bz tarif 2008

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BZ AnzeigenTarif 2008 46325 Borken • Nielsen II • ZIS-Nr. 101578 Gültig ab 1. Januar 2008 Mitgliedsverlag der Zeitungsgruppe Münsterland

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Page 1: Bz Tarif 2008

BZ

AnzeigenTarif 2008

46325 Borken • Nielsen II • ZIS-Nr. 101578Gültig ab 1. Januar 2008

Mitgliedsverlag der Zeitungsgruppe Münsterland

Page 2: Bz Tarif 2008

BZ2Verlagsangaben Verbreitungskarte / Auflagenzahlen

● Weseke● Burlo

● Rhedebrügge

● Velen

● Ramsdorf

● Gemen

● Borken

● Heiden

● Erle

● Marbeck

● Raesfeld

● Reken● HülstenKlein Reken ●

MariaVeen ●

Auflage lt. IVW (2. Quartal 2007)Druckauflage 18.363 Exemplareverbreitete Auflage 17.982 Exemplareverkaufte Auflage 17.752 Exemplare

Niederlande

Ahaus

Coesfeld

Haltern

Dorsten

Bocholt

Verlag J. Mergelsberg GmbH & Co. KG46325 Borken, Bahnhofstraße 646305 Borken, Postfach 1563

Zentrale 02861/944-0

Anzeigen-Verkauf Fon: 02861/944-120, -121, -122, -123, -124Fax: 02861/944-129

Anzeigen-Annahme Fon: 02861/944-100, -102, -103Fax: 02861/944-109

Prospektbeilagen Fon: 02861/944-100Fax: 02861/944-109

Redaktion Fon: 02861/944-160Fax: 02861/944-179

E-Mail [email protected]

Internet www.borkenerzeitung.de

Zahlungsweise Rein netto nach Rechnungserhalt. Bei Zahlungs-verzug fällt jeder Rabatt fort,Verzugszinsen undEinziehungskosten werden berechnet.

Bankkonten VR-Bank Westmünsterland eG, Kto. 3501901(BLZ 428 613 87)Sparkasse Westmünsterland, Kto. 51021368(BLZ 401 545 30)

Erscheinungsweise Werktäglich morgens

Anzeigenschluss Am Tag vor Erscheinen, 12.30 UhrWochenendausgabe Donnerstag, 17.00 Uhr

Page 3: Bz Tarif 2008

BZ

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Anzeigenpreise / Farbpreise / Nachlässe

mm-Preise s/w Anzeigenteil Textteil Titelfuß-Anzeige Familien-Anzeige Trauer-Anzeige Vereinskalender Amtl. Bekanntmachung¤ / mm ¤ / mm ¤ (Festpreis) ¤ / mm ¤ / mm ¤ / mm ¤ / mm

Grundpreis 1,21 4,84 363,- 0,61 0,65 — —

Ortspreis 1,03 4,12 309,- 0,52* 0,55* 0,77* 0,50*

Grundpreis 1/1-Seite (3.416 mm) ¤ 4.133,36 Ortspreis 1/1-Seite (3.416 mm) ¤ 3.518,48

mm-Preise Farbe Anzeigen ab 601 mm Anzeigen bis 600 mm Titelfuß-AnzeigeFarbzuschlag auf den S/W-Preis

¤ / mm ¤ (Festpreis) ¤ (Festpreis)

Zusatzfarbe/n 1 2 3 1 2 3 1 2 3

Grundpreis Farbe 1,51 1,69 1,82 180,- 288,- 366,- 453,- 507,- 546,-

Ortspreis Farbe 1,29 1,44 1,55 156,- 246,- 312,- 387,- 432,- 465,-

Nachlässe

Malstaffel Mengenstaffel Umsatzbonusfür mehrmalige Veröffentlichung für Abschlüsse vom 1. mm anin einheitlicher Größe von mindestens errechnet sich vom Netto

12 Anzeigen 10 % 1.000 mm 5 % ab 20.000 mm 1 %

24 Anzeigen 15 % 3.000 mm 10 % 40.000 mm 2 %

52 Anzeigen 20 % 5.000 mm 15 % 60.000 mm 3 %

10.000 mm 20 % 80.000 mm 4 %

100.000 mm 5 %

Chiffre-Gebührenje Veröffentlichung ¤ 5,40**im Zweier- und Dreier-Anzeigenpaket ¤ 6,40**Chiffre-Gebühr einschließlich Zustellungsgebühr derOfferten. Sie wird als Verwaltungspauschale auchdann erhoben, wenn keine Offerten eingehen.

* keine Nachlässe möglich** inkl. gesetzlicher MehrwertsteuerAllen aufgeführten Preisen ist die jeweiligeMehrwertsteuer zuzurechnen.

