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POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM bisher: Kanton Luzern 17. JUNI 2012

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Die Abstimmungshilfe easyvote informiert Jugendliche bei Abstimmungen und Wahlen politisch neutral.

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Page 1: easyvote Luzern Juni

POLITIK EINFACH ERKLÄRT:

EINE NEUTRALEABSTIMMUNGS-BROSCHÜRE

FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM

bisher:

Kan

ton

Luze

rn

17. JUNI 2012

Page 2: easyvote Luzern Juni

2 www.easyvote.ch

DSJ | FSPJ | FSPG Dachverband Schweizer JugendparlamenteFédération Suisse des Parlements des JeunesFederazione Svizzera dei Parlamenti dei Giovani

Mit der Unterstützung von

Trägerorganisation

Redaktion Diego Bigger · Maurus Blumenthal · Marcel Buffat · Jonas Duss · Jonas Egli · Sandro Ferrara · Flavia Marty · David Matthys · Patrick Olsthoorn · Yvonne Ru� bach · Andreas Ruoss · Michael Stebler · Mario Stübi · Jan Tellenbach · Tobias Uebelhart · Christian Vögtli · Silvan Zemp

Korrektorat Stefanie Andrey · Stefanie Blatter · Nathalie Bühler · Catia Brunnenmeister · Rebecca Campa · Marcel Flütsch · Michelle Loepthien · Tamara Molinaro · Livia Ramseier

HinweisWir versuchen, den wesentlichen Gehalt der Informationen der of� ziellen Abstim-mungsunterlagen von Bund und Kanton möglichst korrekt wiederzugeben. Es gilt der Wortlaut des of� ziellen Abstimmungs-materials.

Trägerorganisation Dachverband Schweizer Jugendparlamente DSJ

Beteiligte Jugendparlamente JuRa Kanton Baselland · JuRa Stadt Bern · JuPa Berner Oberland Ost · JuPa Dietikon · JuRa Escholzmatt · Interaquas · Juvenat · JuPa Köniz · JuPa Oberaargau · JuPa Region Olten · JuRa Spiez · JuPa Region Fraubrunnen · JuRa Kanton Uri · JuRa Rothenburg · JuRa Worb

RedaktionsleitungChristine Bühler, Anne Kneer, Alexandra Molinaro, Lea Thommen

Layout Silvan Hostettler

Au� age 20 270 Exemplare

Druck www.jordibelp.ch

Kontakt easyvoteIm Passepartout-chSandstrasse 5, 3302 Moosseedorfwww.easyvote.ch, [email protected]

Impressum

Page 3: easyvote Luzern Juni

3www.easyvote.ch

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POLITIK EINFACH ERKLÄRT: EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGSBROSCHÜRE

1. AUSGABENOVEMBER 2011AUSGABE KANTON ZÜRICH

FÜR DIE ABSTIMMUNGENVOM 27. NOVEMBER 2011

Übrigens:So haben wir früher ausgesehen!

Bauspar-Initiative . . . . . . . . . . . 4

Staatsverträge vors Volk . . . . . 6

Managed Care . . . . . . . . . . . . . . 8

Ladenöff nungszeiten . . . . . . . 10

Neugestaltung Seetalplatz . . 12

LIEBE LESERIN, LIEBER LESEREs freut uns, dir das ‚Easy-Abstimmigs-büechli’ in einem frischen Kleid präsen-tieren zu dürfen! Mit neuem Namen, Logo und Layout wollen wir dich weiter-hin einfach verständlich und neutral über eidgenössische und gewisse kantonale Abstimmungen informieren. Wir sind ein Team von über 100 jungen Leuten und möchten dich mit dieser Abstimmungs-broschüre zum Mitgestalten unserer ge-meinsamen Zukunft motivieren.

Falls dir die easyvote Abstimmungshil-fe per Post zugesendet wurde, gehörst du zu den Glücklichen! Deine Gemeinde hat dir diese nämlich offeriert!

Hast du keine easyvote Broschüre er-halten und möchtest dies ändern? Ge-meinsam können wir vielleicht auch deine Gemeinde oder Schule an Board holen! Oder hast du Lust, in unserem dynamischen Redaktionsteam mitzuhel-fen? Melde dich doch bei uns:[email protected].

Viel Spass beim Lesen und Abstimmen!

