der „dritte weg“ in der krise !?

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Der „dritte weg“ in der krise !?. Dienstgeber ./. Dienstnehmer. Dienstgeber werden weiter versuchen das Arbeitsrecht in der Gesundheits- und Sozialbranche zu diktieren Satzung der DW‘s schafft ihnen Möglichkeiten Beispiel Bethel – Umstieg auf AVR DW EKD - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Der „dritte weg“  in der  krise  !?
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Dienstgeber ./. Dienstnehmer Dienstgeber werden weiter versuchen

das Arbeitsrecht in der Gesundheits- und Sozialbranche zu diktieren Satzung der DW‘s schafft ihnen

Möglichkeiten Beispiel Bethel – Umstieg auf AVR DW EKD

Dienstnehmer werden sich zunehmend und stärker gegen diese Bestrebungen zur Wehr setzen

Page 4: Der „dritte weg“  in der  krise  !?

Arbeitsrechtliche Kommission Beide Parteien scheinen überfordert Viele handwerkliche Fehler

Kein gemeinsamer Beschluss möglich Zwangsschlichtung nach vielen Monaten am

22. Oktober Änderung und Ergänzung der beschlossenen

Regelungen am 21. November Änderung der Änderung am 12. Dezember ?

Notwendiges „Know-How“ fehlt

Page 5: Der „dritte weg“  in der  krise  !?

Konsequenzen

3. Weg unter den jetzigen Bedingungen ist an seine Grenzen gest0ßen

Ein „echter“ Flächentarifvertrag in der gesamten Sozial- und Gesundheitsbranche bringt Sicherheit und Verlässlichkeit Für Beschäftigte Für Arbeitgeber Das gegenseitige Unterbieten der Tarife

findet ein Ende

Page 6: Der „dritte weg“  in der  krise  !?

Forderungen

Ein Flächentarif für die gesamte Branche

Verfasste Kirche und Diakonie müssen mit ver.di (…) die sog. Kirchengespräche wieder aufnehmen Ziel: „Kirchengemäße“ Tarifverträge Falls notwendig: Umweg über das

„Hammer-Modell“ Ein kirchengemäßer Tarifvertrag für

NRW kann ein Signal für alle Landeskirchen werden.

Page 7: Der „dritte weg“  in der  krise  !?

Hammer-Modell

Kombiniertes Kommissions- und Vertragsmodell : Das Verhandlungsergebnis wird von den Arbeitgebern und

ver.di als Vertrag unterzeichnet. Die Verbindlichkeit für alle Einrichtungen des Diakonischen

Werkes bzw. der Caritas oder der Gliedkirchen muss sichergestellt sein.

Die Abstimmung in den Kommissionen erfolgt als Bankabstimmung der Arbeitnehmer bzw. es muss sichergestellt sein, dass ver.di nicht überstimmt werden kann.

Es gibt keine Zwangsschlichtung. Die Zusammensetzung der Verhandlungskommission der

Arbeitnehmer für ver.di wird von ver.di bestimmt. Keine Vorschrift, dass ver.di-Vertreter einer Kirche

angehören müssen. Während der Verhandlungen muss es die Möglichkeit

geben, Tarifkommissionen zu bilden und die Diskussion innerhalb der Gewerkschaftsmitglieder zu führen.