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Technische AngabenHöchstformat 240 x 330 mmHöchstgewicht 50 g (über 50 g auf Anfrage)Belegungstage werktäglichAnlieferungstermine kostenfreie Anlieferung, frühestens 6 Tage,

spätestens 3 Tage vor BelegungsterminMo-Fr. 7.00 bis 15.00 UhrBeilagen sind palettiert (mit Lieferschein undAngabe der Stückzahl je Paket) anzuliefern

Anlieferungsadresse Druckhaus Aschendorff/Westfälische NachrichtenAn der Hansalinie 148163 Münster

Letzter Rücktrittstermin 4 Wochen vor Erscheinen

Sonstige AngabenFFoorrmmaattee Mindestformat: DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat: 240 x 330 mm. Die Fremd-beilagen sollen in ihrem Format kleiner sein als das Zeitungsformat, gegebenenfalls ist die Beilagezu falzen. Beilagen, deren Ummantelung ein kleineres oder größeres Format haben als der Innen-teil (Loseblattform, geheftet oder zweite Beilage) bedürfen der Abstimmung.

FFllääcchheennggeewwiicchhttee Einzelblätter : Format DIN A6 mindestens 170 g/m2, Formate größer DIN A6 bisDIN A4: mindestens 120 g/m2, Formate größer DIN A4: mindestens 60 g/m2, Formate größerDIN A4 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen. Mehrseitige Beila-

gen: Flächengewicht im jeweils möglichen Maximalformat ab 4 bis 6 Seiten mindestens 60 g/m2,ab 8 Seiten mindestens 50 g/m2.

GGeewwiicchhtteeDas Gewicht einer Beilage soll 70 g pro Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eineAbstimmung erforderlich. Bei Wochenendausgaben werden mitunter niedrigere Höchstgewichtevorgegeben. Eine Abstimmung ist erforderlich. Das Gesamtgewicht aller Beilagen darf das Ge-wicht des Trägerobjektes nicht überschreiten (Presse Distrubution Beilagen der Deutschen Post).

FFaallzzaarrtteennGefalzte Beilagen müssen im Kreuz-,Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Mehrseitige Bei-lagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seitehaben.

BBeesscchhnniitttt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfenam Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen.

PPllaattzziieerruunngg Eine Platzierung ist an die speziellen Voraussetzungen des Objektes und an die tech-nischen Möglichkeiten gebunden. Abstimmung erforderlich.

SSttaannddppoossiittiioonneenn Angeklebte Produkte (z.B. Postkarten) sind der Beilage grundsätzlich innen anzu-kleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf und Fuß der Beilage angeklebt werden. Post-karten müssen für besseren Halt im Strichleimungsverfahren angeklebt werden. Bei allen Beilagenmit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung notwendig.

DDrraahhttrrüücckkssttiicchhhheeffttuunngg//FFaallzzlleeiimmuunngg Die Draht- Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden.Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf kei-nesfalls kleiner sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein. Dünne Beilagen solltengrundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. Bei Verblockung durch Draht-Rückenheftung sind Mehrfachbelegungen nicht auszuschließen.

HHiinnwweeiissee zzuu FFrreemmddbbeeiillaaggeenn Fremdbeilagen, die der Zeitung ähneln (Papier, Format, Layout), be-dürfen der Abstimmung. Die jeweils aktuellen postalischen Bestimmungen sind zu berücksichtigen.

ZZuusscchhuussssmmeennggee Eine Zuschussmenge von mindestens 2% ist erforderlich.

FFeehhllbbeelleegguunngg Fehlstreuungen, Mehrfachbelegungen und Fehlbelegungen sind nicht völlig auszu-schließen, branchenüblich sind circa 2%. Der Zustand und die Art der Beilage beeinflussen dieFehlerquote.

PPrroobbeellaauuff Von der Richtlinie abweichende Beilagen (z.B. Sonderformate,Warenproben, spezielleFalzarten (Zickzack- und Fensterfalz), besondere Bedruckstoffe) bedürfen der Abstimmung undgegebenenfalls eines Testlaufs.

Prospektbeilagen

Exemplare bis 20 g 30 g 40 g 50 g

Grundpreis ¤ / 1.000 Ex. 94,00 103,50 117,00 131,20

Ortspreis ¤ / 1.000 Ex. 80,00 88,00 99,50 111,50

Postgebühren werden zusätzlich berechnet. Agenturprovision 15 %Allen aufgeführten Preisen ist die jeweilige Mehrwertsteuer zuzurechnen.

