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BOSS GP

Sportliches & Technisches Reglement 2018

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Name der Serie: BOSS GP

AMF Visa Number: SE 03/2018

Status der Serie:

☒ International (registered in the FIA-Calendar)

☐ National A (incl. NEAFP)

☐ National A

Der jeweilige Status der Serie wird in der spezifischen Ausschreibung der einzelnen Veranstaltungen

veröffentlich.

Preface:

BOSS GP The International race series for Big Open Single Seater cars

Promoter: BOSS GP GmbH Filblingstrasse 1 A-5330 Fuschl am See Austria www.bossgp.com

Contact person: Siegfried Stieger Phone: +43 676 7800792 E-mail: [email protected]

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INHALT Part 1 – Sportliches Reglememnt ............................................................................................................................... 5

1. Beschreibung der Serie ................................................................................................................................ 5

2. Organisation ................................................................................................................................................... 5

2.1 Details zu Titeln und Auszeichnungen der Serie ........................Fehler! Textmarke nicht definiert.

2.2 Name der ASN ....................................................................................................................................... 5

2.3 ASN Visa/Registration Number ............................................................................................................ 5

2.4 Name der Serie, adresse und Kontaktdaten ........................................................................................ 5

2.5 Organisationskomitee .......................................................................................................................... 5

2.6 Namen der permanten Delegierten ...................................................................................................... 5

2.7 Liste der Offiziellen ................................................................................................................................ 5

3. Rechtsgrundlage ............................................................................................................................................. 6

3.1 Offizielle Sprache der Serie ................................................................................................................... 6

3.2 Haftungsausschluß, Änderung der Ausschreibung, Absage einer Veranstaltung ....................... 6

4. Einschreibung ................................................................................................................................................ 6

4.1 Anmeldung/Nennungen, Anmeldeschuß und Teilnahmepflicht ................................................... 6

4.2 Einschreibegebühr für die Saison und pro Veranstaltung .............................................................. 7

4.3 Startnummern ...................................................................................................................................... 8

5. Lizenzen .......................................................................................................................................................... 8

5.1 zugelasse Lizenzen ............................................................................................................................... 8

5.2 Auslandsstartgenehmigung ................................................................................................................ 8

6. Versicherung; Haftungsausschluß .............................................................................................................. 9

6.1 Veranstaltungsversicherung ............................................................................................................... 9

6.2 Erklärung der Teilnehmer, Fahrer und Bewerber zum Haftungsausschluß ............................. 9

7. Veranstaltungen / Veranstaltungsrichtlinien ............................................................................................ 9

7.1 Veranstaltungskalender .................................................................................................................... 10

7.2 Zugelassene Fahrzeuge und maximale Starteranzahl ....................................................................................... 10

7.3 Veranstaltungsrichtlinien ................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.

7.3.1 Flaggensignale ..................................................................................................................................... 15

8. Wertung ........................................................................................................................................................ 15

8.1 Punktetabelle ....................................................................................................................................... 15

8.2 Punktegleichstand ............................................................................................................................... 16

9. Private Tests ................................................................................................................................................. 16

9.1 Allgemeine Bestimmungen ................................................................................................................. 16

10. Administrative Abnahme ........................................................................................................................ 16

10.1 Zeitplan administrative Abnahme ...................................................................................................... 16

10.2 Fahrerbesprechung ............................................................................................................................. 16

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11. Technische Abnahme / Kontrolle ........................................................................................................... 16

11.1 Dokumente für technische Abnahme / Kontrolle ................................................................................ 16

11.2 Technische Abnahme vor dem Start und Schlußabnahme, Ort und Zeitplan ................................. 17

11.3 Parc Fermé ........................................................................................................................................... 17

12. Treibstoff .................................................................................................................................................. 17

12.1 Treibstofftype ...................................................................................................................................... 17

12.2 Treibstoffkontrollen ............................................................................................................................ 17

13. Tanken ...................................................................................................................................................... 17

13.1 Betankungsanlage und Kontrolle ..................................................................................................... 17

14. Training .................................................................................................................................................... 17

15. Freies Training ......................................................................................................................................... 17

16. Qualifying ................................................................................................................................................. 17

17. Rennen ...................................................................................................................................................... 17

17.1 Einsatz von Regenreifen .................................................................................................................... 17

18. Titel, Preisgeld und Pokale ...................................................................................................................... 18

18.1 Titel Gesamtsieger ............................................................................................................................... 18

18.2 Preisgeld und Pokale ........................................................................................................................... 18

19. Werbung .................................................................................................................................................. 18

19.1 Werbung auf der Fahrerausrüstung ................................................................................................ 18

19.2 Werbung am Rennfahrzeug .............................................................................................................. 18

19.3 sonstige Werbung .............................................................................................................................. 18

20. Proteste und Berufungen ........................................................................................................................ 18

21. Ausschluß der Zuständigkeit eines Gerichtes und Haftungssausschluß ......................................... 19

22. Zustimmung zur Serienausschreibung................................................................................................. 19

23. Streitigkeiten ........................................................................................................................................... 19

24. TV Rechte/ Werbe- und Fotorechte ....................................................................................................... 19

25. Spezifische Regelungen ........................................................................................................................... 19

Part 2 – Technisches Reglement............................................................................................................................... 20

1 Technisches Serienreglement ..................................................................................................................... 20

1.1 Zusammenfassung der zugelassenen Gruppen / Klassen ............................................................ 20

1.2 Grundsätze des technischen Reglement......................................................................................... 20

1.3 Allgemeines/Präambel ....................................................................................................................... 20

1.4 Fahrerausrüstung ............................................................................................................................... 20

1.5 Allgemein zulässige Änderungen ..................................................................................................... 20

1.6 Abgasvorschriften .............................................................................................................................. 20

1.7 Lautstärke ............................................................................................................................................ 21

1.8 Werbung und Startnummer an den Fahrzeugen ........................................................................... 21

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1.9 Sicherheitsausrüstung ....................................................................................................................... 21

1.10 Kraftstoff und Einzelkraftstoff, falls zutreffend ............................................................................. 21

1.11 Technische Definitionen .................................................................................................................... 21

2. Spezifische technische Regeln ..................................................................................................................... 21

2.1 Generelle Regeln .................................................................................................................................. 21

2.2 Motor ................................................................................................................................................... 21

2.3 Getriebe ............................................................................................................................................... 22

2.4 Aufhängung ......................................................................................................................................... 22

2.5 Felgen (Flansch + Felge) und Reifen .................................................................................................. 22

2.6 Karosserie und Dimensionen ............................................................................................................ 22

2.7 Aerodynamische Vorrichtungen ...................................................................................................... 22

2.8 Elektrik ................................................................................................................................................. 22

2.9 Kraftstoffanlage .................................................................................................................................. 22

2.10 Schmiersystem ........................................................................................................................ 23

2.11 Datenübertragung ............................................................................................................................... 23

2.12 Minimumgewicht ................................................................................................................................. 23

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Part 1 – Sportliches Reglement

1. Einleitung

BOSS GP ist eine “Gentleman Serie” für Big Open Single Seater-Fahrer, die miteinander auf Europas besten Rennstrecken unter sicheren Bedingungen und in respektvollem Umgang miteinander Rennen fahren. Die BOSS GP Serie wird unter Beachtung des internationalen Sporting Code der FIA und seiner relevanten Anhänge, des FIA Reglements sowie des Reglements der zuständigen ASN (AMF Austria Motosport Förderation) und den Sicherheitsbestimmungen des FIA Appendix J Article 277 - Category II-SS abgehalten. Die Veranstaltungen werden in Übereinstimmung mit den allgemeinen Veranstaltungs- und Veranstaltungsregeln der AMF organisiert, sofern im folgenden oder in den ergänzenden Veranstaltungsbestimmungen der entsprechenden Veranstaltung nichts anderes bestimmt ist.

