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Bericht des Landesrechnungshofes über „Masterplan 2020“ der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH (SALK) August 2009 LRH–3-118/7-2009

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Bericht des Landesrechnungshofes

über

„Masterplan 2020“

der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken

Betriebsgesellschaft mbH (SALK)

August 2009

LRH–3-118/7-2009

Landesrechnungshof Masterplan 2020

Kurzfassung

Der Landesrechnungshof betrachtet den Masterplan der Salzburger Landeskliniken

(SALK) als wichtiges Planungsinstrument für deren bauliche und organisatorische Ent-

wicklung. Bis 2020 sieht der Masterplan Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen

von 458 Millionen Euro vor (Preisbasis 2005).

Auch wenn die öffentlichen Spitäler künftig noch mehr Mittel des Landes Salzburg be-

nötigen werden, empfiehlt der Landesrechnungshof dem Land, den Masterplan zügig

umzusetzen und die dazu erforderlichen Mittel langfristig sicherzustellen. Dies, weil

sonst in den Landeskliniken

• die im Masterplan letztlich vorgesehenen Einsparungseffekte von jährlich rund

20,3 Millionen Euro nicht erzielt werden können,

• bald umfangreiche Investitionen auf Grund schlechter Bausubstanz anstehen,

• medizinische Leistungen nicht effizient und effektiv erbracht werden können, da Alt-

bauten optimale Abläufe hemmen.

Der LRH sieht die Ergebnisse und Berechnungen des Masterplans grundsätzlich als

schlüssig und nachvollziehbar an. Er kritisiert allerdings eine Überschreitung der Aus-

gaben beim Erstellen des Masterplans: Sie betrugen rund 823.000 Euro statt wie ur-

sprünglich vorgesehen rund 500.000 Euro; dies ist eine Ausgaben-Überschreitung um

65 Prozent. Weiters fehlten eine nachvollziehbare Kostenplanung und ein Projektkos-

ten-Controlling.

Die Entwicklung der Zahl der stationär behandelten Patienten weist weiterhin einen

deutlich steigenden Trend auf. Der Landesrechnungshof empfiehlt dringend, gezielte

Gegenmaßnahmen zu setzen, um höhere als im Masterplan prognostizierte Betriebs-

und Investitionskosten abzuwenden. So sollte auch das Land bei allen Verhandlungen

zur Reform des Gesundheitswesens auf Strukturen drängen, damit Patienten künftig

vermehrt ambulant und tagesklinisch, statt stationär behandelt werden.

Seite 2

Landesrechnungshof Masterplan 2020

Die SALK verweist auf ein im Landeskrankenhaus laufendes Organisationsprojekt mit

dem Ziel, stationäre Behandlungen in den tagesklinischen Bereich zu verlagern, noch

bevor die im Masterplan vorgesehenen räumlichen Strukturen vorhanden sind. In Kürze

würden auch in der Christian-Doppler-Klinik wesentliche Teile der Suizidprävention in

eine tagesklinische Behandlung überführt.

Damit der Masterplan erfolgreich umgesetzt werden kann, empfiehlt der Landesrech-

nungshof der Geschäftsführung der SALK Folgendes:

• Es sind medizinische Zentren und Schwerpunkte zu schaffen. Dies gilt vor allem für

die Zentrale Notfall-Aufnahme, die Zusammenlegung von Pflegebereichen und die

interdisziplinäre Nutzung der Operationssäle.

• Über die Nachnutzung von Flächen, die durch ausgesiedelte Organisationseinheiten

frei werden ist zeitgerecht zu entscheiden. Nur so können vorgesehene Einsparun-

gen sichergestellt und unvorhergesehene Adaptierungs- und Folgekosten verhindert

werden.

• Die vom Land Salzburg für Investitionen der SALK zur Verfügung gestellten Mittel

sind künftig nur in Übereinstimmung mit den Zielen des Masterplans einzusetzen.

• Die mit Bauvorhaben verbundenen Folgekosten und Einsparungen sind mittels

eigener Standards zu ermitteln. Die tatsächlichen Folgekosten und Einsparungen der

einzelnen Bauvorhaben sind mit den prognostizierten Werten zu vergleichen; das

Ergebnis sollte dem Aufsichtsrat und dem Land Salzburg als Eigentümer vorgelegt

werden.

Seite 3

Landesrechnungshof Masterplan 2020

Abkürzungsverzeichnis

CDK Christian-Doppler-Klinik

LKH Landeskrankenhaus Salzburg

LRH Landesrechnungshof

PMU Paracelsus Medizinische Privatuniversität

RA Rechnungsabschluss

SAGES Salzburger Gesundheitsfonds

SALK Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH

VA Voranschlag

Seite 4

Landesrechnungshof Masterplan 2020

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1. ............................................................................................6 Vorbemerkungen

1.1. ............................................................................................ 6 Umfang der Prüfung

1.2. .......................................................................................... 7 Aufbau des Berichtes

2. .....................................................................................8 Rahmenbedingungen

3. ..............................................................................................11 Der Masterplan

3.1. ............................................................................................. 11 Ausgangssituation

3.2. ........................................................................................................ 13 Ergebnisse

3.3. ........................................................................................ 15 Einsparungspotential

3.4. ............................................................................ 16 Entwicklung Patientenzahlen

3.5. .............................................................................. 19 Organisatorische Vorgaben

3.6. ............................................................................................ 21 Bauliche Vorgaben

3.7. .................................................................................. 24 Finanzielle Erfordernisse

4. ..........................................................................................................26 Anhang

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

1. Vorbemerkungen

1.1. Umfang der Prüfung

(1) Die Prüfung des „Masterplan 2020“ ist im Prüfprogramm des Landesrechnungshofes

(LRH) für das Jahr 2008 enthalten.

Die Prüfung ging insbesondere der Frage nach, ob der Masterplan den wirkungsvollen

Einsatz öffentlicher Mittel für die Vorhaben der SALK ausreichend unterstützt. Außer-

dem setzte sich der LRH mit wichtigen Grundannahmen des Masterplans auseinander.

