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Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen. Von Herbert W. D u d a. Die im Königlichen Reichsarchiv zu Kopenhagen aufbewahrten osmanischen Staatsschreiben^) bestehen aus einem Friedens- und Freund- schaftsvertrag, den bekannten dänisch-türkischen Kapitulationen, und 26 osmanischen Staatsschreiben, sowie einem in französischer Sprache verfaßten Konvolut eines diplomatischen Schriftwechsels aus dem Jahre 1842. Außerdem werden in der gleichen Sammlung unter der gleichen Gesamtsignatur zwei Staatsschreiben der Khane der Krim und ein Staats- schreiben des Bejs von Tunis aufbewahrt, die der Vollständigkeit halber im Anhang beschrieben werden. Das Hauptstück sind die Kapitulationen von 1756, auf die der Name der Sammlung, Traktater, zurückgeht; denn alle folgenden Urkunden, mögen sie die Notifizierung einer Thronbesteigung oder die Akkreditierung eines neuen Gesandten zum Inhalt haben, sind gleichzeitig auch eine erneute Bestätigung über die Aufrechterhaltung der abgeschlossenen Kapitulationen, die seit dem Machtverfall des Osmanischen Reiches den Von der Universität Kopenhagen eingeladen, weilte ich vom 18. 10. bis 18. 11. 1949 in Dänemark, in Kopenhagen und in der zweiten Universitätsstadt, Aarhus. Während meines Kopenhagener Aufenthaltes sah ich die im Königlichen Reichsarchiv in einer großen und festen Kartonkassette unter der Gesamtsignatur „Traktater Tyrkijet" aufbewahrten, in osmanisch-türkischer Sprache verfaßten Staatssohreiben durch. Die Sammlung war ungeordnet. Es wurden daher zunächst eine grobe chronologische Anordnung und eine Durchnumerierung vorgenommen. Die nähere Beschäftigung mit den einzelnen Urkunden hat dann allerdings eine Umgruppierung erforderUch gemacht, die im vorliegenden Archivbericht durch- geführt wird. Die bearbeitete Sammlung wurde als vollständig bezeichnet. In- wieweit noch an anderen Stellen osmanische Urkunden, etwa auch die augen- scheinlich fehlenden Stücke (siehe unten), aufbewahrt werden, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Signaturen, die der ersten Durchsicht entstammen und auf den Umschlägen, in die die Urkunden gelegt wurden, vermerkt sind, wurden der leichteren Auffindungsmöglichkeit wegen beibehalten. Es ist mir eine angenehme Pflicht, auch an dieser Stelle noch einmal den Herren Oberarchivaren Dr. phil. Holger H j e l h o l t und Dr. phil. Björn K o r n e r u p sowie der Frau Archivar Henny G1 a r b o für das mir gezeigte freundliche Entgegenkommen und die technischen Hilfeleistungen herzlich zu danken. Brought to you by | New York University Elmer Holmes Bobst Library Authenticated Download Date | 10/22/14 2:21 AM

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Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu

Kopenhagen. Von Herbert W. D u d a.

Die im Königlichen Reichsarchiv zu Kopenhagen aufbewahrten osmanischen Staatsschreiben^) bestehen aus einem Friedens- und Freund-schaftsvertrag, den bekannten dänisch-türkischen Kapitulationen, und 26 osmanischen Staatsschreiben, sowie einem in französischer Sprache verfaßten Konvolut eines diplomatischen Schriftwechsels aus dem Jahre 1842. Außerdem werden in der gleichen Sammlung unter der gleichen Gesamtsignatur zwei Staatsschreiben der Khane der Krim und ein Staats-schreiben des Bejs von Tunis aufbewahrt, die der Vollständigkeit halber im Anhang beschrieben werden.

Das Hauptstück sind die Kapitulationen von 1756, auf die der Name der Sammlung, Traktater, zurückgeht; denn alle folgenden Urkunden, mögen sie die Notifizierung einer Thronbesteigung oder die Akkreditierung eines neuen Gesandten zum Inhalt haben, sind gleichzeitig auch eine erneute Bestätigung über die Aufrechterhaltung der abgeschlossenen Kapitulationen, die seit dem Machtverfall des Osmanischen Reiches den

Von der Universität Kopenhagen eingeladen, weilte ich vom 18. 10. bis 18. 11. 1949 in Dänemark, in Kopenhagen und in der zweiten Universitätsstadt, Aarhus. Während meines Kopenhagener Aufenthaltes sah ich die im Königlichen Reichsarchiv in einer großen und festen Kartonkassette unter der Gesamtsignatur „Traktater Tyrkijet" aufbewahrten, in osmanisch-türkischer Sprache verfaßten Staatssohreiben durch. Die Sammlung war ungeordnet. Es wurden daher zunächst eine grobe chronologische Anordnung und eine Durchnumerierung vorgenommen. Die nähere Beschäftigung mit den einzelnen Urkunden hat dann allerdings eine Umgruppierung erforderUch gemacht, die im vorliegenden Archivbericht durch-geführt wird. Die bearbeitete Sammlung wurde als vollständig bezeichnet. In-wieweit noch an anderen Stellen osmanische Urkunden, etwa auch die augen-scheinlich fehlenden Stücke (siehe unten), aufbewahrt werden, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Signaturen, die der ersten Durchsicht entstammen und auf den Umschlägen, in die die Urkunden gelegt wurden, vermerkt sind, wurden der leichteren Auffindungsmöglichkeit wegen beibehalten. Es ist mir eine angenehme Pflicht, auch an dieser Stelle noch einmal den Herren Oberarchivaren Dr. phil. Holger H j e l h o l t und Dr. phil. Björn K o r n e r u p sowie der Frau Archivar Henny G1 a r b o für das mir gezeigte freundliche Entgegenkommen und die technischen Hilfeleistungen herzlich zu danken.

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Faksimile des Textes der dänisch-türkischen Kapitulationen von 1756. (Ohne Basmala. Die Unterschrift links unten: al-mu'tamid bi'auni'llahi 'I-akram Musiafä al-waziru

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Charakter Privilegien gewährender staatsrechtlicher Erlässe verloren und zu „völkerrechtlichen Verträgen mit wechselseitigen Rechten und Pflichten für die beteiligten Staaten"^) wurden.

Zur Zeit des Abschlusses der hier behandelten Kapitulationen waren hierfür schon feste Formen gegeben. Es ist daher bezeichnend, daß — wie in der Präambel erwähnt wird — der dänische Gesandte einen in lateini-scher Sprache verfaßten Entwurf als Verhandlungsgrundlage mitgebracht hatte (Zeile 9) und in Artikel 1 (Zeile 11) betont wird, daß zwischen dem König von Dänemark und dem Osmanischen Reich „ewiger" Friede und Freundschaft herrschen sollen, eine Vorstellung, die dem Staatsrecht der Welt des Islam ursprünglich fremd war. Es ist daher verständlich, daß auch zur Zeit des Machtverfalles das Osmanische Reich sich nur zögernd (vgl. unten Nr. 3) entschUeßen wollte, Souveränitätsreehte zum Teil preisgebende Kapitulationen abzuschließen. Wenn Dänemark den Abschluß erreichen konnte, scheint dies nicht zuletzt auf die Interven-tion Frankreichs und Schwedens (vgl. unten Nr. 3) und auf das diplo-matische Geschick des dänischen Unterhändlers v. Gähler zurückzu-führen zu sein.

Das vorUegende Material gewährt ferner einen Einblick in die Art des diplomatischen Schriftverkehrs zwischen der Pforte und europäischen Mächten im 18. bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts, wo mit dem Re-gierungsantritt des Sultans 'Abdülmed2id I. 1839 auch im Schriftverkehr eine aus der Zeit der großen Reformen, der Tanzimät, erwachsende An-gleichung an abendländische Formen erfolgt (vgl. unten Nr. 26 und 27). Bis dahin muß im genannten Zeitraum folgende Norm gegolten haben: Die Ratifizierung bzw. erneuerte Bestätigung eines Vertrages, die Ak-kreditierung eines Gesandten und die Notifizierung der Thronbesteigung usw. erfolgten durch drei Schriftsätze. Der erste, das Näme-i-humäjün des Sultans, erging an den abendländischen Souverän, der zweite, ein Mektüb des Großvezirs, gleichfalls an den Souverän, der dritte, ein Mektüb des Großvezirs, an den betreffenden Staatsminister der ausländischen Macht. Die Schreiben des Großvezirs sind als eine Art Gegenzeichnung und als amthche Bestätigung gegenüber der abendländischen Regierung durch den höchsten osmanischen Regierungsfunktionär aufzufassen. Daher sind die das gleiche Ereignis betreffenden Schreiben des Großvezirs anscheinend dem Näme-i-humäjün stets beigefügt gewesen und darum u n d a t i e r t . Hiervon machen nur zwei Vezirsschreiben (Nr. 18 und 19) eine Ausnahme, die offensichtlich später als das dazugehörige Sultans-schreiben abgefertigt worden sind. Immerhin sei erwähnt, daß auch ein Sultansschreiben (Nr. 20) undatiert geblieben ist. Diese dreifache Art der Notifizierung scheint für den angegebenen Zeitraum so fest, daß man, wenn in der vorliegenden Sammlung gelegentlich ein Glied dieser Kette

Vgl. Wilhelm Bein, Die Kapitulationen, beurteilt nach Völkerrecht und türkischem Staatsrecht, in: Preußische Jahrbücher, herausgegeben von Hans Del-brück, 164 (1916), p. 71.

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fehlt, mit Verlust oder andersortiger Aufbewahrung der betreffenden Urkunde zu rechnen haben dürfte.

Vermerkt sei noch, daß diese drei Kategorien von Staatsschreiben sich auch in der Größe äußerlich unterscheiden, und zwar derart, daß die Sultansschreiben stets über 1,50 m lang und nie unter 70 cm (nur in einem Fall beträgt die Breite 48 cm) breit sind, die Staatssohreiben der Groß-vezire an den dänischen König mit einer Ausnahme (Nr. 21) das Format 9 8 x 6 2 nicht übersteigen, während die an den dänischen Staatsminister gerichteten Schreiben des Großvezirs ein noch kleineres Format aufweisen.

Zu erwähnen wäre noch, daß bei den vorhegenden osmanischen Ur-kunden alten Stils der Totalitätsanspruch des Islam bei Segens- und Begrüßungsformeln noch aufrecht erhalten wird, worin in offener oder versteckter Form die Hoffnung auf eine schließlich doch zu erwartende Bekehrung des Adressaten zum Islam ausgesprochen wird, und bei Erhalt der Todesnachricht über einen dänischen König (Nr. 24) vom Eingehen in ein besseres Jenseits nicht die Rede ist, und daß bei allen hier vor-hegenden Staatssehreiben der Sultane und Großvezire sowie des Bejs von Tunis die Invocatio oder deren verkürzte Form®) nicht angebracht ist.

1.

1756, Oktober, 14. ( = 1170 h., MuÄarram, 19.). Ohne Ortsangabe (wahr-scheinlich Konstantinopel).

