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Ausschreibung Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf 1 Ausschreibung Verkauf und Entwicklung von Grundstücken Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf http://www.erlangen.de/nahversorgung-eltersdorf Westlich des S-Bahnhalts Eltersdorf soll ein Nahversorger mit Dienstleistungsangeboten und Wohnungsbau entstehen. Im Rahmen der Grundstücksausschreibung wird ein geeigneter Projektentwickler gesucht. Referat für Planen und Bauen Liegenschaftsamt Projektentwicklung

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Ausschreibung Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf 1

Ausschreibung

Verkauf und Entwicklung von Grundstücken Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf http://www.erlangen.de/nahversorgung-eltersdorf

Westlich des S-Bahnhalts Eltersdorf soll ein Nahversorger mit Dienstleistungsangeboten und Wohnungsbau entstehen. Im Rahmen der Grundstücksausschreibung wird ein geeigneter Projektentwickler gesucht.

Referat für Planen und Bauen Liegenschaftsamt Projektentwicklung

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Ausschreibung Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf 2

Inhaltsverzeichnis

1. Hintergrund

2. Lage im Stadtgebiet und aktuelle Situation

3. Verkehrskonzept für das künftige Nahversorgungszentrum

4. Städtebauliche Ziele für das künftige Nahversorgungszentrum

5. Erforderliche Bewerbungsunterlagen, Aufgaben künftiger Projektentwickler, Kaufpreisangebot

6. Bewertungskriterien

7. Zeitplan

8. Bewerbungsverfahren und Hinweise zur Ausschreibung

9. Rückfragen und Auskünfte zu Ausschreibung und Bewerbung

10. Anlagen 1. Verkehrskonzept Nahversorgungszentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

2. Städtebauliche Ziele Nahversorgungszentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

3. Luftbild Bereich geplantes Nahversorgungzentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

4. Fotos Bereich geplantes Nahversorgungzentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

5. Bewerbungsbogen

6. Hinweise zu den Bewertungskriterien

7. Verpflichtungserklärung für die Zusendung einer digitalen Zeichengrundlage

8. Nutzungsbedingungen für die digitale Datenbereitstellung 1. Hintergrund Nahversorgungssituation Eltersdorf Einzelhandelskonzept Städtische Grundstücke Bebauungsplan Nr. E 229-B in Aufstellung Suche Projektentwickler

Die Nahversorgungssituation in Eltersdorf soll verbessert werden. Westlich des S-Bahnhalts Eltersdorf soll ein Nahversorger mit Dienstleistungsangeboten und Wohnungsbau entstehen. Der Bereich wurde bereits im städtebaulichen Einzelhandels-konzept 2010 der Stadt Erlangen als geeignete und zu favorisierende Fläche für einen Nahversorger in Eltersdorf aufgezeigt. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Erlangen. Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ist bereits gefasst - Bebauungsplan Nr. E 229-B der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf. Mit dieser Grundstücksausschreibung soll ein geeigneter Projektentwickler für das Vorhaben gefunden werden.

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2. Lage im Stadtgebiet und aktuelle Situation Lage am S-Bahnhalt Eltersdorf Brache Provisorischer Parkplatz

Die Grundstücke befinden sich im Süden Erlangens im Ortsteil Eltersdorf zwischen Weinstraße und Flurstraße. In direkter Nähe liegt der S-Bahnhalt Eltersdorf. Die Grundstücke grenzen im Osten an den Bahndamm der Strecke Nürnberg – Bamberg. Die Grundstücke wurden landwirtschaftlich genutzt. Der Bereich ist verkehrlich nicht erschlossen (Anlage 3). Im nördlichen Teil an der Weinstraße gibt es einen proviso-rischen Parkplatz, der vor allem von Pendlern genutzt wird.

3. Verkehrskonzept für das künftige Nahversorgungszentrum Einbindung in Verkehrsnetz Umsteigepunkt Neue Erschließungsstraße Minikreisverkehr an der Weinstraße Anfahrt Stellplätze Einbahnstraße im Süden Neue Bushaltestelle Bike & Ride-Anlage Park & Ride-Parkplätze