Nicht Gegenstand der Prüfung war die Abwicklung einzelner organisatorischer und

baulicher Vorhaben; diese sind Gegenstand allfälliger gesonderter Prüfungen durch den

LRH. Die für die Umsetzung des Masterplans notwendige personelle Ausstattung der

SALK hängt insbesondere vom Umfang der fremd vergebenen Vergabeleistungen ab.

Dazu liegen dem Landesrechnungshof keine Entscheidungen der Gremien der SALK

vor, weshalb die personelle Ausstattung derzeit nicht beurteilt werden kann.

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

1.2. Aufbau des Berichtes

(1) Vom Landesrechnungshof festgestellte Sachverhalte sind mit „(1)“ und deren Be-wertungen samt allfälligen Anregungen und Empfehlungen sowie Bemängelun-gen und Beanstandungen mit „(2)“ gekennzeichnet. Diese werden zusätzlich durch

Schattierung hervorgehoben.

Die zusammengefasste Gegenäußerung der Landesregierung - für diese abgegeben

vom Amt der Salzburger Landesregierung - sowie der geprüften Einrichtung wird

kursiv dargestellt und ist mit „(3)“ kodiert. Eine allenfalls abschließende Beurteilung durch den Landesrechnungshof wird mit „(4)“ gekennzeichnet und ebenfalls durch

Schattierung hervorgehoben. Die Stellungnahme des Amtes der Landesregierung und

der Geschäftsführung der SALK sind dem Bericht als Anlage angeschlossen.

Die im Prüfbericht verwendeten Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und

Männer gleich und zwar unabhängig davon, ob sie in ihrer Grundbedeutung ge-

schlechtsspezifisch sind oder nicht.

Um den Bericht übersichtlich zu gestalten, wurden Zahlen fallweise gerundet.

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

2. Rahmenbedingungen

(1) Das Land Salzburg leistet an Spitäler mit Öffentlichkeitsrecht jährlich finanzielle Bei-

träge für Investitionen, die Abgangsdeckung sowie als Landesbeitrag an den Salzburger

Gesundheitsfonds (SAGES). Das Land deckt den Abgang der Gemeinnützigen Salz-

burger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH (SALK) zur Gänze und den von ande-

ren Rechtsträgern im Land Salzburg geführten Spitälern mit Öffentlichkeitsrecht zum

Teil.

Die Summe der jährlichen finanziellen Beiträge des Landes Salzburg für die öffentlichen

Spitäler stieg stetig an. Unter Berücksichtigung des Landesbeitrages an den SAGES

betrugen sie im Jahr 2005 rund 140 Millionen Euro; im Jahr 2009 waren bereits rund

195 Millionen Euro im Voranschlag vorgesehen.

Das Land Salzburg ist Alleingesellschafter der SALK. Die Einrichtungen der SALK

bilden die klinische Infrastruktur für die „Paracelsus Medizinische Privatuniversität"

(PMU). Die SALK ist der Rechtsträger für

• das Landeskrankenhaus Salzburg - Universitätsklinikum der PMU (LKH),

• die Christian-Doppler-Klinik - Universitätsklinikum der PMU (CDK),

• die Landesklinik St. Veit im Pongau,

• das Universitätsinstitut für präventive und rehabilitative Sportmedizin der PMU.

Die SALK ist der größte Arbeitgeber im Land Salzburg; im Jahr 2008 beschäftigte sie im

Durchschnitt insgesamt 4.327 Vollzeitkräfte. Diese verteilten sich auf die folgenden

Berufsgruppen:

2.048 Bedienstete des Pflegepersonals

1.204 Verwaltungs- und Betriebspersonal

696 Ärzte

304 Personal des medizinisch technischen Dienstes und

75 nicht ärztliche medizinische Akademiker.

Die drei Krankenhäuser der SALK verfügten im Jahr 2008 in Summe über durchschnitt-

lich 1.885 Betten, das waren rund 55 Prozent aller Betten, die an öffentlichen Kranken-

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

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häusern im Land Salzburg verfügbar waren. In den 39 Abteilungen wurden rund 93.800

Patienten stationär aufgenommen.

Im Jahr 2008 betrug der Gesamtaufwand der SALK rund 401 Millionen Euro. Davon

entfielen rund 236 Millionen Euro auf den Personalaufwand.

Die folgende Tabelle zeigt die Ausgaben des Landes Salzburg für Investitionen und Ab-

gänge der SALK in den Jahren 2005 bis 20091 ohne Berücksichtigung der Zahlungen

des Landes an den SAGES:

Jahr 2005 2006 2007 2008 2009Abgangsdeckung 45.150 53.129 59.592 64.734 74.620außerordentlicher Haushalt 8.800 8.800 13.800 13.800 13.800

Summe 53.950 61.929 73.392 78.534 88.420

Ausgaben des Landes für die SALK in 1.000 Euro

Darüber hinaus erhielt die SALK vom SAGES für Investitionen einschließlich der Förde-

rung von Großgeräten in den Jahren 2005 bis 2008 jährlich Zahlungen in der Größen-

ordnung von 10 bis 12 Millionen Euro.

Der vorstehenden Tabelle ist auch zu entnehmen, dass sich der vom Land zu tragende

Abgang der SALK vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2009 auf Basis des Voranschlages 2009

von rund 45 Millionen Euro auf rund 75 Millionen Euro erhöht hat. Dies ist eine Steige-

rung um 65 Prozent. Die in Österreich gegebene Struktur der Krankenhausfinanzierung

führt insbesondere angesichts der aktuellen Wirtschaftslage dazu, dass die finanzielle

Belastung für das Land Salzburg in den kommenden Jahren zusätzlich steigen wird.

Der Hauptgrund dafür ist, dass ein stagnierendes Krankenversicherungs-Beitragsauf-

kommen stagnierende Einnahmen bei den Spitälern zur Folge hat. Dies führt selbst bei

„normal“ steigenden Kosten zu überproportional wachsenden Abgängen. Eine steigen-

de finanzielle Belastung des Landes entsteht nicht nur durch höhere Abgänge bei der

SALK, sondern auch durch die vom Land zu tragenden Abgänge der Spitäler Tamsweg

1 s Jahr 2009 entstammen dem Landesvoranschlag. Die Zahlen für da

Landesrechnungshof Masterplan 2020

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und Mittersill2. Darüber hinaus leistet das Land Beiträge zur Deckung der Abgänge der

anderen öffentlichen Krankenanstalten.

