Ziele der Strukturfonds und anderer gemeinschaftlicher Förderinstrumente. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) fördert den Aufbau und die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen. Er bürgt für Risikokapital und übernimmt Darlehensgarantien. Seit 2000 ist die EIB Mehrheitsaktionär des EIF und bildet mit ihm zusammen die EIB-Gruppe.

EIB: http://www.eib.org

EIF: http://www.eif.org

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3. Allgemeine Förderprioritäten der Aktionsprogramme Jedes der knapp 100 Förderprogramme hat voneinander abweichende Antrags-, Auswahl- und Durchführungskriterien, es gibt leider keine einheitliche Systematik europäischer Förderprogrammatik. Gleichwohl lassen sich bestimmte, allgemeingültige Grundsätze für fast alle Förderprogramme feststellen. Diese Förderprioritäten sind unverzichtbare Kriterien, an denen alle Projektanträge gemessen werden. Werden sie im Rahmen des Projektantrags nicht hinreichend erfüllt, hat das beantragte Projekt keine Aussicht auf Bewilligung. Unabhängig vom jeweiligen Programm gilt es – bis auf ganz wenige Ausnahmen - nachfolgende Kriterien zu beachten:

3.1 Kofinanzierung EU-Mittel im Rahmen der Aktionsprogramme werden immer nur als Kofinanzierung oder Fehlbetragsfinanzierung anteilig gewährt. Die Empfänger müssen also immer eigene Aufwendungen beisteuern, was aus Sicht der EU bedeutet: Die Bereitstellung von EU-Mitteln kann Entwicklungen in Gang setzen, die durch den Empfänger ansonsten nicht oder in nur geringerem Umfang realisiert worden wären. Gleichzeitig dokumentiert der Empfänger durch den Einsatz eigener Ressourcen ein hinreichendes Eigeninteresse an der Durchführung des jeweiligen Projektes. EU-Förderung erfolgt also nur, wenn auch andere öffentliche oder private Fördermittelgeber zu einem bestimmten Prozentsatz an der Gesamtfinanzierung beteiligt sind. Die Höhe und Zusammensetzung der Kofinanzierung kann je nach Förderprogramm unterschiedlich sein, in der Regel liegt sie zwischen 30 – 80 % der förderfähigen Kosten. Als Additionalität bezeichnet man die Maßgabe, dass EU-Zuwendungen nicht mit der Reduzierung oder Streichung von bereits für diesen Zweck oder dieses Projekt eingeplanten öffentlichen Mitteln einhergehen dürfen. Der Grund hierfür ist nachvollziehbar: die EU will vermeiden, dass quasi in einem Nullsummenspiel Eigenaufwendungen durch solche der Europäischen Union einfach ersetzt werden. EU-Fördergelder dürfen niemals zweckentfremdet werden, um eigene Finanzschwierigkeiten zu mindern oder gar den Haushalt zu konsolidieren.

!Grundsätzlich sollte kein Projekt bei der Europäischen Kommission beantragt werden, dass

nicht auch ohne EU-Zuschuss finanzierbar wäre. Notfalls sollte die Durchführung des Projekts auch ohne EU-Mittel gesichert sein. Wegen der mitunter langwierigen

Auszahlungsmodalitäten sollte die Vorfinanzierung des Projekts durch Eigenmittel möglich sein.

EU-Projekte können mit privaten Mitteln kofinanziert werden, öffentliche Mittel bilden aber die wichtigste Kofinanzierungsart der EU-Förderung. Es kann sich dabei um Fördergelder aus Bundes- oder Landesprogrammen handeln oder auch um gesetzliche Leistungen wie Sozialhilfe. Als Eigenmittel können mitunter auch Personal- und Sachleistungen in Ansatz

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gebracht werden. Welche Kostenanteile als Eigenmittel anerkannt werden, ist sehr unterschiedlich. Die Kofinanzierungsbestätigung muss generell vor Projektstart bei den Bewilligungsbehörden eingereicht werden. Dabei ist das Verbot der Doppelfinanzierung zu beachten: EU-Mittel für ein Projekt dürfen nicht aus anderen EU-Programmen kofinanziert werden.

