1 viertes kapitel: orientierung am natürlichen sittengesetz

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1 Viertes Kapitel: Orientierung am natürlichen Sittengesetz

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Viertes Kapitel:

Orientierung am natürlichen

Sittengesetz

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Grundfrage:

Wie lassen sich moralische Urteile und Entscheidungen

begründen?

Antwort der Tradition der Moraltheologie → Lehre vom

natürlichen Sittengesetz

- Diese Lehre ist aber in ihrer neuscholastischen

Form und nach „Humanae vitae“ fragwürdig

geworden.

- Nach dem Zweiten Vatikanum: Ansätze einer

Neuinterpretation

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1. Die Konzeption des natürlichen Sittengesetzes in der antiken Philosophie

1.1 Die Unterscheidung von menschlichem Gesetz und Naturgesetz

Ausgangspunkt: Unterschiedliche Gesetzgebung in den verschiedenen Stadtstaaten Griechenlands

Sophisten unterscheiden:

aufgrund menschlicher Setzung (thesis)

Gesetze

aufgrund der Natur (physis)

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Menschliche Gesetze:

- von Menschen gemacht

- nach Ort und Zeit verschieden

- gelten nicht ewig

- nicht allgemeinverbindlich

- nicht unbedingt zu halten

- keine Strafe, wenn man nicht gefasst wird

Natürliches Gesetz:

- nicht von Menschen gesetzt

- gilt vor dem Handeln des Menschen

- werden vorgefunden, nicht erfunden

- verpflichten immer und überall

- für jeden verbindlich

- Verstoß ist immer ein Übel und eine Strafe

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1.2 Besonnenheit und Gerechtigkeit statt Recht des Stärkeren: Sokrates und Kallikles

Frage: Worin besteht das Naturgesetz inhaltlich?

Thesen des Kallikles:

1. Von Natur aus ist das Schwächere das Schlechtere und das Stärkere das Bessere.

Aber: Wenn „gut“ = „stark“, dann hat die Menge recht, auch gegen Kallikles.

2. Das Glück der Herrschenden besteht im Ausleben der Triebe.

Aber: Wenn „gut“ = „angenehm“, dann ist auch das Leben des Wüstlings gut.

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3. Gut sind die „nützlichen“ Lustgefühle, schlecht die „schädlichen“.

Aber: Nur dann ist „gut“ = „nützlich“, wenn das Nützliche Gutes bewirkt.

- Dieses Gute besteht in der Ordnung der Seele durch Gerechtigkeit und Besonnenheit.

- In dieser Ordnung der Seele besteht das Glück des Menschen.

- Darin erfüllt sich das Welt- oder Naturgesetz.

- Dazu gehört unter Umständen auch: „Lieber Unrecht leiden als Unrecht tun“.

- Naturgesetz ist das von der Vernunft eingesehene sittliche Gesetz.

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1.3 Das sittliche Naturgesetz in der konkreten Gestalt der Polis: Aristoteles

- Ausgangspunkt: Unterscheidung von positivem Recht und sittlichem Naturgesetz

- Aber: Das von Natur aus Rechte verwirklicht sich konkret nur im menschlichen Recht.

- Zugrunde liegt ein komplexer Begriff von Natur:

Die Natur eines Seienden ist das, was es im Stande seiner Aktualität und Vollendung ist.

Natur

Entelechie Telos

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Für die Natur des Menschen gilt:

- Die Natur des Menschen realisiert sich erst in der Polis.- Der Mensch ist von Natur aus ein „zoon politikon“.

Das bedeutet:

- Das von Natur aus Rechte zeigt sich in dem, was in der Polis als Gemeinschaft von Freien und Gleichen recht und lobenswert ist.

- Die konkrete Gestalt des gelungenen Lebens kann nicht aus dem Wesen deduziert werden, sondern wird in der konkreten Praxis aufgefunden.

- Es kann im sittlichen Naturgesetz Veränderungen geben; dennoch kein Relativismus.

