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Einfach abrechnen über das Internet Februar 2008 Deutsches Medizinrechenzentrum Einfach und günstig abrechnen Unschlagbar günstig abrechnen Immer mehr sonstige Leistungserbringer sind verpflichtet, mit den gesetzlichen Krankenkassen elektronisch abzurechnen. Wer das nicht kann, zahlt 5 Prozent des Bruttoumsatzes. Das wollen wir verhindern Inhalt Seite 1 Vorteile des DMRZ. Warum sich unser Service lohnt Seite 2 Kosten und Preisvergleich Seite 3-6 So funktioniert die Abrechnung Schritt für Schritt Seite 7 Online-Schnittstelle: So nutzen Sie Ihre Software weiter Kontakt Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und sichern sich die Vorteile Warum sollten Taxiunternehmen, Krankentransporte und Rettungsdienste mit dem DMRZ elektronisch abrechnen? Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist für Leistungserbringer aus dem Bereich Krankentransport eine lästige Pflicht. Unternehmen, die eine herkömmliche Abrechnungssoftware einsetzen, müssen diese zudem immer auf den neusten Stand bringen. Das kostet Zeit und Nerven. Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen Sie nun bequem und einfach per Internet ab und brauchen sich um Updates nicht mehr zu kümmern. Einfach auf der Webseite des DMRZ einloggen, Daten eingeben und das Geld von der Kasse landet spätestens nach 30 Tagen auf dem Konto. Das ist nicht nur einfacher, sondern auch unschlagbar günstig: Durch diese Abrechnungsform sparen Sie im Vergleich zur Beauftragung eines Abrechnungszentrums bis zu 3 Prozent Ihres Jahresbruttoumsatzes. Weiter auf Seite 2 Spätestens nach 30 Tagen bekommen Sie bei unserem Service das Geld von den Kostenträgern

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Unsere Leistungen im Bereich des Krankentransports

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Einfach abrechnen über das Internet Februar 2008

Deutsches Medizinrechenzentrum Einfach und günstig abrechnen

Unschlagbar günstig abrechnen Immer mehr sonstige Leistungserbringer sind verpflichtet, mit den gesetzlichen Krankenkassen elektronisch abzurechnen. Wer das nicht kann, zahlt 5 Prozent des Bruttoumsatzes. Das wollen wir verhindern

Inhalt

Seite 1 Vorteile des DMRZ. Warum sich unser Service lohnt

Seite 2 Kosten und Preisvergleich

Seite 3-6 So funktioniert die Abrechnung Schritt für Schritt

Seite 7 Online-Schnittstelle: So nutzen Sie Ihre Software weiter

Kontakt Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und sichern sich die Vorteile

Warum sollten Taxiunternehmen, Krankentransporte und Rettungsdienste mit dem DMRZ elektronisch abrechnen?

Die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist für Leistungserbringer aus dem Bereich Krankentransport eine lästige Pflicht. Unternehmen, die eine herkömmliche Abrechnungssoftware einsetzen, müssen diese zudem immer auf den neusten Stand bringen. Das kostet Zeit und Nerven. Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) rechnen Sie nun bequem und einfach per Internet ab und brauchen sich um Updates nicht mehr zu kümmern. Einfach auf der Webseite des DMRZ einloggen, Daten eingeben und das Geld von der Kasse landet spätestens nach 30 Tagen auf dem Konto. Das ist nicht nur einfacher, sondern auch unschlagbar günstig: Durch diese Abrechnungsform sparen Sie im Vergleich zur Beauftragung eines Abrechnungszentrums bis zu 3 Prozent Ihres Jahresbruttoumsatzes.

