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Beantwortete Anfragen zum Kontenrahmen und zur Funktionalen Gliederung (Stand 14.12.2017) Nr. Funktion Sachgruppe Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum Antwort 1 412 Altersheime 2/14/2011 5/17/2011 2 615 Gemeindestrassen 2/14/2011 5/17/2011 3 649 Investitionsrechnung 5/17/2011 5/17/2011 4 2080 Bilanz 5/17/2011 5/17/2011 5 1449 Bilanz 5/17/2011 5/17/2011 5 1459 Bilanz 5/17/2011 5/17/2011 6 022 Fusionsbeiträge 2/17/2011 5/17/2011 6 022 3622 Fusionsbeiträge 2/17/2011 5/17/2011 6 022 4631 Fusionsbeiträge 2/17/2011 5/17/2011 6 022 4621 Fusionsbeiträge 2/17/2011 5/17/2011 7 3138 Mieten für Kursräume 2/17/2011 5/17/2011 7 3139 Mieten für Kursräume 2/17/2011 5/17/2011 In welcher Funktion sind die Altersheime zu erfassen? Momentan unter 534. In der Praxis gibt es jedoch keine reinen Altersheime, deshalb besser unter 412 Kranken- und Pflegeheime inkl. Anpassung der Bezeichnung in Alters-, Kranken- und Pflegeheime. • Funktion 412: Anpassung der Bezeichnung in „Kranken-, Alters- und Pflegeheime“. • Funktion 534: Änderung der Bezeichnung in „Wohnen im Alter (ohne Pflege)“. Ergänzung der Klammerbemerkung in der Kontierung mit „ohne Pflege“. Stichworte der Funktion 615 Gemeindestrassen sollten erweitert werden mit Parkplätze, Park and Ride, Parkuhren usw. (und nicht unter 619 Strassen n.a.g.). • Funktion 615: Ergänzung der Kontierung mit „Gemeindeeigene Parkplätze, Parkhäuser, Park and Ride, Parkuhren usw. inkl. Verkehrseinrichtungen. • Funktion 619: Streichung von „sowie Parkplätze, Park and Ride“ Kann in der IR ein neues Konto 649 eröffnet werden als Position, die durch die eidg. Finanzstatistik belegt wird (analog Konto 549)? • Ja, Konto 649 soll neu in der IR aufgenommen werden. Kann in der Bilanz ein neues Konto 2080 eröffnet werden als Position, die durch die eidg. Finanzstatistik belegt wird? • Ja, Konto 2080 soll neu in der Bilanz aufgenommen werden. Können in der Bilanz die neuen Konten 1449 und 1459 eröffnet werden als Positionen, die durch die eidg. Finanzstatistik belegt werden? • Ja, Konten 1449 und 1459 sollen neu in der Bilanz aufgenommen werden. Können in der Bilanz die neuen Konten 1449 und 1459 eröffnet werden als Positionen, die durch die eidg. Finanzstatistik belegt werden? • Ja, Konten 1449 und 1459 sollen neu in der Bilanz aufgenommen werden. 3632 Wo sollen Fusionsbeiträge verbucht werden (Kantonsbeitrag an Gemeinde resp. in der Gemeinde)? AG: Passivierte Investitionsbeiträge, Auflösung über x Jahre, Konto 9300.4660 FR: als Prämie über ER GL: 4820 a.o. Entgelte • Je nach gesetzlicher Grundlage sind die Fusionsbeiträge als Subvention oder als Lastenausgleich zu verbuchen. • Verbuchung beim Kanton: 022.3632 als Subvention 022.3622.6 als Lastenausgleich • Verbuchung bei den Gemeinden: 022.4631 als Subvention 022.4621.6 als Lastenausgleich Wo sollen Fusionsbeiträge verbucht werden (Kantonsbeitrag an Gemeinde resp. in der Gemeinde)? AG: Passivierte Investitionsbeiträge, Auflösung über x Jahre, Konto 9300.4660 FR: als Prämie über ER GL: 4820 a.o. Entgelte • Je nach gesetzlicher Grundlage sind die Fusionsbeiträge als Subvention oder als Lastenausgleich zu verbuchen. • Verbuchung beim Kanton: 022.3632 als Subvention 022.3622.6 als Lastenausgleich • Verbuchung bei den Gemeinden: 022.4631 als Subvention 022.4621.6 als Lastenausgleich Wo sollen Fusionsbeiträge verbucht werden (Kantonsbeitrag an Gemeinde resp. in der Gemeinde)? AG: Passivierte Investitionsbeiträge, Auflösung über x Jahre, Konto 9300.4660 FR: als Prämie über ER GL: 4820 a.o. Entgelte • Je nach gesetzlicher Grundlage sind die Fusionsbeiträge als Subvention oder als Lastenausgleich zu verbuchen. • Verbuchung beim Kanton: 022.3632 als Subvention 022.3622.6 als Lastenausgleich • Verbuchung bei den Gemeinden: 022.4631 als Subvention 022.4621.6 als Lastenausgleich Wo sollen Fusionsbeiträge verbucht werden (Kantonsbeitrag an Gemeinde resp. in der Gemeinde)? AG: Passivierte Investitionsbeiträge, Auflösung über x Jahre, Konto 9300.4660 FR: als Prämie über ER GL: 4820 a.o. Entgelte • Je nach gesetzlicher Grundlage sind die Fusionsbeiträge als Subvention oder als Lastenausgleich zu verbuchen. • Verbuchung beim Kanton: 022.3632 als Subvention 022.3622.6 als Lastenausgleich • Verbuchung bei den Gemeinden: 022.4631 als Subvention 022.4621.6 als Lastenausgleich Werden im Konto 3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen und Konto 3139 Lehrlingsprüfungen nur die Dienstleistungen Dritter verbucht oder aber auch Mieten, Löhne usw.? • Mieten für Kursräume werden in den Konten 3138/3139 verbucht, jedoch nicht, wenn die Kurse in auf unbestimmte Zeit gemieteten Räumen stattfinden. • Taggelder, Entschädigungen usw. sind in den Konten 3138/3139 zu buchen, sofern keine Lohnausweise ausgestellt werden. Jedoch nicht die Löhne des eigenen Personals. Werden im Konto 3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen und Konto 3139 Lehrlingsprüfungen nur die Dienstleistungen Dritter verbucht oder aber auch Mieten, Löhne usw.? • Mieten für Kursräume werden in den Konten 3138/3139 verbucht, jedoch nicht, wenn die Kurse in auf unbestimmte Zeit gemieteten Räumen stattfinden. • Taggelder, Entschädigungen usw. sind in den Konten 3138/3139 zu buchen, sofern keine Lohnausweise ausgestellt werden. Jedoch nicht die Löhne des eigenen Personals.

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Beantwortete Anfragen zum Kontenrahmen und zur Funktionalen Gliederung (Stand 14.12.2017)

Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum Antwort

1 412 Altersheime

2/14/2011 5/17/20112 615 Gemeindestrassen

2/14/2011 5/17/20113 649 Investitionsrechnung

5/17/2011 5/17/20114 2080 Bilanz

5/17/2011 5/17/20115 1449 Bilanz

5/17/2011 5/17/20115 1459 Bilanz

5/17/2011 5/17/20116 022 Fusionsbeiträge

2/17/2011 5/17/20116 022 3622 Fusionsbeiträge

2/17/2011 5/17/20116 022 4631 Fusionsbeiträge

2/17/2011 5/17/20116 022 4621 Fusionsbeiträge

2/17/2011 5/17/2011

Sachgruppe

In welcher Funktion sind die Altersheime zu erfassen? Momentan unter 534. In der Praxis gibt es jedoch keine reinen Altersheime, deshalb besser unter 412 Kranken- und Pflegeheime inkl. Anpas sung der Bezeichnung in Alters-, Kranken- und Pflegeheime.

• Funktion 412: Anpassung der Bezeichnung in „Kranken-, Alters- und Pflegeheime“. • Funktion 534: Änderung der Bezeichnung in „Wohnen im Alter (ohne Pflege)“. Ergänzung der Klammerbemerkung in der Kontierung mit „ohne Pflege“.

Stichworte der Funktion 615 Gemeindestrassen sollten erweitert werden mit Parkplätze, Park and Ride, Parkuhren usw. (und nicht unter 619 Strassen n.a.g.).

• Funktion 615: Ergänzung der Kontierung mit „Gemeinde eigene Parkplätze, Parkhäuser, Park and Ride, Parkuhren usw. inkl. Verkehrseinrichtungen.• Funktion 619: Streichung von „sowie Parkplätze, Park and Ride“

Kann in der IR ein neues Konto 649 eröffnet werden als Position, die durch die eidg. Finanzstatistik belegt wird (analog Konto 549)?

• Ja, Konto 649 soll neu in der IR aufgenommen werden.

Kann in der Bilanz ein neues Konto 2080 eröffnet werden als Position, die durch die eidg. Finanzstatistik belegt wird?

• Ja, Konto 2080 soll neu in der Bilanz aufgenommen werden.

Können in der Bilanz die neuen Konten 1449 und 1459 eröffnet werden als Positionen, die durch die eidg. Finanzstatistik belegt werden?

• Ja, Konten 1449 und 1459 sollen neu in der Bilanz aufgenommen werden.

Können in der Bilanz die neuen Konten 1449 und 1459 eröffnet werden als Positionen, die durch die eidg. Finanzstatistik belegt werden?

• Ja, Konten 1449 und 1459 sollen neu in der Bilanz aufgenommen werden.

3632 Wo sollen Fusionsbeiträge verbucht werden (Kantonsbeitrag an Gemeinde resp. in der Gemeinde)? AG: Passivierte Investitionsbeiträge, Auflösung über x Jahre, Konto 9300.4660FR: als Prämie über ERGL: 4820 a.o. Entgelte

• Je nach gesetzlicher Grundlage sind die Fusionsbeiträge als Subvention oder als Lastenausgleich zu verbuchen.• Verbuchung beim Kanton: 022.3632 als Subvention 022.3622.6 als Lastenausgleich• Verbuchung bei den Gemeinden: 022.4631 als Subvention 022.4621.6 als Lastenausgleich

Wo sollen Fusionsbeiträge verbucht werden (Kantonsbeitrag an Gemeinde resp. in der Gemeinde)? AG: Passivierte Investitionsbeiträge, Auflösung über x Jahre, Konto 9300.4660FR: als Prämie über ERGL: 4820 a.o. Entgelte

• Je nach gesetzlicher Grundlage sind die Fusionsbeiträge als Subvention oder als Lastenausgleich zu verbuchen.• Verbuchung beim Kanton: 022.3632 als Subvention 022.3622.6 als Lastenausgleich• Verbuchung bei den Gemeinden: 022.4631 als Subvention 022.4621.6 als Lastenausgleich

Wo sollen Fusionsbeiträge verbucht werden (Kantonsbeitrag an Gemeinde resp. in der Gemeinde)? AG: Passivierte Investitionsbeiträge, Auflösung über x Jahre, Konto 9300.4660FR: als Prämie über ERGL: 4820 a.o. Entgelte

• Je nach gesetzlicher Grundlage sind die Fusionsbeiträge als Subvention oder als Lastenausgleich zu verbuchen.• Verbuchung beim Kanton: 022.3632 als Subvention 022.3622.6 als Lastenausgleich• Verbuchung bei den Gemeinden: 022.4631 als Subvention 022.4621.6 als Lastenausgleich

Wo sollen Fusionsbeiträge verbucht werden (Kantonsbeitrag an Gemeinde resp. in der Gemeinde)? AG: Passivierte Investitionsbeiträge, Auflösung über x Jahre, Konto 9300.4660FR: als Prämie über ERGL: 4820 a.o. Entgelte

• Je nach gesetzlicher Grundlage sind die Fusionsbeiträge als Subvention oder als Lastenausgleich zu verbuchen.• Verbuchung beim Kanton: 022.3632 als Subvention 022.3622.6 als Lastenausgleich• Verbuchung bei den Gemeinden: 022.4631 als Subvention 022.4621.6 als Lastenausgleich

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

7 3138 Mieten für Kursräume

2/17/2011 5/17/20117 3139 Mieten für Kursräume

2/17/2011 5/17/20118 (4)636 Klimarappen, Stiftung

3/22/2011 5/17/20119

4/12/2011 8/23/2011

Werden im Konto 3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen und Konto 3139 Lehrlingsprüfungen nur die Dienstleistungen Dritter verbucht oder aber auch Mieten, Löhne usw.?

• Mieten für Kursräume werden in den Konten 3138/3139 verbucht, jedoch nicht, wenn die Kurse in auf unbestimmte Zeit gemieteten Räumen stattfinden.• Taggelder, Entschädigungen usw. sind in den Konten 3138/3139 zu buchen, sofern keine Lohnausweise ausgestellt werden. Jedoch nicht die Löhne des eigenen Personals.

Werden im Konto 3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen und Konto 3139 Lehrlingsprüfungen nur die Dienstleistungen Dritter verbucht oder aber auch Mieten, Löhne usw.?

• Mieten für Kursräume werden in den Konten 3138/3139 verbucht, jedoch nicht, wenn die Kurse in auf unbestimmte Zeit gemieteten Räumen stattfinden.• Taggelder, Entschädigungen usw. sind in den Konten 3138/3139 zu buchen, sofern keine Lohnausweise ausgestellt werden. Jedoch nicht die Löhne des eigenen Personals.

Der Kanton hat für energetische Sanierung von Gebäuden Beiträge der Stiftung Klimarappen erhalten. Die Stiftung wird aus Abgaben auf Treibstoff- und Erdölimporten finanziert (somit aufgrund von Bundesrecht). Wie sind die Beiträge für die volks wirtschaftliche Sektorisierung der Finanzstatistik zu kontieren?

• Die Beiträge der Stiftung Klimarappen sind in der Erfolgs rechnung unter Konto 4636 resp. in der IR unter Konto 636 zu verbuchen.• Es ist diejenige Funktion zu wählen, in der auch der dazugehörende Aufwand verbucht wurde.

gestufter Erfolgsausweis für Spezialfinanzierungen

Gestufter Erfolgsausweis für Spezialfinanzierungen bzw. Betriebe: Der gestufte Erfolgsausweis soll für jede Spezialfinanzierung bzw. jeden Eigenwirtschaftsbetrieb separat dargestellt werden (siehe Beispiel Brugg). Der Saldo der Erfolgsrechnung ist auch für gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen eine wichtige Grösse, weil dieser für die Gebührenpolitik entscheidend ist (vgl. Erläuterung 11 zu Ziffer 3/4, Seite 37 Handbuch).Der Ausgleich einer Spezialfinanzierung in der Erfolgsrechnung geschieht über die Konten 3510 oder 4510. Ein effektiver Ergebnisausweis ist somit nicht möglich, weil das Gesamtergebnis immer 0 ist.Kann für den Ausgleich der Spezialfinanzierungen die Sachgruppe 90XX verwendet werden? Gibt es eine andere Lösung?Das gleiche Problem gibt es bei den Zinsen. Die Verrechnung erfolgt über die Sachgruppen 394 und 494. Das Ergebnis aus Finanzierung ist folglich ebenfalls 0.

• Grundsätzlich sollte die Veränderung des Eigenkapitals den Gesamtertrag des Gemeinwesens enthalten, also inkl. Spezialfinanzierungen im Eigenkapital.• Aus diesem Grund sollten Fonds und Spezialfinanzierungen im EK über die Konten 9010 und 9011 abgeschlossen werden. • Kontenbezeichnung und Kontierung dieser beiden Konten werden ergänzt mit dem Begriff Spezialfinanzierungen.• Mit diesem Vorgehen wird auch das Problem gelöst bei den gestuften Erfolgsausweisen für die Spezialfinanzierungen.• Zudem wird in der Kontierung der Sachgruppen 351/451 ein Hinweis auf diese Vorgehen angebracht.• Betr. Verzinsung wird festgehalten, dass diese nur dann über die Sachgruppen 34/44 erfolgen soll, wenn die Spezialfinanzierung über eine eigene Tresorerie verfügt. Wenn die Finanzierung aber über die Gemeinde (Steuerhaushalt) abgewickelt wird, ist der kalkulatorische Zins über die Sachgruppen 394/494 intern zu verrechnen.→ Um die beiden Möglichkeiten beim Abschluss von Spezial finanzierungen und Fonds im EK im Detail aufzuzeigen, wird dem SRS-CSPCP beantragt, eine entsprechende Auslegung zur FE Nr. 08 zu erarbeiten. Die Anfrage ist für die AG Kontenrahmen somit abgeschlossen.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

10 Nettoschuld: Berechnung

4/12/2011 11/15/201111 3130 Verbands- und Mitgliederbeiträge

4/14/2011 6/28/201111 363 Verbands- und Mitgliederbeiträge

4/14/2011 6/28/201112 3110 Büromobiliar

4/14/2011 6/28/2011

Berechnung Nettoschuld / passivierte Investitionsbeiträge / Kennzahlen: Investitionsbeiträge werden bei der Bruttomethode in der Sachgruppe 2068 passivierte Investitionsbeiträge verbucht. Bei der Berechnung der Nettoschuld (Seite 95 Handbuch) wird die Sachgruppe 2068 beim Fremdkapital (20) mitgerechnet.Werden die Investitionsbeiträge nach der Nettomethode verbucht, werden sie in der Sachgruppe 14 abgezogen, fliessen also nicht in die Berechnung der Nettoschuld ein. Abhängig vom Buchungsmodell ergibt sich eine andere Nettoschuld.Sind die passivierten Investitionsbeiträge bei der Berechnung der Nettoschuld beim Fremdkapital mitzurechnen? Wenn ja, wie sieht es dann bei der Nettomethode aus. Der Charakter von erhaltenen Investitionsbeiträgen ist ja nicht vom Buchungsmodell abhängig.Die praktische Umsetzung der Finanzkennzahlen in der Finanzstatistik hat Inkonsistenzen bei der Berechnung der Finanzkennzahlen aufgezeigt; u.a. werden die Begriffe laufender Ertrag und laufender Aufwand asymmetrisch verwendet.

• Sowohl bei der Berechnung der Brutto- wie auch der Nettoschuld sollte die Sachgruppe 2068 jeweils vom Fremdkapital (20) resp. von den langfristigen Finanzverbindlichkeiten (206)abgezogen werden.• Die gewählte Methode bei der Verbuchung der Investitions beiträge sollte keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Finanzkennzahlen haben.• Auch die Berechnung der übrigen Kennzahlen gemäss FE Nr. 18 sollte überprüft werden. Zum Beispiel sollte bei der Selbstfinanzierung das neu definierte Konto 3876 zusätzliche Abschreibungen auf Investitionsbeiträgen einbezogen werden.• Die Definition des Laufenden Aufwands resp. Ertrags wird unterschiedlich berechnet. Hier sollte ein einheitliches Vorgehen gewählt werden.→ Dem SRS-CSPCP wird beantragt, für die FE Nr. 18 eine Auslegung zu erarbeiten. Darin sind insbesondere folgende Themenkreise zu bearbeiten:• Definition Laufender Aufwand/Ertrag• Behandlung Konto 2068 im Zusammenhang mit den Kennzahlen zur Verschuldung• Berechnung der Selbstfinanzierung• Begriffe analog gestufter Erfolgsausweis (Seite 38 Handbuch)

Die überarbeitete Berechnung der Finanzkennzahlen ist zudem an den Ausschuss HRM2 resp. die FkF zur Stellungnahme weiterzuleiten, da die Auswirkungen recht gross sind.

Verbands- und Mitgliederbeiträge: Für Mitglieder- und Verbandsbeiträge (z.B. Schweiz. Städteverband) wurde ursprünglich das Konto 3130 festgelegt. An der Sitzung der Koordinationsgruppe HRM2 vom 11. November 2010 wurde dies jedoch wieder in Frage gestellt (siehe Protokoll der Sitzung vom 11. November 2010, Punkte «3. Kontorahmen/Kontoplan» und «6. Varia»). Daneben bereitet auch die Abgrenzung zu 3636 Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Schwierigkeiten (z.B. Rega).

• Wenn es sich um eine aktive Mitgliedschaft handelt, das Gemeinwesen also seine Rechte und Pflichten als Mitglied wahrnimmt, ist der Beitrag unter Konto 3130 Dienstleistungen Dritter zu verbuchen.• Handelt es sich hingegen um einen Gönnerbeitrag (passive Mitgliedschaft), ist diese unter 363x Beiträge zu verbuchen (zum Beispiel REGA).• Die Kontierung im Konto 3130 wird entsprechend ergänzt.

Verbands- und Mitgliederbeiträge: Für Mitglieder- und Verbandsbeiträge (z.B. Schweiz. Städteverband) wurde ursprünglich das Konto 3130 festgelegt. An der Sitzung der Koordinationsgruppe HRM2 vom 11. November 2010 wurde dies jedoch wieder in Frage gestellt (siehe Protokoll der Sitzung vom 11. November 2010, Punkte «3. Kontorahmen/Kontoplan» und «6. Varia»). Daneben bereitet auch die Abgrenzung zu 3636 Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Schwierigkeiten (z.B. Rega).

• Wenn es sich um eine aktive Mitgliedschaft handelt, das Gemeinwesen also seine Rechte und Pflichten als Mitglied wahrnimmt, ist der Beitrag unter Konto 3130 Dienstleistungen Dritter zu verbuchen.• Handelt es sich hingegen um einen Gönnerbeitrag (passive Mitgliedschaft), ist diese unter 363x Beiträge zu verbuchen (zum Beispiel REGA).• Die Kontierung im Konto 3130 wird entsprechend ergänzt.

Büromobiliar: In der Version vom 28.09.2009 wurde basierend auf dem Stichwort «Büromöbel» das Büromobiliar den Konten 3110 Anschaffungen und 3150 Unterhalt zugewiesen und die Kontobezeichnungen auch entsprechend ergänzt.Das übrige Mobiliar wird in den Konten 3119 und 3159 verbucht, somit muss jeweils zwischen Büro- und anderem Mobiliar unterschieden werden. Wir sind inzwischen der Ansicht, dass diese Abgrenzung nicht explizit gewollt ist und dass das Büromobiliar ebenfalls den Konten 3119 Anschaffungen und 3159 Unterhalt zuzuordnen ist.