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Für die Tugendlehre gilt:

- Tugenden sind nicht die Fähigkeiten, die jemand von Natur aus mit bringt, sondern

- Resultat der Ausbildung der natürlichen Anlagen durch Übung.

- In ihnen realisiert sich, worauf der Mensch von Natur aus hin angelegt ist.

- Wahre Tugendhaftigkeit erreicht der Mensch in der Polis.

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1.4 Das sittliche Naturgesetz als Vernunftgesetz: Die Philosophie der Stoa

Geschichtliche Situation: Hellenistisches Großreich

- Führt zu kultureller Verschmelzung und Pluralismus.

- Individuum wird aus dem Verband der Polis herausgelöst.

- Folge ist: Verunsicherung und Frage nach Handlungsorientierung.

Gestalt der Ethik:

- Das positive Recht ruht auf einem ungeschriebenen ewig gültigen Recht = Naturrecht = Gesetz der Weltvernunft.

- Naturrecht ist mit der Vernunft bereits gegeben.

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Was heißt „secundum naturam vivere“?

- Was richtiges und falsches Tun ist, ist durch biologische und naturale Vorgaben vorgeformt.

- Aber: Es geht nicht um einen Biologismus, sondern:

- Welt und Natur sind vom göttlichen Logos bestimmt, ebenso die menschliche Vernunft.

Göttliche Vernunft

Natur Menschliche Vernunft

- Secundum naturam vivere = secundum rationem vivere

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1.5 Fazit:

Das sittliche Naturgesetz ist:

- dem Menschen vorgegeben

- Ordnung der naturhaften Antriebe durch die Vernunft

- Entfaltung der natürlichen Zielbestimmung des Menschen

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2. Die theologische Integration der Lehre vom sittlichen Naturgesetz

2.1 Heilsgeschichte: Grundmodell der Integration in der Zeit der Patristik

- Integration in göttlichen Erziehungsprozess:

Naturgesetz → Geschriebenes Gesetz → Evangelium

- Grundlage: Logos durchzieht die Geschichte, manifestiert sich auch in der Philosophie, endgültig in Jesus Christus

- Gegen den Vorwurf der Vernunftfeindlichkeit des Glaubens

- Gegen Abwertung des Alten Testaments

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2.1.1 Anerkennung der Eigenständigkeit der paganen philosophischen Ethik: Ambrosius

Ambrosius übernimmt große Teile von Ciceros „De officiis“

- Ähnlichkeit in Titel und Widmung

- Paralleler Aufbau, weite Teile des Stoffs sind identisch

- Hochschätzung der Tugend für das ewige Leben

Andererseits Überlegenheit der christlichen Ethik

- Christliche Ethik hat auch Eigengut: z.B. Feindesliebe

- Proprium vor allem in der Zielsetzung (Glückseligkeit nur in Gott) und Motivierung (Vorbildlichkeit Jesu)

Im christlichen Kontext wird die Eigenständigkeit paganer Ethik anerkannt.

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2.1.2 Gnade als Voraussetzung der Einsicht in das sittliche Naturgesetz: Augustinus

Ausgangspunkt

- Verderbtheit der Natur des Menschen durch die Erbsünde

- Aus eigener Freiheit nur zum Bösen fähig, guter Wille nur durch die Gnade

Tugendlehre

- Bestimmung der Tugend von der Stoa übernommen, Werke der Tugend sind aber wertlos.

- Erst durch die Liebe, die durch die Gnade gewirkt wird, wertvoll.

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Sittliches Naturgesetz

- Ist zwar prinzipiell erkennbar, nach der Sünde aber faktisch nur durch Offenbarung bekannt.

- Was der Natur des Menschen entspricht, ist erst im Glauben erkennbar.

Gratian:

„Ius naturale est quod in lege et evangelio continetur.“ (Decr. D 1)

Offenbarung ist das Kriterium für das Naturrecht.

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2.2 Gott – Vernunft – Natur: Die Konzeption

des natürlichen Sittengesetzes bei Thomas von Aquin

Natürliches Sittengesetz ist menschlicher Erkenntnis zugänglich

- ohne Offenbarung

- im Sinne erster Prinzipien der praktischen Vernunft

(vgl. Wilhelm von Auxerre)

- wird von der Vernunft ihrer Autonomie folgend hervorgebracht

Aber: Wie radikal wird diese Autonomie gedacht?