Weiter auf Seite 2

Spätestens nach 30 Tagen bekommen Sie bei unserem Service das Geld von den Kostenträgern

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So einfach klappt die Abrechnung mit dem DMRZ Februar 2008

Es sind keine Updates mehr nötig. Darum kümmern wir uns. Erst kürzlich kam es zu einer einschneidenden Änderung für medizinische Leistungserbringer bei der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Durch die am 1. Februar in Kraft getretene Technische Anlage in der Version 6.0 (TA 6) veränderten sich auch die Abrechnungsmodalitäten für Krankentransportleistungen. Beispielsweise müssen nun für jede Fahrt Abhol- und Zielort angegeben werden. Wer eine herkömmliche Software für die Abrechnung nutzt, war gezwungen diese auf den neusten Stand bringen und ein Update einspielen, denn ansonsten werden Rechnungen von der Kasse nicht mehr bezahlt. Das ist aufwendig, kostet Zeit und nicht jeder ist mit der Software so vertraut, dass es auf Anhieb klappt. „Mit unserem Service können Sie sich Software-Updates sparen“, sagt Thomas Gazda, Geschäftsführer des Deutschen Medizinrechenzentrums.

Durch das transparente „Pay-Per-Use“ Verfahren ist unser Dienst so günstig. Nur wenn Sie das System nutzen, entstehen Ihnen auch Kosten. Wir möchten möglichst viele Leistungserbringer erreichen, vom kleinen Podologen bis zum großen Home Care Unternehmen. Für jeden Leistungserbringer soll sich die Nutzung unserer Services lohnen. Weiterer Vorteil unserer Internet-Lösung: Treten bei Ihnen Fragen zur Handhabung auf, können wir in der Software sofort zentral reagieren und gleichartige Fragestellungen für die Zukunft vermeiden. Gleichzeitig optimieren wir damit die Qualität der Software.

Unser Service ist richtig günstig und Sie sparen Geld

Umsatz p.a. in Euro Kosten DMRZ 10.000 50* 25.000 125* 50.000 250* 80.000 400*

120.000 600**

Mit der Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums sparen Sie viel Geld

im Vergleich zu Standard-Software

Preise zzgl. Der gesetzlichen Mwst **Umsatz ab 120.000 p.a.: Fragen Sie uns nach

einem individuellen Angebot!

Was kostet der Abrechnungsservice? Unser Abrechnungsservice kostet Sie 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme einer Rechnung. Bei einer Rechnung über 100 Euro berechnen wir Ihnen also 50 Cent. Das ist nicht viel. Bei der Abrechnung in Papierform werden Ihnen dagegen von den Krankenkassen 5 Prozent der Bruttorechnungssumme abgezogen, also 5 Euro – sofern die Krankenkasse die elektronische Abrechnung nach §302 zur Pflicht gemacht hat.

Im Vergleich zu vielen anderen Abrechnungszentren ist das Deutsche

Medizinrechenzentrum sehr günstig. Ab einem Jahresumsatz von 120.000 Euro unterbreiten wir

Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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So einfach klappt die Abrechnung mit dem DMRZ Februar 2008

Die Abrechnung ist ganz einfach. Begleiten Sie uns.

Aufgrund der starken Nachfrage zu unserem Abrechnungsservice im Internet und den zahlreichen Anfragen dazu, haben wir Ihnen die Eckpunkte unseres Angebots noch einmal zusammengefasst und beantworten die häufigsten Fragen.

Wir beginnen mit der Anmeldung und der Eingabe der ersten Abrechnungsfälle. Schritt für Schritt lernen Sie auf den folgenden

Seiten die Vorgehensweise.

Wie funktioniert die Anmeldung beim DMRZ?

1. Zunächst einmal benötigen Sie einen Computer mit Internet-Anschluss und den Internet-Explorer von Microsoft, der standardmäßig in Windows integriert ist. Damit rufen Sie die Seite www.dmrz.de auf. Wenn Sie noch nicht mit uns abrechnen, können Sie einen kostenlosen Zugang mit einem Klick auf den Link „Jetzt kostenlos anmelden“ beantragen.

2. Es erscheint ein Formular, in das Sie die Daten Ihres Unternehmens eingeben und uns auch Ihr Institutionskennzeichen (IK) mitteilen. Nur mit Ihrem IK, das Sie unter den medizinischen Leistungserbringern eindeutig identifiziert, können Sie elektronisch mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Verfügen Sie bisher noch nicht über ein Institutionskennzeichen, beantragen Sie dies bitte bei der Sammel- & Verteilstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen: Telefon 02241/2311275, Telefax: 022 41/231334

3. Bei der Auswahl des Passwortes müssen Sie aus Sicherheitsgründen darauf achten, dass dies mindestens sechs Zeichen umfasst, wobei ein Zeichen davon kein Buchstabe sein darf. Nachdem Sie unsere Nutzungsvereinbarungen gelesen und mit einem Häkchen bestätigt haben, klicken Sie auf die Schaltfläche „Anmelden“. Übrigens: Ihre persönlichen Daten sind bei uns gut aufgehoben. Als Abrechnungsstelle für medizinische Leistungserbringer haben wir uns verpflichtet, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte zu geben.