• Büromöbel sind in Konto 3110 zu verbuchen, die Kontobezeichnung wird entsprechend angepasst.• Der Unterhalt der Büromöbel ist in Konto 3150 zu verbuchen, die Kontobezeichnung wird entsprechend angepasst.• In den Konten 3119 resp. 3159 sind Mobilien zu verbuchen, die keiner anderen Sachgruppe zugeordnet werden können.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

12 3119 Büromobiliar

4/14/2011 6/28/201112 3150 Büromobiliar

4/14/2011 6/28/201112 3159 Büromobiliar

4/14/2011 6/28/201113

4/14/2011 6/28/201114 4231 Elternbeiträge/Rückerstattungen

4/14/2011 6/28/201114 4260 Elternbeiträge/Rückerstattungen

4/14/2011 6/28/201115 3137 MWST: Vorsteuerkürzung

4/14/2011 6/28/2011

Büromobiliar: In der Version vom 28.09.2009 wurde basierend auf dem Stichwort «Büromöbel» das Büromobiliar den Konten 3110 Anschaffungen und 3150 Unterhalt zugewiesen und die Kontobezeichnungen auch entsprechend ergänzt.Das übrige Mobiliar wird in den Konten 3119 und 3159 verbucht, somit muss jeweils zwischen Büro- und anderem Mobiliar unterschieden werden. Wir sind inzwischen der Ansicht, dass diese Abgrenzung nicht explizit gewollt ist und dass das Büromobiliar ebenfalls den Konten 3119 Anschaffungen und 3159 Unterhalt zuzuordnen ist.

• Büromöbel sind in Konto 3110 zu verbuchen, die Kontobezeichnung wird entsprechend angepasst.• Der Unterhalt der Büromöbel ist in Konto 3150 zu verbuchen, die Kontobezeichnung wird entsprechend angepasst.• In den Konten 3119 resp. 3159 sind Mobilien zu verbuchen, die keiner anderen Sachgruppe zugeordnet werden können.

Büromobiliar: In der Version vom 28.09.2009 wurde basierend auf dem Stichwort «Büromöbel» das Büromobiliar den Konten 3110 Anschaffungen und 3150 Unterhalt zugewiesen und die Kontobezeichnungen auch entsprechend ergänzt.Das übrige Mobiliar wird in den Konten 3119 und 3159 verbucht, somit muss jeweils zwischen Büro- und anderem Mobiliar unterschieden werden. Wir sind inzwischen der Ansicht, dass diese Abgrenzung nicht explizit gewollt ist und dass das Büromobiliar ebenfalls den Konten 3119 Anschaffungen und 3159 Unterhalt zuzuordnen ist.

• Büromöbel sind in Konto 3110 zu verbuchen, die Kontobezeichnung wird entsprechend angepasst.• Der Unterhalt der Büromöbel ist in Konto 3150 zu verbuchen, die Kontobezeichnung wird entsprechend angepasst.• In den Konten 3119 resp. 3159 sind Mobilien zu verbuchen, die keiner anderen Sachgruppe zugeordnet werden können.

Büromobiliar: In der Version vom 28.09.2009 wurde basierend auf dem Stichwort «Büromöbel» das Büromobiliar den Konten 3110 Anschaffungen und 3150 Unterhalt zugewiesen und die Kontobezeichnungen auch entsprechend ergänzt.Das übrige Mobiliar wird in den Konten 3119 und 3159 verbucht, somit muss jeweils zwischen Büro- und anderem Mobiliar unterschieden werden. Wir sind inzwischen der Ansicht, dass diese Abgrenzung nicht explizit gewollt ist und dass das Büromobiliar ebenfalls den Konten 3119 Anschaffungen und 3159 Unterhalt zuzuordnen ist.

• Büromöbel sind in Konto 3110 zu verbuchen, die Kontobezeichnung wird entsprechend angepasst.• Der Unterhalt der Büromöbel ist in Konto 3150 zu verbuchen, die Kontobezeichnung wird entsprechend angepasst.• In den Konten 3119 resp. 3159 sind Mobilien zu verbuchen, die keiner anderen Sachgruppe zugeordnet werden können.

Planprojekte: Investitionsausgaben

Investitionsausgaben für Planprojekte (z.B. Ortsplanung, Nutzungsplanung, GEP, Katasterpläne): In der Version vom 28.09.2009 wurden Investitionsausgaben für Planprojekte den übrigen Sachanlagen (509 und 1409) zugeordnet. In der Zwischenzeit besteht die Meinung, dass diese Investitionsausgaben zu den übrigen immateriellen Anlagen gehören (529 und 1429).

• Auf Kantonsebene werden solche Planprojekte nicht aktiviert. Auf Gemeindeebene kann dies aber durchaus Sinn machen, sofern die Pläne über einen gewissen Zeitraum Gültigkeit haben (und dann auch entsprechend abgeschrieben werden).• Die Verbuchung in der IR erfolgt über Konto 529 Übrige immaterielle Anlagen und die Aktivierung in Konto 1429 Übrige immaterielle Anlagen.• Die Kontierung der beiden Konten wird entsprechend ergänzt.

Elternbeiträge/Rückerstattungen: Eine Diskrepanz besteht bei der Verbuchung von Elternbeiträgen. Dabei geht es um die Verbuchung von Elternbeiträgen an Ski- und Ferienlager, Aufgabenhilfe, Musikschule, Tagesbetreuung; siehe Dokument «HRM2_Kontierungen_KantonGlarus Antwort 13.04.2011».

• Wenn es sich um einen Anlass des obligatorischen Schulbetriebs handelt (wie Ski- und Ferienlager, Tagesbetreuung, Aufgabenhilfe), sind die Elternbeiträge im Konto 4260 Rückerstattungen Dritter zu verbuchen.• Elternbeiträge für die Musikschule, die der Schüler zusätzlich und freiwillig besucht, sind im Konto 4231 Kursgelder zu verbuchen.

Elternbeiträge/Rückerstattungen: Eine Diskrepanz besteht bei der Verbuchung von Elternbeiträgen. Dabei geht es um die Verbuchung von Elternbeiträgen an Ski- und Ferienlager, Aufgabenhilfe, Musikschule, Tagesbetreuung; siehe Dokument «HRM2_Kontierungen_KantonGlarus Antwort 13.04.2011».

• Wenn es sich um einen Anlass des obligatorischen Schulbetriebs handelt (wie Ski- und Ferienlager, Tagesbetreuung, Aufgabenhilfe), sind die Elternbeiträge im Konto 4260 Rückerstattungen Dritter zu verbuchen.• Elternbeiträge für die Musikschule, die der Schüler zusätzlich und freiwillig besucht, sind im Konto 4231 Kursgelder zu verbuchen.

Vorsteuerkürzung MWST: Bei der Verbuchung der Vorsteuerkürzung MWST sind wir der Meinung, dass diese in Konto 3199 übriger Betriebsaufwand zu verbuchen ist und nicht in 3137 Steuern und Abgaben.

• Die Verbuchung der Vorsteuerkürzung MWST im Konto 3199 ist richtig, da ursprünglich zu wenig Aufwand verbucht wurde. Das Stichwort wird in der Kontierung aufgenommen.• Dies gilt jedoch nicht für Gemeinwesen, die nach Pauschalsatzmethode abrechnen. Diese können keinen Vorsteuerabzug geltend machen und somit kann es auch keine Kürzung geben. Die MWST wird deshalb immer im Konto 3137 verbucht.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

15 3199 MWST: Vorsteuerkürzung

4/14/2011 6/28/201116 Liegenschaftsaufwand FV

4/14/2011 6/28/201117 2092

4/14/2011 8/23/201118 021/022 Funktion 021-022: Unterteilung

5/4/2011 8/23/2011

Vorsteuerkürzung MWST: Bei der Verbuchung der Vorsteuerkürzung MWST sind wir der Meinung, dass diese in Konto 3199 übriger Betriebsaufwand zu verbuchen ist und nicht in 3137 Steuern und Abgaben.

• Die Verbuchung der Vorsteuerkürzung MWST im Konto 3199 ist richtig, da ursprünglich zu wenig Aufwand verbucht wurde. Das Stichwort wird in der Kontierung aufgenommen.• Dies gilt jedoch nicht für Gemeinwesen, die nach Pauschalsatzmethode abrechnen. Diese können keinen Vorsteuerabzug geltend machen und somit kann es auch keine Kürzung geben. Die MWST wird deshalb immer im Konto 3137 verbucht.

Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen: Bei der Ausarbeitung der Detailkonten ging die Arbeitsgruppe davon aus, dass Personal aufwand im Bereich Liegenschaften Finanzvermögen nicht in der Sachgruppe 34, sondern 30 verbucht wird (Ausweis Gesamtpersonal aufwand, AHV-revisionstauglichkeit). Beim gestuften Erfolgsausweis fehlt nun der Personalaufwand im Ergebnis aus Finanzierung. Das gleiche gilt auch für interne Verrechnungen, z.B. kalk. Zinsen.Wird Personalaufwand für Liegenschaften Finanzvermögen unter der Sachgruppe 34 oder 30 verbucht? Erfolgen Interne Verrechnungen für Aufwand oder Ertrag Liegenschaften Finanzvermögen über die Sachgruppe 34 und 44 und nicht 39 und 49?

• Der Personalaufwand ist immer in der Sachgruppe 30 zu buchen.• Der gestufte Erfolgsausweis zeigt zwar auf der zweiten Stufe das Ergebnis aus Finanzierung, dieser darf aber nicht mit einer Kostenrechnung verwechselt werden.

Legate und Zuwendungen (zweckgebunden)

Zweckgebundene Legate und Zuwendungen: Für zweckgebundene Zuwendungen besteht die Sachgruppe 2911 Legate und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im EK. Im FK gibt es die Sachgruppe 2009 übrige laufende Verpflichtungen für Schenkungen, die nicht als Legat mit eigener Rechnung geführt werden. Bei der Zuweisung von Zuwendungen in eine Sachgruppe der Bilanz gibt es in unserer Arbeitsgruppe ganz unterschiedliche Interpretationen.

Zwei Beispiele:

AG: Zuwendung für eine Gemeindeaufgabe = EKZuwendung für etwas, das nicht in den Aufgabenbereich der Gemeinde gehört = FK

ZH: Zuwendungen = EKFK Konto 2009 wird nur für pendente Posten verwendet.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:- Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung zu EK oder FK?- Welche Schenkungen werden in Sachgruppe 2009 verbucht? Oder wird diese Sachgruppe nur für pendente Posten, d.h. kurzfristig, verwendet? Ist im langfristigen FK ebenfalls eine Position vorgesehen?

•Grundsätzlich sind Legate und Stiftungen mit einem eng umschriebenen Zweck, der einer Gemeindeaufgabe entspricht, im Eigenkapital im Konto 2911 zu erfassen.• Entspricht der Zweck einem Bereich, der nicht einer Gemeindeaufgabe entspricht, sind Legate und Stiftungen im Fremdkapital zu erfassen. Wie im Eigenkapital sollte es dafür ein separates Konto geben (getrennt von den Fonds). Deshalb wird in der Bilanz ein neues Konto 2092 aufgenommen.• Die Zuweisung ist jedoch nicht immer eindeutig. Das Gemeinwesen muss im Einzelfall entscheiden, ob die Verbuchung im FK oder EK erfolgt.• Das Konto 2009 ist nur für pendente Fälle zu verwenden gemäss den Bemerkungen in der Kontierung.

Funktion 021/022: Auf die Unterteilung in 021 Finanz- und Steuerverwaltung und 022 Allgemeine Dienste, übrige wird in den Gemeinden des Kantons Uri im Sinne einer Vereinfachung verzichtet. Die gesamte Gemeindeverwaltung wird in der Funktion 022 erfasst. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Unterscheidung gemacht werden soll, aber es andererseits keine separate Funktion z.B. für die Bauverwaltung gibt.

• Die Unterteilung der beiden Funktionen sollte wenn möglich gemacht werden.• Ist diese in Ausnahmefällen nicht möglich (z.B. bei kleinen Gemeinden mit nur wenig Personal), sind sämtliche Aufwände in der Funktion 022 zu erfassen.• Weshalb andere Verwaltungseinheiten nicht separat ausgewiesen werden, hat keinen speziellen Grund. Es ist aber möglich, weitere Unterteilungen in der 4. Stufe der Funktionalen Gliederung vorzunehmen.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

19 4610

5/16/2011 8/23/201119 4630

5/16/2011 8/23/201120 566 Strukturverbesserungen

5/24/2011 6/28/201121 1404 Hochbauten

5/26/2011 6/28/2011

Asyl-/Flüchtlingsbereich: Bundessubventionen

Bundessubventionen im Asyl- und Flüchtlingsbereich: Sind die nachfolgenden Pauschalen, die das BFM den Kantonen ausrichtet, als Entschädigung vom Bund (Konto 4610) oder als Beiträge vom Bund (Konto 4630) zu verbuchen? - Globalpauschale 1 "Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene" (Art. 20 ff Asylverordnung 2; 142.312)- Globalpauschale 2 "Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und Flüchtlinge" (Art. 24 ff Asylverordnung 2; 142.312)- Nothilfepauschale (Art. 28 und 29 Asylverordnung 2; 142.312)- Verwaltungskostenpauschale (Art. 31 Asylverordnung 2; 142.312)- Integrationspauschale (Art. 18 VIntA, 142.205)

• Im Asylwesen gibt es viele verschiedene Aufgaben, die durch verschiedene involvierte Stellen wahrgenommen werden. In der Praxis lassen sich diese nicht differenziert verbuchen.• Das Flüchtlingswesen ist grundsätzlich eine Bundesaufgabe. Aus diesem Grund sind die Pauschalbeiträge, welche der Bund dafür an die Kantone entrichtet, im Konto 4610 Entschädigungen vom Bund zu verbuchen.

Asyl-/Flüchtlingsbereich: Bundessubventionen

Bundessubventionen im Asyl- und Flüchtlingsbereich: Sind die nachfolgenden Pauschalen, die das BFM den Kantonen ausrichtet, als Entschädigung vom Bund (Konto 4610) oder als Beiträge vom Bund (Konto 4630) zu verbuchen? - Globalpauschale 1 "Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene" (Art. 20 ff Asylverordnung 2; 142.312)- Globalpauschale 2 "Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und Flüchtlinge" (Art. 24 ff Asylverordnung 2; 142.312)- Nothilfepauschale (Art. 28 und 29 Asylverordnung 2; 142.312)- Verwaltungskostenpauschale (Art. 31 Asylverordnung 2; 142.312)- Integrationspauschale (Art. 18 VIntA, 142.205)

• Im Asylwesen gibt es viele verschiedene Aufgaben, die durch verschiedene involvierte Stellen wahrgenommen werden. In der Praxis lassen sich diese nicht differenziert verbuchen.• Das Flüchtlingswesen ist grundsätzlich eine Bundesaufgabe. Aus diesem Grund sind die Pauschalbeiträge, welche der Bund dafür an die Kantone entrichtet, im Konto 4610 Entschädigungen vom Bund zu verbuchen.

Strukturverbesserungen (Landwirtschaftsgesetz, Art. 88 ff., SR 910.1): Question au sujet des subventions allouées en faveur de mesures collectives d’améliorations foncières, au sens du droit fédéral (LAgr, art. 88 & ss ; RS 910.1). La Confédération alloue des subventions si le canton accorde lui-même une subvention.Dans la majorité des cas, le regroupement des personnes concernées se matérialise par la constitution d’un syndicat d’amélioration foncière, réunissant ainsi les propriétaires des immeubles concernés au sein d’une entité juridique propre. La forme exacte de cette entité relève de la souveraineté des cantons. Dans le canton de Fribourg, la législation sur les améliorations foncières confère à ces syndicats le statut de corporation de droit public. Ces corporations ont une « durée de vie » en principe limitée à la durée de réalisation du projet, soit des travaux subventionnés, par exemple un remaniement parcellaire. Cette durée peut atteindre 5 à 10 ans, selon les cas.Avant le MCH2, nous comptabilisions ces subventions sous « subventions en faveur de tiers » (565 / 575).Aujourd’hui, les nouveaux groupes par nature offrent différentes possibilités. Mais aucune ne correspond véritablement à la nature de ces syndicats. En effet, les bénéficiaires finaux demeurent pour l’essentiel des personnes privés – en l’occurrence les agriculteurs qui, par les subventions allouées au syndicat, voient leur contribution respective réduite. Des communes peuvent aussi être membres du syndicat, lorsqu’elles sont propriétaires d’immeubles concernés par les travaux envisagés. Les syndicats ne sont pas des communes : leur raison d’être ne correspond qu’à un besoin de regroupement pour la réalisation d’un objectif déterminé en faveur d’un nombre restreint de personnes, avec une échéance en principe clairement déterminée.Pour l’instant, après plusieurs discussions internes, notre choix s’est porté sur le groupe par nature 566 (organi sations privées sans but lucratif). Est-ce que c’est juste ?

• Die Verbuchung im Konto 566 Private Organisationen ohne Erwerbszweck ist richtig.

Hochbauten: Das Konto 1404 Hochbauten wird in der französischen Übersetzung als „Terrains bâtis“ übersetzt (heisst so viel wie überbaute Grundstücke). Wäre der französische Begriff nicht besser „Bâtiments“?

• Die Bezeichnung „Bâtiments“ für Hochbauten wird als besser beurteilt. • Der französische Kontenplan wird entsprechend angepasst (Konten 1404, 3144, 504, 514, 604, 614).

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

22 2061 Schuldscheine/Darlehen

6/15/2011 11/15/201122 2064 Schuldscheine/Darlehen

6/15/2011 11/15/201123 312 Ver- / Entsorgung

6/28/2011 6/28/201124 314 Unterhalt

6/28/2011 6/28/201125 3052 PK-Beiträge

6/28/2011 6/28/201126 720 Robidog

6/28/2011 11/15/201127

6/28/2011 6/28/201128 615 Strassenschmuck

6/28/2011 6/28/201129 Darlehen: bedingt rückzahlbar

6/29/2011 11/15/2011

Schuldscheine/Darlehen: Was ist der Unterschied zwischen dem Bilanz-Konto 2061 „Schuldscheine“ und 2064 „Darlehen“?

• Die Unterscheidung ist nicht klar und auch vertiefte Abklärungen haben keine für die Rechnungslegung relevanten Unterscheidungskriterien ergeben.• Deshalb soll das Konto 2061 „Schuldscheine“ gelöscht und die Bezeichnung von Konto 2064 erweitert werden in „Darlehen, Schuldscheine“.

Schuldscheine/Darlehen: Was ist der Unterschied zwischen dem Bilanz-Konto 2061 „Schuldscheine“ und 2064 „Darlehen“?

• Die Unterscheidung ist nicht klar und auch vertiefte Abklärungen haben keine für die Rechnungslegung relevanten Unterscheidungskriterien ergeben.• Deshalb soll das Konto 2061 „Schuldscheine“ gelöscht und die Bezeichnung von Konto 2064 erweitert werden in „Darlehen, Schuldscheine“.

Konten 312/3120 Ver- und Entsorgung: Die Bezeichnung scheint nicht ganz klar zu sein. Was ist darunter zu verstehen?

• Die Konten betreffen die Ver- und Entsorgung von Liegenschaften des VV. • Bezeichnung und Kontierung werden entsprechend angepasst.

Sachgruppe 314: Bezeichnung unklar. Ist wirklich nur der bauliche Unterhalt gemeint?

• Nein, in den Konten 3140 bis 3149 sind sowohl der bauliche wie der betriebliche Unterhalt zu verbuchen.• Bezeichnung und Kontierungen werden entsprechend angepasst.

AG-Beiträge PK: Wann wird eine PK als eigene (Konto 3051) und wann als andere (Konto 3052) bezeichnet?

• Heute gibt es praktisch keine eigenen Pensionskassen mehr. Die Unterscheidung ist deshalb nicht mehr nötig. • Konto 3051 wird gelöscht und Konto 3052 entrsprechend angepasst.

Robidog: Gemäss Stichwortverzeichnis der Funktionalen Gliederung sind die Kosten für die Hundetoiletten (und auch für öffentliche Toiletten) in der Funktion 720 Abwasser beseitigung zu verbuchen. Ist das richtig?

• Die Robidogs werden i.d.R. durch die Strassenequipen geleert. Die Kosten sind somit Teil des Strassenunterhalts und in der Funktion 61 Strassenverkehr zu erfassen.• Das Stichwort wird entsprechend geändert.

Investitionsrechnung: Einnahmenüberschuss

Einnahmenüberschuss IR: In welchem Konto ist ein Einnahmenüberschuss der Investitionsrechnung zu verbuchen?

• In der IR sind die Einnahmen nur soweit zu erfassen, wie sie einem Vermögenswert VV passiviert werden können.• Höhere Beiträge sind direkt in der Erfolgsrechnung im Konto 4690 Übriger Transfertertrag zu erfassen.• Somit entfällt der unter HRM1 bekannte Übertrag von der IR in den Ertrag der Laufenden Rechnung (Einnahmenüberschuss IR)

Strassenschmuck usw.: In welcher Funktion sind Strassenschmuck, Fahnen, Beflaggung, Weihnachts beleuchtung usw. im Gemeindegebiet zu verbuchen?

• In der Funktion 615 Gemeindestrassen.• Die Kontierung wird entsprechend ergänzt.

Bedingt rückzahlbare Darlehen: Welche Konten sind aufgrund der Auslegung anzupassen?

• Konto 144 und 54 Darlehen• Konto 146 und 56 Investitionsbeiträge• Konto 363 Beiträge an Gemeinwesen und Dritte• Konto 2064 Darlehen (2014 kurzfristiger Anteil langfristiger Verbindlichkeiten?)• Konto 463 Beiträge von Gemeinwesen und Dritten

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

30 150 Feuerwehr

5/10/2011 8/23/201131

5/10/2011 8/23/201132 Produit brut (principe)

10/20/2011 11/15/201133 Vorräte/Lager: Wertverluste

11/9/2011 11/15/201134 Baurechtszinsen

11/15/2011 9/10/2013

Funktion 150 Feuerwehr: Wir im Kanton Solothurn haben Regionale und Gemeindeeigene Feuerwehren. Gehe ich richtig in der Annahme, dass keine Funktion 151, 152 usw. frei eröffnet werden darf? Wenn dies so ist, wäre eine 4-stellige Führung der Funktion unumgänglich wie auch die KKAG empfiehlt (1501, 1502).