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2.2.1 Die Begründung des natürlichen Gesetzes im ewigen Gesetz Gottes

Ein Gesetz kann in einem Seienden auf zwei Weisen sein:

das Seiende ist selbst regelnd und maßgebend

das Seiende ist geregelt und gemessen

Ausgehend von dieser Unterscheidung gilt:

- Als Geschaffenes empfängt alles von Gott Regel und Maß (inneres Maß, Eigengesetzlichkeit)

- Das vernünftige Geschöpf partiztipiert selbst an der regelnden und messenden Tätigkeit Gottes und übt sie aus

(= natürliche Neigung des vernünftigen Geschöpfs)

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2.2.2 Die Entfaltung des natürlichen Sittengesetzes

Die Vorschriften der lex naturalis verhalten sich zur praktischen

Vernunft wie die ersten Prinzipien zur theoretischen Vernunft.

- Grundprinzip der theoretischen Vernunft → Nichtwiderspruchssatz

- Grundprinzip der praktischen Vernunft → bonum faciendum, malum vitandum

- All das ist zu tun, was die praktische Vernunft als menschliche Güter wahrnimmt (→ Ziele der natürlichen Neigungen).

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Natürliche Neigungen (inclinationes naturales):

1. Selbsterhaltung, Erhaltung des eigenen Lebens

2. Fortpflanzung und Erziehung der Nachkommen (Ehe, Lebensgemeinschaft von Mann und Frau)

3. Erkenntnis der Wahrheit, Gemeinschaft

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2.2.3 Vernunft und natürliche Neigungen

Zwei unzutreffende extreme Interpretationsmöglichkeiten:

- Vernunft muss das

naturhafte Streben

aufnehmen und normativ zur

Geltung bringen (Vernunft als

„Ableseorgan“).

Aber: In Teilhabe an der

gesetzgebenden Tätigkeit

Gottes hat die Vernunft die

natürlichen Strebungen erst

human zu gestalten.

- Natürliche Neigungen haben

keine Bedeutung (nur

„Rohmaterial“) und können von

der Vernunft beliebig gestaltet

werden.

Aber: Es sind die Ziele der

natürlichen Neigungen, die als

Güter des Menschen erfasst

werden. Auch in ihnen

manifestiert sich das ewige

Gesetz.

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Vermittelnde Interpretation:

- Inclinationes naturales richten den Menschen auf bestimmte Grundgüter aus.

Die Güter der inclinationes naturales sind nicht beliebig festzulegen, sondern von der Natur her vorgegeben.

Bei anthropologischen Grundaussagen sind heute Humanwissenschaften einzubeziehen.

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Aber:

- Mit den Grundgütern sind noch keine moralischen Normen gegeben.

Wie sich diese Güter verantwortet verwirklichen lassen, muss die Vernunft als Klugheit in einem Abwägungsprozess klären.

Dabei können sogar die Grundgüter gegeneinander relativiert werden

Beispiele: Martyrium, Jungfräulichkeit

Je konkreter Normen sind, um so eher können sie sich wandeln.

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Vorgang der Entfaltung des natürlichen Gesetzes (3 Ebenen):

1. Grundprinzip der praktischen Vernunft

2. Vernunft erfasst die Ziele der natürlichen Neigungen als Grundgüter des Menschen.

3. Formulierung konkreter moralischer Normen

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2.3 Die nachfolgende Entwicklung zum Naturrecht und ihre Problematik

Thomas: Allgemeingültig und unwandelbar sind nur die obersten

Prinzipien

Dennoch nennt Thomas manche konkreten Normen als unbedingt

verpflichtend, z.B.:

- Kirchensteuer

- jede Falschaussage ist Sünde

- einzelne sexuelle Handlungen

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Diese Tendenz verstärkt sich in der Barockscholastik im Gedanken des

Naturrechts

(Franz von Vitoria, Franz Suarez, Gabriel Vasquez)