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 3. Friedens- und Freundschaftsvertrag (Kapitulationen) zwischen König

Frederik V. von Dänemark und Sultan 'Othmän I I I . (1754—57), paraphiert vom Großvezir Bähir Köse Musiafa^), mit einer Präambel, 17 Artikeln und einem Schlußwort (khätime). Verhandlungspartner auf dänischer Seite war der bevollmächtigte Ministerresident Sigismund Wilhelm von Gähler (SidiSizmöndö Ghülelmo de Ghäler)®), General-Kriegskommissär (im türkischen Text : Kriegsminister ,,medzmü' umür-i-'askerljelerinifi

') Vgl. L. Fekete, Einführung in die osmanisch-türkische Diplomatik der tür-kischen Botmäßigkeit in Ungarn, Budapest 1926, p. XXX.

*) Aus der militärischen Laufbahn hervorgegangen, bekleidete Bähir Köse Mustefä hohe Verwaltungsposten und dreimal das Großvezirat: I. Vom 18. Sa'bän 1165 h. bis 4. Dzumädä I 1168 h. (1. 7. 1752 bis 16. 2. 1755), II. vom 30. Radzab 1169 h. bis 20. Rabi' II 1170 h. (30. 4. 1756 bis 12. 1. 1757) und III. vom 24. Rabi' II 1177 h. bis 7. Sawwäl 1178 h. (21. 10. 1764 bis 30. 3. 1765). Vgl. MeÄmed Thürejjä, SidziU-i-'othmänl, Stambul 1308 bis 1315 h. (im folgenden mit S'O abgekürzt), IV. p. 440 f. — Bei E. de Zambaur, Manuel de Genealogie et de Chronologie pour l'Histoire de l'Islam, Hannover 1927, p. 164 wird das Ende des II. Großvezirates Bähir Köse Mustafäs auf den 10. Rabi' I 1170 h. (3. 12. 1756) und der Anfang seines III. Großvezirates auf den 21. Rabi' I 1178 h. (18. 9. 1764) verlegt.

®) Als dänischer Bevollmächtigter bei der Pforte akkreditiert am 13. 3. 1752, als Ministerresident ebenda am 29. 12. 1752, aufs neue akkreditiert am 24. 3. 1755 und am 12. 12. 1767. Abberufen am 31. 1. 1766. — Vgl. das zeitgenössische hand-schrifthche Verzeichnis der an der Pforte akkreditierten dänischen Gesandten im KönigUchen Reichsarchiv zu Kopenhagen.

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näziri"). Als Verhandlungsgrundlage diente ein vom dänischen Gesandten in l a t e i n i s c h e r Sprache abgefaßter Entwurf. In der deutschen Übersetzung bei Dohm (s. u.), in der französischen Übersetzung bei Noradounghian (s. u.) und in der für die dänische Seite wohl als offizieller Text geltenden lateinischen Passung sind bei Art. 10 und 15 gewisse Ab-weichungen vom türkischen Text festzustellen.

Im übrigen ist im türkischen Text der vorliegenden Kapitulationen festzustellen, daß die nichtmuslimischen Untertanen der Pforte durchwegs als Ka'äjä. bezeichnet werden, was hier vielleicht bereits auf den europäischen Sprachgebrauch zurückzuführen ist®).

Textveröffenthchungen: 1. Türkisch: Medzmü'a-i-mu'ähedät, Konstantinopel o. J . , I., p. 52 (in

Wien nicht vorhanden; zitiert nach Noradounghian [s.u.] I., pp. XXVII und 73).

2. Lateinisch: Friedrich August Wilhelm Wenck, Codex juris gentium recentissimi (1735—72), Leipzig 1781—95, III. , p. 130 ff.

Übersetzungen: 1. Französisch: Gregoire Aristarchi, Legislation Ot tomane. . . pubhee

par Demetrius Nicolaides, Konstantinopel 1873—88, IV., p. 124 ff.; Treaties, etc. between Turkey and Foreign Powers, London 1855, p. 157 ff.; Gabriel Noradounghian, Recueil d'actes internationaux de l'Empire Ottoman, Paris-Leipzig-Neuchätel 1897—1904, I., p. 308 ff. (unter dem Titel und am Rand ist trotz richtiger Angabe im Eschatokoll das Jahr des Abschlusses fälschlich mit 1746 angegeben!).

2. Deutsch: Christian Wilhelm Dohm, Materialien für die Statistik und neuere Staatengeschichte gesamlet von . . . , Fünfte Lieferung, Lemgo 1785, p. 421 ff. (augenscheinlich nach der lateinischen Fassung).

Auszug (französisch): H. C. de Reedtz, Repertoire historique et chronologique des traites conclus par la couronne de Dannemarc depuis Canut le Grand jusqu' ä 1800, Göttingen 1826, p. 208. Der Auszug ist sehr knapp und weist einige wesentliche Irrtümer, besonders was Art. 10 anlangt, auf. Nach Reedtz ist der Vertrag auch in den Kongelige For-ordnunger vom Jahre 1757 (in Wien nicht vorhanden!) aufgenommen.

Maße: 82x60 cm, Spiegel: 51x45 cm. Dünnes, auf der Schriftseite geglättetes Papier. 40 Zeilen schwarzes, schönes Naskh; der Name des Sultans, Koranzitate und die ArtikelüberschrifteninGold. Ganz oben die Basmala als Invocatio (da'wet) in goldenem Thulth: Bi'smi 'Ilähi 'r-raAmäni 'r-raÄim. Links unter den 40 Zeilen in zwei Zeilen in goldenem Thulth: al-mu'tamid bi'auni 'Uähi 'l-akram, ,,der auf den Beistand des gnädig-sten Gottes vertrauende Mustafa, der Großvezir. Auf der Eückseite, und zwar gerade an der Stelle der oben mitgeteilten Unterschrift, befindet sich ein Handsiegelabdruck, weiße Legende auf schwarzem Grunde: Mustafa.

Zeile 1, Beginn des Textes: Sebeb-i-taferir-i-wethiqa we bä'ith-i-tafsil-i-nemiqa oldur ki . . . ' ) „Der Grund der Abfassung der Urkunde und die Ursache der Anordnung des Schriftsatzes ist folgender:"

') Vgl. H. W. Duda, Balkantürkische Studien, Wien 1949, p. 108, Anm. 1. ') Die verwendete Translitteration ist drucktechnisch bedingt.

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2.

1756, Oktober, 6.—15. ( = 1170 h., MuÄarram, 2. Dekade). Konstantinopel. Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 5.

a) Staatsschreiben des Sultans 'Othmän III . an König Frederik V. von Dänemark. Bestätigung des Einganges eines gehörig gesiegelten Schreibens des Königs von Dänemark, worin dem Sultan zur Thron-besteigung®) Glückwünsche und das Verlangen nach Abschluß eines Friedens- und Freundschaftsvertrages ausgedrückt wurden®). Der ge-nannte Brief ist von dem getreuen Edelmann (sedäqatly bejzäde) und General-Kriegskommissär (s. o.) Sigismund Wilhelm von Gähler über-bracht und durch den Großvezir Musiafä Pascha dem Sultan in Original und Übersetzung vorgelegt worden. Dem Vertragsabschluß hat nunmehr nichts im Wege gestanden. Der Vollmacht des dänischen Unterhändlers ist Vertrauen geschenkt, die Vertragsartikel sind von beiden Seiten para-phiert und die Urkunden sind ausgetauscht worden. Hierüber gibt das vorliegende großherrliche Schreiben (näme-i-humäjün) Kenntnis. Nach der Katifizierung des Vertrages durch den dänischen König wird die des Sultans in Aussicht gestellt^").

Maße: 168x81 cm, Spiegel: 79x73 cm. Dünnes, auf der Schriftseite geglättetes Papier. Elf Zeilen sorgfältig geschriebenes, schwarzes Diwänl. Auf der Rückseite ein Kanzleivermerk. Keine Invocatio. Tughrä in Gold: 'Othmän b. Mustafa").

Zeile 1, Inscriptio: Iftikliär el-ümerä'i 'l-'izämi 'I-'isewije mukhtär el-küberä'-i'l-fikhämi '1-mesiAije musUA mesäliAi'l-dzemähiri 'n-nasränlje...

Der Urkunde ist ein rotes SiegeUacksiegel mit Goldquaste beigefügt. Das Siegel zeigt Spuren in erhabener Schrift einer wohl belanglosen, aus einem Spruch be-stehenden Legende").

b) Zeitgenössische französische Übersetzung von Paul Eremian. Maße: 35x23,5 cm die Seite. Drei Seiten beschrieben. c) Adressenschleife, Qulaq, an König Frederik V.

') Sultan «Othmän III . hatte bereits am 13. 12. 1754 {= 28. -Safar 1168 h.) den Thron bestiegen. — Vgl. K. V. Zettersteen, Türkische, tatarische und persische Urkunden im Schwedischen Reichsarchiv, Uppsala 1945, p. 9, Nr. 18. Vgl. jedoch auch ebenda p. 46, Nr. 82.

') Obwohl der dänische Gesandte Sigismund Wilhelm von Gähler schon unter dem Vorgänger des Sultans 'Othmän III., unter Sultan MaÄmüd I. an der Pforte akkreditiert war, und diese Akkreditierung wohl infolge des Thronwechsels vom 13. 12. 1754 am 24. 3. 1755 erneuert worden ist (s. oben p. 138, Anm. 5), wird somit erst jetzt, nach Paraphierung des Friedens- und Freundschaftsvertrages, der sicherlich schon recht weit zurückliegende Brief des Königs von Dänemark von der Pforte offiziell zur Kenntnis genommen.

" ) Nach Dohm a. a. 0 . p. 438 und Wenck a. a. 0 . p. 139 wurde der Vertrag von Frederik V. am 25. 2. 1757 zu Kopenhagen ratifiziert.

") Eine Entzifferung der Tughrä's in der hier behandelten Sammlung war weder geplant noch notwendig. Es wird daher stets nur kurz der Name des Sultans und seines Vaters angeführt. Vgl. jedoch Paul Wittek, Notes sur la Tughra Ottomane, in: Byzantion 18 (1946^8) , p. 311 ff.

Das Siegelwachs diente bei osmanisohen Urkunden meist nur als Verschluß. Ein beigefügtes Siegel bedeutet die Nachahmung eines abendländischen Brauches. Vgl. L. Fekete, a. a. O. p. XXVII a.

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3. Ohne Datam. Konstantinopel.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 4. a) Staatsschreiben des Großvezirs Bähir Köse Musiafä an König

Frederik V. von Dänemark. Es handelt sich um den gleichen diplomatischen Gegenstand wie in Nr. 2. Der Großvezir teilt mit, daß das Schreiben, worin anläßlich der Thronbesteigung Sultan 'Othmän's III . gratuliert und um den Abschluß eines Friedens- und Freundschaftsvertrages ersucht wird, sowie der an den Großvezir gerichtete Brief durch den mit allen Vollmachten versehenen General-Kriegskommissär Sigismund Wilhelm von Gähler überbracht worden sind. Das königUche Schreiben ist dem Sultan in Original und Ubersetzung vorgelegt worden. Die feststehende Formel, daß denjenigen, die mit dem Osmanischen Reich Frieden und Freundschaft schließen wollen, die Pforten der Freundschaft offen stehen, wird zitiert und festgestellt, daß sich die dänische Seite schon seit längerem um diesen Vertragsabschluß bemüht und auch eine diesbezügliche Inter-vention durch die an der Pforte beglaubigten Gesandten Frankreichs und Schwedens herbeigeführt hat. Da nunmehr dem Vertragsabschluß nichts mehr im Wege gestanden hat, ist jetzt der Vertrag errichtet worden, worüber ein Näme-i-humäjün (s. o. Nr. 2) erlassen und auch seitens des Großvezirs dieser Brief durch Vermittlung des dänischen Delegierten übersandt worden ist. Man erwartet die dänische Ratifizierung, worauf diese auch durch den Sultan vollzogen werden wird.