(2) Der Salzburger Landesrechnungshof weist auf die steigende Belastung des Landes

durch die österreichweit geltende Finanzierung der öffentlichen Spitäler hin. Durch die

aktuelle Wirtschaftslage wird diese Belastung noch weiter zunehmen.

(3) Auch das Amt der Salzburger Landesregierung ist der Meinung, dass die finanzielle Be-

lastung des Landes für die öffentlichen Spitäler weiter steigen wird. Das Amt verweist

auf eine Schätzung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger vom Mai 2009,

onach dieser noch mit einer Einnahmensteigerung für die Jahre 2009 und 2010 von

2,4 und 1,9 Prozent rechnet.

w

2 Die von den Standort-Gemeinden geführten Spitäler in Tamsweg und Mittersill wurden mit Wirkung vom 1.1.2008 vom Land

übernommen.

Landesrechnungshof Masterplan 2020

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3. Der Masterplan

3.1. Ausgangssituation

(1) Der Masterplan stellt die Planungsgrundlage für die organisatorische und bauliche Ent-

wicklung des LKH und der CDK dar. Auf die Entwicklung der Landesklinik St. Veit geht

der Masterplan nicht ein. Grund dafür ist nach Aussage der SALK insbesondere die

Tatsache, dass der vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen ver-

fasste „Regionale Strukturplan Gesundheit Salzburg“ keine baurelevanten Leistungs-

verschiebungen zwischen St. Veit und den beiden anderen Spitälern der SALK vorsah.

Bereits im Jahr 1985 lag eine Ziel- und Gesamtplanung für die weitere bauliche Ent-

wicklung des LKH vor. Diese Planung wurde vom Vorstand des LKH gemeinsam mit der

Leitung der Gesundheitsabteilung des Landes über einen Zeitraum von etwa 20 Jahren

regelmäßig überarbeitet. Um organisatorische und bauliche Entwicklungsziele sowohl

für das LKH als auch für die CDK zu erhalten, beauftragte die Geschäftsführung der

SALK nach entsprechender Beschlussfassung des Aufsichtsrates im März 2005 ein

Projekt zur Erstellung eines Masterplans. Bei der Konzeption des Masterplans wurden

auch die wichtigsten Vertreter der in der SALK Beschäftigten einbezogen. Dies garan-

tierte eine hohe Akzeptanz für die Ergebnisse des Masterplans.

Im März 2005 veranschlagte der damalige Geschäftsführer der SALK ca. 500.000 Euro,

die in die Konzeption des Masterplans zu „investieren“ wären3. Allerdings fehlte eine

nachvollziehbare Kostenplanung. Im Dezember 2005 rechnete die SALK bereits mit

Projektkosten in Höhe von 700.000 Euro4. Tatsächlich verursachte die im Juni 2007

beendete Konzeptionsphase Ausgaben in Höhe von rund 823.000 Euro. Dies ist

gegenüber den ursprünglich dem Aufsichtsrat angegebenen Kosten eine Überschrei-

tung der Ausgaben um rund 65 Prozent. Nicht enthalten sind darin erhebliche Eigen-

leistungen der Mitarbeiter. Unterlagen über eine nachvollziehbare Kostenplanung

wurden dem LRH nicht vorgelegt.

3 Ausführungen des Geschäftsführers der SALK im Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 16. März 2005, Punkt 4.5. 4 Unterlagen für eine Präsentation der SALK vor dem Gesundheitsausschuss des Landtages am 19. Dezember 2005, Seite 12.

Landesrechnungshof Masterplan 2020

Die Salzburger Landesregierung nahm den Masterplan im Oktober 2007 zur Kenntnis.

Gleichzeitig verpflichtete sie die Geschäftsführung der SALK, ihr alle Bauvorhaben mit

einer Investitionssumme von mehr als 2 Millionen Euro zur Beschlussfassung

vorzulegen sowie damit verbundene Folgekosten und Einsparungen nachzuweisen.

Der Masterplan geht von mehreren Grundannahmen aus. Eine der wichtigsten Annah-

men ist jene, dass sich die medizinische Infrastruktur des LKH und der CDK grundsätz-

lich auf dem Gelände des LKH weiterentwickeln soll. Dort wo Entwicklungen nicht aus-

reichend absehbar waren, sind verschiedene Standortvarianten für das LKH und die

CDK vorgesehen. Dies betrifft insbesondere medizinische Leistungen, die derzeit in der

CDK erbracht werden.

Im Rahmen der Konzeption des Masterplans wurden die Nutzflächen und die Bausub-

stanz von LKH und CDK strukturiert erhoben und bewertet. Demnach verfügen beide

Spitäler über rund 115.600 m² Nutzfläche. Davon entfallen rund 83.100 m² auf das LKH

und rund 32.500 m² auf die CDK. Nur die Hälfte der auf das LKH entfallenden Nutzflä-

che wurde in die Kategorien „guter“ und „guter bis befriedigender Bauzustand“ einge-

ordnet; in der CDK fielen in diese Kategorie rund 86 Prozent der dortigen Nutzfläche.

Daraus leitet der Masterplan einen erheblichen Handlungsbedarf bei der Sanierung der

Gebäude im LKH ab; in der CDK sieht er ein Weiterführen der bisherigen Instandhal-

tungspraxis als ausreichend an.