Das künftige Nahversorgungszentrum soll gut in das vorhandene Verkehrsnetz eingebunden werden. Ein komfortabler Umsteige-punkt zwischen S-Bahn, Bus, Fahrrad und PKW soll im Süden Erlangens entstehen (Anlage 1). Für das Nahversorgungszentrum soll eine neue Erschließungs-straße zwischen Flurstraße und Weinstraße gebaut werden. Die neue Erschließungsstraße soll über einen Minikreisverkehr an die Weinstraße angebunden werden. Der Minikreisverkehr soll die Erschließung des Bereichs sichern und führt parallel zu einer Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten auf der Weinstraße. Die notwendigen Stellplätze für Nahversorger, Dienstleistungsangebote und künftige Wohnungen sollen von der neuen Erschließungsstraße erschlossen werden. Der Südteil der neuen Erschließungsstraße ist als Einbahnstraße in Richtung Weinstraße geplant, um künftigen Durchgangs-verkehr in der Flurstraße und Sonnenstraße zu verhindern. An der neuen Erschließungsstraße soll eine Bushaltestelle auf der östlichen Seite eingerichtet werden, die das gleichzeitige Halten zweier Linienbusse ermöglicht. An der Weinstraße in unmittelbarer Nähe des Zugangs zur S-Bahnhaltestelle sind 75 Bike & Ride Parkplätze geplant. Auch ist im Bereich die Errichtung von etwa 25 Park & Ride Parkplätzen und 4 Motorradstellplätzen vorgesehen, die von der neuen Erschließungsstraße aus erschlossen werden.

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Ausschreibung Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf 4

4. Städtebauliche Ziele für das künftige Nahversorgungszentrums Nahversorgung Dienstleistungsangebote und Wohnen Stellplätze und Fahrradabstellplätze Flächensparendes Bauen Qualitätsvoller Freiraum Höhenunterschied zu Weinstraße Schallschutz zu Bahn und Autobahn Einfügen in die Umgebung Bike & Ride-Anlage Park & Ride-Parkplatz

Im Bereich soll ein Nahversorger mit einer Verkaufsfläche von 1.000 – 1.200 m² entstehen. Es werden keine Sortimente gewünscht, die über eine Nahversorgung entsprechend dem Einzelhandelskonzept hinaus gehen. Daneben sollen Wohnungen und Dienstleistungsangebote zum Beispiel Büroflächen oder Praxen entstehen (Anlage 1 und Anlage 2). Die Stellplätze für die vorgeschlagenen Nutzungen sollen im Bereich nachgewiesen werden. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich nach der Stellplatzverordnung der Stadt Erlangen, die im Internet unter www.erlangen.de/stadtrecht einsehbar ist. Die Stapelung von verschiedenen Nutzungen und der Stellplätze ist gewünscht. Innovative Vorschläge zum flächensparenden Bauens sollen entwickelt werden. Ein qualitätsvoller Freiraum soll entstehen. Besonderer Bedeutung kommt dabei dem Bereich zur Weinstraße zu. Hier ist ein gestalteter Vorplatz mit Orientierung des Nahversorgers zur Weinstraße vorstellbar, der auch die Bike & Ride-Parkplätze integriert. Die Höhenlage der Weinstraße und des Bereichs für das Nahversorgungszentrum ist unterschiedlich. Es werden überzeugende freiräumliche und bauliche Lösungen erwartet, zum Umgang mit der Höhenlage und zur Verbindung des Nahversorgungszentrums mit der Weinstraße. Allen Interessierten wird empfohlen, den Ort vorab zu besichtigen. Aufgrund der Nähe zu Bahnlinie und Autobahn A 73 kommt dem Schallschutz eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere das städtebauliche Ziel, dass auch Wohnungen entstehen sollen, erfordert eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema. Das neue Nahversorgungszentrum und die künftige Bebauung sollen sich in die vorhandene Umgebung einfügen und einen Bezug zur vorhandenen Nachbarschaft aufbauen. Im Bereich soll eine Bike & Ride-Anlage und ein Park & Ride-Parkplatz entstehen. Die Bike & Ride-Anlage soll in unmittelbarere Nähe zur S-Bahnstation liegen und die Park & Ride-Parkplätze in einem vertretbaren Abstand zur Station. Die Flächen für Bike & Ride-Anlage und Park & Ride-Parkplatz bleiben im Grundstückseigentum der Stadt Erlangen.