2. Organisation

2.1 Promotor der Serie

Die BOSS GP GmbH, im folgenden als Serienveranstalter bezeichnet, organisiert die BOSS GP-Serie für das Jahr 2018. 2.2 Name der ASN AMF - Austrian Motorsport Federation

2.3 ASN Registration Number

Das sportliche und technische Reglement ist von der Austrian Motorsport Federation (AMF) unter der Nummer SE 03/2018 genehmigt

2.4 Name des Serienveranstalters

Organisation: BOSS GP GmbH

Filblingstrasse 1 A-5330 Fuschl am See Austria

www.bossgp.com Kontaktperson: Mr. Siegfried Stieger

Phone: +43 676 7800792 E-mail: [email protected]

2.5 Zusammensetzung des Organisationskommitees

Herr Siegfried Stieger Herr Rainer Werner 2.6 Permanent Technical Scrutineer: Mr. Harald Michel (GER)

Licence: SPA1058335 International ASN: DMSB

Im Falle einer ungeplanten Situation, in der technische Kommissare benötigt werden, können diese von der ASN, bei dem die Serie registriert ist, delegiert werden.

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2.7 Liste der Offiziellen Race Diector für alle Veranstaltungen: Herr Rainer Werner Alle anderen Offiziellen einer Veranstaltung werden in der jeweiligen Ausschreibung des Veranstalters oder, nach Genehmigung der Ausschreibung, am Aushang der Veranstaltung veröffentlicht. 3. Rechtsgrundlage

Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) inkl. Anhängen Nationales Sportgesetz der AMF Rundstreckenreglement der AMF Rahmenausschreibung Boss GP Anti-Doping-Regelwerk der FIA und der nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA-Code) Sportliches und technisches Reglement dieser Serie mit den von der AMF genehmigten Änderungen

und Ergänzungen (Bulletins) Veranstaltungsausschreibungen

3.1 Offizielle Sprache

Deutsch; es ist die von der AMF genehmigte Version der Ausschreibung verbindlich.

3.2 Haftungsausschluß, Änderung der Ausschreibung, Absage einer Veranstaltung

(1) Die Teilnehmer (Fahrer, Bewerber, Fahrzeugeigentümer und Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an der

Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle Schäden, die durch sie oder das von ihnen benutzte Fahrzeug verursacht werden, soweit kein Haftungsausschluss vorliegt. Mit der Annahme der vorliegenden Bestimmungen entbinden die Teilnehmer die BOSS GP GmbH, ihre Organisation und die AMF vollständig von jeglicher Haftung, die sich aus der Durchführung dieser Serie ergibt.

(2) Der Promotor behält sich das Recht vor, diese Ausschreibung zu ändern, wenn dies aus Gründen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder auf Ersuchen der Verwaltungsbehörde erforderlich ist, und / oder die Veranstaltung oder Einzelwettbewerbe abzusagen, wenn dies auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, ohne die Haftung für Schäden, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit in den Regelungen kein Haftungsverzicht vereinbart ist. Alle Änderungen werden in Form von Bulletins nach Genehmigung der AMF veröffentlicht.

4. Einschreibung

4.1 Anmeldungen / Nennungen, Anmeldeschluss und Teilnahmepflicht

Der Teilnehmer und / oder Fahrer muss seinen Anmeldung für die BOSS GP-Serie bis zum 12. März 2018 unter Verwendung des bereitgestellten Online-Formulars "BOSS GP - Registration Form 2018" auf der offiziellen BOSS GP-Website einreichen. Das Anmeldeformular ist auch auf Anfrage erhältlich. Die Anmeldung wird vom Organisationskomitee der BOSS GP genehmigt. Nach der Registrierung der Anmeldung wird eine Bestätigung zusammen mit einer Rechnung für die Seriengebühr gesendet. Die Gebühr ist innerhalb von 7 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der BOSS GP GmbH zu überweisen.

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Die jährliche Seriengebühr beträgt 1.200 Euro inklusive 20% österreichischer Mehrwertsteuer (1.000 Euro exkl. MwSt.). Mit der Anmeldung verpflichten sich der Teilnehmer und / oder der Fahrer zur Teilnahme an allen Veranstaltungen der BossGP 2018.

Das Organisationskomitee des BOSS GP kann jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, eine verspätete Anmeldung zu akzeptieren.

4.2 Einschreibgebühr für die Saison und pro Veranstaltung

Die folgenden Startgelder sind von den Teilnehmern gemäß "BOSS GP - Registration 2018" und "BOSS GP - Entry Form 2018" zu entrichten. Die Jahresgebühr (6 Rennwochenenden) für eingeschriebene Fahrer beträgt 15.840 Euro inklusive 20% österreichischer Mehrwertsteuer und ist vor Saisonbeginn gemäß "BOSS GP - Entry Form 2018" zu entrichten. 4 Hospitality-Pässe für jedes Rennwochenende im Wert von 4.320 Euro inklusive österreichischer Mehrwertsteuer sind in der Jahresgebühr enthalten. Im Falle eines weiteren Rennwochenendes erhöht sich die Jahresgebühr um 2.640 EURO inclusive österreichischer Mehrwertsteuer. Für eingeschriebene Fahrer, die "Rennen für Rennen" bezahlen, beträgt das Nenngeld pro Rennwochenende 2.640 Euro inklusive 20% österreichischer Mehrwertsteuer (2.200 Euro exkl. MwSt.). 3 Hospitality-Pässe im Wert von 540 Euro sind im Startgeld "Rennen für Rennen" enthalten. Gaststarter Ein Gaststarter kann eine Nennung auch nur für eine bestimmte Veranstaltung in der BOSS GP-Serie bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin unter Verwendung des bereitgestellten Online-Formulars "BOSS GP - Entry Form 2018" auf der offiziellen BOSS GP Website einreichen . Die Bewerbung wird vom Organisations-komitee der BOSS GP genehmigt. Das Startgeld für eine einmalige Veranstaltung beträgt 3.240 Euro inklusive 20% österreichischer Mehrwert-steuer (2.700 Euro exkl. MwSt.). In der einmaligen Startgebühr sind 3 Hospitality-Pässe im Wert von 540 Euro inkl. Österreichische Mehrwertsteuer inbegriffen. Die einmalige Startgebühr beinhaltet die Anmelde- und Startgebühr für eine bestimmte Rennveranstaltung. Das Nenngeld für eine Einzelveranstaltung muss spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto der BOSS GP GmbH überwiesen werden. Allgemein Einschreibungen / Nennungen werden erst nach vollständigem Erhalt aller oben genannten Unterlagen bearbeitet. Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung ohne vorherige und rechtzeitige Absage mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Anmeldegebühr. Einmalig innerhalb derselben Saison ist es erlaubt, ein Startgeld für eine andere BOSS GP-Veranstaltung zu übertragen, jedoch nur, wenn dies mindestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wird. Mietkosten für Boxen und andere nicht genannte Dienstleistungen sind nicht im Startgeld enthalten und werden gesondert verechnet. Das BOSS GP Organisationskomitee kann Registrierungs- oder Anmeldeanträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Eine Teilnahme an der BOSS GP ist nur unter vollständigen Bezahlung der Anmelde- und Startgebühr möglich.