- Entdeckung Amerikas → naturrechtlich fundierte

Menschenrechte

Philosophie / Recht:

(Hugo Grotius, Samuel Pufendorf, Christian Wolff)

- Neuzeitliches Völkerrecht → Vernunft als eigenständige

Größe gegenüber der lex aeterna

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Naturrechtslehre der Barockscholastik und Neuscholastik

- Ausgangspunkt: Metaphysische Wesensnatur des Menschen

- Daraus werden allgemeine Grundsätze des Handelns abgeleitet, aber auch konkrete Einzelbestimmungen (Rechtssätze) deduziert.

Kuriose Folgen:

- Verbot von Straßenbeleuchtung

- Eisenbahn (chemin de fer = chemin d‘enfer)

- In der Sexualethik:

Sexuelles Handeln muss immer offen auf Zeugung sein und ist nur in der Ehe zu rechtfertigen.

Alles andere ist immer Todsünde.

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3. Problematisierung des Naturrechtsgedankens

3.1 Das Zerbrechen der Annahme einer natürlichen Teleologie

Natürliche Teleologie spätestens seit Beginn der Neuzeit in Frage

gestellt. Gründe:

- Krisen in der Naturerfahrung (Pest, Erdbeben)

- Krisenerfahrungen der Kirche (Schisma, Kirchenspaltung)

- Naturwissenschaften (Reduzierung auf Kausalursachen, Ermöglichung von Technik und Naturbeherrschung)

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Allerdings erweist sich die Naturbeherrschung durch Technik zunehmend als ambivalent.

- Einerseits: Behauptung gegen die Natur →

Lebensqualität, Fortschritt → „technologischer Imperativ“

- Andererseits zeigt sich auch die zerstörerische und bedrohliche Macht der Technik.

Dies führt zu Skepsis gegenüber der Technik.

- Ökologische Ethik: Gegen Anthropozentrismus und Subjekt-Objekt-

Spaltung → biozentrischer, physiozentrischer oder

holistischer Standpunkt

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Beispiel: R. Spaemann, Rückbesinnung auf Naturteleologie

- Naturbeherrschung ist Rückfall in die Naturwüchsigkeit

- Freiheit zeigt sich im Sein-lassen der Natur und der Beachtungvorgegebener natürlicher Zwecksetzungen.

Anfragen:

- Wie kann man ideologiefrei positive Ziele der Natur erkennen?

- Warum sollen naturale Ziele normativ maßgebend sein?

- Es müsste ein Begründungsverfahren angegeben werden.

Fazit:

- Eigengesetzlichkeit der Natur ist eine negative Grenze für ethisches Handeln .

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3.2 Der Vorwurf des „naturalistischen Fehlschlusses“

Mit dem Zerbrechen des teleologischen Naturverständnisses fallen Sein und Sollen auseinander.

- Aus Ist-Aussagen lassen sich nicht unmittelbar Sollens-Aussagen ableiten (David Hume; „Humesches Gesetz“).

- „Naturalistic fallacy“ (Gorge E. Moore)

- Beispiel:

Alle Menschen streben nach Lust.Dasjenige, wonach alle Menschen streben, ist gut.Also ist das Streben nach Lust gut.

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3.3 Dezisionismus als Konsequenz?

Kritischer Rationalismus (Hans Albert):

- Wenn sich Sollen nicht aus dem Sein ableiten lässt, entsteht ein Begründungsproblem (Münchhausentrilemma):

Infiniter RegressLogischer ZirkelAbbruch des Verfahrens

- Konsequenz: Dem Positivismus entspricht der Existenzialismus, empirischer Erkenntnis ein Dezisionismus.

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H. Alberts Lösung:

- Moralische Aussagen (Normen) lassen sich nicht positiv als wahr begründen,

- aber sie lassen sich - mit Hilfe von Brückenprinzipien - kritisch an der Wirklichkeit überprüfen.

- Brückenprinzipien sind dabei:

Nichtwidersprüchlichkeit

Realisierbarkeit

Kongruenz

der Wertorientierung