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5. Erforderliche Bewerbungsunterlagen, Aufgaben künftiger Projektentwickler, Kaufpreisangebot Nutzungskonzept und Bebauungsvorschlag Schallschutzkonzept Grundstücksgröße Kaufpreisgebot Verbindlichkeit Kaufpreisgebot Mehrere Grundstücksteile Rahmenvertrag Wettbewerbsverfahren nach Grundstückszuschlag

Die Bewerber sollen ein Nutzungskonzept für den Standort vorschlagen, das den städtebaulichen Zielen der Stadt Erlangen entspricht. Das Vorhaben soll in Form eines Planungskonzepts erläutert werden. Die geplanten Nutzungen mit Angabe der Flächen für Nahversorgung, Dienstleistungsangebote, Wohnungen, Anzahl der Wohneinheiten, sowie der vorgesehenen Wohnungstypen und der Wohnungsmischung sollen beschrieben werden. Ein Bebauungsvorschlag wird erwartet, der auch die Unterbringung der notwendigen Stellplätze aufzeigt. (Seite 6) Das Konzept soll Aussagen zum Schallschutz der vorgeschlagenen Nutzungen und Bebauung enthalten. Allgemein wird empfohlen, frühzeitig einen Schallschutzgutachter einzubinden. Aus aktueller Sicht ist mit einem Verkauf von Grundstücken oder Grundstücksteilen mit einer Gesamtgröße von etwa 4.000 m² zu rechnen. Die genaue Grundstücksgröße ergibt sich erst nach Ab-schluss des Bebauungsplanverfahrens. Auch ist der Grenzverlauf zur ausgebauten Bahnstrecke im Osten noch nicht abschließend geklärt. Die Bewerber sollen ein Kaufpreisgebot abgeben. Die Höhe des Kaufpreisgebots soll 715.000 € nicht unterschreiten. Das Kaufpreisgebot wird Grundlage eines Rahmenvertrages nach Zuschlagserteilung und Grundlage des Kaufvertrags nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens. Es ist bindend, solange die Gesamtgröße der Grundstücke, die ins Eigentum des Projekt-entwicklers übergehen, zwischen 3.750 m² und 4.250 m² liegt. Je nach Lage des Park & Ride-Parkplatzes, der im Eigentum der Stadt Erlangen verbleibt, können sich für den Projektentwickler auch von einander unabhängige Grundstücksteile ergeben. Nach Entscheidung über den Zuschlag soll mit dem ausgewählten Projektentwickler ein Rahmenvertrag geschlossen werden. In dem Rahmenvertrag werden die Aufgaben des Projektentwicklers zusammen mit einem Zeitplan und die Höhe des Kaufpreises festgehalten. Der Rahmenplan bildet die verbindliche Grundlage für alle darauf aufbauenden künftigen Verträge zwischen Stadt und Investor - städtebaulicher Vertrag und Grundstückskaufvertag. Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität der künftigen Bebauung soll der Projektentwickler nach Grundstückszuschlag ein Wettbewerbsverfahren nach RPW in Abstimmung mit der Stadt durchführen.

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Ausschreibung Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf 6

Bebauungsplanverfahren nach Wettbewerb Eigentumsübergang und Kaufvertrag Aufgaben künftiger Projektentwickler Berücksichtigung im Kaufpreis Aufgaben Stadt Bewerbungsunterlagen

Der Bebauungsplan soll auf Grundlage des Wettbewerbs- ergebnisses von einem vom Projektentwickler beauftragten Planungsbüro weitergeführt werden. Der Projektentwickler wird verantwortlich für alle erforderlichen Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Die Planungshoheit bleibt dabei stets bei der Stadt Erlangen. Der Eigentumsübergang der Grundstücke ist aktuell mit Abschluss des städtebaulichen Vertrags zur Billigung des Bebauungsplans vorgesehen. - Wettbewerb nach RPW in Abstimmung mit der Stadt - Bebauungsplanverfahren in Abstimmung mit der Stadt - Planung Verkehrsflächen (Umbau Weinstraße mit

Minikreisverkehr und neue Erschließungsstraße) - Bau neue Erschließungsstraße mit Bushaltestelle

einschließlich Abwasserkanal und leitungsgebundener Erschließung (ca.3.000 m², abhängig von Wettbewerb und Bebauungsplanverfahren) in Abstimmung mit der Stadt und den Erlanger Stadtwerken ESTW

- Nebenkosten Kaufvertrag - Grundstücksvermessung Bei der Ermittlung des Rahmens des Kaufpreisgebots wurden die Aufgaben für den künftigen Projektentwickler berücksichtigt. - Umbau Weinstraße mit Minikreisverkehr - Bau Bike & Ride Anlage auf städtischem Grundstück - Bau Park & Ride Parkplatz auf städtischem Grundstück - Bewerbungsbogen (Anlage 5) - Lageplan mit Vorhaben, Bike & Ride-Anlage und Park &

Ride-Parkplatz im Maßstab 1 : 1.000 - Schematische Grundrisse, Ansichten und Schnitte

im Maßstab 1 : 500 - Skizzenhafter Freiflächengestaltungsplan - Beschreibung Nutzungskonzept, Schallschutzkonzept

und Unterbringung Stellplätze und Fahrradabstellplätze, geplante Energieversorgung (max. 2-3 DIN A4 Seiten)