Für die Konzeption des Masterplans wurde auch die organisatorische Situation erho-

ben. Dabei wurde insbesondere im Bereich der Intensivmedizin und der Operationssäle

eine uneinheitliche, unwirtschaftliche Betriebsstruktur ermittelt. Im Laborbereich und in

den Einsatzbereichen radiologisch-diagnostischer Verfahren wurden organisatorische

Zersplitterungen festgestellt. Teilweise überdurchschnittliche Flächenanteile der Ver-

waltung sowie im Bereich der Ver- und Entsorgung deuten bei gesamthafter Betrach-

tung von LKH und CDK auf ein Optimierungspotential hin. Insgesamt qualifiziert der

Masterplan die bestehende Organisation als ökonomisch ungünstig und strebt „… für

die Zukunft wieder qualitativ und betriebswirtschaftlich optimierte Strukturen an."

(2) Der Landesrechnungshof sieht im Masterplan ein wichtiges Planungsinstrument zur

baulichen und organisatorischen Entwicklung der SALK. Mit dem Masterplan verfügt die

SALK über eine aktuelle Grundlage für ihre strategische Entwicklung. Zudem unterstützt

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

der Masterplan den wirkungsvollen Einsatz öffentlicher Mittel für die Vorhaben der

SALK.

Der LRH kritisiert allerdings, dass die Ausgaben für die Konzeption des Masterplans

rund 823.000 Euro statt wie ursprünglich vorgesehen rund 500.000 Euro betrugen. Dies

ist eine Ausgabenüberschreitung von rund 65 Prozent. In diesem Zusammenhang be-

mängelt der LRH auch das Fehlen einer nachvollziehbaren Kostenplanung sowie eines

Projektkosten-Controlling.

(3) Die SALK verweist darauf, dass der Betrag von rund 500.000 Euro auf einer groben

Schätzung des damaligen Geschäftsführers und nicht auf einer qualifizierten Berech-

nung beruht habe. Eine solche sei erst später erfolgt und habe den im Dezember 2007

genannten Betrag von 700.000 Euro ergeben. Kostensteigernd habe sich vor allem der

höhere Aufwand für das Ermitteln der Bestandsdaten ausgewirkt. Durch einen hohen

Anteil an Eigenleistungen der Mitarbeiter der SALK lägen die Konzeptionskosten im

Verhältnis zu den baulichen Investitionskosten im Vergleich mit anderen Masterplan-

projekten günstig.

3.2. Ergebnisse

(1) Für die Weiterentwicklung von LKH und CDK wurden mehrere Varianten erarbeitet.

Eine Variante sah lediglich die Sanierung der Bestandsobjekte ohne strukturelle Ver-

änderungen vor, eine andere den Neubau beider Spitäler „auf der grünen Wiese“

(„Greenfield-Variante"). Letztere diente vor allem als idealtypisches Referenzmodell, an

dem die anderen in Betracht gezogenen Varianten gemessen wurden. Mehrere Vari-

anten behandeln verschiedene strukturelle Bereinigungen innerhalb und zwischen den

beiden Spitälern. Alle Varianten wurden nach mehreren Kriterien bewertet: So wurden

etwa baulich-funktionelle, medizinische und kostenorientierte Gesichtspunkte sowie

patienten- und mitarbeiterorientierte Kriterien herangezogen.

Die laut Masterplan günstigste Variante sieht vor, dass zwar die akutmedizinischen

Fächer Neurologie, Neurochirurgie und Neuroradiologie von der CDK in das LKH über-

siedeln, jedoch keine Einrichtungen in die CDK transferiert werden. Am Standort des

LKH sollen große Flächen verfügbar gemacht werden, um medizinische Leistungen der

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

CDK dort zu erbringen oder aber um Reserven für künftige Entwicklungen der Medizin

zur Verfügung zu haben. Die Übersiedlung von Psychiatrie und Geriatrie in das LKH ist

jedoch in dieser Variante nicht vorgesehen.

Für jede der in Betracht gezogenen Varianten wurden insbesondere Flächenbedarf,

Investitionskosten und Folgekosten ermittelt. Die zur Umsetzung vorgeschlagene Vari-

ante hat einen Flächenbedarf von 132.556 m² Nutzfläche und erfordert Investitionen in

der Höhe von rund 458 Millionen Euro. Das rechnerische Einsparungspotential bei den

jährlichen Ausgaben beträgt 20,3 Millionen Euro. Diese Werte beziehen sich auf die

Preisbasis des Jahres 2005.

Für den stationären Pflegebereich sieht der Masterplan eine Nutzfläche von 720 m² als

Standardgröße vor. In dieser kann etwa im Bereich der Normalpflege eine Station mit

32 Betten untergebracht werden; ebenso lassen sich auf einer derartigen Fläche bei-

spielsweise zwei Intensivstationen mit je acht Betten unterbringen.

(2) Für den Landesrechnungshof waren die im Masterplan enthaltenen Detailberechungen

grundsätzlich nachvollziehbar. Zu diesen Berechnungen aufgeworfene Fragen konnten

dem LRH jeweils schlüssig beantwortet werden. Bestimmte im Masterplan verwendete

Zahlen konnten allerdings nicht mehr in jedem Detail hergeleitet werden, da sie dem

Know-how eines externen Beraters entstammten; grundsätzlich erscheinen dem LRH

die aus diesen Zahlen abgeleiteten Ergebnisse aber plausibel.

(3) In Anbetracht der Steigerung der Kosten für die Konzeption des Masterplans hält es das

Amt der Landesregierung für wahrscheinlich, dass die vom Masterplan für Bauin-

vestitionen veranschlagten Kosten von 458 Millionen Euro auch unter Berücksichtigung

des Baukostenindex zu niedrig angesetzt wären. So würden sich bereits jetzt die

Baukosten zweier in Punkt 3.6. dieses Berichtes angeführter Projekte erhöhen: Das

Projekt „Innere Medizin“ koste nunmehr insgesamt fast 50 Millionen Euro, das „Eltern-

Baby-Zentrum (Perinatalzentrum)“ mittlerweile 23 Millionen Euro.

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

3.3. Einsparungspotential

(1) Das rechnerische Einsparungspotential gibt jene jährliche Ausgabenreduktion wider, die

nach vollständiger Verwirklichung des Masterplans erreicht werden kann. Dabei geht

der Masterplan davon aus, dass die Einsparungen linear über einen Zeitraum von

10 Jahren auf den prognostizierten Wert anwachsen. Damit ist allerdings keine unmit-

telbare Kausalität zwischen der Fertigstellung der Bauabschnitte und den vom Master-

plan pro Jahr ausgewiesenen Einsparungen hergestellt.