3.2 transnationale Partnerschaft „Transnationality“ - die transnationale Projektzusammenarbeit mit Partnern aus anderen EU-Mitgliedstaaten - gehört zum klassischen Programm-Vokabular und ist Grundvoraussetzung einer EU-Förderung im Rahmen der Aktionsprogramme. Hinter dem Erfordernis der Transnationalität verbirgt sich die Hauptmotivation von EU-Förderung: Zusammenwachsen durch europaweiten Erfahrungsaustausch. Es müssen aber die Voraussetzungen geschaffen werden, dass alle Interessierten auf den reichen Wissensfundus zum gegenseitigen Nutzen zurückgreifen und sich sinnvoll ergänzen können. Die Schaffung von Möglichkeiten des Voneinanderlernens und des gemeinschaftsweiten Know-how-Transfers ist der Grundgedanke der EU-Förderphilosophie und ein zentrales Motiv des europäischen Zusammenschlusses gewesen. Transnational ist ein Vorhaben erst dann, wenn durch die Verwirklichung des gemeinsamen Projekts ein tatsächlicher grenzüberschreitender Austausch von Verfahren, Methoden, Sachkenntnis und Erfahrungswerten erbracht wird. Die transnationalen Aktivitäten dürfen sich nicht auf einen reinen Informationsaustausch beschränken, vielmehr müssen konkrete Maßnahmen zur Erzielung der Transnationalität durchgeführt werden. Dies können gemeinsame Entwicklungen von Methoden, Konferenzen, Seminare, Arbeitsaufenthalte u.v.m. sein.

!Die transnationale Kompetenz des Projektträgers bzw. der in das Projekt involvierten

Mitarbeiter/innen muss bereits aus den Antragsunterlagen hervorgehen (Referenzprojekte, Sprachkenntnisse)

Bei den mit der Durchführung eines europäische Projekts verbundenen finanziellen Risiken sollte möglichst viel Zeit auf die Bildung der Projektpartnerschaften verwandt werden, damit die Basis für eine vertrauensvolle und faire Partnerschaft, die sich sowohl inhaltlich als auch finanziell für das Projekt auszahlt, gelegt werden kann. Dies ist umso wichtiger, wenn der/die Antragsteller/in als sog. Leadpartner oder Konsortialführer fungiert. Der Konsortialführer ist der Vertragspartner der Europäischen Kommission und haftet dementsprechend.

!Projektträger, die noch keinerlei Erfahrungen in europäischer oder internationaler Projektzusammenarbeit haben, sollten zunächst als „Juniorpartner“ und nicht als

Projektführer fungieren

Bei der Bildung von Projektpartnerschaften sollte auf eine ausgewogene geographische Verteilung geachtet werden. Zugleich geht die Tendenz bei der Europäischen Kommission dahin, eher größere als kleinere Zusammenschlüsse zu fördern.

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In diesem Zusammenhang ist auch auf die für eine transnationale Projektarbeit unabdingbare Sprachkompetenz hinzuweisen. Wenn mehr als zwei europäische Partner kooperieren, ist die Arbeitssprache – nicht unbedingt, aber in der Regel - Englisch. Auch in der Kommunikation mit den Mitarbeitern der Europäischen Kommission ist Englisch inzwischen vorherrschend. Auch die Anforderungen an die sog. interkulturelle Kompetenz der Partner sind in der konkreten Projektzusammenarbeit nicht zu unterschätzen. Mentalitätsunterschiede und unterschiedliche Verwaltungstraditionen treten mitunter deutlich zu Tage und können die gemeinsame Projektdurchführung in nicht unerheblichem Maße beeinflussen. Eine der ersten Hürden im Vorfeld einer EU-Fördermittelantragstellung ist die Suche nach geeigneten Projektpartnern auf europäischer Ebene. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Projektpartner mit den obligatorischen Kooperationsverträgen feststehen. Wegen der hohen Ansprüche an die transnationale Zusammenarbeit sollten geeignete Partner über bereits bestehende tragfähige Kontakte gefunden werden. Hier bieten sich vor allem die formalisierten städtepartnerschaftlichen Beziehungen oder ggf. die Kontakte aus früheren erfolgreich durchgeführten Maßnahmen an. Auch die regionale Wirtschaft oder Vereine und Verbände sowie (Fach)Hochschulen und Forschungseinrichtungen verfügen in aller Regel über transnationale Kontakte und Erfahrungen, die bei der Suche nach geeigneten ausländischen Ansprechpartnerinnen/n für ein gemeinsames EU-Projekt genutzt werden sollten.