4. Hat alles geklappt, dann bekommen Sie von uns eine E-Mail mit dem Registrierungsantrag zugesendet. Als Abrechnungsstelle müssen wir uns von Ihrer Identität überzeugen. Das ist aber kein Problem: Senden Sie uns einfach eine Kopie des Vergabebescheids für Ihr Institutionskennzeichen (IK), und eine Kopie Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins per Post. Auch den zuvor unterschriebenen Registrierungsantrag, den Sie per E-Mail bekommen haben, legen Sie dazu. Unsere Anschrift lautet: Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH, Rheydter Str. 73, 41515 Grevenbroich.

In nur 10 Minuten arbeiten Sie mit der

Plattform wie ein Profi

se.

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So einfach klappt die Abrechnung mit dem DMRZ Februar 2008

5. Wenn die Unterlagen bei uns eingetroffen sind, werden sie von uns auf Richtigkeit überprüft. Ist alles in Ordnung, dann bekommen Sie eine Liste mit TAN-Nummern kostenlos auf dem Postweg zugeschickt. Wer Online Banking betreibt, weiß genau was eine Tan-Nummer ist. Dabei handelt es sich um eine 6stellige Nummer, die auf einem Bogen aufgelistet ist. Eine TAN-Nummer kann nur einmalig genutzt werden. Mit der TAN-Liste können Sie sich in unseren Abrechnungsdienst einloggen. Dazu geben Sie Ihren bei der Anmeldung gewählten Benutzernamen und das dazugehörige Passwort ein. Sind diese Angaben in Ordnung, sehen Sie das Eingabefeld für die TAN-Nummer. Dabei wird immer eine bestimmte Nummer abgefragt, die Sie auch auf Ihrer TAN-Liste finden. Geben Sie die Nummer ein und klicken auf die Schaltfläche „Weiter“.

Abrechnungsvereinbarung und Guthaben aufladen

1. Jetzt sehen Sie die eigentliche Software zur Abrechnung mit den Kostenträgern in Ihrem Internet-Explorer. Sie sind direkt mit unserem Dienst verbunden. In der Maske „DMRZ Assistent“ finden Sie nützliche Tipps und Hinweise. Sie können nun alle Funktionen unverbindlich testen und haben natürlich auch Zugang zu unserer kostenlosen telefonischen Hotline. Wenn Sie sich für unseren Abrechnungsservice entscheiden, finden Sie in der Maske „DMRZ Assistent“ die Abrechnungsvereinbarung, die Sie bitte ausdrucken und uns unterschrieben per Post oder Fax zukommen lassen. Darin bestätigen Sie uns, dass wir Ihre Rechnungen in Ihrem Namen an eine Annahmestelle versenden dürfen. Sie verpflichten sich darüber hinaus zu nichts und gehen keine vertragliche Bindung ein. Wenn die Abrechnungsvereinbarung bei uns angekommen ist, bekommen Sie eine entsprechende E-Mail.

Rechtliches: Was passiert, wenn...

Der Datenaustausch nach § 302 des deutschen Sozialgesetzbuches (SGB V) strebt die elektronische Abrechnung mit den Krankenkassen an. Er betrifft alle so genannten Sonstigen Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen. Bereits im Jahr 1992 hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes die Krankenkassen verpflichtet, künftig nur noch dann Leistungen zu vergüten, wenn die entsprechende Abrechnung auf „maschinenlesbaren oder maschinell verwertbaren Datenträgern“ erfolgt. Die Vorschriften, die sich in den §§ 302 und 303 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) finden, gelten für alle sonstigen Leistungserbringer. Im Detail werden die Leistungserbringer von Heilmitteln, Hilfsmitteln sowie nichtärztlichen Dialysesachleistungen dadurch zur elektronischen Abrechnung verpflichtet. Auch betroffen sind die Bereiche der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfen, Erbringer von Krankentransportleistungen sowie Hebammen und