Einsparungspotentiale bietet etwa das nächste vom Masterplan vorgesehene Bauvor-

haben, die Errichtung eines zentralen Laborgebäudes. Bereits im Jahr 2007 hat die

SALK bei den labordiagnostischen Leistungen ein jährliches Einsparungspotential von

bis zu 300.000 Euro festgestellt. Mit Nutzung des zentralen Laborgebäudes sind noch

weitere Optimierungen vorgesehen, über deren Quantität allerdings noch keine Unter-

lagen vorliegen.

Sowohl die Investitions- als auch die Folgekosten der einzelnen Varianten wurden in

einem analytisch anspruchsvollen Verfahren ermittelt: Ausgehend von den für das Jahr

2020 zu erwartenden medizinischen Eckdaten (z.B. Patienten-, Operationszahlen)

wurden die Auswirkungen von zu ändernden Abläufen und Strukturen (z.B. Zentrums-

bildung) einbezogen. Dabei wurde trotz des sehr hohen Detaillierungsgrades der Be-

rechnungen in einzelnen Punkten auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Insbesondere

wurden die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Varianten - ausgehend von idealty-

pischen Strukturen eines Neubaues - bewertet. Wie realistisch diese Bewertung ist wird

sich allerdings erst nach Umsetzung des Masterplans zeigen.

(2) Der Landesrechnungshof empfiehlt der Geschäftsführung der SALK, für die Ermittlung

der mit Bauvorhaben verbundenen Folgekosten und Einsparungen Standards zu ent-

wickeln und anzuwenden. Nach Umsetzung der einzelnen Bauvorhaben sollten die tat-

sächlichen Folgekosten und Einsparungen jeweils mit den prognostizierten Werten ver-

glichen und das Ergebnis dem Aufsichtsrat und dem Land Salzburg als Eigentümer vor-

gelegt werden.

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

(3) Die SALK erklärte, dass die Folgekosten demnächst standardisiert berechnet werden.

Dabei sei zu beachten, dass Veränderungen bei den Patientenzahlen und bei der Zu-

sammensetzung der behandelten Krankheiten eine Vergleichsrechnung erschweren.

Das Amt der Landesregierung unterstützt diese Empfehlung des LRH. Mit der Moderni-

sierung bzw. dem Neubau bestehender Abteilungen seien bisher normalerweise ver-

besserte Standards einhergegangen, die einen weiteren Kostenschub bei den Betriebs-

kosten bewirkt, und damit den laufenden Abgang weiter erhöht hätten. Das Amt

empfiehlt, neue, moderne und kostensparende Ausschreibungs- und Realisierungsfor-

men zu verwirklichen.

3.4. Entwicklung Patientenzahlen

(1) Um die Leistungsdaten des Jahres 2020 einschätzen zu können, wurde eine Leistungs-

und Strategieplanung entwickelt, die auf dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit

(ÖSG) und dem im Auftrag der Salzburger Landesregierung vom Österreichischen

Bundesinstitut für Gesundheitswesen erstellten „Regionalen Strukturplan Gesundheit

Salzburg 2010“ basiert. Der Zeithorizont dieser Planungsunterlagen reicht jedoch nur

bis zum Jahre 2010 und damit bei Weitem nicht bis zum Ende des vom Masterplan

umfassten Zeitraumes. Der Masterplan geht von einem weiteren jährlichen Anstieg der

Zahl von im LKH und der CDK stationär aufgenommenen Patienten aus und zwar für

den Zeitraum 2005 bis 2010 von jeweils 4 Prozent und in der Periode 2011 bis 2020

von jeweils 1 Prozent. Damit ergibt sich für den Zeitraum 2005 bis 2020 eine Steigerung

der Patientenzahl von insgesamt 34,5 Prozent.

Der vom Masterplan für den Zeitraum 2011 bis 2020 angenommene jährliche Anstieg

der Zahl der Patienten um 1 Prozent basiert auf der Annahme, dass Patienten künftig

vermehrt im ambulanten und tagesklinischen Bereich behandelt und weniger stationär

aufgenommen werden. Wenn dies nicht gelingt und die dem Masterplan zugrunde ge-

legten Steigerungsraten für die stationären Patienten deutlich überschritten werden,

sind sowohl für den Betrieb als auch für die Investitionen entsprechende Mehrkosten zu

erwarten. In diesem Fall wäre auch eine Überarbeitung des Masterplans erforderlich.

Gezielte Maßnahmen, die die Behandlung der Patienten in ausreichendem Umfang vom

stationären in den ambulanten und tagesklinischen Bereich verlagern, sind derzeit nicht

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

erkennbar. Steigende Patientenzahlen können bei gleichbleibender Bettenzahl nur

durch Verkürzung der stationären Verweildauer und/oder Verlagerung in den tagesklini-

schen und ambulanten Bereich bewältigt werden. Diese Entwicklung hat ihre Grenzen

dort, wo sie zu Lasten der Qualität der Behandlung von Patienten geht. Deshalb ist es

notwendig, die Verlagerung der Behandlung rechtzeitig zu planen.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zahl der in LKH und CDK stationär auf-

genommenen Patienten sowie die jährlichen Steigerungen:

2005 - 2008

Zahl+ zum Vorjahr

Zahl+ zum Vorjahr

Zahl+ zum Vorjahr

Zahl+ zum Vorjahr

durchschnittl.Anstieg

81.077 5,06% 83.798 3,36% 88.173 5,34% 91.204 3,32% 4,16%

Stationär aufgenommene Patienten LKH und CDK2005 2006 2007 2008

Es zeigt sich, dass die Zahl der stationär aufgenommenen Patienten in den Jahren

2005 bis 2008 jährlich um durchschnittlich 4,16 Prozent anstieg. Die höchste Steige-

rungsrate war im Jahr 2007 mit 5,34 Prozent zu verzeichnen. Ein Trend zur Verminde-

rung des Zuwachses an stationären Patienten ist im dargestellten Zeitraum nicht er-

kennbar.