- 2 Referenzprojekte

6. Bewertungskriterien Schlüssiges Gesamtkonzept Bewertungskriterien

Die eingehenden Bewerbungen werden nach Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts gewertet. Die Bewertungskriterien sind in Anlage 6 erläutert: - städtebaulich-architektonische Qualität - Qualität der vorgeschlagenen Nutzungen - Qualität der Freiräume - Qualität der Erschließung - Höhe des angebotenen Kaufpreises

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Ausschreibung Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf 7

Zuschlagsentscheidung durch Stadtrat

Das Ergebnis wird dem Stadtrat zur Entscheidung über den Grundstückszuschlag vorgelegt.

7. Zeitplan Ausschreibung:

Fristende:

Zuschlagsentscheidung:

Rahmenvertrag:

Wettbewerb:

Bebauungsplanverfahren:

Kaufvertrag:

Bauantrag:

Bau Erschließungsstraße

Baufertigstellung Gebäude:

12.07.2019 (Freitag)

26.09.2019 (Donnerstag)

Ende 2019 (geplant)

Anfang 2020 (geplant)

1. Halbjahr 2020 (geplant)

2020 – 2021 (geplant)

2021 (geplant)

1. Halbjahr 2022 (geplant) innerhalb sechs Monate ab Kaufvertragsbeurkundung

bis 2. Halbjahr 2024 (geplant) innerhalb 36 Monaten ab Kaufvertragsbeurkundung

bis 2. Halbjahr 2024 (geplant) innerhalb 36 Monaten ab Kaufvertragsbeurkundung

8. Bewerbungsverfahren und Hinweise zur Ausschreibung Bewerbungsfrist: Bewerbungsadresse: Verschlossener Umschlag Vorbehalt Verkauf und erneute Ausschreibung Fristgerechter Eingang

Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 26.09.2019. bei Zusendung per Post: bei persönlicher Abgabe: Stadt Erlangen (nur zu üblichen Öffnungszeiten) Referat für Planen und Bauen Referat für Planen und Bauen Projektentwicklung Werner-von-Siemens-Straße 61 Rathausplatz 1 Flur 6, Zi. 426 91052 Erlangen 91052 Erlangen Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag in gedruckter und digitaler Form einzureichen bzw. zuzusenden. Der Umschlag ist mit folgendem Titel zu beschriften: Bewerbung Nahversorgungszentrum Eltersdorf Die Stadt Erlangen behält sich vor, die Grundstücke nicht zu verkaufen und gegebenenfalls neu auszuschreiben, falls nicht ausreichend viele adäquate Angebote eingehen sollten. Die Informationen in diesem Exposé stellen den aktuellen Stand der Planungen dar und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Es können nur fristgerecht eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden und Angebote, die den angegebenen Anforderungen vollständig entsprechen.

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Ausschreibung Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf 8

Art des Vergabeverfahrens Digitale Zeichengrundlage

Es handelt sich bei dieser Ausschreibung nicht um eine Vergabe von VOB/VOL. Alle für die Angebotserstellung und die Be-werbung anfallenden Kosten erfolgen ohne Honorierung oder Entschädigung auf Kosten und Risiko des Anbieters. Rechtsansprüche sind aus dieser Ausschreibung nicht ableitbar. Die Entscheidung über den Grundstücksverkauf obliegt dem Stadtrat. Eine digitale Zeichengrundlage kann im Referat für Planen und Bauen angefordert werden: [email protected]. Die Zusendung kann erst erfolgen, wenn der Stadt Erlangen / Referat für Planen und Bauen die Verpflichtungserklärung (Anlage 7) ausgefüllt und unterschrieben in Schriftform vorliegt. Die Nutzungsbedingungen für die digitale Datenbereitstellung liegen bei (Anlage 8).

9. Rückfragen und Auskünfte zu Ausschreibung und Bewerbung Auskünfte zur Ausschreibung oder zur Bewerbung werden zur Gewährleistung von Chancengleichheit und Transparenz ausschließlich auf Anfragen erteilt, die per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: [email protected]. Die Fragen werden anonymisiert zusammen mit den Antworten veröffentlicht unter folgendem Link: www.erlangen.de/nahversorgung-eltersdorf Urlaubsbedingt kann es ab Mitte August zu einer Verzögerung der Beantwortung kommen. Allen Interessenten obliegt es in eigener Verantwortung, sich über die veröffentlichten Fragen und Antworten unter dem oben genannten Link zu informieren. 10. Anlagen 1. Verkehrskonzept Nahversorgungszentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

