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Nachhaltige Beschaffung – Rechtliche Rahmenbedingungen, Train-the-trainer - Workshop in Mainz am 27.2.2013 Dr. Kirsten Wiese, Referentin bei der Senatorin für Finanzen, Bremen und Projektleiterin Bremen für das LANDMARK Projekt; [email protected] . Coordinated by: and

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Nachhaltige Beschaffung – Rechtliche Rahmenbedingungen, Train-the-trainer - Workshop in Mainz am 27.2.2013. Dr. Kirsten Wiese, Referentin bei der Senatorin für Finanzen, Bremen und Projektleiterin Bremen für das LANDMARK Projekt; [email protected]. and. Coordinated by :. - PowerPoint PPT Presentation

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Nachhaltige Beschaffung –Rechtliche Rahmenbedingungen,Train-the-trainer - Workshop in Mainz am 27.2.2013

Dr. Kirsten Wiese, Referentin bei der Senatorin für Finanzen, Bremen und Projektleiterin Bremen für das LANDMARK Projekt; [email protected].

Coordinated by:and

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22.04.23 I 2

1. Vergaberechtssystem – Übersicht

2. Aufbau eines Vergabeverfahrens und unterschiedliche Vergabeverfahren

3. Grundsätze für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte und § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB

4. Umweltaspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

5. Soziale Aspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

6. Berücksichtigung von IAO-Kernarbeitsnormen in RhPf

7. Erfahrungen aus Bremen

Gliederung

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22.04.23 I 3

Vergaberechtssystem – Unterteilung nach Schwellenwerten

Die einschlägigen rechtlichen Vorschriften unterscheiden sich danach,

ob das Auftragsvolumen einer Vergabe oberhalb oder unterhalb der

von der Europäischen Union vorgegeben Schwellenwerte liegt.

Die Schwellenwerte betragen gegenwärtig

• für Bauaufträge 5 000 000 €.

• für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 200 000 €.

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22.04.23 I 4

(maßgebliche) Vergaberechtliche Vorschriften oberhalb der EU-Schwellenwerte

Europäisches Recht

• europäisches Primärrecht (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; Vertrag über die Europäische Union),

• Vergabekoordinierungsrichtlinie der EU (Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.3.2004), wird ggw. reformiert,

Bundesrecht

• §§ 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

• Vergabeverordnung (VgV),

Vergabe- und Vertragsordnungen

• Vergabe- und Vertragsordnung für Leistung (VOL/A und VOL/B),

• Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF),

• Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A, B, C)

(Erlangen gemäß §§ 4 – 6 VgV Geltung.)

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22.04.23 I 5

(maßgebliche) Vergaberechtliche Vorschriften unterhalb der EU-Schwellenwerte

• Europäisches Primärrecht und Verfassungsrecht

• Landeshaushaltsordnung und ausführende Verwaltungsvorschriften,

• Landesvergabe- und Tariftreuegesetze,

• VOL, VOB, VOF, sofern sie durch Gesetz oder durch Erlass für anwendbar erklärt werden.

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22.04.23 I 6

• Landestariftreuegesetz (= Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben, LTTG), in Kraft seit 1.3.2011;

• Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Nichtberücksichtigung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im sinne des IAO-Abkommens Nr. 182 bei der Vergabe öffentlicher Aufträge;

• Gemeindehaushaltsverordnung vom 18.5.2006 (nach § 22 Abs. 2 sind Kommunen bei öffentlicher Auftragsvergabe an die Verwaltungsvorschriften des zuständigen Ministeriums gebunden);

• Geltung von VOL, VOB auch unterhalb der Schwellenwerte (Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau „Öffentliches Auftragswesen“ vom 11.12.2011).

(maßgebliche) Vergaberechtsvorschriften in Rheinland-Pfalz oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte

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22.04.23 I 7

1. Vergaberechtssystem – Übersicht

2. Aufbau eines Vergabeverfahrens und unterschiedliche Vergabeverfahren

3. Grundsätze für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte und § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB

4. Umweltaspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

5. Soziale Aspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

6. Berücksichtigung von IAO-Kernarbeitsnormen in RhPf

7. Erfahrungen aus Bremen

Gliederung

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22.04.23 I 8

•Auftragsgegenstand bestimmen

•Verdingungsunterlagen, insbesondere Leistungsverzeichnis

erstellen

•Angebotsphase

•Prüf- und Wertungsphase

• Eignung der Bieterinnen in finanzieller, wirtschaftlicher, fachlicher u technischer Hinsicht überprüfen,

• Angebotswertung (Zuschlagskriterien)

• Nebenangebote

•Ausführungsbestimmungen

•Vertragsdurchführung überwachen (inkl. Vertragsstrafen)

Aufbau eines Vergabeverfahrens

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22.04.23 I 9

Öffentlich Ausschreibung (Regelverfahren bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte)

