die wichtigsten organe der gemeinde
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Kommunalrecht NRWTRANSCRIPT
Die wichtigsten Organe der Gemeinde
Der Rat - §§ 41 ff GO ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig
(Allzuständigkeit § 41 (1), Satz 1 GO) kann einige Angelegenheiten nicht übertragen (ausschließliche oder
Alleinzuständigkeit § 41 (1), Satz 2 GO) die Anzahl der Ratsmitglieder ist stets gerade § 3 KWahlG)
Der Bür germeister - §§ 62 ff GO Doppelfunktion: Vorsitzender des Rates und Chef der Verwaltung
(Hauptverwaltungsbeamter) § 62 (1) und (2) GO Vertretung im Rat durch Ratsmitglied § 67 GO Vertretung im Amt durch Beigeordneten § 68 GO
Fraktion en - § 56 GO freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern und einer Bezirksvertretung §
56 (1), Satz 1 GO mindestens zwei Personen § 56 (1), Satz 2 GO Fraktionen erhalten Zuwendungen aus Haushaltsmitteln für die
Geschäftsführung § 56 (3) GO
Ausschü sse - §§ 57 ff GO Hauptausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss müs-
sen gebildet werden (Pflichtausschüsse § 57 (2) GO) andere Ausschüsse sind freiwillig § 57 (1) GO werden vom Rat gebildet § 57 (1) GO der Bürgermeister kann beratend an den Sitzungen der Ausschüsse teilneh-
men § 58 (1), Satz 3 GO Mitglieder der Ausschüsse können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige
Bürger (§ 58 (3) GO) oder volljährige sachkundige Einwohner (§ 58 (4) GO) sein
Bezirksvertretunge n - §§ 35 ff GO kreisfreie Städte müssen das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einteilen
§ 35 (1) GO für jeden Stadtbezirk ist eine Bezirksvertretung zu wählen § 36 (1) GO zwischen 11 und 19 Mitglieder, Anzahl ist stets ungerade § 36 (2) GO
Gleichstellungsbeauftr agte - § 5 GO dient der Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von
Mann und Frau § 5 (1) GO kreisangehörige Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner und
kreisfreie Städte müssen grundsätzlich hauptamtlich tätige Gleichstellungsbe-auftragte bestellen § 5 (2) GO