• Die Funktionen 151, 152 usw. dürfen nicht verwendet werden.• Der Kanton SO kann seine Institutionelle Gliederung für die Feuerwehren mit 4-stelligen Ziffern definieren. Dies ist aber nur nötig, wenn beide Funktionen in derselben Buchhaltung vorkommen. Wenn für die regionalen Feuerwehren eine Buchhaltung auf regionaler Ebene geführt wird und auf Gemeindeebene eine eigene Buchhaltung mit der Funktion 150 Feuerwehr besteht, genügt die 3-stellige Funktion. Die Trennung ist ja durch die organisatorische Massnahme zweier unabhängiger Buchhaltungen erfolgt. • Wenn allerdings in derselben Gemeindebuchhaltung je eine eigene Organisation für die regionale und lokale Feuerwehr besteht, werden unterschiedliche Ziffern für die Trennung der Funktionen benötigt, weshalb die Funktion auf 4 Stellen erweitert werden muss. Die Meldung an die Finanzstatistik erfolgt dann aber für beide Organisations einheiten mit der Funktion 150 Feuerwehr(eine Unterscheidung "regional" oder "lokal" ist für die Finanzstatistik nicht nötig).

Investitionsrechnung: 4-stellige Sachgruppen

4-stellige Sachgruppen IR: Im Konto 503 übriger Tiefbau wird vermerkt, dass Kanalisation, Wasserversorgung, ARA etc durch 4-stellige Sachgruppen unterschieden werden müssen. Wenn dies für die Statistik zwingend ist, sind dann nicht auch 4-stellige Sachgruppen in der IR für die Gemeinden zwingend?

• Wenn die Gemeinden im Sachgruppen verzeichnis eine Unterscheidung nach den verschiedenen Tiefbauarten benötigen, sind 4-stellige Sachkonten nötig. • Wenn dies nicht benötigt wird und die einzelnen Ressorts Kanalisation, Wasserversorgung, ARA usw. durch eigene Funktionen (Institutionelle Gliederung) getrennt sind, kann in jeder Funktion das Sachkonto 503 übriger Tiefbau verwendet werden. Die Art des Tiefbaus ist dann ja durch die Funktion bzw. Institution gegeben. Die Meldung für die Finanzstatistik kann Anhand der Institution mit der richtigen Funktion erfolgen. • Aus Sicht des HRM2 sind beide Lösungen gleichwertig. Die Koordinationsgruppe HRM2 empfiehlt 4 Stellen, was als sinnvoll erachtet wird.

Principe du produit brut : MCH1 n’autorisait pas la réduction de charges et obligeait à traiter une participation communale à un syndicat ou un regroupement comme recette. MCH2 modifie cette manière de faire ce qui devrait permettre un ajustement de la statistique. En effet, dans notre canton, bon nombre de communes sont organisées en groupement pour la défense incendie et de ce fait paie une prestation à une commune-siège. Dans toutes les communes qui fonctionnent comme commune-siège, il conviendrait d’enlever les recettes provenant des communes participantes. A futur, nous demanderons que ces recettes viennent directement  en réduction des charges.

• Im Zusammenhang mit der Bruttoverbuchung gibt es im HRM2 keine grundlegende Änderung gegenüber HRM1.• Deshalb sind bei einem Sitzgemeinde-Modell Feuerwehr auch unter HRM2 die Pauschalen der angeschlossenen Gemeinden als Entschädigungen brutto im Ertrag zu verbuchen, eine Verrechnung mit dem Aufwand ist nicht zulässig. • Die Sitzgemeinde hat die Möglichkeit, mit einer weiteren Unterteilung der Funktionalen Gliederung (4. Stufe) die Aufwände und Erträge der regionalen Feuerwehr getrennt von der eigenen Entschädigung darzustellen.

Dürfen Wertverluste auf Lager (Vorräte) als Abschreibungen verbucht werden?

• Nein. • Es gilt grundsätzlich das Niedrigstwertprinzip.• Wertverluste auf eingekauften Produkten (Handelswaren, Hilfsmaterial) sind als Vorratsdifferenz über jenes Aufwand konto zu erfassen, über welches der Einkauf erfasst wurde. Dies unabhängig davon, ob sie durch Verbrauch, Verlust, Schwund, Diebstahl oder Bewertungsänderung entstanden sind. • Es wird kein Wertberichtigungskonto geführt.• Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten zu bewerten. Sinkt der Anschaffungswert am Jahresende gegenüber den Anschaffungen vom Jahresanfang, für dies zu einer Inventarkorrektur über das Warenaufwandkonto.

Baurechtszinsen: Wie sollen Einmalzahlungen (diskontierter Barwert) von Dritten für Baurechtszinsen erfasst werden.in Verbindung mit Pendenz 46 passivierte Investitionsbeiträge

·   FAQ; zu Handen des SRS-CSPCP bearbeitet

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

35 Finanzanlagen

11/15/2011 10/29/201236 900 Abschlusskonten

2/23/2012 9/11/201237 218 Tagesbetreuung

7/5/2012 9/11/201237 219 Schulsozialdienst (SSA)

7/5/2012 9/11/201237 433 Schulgesundheit

7/5/2012 9/11/2012

Finanzanlagen: Zu den Finanzanlagen sind drei neue IPSAS in Kraft getreten. Der Kanton Zürich ist am Abklären, welche Auswirkungen diese auf die Rechnungslegung haben.

·   Der Entwurf zu FE Nr. 21 Finanzinstrumente verursacht keine Änderungen oder Ergänzungen am Kontenplan

Abschlusskonten: Die Bezeichnung der Sachgruppe 900 mit Abschluss Erfolgsrechnung sollte angepasst werden, da unter dieser Sachgruppe auch Abschlusskonten der SF, Fonds usw. neu definiert wurden

• Die Sachgruppe 90 heisst neu „Abschluss Erfolgsrechnung• 900 -> Abschluss allgemeiner Haushalt• 901 -> Abschluss Spezialfinanzierungen und Fonds• 902 -> Abschluss Legate und Stiftungen• 903 -> Abschluss übrige zweckgebundene Eigenmittel• 4502 -> Entnahmen aus Legaten und Stiftungen• 4503 -> Entnahmen aus übr. zweckgeb. Fremdmitteln• 3502 -> Einlagen in Legate und Stiftungen• 3503 -> Einlagen in übr. zweckgeb. Fremdmittel• 2093 -> Verbindlichkeiten gegenüber übr. zweckgeb. Fremdmitteln• 1093 -> Forderungen gegenüber übr. zweckgeb. Fremdmitteln• 1092 -> Forderungen gegenüber Legaten u. Stiftungen

Tagesbetreuung-Schulsozialdienst (SSA)-Schulgesundheit-Jugendschutz: Antrag zur Harmonisierung: entweder Tagesbetreuung und SSA im Bereich 54 (Familien und Jugend) führen; Schulgesundheitsdienst (433) in Bereich 21 führen

• Die Tagesbetreuung für schulpflichtige Kinder ist eine Aufgabe der Volksschule und wird demzufolge in der Sachgruppe 218 verbucht.• Der Schulsozialdienst gehört ebenfalls zur Schule und wird in der Sachgruppe 219 verbucht.• Der Schulgesundheitsdienst ist eine Aufgabe der Gesundheit, der über die Schulen funktioniert, damit die Kinder und Jugendlichen besser erfasst werden können. Er ist keine Aufgabe der Schule. Deshalb wird er in Konto 433 verbucht.• Der Jugendschutz gehört zur Sozialen Sicherheit und wird dort in Konto 544 verbucht

Tagesbetreuung-Schulsozialdienst (SSA)-Schulgesundheit-Jugendschutz: Antrag zur Harmonisierung: entweder Tagesbetreuung und SSA im Bereich 54 (Familien und Jugend) führen; Schulgesundheitsdienst (433) in Bereich 21 führen

• Die Tagesbetreuung für schulpflichtige Kinder ist eine Aufgabe der Volksschule und wird demzufolge in der Sachgruppe 218 verbucht.• Der Schulsozialdienst gehört ebenfalls zur Schule und wird in der Sachgruppe 219 verbucht.• Der Schulgesundheitsdienst ist eine Aufgabe der Gesundheit, der über die Schulen funktioniert, damit die Kinder und Jugendlichen besser erfasst werden können. Er ist keine Aufgabe der Schule. Deshalb wird er in Konto 433 verbucht.• Der Jugendschutz gehört zur Sozialen Sicherheit und wird dort in Konto 544 verbucht

Tagesbetreuung-Schulsozialdienst (SSA)-Schulgesundheit-Jugendschutz: Antrag zur Harmonisierung: entweder Tagesbetreuung und SSA im Bereich 54 (Familien und Jugend) führen; Schulgesundheitsdienst (433) in Bereich 21 führen

• Die Tagesbetreuung für schulpflichtige Kinder ist eine Aufgabe der Volksschule und wird demzufolge in der Sachgruppe 218 verbucht.• Der Schulsozialdienst gehört ebenfalls zur Schule und wird in der Sachgruppe 219 verbucht.• Der Schulgesundheitsdienst ist eine Aufgabe der Gesundheit, der über die Schulen funktioniert, damit die Kinder und Jugendlichen besser erfasst werden können. Er ist keine Aufgabe der Schule. Deshalb wird er in Konto 433 verbucht.• Der Jugendschutz gehört zur Sozialen Sicherheit und wird dort in Konto 544 verbucht

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

37 544 Jugendschutz

7/5/2012 9/11/201238 3171 Exkursionen

7/5/2012 9/11/201238 3171 Schulreisen

7/5/2012 9/11/201238 3171 Schullager

7/5/2012 9/11/201239 390/490 Interne Verrechnungen

7/5/2012 9/11/201240 140 Schutzrecht: Kinder, Erwachsene

8/30/2012 9/11/201241 431 Alkoholmissbrauch

8/30/2012 9/11/201241 431 Drogenmissbrauch

8/30/2012 9/11/201242 573 Integrationsförderung

8/30/2012 9/11/201242 579 Integrationsförderung

8/30/2012 9/11/2012

Tagesbetreuung-Schulsozialdienst (SSA)-Schulgesundheit-Jugendschutz: Antrag zur Harmonisierung: entweder Tagesbetreuung und SSA im Bereich 54 (Familien und Jugend) führen; Schulgesundheitsdienst (433) in Bereich 21 führen

• Die Tagesbetreuung für schulpflichtige Kinder ist eine Aufgabe der Volksschule und wird demzufolge in der Sachgruppe 218 verbucht.• Der Schulsozialdienst gehört ebenfalls zur Schule und wird in der Sachgruppe 219 verbucht.• Der Schulgesundheitsdienst ist eine Aufgabe der Gesundheit, der über die Schulen funktioniert, damit die Kinder und Jugendlichen besser erfasst werden können. Er ist keine Aufgabe der Schule. Deshalb wird er in Konto 433 verbucht.• Der Jugendschutz gehört zur Sozialen Sicherheit und wird dort in Konto 544 verbucht

Exkursionen, Schulreisen, Lager: nur Entschädigungen im Konto 3171 verbuchen. Für Material- und Warenaufwand sollte neues Konto (3107) geschaffen werden.

·   Es wird zu kompliziert, wenn die Ausgaben für Exkursionen, Schulreisen und Lager in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt und verbucht werden müssen. Deshalb wird das Konto 3171 unverändert beibehalten.

Exkursionen, Schulreisen, Lager: nur Entschädigungen im Konto 3171 verbuchen. Für Material- und Warenaufwand sollte neues Konto (3107) geschaffen werden.

·   Es wird zu kompliziert, wenn die Ausgaben für Exkursionen, Schulreisen und Lager in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt und verbucht werden müssen. Deshalb wird das Konto 3171 unverändert beibehalten.

Exkursionen, Schulreisen, Lager: nur Entschädigungen im Konto 3171 verbuchen. Für Material- und Warenaufwand sollte neues Konto (3107) geschaffen werden.

·   Es wird zu kompliziert, wenn die Ausgaben für Exkursionen, Schulreisen und Lager in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt und verbucht werden müssen. Deshalb wird das Konto 3171 unverändert beibehalten.

Interne Verrechnungen (390, 490): Antrag zur besseren Logik: 390 -> Dienstleistungen, 391 -> Material- und Warenbezüge. Gemäss Systematik der Sachgruppen.Das gleiche gilt für die Sachgruppen 490/491.

• Die internen Verrechnungen sind nach der Sachgruppe 31 strukturiert.• Die vorgeschlagene Neuordnung erscheint nicht klarer. Zudem sind interne Verrechnungen für Personalaufwand nicht möglich. Internes Personal erbringt immer eine verrechenbare Dienstleistung für eine andere Verwaltungseinheit.

Funktion für die Kosten für das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht: In welcher Funktion werden die Kosten für das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verbucht?Gehört das in 140 Allgemeines Rechtswesen oder in Abteilung 5 Soziale Sicherheit (z.B. 545 Leistungen an Familien)?

• Das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt das bisherige Vormundschaftswesen; somit gibt es keinen Grund die bisherige Praxis nicht weiterzuführen.• Das Konto 140 Allgemeines Rechtswesen wird beibehalten.• Der Jugendschutz (in Funktion 544 verbucht) beinhaltet, im Gegensatz zum Kinder- und Erwachsenenschutzrecht, weder Vormundschaft, noch Jugendstaatsanwaltschaft, noch Massnahmenvollzug im Kinder- und Erwachsenenschutzrecht

Änderung der Bezeichnung der Funktion 431 Alkohol- und Drogenmissbrauch: Die Bezeichnung der Funktion 431 Alkohol- und Drogenmissbrauch sollte in Alkohol- und Drogenprävention geändert werden

·   Diese Änderung wird akzeptiert

Änderung der Bezeichnung der Funktion 431 Alkohol- und Drogenmissbrauch: Die Bezeichnung der Funktion 431 Alkohol- und Drogenmissbrauch sollte in Alkohol- und Drogenprävention geändert werden

·   Diese Änderung wird akzeptiert

Funktion für die Integrationsförderung: In welcher Funktion ist die Integrationsförderung zu verbuchen? Betreffen kann es Kinder, Erwachsene und Familien.

• Funktion 573 -> Integrationsförderung von Asylanten• Funktion 579 -> übrige Integrationsförderung• Können die beiden Arten der Integrationsförderung nicht sauber getrennt werden, wird die Funktion 579 verwendet

Funktion für die Integrationsförderung: In welcher Funktion ist die Integrationsförderung zu verbuchen? Betreffen kann es Kinder, Erwachsene und Familien.

• Funktion 573 -> Integrationsförderung von Asylanten• Funktion 579 -> übrige Integrationsförderung• Können die beiden Arten der Integrationsförderung nicht sauber getrennt werden, wird die Funktion 579 verwendet

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

43 412 Pflegefinanzierung

8/30/2012 9/11/201244 640 Glasfasernetze

8/30/2012 9/11/201244 640 WLAN

8/30/2012 9/11/201245 2091 Lotteriefonds: FK-EK

8/30/2012 9/11/201246 2068 Investitionsbeiträge: passivierte

8/30/2012 9/11/2012

Funktion für die Pflegefinanzierung: Ist die Pflegefinanzierung in der Funktion 412 Kranken-, Alters- und Pflegeheime oder in der Funktion 535 Leistungen an das Alter zu verbuchen?

• Die Neuordnung der Pflegefinanzierung umfasst nur Alters- und Pflegeheime und wird demzufolge in der Funktion 412 verbucht• Das Stichwortverzeichnis im Internet wird mit dem Begriff „Pflegefinanzierung“ ergänzt

Funktion für Glasfasernetze und WLAN: In welcher Funktion sind Glasfasernetze zu verbuchen? Aufgrund der Inhaltsumschreibungdes SRS zu den Funktionen 332 und 640 könnten Glasfasernetze beiden Funktionenzugeordnet werden: - Funktion 332 Massenmedien: Förderung von kulturellem Material, das für die Verbreitung über Fernsehen, Internet und Radio bestimmt ist (Stichwort u.a. Gemeinschaftsantenne). - Funktion 640 Nachrichtenübermittlung: Verwaltung oder Unterstützung von Angelegenheiten betreffend Errichtung, Ausbau, Verbesserung, Betrieb und Instandhaltung von Nachrichtenübermittlungsnetzwerken (postalische, telefonische, telegrafische, drahtlose Übermittlungssysteme und durch Satelliten) (Stichwort u.a. Kommunikationsnetzwerke).Funktion 640 umfasst gemäss Definition nicht: Radio- und Fernsehrundfunknetze (332).

Weitere Informationen zu Glasfasernetzen aufhttp://www.swisscom.ch/de/ghq/media/mediareleases/2009/08/20090813_MM_Gemeinde_Pfyn.html

In welche Funktion gehören kommunale drahtlose Netzwerke (WLAN)?

• Glasfasernetze und WLAN gehören zur Infrastruktur und demzufolge in die Funktion 640• Glasfasernetze und WLAN gehören nicht zu den subventionierten Massenmedien, deshalb auch nicht in die Funktion 332• Das Stichwortverzeichnis soll um den Begriff „Glasfasernetze“ erweitert werden

Funktion für Glasfasernetze und WLAN: In welcher Funktion sind Glasfasernetze zu verbuchen? Aufgrund der Inhaltsumschreibungdes SRS zu den Funktionen 332 und 640 könnten Glasfasernetze beiden Funktionenzugeordnet werden: - Funktion 332 Massenmedien: Förderung von kulturellem Material, das für die Verbreitung über Fernsehen, Internet und Radio bestimmt ist (Stichwort u.a. Gemeinschaftsantenne). - Funktion 640 Nachrichtenübermittlung: Verwaltung oder Unterstützung von Angelegenheiten betreffend Errichtung, Ausbau, Verbesserung, Betrieb und Instandhaltung von Nachrichtenübermittlungsnetzwerken (postalische, telefonische, telegrafische, drahtlose Übermittlungssysteme und durch Satelliten) (Stichwort u.a. Kommunikationsnetzwerke).Funktion 640 umfasst gemäss Definition nicht: Radio- und Fernsehrundfunknetze (332).

Weitere Informationen zu Glasfasernetzen aufhttp://www.swisscom.ch/de/ghq/media/mediareleases/2009/08/20090813_MM_Gemeinde_Pfyn.html

In welche Funktion gehören kommunale drahtlose Netzwerke (WLAN)?

• Glasfasernetze und WLAN gehören zur Infrastruktur und demzufolge in die Funktion 640• Glasfasernetze und WLAN gehören nicht zu den subventionierten Massenmedien, deshalb auch nicht in die Funktion 332• Das Stichwortverzeichnis soll um den Begriff „Glasfasernetze“ erweitert werden

Verbuchung von Lotteriefonds im Eigen- oder Fremdkapital: Es gibt einen Widerspruch zwischen den Beispielen der Fachempfehlung Nr. 8 und denjenigen des Kontos 2910 (Fonds im Eigenkapital)

·   Lotteriefonds gehören ins Fremdkapital und werden im Konto 2091 verbucht

Bilanzierung der Passivierten Investitionsbeiträge: Die passivierten Investitionsbeiträge sollen nicht in der Kontengruppe 206 „Langfristige Finanzverbindlichkeiten“ (Konto 2068), sondern in einer neuen Kontengruppe 207 „Passivierte Investitionsbeiträge“ bilanziert werden. Siehe Arbeitspapier

• Die Sachgruppe 207 ist für die Finanzstatistik belegt und kann demnach nicht verwendet werden.• Die Sachgruppe 2068 wird in der Kennzahlenberechnung (FE Nr. 18 revidiert) ausgeklammert. Die Kennzahlen werden durch die Beibehaltung des Kontos 2068 nicht verfälscht.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

47 637 Anschlussgebühren: Verbuchung

8/30/2012 9/11/201248

8/30/2012 9/11/201249 4340 Trinkwasseruntersuchungen

7/24/2012 9/11/201249 7101 Trinkwasseruntersuchungen

7/24/2012 9/11/201250 5040 Schiessanlage: Kugelfang

7/24/2012 9/11/2012

Verbuchung der Anschlussgebühren: Sind Anschlussgebühren in der IR als passivierte Investitionsbeiträge oder in der ER als Ertrag zu verbuchen? Siehe Arbeitspapier

• Anschlussgebühren werden als Investitionsbeiträge von privaten Haushalten im Konto 637 (IR) verbucht.• In der Anlagenbuchhaltung muss somit jedes Jahr eine neue Anlagenkategorie geschaffen werden.• Die Abschreibungen der Investitionsbeiträge werden vom Kanton bestimmt (in der Regel 20 Jahre)

Transferertrag/-aufwand: Bezeichnung

Änderung der Bezeichnung Transferertrag/-aufwand: Die Bezeichnung Transferertrag/-aufwand (ER, IR Bilanz) ist irreführend. Sie verleitet zu der Annahme, dass es sich um Durchlaufskonti handelt. Eine Umbenennung in z.B. "Entschädigungen und Beiträge" wäre dienlicher.

·   Transferertrag/-aufwand kann nicht geändert werden, da dieser Begriff offiziell Zahlungen in horizontaler oder vertikaler Richtung bezeichnet.

Trinkwasseruntersuchungen: Funktion 4340 Lebensmittelkontrolle oder Funktion 7101 Wasserwerk

• Konto 4340 -> Trinkwasseruntersuchungen werden vom kantonalen Labor oder von der Lebensmittelkontrolle durchgeführt.• Konto 7101 -> es werden interne Kontrollen am eigenen Wasserwerk durchgeführt

Trinkwasseruntersuchungen: Funktion 4340 Lebensmittelkontrolle oder Funktion 7101 Wasserwerk

• Konto 4340 -> Trinkwasseruntersuchungen werden vom kantonalen Labor oder von der Lebensmittelkontrolle durchgeführt.• Konto 7101 -> es werden interne Kontrollen am eigenen Wasserwerk durchgeführt

Kugelfang einer Schiessanlage: als «5040 Hochbau » oder « 5030 übriger Tiefbau »

• Eine Anlage soll als Ganzes als Hoch- oder Tiefbau angeschaut werden• Eine Schiessanlage ist ein Hochbau, und deshalb gehört auch der Kugelfang zu den Hochbauten.• Es stellt sich ganz allgemein die Frage, wie Hoch- von Tiefbauten abgegrenzt werden. Diese Frage könnte als eine FAQ vom SRS-CSPCP beantwortet werden.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

51/1 4120 Konzessionen

7/24/2012 10/29/201251/2 4210 Gebühren für Amtshandlungen

7/24/2012 10/29/2012

Definition « 4120 Konzessionen » und Abgrenzung zu « 4210 Gebühren für Amtshandlungen »

KONTOART 4120.00 "KONZESSIONEN" - Gemäss Musterkontoplan: Klein- und Mittelverkaufsabga-ben, Wasserrechts- und Nutzungskonzessionen, Wasserent-nahme aus Gewässern, Wirtschafts- und Kleinhandelspaten-te, Viehhandelspatente, Nutzung von Erdwärme oder Grund-wässer durch Erdsonden, Kiesgewinnung. - Beispiele: Hausiererpatente, Vertreterpatente, Bewilligung zum Führen eines Restaurants, Bewilligung zum Verkauf von Alkohol

- Definition/Idee: --> ÜBERTRAGUNG VON (NUTZUNGS-) RECHTEN. Es sind Konzessionen oder ein Patent (kommt im Wort vor). Der Staat (Gemeinde = Gemeinderat) vergibt ein Recht oder eine langfristige Bewilligung. Es handelt sich dabei um eine Zusatzermächtigung der jeweiligen Staatsebene nach geltendem Recht.