Beschränkte Ausschreibung

• Ggf. mit Teilnahmewettbewerb

• Verhandlungsverfahren

Freihändige Vergabe (in RhPf bis 15.000 € im VOL-Bereich und - je nach Gewerk - bis 150.000 € im VOB-Bereich zulässig)

Direktkauf ohne Vergleichsangebote (in RhPf bis 500 € zulässig, § 3 Abs. 6 VOL))

Mögliche Vergabeverfahren

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22.04.23 I 10

1. Vergaberechtssystem – Übersicht

2. Aufbau eines Vergabeverfahrens und unterschiedliche Vergabeverfahren

3. Grundsätze für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte und § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB

4. Umweltaspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

5. Soziale Aspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

6. Berücksichtigung von IAO-Kernarbeitsnormen in RhPf

7. Erfahrungen aus Bremen

Gliederung

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22.04.23 I 11

1.Gleichbehandlung

• alle Bieter_innen müssen unabhängig von Staatsangehörigkeit über die gleichen Chancen verfügen;

2.Transparenz

• alle Anforderungen an das Angebot müssen umfassend veröffentlicht werden;

3.Verhältnismäßigkeit

• die Bieter_innen dürfen nicht vor unerfüllbare Anforderungen gestellt werden;

• der Auftraggeber muss die Anforderungen, die er stellt, überprüfen können;

4.Auftragsbezug

• die Anforderungen müssen im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen;

• eine bestimmte allgemeine Firmenpolitik darf nicht verlangt werden.

Grundsätze für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte

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22.04.23 I 12

„Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden,

die insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen,

wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen

und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“

→ gilt oberhalb der EU-Schwellenwerte

→ ist in einige Landesvergabegesetze übernommen worden (z.B. § 1 Abs. 3 RhPf LTTG, § 18 Abs. 2 Brem TtVG)

Maßgebliche deutsche Norm für soziale und ökologische Aspekte: § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB

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1. Vergaberechtssystem – Übersicht

2. Aufbau eines Vergabeverfahrens und unterschiedliche Vergabeverfahren

3. Grundsätze für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte und § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB

4. Umweltaspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

5. Soziale Aspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

6. Berücksichtigung von IAO-Kernarbeitsnormen in RhPf

7. Erfahrungen aus Bremen

Gliederung

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22.04.23 I 14

Auftragsgegenstand

•Wahl eines umweltfreundlichen Produktes, z.B. Ökostrom, Recyclingpapier, Holz- statt Plastikstuhl

Leistungsverzeichnis

• Bezugnahme auf Umwelteigenschaften, die die zu beschaffende Ware/Dienstleistung erfüllen muss (§ 8 EG Abs. 5 VOL/A 2009, § 7 Abs. 7 VOB/A 2009);

• z.B. bestimmte Chemikalien dürfen nicht enthalten sein, Energieeffizienz elektrischer Geräte;

• Umweltzeichen wie Blauer Engel, Energystar, EG-Ökoblume, können als Nachweis zulässig sein und ihre Spezifikationen können als Leistungsanforderungen verwendet werden;

• aber: Gleichwertige Nachweise wie andere Umweltzeichen, technische Unterlagen des Herstellers und Prüfberichte müssen zugelassen werden.

Umweltaspekte in öffentlicher Auftragsvergabe I

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22.04.23 I 15

Eignung des Bieters/der Bieterin

• Bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen kann Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit verlangt werden (§ 7 EG Abs. 11 VOL/A 2009)

Zuschlag

• Lebenszykluskosten können einbezogen werden (§ 19 EG Abs. 9 VOL/A)

• Lebenszykluskosten = Summe aller Kosten, die während des gesamten Lebenszyklus eines Produktes (während Herstellung, Nutzung und Entsorgung) entstehen

Ausführungsbestimmungen

• z.B. CO2-armer Transport, i.d.R nicht Ausschluss eines bestimmten Transportmittels wegen der Gefahr der Diskriminierung

Umweltaspekte in öffentlicher Auftragsvergabe II

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22.04.23 I 16

• Stühle mit Holz aus nachhaltiger Holzwirtschaft ☺;

• Regionales Obst und Gemüse bei Cateringdienstleistung ☻;

• Biologisches hergestelltes Obst- und Gemüse bei Cateringdienstleistung ☺;

• Baumwoll-T-Shirts für Mensamitarbeitende ☺;

• Natursteine aus der Wingst (bei Bremen) ☻;

• Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 6 ☺;

• Arbeitshandschuhe ohne bestimmte näher bezeichnete Arylamine ☺.

Umweltaspekte: Beispiele

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22.04.23 I 17

1. Vergaberechtssystem – Übersicht

2. Aufbau eines Vergabeverfahrens und unterschiedliche Vergabeverfahren

3. Grundsätze für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte und § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB

4. Umweltaspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

5. Soziale Aspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

6. Berücksichtigung von IAO-Kernarbeitsnormen in RhPf

7. Erfahrungen aus Bremen

Gliederung

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22.04.23 I 18

Auftragsgegenstand

Barrierefreiheit eines Gebäudes; im Umgang mit alten Menschen geschultes Personal bei Dienstleistung für alte Menschen

Ausführungsbestimmungen

Soziale Anforderungen an die Auftragsdurchführung können gestellt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben (§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB; § 1 Abs. 3 RhPf LTTG). Z.B.