Page 5: Bz Tarif 2008

BZ

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VVeerrppaacckkuunngg uunndd AAnnlliieeffeerruunngg Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwand-freie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleisten. Eine zusätzlich notwendige manuelle Auf-bereitung wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt. Durch Druckfarbe zusammengeklebte, starkelektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werdenoder führen zu Fehlbelegungen. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten,Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht zu verarbeiten. Dieunverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 10 bis 12 cm (mindestens 50Exemplare) aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner La-gen darf nicht notwendig sein. Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.Wennbei nicht stapelfähigen Beilagen die Griffhöhe von ca. 10 bis 12 cm nicht erreicht werden kann,ist die zu praktizierende Alternative abzustimmen.

PPaalleettttiieerruunngg Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen ei-ne maximale Ladehöhe von 120 cm (einschließlich Schutzverpackung) nicht überschreiten. Beila-gen sind gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen das Ein-dringen von Feuchtigkeit zu schützen. Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und dieLagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken.Das Durchbiegen der Lagen ist durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen zu vermeiden.Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Hohlräume sind zu vermeiden.Wird der Paletten-stapel umreift oder schutzverpackt, dürfen die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umge-bogen werden. Zur Gewährleistung sind die Paletten an jeder Stirn- und Längsseite mit Paletten-zetteln im DIN A4-Format mit folgenden Angaben auszuzeichnen: (a) Absender- und Empfänger-anschrift, (b) Beilagentitel oder Artikelnummer/Motiv/Kundenname, (c) zu belegendes Objekt undzu belegende Ausgabe, (d) Exemplare pro Palette und Gewicht der Palette, (e) Paletten-Num-mer durchnummeriert

LLiieeffeerrsscchheeiinn Die Angaben auf dem Lieferschein müssen denen der Palettenzettel entsprechen.Der Lieferschein enthält das Gewicht, die Anzahl der Paletten, die Exemplarmengen der Teil- undGesamtmenge, ein Feld zur Dokumentation des Palettentauschs, ein Feld für Vermerke sowie diekorrekte Empfänger- und Absenderanschrift und Telefonnummer für eine Kontaktaufnahme. BeiTeillieferungen ist ab dem ersten Lieferschein für die folgenden Anlieferungen das jeweilige Da-tum und die Uhrzeit bei Empfänger auf dem Lieferschein anzugeben. Bei mehr als 3 Anlieferun-gen empfiehlt sich ein Versandplan über alle Teillieferungen.

Verpflichtung aus der Verpackungsordnung, Materialeinsatz Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken. Paletten undDeckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen. Palettenbänder sollen aus PE sein, Metallbän-der sind aus Unfallverhütungsgründen zu vermeiden. Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein.Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein. Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterialeingesetzt werden.

RRüücckknnaahhmmeevveerrppfflliicchhttuunngg uunndd EEnnttssoorrgguunnggsskkoosstteenn bbeeii TTrraannssppoorrttvveerrppaacckkuunnggeenn Der Lieferant vonBeilagen ist zur Rücknahme der Transportverpackungen verpflichtet. Zu Transportverpackungenzählen insbesondere Paletten, Folien, Zwischen- und Abdecklagen sowie Palettenbänder. DieRücklieferung der Transportverpackungen wird durch die Zeitungsdruckerei veranlasst oder eserfolgt die Mitnahme durch den Lieferanten anlässlich einer Folgelieferung bei der Zeitungsdru-ckerei. In beiden Fällen kann die sortenreine Erfassung von Verpackungsmaterialien oder eine ent-sprechende Nachsortierung vereinbart werden. Die Entsorgungskosten trägt der jeweils rücknah-mepflichtige Lieferant. Alternativ kann auch eine Entsorgung durch die Zeitungsdruckerei verein-bart werden (gegen Erstattung der Entsorgungskosten). In diesem Fall werden die reinen markt-üblichen Entsorgungskosten (ohne Transportkosten bis zur Annahmestelle) berechnet. Die Verein-barung einer Entsorgungskostenpauschale ist zulässig. Die Benennung von "Dritten" oder einerAnnahme-/Sammelstelle, die im Aufrag des Lieferanten dessen Rücknahmeverpflichtung erfüllt, istmöglich.AAnnlliieeffeerruunngg Die Anlieferung bei der Druckerei sollte frühestens 6 Werktage und muss spätestens3 Werktage vor dem Erscheinungstermin erfolgen. Kosten, die durch nicht termingerechte oderörtlich falsche Anlieferung der Beilagen oder verspäteten Rücktritt entstehen, trägt der Auftrag-geber. Die Anlieferung von bereits vorgewickelten Beilagen ist nur nach Abstimmung mit der ver-arbeitenden Druckerei möglich.BVDM Bundesverband Druck und Medien e.V. 2007