2. Städtebauliche Ziele Nahversorgungszentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

3. Luftbild Bereich geplantes Nahversorgungzentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

4. Fotos Bereich geplantes Nahversorgungzentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

5. Bewerbungsbogen

6. Hinweise zu den Bewertungskriterien

7. Verpflichtungserklärung für die Zusendung einer digitalen Zeichengrundlage

8. Nutzungsbedingungen für die digitale Datenbereitstellung

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Weinstraße

A 73

geplante

Ortsumfahrung

Eltersdorf

S-Bahnhaltestelle

Eltersdorf

P+R

B+R

Einzelhandel, D

ienst-

leistung, W

ohnen

Wohnen

Sonnenstraß

e

F

lu

r

s

t

r

a

ß

e

neuer

Minikreisverkehr

neue E

rschließ

ungsstraß

e

südl. Abschnitt

Einbahnstraße

neue Bushaltestelle

N

Stadt Erlangen

Referat für Planen und Bauen

erstellt: Datum:

Stadt Erlangen

Maßstab:

Nahversorgungszentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

Anlage 1: Verkehrskonzept

ohne PET 11.07.2019

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Böschung B

ahn

Weinstraße

BU

S

BU

S

Fläche B

ahn

südlicher Abschnitt

Einbahnstraße

Schallschutzw

and

Bahnstrecke N

ürnberg-B

am

berg

neue E

rschließ

ungsstraß

e

neue

Bushaltestelle

neuer

Minikreisverkehr

Zugang

S-Bahnhaltestelle

Eltersdorf

950/14

793

794

790

782

N

Stadt Erlangen

Referat für Planen und Bauen

erstellt: Datum:

Stadt Erlangen

Maßstab:

Nahversorgungszentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

Anlage 2: Städtebauliche Ziele

1:1000 PET 11.07.2019

NAHVERSORGUNGSZENTRUM

ELTERSDORF

- Städtebauliche Ziele -

Erschließung

· neuer Minikreisverkehr an der Weinstraße

· neue Erschließungsstraße; südl. Abschnitt als Einbahn-

straße mit Radverkehr in zwei Richtungen

· neue Bushaltestelle an neuer

Erschließungsstraße

· Blockumfahrung Bus über

Sonnen- und Flurstraße

Städtebauliche Ziele:

Gesamt Fläche

ca. 4.700 m²

davon für Projektentwickler

(ca. 4.000 m²)

· Nahversorgung (Verkaufs-fläche 1.000 - 1.200 m²)

· Wohnen

· Dienstleistungsangebote,

Praxen

· notwendige Stellplätze

davon für Stadt Erlangen

(ca. 700 m²)

Bike&Ride-Parkplatz

· ca. 75 Stellplätze

· ca. 150 m²

Park&Ride-Parkplatz

· ca. 25 Stellplätze und

4 Motorradstellplätze

· ca. 550 m²

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N

Stadt Erlangen

Referat für Planen und Bauen

erstellt: Datum:

Stadt Erlangen

Maßstab:

Nahversorgungszentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

Anlage 3: Luftbild 2018

1:1000 PET 11.07.2019

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Anlage 4: Fotos Bereich geplantes Nahversorgungszentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf

Blick von Norden mit Weinstraße und Zugang S-Bahnhalt Eltersdorf

Blick von Süden

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ANLAGE 5

Bewerbungsbogen Nahversorgungszentrum am S-Bahnhalt Eltersdorf Bitte den Bewerbungsbogen komplett ausfüllen und unterschreiben!

Angaben zum Bewerber

Firmenname

Firmenanschrift

Ansprechpartner

Telefon und E-Mailadresse

Kaufpreisgebot

Die Höhe des Kaufpreisgebots soll 715.000 € nicht unterschreiten.

Die genauen Grundstücksgrößen liegen erst mit Abschluss des Bebauungsplanverfahrens fest. Aktuell

wird mit einer Größe von etwa 4.000 m² gerechnet. Das Kaufpreisgebot ist bindend, solange die Ge-

samtgröße der Grundstücke, die verkauft werden, zwischen 3.750 m² und 4.250 m² liegt.