(2) Der LRH weist auf einen kritischen Trend der Patientenzahlen hin: Sollten sich die Zu-

wachsraten der stationär aufgenommenen Patienten von derzeit jährlich rund 4 Prozent

ab dem Jahr 2011 fortsetzen, würden diese Patientenzahlen jene im Masterplan erwar-

teten Zahlen um mehr als 30 Prozent übertreffen. In diesem Fall sind sowohl für den

Betrieb als auch für die Investitionen entsprechende Mehrkosten zu erwarten.

Gezielte Maßnahmen, um die Behandlung der Patienten in ausreichendem Umfang

vom stationären in den ambulanten und tagesklinischen Bereich zu verlagern, kann der

LRH derzeit nicht erkennen.

Seite 17

Landesrechnungshof Masterplan 2020

(3) Die SALK verweist darauf, dass sich die durchschnittliche Verweildauer der Patienten

der SALK in den vergangenen Jahren verringert habe. Damit würde ein Teil des durch

den Patientenzuwachs erhöhten Bettenbedarfs ausgeglichen. Derzeit laufe im LKH ein

Organisationsprojekt mit dem Ziel, stationäre Behandlungen in den tagesklinischen Be-

reich zu verlagern, ohne dass bereits die im Masterplan vorgesehenen räumlichen

Strukturen vorhanden sind. Auch würden in der CDK in Kürze wesentliche Teile der

Suizidprävention in eine tagesklinische Behandlung überführt.

Auch das Amt der Landesregierung verweist auf die steigende Zahl der in den Fonds-

krankenanstalten stationär aufgenommenen Patienten (2005 bis 2007: 158.701 auf

172.296 Fälle). Insbesondere mit einer leistungsfähigen, den Akut-Krankenanstalten

vor- und nachgelagerten Versorgung könnte eine Verlagerung in den ambulanten Be-

reich erreicht werden. Da auch die Finanzierung von Leistungen im Gesundheitswesen

solche Verlagerungen erheblich beeinflusst, verweist das Amt auf eine zwischen Bund

und Ländern abgeschlossene Vereinbarung, die Möglichkeiten für Verlagerungen er-

öffnet.

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

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3.5. Organisatorische Vorgaben

(1) Ein wesentliches Ziel des Masterplans für die weitere Entwicklung von LKH und CDK ist

es, Spitalsstrukturen zu schaffen, die sich insbesondere am optimierten Ablauf der Be-

handlung von Patienten orientieren. Zu diesem Zweck sieht der Masterplan die räum-

lich-funktionelle Zusammenführung von medizinischen Fächern für eine interdisziplinäre

und patientenorientierte Organisation in Zentren vor. Diese sind für die erfolgreiche

Realisierung des Masterplans in Hinblick auf Investitions- und Folgekosteneinsparungen

unabdingbar.

Neben den Zentrumsbildungen stellt der Masterplan „… das Fortbestehen der dezen-

tralen Kompetenz der einzelnen Fachbereiche“ außer Streit: Diese sollen „die besonde-

ren Methoden und Verfahren ihres Faches auch weiterhin grundsätzlich in unmittelbarer

Kliniknähe anbieten.“

Bei künftigen Vorhaben sieht der Masterplan vor, medizinische Zentren zu schaffen.

Dies ist etwa der Fall bei:

• Errichtung und Organisation des geplanten Ambulanzzentrums,

• Tagesklinik-Zentrum,

• Zentrale Notfall-Aufnahme,

• Zusammenlegung von Pflegebereichen und

• Nutzung der Operationssäle (interdisziplinär, längere tägliche Netto-Nutzungszeit).

Der Masterplan legt der Ermittlung des Flächenbedarfes und der sich daraus ergeben-

den Folgekosten eine tägliche Netto-Nutzungszeit von 11 Stunden pro Arbeitstag zu

Grunde. Damit erhöht sich die in den meisten Organisationseinheiten bisher übliche

Netto-Nutzungszeit deutlich. Um die Netto-Nutzungszeit von 11 Stunden umzusetzen,

müssen rechtzeitig neue Arbeitszeitmodelle eingeführt werden. Auch ist die Nutzung der

räumlichen Ressourcen auf die Netto-Nutzungszeit auszurichten. In diesem Zusam-

menhang verweist der LRH auf die in seinen Bericht „Personal in den SALK“ vom Okto-

ber 2008 aufgezeigte Notwendigkeit zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen5.

5 Bericht des LRH „Personal in den SALK“ vom Oktober 2008, Seite 51 ff.

Landesrechnungshof Masterplan 2020

Bei der Umsetzung des Masterplans entstehen durch Neubauten zusätzliche Nutzflä-

chen. Durch das Übersiedeln von Organisationseinheiten in Neubauten werden in den

bestehenden Objekten Nutzflächen frei, über deren Disposition der Masterplan keine

detaillierten Aussagen trifft.

Die Disposition über freiwerdende Flächen ist insofern bedeutend, als zusätzliche

Folgekosten verhindert und die im Masterplan vorgesehenen Folgekosten-Einsparun-

gen ermöglicht werden müssen. Für Nutzflächen, die durch das Aussiedeln von Organi-

sationseinheiten frei werden ist eine zeitgerechte, transparente Planung erforderlich.

Dies betrifft auch vorübergehend notwendige Belegungen etwa im Zuge der Umsetzung

des Masterplans. Darzustellen sind auch Adaptierungs- und Folgekosten, die aus

Nutzungen resultieren, die der Masterplan nicht vorsieht.

(2) Der Landesrechnungshof sieht im Schaffen von medizinischen Zentren und Schwer-

punkten eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Umsetzen des Masterplans.

Die Geschäftsführung der SALK sollte die organisatorischen Voraussetzungen für

solche Zentren bei der Zentralen Notfall-Aufnahme, bei der Zusammenlegung von

Pflegebereichen und bei der Nutzung der Operationssäle sicherstellen.