Maße: 84,5x67,5 cm, Spiegel: 54,5x37,5 cm. Dünnes Papier. Elf Zeilen schwarzes DiwänJ. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste") (Pence) des Großvezirs in Gold. Der freie Zug der Handfeste läuft in einem Bogen bis zur letzten Zeile der Urkunde. In der Bauchung des freien Zuges: Handsiegelabdruck, weiße Legende auf schwarzem Grunde: Musiafä.

Zeile 1, Inscriptio (als Specimen der vollständigen, in den osmanischen Urkunden verwendeten Inscriptio an den König von Dänemark wird im folgenden der volle Wortlaut gegeben): Iftikhär el-ümerä'i 'l-'izämi 'l-'isewlje mukhtär el-küberä'i '1-fikhämi '1-mesIAije musliÄ mesäliM 'l-dzemählri 'n-nasräntje säAib edhjäli '1-Äaäme we '1-waqär «äÄib delä'ili '1-medzd we '1-i'tibär Dänlmärqa we Nörvegija we Vandäl we Got iä'ifelerinifi qraly we IzlesviS we Hölsäcija we Istörmänijä we Dttmärsijä memleketlerinin düqasy we Öldembürgh we Delmenhörst we afia täbi' jerleriü qontesi we Äükümdäry Äasmetlü miknetlü döstumuz Fridertqüs khämis khatama 'Ilähu ta'älä 'awäqibahu bi'l-khair wa 'r-raSäd wa aAsana ilaihi sabJla 's-sawäb wa 's-sadäd qibeline = ,,An den Stolz der gewaltigen, jesusgläubigen Emire, Auserwählten der erlauchten, messiasgläubigen Großen, Ordner der Angelegenheiten der christhchen Gemeinschaften, Träger der Schleppen der Majestät und Würde, Besitzer der Ab-zeichen des Ruhmes und des Ansehens, König von Dänemark und Norwegen, sowie der Völker der Wandalen und Goten, Herzog der Länder Schleswig, Holstein, Stormarn und Dithmarschen, Grafen und Beherrscher von Oldenburg und Delmenhorst sowie der dazugehörigen Orte, an unseren majestätischen, mächtigen Freund Fride-

") Vgl. F. Kraelitz-Greifenhorst, Studien zur osmanischen Urkundenlehre, in: Mitteilungen zur Osmanischen Geschichte, 2 (1923—26), p. 257 ff. und Ismail Hakki Uzun9arsiU, Tugra ve Pengeier ile Ferman ve Buyuruldulara dair, in: Belleten 5 <1941), p. I I I ff.

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rious V., Gott, der erhabene, lasse seine letzten Tage im Guten und auf dem rechten Pfade beschließen und schenke ihm den Weg zum Rechten und Richtigen."

b) Adressenschleife (Qulaq) an Frederik V. mit rotem Siegellacksiegel ohne Legende.

c) Zeitgenössische französische Übersetzung von Paul Eremian, Inter-prete de Danemark.

Maße: 33,5x23,5 die Seite. Vier Seiten beschrieben.

4. Ohne Datum. Konstantinopel.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 6. a) Staatsschreiben des Großvezirs Bähir Köse Mustafa an den

dänischen Minister Johann Hartvig Ernst Graf Bernstorffi*). Der gleiche Inhalt wie in Nr. 3. Maße: 77x50,5 cm, Spiegel: 38x34 cm. Starkes Papier. 13 Zeilen schwarzes

Diwäni. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs Bähir Köse Mustafä in schwarz gewordenem Gold, wie in Nr. 3. Handsiegelabdruck, weiße Legende auf schwarzem Grunde: 'Abdullah ( = der Knecht Gottes) Mustafä.

Zeile 1, Inscriptio: Qidwet ümerä'i '1-milleti '1-mesiMje 'umdet küberä'i 'i-iä'ifeti 'n-nasranije... = ,,Vorbild der Emire der messiasgläubigen Nation, Stütze der Großen des christlichen Volkes.. ."

b) Zeitgenössische französische Übersetzung des Paul Eremian. Maße: 34,5 X 23,5 cm die Seite. Drei Seiten beschrieben. Maß des ganzen

Blattes: 47x35 cm. 5.

Obne Datum. Konstantinopel. Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 7.

Staatsschreiben des Großvezirs Räghib MeÄemmed^®) an den däni-schen Minister Johann Hartvig Ernst Graf Bernstorff, worin mitgeteilt wird, daß der Ministerresident (Orta Elci) Sigismund Wilhelm von Gähler mit Geschenken für den Sultan und den Großvezir samt den an den Sultan und den Großvezir gerichteten Schreiben, worin die Ratifizierung des Friedens- und Freundschaftsvertrages angezeigt wurde, eingetroffen

") In den vorhegenden osmanischen Urkunden als BaS wekil (Premier-Minister) bezeichnet und Qavälir Bemstörf geschrieben, ist am 13. 5. 1712 in Hannover ge-boren und am 18. 2. 1772 in Hamburg gestorben. Er war 1737 dänischer Gesandter in Regensburg, 1744 in Paris, seit 1751 Minister und Direktor der sogenannten ,',Deutschen Kanzlei", d. i. des dänischen Außenministeriums.

Räghib Mefemmed Pascha wurde als Sohn eines Pinanzbeamten im Jahre 1110 h. (beg. 10. 7. 1698) geboren, bekleidete später hohe Ämter in der Finanz- und Staatsverwaltung und wurde, da ihn der Großvezir Bähir Köse MusJafä dem Sultan 'Othmän III. sehr empfohlen hatte, am 20. Rabi' I I 1170 h. (12. 1. 1757) Großvezir. Er bekleidete diese Würde bis zu seinem Tode am Freitag, den 24. Ramarfän 1176 h. (8. 4. 1763). Räghib MeAemmed Pascha, mit höchster Bildung begabt, war ein Freund der Wissenschaft und der Dichtkunst. Hiervon kündet noch heute seine schöne Bibhothek im Stadtteil Laleli zu Stambul, in deren Hof er begraben liegt. Vgl. S'O II, p. 358 f.

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ist. Der Ministerresident wurde zur Audienz (zeminbüsi = das Küssen des Bodens) zugelassen, die königlichen Schreiben wurden dem Sultan vorgelegt, der nun seinerseits den Friedens- und Freundschaftsvertrag ratifiziert hat, worüber ein großherrhches Sehreiben (Näme-i-humäjun) dem dänischen Ministerresidenten übergeben worden ist̂ ®). Dies notifiziert durch vorhegenden Brief (mektüb) der Großvezir.

Maße: 74x63 cm, Spiegel: 42x34 cm. Starkes Papier, 14 Zeilen schwarzes Diwäni. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs Räghib MeAemmed, schwarz, jedoch mit Spuren von Gold-Rik^'). Der freie Zug der Handfeste läuft in einem Bogen bis zur letzten Zeile der Urkunde. In der Bauchung des freien Zuges: Handsiegelabdruck, weiße Legende auf schwarzem Grunde: Räghib MeÄemmed.

Zeile 1, Inscriptio: Qidwet ümerä'i '1-miUeti 'l-mesiMje 'umdet küberä'i '«-(a'ifeti 'l-'isewije Äasmetlü miknetlü dostumuz Danimärqa . . . Mkümdärynyn bas wekili olan raghbetlü muÄabbetlü dostumuz qavällr Bernstörf . . . („An) das Vorbild der Emire der messiasgläubigen Nation, Stütze der Großen des jesusgläubigen Volkes, (an) unseren schätzenswerten, lieben Ereund, den Cavalier Bernstorff, der der Premier-Minister unseres majestätischen, mächtigen Freundes, des . . . und Herrschers von Dänemark ist . . . "

6.

1757, November, 4—13. ( = 1171 h., Äafar, 3. Dekade). Konstantinopel. Kgl. Bigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 10.

a) Staatsschreiben des Sultan Musiafä III. an König Frederik V. von Dänemark. Der Sultan teilt mit, daß sein Vetter väterhcherseits, Sultan 'Othmän III., gestorben ist und er durch die Gnade Gottes und des Pro-pheten MuÄammed am Sonntag, den 30. Oktober 1757 ( = 16. Äafar 1171 h.) in Erbfolge den Thron des Sultans und Kalifen bestiegen hat̂ ®). Nunmehr wird in der Kultpredigt beim Freitagsgebet (Khu<ba)") sein Name genannt, in den Münzstätten des Keiches werden die Münzen mit seinem Namen geprägt^®), und in allen Teilen des Reiches gelten nunmehr seine Befehle. Bedrückung der Untertanen wird nicht geduldet und der Gerechtigkeit Geltung verschafft. Allen mit der Pforte in Freundschaft lebenden Staaten wird dies nunmehr zur Kenntnis gebracht. Daher ist auch dieses Schreiben verfaßt und durch den N. N. (Zeile 7 hat eine freie Stelle für die Eintragung des Namens des Überbringers) übersandt. Das Fortbestehen der ver-

") Fehlt in der hier beschriebenen Sammlung. Nach den Angaben bei Wenck a. a. O. p. 139, Reedtz a. a. O. p. 208 und Dohm a. a. O. p. 438 ist der genannte Ver-trag durch den Sultan am 15. Dhu'l-Qa'da 1170 h. (1. 8. 1757) ratifiziert, also das diesbezügliche großherrliche Handschreiben an dem genannten Datum ausgestellt worden. Demnach ist auch die hier aufgeführte stets parallel erfolgende Notifizierung durch den Großvezir für dieses Datum anzusetzen.

" ) Vgl. Fekete, a. a. 0 . p. XXIII b. ") Vgl. Zetterstöen, a. a. 0 . p. 47, Nr. 83. " ) Vgl. Enzyklopädie des Islam, Leiden-Leipzig 1913 ff. (Abkürzung: E I),

s. V. Khuiba. Nennung in der Khutba und Münzprägung ist die offizielle Notifizierung der

Souveränität in den Staaten des Islam.

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144 Herbert W. D u d a

traglichen Abmachungen wird bestätigt und das Andauern der Freund-schaft zum Wohle der beiderseitigen Untertanen erwartet.

Maße: 164,5 x 76,5 cm, Spiegel: 76x69 cm. Starkes Papier. Zehn Zeilen schwarzes Diwäni. Auf der Rückseite ein Kanzleiyermerk und die Adressennotiz: Dänimärqa Qralyna = „an den König von Dänemark". Keine Invocatio. Tugbrä in Gold: Musiafä b. AÄmed Khan.

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär el- ümerä'i 'l-'izämi 'l-'isewije mukhtär el-küberä'i '1-fikhäm . . .

b) Zeitgenössische lateinische Übersetzung des Paulus Eremian. Maße: 34,8x23,5 cm die Seite. Drei Seiten beschrieben.