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4.3 Startnummern

Jeder Teilnehmer kann für die ganze Saison eine permanente Startnummer wählen (je nach Verfügbarkeit, First-first-served-Prinzip). Wenn ein Teilnehmer in verschiedenen Klassen teilnehmen möchte, muss er für jede Klasse eine eigene Nummer wählen. Wettbewerbsnummern: BOSS GP 'OPEN': 1 - 99 BOSS GP 'FORMEL': 100 - 999 Die Nummern "1" und "100" sind für das Serienorganisationskomitees reserviert und werden durch das Serienkomitee vergeben.

5. Lizenzen

5.1 Zugelassene Lizenzen

a) Fahrer Internationale BOSS GP Series: Fahrer, die Inhaber einer (gegebenenfalls) internationalen Fahrerlizenz sind, die von der AMF oder einer anderen der FIA angeschlossenen ASN ausgestellt wurde

☒ A ☒ B ☒ C ☐ D ☐ H (historic) und für das Jahr 2018 gültig ist. Alle zugelassenen Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht von mehr als 1 kg / PS können mit einer internationalen C-Lizenz (zB GP2 / F2, WS von Renault / Nissan, A1GP - Auto GP - FA1, Superleague Formula, F3000) gefahren werden.

b) Teilnehmer Rennen für Rennen Teilnehmer, die sich für eine Veranstaltung der BOSS GP Serie registrieren möchten, müssen im Besitz einer internationalen Lizenz sein, die von der AMF oder einem anderen der FIA angeschlossenen ASN ausgestellt wurde und für das Jahr 2018 gültig ist. c) Gaststarter Die BOSS GP-Serie kann Gastfahrer mit einer gültigen internationalen Lizenz zulassen. Die Startgebühr für Gastfahrer kann höher sein als in der Serienausschreibung veröffentlicht, dies wird in den einzelnen Veranstaltungsausschreibungen angegeben. Die Priorität bei der Annahme von Einschreibungen wird zuerst den registrierten Teilnehmern gegeben. d) Altersbestimmungen Das Mindestalter eines Fahrers muss 16 Jahre betragen. Fahrer unter 18 Jahren können nur teilnehmen, wenn sie im Besitz einer internationalen Lizenz und die schriftlichen Bestätigung ihrer Erziehungsberechtigten (alle Erziehungsberechtigungen sind notwendig) vorliegt.

5.2 Auslandsstartgenehmigungen

Für alle Teilnehmer, die eine Lizenz einer anderen ASN besitzen, wird eine Auslandsstartgenehmigung benötigt, soferne diese nicht auf der Lizenz beinhaltet ist.

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6. Veranstaltungsversicherung; Haftungsausschluss

6.1 Veranstaltungsversicherung

Die Veranstalterversicherung obliegt den jeweiligen Veranstaltern.

6.2 Erklärung der Teilnehmer, Fahrer und Bewerber zum Haftungsausschluss

Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die AMF, deren Funktionäre, den Veranstalter bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt "Parteien" genannt. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die "Parteien" eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die "Parteien" von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die "Parteien" unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den "Parteien", daher insbesondere gegenüber der AMF, deren Funktionären, dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien“. Schiedsvereinbarung Alle Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern und der AMF bzw. deren Funktionären, sowie dem Veranstalter und Organisator, sowie zwischen der AMF bzw. deren Funktionären mit dem Veranstalter oder Organisator aus Schadensfällen (Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden) im Zusammenhang mit dieser Motorsportveranstaltung, Trainings oder Rennen sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, nämlich dem Obmann und zwei Beisitzern. Der Obmann muss Rechtsanwalt oder ehemaliger Richter und in Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Motorsport erfahren sein. Jede Partei ernennt binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Absicht einen Schiedsstreit zu beginnen einen Beisitzer. Wird der Streit von mehreren Klägern anhängig gemacht oder richtet er sich gegen mehrere Beklagte, erfolgt die Benennung des Schiedsrichters im Einvernehmen zwischen den Streitgenossen. Die Beisitzer wählen den Obmann. Können sie sich über die Person des Obmannes nicht binnen zwei Wochen einigen, so ist der Obmann auf Antrag eines Beisitzers unter Bedachtnahme auf Punkt b) vom Präsidenten der

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Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Die Beisitzer können den so ernannten Obmann aber jederzeit einvernehmlich durch einen anderen ersetzen. Ernennt eine Partei nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der Gegenseite seinen Beisitzer, oder können sich mehrere Streitgenossen binnen dieser Frist nicht auf einen Beisitzer einigen, so ist der Beisitzer auf Antrag der anderen Partei vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Gleiches gilt wenn ein Beisitzer aus dem Amt ausscheidet und binnen zwei Wochen die betroffene Partei keinen Nachfolger bestimmt. Wenn ein Schiedsrichter das Amt nicht annimmt, die Ausübung verweigert oder ungebührlich verzögert oder handlungsunfähig wird, gelten für die Ersatznennung das Vorhergesagte sinngemäß. Zugleich ist der betroffenen Schiedsrichter abzuberufen. Das Schiedsgericht gestaltet sein Verfahren unter Bedachtnahme auf die subsidiären gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei. Das Schiedsgericht tagt in Wien. Das Schiedsgericht kann die von ihm zur Klärung des Sachverhaltes erforderlich gehaltenen Umstände auch ohne Antrag ermitteln und Beweise aufnehmen. Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Schiedsspruch ist eingehend zu begründen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Kostentragung sowohl der Kosten des Schiedsverfahrens als auch der anwaltlichen Vertretung. Die Schiedsrichter sind nach den Bestimmungen des österreichischen Rechtsanwaltstarifs zu entlohnen. Das Schiedsgericht ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auch berechtigt, einstweilige Verfügungen zu erlassen, sofern vorher dem Gegner Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde. Eine einstweilige Verfügung kann über Antrag bei wesentlicher Änderung der Umstände auch aufgehoben werden. i) Die Sportgerichtsbarkeit bleibt von dieser Schiedsvereinbarung unberührt.

7. Veranstaltungen/Veranstaltungsrichtlinien

7.1 Veranstaltungen (Vorbehaltlich von Änderungen)

20-22 April Hockenheim DE Hockenheim Historic 18-20 May Red Bull Ring AT Rundstreckentrophy 29 June-1 July Monza IT Coppa Italia 20-22 Juli n.o. 18-19 August Assen NL GAMMA Racing Day 7-9 September Brno CZ Masaryk Racing Day 12-14 October Paul Ricard FR French GT Finale

7.2 Zugelassene Fahrzeuge und maximale Starterzahl

Zur Teilnahme an der BOSS GP-Serie berechtigt sind nur Fahrzeuge, die zu den unten genannten Fahrzeugtypen gehören und somit die technischen Vorschriften dieses Reglements vollständig erfüllen. Zugelassene Fahrzeuge und Aufteilung in Klassen: FIA Anhang J Artikel 277 - Kategorie II-SS und BOSS GP Offene Klasse: Typ F1 Auto ab dem Baujahr 1997 , Champ Car und IndyCar ab dem Baujahr 1997