Christine Bühler Projektleitung easyvote

Editorial

Page 4: easyvote Luzern Juni

4

Bauspar-InitiativeWAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Mit der Annahme der Initiative wird ein weiteres Instrument eingeführt, wel-ches den erstmaligen Kauf von Wohn-eigentum fördern soll. Neu dürfen jähr-lich 10 000 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden («Bau-sparbetrag»). Dies während maximal zehn Jahren. Ehepaare können maxi-mal 20 000 Franken pro Jahr abziehen. Auf den «Bausparbetrag» müssen keine Steuern bezahlt werden. Bausparen kön-nen nur in der Schweiz wohnhafte Per-sonen, die das Wohneigentum selber bewohnen werden. Die Initiative regelt nicht, innert welcher Frist der «Bausparbetrag» verwendet werden muss. Ebenso ist nicht geregelt was passiert, wenn der «Bausparbe-trag» nicht für den Kauf von Wohneigen-tum gebraucht wird. Die Umsetzung dieser Initiative führt zu weniger Steuereinnahmen. Es ist je-

doch nur schwer möglich, den ge-nauen Betrag zu schätzen.

AUSGANGSLAGEIn den letzten Jahren ist der Anteil der Personen, die ihr Wohneigentum selber nutzen, deutlich gestiegen. Schweizweit nutzen heute rund 40% (Schätzung des Bundesamtes für Wohnungswesen) ihr Wohneigentum selbst. Die Zahl ist aber im Vergleich zu unseren Nachbarländern eher tief. Weiter gibt es einen grossen Unterschied zwischen den einzelnen Kantonen. Folgende Regeln gelten bereits heute: Wer in der Schweiz eine Wohnung oder ein Haus kauft, bezahlt weniger Steuern. Weiter kann das Geld aus den Vorsorge-einrichtungen (z. B. Pensionskasse) zum Kauf von Wohneigentum früher bezogen werden und darauf sind weniger Steu-ern erhoben.

Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“N

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Die Initiative hat zum Ziel, dass sich möglichst viele Menschen ein selbstbewohntes Wohnei-gentum (Wohnung oder Haus) kaufen können.

ZIEL

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5www.easyvote.ch

Bauspar-InitiativePRO

§ SchweizerInnen können leichter Wohneigentum kaufen. § Die Wohneigentumsquote wird gesteigert. § Der Wunsch nach einem Eigenheim kann durch Bausparen unter-

stützt werden – ohne Rentenkürzungen im Alter. § Bausparen bringt dem Baugewerbe Aufträge und schafft somit

Arbeitsplätze.

KONTRA § Wer wenig verdient, kann nicht genügend sparen, um Wohn-

eigentum zu kaufen. Die Vorteile der Initiative kommen somit hauptsächlich den � nanziell Bessergestellten zugute.

§ Die heutigen Bausparinstrumente reichen aus. § Das Geld fehlt an anderen Orten (zum Beispiel bei Steuereinnah-

men, beim Konsum oder bei Investitionen). § Der Kontrollaufwand der Steuerbehörden steigt.

NATIONALRAT: Keine AbstimmungsempfehlungSTÄNDERAT: Keine AbstimmungsempfehlungBUNDESRAT: Dagegen

Page 6: easyvote Luzern Juni

6 www.easyvote.ch

AUSGANGSLAGEStaatsverträge sind Verträge, welche Staaten untereinander oder Staaten mit einer internationalen Organisation (z. B. EU oder UNO) abschliessen. Verträge mit geringer Bedeutung (jährlich rund 450) darf der Bundesrat oder die Bun-desverwaltung selbständig abschlies-sen. Bei rund 20 bis 40 Verträgen stimmt zusätzlich das Schweizer Parlament da-rüber ab.Das Volk stimmt heute immer über ei-nen Staatsvertrag ab (obligatorisches Referendum), wenn dieser einen Bei-tritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit (z. B. NATO) vorsieht. Zudem gibt es auch immer eine Abstimmung, wenn die Schweiz einer supranationalen Gemeinschaft beitreten will (z. B. EU). Das Volk kann über Verträge abstim-men, welche unkündbar und unbefristet sind, wichtige Regeln enthalten, neue Schweizer Gesetze bedingen oder ei-nen Beitritt zu einer anderen internatio-nalen Organisation (z. B. WTO) vorsehen (fakultatives Referendum).

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Mit der Annahme der Initiative stimmt das Volk auch über folgende Staatsver-träge zwingend ab:§ Verträge, welche für mindestens

drei Staaten einheitliche Regeln in wichtigen Fragen vorschreiben.