Höhe des Kaufpreisgebots

Möglichkeit für sonstige Angaben

Erklärung:

Im Falle eines Zuschlags besteht Einverständnis folgende Aufgaben und Auflagen in Abstimmung mit der Stadt

Erlangen und den Erlanger Stadtwerken ESTW zu übernehmen:

- Durchführung Wettbewerb nach RPW

- Durchführung Bebauungsplanverfahren

- Planung Verkehrsflächen (Umbau Weinstraße und Bau neue Erschließungsstraße)

- Bau neue Erschließungsstraße mit Bushaltestelle einschließlich Abwasserkanal und leitungsgebundener

Erschließung (ca. 3.000 m² abhängig von Wettbewerbsergebnis und Bebauungsplanverfahren)

- Nebenkosten Kaufvertrag und Grundstücksvermessung

Der Zeitplan wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Es besteht Einverständnis, dass das Kaufpreisgebot und sonstige hier gemachte Angaben im Falle einer Zu-

schlagserteilung als Verpflichtung in den Rahmenvertrag beziehungsweise in den Kaufvertrag oder städtebaulichen

Vertrag aufgenommen werden und bei Nichterfüllung durch Vertragsstrafen sanktioniert werden können.

Datum:

Unterschrift und Firmenstempel:

Datenschutzrechtliche Einwilligung: Mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten, die für die Zuschlagsentscheidung erforderlich sind, besteht Ein-

verständnis.

Datum:

Unterschrift und Firmenstempel:

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Ausschreibung Nahversorgungszentrum am S-Bahnhaltepunkt Eltersdorf

Anlage 6

Hinweise zu den Bewertungskriterien

Positiv bewertet werden folgende Aspekte:

Städtebauliche und architektonische Kriterien

Städtebauliche und architektonische Qualität

- innovative Vorschläge zum flächensparenden Bauen

- Orientierung des Nahversorgungszentrums zum öffentlichen Raum

- Anbindung des Bereichs an die Weinstraße und die neue Erschließungsstraße

- Einbindung in die Umgebung und Nachbarschaft

- Schlüssigkeit des Schallschutzkonzeptes

Qualität der vorgeschlagenen Nutzungen

- Nutzungsmischung

- Verknüpfung der vorgeschlagenen Nutzungen

Qualität der Freiräume

- Aufenthaltsqualität

- Umgang mit Höhenlagen

- gestalterische Qualität

- Integration Bike & Ride-Anlage

- Dach- und Fassadenbegrünung

Qualität der Erschließung

- Einbindung Park & Ride-Anlage

- Anlieferung Nahversorgungszentrum

- Erschließung Stellplätze für Nahversorgung, Dienstleistung und Wohnen

Höhe des Kaufpreisgebots

Die Höhe des Kaufpreisgebots soll 715.000 € nicht unterschreiten.

Hinweis zur Gewichtung der Kriterien:

Die städtebaulichen-architektonischen Kriterien werden höher gewertet

als die Höhe des Kaufpreisgebots.

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Verpflichtungserklärung – LDBV 01/2017

Bayerische Vermessungsverwaltung

Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten

als Auftragnehmer

Lizenznehmer (Auftraggeber) Auftragnehmer

Name, Anschrift Name, Anschrift

Wir übernehmen vom Lizenznehmer die ihm zur Nutzung überlassenen oder über Geoda-tendienste bereitgestellten Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung (nachfolgend: Daten und Dienste) zur Verarbeitung als Auftragnehmer nach folgenden Angaben:

Angaben zu den verarbeiteten Daten (Inhalt, Gebiet)

.....................................................................................................................................

Art und Zweck der Verarbeitung der Daten im Auftrag des Lizenznehmers

.....................................................................................................................................

Beginn und Ende der Verarbeitung der Daten

.....................................................................................................................................

Wir haben Kenntnis von den Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten und Geodatendiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung (Nutzungsbedingungen). Wir verpflichten uns gegenüber dem Lizenznehmer und der Bayerischen Vermessungsverwaltung, die Daten und Dienste ausschließlich für die Bear-beitung des o.a. Auftrages zu verwenden.

Wir verpflichten uns, die Rechte der Bayerischen Vermessungsverwaltung an den Daten und Diensten zu beachten und insbesondere die Daten und Dienste oder daraus abgelei-tete Produkte keinem Dritten zugänglich zu machen. Wir garantieren, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Daten und Dienste nehmen können und Mitarbeiter sie nicht für ei-gene Zwecke nutzen.

Uns ist bekannt, dass wir keine eigenen Rechte an den Daten und Diensten oder an den daraus gewonnenen Ergebnissen erwerben. Wir verpflichten uns, die Daten nach Erfül-lung des Auftrages zu löschen. Falls wir eine eigene Nutzung über den Auftrag hinaus beabsichtigen, werden wir vorher die erforderliche Nutzungserlaubnis bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung einholen.

...............................................................................................................................................................................