7. Ohne Datum. Konstantinopel.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 9. a) Staatsschreiben des Großvezirs Räghib MeÄemmed an König

Prederik V. von Dänemark. Der gleiche Inhalt und dieselbe Darstellung wie in der vorigen Urkunde Nr. 6, mit dem Zusatz, daß der vorliegende Brief durch den dänischen Delegierten (murakhkhas), den Adeligen (bejzäde) v. Gähler übersandt wird.

Maße: 84x66 cm, Spiegel: 54x40 cm. Dünnes, festes Papier. Elf Zeilen schwarzes Diwänt. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Goldene Handfeste des Großvezirs Räghib MeÄemmed wie in Nr. 5. Handsiegelabdruck, weiße Legende auf schwarzem Grunde: Räghib MeÄemmed 1157®').

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär el-ümerä'i 'l-'izämi 'l-'isewije mukhtär el-küberä'i ""l-fikhämi 'l-mesiAije musliA me«äliA usw.

b) Zeitgenössische lateinische Übersetzung des Paulus Eremian. Maße: 35x23,7 cm die Seite. Drei Seiten beschrieben. c) Adressenschleife (Qulaq) an König Prederik V.

8.

Ohne Datum. Konstantinopel. Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 11.

a) Staatsschreiben des Großvezirs Räghib MeÄemmed an den däni-schen Minister Johann Hartvig Ernst Graf Bernstorff. Der gleiche Inhalt und dieselbe Darstellung wie in Nr. 6 und 7. Der dänische Gesandte S. W. V. Gähler wird namentlich genannt. Der Brief schließt mit der übhchen arabischen, für Nichtmushme bestimmten Grußformel: wa 's-saläm 'alä mani 'ttaba'a '1-hudä = „und der Priede auf den, der da folgt der rechten Leitung".

Maße: 77 x 52 cm, Spiegel: 40x35 cm. ZiemUch dickes und starkes Papier. 16 Zeilen (Ortsangabe nicht mitgerechnet) schwarzes Dtwänl. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs Räghib MeAemmed wie in Nr. 5. Hand-siegelabdruck, weiße Legende auf schwarzem Grunde: Räghib MeÄemmed.

Das Jahr 1157 h. begann am 15. 2. 1744. Das Handsiegel stammt demnach aus dem Jahre, in dem Räghib MeÄemmed unter Verleihung der Würde eines Vezirs Gouverneur (Wält) von Ägypten geworden ist. Vgl. S'O II, p. 359.

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Die osmanischen Staatsschreiben des Kgl. Reichsarchivs zu Kopenhagen 145

Zeile 1, Inscriptio: Qidwet ümerä'i '1-milleti 'l-mesiAije 'umdet küberä'i t-ia'ifeti 'l-'isewlje Aasmetlü miknetlü dostumuz usw.

b) Adressenschleife (Qulaq) an König Prederik (V.) von Dänemark. c) Zeitgenössische lateinische Übersetzung des Paulus Eremian. Der

Dragoman nennt sich: Sacrae Regiae Maiestatis Primarius Interpres. Maße 35x24 cm die Seite, drei Seiten beschrieben. d) Zeitgenössischer Aktenumschlag mit lateinischer Aufschrift.

9 . 1758, September, 4 — 1 3 . ( = 1172 h., MuÄarram, 1. Dekade). Konstantinopel.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 12. Staatsschreiben des Sultans Mus<afä III. an König Frederik V. von

Dänemark. In Sachen des neu besiegelten und bekräftigten Freund-schaftsvertrages hat der Ministerresident (Orta Elci) Sigismund Wilhelm von Gähler ein Schreiben und ein Geschenk des Königs überbracht. Der Ministerresident wurde in Audienz empfangen. Das Schreiben des Königs wurde durch den Großvezir Räghib MeÄemmed®^) dem Sultan in Original und Übersetzung zur Kenntnis gebracht. Der Gesandte genießt das Ver-trauen, in allen Angelegenheiten, die der Vertiefung der Freundschaft dienen, zu verhandeln und ist hiermit akkreditiert, worüber das vorliegende Näme-i-humäjün ausgefertigt und durch den erwähnten Gesandten übersandt wird®).

Maße: 161,5x81 cm, Spiegel: 68,5x65 cm. Dünnes, auf der Schriftseite ge-glättetes Papier. Zehn Zeilen ta'Uqartiges, zum Diwäni neigendes schwarzes Thulth (Däl mit Alif verbunden!). Auf der Rückseite ein Kanzleivermerk. Keine Invocatio. Tughra in Gold: Musiafä b. AAmed.

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär el-ümer&'i 'l-'izämi 'l-'isewlje mukhtär el-küberä'i '1-fikhämi '1-mesiAije mu«liÄ mesälifei dzemähiri '«-iä'ifeti 'n-nasränlje usw.

10. Ohne Datum. Konstantinopel.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 8. Staatsschreiben des Großvezirs Räghib MeÄemmed an König Fre-

derik V. von Dänemark. Die gleiche Angelegenheit wie in Nr. 9. Maße: 85x68 cm, Spiegel: 52 x 40,5 cm. Gutes, nicht zu dickes, auf der Schrift-

seite geglättetes Papier. Zehn Zeilen Dtwänl. Rik-Spuren. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs in Gold wie in Nr. 5. Handsiegelabdruck, weiße Legende auf schwarzem Grunde: Räghib MeAemmed 1157 (a. o.).

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär el-ümerä'i 'l-'izäm usw.

Über dem Mim von MeÄemmed ist hier ein deutliches Tesdld zu sehen. Demnach ist die obige Lesung des Namens verbürgt. Vgl. A. Kscher, Vergöttlichung und Tabuisierung der Namen MuÄammads bei den Muslimen, in: Beiträge zur Ara-bistik, Semitistik und Islamwissenschaft, herausgegeben von R. Hartmann und H. Scheel, Leipzig 1944, p. 335 f.

") Es handelt sich hier wohl um die neuerliche Akkreditierung des Minister-residenten S. W. V. Gähler, für die das oben erwähnte handschriftliche Verzeichnis (s. oben p. 138, Anm. 5) das Datum vom 12. 12. 1757, also anscheinend das der könig-lichen Entschließung, angibt. 10 MIÖG., Bd. 58. Brought to you by | New York University Elmer Holmes Bobst Library

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146 Herbert W. D u d a

11. 1766, August, 7.—16. ( = 1180 h., Rabi' I, 1. Dekade). Konstantinopel.

Kgl. Bigsarkiv, Tmktater Tyrkijet Nr. 17. a) Staatsschreiben des Sultans Mus<afä III. an König Christian VII.

von Dänemark. Der Ministerresident (Orta Elci) Sigismund Wilhelm von Gähler hat ein Schreiben des Königs überbracht, das durch den Groß-vezir MuÄsinzäde MeÄemmed^^) dem Sultan vorgelegt worden ist. Der König teilt mit, daß er die von seinem verstorbenen Vater^®) unterzeich-neten Kapitulationen weiterhin beachten und an die Stelle des bisherigen Gesandten^®) einen anderen Gesandten, dessen Name nicht erwähnt wird, senden werde^'). Die erneute Bekräftigung der Kapitulationen wird auch seitens des Sultans ausgesprochen und dem neuen Gesandten freies Geleit zugesichert, worüber das vorliegende Näme-i-humäjün ausgestellt worden ist. Das Schreiben schließt mit der Grußformel: as-saläm 'alä mani 'ttaba'a '1-hudä (s. o. Nr. 8).

Maße: 185x48 cm, Spiegel: 90 x 72 cm. Starkes, dümies Papier, auf der Schriftseite geglättet. 13 Zeilen thulthartiges Diwänl. Zwei Kanzleivermerke auf der Rückseite. Keine Invocatio. Tugbrä, in Gold: Mu«<af4 b. AAmed.

Zeile 1, Intitulatio: Dzenäb-i-fei(ibaklisäj-i-'4Iem idzäd — tanazzaha dhätuhu 'an wa«mati '1-Aulüli wa 'l-ittiA&d — Äa<iretlerinin 'ulüww-i-'inäjet-i-blghäjeti we sejjidü '1-enbijä' . . . MuÄammed el-mus<afä . . .

Ben ki eSrefü '1-büldan . . . Zeile 6: es-sul<än Musiafä khan ibn es-suKän el-ghäzi AAmed khan ibn es-sultän

MeAemmed sähym . . . „Ich, der ich durch die hohe, grenzenlose Gnade des für die Weltschöpfung

Wohltaten spendenden Herrn — fem ist seine Persönlichkeit vom Fehler der Ver-

MuAsinzäde MeÄemmed ist der Sohn des Großvezirs MuÄsinzäde 'Abdullah Celebi und aus der militärischen Laufbahn hervorgegangen. Er bekleidete mehrere wichtige militärische und zivile Ämter, war unter anderem Pestungskommandant von Bender, Truppenaushebungskommissär von Morea, Gouvemevu- von Mar'as, Adana, Bosnien, Chotin, Oczakow am Dnjepr, Küstendil, Lepanto, Aleppo, Dijärbekir, von ganz Anatolien und dann von Rumelien, und wurde, nachdem er 1171 h. (beg. 15. 9. 1757) die Prinzessin Esmä SuUän zur Frau bekommen hatte und ein Jahr vorher Gouverneur von Rumelien geworden war, am 7. Sawwäl 1178 h. (30. 3. 1765) zum erstenmal Großvezir, fiel als Friedensanhänger in Ungnade und wurde am 23. Rabi' I 1182 h. (7. 8. 17ß8) abgesetzt, nach Tenedos und dann nach Rhodos geschickt. Nach seiner Tätigkeit als Truppenaushebungskommissär von Morea wurde er Oberstkomman-dierender der Truppen des genannten Gebietes, dann wieder Gouverneur von Bosnien, und als er sich gerade in Rusdschuk (Ruse) befand, im Sa'bän 1185 h. (beg. 9. 11.1771) zum zweitenmal Großvezir. Am 22. Dzumädä 11188 h. (31. 7. 1774) ist er zu Karnobat in Rumelien gestorben. Er wurde zunächst in Adrianopel beerdigt, nach zehn Tagen nach Stambul überführt und dort in Ejjüb beigesetzt. Vgl. S'O IV, p. 255 f. — Siehe auch 'Othmänzäde AAmed Tä'ib, ffadlqatü '1-Wüzerä, Stambul 1271 h., im Anhang des AAmed Dzawid, p. 12 ff. Im letztgenannten Werk differieren zuweilen die Daten.

2=) Frederik V. war am 14. 1. 1766 gestorben. Sigismund Wilhelm v. Gähler ist bekanntlich am 31. 1. 1766 zurückberufen

worden. Siehe oben p. 138, Anm. 5. ") Vom 1.2. bis 1.10.1766 fungierte als dänischer Charg6 d'affaires an der Pforte

ein gewisser Johannes Adolf Horn. Am 1. 10. 1766 wurde der Legationsrat Frederik Christian v. Gössel akkreditiert. Vgl. das hs. Verzeichnis, siehe oben p. 138, Anm. 5.