!Transnationale Projektpartner sollten vorzugsweise in vertrauten Strukturen bzw. aufgrund

bestehender Kontakte und nicht auf dem „freien Feld“ gesucht werden

Ansonsten gibt es inzwischen die Möglichkeit, in programmspezifischen oder bereichsspezifischen Datenbanken nach EU-Projektpartnern zu suchen. Diese kostenfrei zugänglichen Projektpartner-Datenbanken werden im zunehmenden Maße im Auftrag der EU-Kommission erstellt und unterhalten. Oftmals kann auch die Sichtung der Projektdatenbanken, in den die besten Projekte vorangegangener Ausschreibungen veröffentlicht werden, – meist auf den entsprechenden Websites der programmverwaltenden Stellen - hilfreich sein, um erfahrene Partner zu finden. Außerdem empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Büro des Landes Berlin in Brüssel, das über gute Arbeitsbeziehungen zu anderen europäischen Regionalvertretungen in Brüssel verfügt, um geeignete transnationale Ansprechpartner zu finden.

!Kontaktieren Sie das Berliner Büro in Brüssel, um transnationale Partner zu identifizieren

3.3 Europäische Dimension und Europäischer Mehrwert Die Frage nach der sog. „Europäischen Dimension“ ist mitentscheidend, ob ein Vorhaben durch die EU gefördert werden kann. Der Begriff „Europäische Dimension“ ist ein klassischer EU-Förderterminus, der nirgendwo eindeutig definiert ist und nur selten in den

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Ausschreibungsunterlagen vorkommt. Gleichwohl ist die Darstellung der unionsweiten Dimension im Projektantrag Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit. Eine Umschreibung ist möglich durch ein „gemeinschaftliches Interesse“, wie z.B. Umweltschutz, Gleichberechtigung, Minderheitenschutz usw.). M. a.W. geht es hierbei um die Frage, ob mit dem Vorhaben ein Gut geschützt wird, das europaweit bedroht bzw. ob ein europaweit bestehendes Problem bekämpft werden soll.

!Im Antrag muss klar zum Ausdruck kommen, dass es sich um ein Projekt handelt, das über

die rein regionalen oder nationalen Interessen hinaus geht

Dieses Kriterium wird beispielsweise erfüllt, wenn beschrieben wird, dass die Projektdurchführung und die Projektergebnisse für mehrere Mitgliedstaaten oder Regionen relevant sind. Allerdings werden die Ausführungen zur Europäischen Dimension nur selten ernsthaft überprüft, da eine Einschätzung darüber, ob das jeweilige Projekt tatsächlich eine europaweite Bedeutung hat mangels Kenntnis der Antragsprüfer schwierig ist. In Zusammenhang mit der „Europäischen Dimension“ steht der geforderte sog. „Europäische Mehrwert“ eines Projektes. Die Europäische Union kann nur Projekte unterstützen, durch deren Realisierung ein tatsächlicher Nutzen entsteht. Das geförderte Projekt soll nicht nur theoretisch relevant für möglichst viele Mitgliedstaaten, Regionen oder Zielgruppen sein, sondern diese sollen auch einen mittelbaren praktischen Nutzen haben. Der Erfolg von Projekten wird häufig daran gemessen, ob die genannten Resultate tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden können. Der geförderte Projektansatz soll kein Einzelfall bleiben, sondern zukünftig möglichst weit verbreitet praktiziert werden. Darum werden die Zuschussempfänger dazu angehalten, den Gegenstand der Förderung möglichst vielen Unionsbürgern zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung wird als sog. Dissiminationspflicht bezeichnet. Schon bei der Bewertung der Projektvorschläge wird darauf geachtet, dass die Antragsteller/in in ihr Vorhaben auch die nachfolgende Verbreitung der Projektergebnisse eingeplant haben. Es muss aufgezeigt werden, wie die Projektergebnisse der Fachöffentlichkeit und anderen lokalen und überregionalen Akteuren zur Kenntnis gebracht werden sollen. Dies kann z.B. durch Internetpräsentationen, eigene Publikationen, Faltblätter, Vereinszeitschriften, Expertengespräche o.ä. geschehen.