Ort, Datum, Stempel, Unterschrift

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Nutzungsbedingungen Daten - 05/2018 1/2

Bayerische Vermessungsverwaltung www.geodaten.bayern.de

Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten und Geodatendiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung

(Nutzungsbedingungen)

1. Anwendungsbereich

Für die Bereitstellung und Nutzung von digitalen Geobasisdaten (nachfolgend: Daten) und Geoda-tendiensten (nachfolgend: Dienste) der Behörden der Bayerischen Vermessungsverwaltung, die dem Nutzer (nachfolgend: Lizenznehmer) in Erfül-lung eines Auftrages oder eines Nutzungsvertra-ges geliefert werden, gelten die folgenden Nut-zungsbedingungen. Besondere Nutzungsbedin-gungen für allgemein zugängliche Daten und Dienste bleiben unberührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Nutzungsrechte (s. Nr. 5). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers wer-den nicht anerkannt.

2. Interne Nutzung

2.1 Der Lizenznehmer erhält das nicht ausschließliche und mit Ausnahme der Nr. 4.1 nicht übertragbare Recht, die Daten und Dienste im internen Bereich nach Maßgabe der Nrn. 2.2 bis 2.4 zu nutzen.

2.2 Die Daten dürfen vervielfältigt und in ein internes Informationssystem eingestellt werden.

2.3 Rasterdaten, die über Geodatendienste mit direk-tem Datenzugriff (z.B. Web Map Services) abgeru-fen werden, dürfen nicht gespeichert oder an an-dere Arbeitsplätze weitergegeben werden.

2.4 Daten, die als Druckauszug (PDF) abgerufen werden, dürfen nur in analoger Form oder als PDF genutzt und vervielfältigt werden.

3. Präsentation, öffentliche Zugänglich-machung und Verbreitung (externe Nutzung)

Bei der internen Nutzung sind folgende weitere Nutzungsrechte ohne besondere Erlaubnis einge-schlossen:

3.1 Der Lizenznehmer darf die Daten auf Ausstellun-gen und eigenen Veranstaltungen präsentieren.

3.2 Der Lizenznehmer darf eine einzige, nicht georefe-renzierte, ausschließlich pixelstrukturierte Darstel-lung der Daten, entweder als statisches Bild oder als PDF-Dokument bis zum Format DIN A 3, öf-fentlich zugänglich machen, wenn der Zugang zur Webseite kostenfrei ist, der Umfang der Daten 1 Mio. Pixel nicht überschreitet und die Quellen-angabe nach Nr. 3.4 als Link auf http://vermessung.bayern.de/file/pdf/7203/Nut-zungsbedingungen_Viewing.pdf ausgeführt wird.

3.3 Der Lizenznehmer darf eine einzige Darstellung der Daten als PDF-Dokument oder in analoger Form nach Maßgabe von Nr. 3.2 bis zu einer Stückzahl von 100 Exemplaren unentgeltlich ver-breiten.

3.4 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder Prä-sentation, Verbreitung oder öffentlichen Wieder-gabe der Daten folgende Quellenangabe deutlich erkennbar anzubringen: Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwal-tung

4. Weitergabe an einen Auftragnehmer

4.1 Die Weitergabe von Daten und Diensten an einen Auftragnehmer des Lizenznehmers ist zulässig, soweit und solange dies zur Erfüllung eines Auf-trags erforderlich ist.

4.2 Im Fall der Beauftragung hat der Lizenznehmer den Auftragnehmer unter Verwendung des Mus-ters Verpflichtungserklärung schriftlich zu ver-pflichten, die übernommenen Daten und Dienste ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen und nach Erfüllung des Auftrags alle bei ihm verbliebenen Daten zu löschen.

4.3 Der Lizenznehmer hat auf Verlangen schriftlich Auskunft über die Beauftragung von Auftragneh-mern zu geben.

5. Rechtliche Hinweise

5.1 Die Bayerische Vermessungsverwaltung besitzt al-le Rechte an den von ihr bereitgestellten Daten und Diensten. Insbesondere besitzt sie die Urhe-berrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Da-tenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz. Außerdem unterliegen die Daten den Bestimmun-gen des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG).