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Die osmanischen Staatssohreiben des Kgl. Reichsarchivs zu Kopenhagen 147

körperlichung und Vereinigung — und (durch die . . . ) des Herrn der Propheten . . . MuÄammeds, des Auserwählten . . . der Erlauchteste der Länder . . . Sultan Mustafa Khan, Sohn des Sultans Ghäzi AAmed Khan, Sohn des Sultan MeÄemmed Sah'*) bin . . . "

Zeile 7, Inscriptio: Khristijänüz säbi'. b) Zeitgenössische lateinische Übersetzung von Paulus Eremian. Maße: 35,6x24,5 cm die Seite. Zwei Seiten beschrieben.

12. Ohne Datum. KonstantinopeP^).

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 16 und 17 c. a) Staatsschreiben des Großvezirs MuÄsinzäde MeÄemmed an König

Christian VII. von Dänemark. Die gleiche Angelegenheit wie in Nr. 11. Maße: 92 X 66 cm, Spiegel: 51 x 42 cm. Starkes Papier, wenig geglättet. 13 Zeilen

schwarzes Diwäni. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs MuÄsinzäde MeAemmed in Gold. Der freie Zug der Handfeste läuft in einem Bogen bis zur letzten Zeile der Urkunde. In der Bauchung des freien Zuges: Handsiegel-abdruck (oval), weiße Legende auf schwarzem Grunde: MeÄemmed.

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär el-ümerä'i 'l-'L2ami 'I-'isewlje mukhtär el-küberä'i 'l-fikhämi '1-mesiAije usw.

b) Zeitgenössische lateinische Übersetzung von Paulus Eremian, der das Schreiben mit der 1. Dekade des Monats Kabl' I 1180 h. (7.—16. Au-gust 1766), also entsprechend oben Nr. 11, datiert.

Maße: 33,4x22,3 cm die Seite. Zwei Seiten beschrieben.

13. Ohne Datum. Konstantinopel®®).

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 15 und 17 d. a) Staatsschreiben des Großvezirs MuÄsinzäde MeÄemmed an Mi-

nister Johann Hartvig Ernst Graf Bernstorff. Der gleiche Inhalt wie in Nr. 11.

Maße: 79x52 cm, Spiegel 31x39 cm. Sehr starkes, auf der Schriftseite ge-glättetes Papier. 12 Zeilen schwarzes Diwäni. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs MuAsinzäde MeÄemmed wie in Nr. 12.

Zeile 1, Inscriptio: Qidwet ümerä'i 'l-milleti '1-mesiÄije 'umdet küberä'i 't-tä'ifeti 'l-'isewlje Äasmetlü miknetlü döstumuz Dänlmärqa Mkümdärynyn baS weklli . . . dostumuz qavällr Bemstörf usw.

b) Zeitgenössische lateinische Übersetzung von Paulus Eremian, der das Schreiben mit der 1. Dekade des Monats Rabi' I 1180 h. (7.—16. Au-gust 1766), also entsprechend oben Nr. 11, datiert.

Maße: 33,4 x 22,3 cm die Seite. Zwei Seiten beschrieben.

Vgl. Wittek, a. a. 0 . p. 323 f. 2«) Bemestäj-i-Islämbol, im Winterlager zu Islämböl.

Im Winterlager zu Islämböl. 10*

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Page 15: Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen

148 Herbert W. D u d a

14.

1772, März, 11. ( = 1185 h., Dhu'l-Hidzdza, 6.). Winterlager von Sumnä»!).

Kgl. Bigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 19.

a) Staatsschreiben des Sultans Mus<afä III . an König Christian VII. von Dänemark. Der dänische Gesandte®^) Frederik Christian von GösseP®) hat vom König von Dänemark ein Schreiben mitgebracht, das übersetzt und durch den Großvezir MuÄsinzäde MeÄemmed Pascha dem Sultan vorgelegt worden ist. Der König bekräftigte darin seine Vertragstreue und notifizierte die Rückberufung v. Gössels. Der Sultan genehmigt die Rückkehr v. Gössels, für dessen Amtsführung er ihm seine Anerkennung ausspricht, und nimmt zur Kenntnis, daß zum Stellvertreter Samuel Benoit Borneman'*) ernannt worden ist. Hierüber ist vorliegendes Näme-i-humäjün erlassen worden. Es wird die Hoffnung auf Aufrechterhaltimg der Preundschaftsbeziehungen und auf die Beachtung der Vertrags-bestimmungen ausgedrückt.

Maße: 167 X 74 cm, Spiegel: 81X 65 cm. Dünnes, auf der Schriftseite geglättetes Papier. 13 Zeilen (Ortsangabe nicht mitgezählt) schwarzes, sehr verschlungenes Diwäni. Auf der Rückseite zwei Kanzleivermerke. Keine Invocatio. Tuglirä in Gold: Mu«<afä b. AÄmed.

Zeile 1, Intitulatio: Dzenäb-i-§iräzebend-i-edzzS.'-i-'älem tdzäd — tanazzaha dhätuhu 'ani '1-addädi wa '1-andäd — Äa<iretlerinin fart-i-'inäjet-i-bighäjeti we serdär-i-enbija' we sälär-i-asfijä' Äarfret-i-MuÄammed-i-mu«iafä . . . mewrüthetü 'l-berekätile ben ki es'adü '1-büldän we '1-amsär (Zeile 5) es-sul<än el-ghäzi Mu«<afä khan ibn AÄmed khan ibn es-sultän (Zeile 6) MeÄemmed äähym «araf-i-humäjün-i-khiläfetmaqrünumuzdan usw. (Zeile 7) Khristijänüz säbi' . . .

,,Ich, der ich durch das Übermaß an endloser Gnade des erlauchten Herrn, der die Teile der Weltschöpfung zusammenbindet — fern ist seine Persönlichkeit vom Gegensätzlichen und Ähnlichen •— und durch die ererbten Segnungen des An-führers der Propheten und des Oberhauptes der Reinen, seiner Hoheit des auserwählten MuÄammed, der Glücklichste der Länder und Städte (es folgt die Aufzählung der beherrschten Länder und Städte!) . . . (Zeile 5) Sultan Ghäzi Mu«tefä Khan, Sohn des AAmed Khan, Sohn des Sultans (Zeile 6) MeAemmed Sah bin: von unserer großherrlichen, mit dem Kalifat verbundenen Seite . . . (an) — Zeile 7 — Christian VII. usw."

b) Adressenschleife (Qulaq) an König Christian (VII.).

c) Zeitgenössische lateinische Ubersetzung von Paulus Eremian.

Maße: 31,8x20 cm die Seite. Drei Seiten beschrieben.

Das heutige Schumen in Ostbulgarien. Vgl. H. W. Duda, a. a. O. p. 63. Im türkischen Text ebenfalls als Orta Elci bezeichnet. Frederik Christian v. Gössel wurde als Ministerresident am 1. 10. 1766, als

Gesandter am 3. 3. 1769 akkreditiert und am 21. 11. 1771 abberufen. Vgl. das hs. zeitgenössische Verzeichnis, siehe oben p. 138, Anm. 5.

") Börtömän geschrieben. Samuel Benoit Borneman wurde am 21. 11. 1771 als Agent akkreditiert und am 1. 4. 1786 abberufen. Er ist am 9. 3. 1787 gestorben. Vgl. hs. zeitgenössisches Verzeichnis, siehe oben p. 138, Anm. 5.

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Page 16: Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen

Die osmanischen Staatsschreiben des Kgl. Reichsarchivs zu Kopenhagen 149

15.

Ohne Datum. Winterlager von Sumnä.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 18.

a) Staatsschreiben des Großvezirs MuAsinzäde MeÄemmed an König Christian VII. von Dänemark. Der gleiche Inhalt®®) wie Nr. 14.

Maße: 98 x 62 cm, Spiegel: 41x49 cm. Starkes, nicht sehr dickes, auf der Schriftseite geglättetes Papier. Zwölf Zeilen schwarzes Diwäni. Ortsbezeichnung links unten in Gold. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs MuAsinzäde MeÄemmed in Gold wie in Nr. 12. Handsiegelabdruck, weiße Legende auf schwarzem Grund: MeAemmed.

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär el-ümerä'i 'l-'izami 'l-'isewije mukhtär el-küberä'i '1-fikhämi 'l-mesiAije usw.

b) Zeitgenössische lateinische Übersetzung von Paulus Eremian. Maße: 32,Ix20,4 cm die Seite. Zwei Seiten beschrieben.

16.

Ohne Datum. Winterlager von §umnä.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 20.

a) Staatsschreiben des Großvezirs MuÄsinzäde MeÄemmed an Mi-nister Johann Hartvig Ernst Graf BernstorfF®). Der gleiche Inhalt®') wie in Nr. 14; außerdem wird ein paralleles Schreiben Bernstorffs an den Großvezir bestätigt.

Maße: 77x51,5 cm, Spiegel: 39x34 cm. Dickes, steifes Papier. 14 Zeilen (Ortsangabe nicht mitgezählt) schwarzes Diwäni. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs MuAsinzäde MeAemmed in Schwarz. Form und Handfliegelabdruck wie in Nr. 15.

Zeile 1, Inscriptio: Qidwet ümerä'i '1-milleti '1-mesiAtje 'umdet küberä'i '<-tä'ifeti 'l-'lsewlje AaSmetlü miknetlü döstumuz usw.

b) Zeitgenössische lateinische Übersetzung von Paulus Eremian, Sacrae Regiae Maiestatis Daniae, Norvegiae etc. etc. Interpres Primarius. Die Adresse der Übersetzung stimmt mit dem Original nicht überein, auch ist der Ausstellungsort Sumnä nicht angegeben. Die Überschrift lautet: Interpretatio Epistolae Supremi Veziri Ad Illustrissimum et Excellentissimum dnum dnum Equestrem de Osten rerum exoticarum Ministrum®®).

Maße: 31,5x20 cm die Seite. Von vier Seiten sind drei Seiten beschrieben. c) Zeitgenössischer Aktenumschlag mit deutscher Aufschrift: Re-

creditiv-Schreiben etc.

Bomeman ist auch hier wieder Börtömän geschrieben. ") J . H. E. Graf Bemstorff war inzwischen am 18. 2. 1772 gestorben.

Bomeman wird hier Pörtömän geschrieben. '«) Vgl. oben Anm. 36. Erst nach Struenses Sturz, 1773, leitet wieder ein

Bemstorff, Andreas Peter Graf Bemstorff, geboren 28. 8. 1735 in Hannover, gestorben 21. 6. 1797 in Kopenhagen, die auswärtigen Angelegenheiten Dänemarks.

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150 Herbert W. D u d a

17. 1774, Januar, 30. ( = 1187 h., Dhu'l-Qa'da, 17.). Winterlager von Sumnä.

Kgl. Bigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 21 und 22 b. a) Staatsschreiben des Sultans 'AbdülÄamid I. an König Christian VII.

von Dänemark. Notifizierung des Todes des Bruders Musiafä I I I . und der durch die Gnade Gottes und des Propheten erfolgten eigenen Thron-besteigung am Freitag, den 8. Dhu'l-Qa'da 1187 h. (21. Januar 17743»)). In der Khuiba wird nun der Name des neuen Sultans 'AbdülÄamid I. genannt, und die Münzen werden mit seinem Namen geschlagen. Seine Befehle gelten im ganzen Reich, und überall herrschen Recht und Gerechtigkeit. Dieses Thronbesteigungsschreiben wird durch den dänischen diplomatischen Agenten Samuel Benolt Borneman^") übersandt. Die Beachtung der Kapitulationen wird aufs neue bekräftigt.