3.4 Innovation Der Nachweis des Innovationscharakters des Vorhabens ist bei den meisten Programmen Voraussetzung für eine Förderung seitens der Europäischen Union. Die Finanzierung durch die Europäische Kommission ist eine Innovationsförderung. Das bedeutet, dass es sich um im europäischen Vergleich neuartige Inhalte oder Projektformen handeln muss. Für eine Idee oder ein Konzept bedeutet dies, dass das gesamte Projekt oder zumindest Teile davon bisher noch nicht in den Teilnehmerländern – je nach dem regional, national oder europaweit - praktiziert wurden. Neu muss dabei nicht unbedingt das Projektergebnis, sondern auch z.B. die Konstellation, die Finanzierungsart, die Nachhaltigkeit, der Schulungsansatz, die

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ausgesuchten technologischen Mittel, der ganzheitliche Ansatz oder die besondere grenzüberschreitende Zusammenarbeit sein. Auch kann es etwa ein Konzept sein, das zwar auf nationaler Ebene bereits die Regel ist, während es auf europäischer Ebene neuartig ist. Aus diesem Grund machen viele EU-Förderprogramme die Projektergebnisse der vorigen Förderperiode zur Grundlage der Beurteilung des Innovationscharakters. Diese Projektergebnisse sind oftmals auf den offiziellen Informationsseiten der einzelnen Generaldirektionen der Europäischen Kommission abrufbar oder in Projektdatenbanken zusammengefasst. Was Innovation allerdings im jeweiligen Einzelfall bedeuten kann, ist nicht befriedigend zu beantworten.

!Versuchen Sie immer zu ergründen, was unter dem Innovationsbegriff im jeweiligen

Programmzusammenhang zu verstehen ist. Dokumentieren Sie, dass Sie „auf der Höhe der Zeit“ sind, mit anderen Worten der aktuelle Stand der Technik, Entwicklung, Methodologie usw. bekannt ist. Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihr Projekt tatsächlich neuartig ist,

sollten Sie möglichst überprüfen, ob nicht ähnliche Ansätze bereits entwickelt wurden Konsultieren Sie die entsprechenden Projektdatenbanken

3.5 Konzentration Trotz des mittlerweile hohen Anteils am Gesamthaushalt der EU stellen die Fördermittel bezogen auf die Wirtschaftsleistung der Union immer noch eine fast zu vernachlässigende Größe dar. Da von der Gesamtsumme wiederum etwa die Hälfte für die Finanzierung der Agrarpolitik benötigt wird, ist der verbleibende Rest – trotzdem die Finanzmittel für die einzelnen Mitgliedstaaten/Regionen bzw. die Projektträger eine durchaus relevante Größenordnung darstellen können – sehr gering dimensioniert. Das bedeutet, dass das verbleibende Finanzvolumen möglichst gezielt und konzentriert auf bestimmte klar definierte Maßnahmen, Inhalte und Zielgruppen eingesetzt werden muss, auch um der Gefahr eines „Versickerns“ dieses Geldes in größeren Zusammenhängen - ohne eine „kritische Masse“ zu erreichen - wirksam zu begegnen. Dies bedeutet, dass alle anderen als die in den Förderprogrammen definierten Verwendungszwecke tabu sind.

3.6 Sonstige Förderprioritäten Natürlich sind bei Förderprojekten im Rahmen der Aktionsprogramme auch alle sonstigen für die Gemeinschaftspolitiken maßgeblichen Vorgaben zu berücksichtigen: Einhaltung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik, Nachhaltigkeitsprinzip, Gendermainstream, Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Vergabewesen, EU-Wettbewerbsregeln usw.

!Im Antrag erkennen lassen, dass man mit den EU-Fachbegriffen und sonstigen

Gemeinschaftspolitiken vertraut ist

Beim Verständnis von Sinn und Zweck eines Förderprogramms hilft es, wenn man versucht, die spezielle Ausprägung einzelner Förderprinzipien zu identifizieren. An der Gewichtung, mit der einzelne Komponenten in den Ausschreibungen dargestellt werden, wird meist

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erkennbar, worum es der EU bei diesem Förderprogramm vorrangig geht. Dies sollte bei der Formulierung des Förderantrags berücksichtigt werden. Insofern ist es auch in einem pragmatischen Sinn erforderlich, die Systematik und die grundsätzlichen Förderprioritäten zu verinnerlichen, um auf dieser Basis mit den im konkreten Fall variierenden Förderprogrammen zu arbeiten.