Sonstige Angaben1. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig.Wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben oder Fremdanzeigen enthalten, behält sichder Verlag die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor.2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Bei Vorlagemehrerer Beilagenaufträge für einen Tag können die Prospekte auch ineinander gesteckt der Zei-tung beigefügt werden. Bei Beilagen über 50 g behält sich der Verlag ein Schieberecht vor.3. Beilagen, die durch Format und Aufmachung bei dem Leser denEindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, dieentweder durch Format oder durch Aufmachung den Eindruck eines Bestandteiles des Anzeigen-teiles erwecken, müssen auf halbes Höchstformat gefalzt angeliefert werden.4. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Für Beilagen an bestimmten Tagenleistet der Verlag jedoch keine Gewähr. Der Verlag haftet nicht bei Verlust auf dem Vertriebswe-ge. Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaf-ten und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden.5. Überschüssige Beilagen werden am Erscheinungstag vernichtet.6. Bei nicht termingerechter Anlieferung sowie bei nicht fristgemäßem Rücktritt werden 35 %

Prospektbeilagen

Page 6: Bz Tarif 2008

BZ6Westmünsterland KOMPAKT

mm-Preise s/w Anzeigenteil Textteil (mind. 20 mm)

¤ / mm ¤ / mm

Grundpreis 4,44 17,76

Ortspreis 3,77 15,08

Grundpreis 1/1-Seite (3.360 mm) ¤ 14.918,40Ortspreis 1/1-Seite (3.360 mm) ¤ 12.667,20

mm-Preise Farbe Anzeigen ab 601 mm, ¤ / mm Anzeigen bis 600 mm, ¤ (Festpreis)Farbzuschlag auf den S/W-Preis

Zusatzfarbe/n 1 2 3 1 2 3

Grundpreis Farbe 5,33 5,99 6,44 534,- 930,- 1.200,-

Ortspreis Farbe 4,52 5,09 5,47 450,- 792,- 1.020,-

Nachlässe

Malstaffel Mengenstaffelfür mehrmalige Veröffentlichung für Abschlüssein einheitlicher Größe von mindestens

6 Anzeigen 5 % 3.000 mm 5 %

12 Anzeigen 10 % 5.000 mm 10 %

24 Anzeigen 15 % 10.000 mm 15 %

52 Anzeigen 20 % 20.000 mm 20 %

Allen aufgeführten Preisen ist die jeweilige Mehrwertsteuer zuzurechnen.

Beilagenbelegung auf Anfrage: Tel. 02861/944-100 (Melanie Cluse)

Vreden

Velen

HeidenReken

Raesfeld

IsselburgBocholt

Rhede

HeekAhaus

StadtlohnLegden

RosendahlBillerbeck

SüdlohnGescher

Coesfeld

Borken

Täglich über 200.000 Leser(2,5 Leser je Exemplar lt. MA)

verkaufte Auflage: 80.118(2. Quartal 2007)

Page 7: Bz Tarif 2008

BZ

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ZGM-Kombinationen

Wer die richtige Kombination wählt, hat beides -Vorteile und NachlässeDie ZGM-KOMBI ermöglicht, einzelne Lokalausgaben nach individuellenGegebenheiten zu belegen und Anzeigen zu einem günstigen Preis zu schalten.Alle Anzeigenaufträge, die zum Grund- oder Ortspreis abgerechnet werden undunverändert in Größe, Inhalt und Gestaltung am selben Tag in mehreren Ausgabender ZGM-Zeitungen erscheinen, erhalten einen Kombinachlass*.

* Der Kombinachlass wird für alle belegten Zeitungstitel gewährt,Kundenrabatt jedoch nur für die Ausgaben, für die ein Abschluss besteht. Anzeigenschluss ist 3 Tage vor Erscheinen.

5 % für 3 Ausgaben

7 % für 4 Ausgaben

10 % für 5 Ausgaben

Page 8: Bz Tarif 2008

BZ8Technische Angaben / Sonderformate Digitale Datenübermittlung

Satzspiegel 488 mm hoch / 322,5 mm breit1/1-Seite = 3.416 mm

Spaltenbreite 1 Spalte 43,5 mm 5 Spalten 229,5 mm2 Spalten 90,0 mm 6 Spalten 276,0 mm3 Spalten 136,5 mm 7 Spalten 322,5 mm4 Spalten 183,0 mm

Grundschrift 8 Punkt

Druckverfahren Offset-Rotationsdruck (ohne Trocknung)

Farben Euro-Skala Grundfarben Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz (geringf. Abweichungen vom Originalton vorbehalten)

Rasterweite 40 Linien / cm = 101 lpi, sw oder farbig

SonderformateStreifen-/Eckfeld- Mindestberechnung 560 mmanzeigen imTextteil Maximalformat 400 mm / 7 Spalten

Textteil-Anzeigen Mindestgröße 10 mm / 1 SpalteMaximalgröße 100 mm / 7 Spalten

Insel-Anzeigen Festgröße 150 mm / 3 SpaltenPlatzierung: im Kleinanzeigen-Markt

Titelfuß-Anzeigen Festgröße 100 mm / 2 Spalten, Titelseite unten rechtsZusatzfarben: bis zu 3 Zusatzfarben (Euro-Skala)