Jede Nutzung der Daten und Dienste durch Bear-beitung, Vervielfältigung, Digitalisierung, Verbrei-tung, öffentliche Wiedergabe oder auf sonstige Weise ist daher nur mit Einwilligung der Bayeri-schen Vermessungsverwaltung zulässig, sofern nicht einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände vorliegt. Die Einräumung von Nutzungsrechten kann durch Übermittlung dieser Nutzungsbedin-

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Nutzungsbedingungen-Daten - 05/2018 2/2

gungen, durch einen Nutzungsvertrag, eine Nut-zungserlaubnis oder auf andere Weise erfolgen. Einer besonderen Einwilligung bedarf es insbe-sondere bei einer erweiterten externen Nutzung über Nr. 3 hinaus. Die rechtswidrige Vervielfälti-gung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist nach dem Vermessungs- und Katastergesetz und nach dem Urheberrechtsgesetz mit Geldbuße oder Strafe bedroht.

5.2 Grenzpunktkoordinaten sind nicht ohne weiteres für die Absteckung von Grenzen oder grenznahen Gebäuden mit Zentimetergenauigkeit geeignet, da sie nur einen Teil des Katasternachweises ausma-chen. Aus Koordinaten berechnete Flächen kön-nen von den Flächenangaben im Liegenschaftska-taster und Grundbuch abweichen. Der Lizenzneh-mer ist nicht befugt, Grenzen festzustellen, vorzu-weisen oder abzumarken. Die verbindliche Fest-stellung der Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit ist den staatlichen Vermessungsbehörden oder anderen gesetzlich befugten Stellen vorbehalten (Art. 8, 12 VermKatG).

5.3 Für die Nutzung personenbezogener Daten des Liegenschaftskatasters gelten die Bestimmungen des Art. 11 VermKatG und die übrigen gesetzli-chen Vorschriften zum Datenschutz. Nr. 3 dieser Nutzungsbedingungen findet keine Anwendung.

6. Kosten

6.1 Die Bereitstellung und Nutzung der Daten und Dienste ist kostenpflichtig. Die Kosten bemessen sich nach der Gebühren- und Preisliste der Baye-rischen Vermessungsverwaltung in der jeweils zum Zeitpunkt der Datenabgabe oder Nutzung der Dienste geltenden Fassung.

6.2 Rechnungen sind mit dem Zugang beim Lizenz-nehmer fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Rechtseinräumung wird erst mit der Zahlung des Rechnungsbetrages wirksam.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1 Die Bayerische Vermessungsverwaltung stellt die Daten und Dienste mit der zur Erfüllung ihrer öf-fentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Die Bayerische Vermessungsverwaltung über-nimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sowie für die ständige Verfügbarkeit der Dienste. Für Schäden, die durch die Nutzung der Daten und Dienste entstehen, haftet der Freistaat Bayern nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Der Lizenznehmer hat durch geeignete Maßnah-men dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten und Dienste nehmen können und dass Mitarbeiter des Lizenznehmers die Daten und Dienste weder zu eigenen Zwecken nutzen noch Dritten zugänglich machen. Der Lizenznehmer hat auf Verlangen Auskunft über die getroffenen Maß-nahmen zu geben.

7.3 Der Lizenznehmer haftet bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei vertragswidriger Nutzung oder Weitergabe von Daten oder Zugangskennungen für Dienste durch den Lizenznehmer oder seine Mitarbeiter, für die der Bayerischen Vermessungsverwaltung dadurch entgangenen Gebühren und Entgelte.

8. Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Daten-schutzgrundverordnung (DSGVO) Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten des Lizenznehmers ist die Stelle, die den Antrag auf Nutzung von Daten bearbeitet, entweder das Lan-desamt für Digitalisierung, Breitband und Vermes-sung oder das örtlich zuständige Amt für Digitali-sierung, Breitband und Vermessung. Die Angaben des Lizenznehmers werden zum Zweck der Bestellabwicklung und der Abrechnung verarbeitet. Zum Zweck der Zahlungsabwicklung werden die Angaben an die Staatsoberkasse Bayern übermittelt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind Art. 4, 11 VermKatG und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, b, c, e DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbei-tung der Daten und die Rechte des Lizenzneh-mers bei der Verarbeitung seiner Daten sind im Internet unter www.ldbv.bayern.de/datenschutz oder beim Kundenservice erhältlich.

9. Information für Verbraucher

9.1 Widerrufsrecht Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher

besteht bei der Bestellung von Daten und Diens-ten über GeodatenOnline sowie von vorgefertigten Produkten (z.B. Dateien ganzer Kartenblätter). Der Verbraucher kann seine Bestellung binnen vier-zehn Tagen nach Erhalt der Ware bzw. der Zu-gangskennung und einer ausführlichen Belehrung widerrufen. Kein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB bei Datenauszügen, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist.

9.2 Alternative Streitbeilegung Die Bayerische Vermessungsverwaltung nimmt

nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-braucherschlichtungsstelle teil.