4. Erfolgschancen Ein Anspruch auf Förderung kann der Antragsteller/in nicht geltend machen. Die Aussichten auf die EU-Finanzierung eines Projektes können je nach Förderprogramm, aber auch im selben Programm je nach Ausschreibung sehr unterschiedlich sein und hängen leider nicht immer von der Qualität des Projektvorschlags ab. Die Höhe des verfügbaren Budgets, die Anzahl der konkurrierenden Projekte und häufig auch geographische Erwägungen führen dazu, dass seltenst alle eingereichten Projekte finanziert werden können, auch wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen.

!Informieren Sie sich im Voraus bei allen etwaigen Ansprechpartnern über die reellen Chancen Ihres Projekts. Seien Sie sich immer bewusst, dass sich Ihr Projekt in einer

gemeinschaftsweiten Konkurrenz durchsetzen muss und nutzen Sie daher alle aufgezeigten Möglichkeiten, um einen aussichtsreichen Projektantrag einreichen zu können

5. Rolle der Verwaltung im Rahmen der Aktionsprogramme Förderprogramme, in denen die öffentliche Verwaltung agiert, befinden sich in allen Zuständigkeitsbereichen der Europäischen Union. Im Zusammenhang mit den EU-Förderprogrammen kann die Verwaltung verschiedene Rollen einnehmen: als Projektpartner, als Koordinierungsstelle, aber auch als prioritäre Zielgruppe. Seit Anfang der 90er Jahre wurden eine Reihe von Fördermaßnahmen entwickelt, in denen die öffentliche Verwaltung als vorrangige Zielgruppe angesprochen ist. Die Intention liegt in der „Europäisierung“ von Themen und der stärkeren grenzübergreifenden Abgleichung von Politikbereichen, die hauptsächlich in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen. Oberste Zielsetzung ist der transnationale Austausch und die Zusammenarbeit. Maßnahmebeispiele im Rahmen dieser EU-Förderprogramme sind Projekte für Verwaltungsmitarbeiter zur Aus- und Weiterbildung, Projekte konkreter Zusammenarbeit der Verwaltungen für gemeinsame Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen, die Koordination und Durchführung von Studien, die Verbreitung und der Austausch von Erfahrungen zwischen den Verwaltungen oder die Förderung der Mitgliedschaft in europäischen Netzwerken. Eine zweite Form der Beteiligung der Öffentlichen Hand ist die Übernahme von Zuständigkeiten bei der dezentralen Verwaltung und Durchführung von EU-Projekten. Dies

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kann sich von der Information und Beratung zu Förderprogrammen über die Prüfung und Bewertung der Förderanträge bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise und zur Evaluierung der Programmumsetzung erstrecken. Diese Form der Aufgabenübertragung an die Verwaltungen in den Mitgliedstaaten gilt für immer mehr EU-Förderprogramme. Einerseits ist dies dem vergleichsweise geringen Personalbestand der Europäischen Kommission geschuldet, die Kommission bewertet dieses Verfahren aber auch als effizienter und zielgruppenorientierter. Eine dritte Rolle – und vor allem auf diese wird in diesen Ausführungen Bezug genommen - ist schließlich die eines Akteurs in einer Projektpartnerschaft. Hier fungiert die Verwaltung also als Antragssteller im Rahmen eines EU-Förderprogramms. Die Einbindung der meist regionalen oder kommunalen Verwaltung in die Partnerschaft mit anderen – nicht notwendig öffentlichen Akteuren - wird als wichtig erachtet, um die Nutzung und die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse zu gewährleisten. Nicht immer kann bei den einzelnen Aktionsprogrammen zwischen den beschriebenen Rollen sauber getrennt werden.