Panorama- Satzspiegel 488 mm hoch / 674 mm breitAnzeigen Mindestgröße 240 mm / 15 Spalten

Anzeigenschluss 3 Tage vor Erscheinen

KKoonnvveennttiioonneellll aallss FFoottooaabbzzüüggee ooddeerr FFiillmm ggeelliieeffeerrttee VVoorrllaaggeenn uunndd AAnnzzeeiiggeennmmüüsssseenn ddiiggiittaalliissiieerrtt wweerrddeenn;; hhiieerrbbeeii kkaannnn eess zzuu QQuuaalliittäättsseeiinnbbuußßeenn kkoommmmeenn!!AAllss kkoonnvveennttiioonneellllee VVoorrllaaggeenn wweerrddeenn DDrruucckkee ooddeerr FFoottooaabbzzüüggee bbeennööttiiggtt.. LLaasseerr--ooddeerr TTiinntteennssttrraahhllaauussddrruucckkee mmiitt RRaasstteerrmmoottiivveenn ooddeerr --ffllääcchheenn kköönnnneenn ffüürr ddiieePPrroodduukkttiioonn nniicchhtt vveerrwweennddeett wweerrddeenn..

DruckunterlagenBitte liefern Sie Ihre Druckunterlagen digital, bevorzugt als PDF-Datei nachPDF/X1a-Standard oder als PostScript- oder EPS-Datei. Dateien und auchOrdner benennen Sie bitte mit Namen „Inserent_TT_MM_JJJJ“.Vor der Übermittlung Ihrer Anzeige senden Sie uns bitte den Anzeigenauftraginkl. eines Anzeigenausdrucks, der Angabe des Datei-/Ordnernamens sowieName und Telefonnummer eines Ansprechpartners (Rückrufmöglichkeit bei evtl.fehlerhafter Übertragung etc.) an: Borkener Zeitung, Bahnhofstraße 6, 46325Borken oder per Fax unter 02861/944-109 oder -129.BBiittttee sseennddeenn SSiiee kkeeiinnee ooffffeenneenn DDaatteeiieenn.. WWiirr üübbeerrnneehhmmeenn kkeeiinnee VVeerraannttwwoorrttuunnggffüürr ddiiee WWeeiitteerrvveerraarrbbeeiittuunngg uunndd ddeenn DDrruucckk vvoonn AAnnzzeeiiggeenn uunndd GGrraaffiikkeenn,, ddiiee iinnooffffeenneenn DDookkuummeenntteenn ggeessttaalltteett uunndd aann uunnss ggeessaannddtt wwuurrddeenn..Technische InformationenPostScript-/EPS keine vorseparierten Dateien, Schriften

einbetten oder in Zeichenwege umwandelnBilddaten-Mindestauflösung Farb- und Graustufen 200 dpi,

Strich 600 dpi,Strich mit Raster 1200 dpi

Linienstärke > 0,3 PunktTonwerte > 10 %Druckpunktzuwachs 26 %Gesamtfarbauftrag 240 % im CMYK-Composite-ModusFarben HKS-Farben aus CMYK-Äquivalenten anlegen,

keine RGB-, LAB- und Duplex-Daten, Pantoneoder eigene Zielfarbprofile verwenden.

Digitale ÜbermittlungLeonardo Pro 02861/944-195 und 02861/944-196FritzData 02861/944-197 (Protokoll Eurofile)E-Mail [email protected] Leitungen sind rund um die Uhr empfangsbereit.Ansprechpartner Isabell Raschke, Tel. 02861/944-180

Page 9: Bz Tarif 2008

BZ

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungenfür Anzeigen und Prospektbeilagen inZeitungen und Zeitschriften

„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgen-den Allgemeinen Geschäftsbedingungen istder Vertrag über die Veröffentlichung eineroder mehrerer Anzeigen eines Werbung-treibenden oder sonstigen Inserenten in einerDruckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffent-lichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags-abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelnerAnzeigen eingeräumt, so ist der Auftraginnerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die ersteAnzeige innerhalb der in Satz 1 genanntenFrist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw.der in Ziffer 2 genannten Frist auch über dieim Auftrag genannte Anzeigenmenge hinausweitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwai-ger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedzwischen dem gewährten und dem der tat-sächlichen Abnahme entsprechenden Nach-lass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattungentfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhererGewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengenwerden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Prospekt-beilagen, die erklärtermaßen ausschließlich inbestimmten Nummern, bestimmten Ausgabenoder an bestimmten Plätzen der Druckschriftveröffentlicht werden sollen, müssen sorechtzeitig beim Verlag eingehen, dass demAuftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag aufdiese Weise nicht auszuführen ist. RubrizierteAnzeigen werden in der jeweiligen Rubrik ab-gedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichenVereinbarung bedarf.