Maße: 173x77,5 cm, Spiegel: 82x64 cm. Starkes, geglättetes Papier. 17 Zeilen schwarzes, thulthartiges Diwänl. Auf der Rückseite zwei Kanzleivermerke. Keine Invocatio. Tugbrä in Gold: 'AbdülAamld b. AÄmed.

Zeile 1, Intitulatio: Dzenäb-i-feiifbakhSäj-i-'älem idzäd . . . ben ki esrefü '1-büldän we '1-emä.kin . . . (Zeile 6:) es-suUän 'AbdülÄamid khan ibn es-sul«än el-ghäzt AAmed khan ibn es-suUän MeAemmed sähym . . .") .

(Zeile 7, Inscriptio:) Dänlmärqa we Turkijä (sie! Verscbreibung für Nörgijä) . . . dostumuz Khristijänüz säbi' usw.

b) Adressenschleife (Qulaq), auf deren ovaler Verbreiterung sich folgende, in schwarzem Thulth ausgeführte Anschrift befindet:

Rikäb-i-kamiäb-i-Äa<iret-i-zillü 'Ilähiden iftikhär el-ümerä'i 'l-'izämi 'l-'isewtje mukhtär el-küberä'i '1-fikhämi '1-mesiAije musM mesäliW dzemäbiri 'i-iä'ifeti 'n-nasränlje säÄib edhjäli '1-ÄaSme we 'l-waqär säAib delä'ili '1-medzd we '1-i'tibär Däni-märqa we Törokijä (sie! Verscbreibung für Nörvegijä) we Vändäl we Göt iä'ifelerinin qraly we nlce memleketlerin düqasy we ana tabi' jerlerin qöntesi we Aükümdary olan Äaämetlü miknetlü döstumuz Khristijänüz säbi' — khatama 'Ilähu 'awäqibabu bi 'l-khairi wa 'r-raääd wa aUiama sablla 's-sawäbi wa 's-sadäd — terafyna irsäl olunan näme-i-humäjün-i- gewketmaqrun-i-Äarfret-i-sehinsähidir.

Auf der stielartigen Verdünnung befinden sich Spuren eines dort wohl ehemals angebrachten roten Wachssiegels.

18. 1774, Februar, 7. ( = 1187 h., Dhu'l-Qa'da, 25.). Winterlager von Sumnä.

Kgl. Bigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 22. Staatsschreiben des Großvezirs Mufeinzäde MeAemmed an König

Christian VII. von Dänemark. Gleiche Angelegenheit wie Nr. 17. Thron-folge durch Erbfolge (bi'l-irth), dänischer diplomatischer Agent Samuel Benoit Borneman (Bortomän).

") Zambaur a.a. O. p. 161 gibt den8. Sawwäl bzw. den 7.Dhu'l-Qa'da an. Die Angabe bei Zettersteen a. a. 0 . p. 50, Nr. 90 deckt sich mit der vorliegenden Urkunde Nr. 17.

«) Portömän. ") Vgl. oben Nr. 11, p. 146.

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Page 18: Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen

Die OS manischen Staatsschreiben des Kgl. Reichsarchivs zu Kopenhagen 151

Maße: 94x78 cm, Spiegel: 64x41 cm. Dünnes Papier. 15 Zeilen schwarzes Diwänl (die Ortsbezeichnung Zeile 15 in Gold). Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs MuÄsinzäde MeÄemmed in Gold. Ausführung wie oben Nr. 15 und 16.

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär ümera'i (sie!) 'l-'izämi 'l-'tsewlje mukhtär el-küberä'i '1-fikhämi '1-mesiAije usw.

19. 1774, Februar, 9. ( = 1187 h., Dhu'l-Qa'da, 21*^).). Winterlager von Sumnä.

Kgl. RigsarUv, Traktater Tyrkijet Nr. 23. Staatsschreiben des Großvezirs MuÄsinzäde MeÄemmed an Minister

Andreas Peter Graf Bernstorff (s. o. p. 149, Anm. 38). Gleicher Inhalt wie in Nr. 18.

Maße: 77x51,5 cm, Spiegel: 40x35,5 cm. Starkes, auf der Schriftseite ge-glättetes Papier. Im oberen leeren Teil der Urkunde Wasserzeichen: Querlinien und ein wappenartiges Barockomament. Das Papier stammt demnach wohl aus Europa"). 21 Zeilen schwarzes Dlwäm. Rik-Spuren. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs MuMnzäde MeÄemmed in Schwarz. Ausführung wie oben Nr. 15, 16 und 18.

Zeile 1, Inscriptio: Qidwet el-ümerä'i 'l-miUeti '1-mesiÄije 'umdet küberä'i '<-<ä'ifeti 'l-'lsewije usw.

20.

Ohne Datum. Feldlager von Rüsdzuq. Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 14.

a) Staatsschreiben des Sultans Selim III. an König Christian VII. von Dänemark. Notifizierung des Todes seines Onkels väterlicherseits, des Sultans 'AbdülAamid I., und der durch die Gnade Gottes und des Propheten gemäß der Erbfolge erfolgten eigenen Thronbesteigung am 11. Radäab 1203 h. (7. April 1798^)). In der Khu«ba wird nun der Name des neuen Sultans Selim III. genannt, und die Münzen werden mit seinem Namen geschlagen. Seine Befehle gelten im ganzen Reich, und überall herrschen Recht und Gerechtigkeit. Dieses Thronbesteigungsschreiben wird an die befreundeten Könige und somit auch an den König von Dänemark durch den N. N. (freie Stelle im Text) übersandt. Die Beachtung der abgeschlos-senen Kapitulationen wird aufs neue bekräftigt.

Maße: 168x78,5cm, Spiegel: 87x68cm. Nicht sehr starkes Papier. Zehn Zeilen (Ortsangabe nicht mitgezählt) schwarzes Diwäni. Auf der Rückseite zwei Kanzleivermerke sowie die Aufschrift: ffaSmetlü Dänlmärqa Qralyna näme-i-humä-jün-i-khusrevämdir.

,,Es ist das großherrliche, chosroische Schreiben an den majestätischen König von Dänemark." Keine Invocatio. Tughrä in Gold: Selim b. Mustafa Khan.

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär el-ümerä'i 'l-'izämi 'l-'tsewije mukhtär el-küberä'i '1-fikhämi '1-mesiÄije usw.

" ) Das Datum wird hier mit türkischen Zahlwörtern angegeben. ") Vgl. Franz Babinger, Das Archiv des Bosniaken Osman Pascha, Berlin 1931,

p. 29 ff. ") Vgl. Zettersteen, a. a. 0 . p. 51, Nr. 93.

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Page 19: Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen

152 Herbert W. D u d a

b) Adressenschleife (Qulaq) an König Christian VII. c) Zeitgenössische lateinische Übersetzung von Petrus Eremian. Maße: 32 x 20 cm. Vier Seiten. d) Die zeitgenössische Enveloppe der dänischen Gesandtschaft mit

drei roten Wachssiegeln. e) Zeitgenössischer Aktenumschlag mit deutscher Aufschrift.

21.

Ohne Datum. Feldlager von Rüsdzuq.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 13.

a) Staatsschreiben des Großvezirs QodäSa Jüsuf*®) an König Chri-stian VII. von Dänemark. Der gleiche Inhalt wie in Nr. 20.

Maße: 156x78,5 cm, Spiegel: 63x63 cm. Ziemlich dünnes Papier. 15 Zeilen (Ortsangabe nicht mitgezählt) schwarzes Dlwänl. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs Jüsuf in Gold. Der freie Zug der Handfeste läuft in einem Bogen bis zur letzten Zeile der Urkunde. In der Bauchung des freien Zuges: Handsiegelabdruck, weiße Legende auf schwarzem Grunde: Jüsuf, 12. Sawwäl 1199").

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär el-ümerä'i 'l-'izämi 'l-'isewlje mukhtär el-küberä'i 'I-fikhämi 'l-mes!AIje usw.

b) Adressenschleife (Qulaq) an König Christian VII. c) Zeitgenössische lateinische Übersetzung von Petrus Eremian. Maße: 32 x 20 cm, vier Seiten.

") Qodza Jüsuf Pascha war georgischer Herkunft und ursprünghch Sklave des Hafenkapitäns H&s&n Qapudan, der ihn 1161 h. (beg. 2. 1. 1748) freiließ. Qodza Jüsuf blieb aber bis zum Tode seines ehemahgen Besitzers in dessen Diensten. Im Winter führte er im Stadtteü Qäsim PaSa zu Konstantinopel ein Kaffeehaus, im Sommer fuhr er zur See und beschäftigte sich mit Handel und besuchte dabei mehr-mals Ägypten. Der Konteradmiral Dzezä'irli Zfasan Pascha hatte ihm ein Kapital anvertraut, das Qodza Jüsuf derartig günstig kommerziell verwendete, daß ihn Dzezä'irU ^asan Pascha, als er Großadmiral geworden war, zum Schatzmeister ernannte. Im Zuge seiner weiteren Laufbahn im Finanzdienst kam er zur Leitung der großherrlichen Schatzkammer in Beziehung, die seine Fähigkeiten zu schätzen verstand und es erwirkte, daß Qodza Jüsuf am 11. Sawwäl 1199 h. (17. 8. 1785) mit dem Range eines Vezirs zum Wäli von Morea ernannt wurde. Kurz darauf, am 24. RaW I 1200 h. (25. 1. 1786) wurde er bereits Großvezir und führte in den ein Jahr später ausbrechenden Kriegen gegen Rußland und Österreich den Oberbefehl. Während er sich bei der großherrhchen Armee befand, wurde er am 13. Ramadan 1203 h. (7. 6. 1789) abgesetzt, womit aber seine Laufbahn als Staatsmann und Militär nicht zu Ende war. So wurde er nacheinander MiUtärkommandant von Sivas und Vidin, sogar Großadmiral, dann wieder MiUtärkommandant von Vidin, Wftll von Konya, von Küstendil und dann von Bosnien, und schUeßhch im Dzumädä I I 1205 h. (beg. 5. 2. 1791) zum zweitenmal Großvezir, führte den Friedensschluß herbei und wurde am 16. Ramadän 1205 h. (19. 5. 1791) abgesetzt, bekleidete aber auch hierauf noch bedeutende Ämter. So wurde er unter anderem Wäll von Dzidda und Festungs-kommandant von Medina. Im MuÄarram des Jahres 1215 h. (beg. 25. 5. 1800) ist er dann gestorben. Vgl. S'O IV, p. 667. Vgl. auch 'Othmänzäde Mmed Tä'ib a. a. O. im Anhang des AÄmed Dzäwid, p. 38 ff.

") Entspricht dem 18. 8. 1785 und ist das Datum von Jüsufs Ernennung zum Vezir.

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Page 20: Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen

Die osmanischen Staatsschreiben des Kgl. Reichsarchivs zu Kopenhagen 153

22.