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BOSS GP Formelklasse: Typ GP2 / F2, GP3 (13/16), Auto GP, A1GP, FA1, Superleague Formel, World Series by Renault, World Series von Nissan, F3000 ab dem Baujahr 2002 Alle anderen Typen von Big Open Einsitzern, die dieser Verordnung und Anhang J Artikel 277 Kategorie II-SS entsprechen, können mit Genehmigung des BOSS GP Organisationskomitees an der BOSS GP-Serie teilnehmen. Die endgültige Klassifizierung des Autos wird vom BOSS GP Organisationskomitee entsprechend den Leistungsdaten des Autos festgelegt. Nur benzinbetriebene Motoren sind erlaubt. Die Verwendung von Methanol / Ethanol ist strengstens verboten. Die maximale Anzahl an Fahrzeugen ist in der in der jeweiligen Streckenlizenz bzw. In der Veranstaltungsausschreibung geregelt. Die Ausschreibung der BOSS GP Serie erlaubt verschiedene Arten von Autos, die sich bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten gemeinsam auf der Rennstrecke befinden. Es wird an die Fahrer appelliert, die Geschwindigkeit so anzupassen, dass keine unnötigen Risiken entstehen, Verstand, Aufmerksamkeit, Respekt und Disziplin sind gefragt! Auch mit geschlossenen Visier! Alle teilnehmenden Fahrer müssen in jeder Situation so körperlich und geistig fit sein, dass sie unter keinen Umständen Gefahr laufen, sich selbst oder andere Fahrer zu gefährden. Der Veranstalter/die Sportkommissare kann/können immer eine Untersuchung durch den jeweiligen leitenden Arzt einer Veranstaltung anordnen (insbesondere nach Unfällen) um den Gesundheitszustand eines Fahrers zu Teilnahme an der Veranstaltung zu bestätigen. Wenn ein Fahrer während einer Veranstaltung (freies Training, Qualifying oder Rennen) eine gefährliche Fahrweise aufweist, die ein Sicherheitsrisiko für jeden im Feld darstellen könnte, hat das BOSS GP Organisationskomitee und / oder der Race Direktor das Recht zu eine Verwarnung und / oder den Ausschluß aus der Veranstaltung aus zu sprechen. Verhalten in der Boxenstrasse Während der freien Trainings/Qualifyings und Rennen haben sich die Teilnehmer bei einem Stopp in der Boxenstrasse in einem 45 Grad Winkel zur Boxenausfahrt zu platzieren. Die Platzierung in der Box darf nur mit der Fahrzeugvorderseite richtig Boxenstrasse erfolgen. Ein Anhalten in der Boxenstrasse ist nur auf der Workingline erlaubt. In der Boxenstrasse gilt eine Geschwindungkeitsbeschränkung von 60 km/h, ein Überholen in der Boxengasse ist verboten. Das befahren der Boxenstrasse auf der Workingline ist nicht gestattet. a) Training Für alle Events sind zwei offizielle “freie Trainings” von je 25 Minuten vorgesehen, ausgenommen ist die Veranstaltung in Assen vom 18. – 19. August, bei der nur ein freies Training vorgesehen ist. b) Qualifying Bei jeder Veranstaltung ist ein offizielles Qualifying in 2 Teilen vorgesehen. Jeder Fahrer muss im Qualifying mindestens eine gezeitete Runde absolvieren. Jeder Fahrer, der diese Kriterien nicht erfüllt, kann nicht zum Rennen zugelassen werden. Es kann jedoch ein schriftliches Ansuchen zur Zulassung zum Start beim Race Direktor eingebracht werden. Die Entscheidung wird von den Sportkommissaren getroffen. Der Teilnehmer wird bei einer Startzulassung

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auf den letzten Platz der Startaufstellung gereiht. Bei mehreren Ansuchen zur Startzulassung wird die bessere erreichte Trainingszeit für die Platzierung in der Startaufstellung heran gezogen. Aus sicherheitsrelevanten Aspekten, kann der Race Direktor in Abstimmung mit den Sportkommissaren eine Vorreihung von BOSS GP Open Fahrzeugen vornehmen (letzter Startplatz der BOSS GP Open) Die Startaufstellung für das erste und zweite Rennen wird nach den Zeiten des Qualifyings ermittelt. Qualifying Teil 1 : 8 min - 'Top 5' - Die 5 schnellsten Fahrer aus den Freien Trainings (insgesamt) Pause 2 min Qualifying Teil 2:- 2. Lauf: 20 min - Alle anderen Fahrer (außer 'Top 5' vom 1. Teil des Qualifyings) Wenn das gesamte Starterfeld der Serie weniger als 15 Fahrzeuge umfasst, wird das Qualifying in einer Gruppe und innerhalb von 30 Minuten durchgeführt. c) Rennen – Startprozedere und Startvorgang Bei allen Rennen wird die Boxengasse 10 Minuten vor Beginn der Einführungsrunde geöffnet. Die Startablauf wird durch Signale und / oder Tafeln angezeigt: "10 Minuten", "5 Minuten", "3 Minuten", "1 Minute", "30 Sekunden" vor Beginn der Einführungsrunde. Startprozedere: 10 Minuten bis zum Beginn der Einführungsrunde (Green Flag Runde) -> Pitlane Exit Open ('Ampelsignal Grün') 10 Minuten vor dem Start der Einführungsrunde verlassen die Fahrzeuge die Boxengasse und halten bei Ihrer Startposition an. Die Motoren müssen ausgeschaltet werden. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Zeigen der '3 Minuten' Tafel sind arbeiten am Fahrzeug erlaubt. Bis zum Zeigen der 5 Minuten Tafel ist das Durchfahren der Boxenstrasse unter Einhaltung des Speedlimits in der Boxenstrasse gestattet. 5 Minuten bis zum Start der Green Flag Runde -> Pitlane Exit Closed ('Ampelsignal Rot') 5 Minuten vor Beginn der Einführungsrunde wird die Boxenausfahrt durch rotes Licht geschlossen. Jedes Fahrzeug, das sich noch in der Boxengasse befindet, darf vom Ende der Boxengasse aus starten, sofern die Boxenausfahrt mit eigenen Mitteln (Ein Schieben zur Boxenausfahrt ist verboten) erreicht werden kann. Wenn dies zwei oder mehrere Fahrzeuge betrifft, werden sie in der Reihenfolge aus der Boxenstrasse starten, in der sie die Boxenausfahrt erreicht haben. 3 Minuten bis zum Beginn der grünen Flaggenrunde -> 3 Minuten vor dem Beginn der Einführungsrunde wird jedes Fahrzeug, das nicht an seinem Startplatz steht, und sich noch auf der Strecke befindet vom letzten Startplatz aus starten. Alle, außer den Fahrern, Offiziellen und Teammitgliedern, die für die Reifenwärmer und das externe Startgerät verantwortlich sind, müssen die Startaufstellung verlassen. Wenn das 3-Minuten-Signal angezeigt wird, müssen alle Fahrzeuge auf ihren Rädern am Boden stehen und Arbeiten am Fahrzeug sind nicht mehr erlaubt. Jedes Fahrzeug, bei dem nach dem Drei-Minuten-Signal noch nicht alle Räder am Boden stehen oder die Arbeit nicht rechtzeitig beendet wurde, wird vom Race Direktor mit einer Durchfahrtsstrafe während des Rennens oder einer Ersatzzeitstrafe von 30 Sekunden bestraft 1 Minute bis zum Start der Gren Flag Lap 1 Minute vor Beginn der Einführungsrunde müssen die Reifenwärmer entfernt werden. Das für das externe Startgerät verantwortliche Teammitglied muss in seiner Position sein.