Definition Konzession nach Ulrich Häfelin / Georg Müller „Grundriss des Allgemeinen Verwaltungsrechts“ 3. Auflage, Randziffer 2008:"Die Konzession ist die Verleihung des Rechts zur Ausübung einer monopolisierten Tätigkeit oder zur Sondernutzung einer öffentlichen Sache."

- Konzessionsabgaben: Die Konzessionsabgabe (auch Monopol- oder Regalgebühr) ist das Entgelt für die Erteilung einer Konzession. (Randziffer 2048)

• Stichwortverzeichnis HRM1 Band 2, Regalien und Konzessionen Seite 116/117; Gebühren für Amtshandlungen Seite 119/120 gelten weiterhin.Einzige Korrektur: Wasserbezugsgebühren (Wasserzinsen) sind auf Seite 121 Konto 434 Benützungsgebühren, Dienstleistungen zugeordnet => neu unter Konzessionen zu führen

• Der Kontenrahmen wird wie folgt angepasst:410 Regalien: Erträge aus Regalien und Monopolen (Jagd-, Fischerei-, Berg- und Salzregal) 412 Konzessionen: Erträge aus der Erteilung von Konzessionen, Patenten oder Nutzungsrechten an öffentlichen Sachen (gesteigerter Gemeingebrauch); mit hoheitlichen Rechten verbunden; zusätzliche Beispiele für 4120: Strassencafés, Marktstand (Standplatz)421 Gebühren für Amtshandlungen: Gebühren für vom Einzelnen beanspruchte Amtshandlung einschliesslich der damit verbundenen Auslagen und Schreibgebühren des Gemeinwesens (Verwaltungsgebühren).424 Benützungsgebühren und Dienstleistungen: Erträge aus der Benützung öffentlicher Einrichtungen, Geräten und Mobilien sowie beanspruchte Dienstleistungen, welche keine Amtshandlung darstellen.

KONTOART 4210.00 "GEBÜHREN FÜR AMTSHANDLUNGEN"- Gemäss Musterkontoplan: Alle amtlichen Gebühren und Bewilligungen- Beispiele: Frepo-Gebühren, Einbürgerungs-Gebühren, Baubewilligungs-Gebühren, Beglaubigungen durch die Kanzlei, Bewilligung zur Führung einer Festwirtschaft (kurzfristig), Chilbi-Stand-Gebühren (wenn es sich nicht um eine Platzmiete handelt, sonst KA 4240.00 "Benützungsgebühren und Dienstleistungen"), kurzfristige Bewilligungen.

- Definition/Idee: -->ABGELTUNG STAATLICHER LEISTUNGEN. Der Staat erbringt eine Arbeit/Leistung für den Einwohner oder ein Amt stellt kurzfristige Bewilligungen aus

Definition Gebühren genannte Quelle, Randziffer 2042:"Die Gebühr ist das Entgelt für eine bestimmte, von der abgabepflichtigen Person veranlasste Amtshandlung oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung."

Arten von Gebühren sind:- Verwaltungsgebühren: Die Verwaltungsgebühr ist das Entgelt für eine staatliche Tätigkeit Beispiele: Gerichtsgebühren, Ausweisgebühren, Fleischschaugebühren (Randziffer 2043)- Benutzungsgebühren: Die Benützungsgebühr ist das Entgelt für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung oder einer öffentlichen Sache, sofern das Benutzungsverhältnis dem öffentlichen Recht untersteht. Die Zuordnung der Gebühren für die Sondernutzung einer öffentlichen Sache, welche eine Konzession voraussetzt, ist umstritten. Sie werden teils als Konzessions-, teils als Benutzungsgebühren bezeichnet. (Randziffer 2045)

• Stichwortverzeichnis HRM1 Band 2, Regalien und Konzessionen Seite 116/117; Gebühren für Amtshandlungen Seite 119/120 gelten weiterhin.Einzige Korrektur: Wasserbezugsgebühren (Wasserzinsen) sind auf Seite 121 Konto 434 Benützungsgebühren, Dienstleistungen zugeordnet => neu unter Konzessionen zu führen

• Anpassung des Kontenrahmens (siehe Antwort 51C/1)

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

52 Hochbauten

9/11/2012 5/13/201352 Tiefbauten

9/11/2012 5/13/201353 910 4022

10/4/2012 10/29/2012

Definition für Zuteilung von Bauten zu « Hochbau » oder « Tiefbau »

• Von Menschen genutzte Bauten über und unter der Erde, die ein Volumen schaffen, zählen zu den Hochbauten, alles andere sind Tiefbauten oder Wasserbauten. In der Regel sind Hochbauten durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Ausnahme: Tunnelbauten, Staumauer, Hochwasserrückhalte-becken und ähnliches.• Beispiele Hochbauten (1404): Zivilschutzanlagen, Schiessstand (inkl. Kugelfang), Schulcontainer, Tiefgaragen, Wasserwerk (inkl. Reservoir, das über den Boden ragt), technische Bauten (Transformatoren), übrige Gebäude • Tiefbauten sind Bauten, die sich in der Fläche ausdehnen (1403)• Beispiele Tiefbauten (1403): Kanalisationen, technische Räume im Berg (Tunnel), Regenrückhaltebecken=Wasserbau

Definition für Zuteilung von Bauten zu « Hochbau » oder « Tiefbau »

• Von Menschen genutzte Bauten über und unter der Erde, die ein Volumen schaffen, zählen zu den Hochbauten, alles andere sind Tiefbauten oder Wasserbauten. In der Regel sind Hochbauten durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Ausnahme: Tunnelbauten, Staumauer, Hochwasserrückhalte-becken und ähnliches.• Beispiele Hochbauten (1404): Zivilschutzanlagen, Schiessstand (inkl. Kugelfang), Schulcontainer, Tiefgaragen, Wasserwerk (inkl. Reservoir, das über den Boden ragt), technische Bauten (Transformatoren), übrige Gebäude • Tiefbauten sind Bauten, die sich in der Fläche ausdehnen (1403)• Beispiele Tiefbauten (1403): Kanalisationen, technische Räume im Berg (Tunnel), Regenrückhaltebecken=Wasserbau

Mehrwertabschöpfung: Verbuchung

Verbuchung von Mehrwertabschöpfung: Die Mehrwertabschöpfung ist zweckgebunden; wird sie als Spezialfinanzierung oder Fonds verbucht? Welche Konten sind betroffen?

• Im HRM2 gibt es keine Abgrenzung zwischen Spezialfinanzierung und Fonds. Zweckgebunden erhobene Mehrwertabschöpfungen werden nach Fachempfehlung Nr. 08 behandelt, wenn die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind. Die Zuordnung zum EK oder FK erfolgt nach den Kriterien in Ziffer 7 dieser Fachempfehlung. Die Ausführungen in der Fachempfehlung sind ausreichend und benötigen keine Ergänzung. Die Auslegung Spezialfinanzierung vom Dezember 2011 ist weiterhin korrekt. Der Kontenrahmen enthält alle erforderlichen Konten, keine Ergänzung nötig.Empfehlung: Konto 2910 Fonds im Eigenkapital verwenden. Ein separates Detailkonto wäre sinnvoll.• Da für die Rechnungsstellung der Mehrwertabschöpfung in der Regel das Steueramt zuständig ist und das Grundstückgewinnsteuer-Gesetz angewandt wird, stellt die Mehrwertsteuerabschöpfung eine Steuer dar und keine raumplanerische Lenkungsabgabe.• Empfehlung: Funktion 910 Steuern• Das Ertragskonto ist 4022 Vermögensgewinnsteuern; der Kommentar im Kontenplan wird entsprechend ergänzt.• Im HRM1 wird die Mehrwertabschöpfung sinngemäss zu HRM2 verbucht. Es ist ausgeschlossen, dass neue Funktionen eingeführt werden.• Für die Verbuchung wird im SRS eine FAQ erarbeitet.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

53 2910 Mehrwertabschöpfung: Fonds - SF

10/4/2012 10/29/201253/1 Mehrwertabschöpfung

10/4/2012 5/13/201354 Zivilschutzräume: Ersatzabgaben

9/11/2012 10/29/201255 790 4022

10/29/2012 9/10/201356 560 Wohnungsbau: sozialer

11/15/2012 2/25/201356 57 Sozialhilfe und Asylwesen

11/15/2012 2/25/201357 3120 Strom-SwissGrid: Ankauf

2/1/2013

Verbuchung von Mehrwertabschöpfung: Die Mehrwertabschöpfung ist zweckgebunden; wird sie als Spezialfinanzierung oder Fonds verbucht? Welche Konten sind betroffen?

• Im HRM2 gibt es keine Abgrenzung zwischen Spezialfinanzierung und Fonds. Zweckgebunden erhobene Mehrwertabschöpfungen werden nach Fachempfehlung Nr. 08 behandelt, wenn die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind. Die Zuordnung zum EK oder FK erfolgt nach den Kriterien in Ziffer 7 dieser Fachempfehlung. Die Ausführungen in der Fachempfehlung sind ausreichend und benötigen keine Ergänzung. Die Auslegung Spezialfinanzierung vom Dezember 2011 ist weiterhin korrekt. Der Kontenrahmen enthält alle erforderlichen Konten, keine Ergänzung nötig.Empfehlung: Konto 2910 Fonds im Eigenkapital verwenden. Ein separates Detailkonto wäre sinnvoll.• Da für die Rechnungsstellung der Mehrwertabschöpfung in der Regel das Steueramt zuständig ist und das Grundstückgewinnsteuer-Gesetz angewandt wird, stellt die Mehrwertsteuerabschöpfung eine Steuer dar und keine raumplanerische Lenkungsabgabe.• Empfehlung: Funktion 910 Steuern• Das Ertragskonto ist 4022 Vermögensgewinnsteuern; der Kommentar im Kontenplan wird entsprechend ergänzt.• Im HRM1 wird die Mehrwertabschöpfung sinngemäss zu HRM2 verbucht. Es ist ausgeschlossen, dass neue Funktionen eingeführt werden.• Für die Verbuchung wird im SRS eine FAQ erarbeitet.

Verbuchung von Mehrwertabschöpfung: Die Mehrwertabschöpfung ist zweckgebunden; wird sie als Spezialfinanzierung oder Fonds verbucht? Welche Konten sind betroffen?

• Siehe Antwort auf FAQ (Frage Nr. 55)• Funktion 790 Raumordnung, weil Rechtsgrundlage das Raumplanungsgesetz ist;• Konto 4022 Vermögensgewinnsteuern, weil die Abschöpfung steuerlichen Charakter hat.

Ersatzabgaben für Zivilschutzräume: Laut Kontenplan HRM2 werden Ersatzabgaben für Schutzraumbauten als Fonds im Eigenkapital (2910) verbucht. In der Fachempfehlung Nr. 08, gehören diese Abgaben zu den Spezialfinanzierungen im Fremdkapital. Wie wird nun korrekt verbucht?

·   Fonds von Ersatzabgaben für Schutzraumbauten sind dem Fremdkapital zugeteilt. Fachempfehlung Nr. 08 ist richtig. Das Beispiel im Kontenplan wurde entfernt (vgl. Kontoplan V 4 auf SRS-Webseite).

Mehrwertabschöpfung: Verbuchung

Verbuchung von Mehrwertabschöpfungen: Ausarbeitung einer FAQ

• FAQ; zu Handen des SRS-CSPCP bearbeitet• Funktion 790 Raumordnung, weil Rechtsgrundlage das Raumplanungsgesetz ist;• Konto 4022 Vermögensgewinnsteuern, weil die Abschöpfung steuerlichen Charakter hat.

Funktion 560 Sozialer Wohnungsbau und 57 Sozialhilfe und Asylwesen: Bei beiden Funktionen steht derselbe Text in der Detailbeschreibung.

• Falschen Text durch richtigen Text gemäss Vorlage EFV ersetzen.• Index korrigieren

Funktion 560 Sozialer Wohnungsbau und 57 Sozialhilfe und Asylwesen: Bei beiden Funktionen steht derselbe Text in der Detailbeschreibung.

• Falschen Text durch richtigen Text gemäss Vorlage EFV ersetzen.• Index korrigieren

Ankauf von Strom und SwissGrid-Diensten für den Wiederverkauf: EWs kaufen Strom von Stromproduzenten für den Wiederverkauf an Konsumenten. Im Ankauf eingeschlossen sind Dienste von Swiss-Grid für die Netznutzung. Wie wird der Ankauf kontiert?

• Ankauf von Strom inkl. Netznutzung in Sachgruppe 3101 Verbrauchs- und Betriebsmaterial in einem separaten Unterkonto. Stromankauf wird als „Handelsware“ nicht als Einkauf einer Dienstleistung betrachtet. Die Netznutzung ist untrennbar mit dem Stromankauf verbunden und wird deshalb nicht separat als Dienstleistung erfasst.• Nicht Konto 3120 Strom verwenden, dieses ist nur für den Eigenverbrauch.• Für den Verkauf wird das Konto 4240 verwendet, da es sich um eine Gebühr handelt und nicht um den Verkauf zu einem bestimmten Preis. 25.02.2013

19.05.2015

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

57 3101 Strom-SwissGrid: Ankauf

2/1/201357 4240 Strom-SwissGrid: Ankauf

2/1/201358 3130 Kabelnetz: Ankauf von Signalen

2/1/2013 2/25/201359 218 Kinderhorte/-krippen

2/12/2013 2/25/201359 544/545 Kinderhorte/-krippen

2/12/2013 2/25/201360 021 Betreibungskosten

2/12/2013 2/25/201361 350 Parteien: politische

2/12/2013 2/25/201362 Emprunt - Prêt

2/5/2013 5/13/2013

Ankauf von Strom und SwissGrid-Diensten für den Wiederverkauf: EWs kaufen Strom von Stromproduzenten für den Wiederverkauf an Konsumenten. Im Ankauf eingeschlossen sind Dienste von Swiss-Grid für die Netznutzung. Wie wird der Ankauf kontiert?

• Ankauf von Strom inkl. Netznutzung in Sachgruppe 3101 Verbrauchs- und Betriebsmaterial in einem separaten Unterkonto. Stromankauf wird als „Handelsware“ nicht als Einkauf einer Dienstleistung betrachtet. Die Netznutzung ist untrennbar mit dem Stromankauf verbunden und wird deshalb nicht separat als Dienstleistung erfasst.• Nicht Konto 3120 Strom verwenden, dieses ist nur für den Eigenverbrauch.• Für den Verkauf wird das Konto 4240 verwendet, da es sich um eine Gebühr handelt und nicht um den Verkauf zu einem bestimmten Preis.

25.02.201319.05.2015

Ankauf von Strom und SwissGrid-Diensten für den Wiederverkauf: EWs kaufen Strom von Stromproduzenten für den Wiederverkauf an Konsumenten. Im Ankauf eingeschlossen sind Dienste von Swiss-Grid für die Netznutzung. Wie wird der Ankauf kontiert?

• Ankauf von Strom inkl. Netznutzung in Sachgruppe 3101 Verbrauchs- und Betriebsmaterial in einem separaten Unterkonto. Stromankauf wird als „Handelsware“ nicht als Einkauf einer Dienstleistung betrachtet. Die Netznutzung ist untrennbar mit dem Stromankauf verbunden und wird deshalb nicht separat als Dienstleistung erfasst.• Nicht Konto 3120 Strom verwenden, dieses ist nur für den Eigenverbrauch.• Für den Verkauf wird das Konto 4240 verwendet, da es sich um eine Gebühr handelt und nicht um den Verkauf zu einem bestimmten Preis.

25.02.201319.05.2015

Ankauf von Signalen im Kabelnetz für den Wiederverkauf: Eine Gemeinde betreibt ein eigenes Kabelnetz und kauft dafür Signale (Fernsehen, Radio) für den Wiederverkauf ein. Wie wird kontiert?

• Fernseh- und Radioangebote etc. werden als Dienst-leistungsangebote eingestuft, nicht als „Warenlieferungen“. Der Einkauf wird deshalb auf Konto 3130 Dienstleistungen Dritter erfasst. • Der Wiederverkauf wird in Konto 4240 verbucht

Funktionale Gliederung Position 218: Fehler im Hinweis: Kinderhorte und –Krippen (544)

• Richtig ist: Kinderhorte und –krippen (545)• Das Stichwortverzeichnis wird korrigiert

Funktionale Gliederung Position 218: Fehler im Hinweis: Kinderhorte und –Krippen (544)

• Richtig ist: Kinderhorte und –krippen (545)• Das Stichwortverzeichnis wird korrigiert

Funktionale Gliederung Position 021 Finanz- und -Steuerverwaltung: Betreibungskosten werden jener Funktion zugeordnet, in welcher sie anfallenStichwort in der Auflistung streichen; Hinweis einfügen: Umfasst nicht: Betreibungskosten (Funktion des Geschäftsfalls )

·   Das Stichwortverzeichnis wird korrigiert

Funktionale Gliederung Position 350 Kirchen: Stichwort „Politische Parteien“ bei Funktion 011 Legislative oder 031 Politische Beziehungen einordnen

·   Das Stichwortverzeichnis wird korrigiert

MCH2: Französischer Ausdruck auf Passivseite: Prêt oder Emprunt? Ich habe festgestellt, dass in der französischen Fassung des Handbuches der Ausdruck "prêt" sowohl auf der Aktivseite wie auf der Passivseite gebraucht wird. Auf der Passivseite wäre der richtige Ausdruck aber "emprunt". Sollten wir (ich) das Handbuch in diesem Sinne ergänzen?Bsp.: Konto 54ff, 584, 364, 445(0), 387

• Nach diversen Abklärungen stellt sich heraus, dass „prêt“ auf der Aktivseite und „emprunt“ auf der Passivseite der Bilanz verwendet wird.• Die Bezeichnung „prêt“ ist falsch für das Konto 2064; es sollte heissen „emprunts, reconnaissances de dettes“.• Die Konten 54ff und 584 sind richtig bezeichnet.• Konten 364/3640: „emprunt“ muss durch „prêt“ ersetzt werden.• Konten 387(X): Bezeichnung ist korrekt.• Konto 4450: „emprunts“ muss durch „prêt“ ersetzt werden.

Die Korrektur des gesamten Handbuches HRM2 ist im Gange; Im Zuge dieser Arbeit, wird für die Passivkonten der Ausdruck „prêt“ durch „emprunt“ ersetzt

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

62 Prêt - Emprunt

2/5/2013 5/13/201363 Geldflussrechnung

2/5/2013 8/19/201364

2/5/2013 5/13/201365

11/8/2012 5/13/2013

MCH2: Französischer Ausdruck auf Passivseite: Prêt oder Emprunt? Ich habe festgestellt, dass in der französischen Fassung des Handbuches der Ausdruck "prêt" sowohl auf der Aktivseite wie auf der Passivseite gebraucht wird. Auf der Passivseite wäre der richtige Ausdruck aber "emprunt". Sollten wir (ich) das Handbuch in diesem Sinne ergänzen?Bsp.: Konto 54ff, 584, 364, 445(0), 387

• Nach diversen Abklärungen stellt sich heraus, dass „prêt“ auf der Aktivseite und „emprunt“ auf der Passivseite der Bilanz verwendet wird.• Die Bezeichnung „prêt“ ist falsch für das Konto 2064; es sollte heissen „emprunts, reconnaissances de dettes“.• Die Konten 54ff und 584 sind richtig bezeichnet.• Konten 364/3640: „emprunt“ muss durch „prêt“ ersetzt werden.• Konten 387(X): Bezeichnung ist korrekt.• Konto 4450: „emprunts“ muss durch „prêt“ ersetzt werden.

Die Korrektur des gesamten Handbuches HRM2 ist im Gange; Im Zuge dieser Arbeit, wird für die Passivkonten der Ausdruck „prêt“ durch „emprunt“ ersetzt

FE 14 Geldflussrechnung: In der FE 14 des Handbuches (Geldflussrechnung) gibt es offenbar einen Widerspruch zwischen Investitionstätigkeit (ZIff. 11) und Investitionsrechnung (Ziff. 13); laut Ziff. 11 gehören zahlungswirksame Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen (im Allgemeinen = Finanzvermögen) zum Cash Flow aus Investitionstätigkeit, wogegen in Ziff. 13 steht, dass sich bei der Investitionstätigkeit um den bereinigten Saldo der Investitionsrechnung handelt. Was ist nun richtig?

• Die Ausführungen der FE 14 sind tatsächlich nicht ganz klar. Die AG Kontenrahmen geht davon aus, dass die Investitionstätigkeit sowohl das VV wie auch die Sachanlagen des FV betrifft. Die Finanzierungstätigkeit betrifft demzufolge nur die Finanzanlagen und die Passivseite der Bilanz. • Thema wird im SRS-CSPCP, nicht in der AG-Kontorahmen behandelt

Ertragsminderungen: Rückstellungen

Buchführung: Rückstellungen für Ertragsminderungen? Können Rückstellungen auch für Ertragsminderungen gebildet werden?z.B. es werden Anschlussgebühren fakturiert, und es gibt einen Rekurs wegen ungenügender gesetzlicher Grundlagen: muss der angefochtene Betrag als Rückstellung oder als Wertberichtigung (Delkredere) oder als Transitorisches Passiv behandelt werden?