1807, August, 6.—15. ( = 1222 h., Dzumadä II , 1. Dekade). Konstantinopel. Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 24.

Staatsschreiben des Sultans Musiafä IV. an König Christian VII . von Dänemark. Notifizierung der Thronbesteigung. Keine Nennung des Vor-gängers. Durch Gottes und des Propheten Gnade hat er als Musiafä IV. gemäß der Erbfolge am Freitag, den 21. Rabi' I 1222 h. (29. Mai 1807) den Thron bestiegen^'). In der Khu<ba wird nun der Name des neuen Sultans genannt, und die Münzen werden mit seinem Namen geschlagen. Seine Befehle gelten im ganzen Reich, wo überall Recht und Gerechtigkeit herrschen. Dies wird hiermit den befreundeten Königen mitgeteilt. Die Beachtung der abgeschlossenen Kapitulationen wird aufs neue bekräftigt.

Maße: 168x77 cm, Spiegel: 78x67 cm. Nicht zu dickes, auf beiden Seiten geglättetes Papier. Zehn Zeilen (Ortsangabe nicht mitgerechnet) sehr verschlungenes, schwarzes Diwänl. Auf der Rückseite zwei Kanzleivermerke und die Aufschrift: Näme-i-humäjün. — Keine Invocatio. Tughrä in Gold: Mustafä. b. 'AbdülAamld Khan.

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär ümerä'i 'l-'Ssewlje mukhtär küberä'i '1-fikhami '1-mestÄtje usw. Zeile 2: Qrtstlran (sie!) sÄbi'.

23. 1808, August, 4.—13. ( = 1223 h., D?umädä II , 2. Dekade). Konstantinopel.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 27. Staatsschreiben des Sultans MaÄmüd II . an König Frederik VI. von

Dänemark. Notifizierung der Thronbesteigung. Keine Nennung des Vor-gängers. Durch Gottes und des Propheten Gnade hat er, Sultan MaÄmüd II . , am Donnerstag, den 4. D2umädä I I 1223 h. (28. 7. 1808) den Thron be-stiegen^®). In der Khuiba wird nun der Name des neuen Sultans genannt, und die Münzen werden mit seinem Namen geschlagen. Seine Befehle gelten im ganzen Reich, wo überall Recht und Gerechtigkeit herrschen. Dies wird den befreundeten Königen mitgeteilt. Deswegen ist auch vor-liegendes Näme-i-humäjün ausgestellt und durch den N. N. (leerer Platz für den einzusetzenden Namen) übersandt worden. Die Andauer der freundschaftlichen Beziehungen wird erwartet, die Beachtung der ab-geschlossenen Kapitulationen aufs neue bekräftigt.

Maße: 173,5x82 cm, Spiegel: 85x70 cm. Dünnes, festes Papier. Zehn Zeilen, zum Teil etwas nachlässig geschriebenes, mehr auf die omamentale Wirkung be-rechnetes, thulthartiges, sehr verschlungenes schwarzes Diwäni. Auf der Rückseite zwei Kanzleivermerke. Keine Invocatio. Tughrä in Gold: MaAmüd Khan b. 'Abdül-^mid.

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär ümerä'i 'l-'iz&mi 'l-'isewije mukhtär küberä'i '1-fikhämi '1-mesiAije usw.

Türvedzijä statt Norvedzijä. Zeile 2: dostumuz altyndzy Qrodiq (für Prederiq).

" ) Vgl. Zetterst^n, a. a. O. p. 16, Nr. 35. " ) Vgl. Zetterst6en, a. a. 0 . p. 17, Nr. 36.

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Page 21: Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen

154 Herbert W. D u d a

24.

1808, August, 23.— September, 1. ( = 1223 h., Radzab, 1. Dekade). Konstantinopel.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 25.

Staatsschreiben des Sultans MaÄmüd II. an König Frederik VI. von Dänemark. Notifizierung des Empfanges der Nachricht, daß der Vater Prederiks VI. von Dänemark, Christian VII., am 10. März dieses Jahres*®) gestorben ist (Zeile 7): isbu sehr-i-martyfi onundzu günü terk-i-där-i-ikhtisäm we milk-i-mäl ejlejüb, ,,hat am 10. Tage dieses Monates März die Wohnstatt der Pracht und den Besitz von Hab und Gut aufgegeben®").''

Es wird zur Kenntnis genommen, daß die Herrschaft durch Erbfolge nunmehr auf Prederik VI. gekommen ist. Den königUchen Brief mit obiger Botschaft überbrachte der dänische Geschäftsträger Baron Christian Hübsch de Grossthal®i).

Das Schreiben wurde im Diwan übersetzt und durch den Großvezir ('Alemdär) Musiafä Pascha®^) dem Sultan zur Kenntnis gebracht. Beileid und Freundschaftsbezeigungen. Der Weiterbestand der Kapitulationen und des Schutzes für die dänischen Diplomaten und Untertanen wird bekräftigt. Vorliegendes Näme-i-humäjün wird durch den genannten Geschäftsträger übersandt. Man erwartet auch von Dänemark die gleiche freundschaftliche Haltung.

Maße: 168x80,5 cm, Spiegel: 84x69 cm. Starkes Papier, auf der Sohriftseite geglättet. 16 Zeilen Dlwänl. Zwei Kanzleivermerke auf der Rückseite. Keine Invocatio. Tughrä in Gold: MaÄmüd Khan ihn 'AbdülAamid.

Christian VII. ist jedoch erst am 13. 3. 1808 in Rendsburg gestorben. Bezeichnenderweise wird nicht, wie bei Todesnachrichten über oamanische

Sultane, das Eingehen in ein besseres Jenseits vermerkt. Bärönde Ips. Nach Samuel Benoit Bomeman war ein gewisser Henry

Humphreys ab 10. 10. 1783 als Adjoint mit dem Titel eines Agenten und ab 1. 4. 1786 als wirklicher Agent bis 16. 9. 1791 als dänischer diplomatischer Vertreter bei der Pforte akkreditiert. Am 16. 9. 1791 wurde Baron Christian Hübsch de Grossthal als Agent und Charge d'affaires an der Pforte akkreditiert. Er ist am 18. 8. 1814 ge-storben. Vgl. hs. Verzeichnis. Siehe oben p. 138, Anm. 5.

'Alemdär (auch Bairaqdär) Musiafä Pascha wurde als Sohn des Janitscharen-Aghas von Rüscuq, Hädzdzi ffasan um das Jahr 1750 geboren. Im russisch-türkischen Krieg von 1768—74 zeichnete er sich aus und wurde Fahnenträger ('alemdär oder bairaqdär) des 42. Bölük der Janitscharen. Daher stammt sein Beiname. Im Dhu'l-Qa'da 1221 h. (beg. 10. 1. 1807) wurde er mit dem Range eines Vezirs zum Wäll von SiUstria und zum Oberkommandierenden (Ser'asker) des Donaugebietes ernannt. 'Alemdär Musiafä Pascha gewann großen politischen Einfluß und war ein eifriger Verfechter der von Selim III. in Gang gebrachten Reformbestrebungen und ein revolutionärer Kämpfer gegen die Reaktion nach dem Tode Selims III. — So war es kein Wunder, daß MaAmüd II., dem ernst daran gelegen war, das Reformwerk Selims III. fortzusetzen, ihn am 29. 7. 1808 zum Großvezir machte. Die Reaktion ruhte nicht, diesen für die neue Zeit aufgeschlossenen Staatsmann zu vernichten, der dann auch in einem Janitseharenaufstand am 14. 11. 1808 ums Leben kam. Vgl. EI, s. V. Mustafa Pasha, Bairakdär, und S'O IV, p. 460.

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Page 22: Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen

Die osmanischen Staatsschreiben des Kgl. Reichsarchivs zu Kopenhagen 155

Zeile 1, Intitulatio: Ben ki es'adü 'I-büldan . . . (Zeile 5:) es-suKän MaÄmüd khan ihn es-suUän 'AbdülÄamid khan ibn es-suKän AAmed khanym. — Zeile 6, Inscriptio: altyndzy (Zeile 7:) Frederlq.

25.

Ohne Datum. Konstantinopel.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 26.

Staatsschreiben des Großvezirs 'Alemdär Mustafa an den Minister Graf Bernstorffss).

Der gleiche Inhalt wie in Nr. 24. Maße: 81x66 cm, Spiegel: 39x41 cm. Dickes, ungeglättetes Papier. 15 Zeilen

schwarzes Diwänl. Keine Invocatio. Am Rande rechts: Handfeste des Großvezirs 'Alemdär Musiafä in dunkel gewordenem Gtold. Ausführung wie oben Nr. 21. Hand-siegelabdruck an der üblichen Stelle: Mustafa 1221, also mit dem Datum seiner Ernennung zum Wäll von Silistria.

Zeile 1, Inscriptio: Qidwet ümerä'i '1-milleti 'l-mesiA!je 'umdet küberä'i 7-<ä'ifeti 'l-'isewlje Dänlmärqa we Nörvedzijä

Zeile 2: bas wekili . . . Qonte de Bernstöre (sie!). Zeile 7: Ips (für Hübsch).

26.

1839, Juli, 23. ( = 1255 h., Dzumädä I, IL). Ohne Ort.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 29.

a) Staatsschreiben des Sultans 'Abdülmedzid I. an den König (Fre-derik VI.) von Dänemark. Der Sultan teilt mit, daß sein Vater, Sultan MaÄmüd II., am 19. Rabi' I I 1255 h. (2. 7. 1839) gestorben ist®*), worauf er durch Erbfolge den Thron bestiegen hat. In der Khuiba wird nun der Name des neuen Sultans genannt, und die Münzen werden mit seinem Namen geschlagen. Die Thronbesteigung wird allen befreundeten Herr-schern notifiziert und damit auch die freundschaftliche Verbundenheit bekräftigt.

Maße: 56x39 cm, Spiegel: 36x14,5 cm. Starkes Papier. 19 Zeilen schwarze Riq'a, einige Phrasen in Goldschrift. Keine Invocatio. Am Rande rechts in goldener Riq'a und u n p u n k t i e r t : el-müstened bi'inäjeti '1-meliki '1-mennän sulfän 'Abdülmedzid khan pädiSäh-i-dewlet-i-äl-i-'Othmän. ,,Der gestützt wird durch die Gnade des großmütigen Königs (Gottes), Sultan 'Abdülmedzid Khan, der Großherr des Staates der Dynastie 'Othmän." Darunter als Handsiegelabdruck, weiß auf schwarz, die Tughrä des Sultans 'Abdülmedzid I.

Zeile 1, Überschrift: ÄaSmetlü a.sälatlu meweddetlü weläkärymyz dzenäblary ,,Seine Hoheit unser majestätischer, adeliger, wohlwollender Freund!" Das Datum wird in Goldschrift in der üblichen amtlichen Abkürzung gegeben: 11 dzä 56 = 11. Dzumädä I 1255. Das Schreiben liegt in einem europäischen Briefumschlag 30 x 10 cm, der zwei Wachssiegel trägt, das eine mit der Tugbrä, das zweite mit dem dänischen (Gesandtschafts-)Wappen. Auf dem Briefumschlag befindet sich die Adresse:

Gemeint ist Christian Günther Graf Bernstorff, geboren 3. 4. 1769 in Kopen-hagen, gestorben 28. 3. 1835 in Berün. Er führte als Nachfolger seines Vaters, Andreas Peter Graf Bernstorff, eine Zeitlang die dänische Außenpolitik.