• die Beschäftigung von Auszubildenden;

• die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen;

• die Verwendung von Produkten oder die Lieferung von Waren, die im Ausland unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation gewonnen oder hergestellt wurden, und

• die Sicherstellung der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen.

Soziale Aspekte in öffentlicher Auftragsvergabe I

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22.04.23 I 19

Zuschlagskriterien

Der EuGH hat in dem Urteil Europäische Kommission/Königreich der Niederlande (Nordholland) vom 10.5.2012 entschieden, dass Fair Trade – Anforderungen auch als Zuschlagskriterien bestimmt werden dürfen.

Anzunehmen ist deshalb, dass auch die Einhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen als Zuschlagskriterium bestimmt werden darf.

Zielführende Maßnahmen

Bei Produkten, für die noch keine Zertifikate zu den Herstellungsbedingungen existieren, bietet es sich an, von den Bieter_innen die Einhaltung zielführender Maßnahmen zur bestmöglichen Umsetzung der IAO-Kernarbeitsnormen zu verlangen. Solche zielführenden Maßnahmen können sein:

• Schulung des Managements entlang der Lieferkette zu den IAO-Kernarbeitsnormen;

• Aushändigung von Arbeitsverträge an die Arbeitnehmer_innen entlang der Lieferkette;

• Einrichtung eines Beschwerdesystems für die Arbeitnehmer_innen entlang de Lieferkette.

Soziale Aspekte in öffentlicher Auftragsvergabe II

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22.04.23 I 20

1. Vergaberechtssystem – Übersicht

2. Aufbau eines Vergabeverfahrens und unterschiedliche Vergabeverfahren

3. Grundsätze für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte und § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB

4. Umweltaspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

5. Soziale Aspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

6. Berücksichtigung von IAO-Kernarbeitsnormen in RhPf

7. Erfahrungen aus Bremen

Gliederung

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• Die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO, IAO) kann,

muss aber nicht gefordert werden (§ 1 Abs. 3 RhPf LTTG).

• Aber: Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit dürfen die Landesauftragsgeber nicht kaufen (Runderlass vom 6.4.2010). Kommunalen Auftragebern, landeseigenen Unternehmen...Zuwendungsempfänger_innen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Berücksichtigung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation in Rheinland-Pfalz

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22.04.23 I 22

Für folgende Produkte

• Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle,

• Spielwaren,

• Teppiche, Textilien, Lederprodukte,

• Billigprodukte aus Holz,

• Natursteine, Agrarprodukte wie zum Beispiel Kaffee, Kakao, Orangen- und Tomatensaft,

die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden,

muss eine Eigenerklärung des Bieters verlangt werden.

In dieser Eigenerklärung muss

• der Bieter erklären, dass er nur Produkte liefert, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt oder bearbeitet worden sind oder

• der Bieter muss zusichern, dass das Unternehmen, dessen Lieferanten und Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen eingeleitet haben, um ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung der zu liefernden Produkte zu vermeiden.

RhPf: Runderlass vom 6.4.2010

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1. Vergaberechtssystem – Übersicht

2. Aufbau eines Vergabeverfahrens und unterschiedliche Vergabeverfahren

3. Grundsätze für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte und § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB

4. Umweltaspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

5. Soziale Aspekte in öffentlicher Auftragsvergabe

6. Berücksichtigung von IAO-Kernarbeitsnormen in RhPf

7. Erfahrungen aus Bremen

Gliederung

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22.04.23 I 24

• Projekt „Aktiver öffentlicher Einkauf – sozial, ökologisch und wirtschaftlich“ ressortübergreifend seit 2008;

• Stärkung einer zentralen Beschaffungsstelle und Bündelung von Bedarfen, z.B. Arbeitshandschuhe;

• Zusammenarbeit mit NGOs und Arbeitnehmerkammer im Beirat für nachhaltiges Verwaltungshandeln und EU-Projekt LANDMARK;

• Zusammenarbeit mit Wirtschaftsförderung Bremen, Handels- und Handwerkskammer

Erfahrungen aus Bremen I

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22.04.23 I 25

• Verwaltungsinterne Beratung zu sozialen und ökologischen Standards;

• Allgemeine Schulungen und produktbezogene Schulungen zur sozial-verantwortlichen Beschaffung;

• Zertifizierungsorganisation und Multistakeholder Initiativen als Referent_innen z.B. Fair Wear Foundation im Dez. 2012;

• Markterkundung durch Unternehmensdialoge: Vor Ausschreibungen werden Unternehmen, die als Bieter_innen in Frage kommen, zu Gesprächen eingeladen, um ihnen u.a. die sozialen und ökologischen Anforderungen der Ausschreibung zu erläutern.

Erfahrungen aus Bremen II