7.Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mitmindestens drei Seiten an den Text und nichtan andere Anzeigen angrenzen.

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellenGestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,werden als solche vom Verlag mit dem Wort„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmeneines Abschlusses – und Beilagenaufträgewegen des Inhalts, der Herkunft oder dertechnischen Form nach einheitlich, sachlichgerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetzeoder behördliche Bestimmungen verstößtoder deren Veröffentlichung für den Verlagunzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge,die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nachVorlage eines Musters der Beilage und derenBilligung bindend. Beilagen, die durch Formatoder Aufmachung beim Leser den Eindruckeines Bestandteils der Zeitung oder Zeit-

schrift erwecken oder Fremdanzeigen enthal-ten, werden nicht angenommen.

Die Ablehnung eines Auftrages wird demAuftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzei-gentextes und einwandfreier Druckunterlagenoder der Beilagen ist der Auftraggeberverantwortlich. Für erkennbar ungeeigneteoder beschädigte Druckunterlagen fordertder Verlag unverzüglich Ersatz an.

Der Verlag gewährleistet die für den belegtenTitel übliche Druckqualität im Rahmen derdurch die Druckunterlagen gegebenenMöglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teil-weise unleserlichem, unrichtigem oder bei un-vollständigem Abdruck der Anzeige Anspruchauf Zahlungsminderung oder eine einwand-freie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß,in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigtwurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oderist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei,so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zah-lungsminderung oder Rückgängigmachung desAuftrages. Schadensersatzansprüche aus posi-tiver Forderungsverletzung, Verschulden beiVertragsabschluss und unerlaubter Handlungsind – auch bei telefonischer Auftragser-teilung – ausgeschlossen; Schadensersatz-ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistungund Verzug sind beschränkt auf Ersatz desvorhersehbaren Schadens und auf das für diebetreffende Anzeige oder Beilage zu zahlendeEntgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobeFahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetz-

lichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.Eine Haftung des Verlages für Schäden wegendes Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibtunberührt.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftetder Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; inden übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleutendie Haftung für grobe Fahrlässigkeit demUmfang nach auf den vorhersehbaren Scha-den bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen-entgelts beschränkt.

Reklamationen müssen – außer bei nichtoffensichtlichen Mängeln – innerhalb von vierWochen nach Eingang der Rechnung geltendgemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrück-lichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeberträgt die Verantwortung für die Richtigkeit derzurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag be-rücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihminnerhalb der bei der Übersendung desProbeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvor-schriften gegeben, so wird die nach Art derAnzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöheder Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlungleistet, wird die Rechnung sofort, möglichstaber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzei-ge übersandt.

Page 10: Bz Tarif 2008

BZ10Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis-liste ersichtlichen vom Empfang der Rechnungan laufenden Frist zu bezahlen, sofern nichtim einzelnen Fall eine andere Zahlungsfristoder Vorauszahlung vereinbart ist. EtwaigeNachlässe für vorzeitige Zahlung werden nachder Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung wer-den Zinsen sowie die Einziehungskosten be-rechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzugdie weitere Ausführung des laufenden Auftra-ges bis zur Bezahlung zurückstellen und fürdie restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlan-gen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an derZahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist derVerlag berechtigt, auch während der Laufzeiteines Anzeigenabschlusses das Erscheinenweiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf einursprünglich vereinbartes Zahlungsziel vonder Vorauszahlung des Betrages und von demAusgleich offenstehender Rechnungsbeträgeabhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung fürgestaltete Anzeigen auf Wunsch einen Anzei-genbeleg; bei Wiederholungsanzeigen nur vonder ersten Anzeige. Kann ein Beleg nichtmehr beschafft werden, so tritt an seineStelle eine rechtsverbindliche Bescheinigungdes Verlages über die Veröffentlichung undVerbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellterDruckvorlagen und Zeichnungen sowie fürvom Auftraggeber gewünschte oder zuvertretende erhebliche Änderungenursprünglich vereinbarter Ausführungen hatder Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann beieinem Abschluss über mehrere Anzeigen einAnspruch auf Preisminderung hergeleitetwerden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mitder ersten Anzeige beginnenden Insertions-jahres die in der Preisliste oder auf andereWeise genannte durchschnittliche Auflageoder – wenn eine Auflage nicht genannt ist –die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeit-schriften gegebenenfalls die durchschnittlichtatsächlich verbreitete) Auflage des vergange-nen Kalenderjahres unterschritten wird. EineAuflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wennsie bei einer Auflage

■ bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.■ bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.■ bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.■ über 500.000 Exemplaren 5 v. H.

beträgt.

Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,wenn der Verlag dem Auftraggeber von demAbsinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnisgegeben hat, dass dieser vor Erscheinen derAnzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag fürdie Verwahrung und rechtzeitige Weitergabeder Angebote die Sorgfalt eines ordentlichenKaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefeauf Ziffernanzeigen werden nur auf dem nor-malen Postweg weitergeleitet.

Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vierWochen aufbewahrt. Zuschriften, die indieser Frist nicht abgeholt sind, sendet derVerlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.

19. Druckvorlagen werden nur auf besondereAnforderung an den Auftraggeber zurück-gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endetdrei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. ImGeschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischenPersonen des öffentlichen Rechts oder beiöffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist beiKlagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.Soweit Ansprüche des Verlages nicht imMahnverfahren geltend gemacht werden,bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist derWohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt desAuftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, imZeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oderhat der Auftraggeber nach Vertragsschluss sei-nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltaus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Ver-lages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrageserkennt der Auftraggeber die Allgemeinenund die Zusätzlichen Geschäftsbedingungensowie die Preisliste des Verlages an.

b) Anzeigen von Handel, Handwerk undGewerbe, deren Auftraggeber in unseremVerbreitungsgebiet ansässig sind, AmtlicheBekanntmachungen und Anzeigen gemeinnüt-ziger Unternehmen werden zum ermäßigtenAnzeigenpreis abgerechnet. Eine Provisionkann Werbemittlern davon nicht gewährtwerden. Diese Anzeigen werden jedoch

provisioniert, wenn die Abrechnung zumGrundpreis erfolgt.

c) Voraussetzung für eine Provisionszahlungan Werbungsmittler ist, dass der Auftragunmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wirdund Text bzw. Druckunterlagen auch von ihmgeliefert werden. Die Werbemittler undWerbeagenturen sind verpflichtet, sich in ih-ren Angeboten, Verträgen und Abrechnungenmit den Werbungtreibenden an die Preislistedes Verlages zu halten. Die vom Verlaggewährte Mittlerprovision darf an dieAuftraggeber weder ganz noch teilweiseweitergegeben werden.

d) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichnetenNachlässe werden nur für die innerhalb einesJahres erscheinenden Anzeigen eines Wer-bungtreibenden gewährt. Die Frist beginntmit dem Erscheinen der ersten Anzeige. DieBelegung von Bezirks- bzw.Teilausgaben odersonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenenPreisen gilt als gesonderter Auftrag; für diebetreffende Ausgabe oder Kombination istein gesonderter Abschluss zu tätigen.

e) Der Werbungtreibende hat rückwirkendAnspruch auf den seiner tatsächlichenAbnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfristentsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginnder Frist einen Abschluss getätigt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass vonvornherein berechtigt. Die Ansprüche aufNachvergütung oder Nachbelastung entfallen,wenn sie nicht binnen drei Monaten nachAblauf des Abschlussjahres geltend gemachtwerden.

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BZ

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

f) Nicht sofort erkennbare Mängel derDruckunterlagen, die erst beim Druckvorgangdeutlich werden, begründen für den Auftrag-geber keinen Anspruch auf Zahlungs-minderung oder Ersatz wegen ungenügendenAbdrucks.

g) Änderungen oder Stornierungen sindschriftlich mit genauer Angabe des Textes undder Ausgabe spätestens bis zum Anzeigen-schlusstermin, bei Beilagenaufträgen 4Wochen vor dem Streutermin, zu über-mitteln. Bei Abbestellung gehen ggf. bereitsentstandene Herstellungs- oder Vorberei-tungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

h) Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der erstenVeröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zah-lungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen,wenn der Auftraggeber nach der ersten Ver-öffentlichung nicht sofort reklamiert hat. Wirdder Auftraggeber aufgrund einer von ihmwegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltensabgegebenen Unterlassungserklärung oderVerurteilung auf Zahlung in Anspruch genom-men, haftet der Verlag nur insoweit für Ersatz,als er den die Zahlung auslösenden Wettbe-werbsverstoß bei der Bearbeitung einer inAuftrag gegebenen wettbewerbsrechtlich ein-wandfreien Anzeige vorsätzlich oder grobfahrlässig begangen hat. Gibt der Auftraggeber keinen Hinweis auf einen Fehler in einerveröffentlichten Anzeige und erscheint einewiederholte oder im Wesentlichen gleicheFolgeanzeige wettbewerbswidrig, ist eineHaftung des Verlages ausgeschlossen.

