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4. November 2014Tagungszentrum Schloss Schönbrunn
Alfred Sebl-LitzlbauerPorr Bau GmbH
ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE IM SPANNUNGSFELD VON VERGABE-, WETTBEWERBS-
UND STRAFRECHT
Probleme mit dem Vergaberecht aus der Sicht der Bauwirtschaft
Alfred SEBL-LITZLBAUER
Porr Bau GmbH / Geschäftsführer
öbv / Vorstandsvorsitzender
4. November 2014Tagungszentrum Schloss Schönbrunn
Alfred Sebl-LitzlbauerPorr Bau GmbH
ANGEBOTSBEARBEITUNGBearbeitung/Abgabe
alleine
in Arbeitsgemeinschaft
ANGEBOTSABGABE / AUFTRAGSERTEILUNGzu hoher Gesamtpreis (aus Sicht AG)
AUSFÜHRUNGSPHASEMehrkostenforderung
Vorwurf der Bereicherung
Abrechnung bzw. Verrechnung von Leistungen
falsche Massen (nicht geleistet)
Projektphasen – Berührungspunkte mit dem Vergabe-,
Wettbewerbs- und Strafrecht
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Vergaberecht
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht
Strafrecht
Strafgesetz
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Alfred Sebl-LitzlbauerPorr Bau GmbH
ANGEBOTSBEARBEITUNG
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Zwischen Angebotsbehebung und Angebotsabgabe stehen dem Auftragnehmer im Durchschnitt folgende Zeiten zur Verfügung:
Projektvolumen
< 10 Mio. €
> 10 Mio. €
Anzahl LV-Pos.
1 bis 4.000
500 bis 10.000
Bearbeitungszeit
1 Tage bis 2 Monate
1,0 bis 6,0 Monate
Trefferquote
1:6,5 / 15 %
1:20 bis 1:5
ENTSCHEIDUNG ARGE-BILDUNG
Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist kein Akt der Wettbewerbsverzerrung, sondern eine Entscheidung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie des Risikopotenzials eines Projektes.
Eine ARGE-Bildung ist im Zusammenhang mit den Ressourcen keine Frage der Projektgröße, sondern eine Frage der Auslastung und Ressourcen.
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In Summe waren mehr als 30 Mitarbeiter an der Angebotsbearbeitung
beteiligt und 6 Monate mit der Bearbeitung beschäftigt.
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ANGEBOTSABGABE / AUFTRAGSERTEILUNG
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zu hohe und/oder zu niedrige Einheitspreise
zu hoher Gesamtpreis
zu niedriger Gesamtpreis
• spekulative Preise
• unrealistische Kostenschätzung AG
• Preiskampf unter Herstellkosten
• Faire, eindeutige und widerspruchsreife Verträge
• Gute Planung und richtige Massen
• Faire Risikoverteilung
• Keine Überwälzung von nicht kalkulierbaren Risiken
• Ausscheiden von unterpreisigen Angeboten und Angeboten mit unterdurchschnittlichen Einheitspreisen
• Zulassen von Alternativen
• Weg vom Billigstbieter
• Vergabe an das beste Angebot (Bestbieter)
Ursachen
Gegenmaßnahmen
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AUSFÜHRUNGSPHASE
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• Innovationen mit einem fairen Value Engineering fördern (Kostenoptimierung für den AG und Erlösoptimierung für den AN)
• kein Wahlrecht des AG zwischen Value Engineering und Leistungsänderung mit Minderkostenforderung
• gemeinsames Verbessern und Weiterentwickeln des Projektes in der Vertragsabwicklung
• offener und sachlicher Umgang mit Ansprüchen (MKF)
• Entscheidungen in der Projektebene fördern und mit ausreichenden Kompetenzen ausstatten – Compliance wird hier oft falsch interpretiert und wirkt als Hemmschuh
• Bewusstsein schaffen, dass Leistungsabweichungen den Regelfall und nicht den Ausnahmefall im Bauvertrag darstellen.
• MKF‘s: vertraglich geschuldeter Nachweis mit Ableitung der Neupreise auf Basis des Vertrages bzw. der Vertragskalkulation steht im Widerspruch mit dem sehr häufig geforderten Aufwandsnachweis im Sinne des Schadenersatzes
• Kooperative Projektabwicklung
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Kooperative Projektabwicklung
Das Projekt steht im Vordergrund
Miteinander und nicht nebeneinander / gegeneinander