• Für erwartete Ertragsminderungen werden keine Rückstellungen, sondern Wertberichtigungen vorgenommen (Delkredere).• Im Prinzip sollten Erträge erst verbucht werden, wenn die Rekursfrist abgelaufen ist. Dies ist allerdings in der Praxis schwierig umzusetzen; deshalb die Empfehlung, den Ertrag bei Rechnungsstellung zu verbuchen.• Wird der Rekurs gutgeheissen, wird die Rechnung storniert, da die Forderung in diesem Fall nie bestanden hat.

Alimentenbevorschussung: Rückerstattung

Buchführung: Alimentenbevorschussung und deren Rückerstattung: Wie werden die Alimentenbevorschussung und die Forderungen zu deren Rückerstattung erfasst?

• Nach den Buchführungsprinzipien von HRM2, im speziellen FE 02 und FE 04 sollten Alimentenbevorschussungen und deren Rückerstattungsforderungen wie folgt verbucht werden:• Ansprüche auf Alimentenbevorschussungen werden als Aufwand (Konto 3637, Funktion 543) erfasst, wenn der Anspruch entsteht unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung. Entsteht der Anspruch vor Auszahlung, wird dem Aufwand eine entsprechende Verpflichtung (Kreditor Konto 2000) gegenübergestellt.• Forderungen auf Rückerstattungen werden als Forderung (Konto 1010 wenn in Rechnung gestellt, Konto 1043 Aktive Rechnungsabgrenzung, Transfers der Erfolgsrechnung wenn noch nicht in Rechnung gestellt) und Ertrag (Konto 4637, Funktion 543) erfasst, wenn die Forderung entsteht, nicht erst, wenn die Rückerstattung bezahlt wird.• Das Bruttoprinzip legt die getrennte Verbuchung der beiden Geschäfte fest.• Bei den Forderungen auf Rückerstattung wird eine Wertberichtigung (Delkredere) vorgenommen, wenn absehbar ist, dass die Rückerstattung nicht einbringbar ist. Eine vollständige Abschreibung (Debitorenverlust) erfolgt, wenn feststeht, dass die Rückerstattung nicht einbringbar ist. Bei Abgrenzungen werden keine Wertberichtigungen vorgenommen.• Zum vornherein nicht eingeforderte Vorschüsse, werden aus praktischen Gründen nicht erfasst.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

66 572

2/25/2013 5/13/201367 1400

3/19/2013 5/13/201367 1404

3/19/2013 5/13/201368 910 40 Fiskaleinnahmen, negative

4/26/2013 5/13/201368 021 3181 Fiskaleinnahmen, negative

4/26/2013 5/13/2013

Arbeitslose: Beschäftigungsprogramme

Beschäftigungsprogramme für Arbeitslose: Werden solche Programme im Konto 559 oder 552 erfasst?

·   Die Gemeinden ordnen bei einzelnen Sozialhilfeempfängern Beschäftigungsprogramme an, um die Chancen auf eine Wiedereingliederung zu erhöhen. Solche Beschäftigungs-programme werden unter der Sozialhilfe (572 Wirtschaftliche Hilfe) erfasst und nicht unter 55 Arbeitslosigkeit, weil sich die Massnahmen auf das kantonale Sozialhilfegesetz stützen.

Gebäude mit Grundstück: Bewertung

Bewertung Gebäude mit Grundstück: Im HRM2 ist nicht klar beschrieben, ob Gebäude der öffentlichen Hand des Verwaltungsvermögens (z.B. Schulhäuser) als gesamte Liegenschaft (Gebäude inkl. Grundstück wie im Finanzvermögen) oder Grundstück und Gebäude separat zu bewerten sind.

• Bei Konto 1400 wird der Begriff "unüberbaut" aus der Konto-bezeichnung gestrichen.• Bei Konto 1404 Hochbauten wird im Kommentar das Wort "Liegenschaften" durch "Gebäude" ersetzt.• Die beiden Punkte werden in die Korrekturliste für die HRM2-Online-Version aufgenommen.

Gebäude mit Grundstück: Bewertung

Bewertung Gebäude mit Grundstück: Im HRM2 ist nicht klar beschrieben, ob Gebäude der öffentlichen Hand des Verwaltungsvermögens (z.B. Schulhäuser) als gesamte Liegenschaft (Gebäude inkl. Grundstück wie im Finanzvermögen) oder Grundstück und Gebäude separat zu bewerten sind.

• Bei Konto 1400 wird der Begriff "unüberbaut" aus der Konto-bezeichnung gestrichen.• Bei Konto 1404 Hochbauten wird im Kommentar das Wort "Liegenschaften" durch "Gebäude" ersetzt.• Die beiden Punkte werden in die Korrekturliste für die HRM2-Online-Version aufgenommen.

Negative Fiskaleinnahmen: Debitorenverluste, Steuererlasse und andere nicht einbringbare Steuerforderungen sollten als "Minder-Ertrag" ins Sachgruppe 40x erfasst werden.

• Die Korrektur der Steuerveranlagung bewirkt eine Veränderung des geschuldeten Steuerbetrages (Steuersoll). Die Veränderung wird im entsprechenden Ertragskonto der Sachgruppe 40 und Funktion 910 erfolgswirksam erfasst. Es wird kein Konto "Ertragsminderung" benötigt, weil es sich um die Korrektur einer falschen Veranlagung handelt.• Zahlungsausfälle wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder aus Zahlungsverzicht der Behörde (Steuererlass) werden als Forderungsverluste im Konto 3181 tatsächliche Forderungsverluste unter der Funktion 021 Finanz- und Steuerverwaltung erfasst.• Der Fiskalertrag für die Berechnung der Kennzahl "Nettoverschuldungsquotient" weist deshalb den korrekten Wert auf, nämlich den tatsächlich geschuldeten Fiskalertrag.• Der Eingang von abgeschriebenen Steuern wird über Konto 4290 übrige Entgelte erfasst.

Negative Fiskaleinnahmen: Debitorenverluste, Steuererlasse und andere nicht einbringbare Steuerforderungen sollten als "Minder-Ertrag" ins Sachgruppe 40x erfasst werden.

• Die Korrektur der Steuerveranlagung bewirkt eine Veränderung des geschuldeten Steuerbetrages (Steuersoll). Die Veränderung wird im entsprechenden Ertragskonto der Sachgruppe 40 und Funktion 910 erfolgswirksam erfasst. Es wird kein Konto "Ertragsminderung" benötigt, weil es sich um die Korrektur einer falschen Veranlagung handelt.• Zahlungsausfälle wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder aus Zahlungsverzicht der Behörde (Steuererlass) werden als Forderungsverluste im Konto 3181 tatsächliche Forderungsverluste unter der Funktion 021 Finanz- und Steuerverwaltung erfasst.• Der Fiskalertrag für die Berechnung der Kennzahl "Nettoverschuldungsquotient" weist deshalb den korrekten Wert auf, nämlich den tatsächlich geschuldeten Fiskalertrag.• Der Eingang von abgeschriebenen Steuern wird über Konto 4290 übrige Entgelte erfasst.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

68 021 4290 Fiskaleinnahmen, negative

4/26/2013 5/13/201369 4411

2/21/2013 5/13/201370 4019 Taxe professionnelle

5/3/2013 8/19/201371 31

5/3/2013 8/19/201371 4470

5/3/2013 8/19/201372 3181 Debitorenverluste: Mieten FV

5/3/2013 8/19/201372 4470 Debitorenverluste: Mieten FV

5/3/2013 8/19/2013

Negative Fiskaleinnahmen: Debitorenverluste, Steuererlasse und andere nicht einbringbare Steuerforderungen sollten als "Minder-Ertrag" ins Sachgruppe 40x erfasst werden.

• Die Korrektur der Steuerveranlagung bewirkt eine Veränderung des geschuldeten Steuerbetrages (Steuersoll). Die Veränderung wird im entsprechenden Ertragskonto der Sachgruppe 40 und Funktion 910 erfolgswirksam erfasst. Es wird kein Konto "Ertragsminderung" benötigt, weil es sich um die Korrektur einer falschen Veranlagung handelt.• Zahlungsausfälle wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder aus Zahlungsverzicht der Behörde (Steuererlass) werden als Forderungsverluste im Konto 3181 tatsächliche Forderungsverluste unter der Funktion 021 Finanz- und Steuerverwaltung erfasst.• Der Fiskalertrag für die Berechnung der Kennzahl "Nettoverschuldungsquotient" weist deshalb den korrekten Wert auf, nämlich den tatsächlich geschuldeten Fiskalertrag.• Der Eingang von abgeschriebenen Steuern wird über Konto 4290 übrige Entgelte erfasst.

Mobilien VV: Buchgewinn nach Verkauf

Verkauf von Mobilien des VV: Wie erfolgt die Verbuchung des Buchgewinns von Mobilien nach der Übertragung in das Finanzvermögen? Mit Konto 4411 Gewinn aus Verkäufen von Sachanlagen FV? In welcher Funktion? Mit dem Übertrag ins Finanzvermögen wird das Fahrzeug zu Finanzvermögen und hat damit keine Funktion mehr. Ist damit eine funktionale Zuteilung, z.B. in 150 Feuerwehr nicht mehr korrekt?

• Bei der Veräusserung von Mobilien des Verwaltungsvermögens (bilanzierte Mobilien), werden diese über Konto 606 Übertragung von Mobilien auf Konto 1086 Mobilien FV übertragen. Buchgewinne werden auf Konto 4411 Gewinn aus Verkäufen von Sachanlagen FV; Buchverluste auf Konto 3411 Realisierte Verluste auf Sachanlagen FV erfasst.• Die Funktion z.B. 150 Feuerwehr kann beibehalten werden.

Taxe professionnelle: Im Kanton Genf wird von den juristischen Personen und von den Selbständigewerbenden eine Steuer erhoben, die „taxe professionnelle“ heisst. Sie wird nach der Höhe des Umsatzes, der bezahlten Mietzinse und der Anzahl des Personals berechnet. In welchem Ertragskonto muss diese verbucht werden? Im Konto 4019 oder in einem neuen Konto?

·   Konto 4019 Übrige direkte Steuern juristische Personen

Liegenschaften VV: Aufwände-Erträge

Aufwand und Erträge aus Liegenschaften des VV: Die Mieterträge aus Liegenschaften des VV werden als Finanzerträge im Konto 4470 verbucht. Sie beeinflussen also das Ergebnis aus Finanzierung. Hingegen werden die Aufwände für die Liegenschaft in der Rubrik 31 verbucht. Sie beeinflussen demnach das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit. Es ergibt sich ein Ungleichgewicht in der Erfolgsrechnung, auch wenn das operationelle Ergebnis nicht verändert wird.

·   Da Vermietung von Liegenschaften des VV keine operative Tätigkeit ist, sondern "Nebenerträge" betrifft, ist die Kontierung richtig. Der betriebliche und bauliche Unterhalt von Liegenschaften dient jedoch der betrieblichen Tätigkeit und ist deshalb in Sachgruppe 31 korrekt. Eine Ausscheidung des betrieblichen und baulichen Unterhaltes bei einem vermieteten Teil einer Liegenschaft wäre viel zu aufwändig.

Liegenschaften VV: Aufwände-Erträge

Aufwand und Erträge aus Liegenschaften des VV: Die Mieterträge aus Liegenschaften des VV werden als Finanzerträge im Konto 4470 verbucht. Sie beeinflussen also das Ergebnis aus Finanzierung. Hingegen werden die Aufwände für die Liegenschaft in der Rubrik 31 verbucht. Sie beeinflussen demnach das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit. Es ergibt sich ein Ungleichgewicht in der Erfolgsrechnung, auch wenn das operationelle Ergebnis nicht verändert wird.

·   Da Vermietung von Liegenschaften des VV keine operative Tätigkeit ist, sondern "Nebenerträge" betrifft, ist die Kontierung richtig. Der betriebliche und bauliche Unterhalt von Liegenschaften dient jedoch der betrieblichen Tätigkeit und ist deshalb in Sachgruppe 31 korrekt. Eine Ausscheidung des betrieblichen und baulichen Unterhaltes bei einem vermieteten Teil einer Liegenschaft wäre viel zu aufwändig.

Debitorenverluste aus Mieten von Liegenschaften des FV: Debitorenverluste aus Mieten von Liegenschaften des FV werden nach Kontenplan im Konto 3181 (Wertberichti-gungen auf Forderungen) verbucht. Die Mieteinnahmen werden aber im Konto 4470 verbucht. Müssten die Debitorenverluste nicht auch in einem Konto 34xx verbucht werden?

·   Die Frage ist grundsätzlich interessant. Man könnte auch argumentieren, dass Forderungsverluste generell als Finanzaufwand zu betrachten sind, da es sich um Verluste im Finanzvermögen handelt. Die Erfassung in Sachgruppe 318 erfolgt, weil die Verluste schwergewichtig aus betrieblicher Tätigkeit stammen. Eine Aufteilung der Forderungsverluste aus Erträgen des FV wäre zu aufwändig.

Debitorenverluste aus Mieten von Liegenschaften des FV: Debitorenverluste aus Mieten von Liegenschaften des FV werden nach Kontenplan im Konto 3181 (Wertberichti-gungen auf Forderungen) verbucht. Die Mieteinnahmen werden aber im Konto 4470 verbucht. Müssten die Debitorenverluste nicht auch in einem Konto 34xx verbucht werden?

·   Die Frage ist grundsätzlich interessant. Man könnte auch argumentieren, dass Forderungsverluste generell als Finanzaufwand zu betrachten sind, da es sich um Verluste im Finanzvermögen handelt. Die Erfassung in Sachgruppe 318 erfolgt, weil die Verluste schwergewichtig aus betrieblicher Tätigkeit stammen. Eine Aufteilung der Forderungsverluste aus Erträgen des FV wäre zu aufwändig.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

73 Darlehen

5/3/2013 8/19/201374

5/3/2013 8/19/201375 Fonds

5/3/2013 8/19/201376 295 Aufwertungsreserve

5/3/2013 8/19/201377 295 Aufwertungsreserve

5/3/2013 8/19/2013

Darlehen von Gemeinden: Gewisse Gemeinden geben ein Darlehen an andere Gemeinden, falls sie flüssige Mittel anlegen wollen. Sollten diese Finanzanlagen nicht eher im FV (Konto 107x) als im VV als Darlehen verbucht werden?

·   Wenn die Darlehensvergabe allein aus Zwecken der Geldanlage und zu Marktkonditionen erfolgt, sind sie klar im FV zu bilanzieren, und zwar entweder als langfristiges (Konto 107X) oder kurzfristiges (Konto 102X) Finanzvermögen. Besteht in einem Kanton eine rechtliche Verpflichtung, dass eine Gemeinde mit vielen flüssigen Mitteln einer anderen Geld ausleihen muss, ist es VV.

Investitionsausgaben - laufende Ausgaben

Unterschied zwischen Investitionsausgaben und laufenden Ausgaben: Wo liegt die Grenze zwischen Investitions- und laufenden Ausgaben, bei Renovationen oder Unterhaltsarbeiten? Welche Kriterien müssen angewandt werden? Gibt es eine quantitative Grenze?

• Art. 8, 53 und 55 Musterfinanzhaushaltsgesetz umschreiben die Bilanzierung und Bewertung von Vermögenswerten. FE 10 Investitionsrechnung führt näheres dazu aus. Die Ausgabe muss einen mehrjährigen Nutzen (werterhaltend oder wertvermehrend) aufweisen. • Üblicherweise setzen Gemeinwesen quantitative Grenzen für die Abgrenzung der ER zur IR. Diese kann nach der Grösse des Gemeinwesens abgestuft werden.

Fonds der Kantone für diverse Unterhaltsprogramme (z.B. Wälder), welchem ein Abkommen mit der Eidgenossenschaft zugrunde liegt: Werden solche Fonds im Fremd- oder im Eigenkapital (Konto 2910) verbucht?

• Fonds, welche auf Bundesrecht basieren, werden im Allgemeinen dem FK zugeteilt.• Es gilt FE Nr. 08, Ziffer 7: Spezialfonds werden dem Eigenkapital zugeordnet, wenn für sie entweder die Rechtsgrundlage vom eigenen Gemeinwesen geändert werden kann, oder wenn die Rechtsgrundlage zwar auf übergeordnetem Recht basiert, dieses aber dem eigenen Gemeinwesen einen erheblichen Gestaltungsspielraum offen lässt.• Abkommen des Gemeinwesens mit der Eidgenossenschaft stellen kein übergeordnetes Recht dar.

Aufwertungsreserve (295): Laut Fachempfehlung Nr. 19 muss die Neubewertung der Passiven im Konto 295 verbucht werden. Das Konto 295 lautet aber „Aufwertungsreserve (Einführung IPSAS)“. Dieses Konto sollte also nur verwendet werden, falls das Gemeinwesen entscheidet, IPSAS einzuführen und auch das VV aufwertet. Dieses Konto sollte nicht benutzt werden, wenn nur der Minimalstandard des HRM2 angewendet wird.

·   Der Text zu Konto 295 ist falsch und wird folgendermassen abgeändert: „Aufwertungsreserve (Einführung HRM2)“.

Aufwertungsreserve (295): Laut der Beschreibung des Kontos müssen aktive und passive Rechnungsabgrenzungen im Konto 295 verbucht werden. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen gehören aber zum FV. Es ist nötig, dass es eine saubere Abgrenzung gibt.

• Die Erfassung von Neubewertungsgewinnen und –verlusten des FV in Konto 296 ist nicht obligatorisch. Es kann auch Konto 2999 verwendet werden. Die Entscheidung liegt beim Gemeinwesen. Das SRS vertritt die Auffassung, dass Neubewertungsgewinne und –verluste des FV nur in der Eröffnungsbilanz in Konto 296 gezeigt werden sollen, danach sollten sie in Konto 2999 umgebucht werden.• Die Ersterfassung von Abgrenzungen bei der Umstellung stellt eine Aufwertung oder eine Abwertung der Bilanz dar und ist deshalb wie die Aufwertung von VV und Verpflichtungen zu erfassen. Damit soll die gesamte Bilanzdifferenz (ausgenommen Finanzvermögen) der Eröffnungsbilanz gegenüber der alten Schlussbilanz transparent gezeigt werden. • Im Konto 295 werden alle Aufwertungsgewinne oder –verluste des betrieblichen Vermögens (VV) verbucht. Dazu gehören auch die aktiven und passiven Rechnungsab-grenzungen.• Im Konto 296 dagegen werden nur die Neubewertungsgewinne oder –verluste der Finanz- und Sachanlagen des FV verbucht. • Im Gegensatz zum Konto 296, das im ersten Jahr ins Konto 2999 umgebucht werden soll, bleibt das Konto 295 bestehen.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

77 296 Aufwertungsreserve

5/3/2013 8/19/201378 296 Neubewertungsreserve

5/3/2013 8/19/201379 3180 Steuerschulden: Wertberichtigung

5/3/2013 8/19/201379 3181 Steuerschulden: Wertberichtigung

5/3/2013 8/19/201380 1087 Liegenschaften FV: Renonvation

5/3/2013 8/19/201381 545 4260 Kinderkrippen: Elternbeiträge

6/14/2013 8/19/2013

Aufwertungsreserve (295): Laut der Beschreibung des Kontos müssen aktive und passive Rechnungsabgrenzungen im Konto 295 verbucht werden. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen gehören aber zum FV. Es ist nötig, dass es eine saubere Abgrenzung gibt.

• Die Erfassung von Neubewertungsgewinnen und –verlusten des FV in Konto 296 ist nicht obligatorisch. Es kann auch Konto 2999 verwendet werden. Die Entscheidung liegt beim Gemeinwesen. Das SRS vertritt die Auffassung, dass Neubewertungsgewinne und –verluste des FV nur in der Eröffnungsbilanz in Konto 296 gezeigt werden sollen, danach sollten sie in Konto 2999 umgebucht werden.• Die Ersterfassung von Abgrenzungen bei der Umstellung stellt eine Aufwertung oder eine Abwertung der Bilanz dar und ist deshalb wie die Aufwertung von VV und Verpflichtungen zu erfassen. Damit soll die gesamte Bilanzdifferenz (ausgenommen Finanzvermögen) der Eröffnungsbilanz gegenüber der alten Schlussbilanz transparent gezeigt werden. • Im Konto 295 werden alle Aufwertungsgewinne oder –verluste des betrieblichen Vermögens (VV) verbucht. Dazu gehören auch die aktiven und passiven Rechnungsab-grenzungen.• Im Konto 296 dagegen werden nur die Neubewertungsgewinne oder –verluste der Finanz- und Sachanlagen des FV verbucht. • Im Gegensatz zum Konto 296, das im ersten Jahr ins Konto 2999 umgebucht werden soll, bleibt das Konto 295 bestehen.

Neubewertungsreserve (296): Da die Neubewertung des FV über das Konto 296 verbucht wird, sollten logischerweise auch die Posten des Fremdkapitals in diesem Konto verbucht werden. Das FV und die Posten des Fremdkapitals sind eng verbunden, da sie in die Berechnung der Nettoschulden eingehen.

·   Im Konto 296 werden nur die Aufwertungsgewinne und –verluste der Finanz- und Sachanlagen des FV verbucht, nicht aber das ganze FinanzvermögenV (zB. Vorräte), somit ergibt sich kein Widerspruch.

Konto 3180: Die Beschreibung sollte klar aufzeigen, dass dieses Konto auch die Wertberichtigung von Steuerschulden beinhaltet.

• Der Kommentar zu Konto 3180 und 3181 soll wie folgt abgeändert werden:• Konto 3180: Wertberichtigungen auf Forderungen der Sachgruppe 101 (Delkredere)• Konto 3181: Abschreibungen nicht einbringlicher Forderungen der Sachgruppe 101

Konto 3180: Die Beschreibung sollte klar aufzeigen, dass dieses Konto auch die Wertberichtigung von Steuerschulden beinhaltet.