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So einfach klappt die Abrechnung mit dem DMRZ Februar 2008

2. Ist die Abrechnungsvereinbarung bei uns eingegangen, schalten wir Ihr Zugangskonto frei. Um abrechnen zu können, müssen Sie jetzt nur noch Ihr Zugangskonto aufladen. Wir arbeiten mit einem so genannten Prepaid-Verfahren. Dabei gehen Sie mit einem von Ihnen frei wählbaren Betrag in monetäre Vorleistung, was uns eine Zahlungsgarantie sichert und für beide Seiten sehr günstig ist. Um Ihr Zugangskonto aufzuladen steht Ihnen der Menüpunkt „Kontostatus“ zur Verfügung. Hier sehen Sie später auch immer, wie viel Sie bereits von Ihren Guthaben verbraucht haben. Die Abbuchung der prozentualen Gebühren erfolgt immer dann von Ihrem Konto, wenn Sie Rechnungen erstellen. Sie können den Rechnungsservice solange nutzen, bis das Guthaben auf Ihrem Konto erschöpft ist. Das Aufladen Ihres Guthabens erfolgt durch einfache Bank-Überweisung.

Jetzt kann es losgehen: Die Dateneingabe

1. Die Formalien sind erledigt und Sie können damit beginnen, die ersten Einzelrechnungen einzugeben. Das geht sehr einfach und funktioniert über die Schaltfläche „Abrechnungsfälle/Neuer Datensatz“. Geben Sie beispielsweise in dem nun sichtbaren Formular im Feld „IK Kasse“ die Kassennummer der Versicherten ein, für die Sie abrechnen wollen. Diese Nummer finden Sie auf der Versichertenkarte. Anhand dieser Nummer bestimmen wir automatisch den Kostenträger, die Datenannahmestelle für den elektronischen Datenaustausch und die zuständige Rechnungsprüfstelle. Sie müssen sich also um diese Angaben nicht kümmern.

2. Um Ihnen unnötige Tipparbeit zu ersparen, haben wir eine intelligente Schnellerfassung integriert, die Ihnen die Eingabe der einzelnen Fahrten erleichtert. Die Versichertendaten werden bei der Belegerfassung automatisch als Stammdaten zur Verfügung gestellt und stehen damit nach einmaliger Eingabe stets zur Auswahl. Das gleiche gilt für die verschiedenen von Ihnen eingegebenen Abhol- und Zielorte für den Versicherten. Die Eingabe von gleichartigen Fahrten, z.B. bei Dialyse- oder Bestrahlungspatienten, ist damit in Windeseile erledigt.

3. Um einen Abrechnungsfall abzuspeichern, klicken Sie auf die Schaltfläche „Speichern“. Wenn Sie alle Abrechnungsfälle eingegeben haben, die Sie berechnen wollen, dann können Sie einfach per Mausklick einen Rechnungslauf durchführen. Dabei werden alle von Ihnen angelegten Abrechnungsfälle zu Rechnungen pro Kostenträger gruppiert und von unserem System elektronisch an die jeweils zuständige Datenannahmestelle gesendet. Sie müssen sich also nicht um verschlüsselten Datentransfer per E-Mail oder den Diskettenversand kümmern, das übernehmen wir für Sie. Normalerweise führen Sie einen Rechnungslauf einmal im Monat aus, um so monatliche Sammelrechnungen pro Kostenträger zu erstellen.

Weiter geht’s

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So einfach klappt die Abrechnung mit dem DMRZ Februar 2008

4. Fast fertig. Nachdem Ihre Rechnungen von uns elektronisch an die Datenannahmestelle versandt wurden, müssen Sie die Rechnungen nur noch postalisch an die zuständigen Rechnungsprüfstellen versenden. Auch hierbei hilft Ihnen unser System. Öffnen Sie die Maske „Rechnungen". Die neuen Rechnungen erscheinen nun in der Listendarstellung an erster Stelle. Rechts in der Listendarstellung finden Sie für jede Rechnung eine Schaltfläche zum Drucken des Rechnungsbegleitzettels und der Rechnung. Klicken Sie für jede Rechnung auf diese Schaltfläche, um Rechnungsbegleitzettel und die dazugehörige Rechnung auszudrucken.