Vgl. Zetterst^en, a. a. 0 . p. 17, Nr. 37.

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Page 23: Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen

156 Herbert W. D u d a

Biminneti '1-mewlä Dänimärqa dewleti qraly . . . „(An den) durch Gottes Gnaden König des Staates Dänemark . . . " Dieser Briefumschlag befindet sich in einem Etui — Maße: 30,5x11,5 cm — aus weißem Atlas mit Goldstickerei imd goldener Quaste»),

b) Zeitgenössische französische Ubersetzung, deren Autor nicht ge-nannt ist.

Maße: 30,3 x 20,7 cm die Seite. Drei Seiten beschrieben. Adressenzettel eingelegt.

27.

1840, November, 4. ( = 1256 h., Rama^iän, 9.). Ohne Ort.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 30.

Handschreiben des Sultans 'AbdülmedSd I. an den König (Christian VIII.) von Dänemark. Der Sultan teilt mit, daß ihm am 25. Radfab 1256 h. (22. 9. 1840) ein Sohn, dem der Name MeAmed Muräd««), und am 14. Sa'bän 1256 h. (11. 10. 1840) eine Tochter, der der Name Na'ime gegeben wurde^'), geboren worden sind. Auf Grund der freundschafthchen Beziehungen werde dies hiermit mitgeteilt®®).

Maße: 55x38 cm, Spiegel: 35x15 cm. Starkes Papier. Elf Zeilen schwarze Riq'a. Keine Invocatio. Am B^nde rechts in goldener, unpunktierter Riq'a: el-müstened bi'inäjeti '1-meliki '1-müste'än es-sultan 'Abdülmedzid khan pädiSäh-i-dewlet-i-äl-i-'Othmän. „Der gestützt wird durch die Gnade des Königs, den man um Gnade bittet, Sultan 'Abdülmedzid Khan, der Großherr des Staates der Dynastie 'Othmän". Links daneben Handsiegelabdruck.

Zeile 1, Überschrift: 5aSmetlü asälatlu meweddetlü dost-i-weläk&rymyz dzenäblary.

Das Datum wird in der amtlichen Abkürzung unten links gegeben: 9 n 56 = 9.Ea,ma<fön 1256.

28.

1842. Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 31.

Konvolut eines Schriftwechsels in französischer Sprache zwischen dem enghschen Botschafter Stratford Canning und dem dänischen Charge d'affaires Baron Casimir de Hübsch, zwischen diesem und dem Kom-mandanten der dänischen Fregatte Thetis, an deren Bord sich der Neffe

») Stil und Aufmachung dieses Thronbesteigungsschreibens, das sichtlich in der Art eines abendländischen ,,allerhöchsten Handschreibens" gehalten ist, zeigen deutlich den Einbruch der neuen Zeit im Osmanischen Reich, den Beginn der Tanzimät, der Reformen, die sich gelegentlich, und zwar nicht minder revolutionär, bemühten, alten Inhalt in neue Formen zu gießen. Vgl. H. W. Duda, Vom Kalifat zur Republik, Wien 1948, p. 34 ff.

») Der spätere Sultan Muräd V. " ) Vgl. Zetterst^en, a. a. O. p. 38, Nr. 39. " ) Der Stil ist modern und läßt die aus den früheren Staatsschreiben bekannten

formelhaften Phrasen wie auch die alten Titulaturen vermissen. Daß auch die Gteburt eines Mädchens angezeigt wird, beweist das Bemühen, sich europäischen Gewohn-heiten anzupassen.

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Page 24: Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen

Die osmanisohen Staatsschreiben des Kgl. Reichsarchivs zu Kopenhagen 157

des dänischen Königs, Prinz Friedrich v. Hessen-Kassel befand, zwischen diesem und dem Rat im Dänischen Ministerium des Äußeren, Herrn Dank-wart, sowie ein Brief des Charge d'affaires de Hübsch an den Re'is Efendi Äärim Bej®'). Der Schriftwechsel betrifft die Erlangung der Erlaubnis für die Fregatte Thetis, in die Dardanellen einlaufen zu dürfen. Die Pforte hatte die Genehmigung hierzu verweigert.

ANHANG.

Verzeichnis der türkischen Urkunden derselben Sammlung des kgl. Reichsarchivs zu Kopenhagen, die nicht zu den osmanischen Staats-schreiben im engeren Sinne zu rechnen sind.

29.

1666, September, 1.—10. ( = 1077 h., RaM' I, 1. Dekade). Bäghce Seräj.

Kgl. Rigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 1.

Staatsschreiben des Khans der Krim, 'Ädil Giräj Khan b. Dewlet Khan an den König (Frederik III.) von Dänemark. Durch den Gesandten Ghäzi Bek wird hiermit die Nachricht über die Thronbesteigung über-bracht, da seit Vaters und Großvaters Zeiten stets freundschafthche Be-ziehungen, deren Weiterdauer man wünsche, bestanden haben®").

Maße: 57x40 cm, Spiegel: 28x21 cm. Nicht sehr dickes Papier, venezianischer Herkunft, da es das sogenannte Tre-lune-Wasserzeichen aufweist"), acht Zeilen schwarzes, nachlässig geschriebenes Diwänl«^).

In der Mitte oben Invocatio: Huwa^in Goldschrift. — In der Mitte darunter Handfeste des Khans der Krim in Gold: 'Adil Giräj khan b. Dewlet khan. Im freien Zug daneben in Gold: Sözümüz („unser Wort").

Zeile 1, Inscriptio: MuÄabbetlü we meweddetlü we sadäqatlu Dänijä qraly olan d6stumuz we qardaSymyz qral . . . „(An) unseren lieben, wohlwollenden und treuen Freund und unseren Bruder, den König . . . , der König von Dänemark ist".

Das Datum, Zeile 8, wird mit türkischen Zahlwörtern angegeben. Als Aus-stellungsort wird die Residenz (takhtgäh) Bakhceseräj (sie!) genannt. Links unten: Siegelabdruck, weiße Legende auf schwarzem Grund: 'Ädil Giräj. Mit Tinte ist über dem Siegel geschrieben: Bemeätäj-i-Bakhceseräj „im Winterlager von Bägh-ceseräj".

" ) Es handelt sich hier um den Großvezir Särim Ibrahim Pascha, der 1216 h. (beg. 14. 5. 1801) in Stambul geboren wurde, in der Verwaltung und im auswärtigen Dienst des Osmanischen Reiches hohe Ämter erlangte und im Dhu'l-Qa'da 1257 h. (beg. 15. 12. 1841) zum Re'isü '1-küttäb, zum Außenminister ernannt wtirde. Dieses Amt bekleidete er bis zum Rabi' II 1259 h. (beg. 1. 5. 1843). Am 6. Dhu'l-ffidzdza 1270 h. (30. 8. 1854) ist er gestorben. Vgl. S'O III, p. 198.

"») Vgl. Zetterst6en a. a. O. Nr. 170: Ein Schreiben gleichen Inhaltes an den König von Schweden. Dort heißt der Gesandte 'Omar Ghäzi Agha.

") Vgl. F. Babinger, a. a. 0 . p. 31. '-) Die Urkunde bietet daher für die Entzifferung ziemliche Schwierigkeiten

und wäre noch zu überprüfen.

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Page 25: Die osmanischen Staatsschreiben des Königlichen Reichsarchivs zu Kopenhagen

158 Herbert W. D u d a — Die osmanischen Staatsschreiben

30.

1677, Juli, 1. ( = 1088 h., Rabi' II, 29.). Bäghce Ser&J.

Kgl. Bigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 2.

Staatsschreiben des Khans der Krim Selim Giräj KJian I. b. Behädur Khan an den König (Christian V.) von Dänemark. Akkreditiv für den Gesandten Temür D2än Agha und Bezeugung der gegenseitigen Freimd-sehaft.

Maße: 55x37 cm, Spiegel: 27,5x22 cm. Starkes, auf der Schriftseite ge-glättetes Papier. Zwölf Zeilen etwas nachlässiges Diwäni. Auf der Rückseite links oben: TiU Kongl. May. fra den Store Chan SeUm Gerei Chan offvergiffvet ved den fomemste Gesant Temer Aga. 1677. — Ganz oben in der Mitte, ziemlich groß, in Gold die Invocatio: Huwa. Darunter in der Mitte: Handfeste des Khans in Gold: Sellm Giräj Khan b. Behädur Khan. In der Bauchung des nach links geführten freien Zuges steht in Gold: Sözümüz.

Zeile 1 (Munädzät und Na't): ffamd-i-ferävän u Sükr-i-bikerän ol dzenäb-i-rabb-i-müte'äl u säAibü '1-dzüd u

'1-kemäl — dzalla äa'nuhu wa ta'älä — Äaiiretlerine olsun . . . „Seiner erlauchten Hoheit, dem hocherhabenen Herrn und Inhaber der Frei-

gebigkeit und Vollkommenheit — gewaltig ist seine Würde und er ist durch sich selbst erhaben — sei zahlreicher Lobpreis und unbegrenzter Dank!"

Zeile 12: Datum (am Salkh [ = letzten Tag] des Rabi' II 1088 h.) und Orts-angabe in der Art von Nr. 29. Darunter Handsiegelabdruck (kunstvoll geschnittenes Siegel): Khan Selim Giräj b. Behädur Giräj Khan. In der Mitte des Siegels die Tamgha: | f j®').

31.

1824, März, 29. ( = 1239 h., Radzab, 28.). Tunis.

Kgl. Bigsarkiv, Traktater Tyrkijet Nr. 28.

Staatsschreiben (türkisch) des Bejs von Tunis ^fusain II. b. MaÄmüd an den König (Frederik VI.) von Dänemark. Er teilt mit, daß sein Vater MaÄmüd Pascha am 28. Radzab 1239 h. (29. 3. 1824) gestorben und daher nunmehr ihm das Mirimiränlyq von Tunis (Tünus-i-mansüre od^aghynyn mirimiränlyghy) zugefallen ist. Alle Großwürdenträger von Tunis und der Beduinenländer haben ihm ihre Huldigung dargebracht. Da mit Dänemark immer gute Beziehungen bestanden haben, wird dieses Er-eignis hiermit notifiziert.

Maße: 52,5x35 cm, Spiegel: 32x27,5 cm. Festes, auf der Schriftseite ge-glättetes Papier. Auf der Rückseite Handsiegelabdruck, weiße Legende auf schwar-zem Grunde: //usain.

Sechs Zeilen schwarze Riq'a. Keine Invocatio. Am Schluß der Urkunde, in der Mitte, Handfeste des Bejs von Tunis in Schwarz: i/usain mirimirän.

Zeile 1, Inscriptio: Iftikhär el-ümerä'i '1-milleti '1-mesiAije mukhtär el-küberä'i '«-«ä'ifeti 'l-'ise^vlje Aälä Dänlmärqa dewleti qraly usw.

Rechts unter der Handfeste neben der Ortsangabe das Datum in der amtlichen Abkürzung: 28 b 239.

«3) Vgl. Zettersteen, a. a. O. Nr. 185.

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