• Der Kommentar zu Konto 3180 und 3181 soll wie folgt abgeändert werden:• Konto 3180: Wertberichtigungen auf Forderungen der Sachgruppe 101 (Delkredere)• Konto 3181: Abschreibungen nicht einbringlicher Forderungen der Sachgruppe 101

Renovation von Liegenschaften im Finanzvermögen: Bei einer Grossrenovation einer Liegenschaft des FV (z.B. Dach), muss das „neue Dach“ erstmals zu Anschaffungskosten bilanziert werden. Es wäre möglich, dass dadurch der Gesamtwert der Liegenschaft über dem Verkehrswert liegt. Was muss in einem solchen Fall gemacht werden, damit das Prinzip des Verkehrswertes für FV nicht verletzt wird?

·   Bei Ausgaben für Sachanlagen des Finanzvermögens können alle Ausgaben im Bilanzkonto 1087 Anlagen im Bau erfasst werden. Am Jahresende wird die Anlage im Bau überprüft und die nicht werthaltigen Posten in den Aufwand umgebucht. Bei der Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile (Umbuchung von Konto Anlagen im Bau auf aktive Anlagen), werden bei der in Renovation befindlichen Anlage die ersetzten Bauteile (zB. Dach) als Teilabgang erfasst.

Elternbeiträge an Kinderkrippen: In welchem Konto müssen die Elternbeiträge an Kinderkrippen verbucht werden? Konto 4230 oder soll ein neues Konto eröffnet werden?

• Kinderkrippen, auch wenn von öffentlichen Einrichtungen betrieben, sind nicht Teil der obligatorischen Schulzeit. Sie stellen eher Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt (Funktion 545 Leistungen an Familien) dar. Die Einnahmen werden in Konto 4260 verbucht.• Die Bezeichnung von Konto 4260 wird ergänzt und heisst neu: „Rückerstattungen und Kostenbeteiligungen“.• Für den „Mittagstisch“ gilt die gleiche Sachgruppe, allerdings wird die Funktion 218 verwendet. • Diese Antwort lehnt sich an jene von Frage 14C an.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

81 545 4260 Mittagstisch: Elternbeiträge

6/14/2013 8/19/201382 Grundstück - Gebäude

6/18/2013 8/19/201383 619 Funktion für Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende?

7/12/2013 8/19/201384 533 Pensionierte: Leistungen an

8/6/2013 8/19/201385 Unternehmen: öffentlich-privat

9/17/2013 11/18/201386 Anschlussgebühren

9/17/2013 11/18/2013

Elternbeiträge an Kinderkrippen: In welchem Konto müssen die Elternbeiträge an Kinderkrippen verbucht werden? Konto 4230 oder soll ein neues Konto eröffnet werden?

• Kinderkrippen, auch wenn von öffentlichen Einrichtungen betrieben, sind nicht Teil der obligatorischen Schulzeit. Sie stellen eher Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt (Funktion 545 Leistungen an Familien) dar. Die Einnahmen werden in Konto 4260 verbucht.• Die Bezeichnung von Konto 4260 wird ergänzt und heisst neu: „Rückerstattungen und Kostenbeteiligungen“.• Für den „Mittagstisch“ gilt die gleiche Sachgruppe, allerdings wird die Funktion 218 verwendet. • Diese Antwort lehnt sich an jene von Frage 14C an.

Trennung von Grundstück und Gebäude: Warum sollen im VV im Gegensatz zum FV überbaute Liegenschaften aufgeteilt d.h. Gebäude und Grundstücke unterschiedlich bewertet werden?

• Siehe auch Antwort 67C. Die Trennung der Grundstücke im VV von den Hochbauten im VV erfolgt, weil Grundstücke nicht planmässig abgeschrieben werden, Hochbauten schon.• Das FV wird zu Verkehrswerten bewertet und dabei ist das Grundstück einbezogen.• Die unterschiedliche Behandlung von VV und FV hat betriebswirtschaftliche Gründe.

Stand-/Durchgangsplätze für Fahrende

• Es wird die Funktion 619 Strassen n.a.g. verwendet.• Das Stichwortverzeichnis wird angepasst.

Leistungen an Pensionierte (Funktion 533): Sind dabei die Ruhegehälter und Pensionsleistungen, Überbrückungsrente und Teuerungszulagen für Pensionierte gedacht, welche vor der Pension im „Gemeindedienst“ gearbeitet haben?Sollten Leistungen an pensionierte Mitarbeiter nicht dorthin verbucht werden, wo sie vor der Pension ihren Lohn bezogen haben (z.B. 0210 udgl.)

·   Funktion 533 ist für Leistungen an früheres Personal des Gemeinwesens gedacht. Die Leistungen sollen eben nicht in der Funktion der früheren Beschäftigung enthalten sein, weil das inaktive Personal keine Leistung für diese Funktion erbringt.

Öffentliche- private Unternehmen: Es ist im HRM2-Handbuch nicht definiert, was eine öffentliche Unternehmung (Kostenart 3634) und was eine private Unternehmung (3635 oder 3636) ist. Stehen die Rechtsform (Privatrecht oder öffentliches Recht) oder die Besitzverhältnisse (Gemeinwesen sind Mehrheitseigentümer oder Minderheitseigentümer) im Vordergrund? Beispiel: Im Waldenburgertal gibt es eine Wasserversorgungs-AG, an welcher Mehrheitlich die Gemeinden dieses Tals aber auch ein paar Landwirte beteiligt sind

• Im Handbuch HRM2, Kapitel „Sektorisierung“ (ab Seite 150) werden öffentliche und private Unternehmungen definiert.• Die Rechtsform der öffentlichen Unternehmung ist nebensächlich.• Die Definitionen von öffentlichen und privaten Unternehmungen sollen ins Glossar des Handbuchs HRM2 aufgenommen werden.

Verbuchung von Anschlussgebühren: Im Kanton Bern wird unter HRM1 in den SF Wasser und Abwasser eine Einlage Werterhalt vorgenommen, diese berechnet sich nach dem Wiederbeschaffungswert. Die Einlage beträgt 60-100% des Wiederbeschaffungswertes und wird in einem separaten Konto „Werterhalt“ SF Wasser und SF Abwasser dargestellt.

Mit HRM2 wollen wir die Investitionen SF Wasser und Abwasser über die Lebensdauer abschreiben. Die Lebensdauern stimmen mit den rechtlichen Grundlagen Wasser und Abwasser überein. Jedoch nicht mit dem Wiederbeschaffungswert, der ein Element „Teuerung“ enthält. Nun sehe ich für die Buchung zwei Möglichkeiten:

Wie bisher zwei Konti SF führen (29001.1 und 29001.2) EK „Rechnungsausgleich“ und EK „Werterhalt“ oder den Wiederbeschaffungswert in ein Konto Vorfinanzierung buchen (29301) und bei Investitionen verrechnen. (Wir verbuchen Investitionen nach der Nettomethode).

Die zweite Variante wäre mir lieber, da die Überprüfung des Werterhalts auf der 5-Stelligen Kontierung ersichtlich wäre (und nicht auf einer Laufnummer). Doch wird in der gestuften Erfolgsrechnung und in der Geldflussrechnung diese Position als „ausserordentlich“ ersichtlich (was ev. einfach eine Erklärung mit Fussnote bräuchte?).

• Die Berechnung der Gebühren nach dem Wiederbe-schaffungswert steht im Widerspruch zu HRM2. •  Im HRM2 wird das Verwaltungsvermögen nach Anschaffungswerten und nicht nach Wiederbeschaffungs-werten bewertet.•  Zur geschilderten Praxis können wir keine Stellungnahme abgeben, da sie nicht HRM2 entspricht. Für die Buchführung von Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen verweisen wir auf Fachempfehlung Nr. 08 und unsere Auslegungen zu Spezialfinanzierungen vom Dezember 2011 und zu Vorfinanzierungen vom April 2011 (www.srs-cspcp.ch, Rubriken HRM2 – Auslegungen).•  Siehe auch Antwort zu Frage 87C

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

87 637 Anschlussgebühren

10/18/2013 11/18/201388 4002 Quellensteuer

10/10/2013 11/18/201389 208 Provisions à long terme

11/4/2013 11/18/201390 3401

11/18/201390 3406

11/18/201390 4402

11/18/2013

Verbuchung von Anschlussgebühren: In den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kennen wir ein spezielles Finanzierungssystem. Gebührenwirksam ist die Einlage Spezialfinanzierung Werterhalt berechnet auf dem Wiederbeschaffungswert und der Nutzungsdauer der Anlagen. Die Spezialfinanzierung Werterhalt dient der Finanzierung der Abschreibungen der entsprechenden Werkanlagen. Bei diesem Finanzierungssystem würden wir die Vereinnahmung der Anschlussgebühren über die Erfolgsrechnung und die anschliessende Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt klar präferieren.

• Das SRS empfiehlt Einlagen in Spezialfinanzierungen des Eigenkapitals nicht über die Erfolgsrechnung zu verbuchen (siehe Auslegung zur FE 08: Spezialfinanzierungen vom Dezember 2011). Die Konten 351 und 451 werden demzufolge nicht mehr benützt, sondern die Konten 901x. • Die Verbuchung von Anschlussgebühren erfolgt über die Investitionsrechnung (Konto 637)•  Zu kantonsspezifischen Finanzierungssystemen kann das SRS keine Stellungnahme abgeben.

Verbuchung der Quellensteuer: Im Konto 4002 werden die Quellensteuern der natürlichen Personen verbucht. Im zugehörigen Text steht, dass nur die Quellensteuern von im Ausland lebenden Personen in diesem Konto verbucht werden. Folglich müssen die Quellensteuern von in der Schweiz lebenden Personen in Konto 4000 und 4001 verbucht werden. Ist das richtig interpretiert? Im Kanton BL werden die Quellensteuern der Ausländer, die eine Veranlagung erhalten in den Konten 4000 und 4001 verbucht, alle anderen Quellensteuern werden im Konto 4002 verbucht.

• Sämtliche Quellensteuererträge werden auf dem Konto 4002 „Quellensteuern natürliche Personen“ verbucht. Dabei findet keine Unterscheidung zwischen den im Inland sowie den im Ausland lebenden quellensteuerpflichtigen Personen statt.• Die Steuererträge von Pflichtigen welche eine Steuererklärung nachreichen - nachträglich ordentliche Veranlagung (nV) - werden aus dem laufenden Quellen-steuerertrag ausgebucht und in die Konten 4000 „Einkommensteuern natürliche Personen“ und 4001 „Vermögenssteuern natürliche Personen“ gebucht. Der nicht periodengerechte Quellensteuerertrag wird in Kauf genommen.• In der Beschreibung zu Konto 4002 soll „mit Wohnsitz im Ausland“ gestrichen werden.

Provisions à long terme: In den 4-stelligen Konten der Gruppe 208 (ausser 2081) wird „à long terme“ nicht erwähnt. Der Kontenrahmen sollte angepasst werden. Das gleiche gilt für die deutsche Fassung.

·   Der Kontenrahmen wird angepasst.

Finanzverbindlicheiten, Verzinsung

Konto 3401 Verzinsung kurzfristige Finanzverbindlichkeiten neue Bezeichnung: 3401 Verzinsung Finanzverbindlichkeiten;Konto 3406 Verzinsung langfristige Finanzverbindlichkeiten aufheben.Konto 4402 Zinsen kurzfristige Finanzanlagen FV neue Bezeichnung: 4402 Zinsen Finanzanlagen FV;Konto 4407 Zinsen langfristige Finanzanlagen aufheben.

·   Die Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen werden in der Bilanz nach kurz- und langfristigen unterschieden. Da innerhalb eines Jahres langfristige Verbindlichkeiten bzw. Finanzanlagen zu den kurzfristigen um gegliedert werden müssen, können die Zinsen aus solchen Verbindlichkeiten oder Finanzanlagen nicht eindeutig einem Zinskonto zugeordnet werden. Die Unterscheidung beim Zinsaufwand bzw. Zinsertrag ist deshalb aufzuheben.• In der Bilanz sind die Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen weiterhin nach Kurz- und Langfristigkeit zu trennen.

17.11.201518.11.2013

Finanzverbindlicheiten, Verzinsung

Konto 3401 Verzinsung kurzfristige Finanzverbindlichkeiten neue Bezeichnung: 3401 Verzinsung Finanzverbindlichkeiten;Konto 3406 Verzinsung langfristige Finanzverbindlichkeiten aufheben.Konto 4402 Zinsen kurzfristige Finanzanlagen FV neue Bezeichnung: 4402 Zinsen Finanzanlagen FV;Konto 4407 Zinsen langfristige Finanzanlagen aufheben.

·   Die Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen werden in der Bilanz nach kurz- und langfristigen unterschieden. Da innerhalb eines Jahres langfristige Verbindlichkeiten bzw. Finanzanlagen zu den kurzfristigen um gegliedert werden müssen, können die Zinsen aus solchen Verbindlichkeiten oder Finanzanlagen nicht eindeutig einem Zinskonto zugeordnet werden. Die Unterscheidung beim Zinsaufwand bzw. Zinsertrag ist deshalb aufzuheben.• In der Bilanz sind die Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen weiterhin nach Kurz- und Langfristigkeit zu trennen.

17.11.201518.11.2013

Finanzverbindlicheiten, Verzinsung

Konto 3401 Verzinsung kurzfristige Finanzverbindlichkeiten neue Bezeichnung: 3401 Verzinsung Finanzverbindlichkeiten;Konto 3406 Verzinsung langfristige Finanzverbindlichkeiten aufheben.Konto 4402 Zinsen kurzfristige Finanzanlagen FV neue Bezeichnung: 4402 Zinsen Finanzanlagen FV;Konto 4407 Zinsen langfristige Finanzanlagen aufheben.

·   Die Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen werden in der Bilanz nach kurz- und langfristigen unterschieden. Da innerhalb eines Jahres langfristige Verbindlichkeiten bzw. Finanzanlagen zu den kurzfristigen um gegliedert werden müssen, können die Zinsen aus solchen Verbindlichkeiten oder Finanzanlagen nicht eindeutig einem Zinskonto zugeordnet werden. Die Unterscheidung beim Zinsaufwand bzw. Zinsertrag ist deshalb aufzuheben.• In der Bilanz sind die Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen weiterhin nach Kurz- und Langfristigkeit zu trennen.

17.11.201518.11.2013

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

90 4407

11/18/201391 999 3899 Bilanzfehlbetrag

1/27/2014 2/11/201491 999 2999 Bilanzfehlbetrag

1/27/2014 2/11/201492 3420 Anleihen, Emissionsgebühren

1/30/2014 2/11/201493 2091 Alkoholzehntel

3/25/2014 9/16/2014

Finanzverbindlicheiten, Verzinsung

Konto 3401 Verzinsung kurzfristige Finanzverbindlichkeiten neue Bezeichnung: 3401 Verzinsung Finanzverbindlichkeiten;Konto 3406 Verzinsung langfristige Finanzverbindlichkeiten aufheben.Konto 4402 Zinsen kurzfristige Finanzanlagen FV neue Bezeichnung: 4402 Zinsen Finanzanlagen FV;Konto 4407 Zinsen langfristige Finanzanlagen aufheben.

·   Die Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen werden in der Bilanz nach kurz- und langfristigen unterschieden. Da innerhalb eines Jahres langfristige Verbindlichkeiten bzw. Finanzanlagen zu den kurzfristigen um gegliedert werden müssen, können die Zinsen aus solchen Verbindlichkeiten oder Finanzanlagen nicht eindeutig einem Zinskonto zugeordnet werden. Die Unterscheidung beim Zinsaufwand bzw. Zinsertrag ist deshalb aufzuheben.• In der Bilanz sind die Finanzverbindlichkeiten und Finanzanlagen weiterhin nach Kurz- und Langfristigkeit zu trennen.

17.11.201518.11.2013

Abtragung Bilanzfehlbetrag: eine eventuelle Verbuchung soll nicht in Sachgruppe 33, sondern als ausserordentlicherGeschäftsfall in Sachgruppe 38/383 verbucht werden. Konto 3839 ist schon besetzt. Welches Konto könnte die AG Kontenrahmen vorschlagen?

•  Konto 3899 in Analogie zum Konto 4899 (Entnahmen aus den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre). • Für die Finanzstatistik ist das Konto 3890 reserviert• Bilanzkonto: 2999 (kumulierte Ergebnisse der Vorjahre)• Funktion: 999 (Abschluss)

Abtragung Bilanzfehlbetrag: eine eventuelle Verbuchung soll nicht in Sachgruppe 33, sondern als ausserordentlicherGeschäftsfall in Sachgruppe 38/383 verbucht werden. Konto 3839 ist schon besetzt. Welches Konto könnte die AG Kontenrahmen vorschlagen?

•  Konto 3899 in Analogie zum Konto 4899 (Entnahmen aus den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre). • Für die Finanzstatistik ist das Konto 3890 reserviert• Bilanzkonto: 2999 (kumulierte Ergebnisse der Vorjahre)• Funktion: 999 (Abschluss)

Verbuchung von Emissionsgebühren für Anleihen : Können die Emissionsgebühren aktiviert werden (im Zusammenhang mit Ziff. 6 der Fachempfehlung 21)?Wie muss vorgegangen werden ?

·   Analog zu Ziff. 6 der FE 21 können Emissionsgebühren für Anleihen aktiviert werden.• Aktivierten Emissionsgebühren werden über die Laufzeit der Anleihe abgeschrieben.• Konto: 3420 (Kapitalbeschaffung und –verwaltung)

Alkoholzehntel : Der Bund zahlt jährlich einen Betrag für den Alkoholzehntel, welcher nach HRM2 im Konto 4600.3 verbucht werden muss. Der Betrag dient zur Finanzierung von Alkoholpräventionskampagnen. Manchmal wird der zur Verfügung gestellte Betrag nicht vollständig benützt und muss in einem Passivkonto verbucht werden. Welches Passivkonto muss für diesen Geschäftsvorfall benützt werden (2090 oder 2091)?

·   Gemäss Art. 105 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 ist die Gesetzgebung über Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Verkauf gebrannter Wasser Sache des Bundes. Der Bund trägt dabei insbesondere den schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums Rechnung. Gemäss Art. 44 Abs. 2 des Alkoholgesetzes stehen den Kantonen 10% vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel). Dieser Kantonsanteil wird im Verhältnis der Wohnbevölkerung unter den Kantonen aufgeteilt. Er ist für die Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursachen und Wirkungen zu verwenden. ·   Eine Spezialfinanzierung wird mittels zweckgebundener Einnahmen finanziert. Sie untersteht dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit und wirdals eigenständige Rechnung innerhalb der Jahresrechnung geführt. Die entsprechende Funktion wird in der Erfolgsrechnung durch Entnahme oder Einlage aus Vorschuss- bzw. Verpflichtungskonto gegenüber der Spezialfinanzierung ausgeglichen. Die Spezialfinanzierung kann – im Gegensatz zum Fonds – in der Bilanz einen Soll- oder Habensaldo und in der Investitionsrechnung Ausgaben und Einnahmen ausweisen (siehe FE 08 Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen).·   Die Einnahmen aus dem Alkoholzehntel sind zwar zweckgebunden, aber die Suchtbekämpfung (Funktion 431 „Alkohol- und Drogenprävention“ ist nicht eigenwirtschaftlich zu führen. Ausgabenüberschüsse sind mit allg. Steuermitteln zu decken. Ein Fonds kann nicht überzogen werden.·   Weil die Verwendung des Alkoholzehntels zweckgebunden ist, sind Einnahmen aus dem Alkoholzehntel, welche die Ausgaben für die Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs übersteigen auf das Folgejahr zu übertragen.·   Folglich wird der Überschuss im Konto 2091 Verbindlichkei-ten gegenüber Fonds im Fremdkapital verbucht.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

94 903 Eigenmittel, zweckgebunden

5/7/2014 9/16/201495 diverse Fonds/Spezialfinanzierungen

5/19/2014 9/16/201496 441 Verwaltungsvermögen, Verkauf

5/21/2014 9/16/2014

Abschluss zweckgebundene Eigenmittel : über welches Bilanzkonto wird das Konto 903 (übrige zweckgebundene Eigenmittel) verbucht ?

·   Die Reorganisation der Abschlussbuchungen hatte zum Ziel, die "Gewinnverwendung" möglichst informativ vorzunehmen. Da fast alle Eigenkapital-Positionen eine Entsprechung in der Erfolgsrechnung (Sachgruppen 389 bzw. 489 oder 90x) haben, musste aus systematischen Gründen auch noch ein Erfolgskonto für Buchungen in die Eigenkapital-Sachgruppe 298 gebildet werden. Unter dieser Sachgruppe können "zweckgebundene Eigenkapitalien" ausgewiesen werden, die nicht wie Spezialfinanzierungen oder Fonds einen qualifizierten Beschluss erfordern. Darunter kann man sich bspw. Mittel vorstellen, die für einen Jubiläumsanlass verwendet werden und durch besondere Aktionen gesammelt werden. Da solche Erträge in der Erfolgsrechnung erfasst werden müssen, zählen sie zum Jahresabschluss. ·   Die Zuweisung in das spezifische Einzelkonto (offene Reserven) der Sachgruppe 298 kann auf zwei Arten vorgenommen werden., je nachdem wie das Gemeinwesen dies regelt: -> Direkte Abschlussbuchung: 903 an 298 (analog den anderen Abschlüssen müssten die Konten 9030 "Ertragsüberschuss" und 9031 "Aufwandüberschuss" verwendet werden). Das für den bestimmten Zweck erzielte Jahresergebnis kann in der Erfolgsrechnung durch einen entsprechenden Kostenträger ermittelt werden. Im Konto 901 erscheint dann nur das Jahresergebnis ohne die Anteile der zweckgebundenen Eigenmittel. -> Indirekte Methode: Wenn das Jahresergebnis der allgemeinen Rechnung vollständig im Konto 901 bzw. 2990 Jahresergebnis erscheinen soll, muss die indirekte Methode (eine Art Gewinnverwendung) angewendet werden. Jahresabschlussbuchung: 901 an 2990 / Eröffnungsbuchung im Folgejahr: 2990 an 289 (Der Nachweis wird im EK-Spiegel gezeigt).

Funktion für Einlagen/Entnahmen in diverse Fonds und Spezialfinanzierungen: Aus den Fachempfehlungen geht meist nicht hervor, in welcher Funktion die Einlagen bzw. Entnahmen in Fonds, Reserven und Spezialfinanzierungen zu verbuchen sind (siehe angehängte Tabelle)

·   Siehe Pdf-Beilage

Verkauf von VV: VV kann nicht direkt veräussert werden, sondern bedarf vorgängig einer Übertragung ins Finanzvermögen (FV).Wie wird die Aufwertung vom Buchwert des VV zum Marktwert (Verkaufserlös) des FV verbucht? Ist es bereits vorgängig zum Übertrag ins FV notwendig, das VV aufzuwerten, und zwar über das Konto 4490? Oder erfolgt die Aufwertung im FV über das Ertragskonto 4443? Könnte statt einer Aufwertung der realisierte Gewinn in Konto 4411 verbucht werden?