Der LRH empfiehlt der Geschäftsführung über die Nachnutzung von Flächen, die durch

Aussiedlung von Organisationseinheiten frei werden, zeitgerecht zu entscheiden, um

vorgesehene Einsparungen sicherzustellen und unvorhergesehene Adaptierungs- und

Folgekosten zu verhindern.

(3) Das Amt der Landesregierung teilt die Ausführungen des LRH. Bei der Umsetzung des

Masterplans sollten in der SALK derzeit getrennte Fachbereiche wieder zusammenge-

führt werden. Weiters müssten die derzeit dezentralen und teilweise kleinen Über-

wachungs- und Intensivstationen zusammengelegt werden.

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

3.6. Bauliche Vorgaben

(1) Im Oktober 2007 nahm die Salzburger Landesregierung den Masterplan grundsätzlich

zur Kenntnis. Bereits damals liefen auf dem Gelände des Landeskrankenhauses Bau-

maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt „Innere Medizin“. Dieses Projekt um-

fasst ein geplantes Gesamtbauvolumen von über 46 Millionen Euro und soll bis Ende

des Jahres 2010 fertig gestellt werden.

Nach dem Grundsatzbeschluss der Landesregierung wurden folgende größere Bau-

projekte betrieben:

• Erweiterungsbau zur Chirurgie-West (Orthopädie, Kiefer, Innere Medizin, Physi-

kalische Medizin, Endoskopie, Anästhesie),

• Neubau Betriebskindergarten LKH,

• Neubau eines Eltern-Baby-Zentrum (Perinatalzentrum),

• Planung des Neu- und Umbaus des Kinderzentrums (Planungsfreigabe durch

Landesregierung im Oktober 2008).

Die Übereinstimmung dieser Bauvorhaben mit dem Masterplan wurde jeweils vor Be-

fassung der Landesregierung durch ein Expertengutachten überprüft. Weiters wurden

etwa die Folgekosten für das Kinderzentrum dem Aufsichtsrat anlässlich der Be-

schlussfassung über das Projekt im Juni 2008 vorgelegt.

In der zweiten Ausbauetappe der Chirurgie West werden die Orthopädie, die Physika-

lische Therapie, sowie Teile der Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie und die Gastro-

enterologie der Universitätsklinik für Innere Medizin I neu untergebracht und die bereits

in der Chirurgie West betriebene interventionelle Endoskopie erweitert. Die für dieses

Projekt geplanten Investitionskosten betragen rund 45,5 Millionen Euro und sind in der

Gesamtinvestitionssumme für den Masterplan enthalten. Der Grundsatzbeschluss zur

Verlegung der Orthopädie und der Physikalischen Medizin in einen Erweiterungsbau

der Chirurgie West wurde bereits vor Beginn der Konzeption des Masterplans getroffen.

Diesen Beschluss musste der Masterplan berücksichtigen. Ein von der SALK beauf-

tragtes Gutachten bescheinigt dem seither in Teilbereichen angepassten Projekt im

Wesentlichen eine Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Masterplans und eine

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

vollständige Übereinstimmung mit den Vorgaben der Struktur- und Angebotsplanung

des Landes Salzburg.

Der Betriebskindergarten musste abgesiedelt werden, um für den Erweiterungsbau der

Chirurgie West Platz zu machen. Die neue Unterbringung verursachte Kosten von rund

2,5 Millionen Euro; sie erfolgte teils durch Neubau, teils durch Adaptierung von Flächen

in einem Gebäude an der Lindhofstraße.

Das Eltern-Baby-Zentrum (Perinatalzentrum) fasst die sechs sanierten Kreißsäle und

die neu errichtete Neonatologie mit einschlägigen Ambulanzbereichen, der Wochen-

bettstation und der neonatologischen Intensivstation räumlich zusammen. Das Zentrum

soll bis Sommer 2010 fertig gestellt werden und rund 20 Millionen Euro kosten. Es ist

Teil eines Gesamtkonzepts, das Kinderspital, Kinderchirurgie und die Geburtshilfe

umfasst und das das komplette medizinische Leistungsspektrum rund um die Geburt

bietet.

Der Masterplan sieht die Umsetzung eines gemeinsamen Schwerpunktes für

Frauenheilkunde und Kinderheilkunde mit einem Realisierungshorizont von 12 bis

18 Jahren vor. Dies unter räumlicher Zentralisierung der Kinderchirurgie, der Kinder-

und Jugendheilkunde mit der Frauenheilkunde und Geburtshilfe in einer späteren

Phase. Wegen massiver quantitativer und qualitativer Defizite bei der derzeitigen

räumlichen Unterbringung der Kinder- und Jugendheilkunde sowie der Kinderchirurgie

wurde ein Zuwarten bis dahin gegenüber allen Betroffenen als nicht vertretbar beurteilt.

Zusätzlich ist noch eine Station für Kinderneuro-Rehabilitation hinzugekommen.

Deshalb haben die SALK ein Projekt Kinderzentrum eingeschoben, das bereits bis zum

Jahre 2012 zu einer wesentlichen Verbesserung der räumlichen Verhältnisse führen soll

und die Realisierung der Kinderneuro-Rehabilitation ermöglicht. Die Landesregierung

hat die Planung für das mit Investitionskosten von 25,8 Millionen Euro geschätzte

Projekt Kinderzentrum im Herbst 2008 freigegeben. In einem von der SALK beauf-

tragten Gutachten wird der dem Masterplan aus diesem Projekt anrechenbare Anteil mit

8,5 Millionen Euro beziffert. Das bedeutet, dass das Projekt Kinderzentrum erhebliche

finanzielle Mittel außerhalb der Finanzierung der Umsetzung des Masterplans benötigt.

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

Neben diesen größeren Bauprojekten wurden von der SALK laufend auch kleinere

Baumaßnahmen abgewickelt, wie etwa Umbauten im Rotkreuz-Schülerinnenheim im

Jahr 2007. Diese Baumaßnahmen hatten insgesamt ein Investitionsvolumen von

5,7 Millionen Euro (2007) und 4,7 Millionen Euro (2008). Für das Jahr 2009 sind klei-

nere Baumaßnahmen im Umfang von 4,9 Millionen Euro geplant.