6. Allgemeine Informations- und Beratungsmöglichkeiten Um die EU-Programme richtig nutzen und aussichtsreiche Anträge stellen zu können, müssen Informationen über Ausschreibungen, Fristen und Programmveröffentlichungen so umfassend und schnell verfügbar sein wie möglich. Vielleicht die wichtigste Frage: Wie informiert man sich am besten über EU-Fördermöglichkeiten? Die Möglichkeiten, sich über die Europäische Union und die europäischen Förderinstrumentarien kundig zu machen, sind ausgesprochen vielfältig. Das Problem für den an EU-Projektförderungen interessierten Antragstellerinnen/Antragstellern ist heute weniger ein Informationsdefizit, sondern im Gegenteil die Bewältigung der Informationsflut. EU-Förderprogramminformationen via Internet bieten nicht nur die verantwortlichen Organe der Europäischen Union, sondern neben Bundesministerien auch die Länderverwaltungen sowie eine inzwischen unübersehbare Anzahl von anderen Einrichtungen.

Gleichwohl bietet das Internet die besten Möglichkeiten, um einen Einstieg in die EU-Förderprogrammatik zu bekommen. Um eine erste Orientierung über die Europäische Union, ihre Politiken und ihre Finanzhilfen zu erhalten, bietet das EU-Internetportal einen guten Ausgangspunkt. Der EU-Server ist inzwischen einer der größten Internetserver weltweit. Von ihrer Homepage leitet die EU die Nutzer zu allen Politikbereichen,

Institutionen und Dokumenten weiter. Auf den Seiten der verschiedenen Generaldirektionen findet man meist auch umfangreiche Informationen zu den in dem jeweiligen Politikbereich angesiedelten Förderprogrammen. Die EU-Internetseiten verweisen auch auf einen nach verschiedenen Kategorien sortierten Gesamtüberblick über alle Programme.

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Eingangsportal der Europäischen Union: http://europa.eu/index_de.htm

Gesamtüberblick aller EU-Programme: http://ec.europa.eu/grants/index_de.htm

Auch die Bundes- und Landesregierungen haben auf ihren Webseiten hilfreiche Informationen zu den EU-Förderprogrammen. Diese sind eine gute Ergänzung zu den EU-Websites, da sie zum einen Ansprechpartner vor Ort benennen, zum anderen weiterführende Informationen zu Bundes- oder Landesprogrammen geben.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: http://www.foerderdatenbank.de

Datenbank EU-Pro²fil, Grundinformationen beim Referat Angelegenheiten der EU, Senatskanzlei Berlin: http://www.berlin.de/rbmskzl/europa/foerderprogramme/index.html

Das Einzige, was das Internet nicht bieten kann, sind persönliche Beratungsleistungen und nutzbringende Hintergrundinformationen. Immer mehr Programme haben zur Unterstützung bei der Antragstellung nationale Koordinierungsstellen eingerichtet, die mit Tipps und Hinweisen weiterhelfen können. Diese meist Nationale Agenturen, Umsetzungsstellen oder Unterstützungsstellen genannten Einrichtungen sind in Abstimmung mit der Europäischen Kommission von den nationalen Regierungen bestimmt, um die Programme durchzuführen. Das Aufgaben- und Kompetenzspektrum dieser Agenturen ist sehr unterschiedlich und erstreckt sich von der individuellen Projektberatung über Hilfen bei der Antragsstellung und Partnersuche bis hin zur Auswahl der eingereichten Projekte. Anlauf- und Beratungsstelle in den Berliner Bezirken sind die jeweiligen EU-Beauftragten, die einen guten Überblick über die bezirklichen Europaangelegenheiten haben und ggf. an kompetente Beratungsstellen weiterverweisen können.

!Informieren Sie sich im Voraus bei allen etwaigen Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern über die reellen Chancen Ihres Projekts. Seien Sie sich immer bewusst, dass sich Ihr Projekt

in einer gemeinschaftsweiten Konkurrenz durchsetzen muss und nutzen Sie daher alle aufgezeigten Möglichkeiten, um einen aussichtsreichen Projektantrag einreichen zu können

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EU-Beauftragte der Berliner Bezirke: http://www.berlin.de/rbmskzl/europa/ansprechpartner/europarefbezirke.html

Das Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union in Brüssel berät und unterstützt Antragsteller/innen in der Phase der Antragstellung sowie Projektträger in den Fällen, in denen es zu Komplikationen bei der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission kommt. Eine Kontaktaufnahme mit der Kommission während der Auswahlphase der Projektvorschläge ist allerdings nicht erwünscht, Auskünfte werden auch dem Berliner Büro nur zu Verfahrensabläufen und Fristen gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros verfügen in der Regel über gute informelle Kontakte zu den Kommissionsdienstellen und haben mitunter Hintergrundinformationen zu den Projektausschreibungen (Förderaussichten, Bewilligungsquote, durchschnittliche Höhe der Fördersummen, Länderproporz u.ä.), die im Vorfeld der Antragseinreichung sehr hilfreich sein können.

Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union: http://www.berlin.de/rbmskzl/europa/ansprechpartner/buerobruessel.html

!Kontaktieren Sie frühzeitig genug das Büro des Landes Berlin in Brüssel

Über die Beratungsleistung des Berliner Büros hinaus übernehmen die EU-Referentinnen und Referenten in den Senatsverwaltungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ihren Zuständigkeitsbereich die ergänzende und weiterführende fachspezifische Beratung.

EU-Referentinnen und Referenten der Senatsverwaltungen: http://www.berlin.de/rbmskzl/europa/ansprechpartner/europarefsen.html

7. Schlussbemerkungen Öffentliche Diskussionen zu den EU-Förderprogrammen erschöpfen sich häufig in einer rein fiskalischen Betrachtungsweise. Diese Betrachtungsweise der EU-Projektförderung greift zu kurz, wenngleich sie immer wieder zur plakativen Darstellung des Sachverhalts eingesetzt

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wird und sich einzelne Interessenten von einer EU-Förderung die Überbrückung eigener finanzieller Schwierigkeiten erhoffen mögen. Es wird irrig angenommen, dass für bestimmte Aufgaben EU-Mittel zur Verfügung stehen müssten und deswegen eigene Haushaltsmittel gespart oder ersetzt werden könnten. Unabhängig von dem ohnehin generell bestehenden Grundsatz der sog. Additionalität von EU-Fördermitteln ist er für den Bereich der projekt- bzw. themenorientierten Förderprogramme in der Regel unzutreffend, da durch die EU-Programme im Allgemeinen die Entwicklung europaweiter Kooperationsbeziehungen unterstützt wird. Am Anfang einer EU-Förderung kann in diesen Fällen nicht der Wunsch nach dem Zufluss von Finanzmitteln stehen, sondern eine in den europäischen Kontext eingeordnete, innovative Projektidee.

!Projekte sollten nicht entwickelt werden, weil es eine EU-Förderung für den jeweiligen

Bereich gibt, sondern weil hinter dem Projekt eine gute Idee steht, die sich zu einem späteren Zeitpunkt in einer europaweiten Ausschreibung durchsetzen muss

Die geldwerten und immateriellen Vorteile erschließen sich nicht immer auf den ersten Blick und sind schwieriger zu kommunizieren als eine Summe X, die im Rahmen von erfolgreichen Projekten nach Berlin geflossen ist. Die EU-Förderprogramme sind vor allem deshalb interessant, weil sie nahezu alle Themenbereiche abdecken. Sie fördern die Innovationstätigkeit der Beteiligten, denn ohne einen innovativen und nachhaltigen Projektansatz setzen sich Projektansätze in aller Regel in der EU-weiten Konkurrenz nicht durch. Neben dem inhaltlichen Mehrwert aus solchen Projekten ist vor allem die qualitative Aufwertung der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der Entwicklung der internationalen Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie des Projektmanagements hervorzuheben. Internationalität und Europafähigkeit der Verwaltung sind auch Aspekte des Standortmarketings und ein zunehmend wichtiger Standortfaktor. Ferner können die auf diesem Wege aufgebauten und erprobten Netzwerke auch zu Anschlussprojekten führen. Weitere Anreize für die Durchführung eines EU-Projektes ergeben sich u.a. aus dem Umstand, dass eine EU-Förderung vielfach die Finanzierung von Vorhaben ermöglicht, für die es landesseitig keine Unterstützung gibt. Die akquirierten Mittel sind daher nicht geeignet, vorhandene Haushaltsmittel zu ersetzten, sondern sie ergänzen sie vielmehr projektbezogen. Die Aktionsmöglichkeiten der Projektträger werden auf diesem Wege erweitert.

!Europa ist „learning by doing“, das gilt gerade auch für das Arbeiten mit EU-

Förderprogrammen. Viel Erfolg!