§ Verträge, bei welchen sich die Schweiz verp� ichtet, in Zukunft ausländisches Recht automatisch zu übernehmen.

§ Verträge, in denen die Schweiz neu ein internationales Gericht akzep-tiert.

§ Verträge, bei welchen die Schweiz mehr als 100 Millionen Franken pro Jahr zahlen muss oder bei welchen sie einmalig mehr als eine Milliarde Franken zahlt.

Über die ersten drei Vertragsarten wird nur abgestimmt, wenn diese «wichti-ge Bereiche» betreffen. Welche Verträ-ge einen «wichtigen Bereich» betref-fen, legt die Initiative nicht fest. Daher muss dies durch das Parlament und den Bundesrat für jeden Vertrag einzeln be-stimmt oder mit einem Gesetz geregelt werden.

Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)»

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Die Initiative will, dass das

Schweizer Volk über mehr

Staatsverträge abstimmen

kann.

Staatsverträge vors Volk

ZIEL

Page 7: easyvote Luzern Juni

7www.easyvote.ch

PRO § Das Schweizer Volk erhält mehr politische Mitsprache in der

Aussenpolitik. § Die direkte Demokratie wird ausgebaut und gestärkt. § Das Volk kann komplexe Zusammenhänge in der Aussenpolitik

verstehen und beurteilen. Deshalb soll es mehr mitbestimmen können.

KONTRA § Das Volk kann bereits heute über die wichtigen und bedeutsamen

Staatsverträge abstimmen. § Das Volk müsste in Zukunft über viele politisch unbestrittene

Verträge abstimmen. Dies ist unnötig und teuer. § Die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen und die Zusam-

menarbeit mit dem Ausland werden erschwert und verlangsamt (es geht lange bis eine Abstimmung organsiert ist).

NATIONALRAT: Dagegen (56 Ja, 139 Nein, 1 Enthaltung)STÄNDERAT: Dagegen (6 Ja, 36 Nein, 1 Enthaltung)BUNDESRAT: Dagegen1

Staatsverträge vors VolkREFERENDUMBeschliesst das Parlament ein neues Gesetz, so stimmt die Stimmbevölkerung normalerweise nicht darüber ab. Wenn aber 50 000 Unterschriften von Stimm-bürgerInnen gesammelt werden oder acht Kantone innerhalb von 100 Tagen eine Abstimmung fordern, kommt es trotzdem zu einer Abstimmung (fakultatives Re-ferendum). Bei einigen Entscheidungen wird das Volk jedoch immer befragt (ob-ligatorisches Referendum). Beim obligatorischen Referendum muss die Mehr-heit der Bevölkerung und die Mehrheit der Kantone zustimmen (doppeltes Mehr).

1 Der Bundesrat wollte dem Volk ursprünglich einen direkten Gegenvorschlag unterbreiten. Auf diesen trat das Parlament nicht ein.

Page 8: easyvote Luzern Juni

8 www.easyvote.ch

AUSGANGSLAGEPersonen, die in der Schweiz leben, müssen eine Krankenversicherung ab-schliessen. Dabei stehen ihnen verschie-dene Modelle zur Auswahl. Je nach Mo-dell zahlt man für die Versicherung einen anderen Preis (Versicherungsprämie). In den letzten Jahren haben sich diese Versicherungsprämien wegen der all-gemein steigenden Gesundheitskosten laufend erhöht.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?§ Es wird eine gesetzliche Grundla-

ge für ein weiteres Versicherungs-modell, nämlich das integrierte Ver-sorgungsnetz, geschaffen. Wer sich für dieses Versicherungsmodell ent-scheidet, kann die Leistungen nur über dieses Versorgungsnetz bezie-hen. Der Versicherte bestimmt, wel-chem der Versorgungsnetze er sich anschliessen will. Externe Spitäler und dergleichen können nötigenfalls durch das Netzwerk weiterhin ein-bezogen werden.

§ Für beanspruchte Behandlungen ändert sich die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) der Versicherten. Bis-her betrug der Selbstbehalt 10%

bis zu 700 Franken pro Jahr. Mit der Gesetzesänderung werden Ver-sicherte, die sich für das neue Ver-sicherungsmodell der integrierten Versorgung entscheiden, weniger Selbstbehalt bezahlen (10% bis ma-ximal 500 Franken). Wird ein ande-res Modell gewählt, erhöht sich der Selbstbehalt (auf 15% bis zu 1000 Franken).