i) Platzierungswünsche werden nach dengegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Eine

textanschließende Unterbringung blattbreiter Streifenanzeigen ist bei Formaten ab 100 mmHöhe und nach vorheriger Vereinbarungmöglich. Die Auswahl bestimmter Textseitenund ein Ausschluss von Wettbewerbsanzeigenkönnen nicht verbindlich vereinbart werden.Eckfeldanzeigen, die eine Höhe ab 400 mmerreichen, werden in den Raum gestellt undblatthoch berechnet.

k) Für Sonderseiten und -rubriken, für in die-ser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen,Kombinationsabschlüsse und Jahresabschlüsseab 150.000 mm sowie für Kombinationen mitanderen Titeln und bei Beilagenaufträgen ab2 Millionen Exemplaren können vom Verlagabweichende Preise festgelegt werden. Diesgilt auch für Anzeigen, die in Sonderseiten –aus Anlass von Jubiläen, Eröffnungen, Ausstel-lungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen –erscheinen; soweit solche Veröffentlichungenvon der Anzeigenleitung veranlasste redaktio-nell gestaltete Beiträge enthalten, ist das hier-für seitens der einzelnen Auftraggeber anteiligzu zahlende Entgelt in dem festgelegten Preisenthalten; auf Ziffer 7., zweiter Satz, wirdhingewiesen.

l) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässig-keit von Text und Bild der Anzeige über-nimmt der Auftraggeber die Haftung; er hatden Verlag von Ansprüchen Dritter freizu-stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dieKosten der Veröffentlichung einer Gegendar-stellung, die sich auf tatsächliche Behauptun-gen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu erstatten und zwar nach Maßgabe der jeweilsgültigen Preisliste.

m) Der Auftraggeber ist damit einverstanden,dass die von ihm stammenden Texte ergän-zend zu der Veröffentlichung in Druck-schriften ebenfalls in elektronischen Medienverbreitet werden.

n) Änderungen der Anzeigenpreisliste werdenmit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auchfür laufende Aufträge wirksam.

Zusätzliche Geschäftsbedingungenfür die digitale Übermittlungvon Druckunterlagen für Anzeigen

Digitale Druckunterlagen für Anzeigen sindsolche, welche per Datenträger (z.B. Dis-ketten, Cartridges, CD-ROM), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z.B. ISDN,E-Mail) an den Verlag papierlos übermitteltwerden.

Unerwünschte Druckresultate (z.B. fehlendeSchriften, falsche Rasterweite), die sich aufeine Abweichung des Auftraggebers von denEmpfehlungen des Verlages zur Erstellung undÜbermittlung von Druckunterlagen zurück-führen lassen (siehe „Technische Angaben“und „Digitale Datenübermittlung“ in dieserPreisliste), führen nicht zu Gewährleistungs-ansprüchen, insbesondere zu keinem Preis-minderungsanspruch.

Für die Übertragung von digital übermitteltenDruckvorlagen bevorzugt der Verlag geschlos-sene Dateien mit inkludierten Schriften, alsosolche Dateien, an denen der Verlag inhaltlichkeine Möglichkeiten der Veränderung hat.

Bei der Übermittlung von mehreren zusam-mengehörenden Dateien hat der Auftragge-ber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateieninnerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses(Ordner, siehe „Digitale Datenübermittlung“in dieser Preisliste), gesendet bzw. gespeichertwerden.

Digital übermittelte Druckvorlagen für Farb-anzeigen können nur mit einem für den Zei-tungsdruck farbverbindlich erstellten Papier-proof zuverlässig verarbeitet werden. OhneFarbproof sind Farbabweichungen unvermeid-bar. Der Auftraggeber kann hieraus keinerleiGewährleistungsansprüche geltend machen,insbesondere keinen Preisminderungs-anspruch.

Der Auftraggeber hat vor einer digitalenÜberrmittlung von Druckunterlagen dafürSorge zu tragen, dass die zu übermittelndenDaten frei von eventuellen Computervirensind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm über-mittelten Datei Computerviren, wird dieseDatei sofort gelöscht, ohne dass der Auftrag-geber hieraus Ansprüche geltend machenkönnte. Der Verlag behält sich zudem vor, denAuftraggeber auf Schadensersatz in Anspruchzu nehmen, wenn durch solche durch denAuftraggeber infiltrierte Computerviren demVerlag Schäden entstehen.

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12BZAnsprechpartner in Sachen Anzeigen- und Prospektbeilagenwerbung

Thomas EnningTel. 02861/944-123 en

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Franz SeelwischeTel. 02861/944-122 se

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Heribert HorstmannTel. 02861/944-120 ho

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Daniel ThesingTel. 02861/944-121 th

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Isabell GödingTel. 02861/944-124 go

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Ariane FischbachTel. 02861/944-102 fis

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Andrea WorlitzTel. 02861/944-103 w

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Melanie CluseTel. 02861/944-100 cl

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Für Geschäftsanzeigen

Für Privatanzeigen, Agentur- und Beilagenaufträge