5. Auf dem Ausdruck der Rechnung finden Sie Rechnungsnummer und Belegnummern. Übertragen Sie diese Nummern auf die zugehörigen Rechnungsbegleitenden Unterlagen - also Transportscheine und gegebenenfalls Genehmigungen - um der Rechnungsprüfstelle die Zuordnung zu den Rechnungsdaten zu ermöglichen. Verwenden Sie die dazu vorgesehehen Felder auf den Unterlagen, sofern vorhanden. Jetzt versenden Sie die Rechnung, den Rechnungsbegleitzettel und die rechnungsbegleitenden Unterlagen postalisch an die Rechnungsprüfstelle, die im Adressfenster auf dem Rechnungsbegleitzettel von unserem System bereits vorgegeben wurde. Die Papiere sollten Sie wie folgt sortieren;

1. Rechnungsbegleitzettel als Deckblatt 2. Rechnung 3. Rechnungsbegleitende Unterlagen in Reihenfolge der Belegnummern

Sie haben es geschafft. Ihre Rechnungen werden nun von der zuständigen Prüfstelle weiterverarbeitet und wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie Ihr Geld in der Regel nach spätestens 30 Tagen.

Bei der elektronischen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen gibt es ab dem 1.Februar 2008 eine einschneidende Änderung für alle sonstigen Leistungserbinger. Die neue Technische Anlage in der Version 6.0 (TA 6) will für mehr Klarheit bei der Abrechnung sorgen und die Rechnungsprüfung vereinfachen. Wer als Leistungserbinger elektronisch nach § 302 SGB V abrechnet und nicht auf die neue Version umsteigt, dessen Rechnungen werden ab dem 1. Februar von den gesetzlichen Kassen nicht mehr bezahlt. Doch wie klappt das Update und was kostet der Service? Thomas Gazda, Geschäftsführer des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) gibt Auskunft und Tipps, auf was sie achten müssen, damit die eingereichten Rechnungen auch weiterhin bezahlt werden.

Frage: Zwar fordern mittlerweile 70 Prozent der Krankenkassen den elektronischen Datenträgeraustausch, aber nicht in einheitlicher Form. Was wird die TA 6.0 daran ändern? Thomas Gazda: Mit der TA6 werden die Daten erstmals abhängig von den Leistungserbringergruppen übermittelt. Beispielsweise unterscheiden sich dann Inhalt und Aufbau der elektronischen Abrechnungsdaten für Hilfsmittel, die von Sanitätshäusern abgerechnet werden, von Abrechnungsdaten für Heilmittel von Physiotherapeuten. Abhängig von der Leistungserbringergruppe müssen daher auch recht unterschiedliche Werte an die Kostenträger übermittelt werden.

Frage: Gibt es auch eine bequemere Art des Umstiegs, besonders für alle Leistungserbinger, die sich nicht so gut mit dem heimischen Rechner auskennen? Thomas Gazda: Ich möchte unsere Lösung an dieser Stelle nicht über alle Maßen loben, doch es steht fest, dass wir derzeit die einzige Abrechnungsstelle sind, mit dem man als Leistungserbinger direkt per Internet und dem Internet-Browser abrechnen kann. Alle Updates sind hier inklusive, d.h. weder mit Kosten noch mit Aufwand für unsere Kunden verbunden. Da die Software zentral auf unseren Servern läuft, nehmen wir notwendige Updates selber vor – ohne Aufwand für unsere Kunden

Neue Technische Anlage in Version 6. Was ist das?

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So einfach klappt die Abrechnung mit dem DMRZ Februar 2008

Eine Online-Schnittstelle für Ihre Software bieten wir natürlich auch. Laden Sie Rechnungen aus Ihrer Branchensoftware per Mausklick in das Online-System des DMRZ.

Unser Online-Abrechnungszentrum bereitet Ihre Daten zur elektronischen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nach §301a und §302 SGB V auf. Dazu ist keinerlei zusätzliche Software auf Ihren Rechnern erforderlich.