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30 Sekunden bis zum Start der Green Flag Lap 30 Sekunden vor Beginn der Einführungsrunde werden die Motoren gestartet werden und das gesamte Teampersonal muss sofort die Startaufstellung verlassen und auf der linken oder rechten Seite der Strecke bleiben. Ein Fahrer, der nicht in der Lage ist, in seine Einführungsrunde zu starten, muss dies signalisieren. Nachdem alle anderen fahrzeuge in die Einführungsrunde gestartet sind, können seine mechaniker das Fahrzeug auf der Strecke unter der Aufsicht der treckenposten schieben, um den Motor zu starten. Das Fahrzeug kann dann seine Einführungsrunde starten, aber es ist verboten, ein anderes sich bewegendes Fahrzeug zu überholen.. Wenn es nach wiederholten Versuchen nicht anspringt, wird es zur Boxenein- oder –ausfahrt geschoben, wo die Mechaniker Startversuche unternehmen können. Jeder Fahrer, der sich verspätet in die Einführungsrunde begibt, kann seine Startposition im Feld einnehmen, sofern er das Fahrzeug in Bewegung setzen kann, bevor das letzte Fahrzeug die Startlinie passiert hat. Sollte alle Fahrzeuge die Startlinie passiert haben, bevor sich das Fahrzeug in Bewegung setzt, ist die letzte Startposition einzunehmen und das Überholen der anderen Teilnehmer ist nicht mehr gestattet. Wenn die Einführungsrunde mittels grünem Ampelsignal und/oder schwenken der grünen Flagge frei gegeben wird, setzt sich das Feld hinter dem Leadingcar in Bewegung. Während der Einführungsrunde sind Startübungen verboten. Die Startformation ist einzuhalten. Überholen während der Einführungsrunde ist nur dann erlaubt, wenn sich ein Fahrzeug beim Verlassen seines Startplatzes verspätet und ein Fahrzeug mittels gehobener Hand einen Defekt anzeigt. Start des Rennens Ab dem Zeigen der Gridtafeln ist die Startposition (in Zweierformation) einzunehmen. Wenn das Leadingcar die Rennstrecke verlässt, übernimmt der Trainingsschnellste das Tempo des Leadingcars und führt das Feld zur Startlinie. Auf der Startampel ist das rote Licht eingeschaltet. Der Start des Rennens erfolgt durch das Erlöschen des roten Ampelsignales. Ab diesem Zeitpunkt ist das Überholen erlaubt. Sollte ein Startabbruch notwendig sein, wird zusätzlich zur roten Ampel das gelb blinkende Licht dazu geschaltet und die Fahrzeuge begeben sich auf eine zusätzliche Einführungsrunde. Wet Practice und Wet Race Bei gemischten Wetterbedingungen oder Regen werden die Teilnehmer mittels Anzeigetafel über ein Wet Practice (Training oder Qualifying) und Wet Race (Rennen) informeirt. Ab diesem Zeitpunkt steht es den Teilnehmern frei, Regenreifen zu verwenden. SAFETY CAR Das Safety Car zur Neutralisierung des Rennes kommt auf Anweisung des Race Direktors zum Einsatz.

a) Wenn das Safety Car zum Einsatz kommt zeigen alle Flaggenposten die Anzeigetafel “SC” mit still gehaltener gelber Flagge, ein Überholen von Fahrzeugen ist verboten.

b) Das Safety Car begibt sich mit eingeschaltenen, gelb blinkenden Lichtern auf die Rennstrecke und setzt sich vor dem führenden Fahrzeug in Bewegung.

c) Alle Fahrzeuge reihen sich in ihrer Position hinter dem Safety Car ein. Der Abstand beträgt maximal 5 Wagenlängen. Überholen von Fahrzeugen sowie das Überholen das Safety Car ist verboten.

d) Auf Entscheidung des Race Direktor kann das Überholen des Safety Car für einzelne Fahrzeuge angeordnet werden, insbesondere dann wenn das Safety Car nicht vor dem führenden Fahrzeug auf die Strecke gekommen ist. In diesem Fall zeigt das Safety Car einzelnen Fahrzeugen das Überholen

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des Safety Car mittels grünem Signal an. Eine Rücküberrundung von Fahrzeugen während der Safety Car Phase ist nicht vorgesehen.

e) Das Safety-Car kommt normalerweise mindestens so lange zum Einsatz, bis die Sicherheit auf der Rennstrecke wieder gewährleistet ist bzw. alle Fahrzeuge auf der Strecke hinter dem Safety Car eingereiht sind. Der maximale Abstand des ersten Fahrzeuges darf maximal 5 Wagenlängen betragen.

f) Während der Safety-Car Phase können die Fahrzeuge die Box aufsuchen, Die Ausfahrt aus der Boxenstrasse ist nur bei grünem Lichtsignal am Ende der Boxenstrasse gestattet. Bei Passieren des Safety Car wird die Boxenausfahrt mittels rotem Lichtsignal geschlossen. Aus der Box kommende Fahrzeuge können danach mit angepasster Geschwindigkeit zum Ende des Feldes aufschliessen.

g) Wenn der Race Direktor die Safety Car Phase beendet, wird das Safety Car die gelben Lichtsignale ausschalten; um den Fahrzeugen zu signalisieren, dass die Safety Car Phase in dieser Runde beendet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann das führende Fahrzeug das Tempo bestimmen. Ein Überholen des Safety Car vor der SC-Linie 1 ist verboten. Die Flaggenposten zeigen ab dem Verlassen des Safety Car die grüne Flagge um auch das restliche Teilnehmerfeld über das Beenden der Safety Car Phase zu informieren.

h) Das Überholen ist erst ab Passieren der Ziellinie gestattet, ausgenommen ein Fahrzeug hat mit stark reduzierter Geschwindigkeit die Ideallinie verlassen und zeigt einen Defekt an.

i) Jede gefahrene Runde hinter dem Safety Car wird als Rennrunde gewertet. In Ausnahmefällen kann das Rennen auf Anordnung des Race Direktor hinter dem Safety Car gestartet werden (in Übereinstimmung mit Art. 2.9.18 Anhang H-FIA). In diesem Fall wird beim Zeigen des Signals "eine Minute" das rotierende gelbe Licht am Safety Car eingeschaltet und die Teilnehmer mittels Anzeigetafel “SC” und gelber Flagge rund um die Strecke informiert. Überholen ist nur dann erlaubt, wenn sich ein Fahrzeug beim Verlassen der Startaufstellung verspätet und vom letzten Fahrzeug nicht überholt wurde. Sollte das Fahrzeug vom letzten Teilnehmer passiert worden sein, muss sich der Teilnehmer am Ende des Feldes einreihen. Rennabbruch Sollte es aufgrund eines Unfalls oder der Wetterbedingungen notwendig werden, das Rennen zu unterbrechen, wird der Race Direktor den Abbruch des Rennens anordnen. Der Abbruch des Rennens wird mittels roter Flagge und rotem Licht angezeigt. Ein Überholen ist verboten, die Fahrzeuge beggeben sich mit reduzierter Geschwindigt in die Boxenstrasse. Arbeiten am Fahrzeug sind ab Erreichen der Standposition und Abschalten des Motors gestattet, ausgenommen davon sind das Betanken oder Entfernen von Kraftstoff. Sobald eine Wiederaufnahme des Rennens möglich ist, werden die Fahrzeuge auf Grund ihrer Positionen vor dem Rennabruch in der Boxenstrasse hintereinnander aufgereiht. Die Wiederaufnahme des Rennen erfolgt hinter dem Safety Car aus der Boxenstrasse. d) Rennen Die Rennen werden über einmal 20 Minuten und einmal 25 Minuten ausgetragen. Das Rennen ist beendet, wenn das führende Fahrzeug nach Erreichen der Distanz die Ziellinie passiert. e) Rennunterbrechung Rennabruch A – Rennabruch während der ersten 2 gefahrenen Runden Das Rennen wird neu gestartet. Der Neustart des Rennens erfolgt nach der ürsprünglichen Startaufstellung. Die Position von Teilnehmern, die nicht mehr am Neustart des Rennens teilnehmen können, bleiben leer und werden nicht aufgefüllt. Die Distanz des Rennens kann durch den Race Direktor festgelgt werden, wird jedoch auf alle Fälle um 3 Minuten gekürzt.