Der sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Einsatz der vom Land Salzburg für In-

vestitionen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel erfordert, dass diese vorrangig

für die Umsetzung des Masterplans eingesetzt werden. Andere Investitionen sollten nur

äußerst restriktiv erfolgen.

Der Masterplan verweist auf die Praxis, wonach der Baubestand von Kliniken über

seine Lebensdauer mehrmals grundlegend verändert wird und sich neuen funktionellen

Herausforderungen stellen muss. Darauf ist bei der Planung moderner Krankenhaus-

bauten von Anfang an besonders Wert zu legen. Laut Masterplan sind auch Verände-

rungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Funktionsbereichen innerhalb der Ge-

bäude (Mikroerweiterbarkeit) und Zubaumöglichkeiten zum Gebäude selbst (Makroer-

weiterbarkeit) zu berücksichtigen.

Bei der Umsetzung des Masterplans kam es insbesondere im Zuge der Ausschreibung

von Planungsleistungen zu Verzögerungen im Ausmaß etwa eines Jahres. Die Verzö-

gerungen waren vor allem auf Abstimmungsprobleme des damaligen Geschäftsführers

mit dem Eigentümer-Vertreter des Landes zurückzuführen.

(2) Der Landesrechnungshof fordert, die vom Land Salzburg für Investitionen der SALK zur

Verfügung gestellten Mittel künftig nur in Übereinstimmung mit den Zielen des Master-

plans einzusetzen. Nur so können auch die im Masterplan vorgesehenen Einsparungen

von Folgekosten umgesetzt werden.

(3) Die SALK verweist darauf, dass sich auf Grund des langen Realisierungszeitraumes

Investitionen aus hygienischen, medizinischen und bautechnischen Gründen als unver-

meidbar herausstellen könnten. Sie versichert allerdings, jede wesentliche bauliche

Maßnahme im Gebäude-Altbestand sehr genau auf ihre Unvermeidbarkeit und Master-

plan-Konformität zu prüfen.

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

3.7. Finanzielle Erfordernisse

(1) Der Masterplan sieht auf Preisbasis Oktober 2005 bauliche Maßnahmen mit einem Ge-

samtvolumen von rund 458 Millionen Euro vor. Die tatsächlich aufzubringenden

Finanzmittel sind wesentlich von der Entwicklung des Baukostenindex abhängig. Um

diese Entwicklung darzustellen, aktualisiert die SALK die im Masterplan vorgesehenen

Kosten in regelmäßigen Abständen. Die dem LRH vorliegende letzte Kostenschätzung

der SALK weist bis zum Jahr 2022 Investitionskosten in Höhe von insgesamt rund

618 Millionen Euro aus, wobei für den Zeitraum 2009 bis 2022 eine jährliche Valori-

sierung von 3 Prozent zugrunde gelegt wird. Um die Kosten der im Masterplan enthal-

tenen Bauvorhaben vergleichbar kontrollieren zu können, werden die jeweils aktuellen

Ausgaben auf die ursprüngliche Preisbasis des Jahres 2005 rückgerechnet.

Bei Berücksichtigung aller derzeit bekannten Finanzierungsquellen ergibt sich für die

Umsetzung der im Masterplan enthaltenen Bauvorhaben ab dem Jahr 2011 eine erste

Finanzierungslücke. Nach Berechnungen des LRH, die auch die vom Masterplan vor-

gesehenen Einsparungen bei den Folgekosten sowie die Rücklagen der SALK berück-

sichtigen, steigt der durch den Masterplan bedingte kumulierte Finanzierungsbedarf in

einzelnen Jahren auf über 100 Millionen Euro an. Aus diesem Grund erscheint die

Finanzierbarkeit der im Masterplan vorgesehenen Investitionen grundsätzlich im her-

kömmlichen Rahmen des Landesbudgets nicht gegeben. Trotzdem sollte die Umset-

zung des Masterplans aus folgenden Gründen vorangetrieben werden:

• Die im Masterplan vorgesehenen Einsparungseffekte von jährlich rund 20,3 Millionen

Euro (Preisbasis 2005) sind nur dann erzielbar, wenn im Wesentlichen alle Baumaß-

nahmen in dem vom Masterplan vorgesehenen Zeitraum umgesetzt werden.

• Die schlechte Bausubstanz im LKH erfordert jedenfalls in absehbarer Zeit umfangrei-

che Investitionen.

• Medizinische Leistungen können effizienter und effektiver erbracht werden, wenn sie

durch neue bauliche Strukturen unterstützt werden.

Will man diese Effekte erzielen, sollte das Land die Umsetzung des Masterplans ohne

weitere zeitliche Verzögerung finanziell sicherstellen.

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

(2) Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land Salzburg, den Masterplan zügig umzu-

setzen. Dazu sind die erforderlichen Mittel langfristig sicherzustellen.

(3) Das Amt der Landesregierung teilt mit, dass der SAGES nur einzelne Bauvorhaben des

Masterplans und bei Weitem nicht das gesamte Investitionsvolumen von 458 Millionen

Euro mitfinanzieren könne. Unter Berücksichtigung sonstiger laufender Investitionen

könne der SAGES für Bauprojekte nämlich nicht einmal 10 Millionen Euro pro Jahr zur

Verfügung stellen.

(4) Der Landesrechnungshof empfiehlt dem Land Salzburg dringend, einen Finanzierungs-

plan zur Umsetzung des Masterplans zu erstellen und diesen umzusetzen. Beim Er-

stellen des Finanzierungsplans sind sämtliche Möglichkeiten des ordentlichen und

außerordentlichen Landeshaushaltes - einschließlich der Mittel des SAGES - auszu-

schöpfen.

Der Direktor des Landesrechnungshofes:

Dr. Manfred Müller

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Landesrechnungshof Masterplan 2020

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4. Anhang

Stellungnahme des Amtes der Salzburger Landesregierung

Stellungnahme der Salzburger Landeskliniken