Viele von Ihnen werden das Problem kennen: Wenn Sie im medizinischen Dienstleistungsbereich eine Branchenlösung oder individuell entwickelte Software zur Verwaltung Ihrer Geschäftsprozesse einsetzen, ist das Erstellen von Abrechnungsdaten in elektronisch verwertbarer Form gemäß §301a und §302 SGB V gerade in Anbetracht der sich ständig ändernden Anforderungen und Restriktionen nicht in geeignetem Maße abzubilden. Der Einsatz eines Abrechnungszentrums erscheint zu teuer im Verhältnis zur Leistung. Wir bieten Ihnen für den elektronischen Datenaustausch mit den Krankenkassen eine kostengünstige, prozessoptimierte Lösung.

So geht’s: Online-Schnittstelle einrichten

Wir bieten Ihnen eine einfache Schnittstelle im CSV-Format (Excel) an, um die Rechnungsdaten aus Ihrer Branchensoftware zu übernehmen und im aktuellen elektronischen Format an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Daten aus Ihrer Branchensoftware laden Sie einfach per Mausklick in das Online-System des DMRZ. Die elektronischen Rechnungsdaten werden dann sofort im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Für die erzeugten Rechnungen drucken Sie jetzt nur noch den ebenfalls automatisch erzeugten Rechnungsbegleitzettel aus und schicken ihn mit den Rechnungen aus Ihrer Branchensoftware postalisch an die Annahmestelle. So einfach geht das. Die Bereitstellung der Daten aus Ihrer Branchensoftware kann von Ihrem Softwarehersteller normalerweise im Handumdrehen erledigt werden. Die dazu notwendigen Angaben bekommt Ihr Softwarehersteller kostenlos von uns.

Fragen, Fragen, Fragen

Wie sind wir auf die Idee gekommen ein Abrechnungs-System für Leistungserbringer zu entwickeln, das als reine Internet-Applikation funktioniert? Durch unsere vielfältigen Kundenprojekte, beispielsweise mit Air Products Medical und der Deutschen Rheumaliga, besitzen wir Erfahrungen in der schwierigen Materie der elektronischen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Aus unserem Softwaremodul zur Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen haben wir dann in den letzten Jahren eine Online-Plattform für sonstige Leistungserbringer entwickelt.

Entspricht unsere Lösung den gängigen Standards? Aber natürlich. Die hohe Qualität der generierten Rechnungen stellen wir durch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen sicher, die ständig den aktuellen Anforderungen der Kostenträger angepasst werden.

Welche Berufsgruppen können mit unserem System abrechnen? Alle sogenannten „sonstigen Leistungserbringer“: Leistungserbringern von Hilfsmitteln (z.B. Sanitätshäuser) , Leistungserbringer von Heilmitteln (z.B. Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen), Leistungserbringer von häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe, Leistungserbringer von Krankentransportleistungen, Hebammen, Leistungserbringern von nichtärztlichen Dialysesachleistungen, Leistungserbringern von Betriebshilfe, Leistungserbringern von Rehabilitationssport und Funktionstraining.

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Nehmen Sie Kontakt zu uns auf Februar 2008

Wir bieten den idealen Service für Taxiunternehmen, Krankentransporte und Rettungsdienste. Melden Sie sich gleich kostenlos an. Das neue Abrechnungssystem des Deutschen Medizinrechenzentrums spart Rettungsdiensten, Mietwagen- und Taxi-Unternehmen eine Menge Geld, ist einfach zu bedienen und kann von jedem Rechner mit Internet-Anschluss aus genutzt werden. Die Installation einer Software ist nicht nötig. Weiterer Vorteil ist zudem, dass die elektronischen Abrechnungsdaten stets den sich wandelnden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ohne Updatekosten zu verursachen.

„ Die hohe Qualität der generierten Rechnungen stellen wir durch

umfangreiche Plausibilitätsprüfungen sicher, die ständig den aktuellen Anforderungen der Kostenträger

angepasst werden.“ Thomas Gazda, Geschäftsführer dmrz

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH Rheydter Straße 73 41515 Grevenbroich

Telefon: 02181 / 243557 Fax: 02181 / 245143

www.dmrz.de