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Rennabruch B – Rennabruch nach 2 gefahrenen und vollendeten Rennrunden und unter Erreichen der 75 % Distanz einens Rennes Der Neustart erfolgt aus der Boxenstrasse hinter dem Safetycar nach der Ergebnis der letzten kompletten Rennrunde vor dem Rennabbruch. Die Renndauer kann durch den Race Direktor festgelegt werden, wird aber unter normalen Umständen über die Renndistanz abzüglich der bereits gefahrenen Distanz festgelegt. Sollte ein Neustart des Rennens nicht möglich sein, erhalten die Teilnehmer 50 % der Punkte für Ihre Klasse. Sollte der Rennabruch nach Erreichen der 75 %-Distanz erfolgen, wird das Rennen nicht neu gestartet und die Teilnehmer erhalten die volle Punkteanzahl. Neustart/Wiederaufnahme des Rennens Der Neustart des Rennens erfolgt mit Anzeigen des 10 Minuten Signals und die normale Startprozedur wird vollzogen. Der Start des Rennens erfolgt hinter dem Safety Car. Die Wiederaufnahme des Rennens erfolgt mit Anzeigen des 10 Minuten Signals. Die Startaufstellung erfolgt in der Boxenstrasse. Der Start des Rennes erfolgt hinter dem Safety Car aus der Boxenstrasse.

7.3. Einfahrt und Ausfahrt aus der Boxenstrasse

Den Teilnehmer ist es verboten in der Boxeneinfahrt oder der Boxenausfahrt oder auf dem Weg zur Strecke Startübungen oder Bremsentests vorzunehmen oder durch langsames Fahren andere Teilnehmer zu behindern oder gefährden.

7.3.1 Flaggensignale

FIA Appendix H des Internationaenl Sporting Code

8. Wertung

8.1 Punktetabelle

Das erstplazierrte Teilnehmer ist jener, der nach Ablauf der Renndistanz als erstes die Ziellinie passiert unter Einberechnung etwaiger Zeitstrafen. Alle anderen Teilnehmer werden dahinter plaziert, müssen jedoch mindestens 75 % der Distanz des erstplazierten Teilnehmers erreicht haben. Die folgenden Punkte werden für das Erreichen der Renndistanz vergeben:

Mehr als 75% der Renndistanz = Volle Punkzeanzahl Weiniger als 50% der Renndistanz = Halbe Punkteanzahl

Alle Teilnehmer erhalten Punkte in ihrem Klassenresultat. Folgende Punkte werden für die Rennen vergeben: Position Points Position Points Position Points P1 25 P7 12 P13 5 P2 22 P8 10 P14 4 P3 20 P9 9 P15 3 P4 18 P10 8 P16 2 P5 16 P11 7 P17 1 P6 14 P12 6

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Nach jedem Rennen erfolgt die Siegerehrung für jede Klasse. Ein Pokal wird für die 3 Erstpalzierten einer jeden Klasse vergeben. Sollte ein Teilnehmer während der Saison die Klasse wechseln, können die erzieIten Punkte in einer Klasse nicht für die andere Klasse gewertet und angerechnet werden.

8.2 Punktegleichstand

Bei Punktegleichstand zwischen den Teilnehmern am Ende der Saison, werden die besten erzielten Ergebnisse herangezogen (erste Plätze, zweite Plätze und so weiter)

9. Private Tests

9.1 Private Tests sind ohne Einschränkung erlaubt.

10. Administrative Abnahme

Die folgenden Dokumente müssen bei jeder admistrativen Abnahme vorgelegt werden:

-> Fahrerlizenz -> Auslandsstartgenehmigung der ASN wenn notwendig -> Bewerberlizenz wenn notwendig

10.1 Zeitplan administrative Abnahme

Der Zeitplann der adminstrativen Abnahme wird in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung oder auf dem offiziellen Aushang veröffentlicht.

Eine verspätete Teilnahme ohne Entschuldigung an der administrativen Abnahme kann mit einer Geldstrafe von Euro 200,-- bestraft werden. Die Entscheidung in einem solchen Fall wird von den Sportkommissaren getroffen.

10.2 Fahrerbesprechung

Der Ort und der Zeitpunkt der Fahrerbesprechung wird in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung oder auf dem offiziellen Aushang veröffentlicht. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für Fahrer und Teamchefs verbindlich. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung wird mittels Unterschrift bestätigt. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung wird eine Geldstrafe von € 250,-- verhängt.

11. Technische Abnahme der Fahrzeuge

Die Fahrer müssen bei der technischen Abnahme ihr Fahrzeug und ihre Sicherheitsausrüstung vorweisen. Die Fahrzeuge müssen in dem Zustand präsentiert warden, in der sie die Veranstaltung bestreiten.

Eine verspätete Teilnahme ohne Entschuldigung an der administrativen Abnahme kann mit einer Geldstrafe von Euro 250,-- bestraft werden und zu einer Nichtzulassung zum Start führen. Die Entscheidung in einem solchen Fall wird von den Sportkommissaren getroffen.

11.1 Dokumente

Die folgenden Dokumente sind vorzulegen:

-> Wagenpass oder FIA HTP (falls vorhanden)

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Alle Fahrzeuge mit Veränderungen des Originalzustandes (Tausch des Motors, Antriebsstrang etc.) müssen einen aktuellen FIA HTP oder Wagenpass, ausgestellt von einer ASN mit den Veränderungen, vorweisen. Der Wagenpass / FIA HTP ist vor Beginn der technischen Abnahme vorzuweisen.

11.2 Technische Abnahme vor dem Start und Schlußkontrolle; Ort und Zeitplan

Der Zeitpunkt der technischen Abnahme in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung oder auf dem offiziellen Aushang veröffentlicht.. Die technische Abnahme erfolgt in den Boxen bzw. Zelten der BOSS GP Teams durch den Techniker der BOSS GP. Wenn keine Anweisung durch den Race Direktor erfolgt, wird keine technische Schlussabnahme nach den Rennen durchgeführt.

11.3 Parc Fermé

Wenn keine Anweisung durch den Race Direktor erfolgt ist kein Parc Ferme bei den Veranstaltungen vorgeschrieben.

12. Treibstoff

12.1 Treibstofftyp

Siehe technisches Reglement Art. 1.10

12.2 Treibstoffkontrollen

Kraftstoffproben können jederzeit während einer Veranstaltung von den Technischen Kommissaren entnommen werden. Die relevanten ASN-Richtlinien gelten für die Entnahme von Kraftstoffproben.