·   Nicht mehr für die öffentliche Aufgabenerfüllung benötigte Sachanlagen, immaterielle Anlagen und Beteiligungen werden mittels Sachgruppen 60, 62 bzw. 65 zum bilanzierten (Rest)Buchwert vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen. ·   Im Finanzvermögen erfolgt entweder die sofortige Veräusserung oder eine Neubewertung. ·   Bei Veräusserung wird die Differenz zum Buchwert als realisierter (Kurs)Verlust oder (Kurs)Gewinn in Sachgruppe 341 bzw. 441 erfasst. Verbleibt die neue Bilanzposition im Finanzvermögen, wird sie neu bewertet und die Wertberichtigung in Sachgruppe 344 bzw. 444 verbucht.·   Siehe auch Antwort 69C

\Antwort 95 - Tabelle Fonds und

SF.pdf

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

96 444 Verwaltungsvermögen, Verkauf

5/21/2014 9/16/201496 4490 Verwaltungsvermögen, Verkauf

5/21/2014 9/16/201497 Ersatzinfrastruktur, Miete

5/27/2014 9/16/201498 Anlagenrechnung

6/3/2014 9/16/201499

8500

Standortmarketing

6/8/2014 9/16/201499

8400

Standortmarketing

6/8/2014 9/16/2014100 5790 Mahlzeitendienst

6/8/2014 9/16/2014

Verkauf von VV: VV kann nicht direkt veräussert werden, sondern bedarf vorgängig einer Übertragung ins Finanzvermögen (FV).Wie wird die Aufwertung vom Buchwert des VV zum Marktwert (Verkaufserlös) des FV verbucht? Ist es bereits vorgängig zum Übertrag ins FV notwendig, das VV aufzuwerten, und zwar über das Konto 4490? Oder erfolgt die Aufwertung im FV über das Ertragskonto 4443? Könnte statt einer Aufwertung der realisierte Gewinn in Konto 4411 verbucht werden?

·   Nicht mehr für die öffentliche Aufgabenerfüllung benötigte Sachanlagen, immaterielle Anlagen und Beteiligungen werden mittels Sachgruppen 60, 62 bzw. 65 zum bilanzierten (Rest)Buchwert vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen. ·   Im Finanzvermögen erfolgt entweder die sofortige Veräusserung oder eine Neubewertung. ·   Bei Veräusserung wird die Differenz zum Buchwert als realisierter (Kurs)Verlust oder (Kurs)Gewinn in Sachgruppe 341 bzw. 441 erfasst. Verbleibt die neue Bilanzposition im Finanzvermögen, wird sie neu bewertet und die Wertberichtigung in Sachgruppe 344 bzw. 444 verbucht.·   Siehe auch Antwort 69C

Verkauf von VV: VV kann nicht direkt veräussert werden, sondern bedarf vorgängig einer Übertragung ins Finanzvermögen (FV).Wie wird die Aufwertung vom Buchwert des VV zum Marktwert (Verkaufserlös) des FV verbucht? Ist es bereits vorgängig zum Übertrag ins FV notwendig, das VV aufzuwerten, und zwar über das Konto 4490? Oder erfolgt die Aufwertung im FV über das Ertragskonto 4443? Könnte statt einer Aufwertung der realisierte Gewinn in Konto 4411 verbucht werden?

·   Nicht mehr für die öffentliche Aufgabenerfüllung benötigte Sachanlagen, immaterielle Anlagen und Beteiligungen werden mittels Sachgruppen 60, 62 bzw. 65 zum bilanzierten (Rest)Buchwert vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen. ·   Im Finanzvermögen erfolgt entweder die sofortige Veräusserung oder eine Neubewertung. ·   Bei Veräusserung wird die Differenz zum Buchwert als realisierter (Kurs)Verlust oder (Kurs)Gewinn in Sachgruppe 341 bzw. 441 erfasst. Verbleibt die neue Bilanzposition im Finanzvermögen, wird sie neu bewertet und die Wertberichtigung in Sachgruppe 344 bzw. 444 verbucht.·   Siehe auch Antwort 69C

Miete von Ersatzinfrastruktur bei Renovationen: Kann man Mietkosten, welche bei der Renovation anfallen, weil eine bestehende Anlage nicht genutzt werden kann, zu den Renovationskosten dazuzählen und somit aktivieren? Beispiel: Eine Gemeinde renoviert ihr Schulhaus und  muss während der Renovation Schulcontainer mieten, um die Schüler unterrichten zu können.

·   Mietkosten sind Konsumausgaben und deshalb der Erfolgsrechnung zu belasten.·   Für die Abrechnung bzw. den Kreditantrag sind aber alle Kosten zu berücksichtigen; die wertvermehrenden Kosten sind zu aktivieren, die werterhaltenden Kosten sind über die ER zu verbuchen.

Führung einer „Anlagenrechnung“: Sollte wie in den Gemeinden des Kantons ZH für Sachanlagen des FV eine Anlagenrechnung geführt und dafür die Sachgruppen 7 und 8 benützt werden?

·   Für die Abrechnung bzw. den Kreditantrag sind aber alle Kosten zu berücksichtigen; die wertvermehrenden Kosten sind zu aktivieren, die werterhaltenden Kosten sind über die ER zu verbuchen.

Standortmarketing : Die Standortförderung ist unter Funktion 8500 (Industrie, Gewerbe, Handel) angesiedelt. Beim Stadtmarketing, welches die Stadt Kreuzlingen betreibt, geht es aber eher um die Attraktivität für Neuzuzüger, nicht zuletzt um neues Steuerpotential zu schaffen. Unter Funktion 8400 Tourismus passt dies auch nicht, es sei denn, wir ergänzen den Tourismus mit "Marketing".

·   Marketing wird in verschiedenen Bereichen betrieben. Deshalb sollte der Begriff nicht fest zugeordnet werden. Marketing zwecks Neuzuzügern (juristische und natürliche Personen) = 8500 Industrie, Gewerbe, Handel.·   Marketing zwecks Tourismusförderung = 8400 Tourismus.·   Das Stichwortverzeichnis wird entsprechend angepasst.

Standortmarketing : Die Standortförderung ist unter Funktion 8500 (Industrie, Gewerbe, Handel) angesiedelt. Beim Stadtmarketing, welches die Stadt Kreuzlingen betreibt, geht es aber eher um die Attraktivität für Neuzuzüger, nicht zuletzt um neues Steuerpotential zu schaffen. Unter Funktion 8400 Tourismus passt dies auch nicht, es sei denn, wir ergänzen den Tourismus mit "Marketing".

·   Marketing wird in verschiedenen Bereichen betrieben. Deshalb sollte der Begriff nicht fest zugeordnet werden. Marketing zwecks Neuzuzügern (juristische und natürliche Personen) = 8500 Industrie, Gewerbe, Handel.·   Marketing zwecks Tourismusförderung = 8400 Tourismus.·   Das Stichwortverzeichnis wird entsprechend angepasst.

Mahlzeitendienst : Der Mahlzeitendienst hat nicht zwingend einen Zusammenhang mit der Fürsorge (Funktion 5790) und ist somit besser in der Funktion ambulante Krankenpflege (Funktion 4210) angesiedelt. Vorschlag: Mahlzeitendienst in der Funktion 5790 streichen und als Stichwort in der Funktion 4210 aufnehmen.

·   Unterstützt die Gemeinde das Angebot eines Mahlzeitendienstes (Subvention, Verbilligungsbeitrag), handelt es sich um eine Leistung der sozialen Wohlfahrt (Funktion 5790 Fürsorge, n.a.g.).·   Wird die Leistung im hauswirtschaftlichen und betreuerischen Bereich für Personen, die wegen Krankheit, Mutterschaft, Alter, Unfall oder Behinderung nicht in der Lage sind ihren Haushalt zu führen, wird der Mahlzeitendienst in Funktion 4210 ambulante Krankenpflege verbucht.·   Die Verpflegung bei ausserfamiliärer Tagesbetreuung von Kindern und Jugendlichen (ohne stationäre Unterbringung) durch die Schule ist der Funktion 218 „Tagesbetreuung“ zuzuordnen.·   Das Stichwortverzeichnis wird entsprechend angepasst.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

100 4210 Mahlzeitendienst

6/8/2014 9/16/2014101 432 Vorräte, Bestandesänderungen

6/8/2014 9/16/2014102 344 Selbstfinanzierung, Berechnung

6/11/2014 9/16/2014102 444 Selbstfinanzierung, Berechnung

6/11/2014 9/16/2014103 MFHG, Verweis in Kontenplan

6/23/2014 9/16/2014104 999

6/26/2014 9/16/2014

Mahlzeitendienst : Der Mahlzeitendienst hat nicht zwingend einen Zusammenhang mit der Fürsorge (Funktion 5790) und ist somit besser in der Funktion ambulante Krankenpflege (Funktion 4210) angesiedelt. Vorschlag: Mahlzeitendienst in der Funktion 5790 streichen und als Stichwort in der Funktion 4210 aufnehmen.

·   Unterstützt die Gemeinde das Angebot eines Mahlzeitendienstes (Subvention, Verbilligungsbeitrag), handelt es sich um eine Leistung der sozialen Wohlfahrt (Funktion 5790 Fürsorge, n.a.g.).·   Wird die Leistung im hauswirtschaftlichen und betreuerischen Bereich für Personen, die wegen Krankheit, Mutterschaft, Alter, Unfall oder Behinderung nicht in der Lage sind ihren Haushalt zu führen, wird der Mahlzeitendienst in Funktion 4210 ambulante Krankenpflege verbucht.·   Die Verpflegung bei ausserfamiliärer Tagesbetreuung von Kindern und Jugendlichen (ohne stationäre Unterbringung) durch die Schule ist der Funktion 218 „Tagesbetreuung“ zuzuordnen.·   Das Stichwortverzeichnis wird entsprechend angepasst.

Bestandesänderung von Vorräten : Gemäss Kontenrahmen HRM2 ist auf der Ertragsseite der Erfolgsrechnung ein Bestandesänderungskonto (432x) für Halb- und Fertigfabrikate vorgesehen. Auf der Aufwand-seite ist kein entsprechendes Gegenkonto zu finden.Werden Veränderungen der Halbfabrikate (z.B. Brennholz) immer über das Konto 432x gebucht werden, entweder als Ertragsminderung oder Ertragserhöhung?

·   Die Bestandesveränderungen auf den Bilanzkonten 1060 (Handelswaren) und 1061 (Roh- und Hilfsmaterial) werden auf den Aufwandkonten gegengebucht, auf welchen die Handelswaren bzw. das Roh- und Hilfsmaterial angeschafft wurden.·   Die Bestandesveränderungen auf den Bilanzkonten 1062 (Halb- und Fertigfabrikate) und 1063 (Angefangene Arbeiten) werden auf den Konten der Sachgruppen 4320 bzw. 4321 gegengebucht.

Berechnung Selbstfinanzierung (FE 18): Sollte bei der Berechnung der Selbstfinanzierung nicht das Konto 444 (Wertberichtigung Anlagen FV) abgezogen und das Konto 344 (Wertberichtigungen Anlagen FV) dazu gezählt werden? Diese beiden Posten generieren ebenfalls keinen Geldfluss.

·   Die Wertberichtigungen im FV (Konten 344 und 444) werden bei der Berechnung der Selbstfinanzierung nicht aufgerechnet, weil sie als Mittelabfluss gewertet werden. Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde: Ein Vermögenswert im FV wurde zu Fr. 1'000 erworben (Bilanzwert = Fr. 1'000). Im 1. Jahr wird eine Wertberichtigung von 280 vorgenommen (Bilanzwert = Fr. 720). Im 2. Jahr wird der Vermögenswert zu Fr. 720 verkauft. Damit wird die Wertberichtigung realisiert, was in der ER jedoch zu keiner Buchung führt. Entsprechend umgekehrt verhält es sich, wenn der Vermögenswert aufgewertet wird und dann tatsächlich zu diesem höheren Wert veräussert wird. Da die Konten 344 und 444 nun nicht bei der Berechnung der Selbstfinanzierung abgezogen werden, wird der Mittelabfluss bzw. -zufluss à periodisch berücksichtigt.·   Der Selbstfinanzierungsgrad stellt nicht den Cash-Flow dar und zeigt deshalb ein anderes Ergebnis als die Mittelflussrechnung.

Berechnung Selbstfinanzierung (FE 18): Sollte bei der Berechnung der Selbstfinanzierung nicht das Konto 444 (Wertberichtigung Anlagen FV) abgezogen und das Konto 344 (Wertberichtigungen Anlagen FV) dazu gezählt werden? Diese beiden Posten generieren ebenfalls keinen Geldfluss.

·   Die Wertberichtigungen im FV (Konten 344 und 444) werden bei der Berechnung der Selbstfinanzierung nicht aufgerechnet, weil sie als Mittelabfluss gewertet werden. Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde: Ein Vermögenswert im FV wurde zu Fr. 1'000 erworben (Bilanzwert = Fr. 1'000). Im 1. Jahr wird eine Wertberichtigung von 280 vorgenommen (Bilanzwert = Fr. 720). Im 2. Jahr wird der Vermögenswert zu Fr. 720 verkauft. Damit wird die Wertberichtigung realisiert, was in der ER jedoch zu keiner Buchung führt. Entsprechend umgekehrt verhält es sich, wenn der Vermögenswert aufgewertet wird und dann tatsächlich zu diesem höheren Wert veräussert wird. Da die Konten 344 und 444 nun nicht bei der Berechnung der Selbstfinanzierung abgezogen werden, wird der Mittelabfluss bzw. -zufluss à periodisch berücksichtigt.·   Der Selbstfinanzierungsgrad stellt nicht den Cash-Flow dar und zeigt deshalb ein anderes Ergebnis als die Mittelflussrechnung.

Verweis auf MFGH in Kontenplan: Im Kontenplan sollten alle Verweise auf das MFGH gestrichen werden.

·   Die Verweise werden für die nächste Version des Kontenplanes gestrichen

Spezialfinanzierung, Funktion für Abschluss

Funktion für Abschluss SF: In welcher Funktion muss der Abschluss der Spezialfinanzierungen verbucht werden?- in Funktion 999?- in der der SF entsprechenden Funktion?

·   Die Spezialfinanzierungen werden in der entsprechenden Funktion abgeschlossen

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

104 diverse

6/26/2014 9/16/2014105 522 Ergänzungsleistungen IV

7/7/2014 9/16/2014105 532 Ergänzungsleistungen AHV

7/7/2014 9/16/2014106 6210 Bahninfrastruktur

7/15/2014 9/16/2014107 622 Regionalverkehr

9/16/2014 9/16/2014107 623 Agglomerationsverkehr

9/16/2014 9/16/2014108 150 Feuerwehr

7/15/2014 9/16/2014109 147 Sachgruppe 147

7/15/2014 9/16/2014

Spezialfinanzierung, Funktion für Abschluss

Funktion für Abschluss SF: In welcher Funktion muss der Abschluss der Spezialfinanzierungen verbucht werden?- in Funktion 999?- in der der SF entsprechenden Funktion?

·   Die Spezialfinanzierungen werden in der entsprechenden Funktion abgeschlossen

Ergänzungsleistungen: Bei „522: Ergänzungsleistungen IV“ wird als rechtliche Grundlage das IVG erwähnt und bei „532: Ergänzungsleistungen AHV“ das AHVG. Die Ergänzungsleistungen sind jedoch in einem eigenen Gesetz geregelt, nämlich dem „Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)“, SR 831.30.

·   Der Verweis in Konto 522 und in Konto 532 wird entsprechend geändert

Ergänzungsleistungen: Bei „522: Ergänzungsleistungen IV“ wird als rechtliche Grundlage das IVG erwähnt und bei „532: Ergänzungsleistungen AHV“ das AHVG. Die Ergänzungsleistungen sind jedoch in einem eigenen Gesetz geregelt, nämlich dem „Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)“, SR 831.30.

·   Der Verweis in Konto 522 und in Konto 532 wird entsprechend geändert

Bahninfrastruktur: Die Funktion „Bahninfrastruktur“ (6210) sollte durch „Öffentliche Verkehrsinfrastruktur“ ersetzt werden, denn auf Gemeinde- und Kantonsebene betrifft dies nicht nur die Eisenbahnen. Auch können so Zuschüsse für den Verkehr, ob öffentlich oder privat, von Investitionen oder Investitionsbeiträgen in die Verkehrs-infrastruktur auseinander gehalten werden. Dies gilt auch für den Regionalverkehr und Agglomerationsverkehr.

·   Die Bezeichnung der Funktion wird in „Öffentliche Verkehrsinfrastruktur“ umbenannt.

Regionalverkehr (622) – Agglomerationsverkehr (623): Die Grenze zwischen den beiden Funktionen ist häufig übergreifend und kann nicht sauber abgegrenzt werden. Die Funktion 623 sollte in die Funktion 622 integriert werden.

·   Die Funktion 623 wird gestrichen.·  Die Funktion 622 heisst neu: Regional- und Agglomerationsverkehr

Regionalverkehr (622) – Agglomerationsverkehr (623): Die Grenze zwischen den beiden Funktionen ist häufig übergreifend und kann nicht sauber abgegrenzt werden. Die Funktion 623 sollte in die Funktion 622 integriert werden.

·   Die Funktion 623 wird gestrichen.·  Die Funktion 622 heisst neu: Regional- und Agglomerationsverkehr

Feuerwehr Funktion 150: Gemäss Finanzstatistik wie auch auf Wunsch der kantonalen Finanzaufsicht für die Neuenburger Gemeinden, sollte bei der Feuerwehr nach der Art der Aufgaben unterschieden werden. So gehören z.B. die Öl- und Chemiewehr zur Funktion 769 (übrige Bekämpfung von Umweltverschmutzung)  oder die Sanitäts- und Rettungsdienste, die vom der Feuerwehr erbracht werden, zu 420 (Rettungsdienste); unternimmt die Feuerwehr Strassenräumungsarbeiten z.B. bei grösseren Verkehrsunfällen, so geht dies auf 619 (Strassen, n.a.g.).Die Funktion Feuerwehr sollte nur Aufgaben umfassen, welche mit dem Brandschutz und der Brand- oder Feuerbekämpfung zu tun haben. Entsprechend wird vorgeschlagen, das  Stichwort „Wehrdienste“ bei der Funktion 150 zu streichen und gemäss unseren Angaben  zu ergänzen, d.h. enthält nicht: Sanitätsdienste (420), Strassenräumung nach Unfällen oder Unwettern (619), Öl- und Chemiewehr (769). Entsprechend sind die Stichwörter zu den Funktionen 420, 619 und 769 zu ergänzen.

·   Die Detaillierung ist nicht praxistauglich und lässt sich in kleinen und mittleren Gemeinden nicht umsetzen.·  Die Aufgabe der Feuerwehr ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen sowie die Umwelt vor Feuer-, Elementar- und anderen Schadenereignissen zu schützen. Alle Tätigkeiten, die in diesem Sinne durch die Feuerwehr ausgeübt werden, werden buchhalterisch in der Funktion 150 Feuerwehr verbucht.·  Die Beschreibung zu Funktion 150 wird folgendermassen ergänzt: „…und weitere der Feuerwehr zugeordnete Aufgaben.“

Sachgruppe 147: Position wird durch die Eidg. Finanz-statistik belegt, sie darf für Kontopläne der Gemeinden und der Kantone nicht verwendet werden. Bei der Sperrung der Sachgruppe 207 wurde vergessen die Gegenbuchung auf der Aktivseite der Bilanz ebenfalls zu sperren. Bei 207 steht: Sachgruppe durch Finanzstatistik belegt. Wir schlagen vor, nebst der Sperrung der Sachgruppe 147 ebenfalls zu beantragen, dass überall der gleiche Text verwendet wird, wie eingangs vorgeschlagen.

·   Das Konto 147 existiert im aktuellen Kontenplan nicht·  Es wird aufgenommen und für die Finanzstatistik gesperrt

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

110 Vorräte, Anlagenbuchhaltung

8/12/2014 9/16/2014111 62 Investitionsrechnung, Konto 62

9/1/2014 9/16/2014112 44 Schulhäuser, Mietertrag

9/1/2014 11/18/2014113 1000

9/18/2014 11/18/2014113 1009

9/18/2014 11/18/2014114/1 Steinschlag

9/5/2014 11/18/2014114/1 Felsstürze

9/5/2014 11/18/2014

Anlagenbuchhaltung für Vorräte: In der Fachempfehlung des SRS zur Anlagenbuchhaltung werden die Vorräte ebenfalls als Anlagekategorie aufgeführt. Gilt dies auch für Gemeinden? Vorräte könnten bei unseren Gemeinden sein: Kehrichtvignetten (Container, Säcke, Grüngut), Holz bei Burgergemeinden. Ist die Meinung, dass diese Vorräte in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen werden und im Spiegel dargestellt werden sollen?

·   Eine Anlagenbuchhaltung wird für nur für Anlagen (VV oder FV) geführt.·  Vorräte gehören zum Umlaufsvermögen und dafür wird ein Lagerbestand geführt.

Konto 62: Der Titel des Kontos lautet „Abgang immaterielle Anlagen“. Sollte es nicht besser heissen „Übertragung immaterielle Anlagen“? Das gleiche gilt in der französischen Version.

·   Die Änderung wird vorgenommen ·  Damit wird die Übereinstimmung mit der Kontenbeschreibung hergestellt.

Aufwand und Ertrag von Schulhäusern: Die Betriebs- und Unterhaltskosten von Schulhäusern werden in der Sachgruppe 31 verbucht, da sie zum VV gehören. Die Erträge aus der Vermietung von Schullokalen z.B. an Schulzweckverbände, werden hingegen in Sachgruppe 44 verbucht. Es ergibt sich ein Ungleichgewicht zwischen betrieblichem und operativem Ergebnis der ER. Ausserdem ist die Verbuchung bei der Gemeinde und dem Schulzweckverband nicht symmetrisch, da der Schulzweckverband die zu bezahlende Miete in Sachgruppe 31 (316) verbucht. (siehe auch Frage 71C).