§ Krankenkassen, welche viele Leu-te mit hohem Krankheitsrisiko ver-sichern, erhalten von den anderen Krankenkassen einen � nanziellen Ausgleich. Bis anhin wurde nur das Alter und das Geschlecht berück-sichtigt, um diesen Risikoausgleich zu bemessen. Für die Festlegung der Ausgleichszahlungen werden in Zukunft weitere Kriterien einbezo-gen. Damit soll der Anreiz vermin-dert werden, dass Krankenkassen nur Jagd auf «guten Risiken», also Personen mit einem geringen Krank-heitsrisiko, machen.

§ Frauen müssen sich neu während der Schwangerschaft und für eine gewisse Zeit danach nicht mehr an den Kosten für allfällige zusätzliche Behandlungen beteiligen.

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care)N

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Managed Care

INTEGRIERTES VERSORGUNGSNETZIst ein Zusammenschluss von verschiedenen ÄrztenInnen, Spitälern, Apotheken, P� egeheimen, Hebammen usw. (Leistungserbringer). Diese erbringen im Minimum alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung. Der Patient wird innerhalb dieses Netzwerkes betreut. Man bezeichnet eine solche integrierte Versorgung auch als «Managed Care».

Page 9: easyvote Luzern Juni

9www.easyvote.ch

PRO § Die Koordination und Betreuung über die gesamte Behandlungs-

kette fördert die ganzheitliche Sicht und erhöht die Qualität der Behandlung.

§ Die Zusammenarbeit der Fachpersonen vermindert unnötige Behandlungen, Doppelspurigkeiten und Missverständnisse.

§ Durch die aktive Zusammenarbeit und den optimalen Einsatz der Kompetenzen wird die Attraktivität der Gesundheitsberufe aufgewertet.

§ Der verfeinerte Risikoausgleich macht es für Krankenkassen weni-ger attraktiv, nach «guten Risiken» zu jagen.

KONTRA § Die freie Wahl der ÄrztInnen, Spitäler, Apotheken und P� egehei-

men wird eingeschränkt. § Die Versicherten würden durch die Erhöhung des Selbstbehalts

gezwungen, sich an das neue Versicherungsmodell anzuschliessen. § Der Preisdruck unter den Netzwerken führt zu Qualitätsverlust,

Rationierung und einer Zweiklassenmedizin. § Die Versicherten können bis zu drei Jahren an ein Netzwerk

gebunden werden. Wollen sie aussteigen, müssen sie hohe Aus-trittsprämien bezahlen.

NATIONALRAT: Dafür (133 Ja, 46 Nein, 17 Enthaltungen)STÄNDERAT: Dafür (28 Ja, 6 Nein, 10 Enthaltungen)BUNDESRAT: Dafür

Ziel der Vorlage ist die Verankerung

eines weiteren Krankenversicherungs-

modells, um die Qualität der Ge-

sundheitsversorgung zu erhöhen und

gleichzeitig das Kostenwachstum der

Krankenversicherung zu bremsen.

Managed CareZIEL

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Ladenöff nungszeiten

bis 21.00 Uhr zulassen. Jedoch müssen diese in der gesamten Gemeinde an den gleichen Tagen erfolgen. Dies gilt auch für die neu fusionierten Gemeinden, in welchen bis anhin an unterschiedlichen Tagen Abendverkäufe stattgefunden ha-ben. Der Kantonsrat hat im Dezember 2011 das Gesetz für die Ladenöffnungszeiten geändert. Dagegen wurde das Referen-dum ergriffen, weshalb nun über die Ge-setzesänderung abgestimmt wird.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Am Abend vor Feiertagen dürfen Ver-kaufsgeschäfte neu bis um 18.30 Uhr geöffnet haben. Ausgenommen sind hierbei die Vorabende vor Weihnachten und Neujahr. Am Samstag können die Geschäfte neu eine Stunde später näm-lich um 17 Uhr schliessen. Die zwei wö-chentlichen Abendverkäufe bis 21 Uhr dürfen fusionierte Gemeinden in den einzelnen Ortsteilen an unterschiedli-chen Tagen haben.