13. Tanken

13.1 Betankungsanlagen und Kontrolle

Während des Rennens darf nicht getankt werden. Zu allen anderen Zeiten müssen die Fahrer und das dazugehörige Personal die Regeln für das Tanken beachten. Eine Betankung darf nur in der Box oder im Fahrerlager durchgeführt werden, wenn der Fahrer oder andere Personen das Fahrzeug verlassen haben und der Motor ausgeschaltet wurde. Jedes Team muss mindestens einen einsatzbereiten Feuerlöscher bei der Betankung zur Verfügung haben.

14. Training

Siehe Art. 7.3a) und Zeitplan der jeweiligen Veranstaltung

15. Freies Training

Siehe Art. 7.3 a)

16. Qualifying

Siehe Art. 7.3 b)

17. Rennen

Siehe Art. 7.3 c)

17.1 Einsatz von Regenreifen

Der Einsatz von Regenreifen ist erlaubt, die Anzahl der Regenreifen ist nicht limitiert.

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18. Titel, Preisgeld und Pokale

18.1 Titel Gesamtsieger

Der Titel “BOSS GP ‘OPEN’ Champion” wird an den Fahrer mit der höchster Punkteanzahl in der OPEN Klasse vergeben. Der Titel “BOSS GP ‘FORMULA’ Champion” wird an den Fahrer mit der höchster Punkteanzahl in der Formula Klasse vergeben. 18.2 Preisgeld und Pokale Derzeit ist kein Preisgeld vorgesehen. Die Fahrer und Teammanager der ersten drei Plätze jeder Klasse müssen an der Siegerehrung der Boss GP teilnehmen. Die Fahrer dürfen nur in ihrer Fahrerausrüstung (Rennoverall) an der Siegerehrung teilnehmen.

19. Werbung

19.1 Werbung auf der Fahrerausrüstung

Ein “BOSS GP” Logo auf dem Rennoverall wird vorgeschrieben. Ein “PIRELLI” Logo auf dem Rennoverall wird vorgeschrieben.

19.2 Werbung am Rennfahrzeug

Siehe Technisches Reglement Art. 1.8

19.3 Andere Werbung

Alle Fahrer und Teams müssen ein Roll-Up mit dem Markenzeichen der BOSS GP-Serie und die Logos der Partner vor oder in der Box oder im Zelt gut sichtbar platzieren. Alle anderen eigenen Werbungen sind unter Beachtung der FIA / AMF Vorschriften für Werbung an den Fahrzeugen und Fahrerausrüstüngen gestattet. Der Promotor behält sich das Recht vor, während der Rennsaison zusätzliche Werbung an der Fahrerausrüstung und Fahrzeugen vorschreiben zu können.

20. Proteste und Berufungen

Proteste: Die Protestgebühr richtet sich nach den Bestimmungen der ASN, in deren Wirkungsbereich die Veranstaltung durchgeführt wird. Berufungen: Die Berufungen müssen vor dem Berufungsgericht der AMF eingereicht werden und müssen immer als internationale Berufungen angesehen werden. Die Gebühr für eine internationale Berufung beträgt € 3.000. Die entsprechenden Verfahren sind im Nationalen Sportgesetz der AMF festgelegt. Ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichtes muss den Regeln des ICA der FIA folgen. Die Gebühr für eine internationale Berufung vor diesem Gericht beträgt 6.000 €. Die entsprechenden Verfahren sind im Internationalen Sportgesetz der FIA und ihren Anhängen festgelegt.

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21. Ausschluss der Zuständigkeit eines Gerichts und Haftungsbeschränkung

Die Zuständigkeit eines Gerichts ist ausgeschlossen für Entscheidungen der FIA, der AMF, ihrer Gerichtsbarkeit, der Sportkommissare, des Race Direktors, des Veranstalters oder des Veranstalters als Richter im Sinne des österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Von Entscheidungen der AMF oder ihrer Gerichtsbarkeit sowie von Vertretern der AMF oder des Serienveranstalters kann kein Schadenersatzanspruch irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer im Falle eines vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schadens.

22. Zustimmung zur Serienausschreibung

Mit der persönlichen Unterschrift auf dem bereitgestellten Formular "BOSS GP - Registration 2018" bestätigt jeder Teilnehmer und Fahrer der BOSS GP-Serie die Annahme dieser Bestimmungen als Ganzes, einschließlich der AMF-Bestimmungen und des Internationalen Sportgesetzes der FIA und seiner Anhänge . Alle Fahrer, Teilnehmer, Mannschaften und Offiziellen, die an dieser Serie teilnehmen, verpflichten sich selbst, ihre Mitarbeiter, ihre Vertreter uns sonstigen dazu gehörigen Personen alle Bestimmungen der sportlichen und technischen Vorschriften einzuhalten und die höchsten Ideale des Motorsports im Allgemeinen zu fördern. Es liegt in der spezifischen Verantwortung des Teilnehmers / Fahrers und Teamchefs sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen diese Anforderungen einhalten. Jede Person, die mit einem Team oder mit der "BOSS GP" Serie in Verbindung steht und das Ansehen der Serie beeinträchtigt, kann mit Disziplinarmaßnahmen oder Ausschluß aus der Veranstaltung geahndet werden. Die Grundidee in dieser Serie ist es, die Kosten auf einem vernünftigen Niveau zu halten. Die Veranstalter behalten sich daher vor, die Möglichkeit zu haben, das Reglement kurzfristig zu ändern und an die aktuellen Bedingungen anzupassen. Dies bedarf der vorherigen Genehmigung der AMF.

23. Streitigkeiten

Soweit Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden, ist Gerichtsstand Salzburg vereinbart und durch jeden Teilnehmer mit Abgabe der Nennung schriftlich anerkannt. Das Rechtsverhältnis zwischen den Veranstaltern einerseits und den Teilnehmern andererseits unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

24. TV Rechte/ Werbe- und Fotorechte

Alle Urheber- und Bildrechte liegen bei den jeweiligen Autoren einschließlich der Bilder, die von Fernsehsendungen übernommen werden (sofern nicht anders vertraglich vereinbart).

25. Spezifische Regelungen

Derzeit keine vorhanden.

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Teil 2 – Technisches Regelment

1 Technisches Serienregelment

1.1 Zusammenfassung der zugelassenen Gruppen / Klassen

FIA Appendix J Article 277 - Category II-SS BOSS GP Open Class:

Typ F1 Fahrzeug gebaut ab dem Jahr 1997, Champ Car und IndyCar ab dem Jahr 1997 BOSS GP Formula Class:

Typ GP2/F2, GP3 (13/16), Auto GP, A1GP, FA1, Superleague Formula, World Series by Renault, World Series by Nissan, F3000 ab dem JAhr 2002

Alle anderen Typen von Big Open Einsitzern, die dem technischen Reglement und Anhang J Artikel 277 Kategorie II-SS entsprechen, können mit Genehmigung des BOSS GP Organisationskomitees an der BOSS GP-Serie teilnehmen. Die endgültige Klassifizierung des Autos wird vom BOSS GP Organisationskomitee entsprechend den Leistungsdaten des Autos festgelegt. Nur benzinbetriebene Motoren sind erlaubt. Die Verwendung von Methanol / Ethanol ist strengstens verboten.