AUSGANGSLAGEIm Kanton Luzern ist es verboten an Sonn- und Feiertagen die Verkaufsge-schäfte zu öffnen. Zudem ist geregelt, dass an Samstagen um 16.00 Uhr und am Tag vor Feiertagen um 17.00 Uhr Ver-kaufsgeschäfte schliessen müssen. Be-stimmte Verkaufsbetriebe wie Kioske und Bäckereien sind vom Geltungsbe-reich dieser Regelung hingegen ausge-nommen. An zwei Tagen pro Woche dür-fen die Gemeinden einen Abendverkauf

Änderung Ruhetags- und Ladenschlussgesetz betreffend Schliessungszeiten am Abend vor Ruhetagen

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www.easyvote.ch

KANTONALES REFERENDUMGegen eine Gesetzesänderung kann das Volk im Kanton Lu-zern 3000 Unterschriften von Stimmberechtigten sammeln, um eine Volksabstimmung da-rüber zu erzwingen. Auch ein Viertel der Luzerner Gemein-den können gemeinsam eine Volksabstimmung verlangen.

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11www.easyvote.ch

Ladenöff nungszeiten

PRO § Berufstätige haben künftig

eher die Möglichkeit, vor einem Feier-tag nach der Arbeit noch einzukaufen.

§ Auswärtigen sind die kommunalen Feiertage im Kanton Luzern nicht bekannt, so stehen sie heute häu� g an den Vorabenden vor verschlossenen Türen.

§ Die Ladenöffnungszeiten werden nur teilweise liberalisiert und an die Öffnungszeiten der Nachbarkantone angepasst.

§ Fusionierte Gemeinden können in den einzelnen Ortsteilen ihre gewohnten Abendverkaufstage beibehalten.

KONTRA § Die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals werden wegen den

längeren Arbeitszeiten und höheren Lohnkosten verschlechtert. § Längere Ladenöffnungszeiten begünstigen nur die Grossverteiler,

kleinere Läden dagegen können durch die zusätzliche Konkurrenz in ihrer Existenz gefährdet werden.

§ Im Jahr 2006 wurde eine weitergehendere Liberalisierungsvorla-ge für Ladenöffnungszeiten klar abgelehnt. Nun folgt eine schritt-weise Ausweitung der Ladenöffnungszeiten.

§ Fusionierte Gemeinden könnten an jedem Werktag einen Abend-verkauf zulassen, da sie sich nicht auf zwei Tage festlegen müssen, falls die gewohnten Abendverkaufstage der Ortsteile über die Woche verteilt sind.

KANTONSRAT: Dafür (67 Ja, 21 Nein)REGIERUNGSRAT: Dafür

Die Initiative hat zum Ziel die Ladenöffnungszeiten

am Abend vor Feiertagen und an Samstagen zu

verlängern. Ausgenommen sind die Vorabende

von Weihnachten und Neujahr. Zudem soll es

künftig möglich sein, in verschiedenen Ortsteilen

von fusionierten Gemeinden unterschiedliche

Abendverkaufstage zuzulassen.

ZIEL

Page 12: easyvote Luzern Juni

12 www.easyvote.ch

Neugestaltung Seetalplatzfür Fussgänger und Velofahrer gefähr-lich und unattraktiv.Durch das Seetalplatzareal � iesst die Kleine Emme. Die Überschwemmun-gen der letzten Jahre zeigen den un-genügenden Hochwasserschutz des Flusses auf. Die Gebäudeversicherung des Kantons Luzern schätzte den ent-standen Schaden infolge einer Über-schwemmung im Jahr 2005 auf unge-fähr 320 Millionen Franken.

WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?VerkehrsprojektDas vom Kantonsrat beschlossene Pro-jekt soll die Verkehrsführung vollständig verändern. Der Verkehr soll neu in einen grossen Einbahnring mit fünf Hauptan-schlüssen � iessen. Der Einbahnverkehr zirkuliert mehrspurig, wodurch der Ver-kehrs� uss auf dem Seetalplatz verbes-

AUSGANGSLAGEDer Raum Seetalplatz ist aufgrund seiner Lage als zentraler Verkehrsknotenpunkt in den Gemeinden Emmen und Luzern von grosser Bedeutung. Insgesamt tref-fen fünf stark belastete Kantonsstrassen an diesem Punkt zusammen, welche durchschnittlich von 53 000 bis 62 000 Fahrzeugen pro Tag befahren werden. Zusätzlich muss ein Grossteil des Ver-kehrs auf die angrenzenden Autobah-nen umgeleitet werden. Während den Hauptverkehrszeiten stauen sich Fahr-zeuge bis auf die Zufahrtsachsen zu-rück. Unter diesen Staus leidet auch der öffentliche Verkehr: Da keine separaten Busspuren bestehen, können Busfahr-pläne während den Hauptverkehrszeiten nicht eingehalten werden. Zudem ist der Raum Seetalplatz aufgrund des stark belasteten Ver-kehrs auch