1.2 Die Grundsätze des technischen Reglements sind in Übereinstimmung mit:

-> FIA Appendix J Art. 277 Category II-SS (FIA ISC) 1.3 Allgemeines / Präambel Alles was nicht ausdrücklich durch die vorliegenden Vorschriften erlaubt ist, ist verboten. Zulässige Änderungen dürfen keine rechtswidrigen Änderungen oder Verstöße zur Folge haben.

1.4 Fahrerausrüstüng

Das Tragen von Overalls, die der aktuellen FIA Norm entsprechen, sowie das Tragen von Unterwäsche (mit langen Ärmeln und Beinen), Sturmhauben, Socken, Schuhen und Handschuhen gemäß den FIA-Vorschriften ist Pflicht. Darüber hinaus ist das Tragen eines Helms gemäß den FIA-Vorschriften Pflicht. Darüber hinaus ist die Verwendung des Hanssystems für alle Fahrer vorgeschrieben.

1.5 Allgemein zulässige Änderungen

Die einzige Arbeit, die an den Autos ausgeführt werden kann, ist alles, was für die normale Wartung oder für den Ersatz von durch den Gebrauch oder Unfall getragenen Teilen notwendig ist. Die Grenzen der erlaubten Änderungen sind im Folgenden angegeben. Jedes durch den Gebrauch oder Unfall verschlissene Teil darf nur durch ein Originalteil ersetzt werden, das mit dem beschädigten Teil identisch ist. Im gesamten Fahrzeug dürfen die Normteile wie Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben, Federringe, Federringe und Splinte durch vergleichbare Normteile ersetzt werden, die der ursprünglichen Form entsprechen. Gewinde, Gewindetyp, Größe und Steigung (z. B. M8 x 1,25) müssen beibehalten werden.

1.6 Abgasvorschriften

Der Einsatz eines Katalysators ist nicht zwingend erforderlich

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1.7 Lautstärke

Die maximal zulässigen Lärmgrenzwerte müssen, wie in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung angekündigt, jederzeit eingehalten werden.

1.8 Werbung und Startnummern an den Fahrzeugen

Die aktuellen FIA / AMF-Vorschriften für Startnummern und für Werbung an den Fahrzeugen müssen eingehalten werden. Unter Berücksichtigung der FIA / AMF-Vorgaben für Startnummern und Werbung an den Fahrzeugen ist folgende Werbung für den Rennwagen vorgeschrieben: -> Ein "BOSS GP" -Serie Logo Aufkleber auf jeder Seite des Autos (links und rechts) -> Zwei "PIRELLI" Logos auf jeder Seite des Autos (linke und rechte Seite auf Höhe der Reifen) -> Maximal zwei BOSS GP Partnerlogo-Aufkleber auf jeder Seite des Autos (links und rechts), maximale Größe 30x15 cm Die Logo-Aufkleber werden von BOSS GP zur Verfügung gestellt.

1.9 Sicherheitsausrüstung

Die Fahrzeuge müssen den folgenden Sicherheitseinrichtungen entsprechen. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Artikelnummern auf den aktuellen Anhang J -> Artikel 277 ISC.

1.10 Kraftstoff und Einzelkraftstoff, falls zutreffend

Der zulässiger Kraftstoff ist unverbleiter Kraftstoff gemäß Art. 252.9 der Anlage J (ISC), die der DIN EN 228 entsprechen muss. Nur benzinbetriebene Motoren sind erlaubt. Die Verwendung von Methanol / Ethanol ist strengstens verboten.

1.11 Technische Definitionen

Die Definitionen gemäß Artikel 251 des Anhangs J (ISC) sind anwendbar.

2. Spezifische technische Regeln

2.1 Generelle Regel

Zusätzlich zu den technischen Bestimmungen gemäß Teil 2 in dieser Verordnung gelten die folgenden spezifischen technischen Vorschriften. Alles was nicht ausdrücklich durch die vorliegenden Vorschriften erlaubt ist, ist verboten. Zulässige Änderungen dürfen keine rechtswidrigen Änderungen oder Verstöße gegen die Vorschriften zur Folge haben.

2.2 Motor

BOSS GP ‘OPEN’ Class --> freigestellt BOSS GP ‘FORMULA’ Class --> nur der Originalmaotor ist erlaubt Das Organisationskomitee des BOSS GP kann bei der Klassifizierung eines Autos nach den Leistungsdaten des Autos / Motors eine Ausnahme machen.

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2.2.1 Abgassystem

ist freigestellt

2.3 Getriebe

Das Getriebe ist freigestellt, alle Fahrzeuge müssen einen funktionsfähigen Rückwärtsgang haben.

2.4 Aufhängung

ist freigestellt

2.5 Felgen (Flansch + Felge) und Reifen

Nur PIRELLI Rennreifen sind erlaubt. Der offizielle Reifenlieferant wird die Autos der BOSS GP bei jedem Rennen beliefern und für die Montage zur Verfügung stehen. Nur vom offiziellen Reifenlieferanten gelieferte Reifen sind erlaubt. Für jeden Fahrer und jedes Team ist es zwingend erforderlich, Pirellis aktuelles P-Book "TIRE DATA BOOKLET - BOSS GP" zu lesen und zu befolgen. Das technische Personal von Pirelli hat das Recht, jederzeit den Druck, die Temperatur und den Zustand der Reifen zu überprüfen. Der Pirelli-Techniker hat das Recht, einem Fahrer die Teilnahme an einer Session oder einem Rennen unter Abstimmung mit dem Race Direktor zu untersagen, wenn er einen Reifen als Sicherheitsrisiko bewertet. Offizieller Reifenlieferant: Reifen Hollerweger GesmbH Attersee Straße 115 A-4850 Timelkam Österreich E-Mail: [email protected] Telefon: +43 7627 94800 Fax: +43 7672 9480015 Wenn der offizielle Reifenlieferant aus irgendeinem Grund keine bestimmte Reifenart (Größe) für ein zugelassenes Fahrzeug bereitstellen kann, ist der gegenständliche Reifen bis zu seiner Verfügbarkeit frei. Den Sicherheitsregeln für II-SS-Fahrzeugen muss jederzeit entsprochen werden.

2.6 Karosserie und Dimensionen

Die äußere Karosserie ist frei. Den Sicherheitsregeln für II-SS-Fahrzeugen muss jederzeit entsprochen werden.

2.7 aerodynamische Vorrichtungen

Frei, den Sicherheitsregeln für II-SS-Fahrzeugen muss jederzeit entsprochen werden.

Die Verwendung eines Drag Reduction Systems (DRS) oder eines ähnlichen Systems ist verboten. Eine "Flachboden / Boden" -Modifikation ist verboten, es sei denn, sie wurde in der ursprünglichen Bauweise dieses bestimmten Autos verwendet.

2.8 Elektronik

ist freigestellt

2.9 Kraftstoffkreislauf

Der Kraftstofftank –Typ muß in Übereinstimmung mit Art. 277 Kategorie II-SS des Anhangs J (FIA ISC) entsprechen, der Kraftstofftang darf nur am Originalort eingebaut werden, die Kapazität des Kraftstofftankes ist freigestellt, ebenso die Bezinpumpe.

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2.10 Schmiersystem

ist freigestellt

2.11 Datenübertragung / Datarecording

ist freigestellt

2.12 Minimumgewicht

ist freigestellt

Genehmigt in Verbindung mit dem AMF-Schreiben vom 05 02 2018 unter der Eintragungs-Nr. SE 03/2018

Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club Austria Motorsport

Der Präsident Univ.-Prof. Dr. Harald Hertz


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