Neugestaltung des Seetalplatzes in Emmen und LuzernK

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Die Abstimmung hat zum Ziel, den

Raum Seetalplatz in Emmen und Luzern

für den Verkehr neu zu gestalten und vor

Hochwasser zu schützen. Dafür wurde

vom Kantonsrat ein Kredit von

190 Millionen Franken bewilligt.

ZIEL

Page 13: easyvote Luzern Juni

13www.easyvote.ch

Neugestaltung Seetalplatz

PRO § Gegen die Hochwassergefahr im Raum Seetalplatz muss drin-

gend etwas unternommen werden. § Die Entlastung des Verkehrs und mehr Sicherheit für Fussgänger

und Radfahrer ist mit dem Projekt gewährleistet. § Es gibt gute Chancen, dass sich das Seetalplatzareal zu einem

neuen städtischen Gebiet weiterentwickelt.

KONTRA § Eventuell können in den kommenden Jahren aufgrund der hohen

Kosten dieses Projekts andere Strassenbauprojekte nicht realisiert werden.

§ Das Projekt führt zu zusätzlichem Verkehr, was unter anderem auch die Klimaentwicklung negativ beein� ussen kann.

§ Soll der Seetalplatz ein städtisches Zentrum werden, müsste der öffentliche Verkehr sowie der Fuss- und Fahrradverkehr stärker bevorzugt werden.

KANTONSRAT: Dafür (75 Ja, 13 Nein)REGIERUNGSRAT: Dafür

sert werden soll. Bei der Planung wurde ein geschätztes Verkehrswachstum be-rücksichtigt. Dadurch kann der Verkehr im betroffenen Gebiet auch zukünftig bewältigt werden.Der Busverkehr erhält zusammen mit den Radfahrern und Fussgängern eine eigene Strecke mit neuer Linienführung. Dadurch können die Fahrpläne besser eingehalten werden und der öffentliche Verkehr wird entlastet. Auch werden Radwegverbindungen und Fussgänger-wege übersichtlicher gestaltet.

HochwasserprojektAlle Verkehrsmassnahmen werden auf den Hochwasserschutz abgestimmt. Durch den Bau oder die Verlängerung von Brücken und die Verbreiterung des Flussbettes kann die Hochwassergefahr der Kleinen Emme am Seetalplatz stark gemindert werden. Die totalen Kosten beider Projekte belau-fen sich auf 190 Millionen Franken. 151 Millionen Franken davon betreffen das Verkehrsprojekt, die restlichen 39 Milli-onen Franken werden zur Finanzierung des Hochwasserprojektes benötigt.

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14 www.easyvote.ch

ProjektgruppeMöchtest du das easyvote in weiteren Gemeinden einfüh-ren oder bei der Suche nach tatkräftigen MitarbeiterInnen helfen? Die Mitglieder der Projektgruppe sorgen dafür, dass noch mehr Jugendliche die easyvote Abstimmungshilfe erhalten.

WIR SUCHEN DICH!

SchreiberUnsere Texte werden von Jugendlichen wie dir geschrie-ben. Dafür vereinfachen und kürzen sie die offiziellen Abstimmungsunterlagen des Bundes und der Kantone.

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Page 15: easyvote Luzern Juni

15www.easyvote.ch

EinfachheitUm sicher zu stellen, dass unsere Texte auch keine unnötigen Fremdwörter oder unverständliche Sätze enthalten, lesen unsere Experten der Einfachheit die Texte genau durch.

RechtschreibungDamit die Texte keine Fehler enthal-ten und grammatikalisch einwand-frei sind, korrigieren immer vier Au-gen jeden Buchstaben jedes Textes.

WIR SUCHEN DICH!

NeutralitätPer Skype überprüft eine Gruppe Jugendlicher den Text auf Inhalt und politische Neutralität.

Schreiber

Und du?Welche Aufgabe möchtest du beim easyvote übernehmen? Wenn du Lust hast, ab und zu mitzuhelfen, dann melde dich doch bei uns unter [email protected]!

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