• Diese Thematik gibt vor allem zu Diskussionen Anlass, wenn es sich um grosse Beträge für die Vermietung des VV handelt.• Erträge aus der Vermietung von Schullokalen an Zweckverbände sind keine eigentlichen Mieteinnahmen, sondern sind Entschädigungen, die der Schulzweckverband an die Gemeinde leistet für die Zurverfügungstellung von Schullokalen.• Entschädigungen eines Schulzweckverbandes für die Benützung von Schullokalen wird demnach im Konto 4612 verbucht.• Auf diese Weise wird sichergestellt, dass es keine Asymmetrie zwischen der Verbuchung bei der Gemeinde und derjenigen beim Schulzweckverband gibt und auch kein Ungleichgewicht zwischen betrieblichem und operativem Ergebnis bei der Gemeinde entsteht.

Konto 1000 und Konto 1009 in französischer Version des Handbuches: analog zur deutschen und italienischen Version sollen die Kontobezeichnungen folgendermassen lauten:·          Konto 1000: Caisse·          Konto 1009: autres disponibilités

·   Die Kontobezeichnungen werden analog der deutschen und italienischen Version angepasst

Konto 1000 und Konto 1009 in französischer Version des Handbuches: analog zur deutschen und italienischen Version sollen die Kontobezeichnungen folgendermassen lauten:·          Konto 1000: Caisse·          Konto 1009: autres disponibilités

·   Die Kontobezeichnungen werden analog der deutschen und italienischen Version angepasst

Steinschlag-Felsstürze: Welcher Funktion werden allgemeine Kosten im Zusammenhang mit Steinschlag und Felsstürzen zugeordnet, wenn diese nicht eindeutig einen Bereich wie zum Beispiel den Verkehr bzw. die Strassen betreffen? (Fortsetzung siehe 114/2)

• siehe Antwort 114/2

Steinschlag-Felsstürze: Welcher Funktion werden allgemeine Kosten im Zusammenhang mit Steinschlag und Felsstürzen zugeordnet, wenn diese nicht eindeutig einen Bereich wie zum Beispiel den Verkehr bzw. die Strassen betreffen? (Fortsetzung siehe 114/2)

• siehe Antwort 114/2

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

114/2 Felsstürze

9/5/2014 11/18/2014115 3020 Lehrkräfte, Löhne

9/29/2014 11/18/2014116 Schutzräume, Ersatzabgaben

11/10/2014 11/18/2014117 VV - FV

11/18/2014 11/18/2014118 Sektorisierung

7/15/2015 8/2/2016

Konkret sieht sich eine Glarner Gemeinde mit Sanierungs-kosten eines kleineren Felssturzes konfrontiert. Die Kosten beinhalten eine Sofortanalyse, eine Gefahren-beurteilung, Ingenieurleistungen, Überwachungsmass-nahmen und bauliche Sanierungsmassnahmen (Ausholzung, Sprengarbei-ten, Verstärkung der Schutzdämme, Schutznetze usw.). Einerseits geht es um den Schutz von Verkehrs- und Wanderwegen und andererseits um Schutz von Gebäuden und Liegenschaften und deren Bewohner im betroffenen Gebiet. Es sind also mehrere Bereiche der funktionalen Gliederung betroffen. Es stellt sich nun die Frage, welche allgemeine Funktion bei solchen Naturereignissen zu belasten ist. Meine Überlegungen:- 3420 Freizeit: Es sind nicht nur Wanderwege, sondern auch Strassen und private Liegenschaften betroffen, weshalb nicht die gesamten Kosten dieser Funktion belastet werden dürfen.- 6150 Gemeindestrassen: siehe Begründung der Funktion „Freizeit“ für die Wanderwege.- 7410 Gewässerverbauungen: Es handelt sich im vorliegenden Fall weder um einen Bach noch um eine Runse (Wuhr oder auch Rüfe genannt).- 7420 Lawinenverbauungen: Als Lawine werden in der Regel grosse Massen von Schnee oder Eis bezeichnet, die sich von Berghängen ablösen und zum Tal gleiten oder stürzen. Es gibt auch noch Gesteins-, Geröll- und Schlammlawinen. Aus der Beschreibung für die Funktion „Lawinenverbauungen“ entnehme ich, dass man von Lawinen aus Schnee und Eis ausgeht.- 8200 Forstwirtschaft: Bei solchen Naturereignissen nimmt bei uns der Forst die Aufgabe wahr (Forsterverwaltung, Ausholzung durch die Forstarbeiter etc.) . Der Kanton führt in der Jahresrechnung die Fachstelle für Naturgefahren unter dieser Funktion.

·   Reparaturarbeiten nach einem Naturereignis werden in der entsprechenden Funktion verbucht, falls die Zuteilung möglich ist (Strassen -> 615 Gemeindestrassen, Kanalisationen -> 710 oder 720, Wald 820 usw.).·   Steinschlag und Felsstürze gehören in dieselbe Kategorie wie Lawinen und deshalb sollte deren Prävention ebenfalls in der Funktion 742 verbucht werden.·   Die Bezeichnung der Funktion 742 wird abgeändert und heisst neu: Schutzverbauungen, übrige.·   Die Kontierungsbeschreibung wird ergänzt, ist aber nicht abschliessend: „Unterstützung für Betrieb, Errichtung, Instandhaltung oder Ausbau von Verbauungen zum Schutz vor Lawinen, Steinschlag, Murgängen usw.“

Bezeichnung Sachgruppe 302/3020: Im Musterkontoplan wird das Konto 302 bzw. 3020 „Löhne der Lehrkräfte“ betitelt. Gewisse Gemeinden möchten den Ausdruck „Lehrkräfte“ durch „Lehrpersonen“ ersetzen

·   Die Änderung wird vorgenommen und der Kontoplan entsprechend abgeändert

Ersatzabgaben Schutzräume; Verbuchung in Bilanz und ER:Ist die Spezialfinanzierung „Ersatzabgaben für Schutzräume“ generell dem Fremdkapital zuzuordnen?Sind fehlende Einlagen und Entnahmen der Spezial-finanzierung „Ersatzabgaben für Schutzräume“ in der ER (BE 3) zu erfassen?

·   Bei Ersatzabgaben für Schutzräume handelt es sich nicht um eine Spezialfinanzierung, sondern um einen Fonds.·   Diese Fonds sind im Fremdkapital zu führen, da das Gemeinwesen die gesetzliche Grundlage nicht selber abändern kann.·   In Fonds und Spezialfinanzierungen sind keine direkten Buchungen erlaubt; die Einlagen müssen über die ER erfasst werden.·   Siehe auch Antwort 93C.

Unterscheidungskriterien zwischen Verwaltungs- und Finanzvermögen: Gehört ein öffentliches Parkhaus einer Gemeinde zum Verwaltungs- oder zum Finanzvermögen? Wie sollen die beiden Vermögensarten abgegrenzt werden?

·   Es gibt verschiedene Kriterien, wonach ein Vermögenswert entweder dem VV oder dem FV zugeteilt wird.·   Handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe mit einem klaren gesetzlichen Auftrag, gehört der Vermögenswert ins VV.·   Ebenfalls VV, wenn der Vermögenswert in der Zone für öffentliche Bauten steht.·   Das SRS-CSPCP ist am Überarbeiten der FE 11 Bilanz. In der neuen Fassung sollen VV und FV ausführlicher beschrieben werden.·   Die AG Kontenrahmen befasst sich nicht mehr mit dem Thema

Definition der Wirtschaftsteilsektoren resp. der Gegenparteien der Kantone und Gemeinden: Die beiliegende Excel-Tabelle gibt erläuternde Bespiele für die Zuordnung von Beiträgen. Unsere Mitarbeitenden gehen nach diesen Empfehlungen vor. Sie entsprechen den internationalen Richtlinien für die Finanzstatistik und grenzen so die Empfängerkategorien voneinander ab. Ich schlage vor, dass in einer ersten Runde in der Arbeits-gruppe diskutiert wird, in welcher Form diese Tabelle in der Dokumentation des SRS zum HRM2 eingebracht werden könnte.

• Das Papier wird an der SRS-Sitzung vom 17.9.2015 von den Delegierten diskutiert werden.

Antwort 118 - SRS_Sektorisie

rung_Beispiele.xlsx

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

119

11/10/2014 9/8/2015120/1 Fonds, Entnahmen z.G. IR

11/28/2014 3/17/2015

Doppelzählungen – Konsolidierung: Im HRM2 / FS-Kontenplan werden die Beträge an ausserkantonale Gemeinden auf den doppelzählungsrelevanten SGR-Nummern für innerkommunale / innerkantonaleBuchungen verwendet. Im Text ist nicht ersichtlich, welche Beträge an ausserkantonale Gemeinden und Gemeindezweckverbände gingen.Es sollte im HRM2- und FS-Kontenplan erwähnt werden dass es sich um innerkantonale Buchungen handelt.

• Diese Fragestellung ist wichtig für die Finanzstatistik, weniger für die Gemeinden selbst.• Die Kontierungen werden analog zu den Konten des Finanz- und Lastenausgleichs ergänzt.• 3612.1 Entschädigungen an innerkantonale Gemeinden und Gemeindezweckverbände• 3612.2 Entschädigungen an ausserkantonale Gemeinden und Gemeindezweckverbände• 3612.3 Entschädigungen an Gemeinden und Gemeindezweckverbände des benachbarten Auslands• Mit den folgenden Konten wird analog verfahren: 3632, 3702, 4612, 4632 und 4702• Die Konten werden angepasst, allerdings wird ein Hinweis angebracht, dass es sich um eine empfohlene Unterteilung handelt.

Verbuchungen von Entnahmen aus Fonds zugunsten von Ausgaben der Investitionsrechnung: Es besteht ein Problem bzw. Unklarheiten bei der Verbuchung von Entnahmen aus Fonds im FK (2091) und EK (2910) sowie aus Legaten und Stiftungen im FK (2092) und EK (2911) zu Gunsten der Investitionsrechnung. Für solche Entnahmen sieht der Kontenrahmen der Investitionsrechnung keine Sachgruppe vor. Ebenfalls  gibt es dazu weder Buchungsanweisungen noch ergänzende Erläuterungen oder Beispiele. Da keine einheitlichen Buchungsregeln gelten,  wird dies in den Kantonen auf verschiedene Art und Weise gelöst, was der Harmonisierung der Rechnung nicht förderlich ist. Beispiele: 1.     Die Investition wird über die Investitionsrechnung verbucht. Die Abschreibungen (nur zusätzliche oder planmässige und zusätzliche) erfolgen in der Höhe des Betrages, welche durch die Entnahme aus dem Forstreservefonds z.G. der Erfolgsrechnung gutgeschrieben werden. Nachteil: Beim gestuften Erfolgsausweis (dreistufiger Abschluss)  wird das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit falsch dargestellt (zu hoch), weil die zusätzlichen Abschreibungen über die Kontoart 38 als ausserordentlicher Aufwand zu verbuchen sind und dem ausserordentlichen Ergebnis zugeordnet werden.

·   Lösung 4: Entnahmen aus Fonds sind wie Vorfinanzierungen zu behandeln. Laut der Auslegung zur FE 08 vom April 2011 über die Vorfinanzierungen muss demzufolge die Entnahme ebenfalls analog der Nutzungsdauer in jährlichen Tranchen zu Gunsten der Erfolgsrechnung erfolgen. ·   Unabhängig von Entnahmen aus Fonds und Legaten sind die Investitionen über die Investitionsrechnung zu verbuchen und die planmässigen Abschreibungen (linear oder degressiv) vorzunehmen. · Durch die Entnahme aus dem Fonds reduziert sich der „netto-Abschreibungsaufwand“ in der Erfolgsrechnung. · Um einer Übernutzung des Fondsbestandes vorzubeugen, sollten die Beschlüsse über die Fondsentnahmen in speziell dafür benannten Kontos separat ausgewiesen werden.· Die Varianten 1 bis 3 sind aus folgenden Gründen zu verwerfen:· Varianten 1 und 2 führen neue Konten (u.a. ausserordentliche Positionen ein), was ungeeignet ist.· Variante 3 umgeht die Investitionsrechnung, was ebenfalls abzulehnen ist.· Siehe Beispiel in angehängter Tabelle

Antwort 120 - Entnahmen Fonds.pdf

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

120/2 Fonds, Entnahmen z.G. IR siehe Antwort unter 120/1

11/28/2014 3/17/2015121 3420 Agio / Disagio

12/15/2014 3/17/2015122 140 Vermessung, Geoinfo

1/8/2015 3/17/2015

2.     Die Investition wird über die Investitionsrechnung verbucht. Die Entnahme aus dem Fonds wird direkt der Investitionsrechnung (Sachgruppe 6320 „Beiträge von Gemeinden und Gemeindezweckverbände“ oder Sachgruppe 637 „Investitionsbeiträge von privaten Haushalten) gutgeschrieben, so dass dadurch die Nettoinvestitionen geringer ausfallen. Der Kanton Zürich hat für diesen Fall eine neues Sachkonto Sachkonto 6379 „Entnahmen aus Fonds“ definiert.  Nachteil: Die Nettoinvestitionen werden falsch d.h. zu tief ausgewiesen, weil es sich ja nicht um einen „Beitrag Dritter“ sondern um einen „eigenen“ Beitrag (aus dem Eigenkapital) handelt. Die Äufnung des Fonds über die KA 451 und für die Entnahme nicht die KA 351 zu verwenden, wäre ein „Systembruch“. Dazu würden dadurch einige Kennzahlen verändert u.a. auch die wichtige Kennzahl „Selbstfinanzierungsgrad“, was den Vergleich erschwert und nicht der angestrebten Harmonisierung entsprechen würde.

3.     Alle Investitionen werden über die Erfolgsrechnung KA 311 „Nicht aktivierbare Anlagen“ gebucht. Die Entnahme aus dem Fonds erfolgt mit der KA 451 im gleichen Betrag ebenfalls über die Erfolgsrechnung.  Nachteil: Es wäre buchhalterisch eine einfache Lösung und die Kennzahlen würden richtig berechnet werden. Aber die Verbuchung von Investitionen über die Investitionsrechnungen gelten Grenzbeträge, welche einzuhalten sind.

4.     Die Investition wird über die Investitionsrechnung verbucht. Die Entnahmen aus dem Fonds erfolgen jeweils jährlich im Betrag der planmässigen Abschreibungen, bis das entsprechende Verwaltungsvermögen gänzlich abgeschrieben ist.  Nachteil: Grundsätzlich eine machbare Lösung ohne Verfälschung der Finanzkennzahlen. Als grosser Nachteil ist bei dieser Variante der grosse Verbuchungs- bzw. Kontrollaufwand und die Möglichkeit der damit verbunden Wahrscheinlichkeit einer Übernutzung des entsprechenden Fonds zu erwähnen.Die Verbuchungsfrage stellte sich auch mit HRM1 und ist deshalb nicht ein HRM2-spezifisches Problem.

Agio/Disagio: In der Fachempfehlung Nr. 21 „Finanzinstrumente“ wird in einem Beispiel die Behandlung des Agios/Disagios beschrieben. Es gibt aber kein Konto „Agio/Disagio“ im HRM2-Kontenrahmen. Sind diese auf dem Konto Kapitalbeschaffungskosten zu verbuchen?

·   Es ist das Konto 3420 Kapitalbeschaffung und –verwaltung zu verwenden.

Funktion Vermessung und Geoinformation: Im Rahmen unsere Kontenplandiskussionen mit den Ämtern hat sich beim Amt für Vermessung und Geoinformation die Frage ergeben, wo sich ihre Funktionen finden bzw. zuteilen lässt.Wie ist dies vorgesehen? Wie haben dies andere Kantone bzw. der Bund bisher umgesetzt?

·   Das Kataster- und Vermessungswesen hat keinen Zusammenhang mit der Raumplanung.·   Vermessung und Geoinformation gehören in die Funktion 140 Allgemeines Rechnungswesen.·   Das Stichwortverzeichnis wird entsprechend ergänzt.

Antwort 120 - Entnahmen Fonds.pdf

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

123 211 HarmoS, Terminologie HRM2

2/3/2016 2/3/2016

HRM2 und Terminologie HarmoS : Im Rahmen der Einführung von HRM2 hat uns das zuständige Departement auf die Problematik der Funktionalen Gliederung der verschiedenen HarmoS-Zyklen hingewiesen.Laut den Definitionen von HarmoS ist die Schulzeit nunmehr in 3 Stufen unterteilt. Diese sind:Stufe 1 : Primarstufe 1. – 4. Klasse HarmoSStufe 2 : Primarstufe 5. – 8. Klasse HarmoSStufe 3 : Sekundarstufe 9. – 11. Klasse HarmoS

Die 8. Klasse (Orientierungsjahr) gehört von nun an zur Primarstufe und nicht mehr zur Sekundarstufe (altes System).Laut den Definitionen der Funktionalen Gliederung im HRM2, gibt es folgende Stufen:Die Eingangsstufe (Funk 211) enthält: Kindergarten (Funk 2110) & und die Grundstufe (Funk 2111). Die Eingangsstufe umfasst die 2 Jahre Kindergarten und die 1.Klasse der Primarschule.Die Primarstufe (Funk 2120) umfasst die Primarschule. Es wird kein Bezug zu den betroffenen Schuljahren abgegeben.Die Oberstufe/Sekundarstufe I (Funk 2130) umfasst die Sekundarschule. Es wird kein Bezug zu den betroffenen Schuljahren abgegeben.

Auch wenn die beiden Systeme 3 unterschiedliche Stufen aufzeigen, ist es nicht möglich eine klare Verbindung zwischen den beiden Systemen herzustellen. Die Gründe sind folgende:Der Kindergarten existiert nicht mehr als solcher im HarmoS; er ist in die Stufe 1 integriert.Das 4. Schuljahr ist im HarmoS in der Stufe 1 integriert; im HRM2 gehört es zur Primarstufe.Das 8. Schuljahr (Orientierungsjahr) gehört im HarmoS zur Primarstufe. Das HRM2 sagt nichts dazu.

Da, ausser für die Eingangsstufe, im HRM2 kein Bezug zu den Schuljahren gemacht wird, ist es unmöglich eine Analogie zwischen den beiden Systemen herzustellen. Das Auslegungsrisiko ist gross und die interkantonalen Vergleiche werden erschwert.

• Laut der Antwort der EDK vom 7.1.2016 gibt es keine Änderung in der Terminologie der Konten des HRM2 im Zusammenhang mit HarmoS..• Für Vergleiche können die Funktionen 211 und 212 zusammengefasst werden. • Falls eine klare Trennung von 211 und 212 möglich ist, soll sie vorgenommen werden, ansonsten soll sie weggelassen werden d.h. in der Westschweiz sind die Primarstufen 1 – 8 der Funktion 212 zuzuordnen.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

123 212 HarmoS, Terminologie HRM2

2/3/2016 2/3/2016124 2980 Dotationskapital

1/26/2015 3/17/2015124 2990 Dotationskapital

1/26/2015 3/17/2015

HRM2 und Terminologie HarmoS : Im Rahmen der Einführung von HRM2 hat uns das zuständige Departement auf die Problematik der Funktionalen Gliederung der verschiedenen HarmoS-Zyklen hingewiesen.Laut den Definitionen von HarmoS ist die Schulzeit nunmehr in 3 Stufen unterteilt. Diese sind:Stufe 1 : Primarstufe 1. – 4. Klasse HarmoSStufe 2 : Primarstufe 5. – 8. Klasse HarmoSStufe 3 : Sekundarstufe 9. – 11. Klasse HarmoS

Die 8. Klasse (Orientierungsjahr) gehört von nun an zur Primarstufe und nicht mehr zur Sekundarstufe (altes System).Laut den Definitionen der Funktionalen Gliederung im HRM2, gibt es folgende Stufen:Die Eingangsstufe (Funk 211) enthält: Kindergarten (Funk 2110) & und die Grundstufe (Funk 2111). Die Eingangsstufe umfasst die 2 Jahre Kindergarten und die 1.Klasse der Primarschule.Die Primarstufe (Funk 2120) umfasst die Primarschule. Es wird kein Bezug zu den betroffenen Schuljahren abgegeben.Die Oberstufe/Sekundarstufe I (Funk 2130) umfasst die Sekundarschule. Es wird kein Bezug zu den betroffenen Schuljahren abgegeben.

Auch wenn die beiden Systeme 3 unterschiedliche Stufen aufzeigen, ist es nicht möglich eine klare Verbindung zwischen den beiden Systemen herzustellen. Die Gründe sind folgende:Der Kindergarten existiert nicht mehr als solcher im HarmoS; er ist in die Stufe 1 integriert.Das 4. Schuljahr ist im HarmoS in der Stufe 1 integriert; im HRM2 gehört es zur Primarstufe.Das 8. Schuljahr (Orientierungsjahr) gehört im HarmoS zur Primarstufe. Das HRM2 sagt nichts dazu.

Da, ausser für die Eingangsstufe, im HRM2 kein Bezug zu den Schuljahren gemacht wird, ist es unmöglich eine Analogie zwischen den beiden Systemen herzustellen. Das Auslegungsrisiko ist gross und die interkantonalen Vergleiche werden erschwert.

• Laut der Antwort der EDK vom 7.1.2016 gibt es keine Änderung in der Terminologie der Konten des HRM2 im Zusammenhang mit HarmoS..• Für Vergleiche können die Funktionen 211 und 212 zusammengefasst werden. • Falls eine klare Trennung von 211 und 212 möglich ist, soll sie vorgenommen werden, ansonsten soll sie weggelassen werden d.h. in der Westschweiz sind die Primarstufen 1 – 8 der Funktion 212 zuzuordnen.

Verbuchung von Dotationskapital : Wo ist Dotationskapital zu verbuchen? Im Eigenkapital 2990 oder (insbesondere bei der Konsolidierung) im übrigen Eigenkapital 2980?

• Dotationskapital ist Grundkapital, das ein Kanton oder eine Gemeinde einem Unternehmen der öffentlichen Hand (beispielsweise einer Kantonalbank ) zur Verfügung stellt.• Bei der Konsolidierung wird Dotationskapital im Konto 2980 Übriges Eigenkapital verbucht.• Falls keine Konsolidierung erfolgt, muss die Beteiligung im Konto 145 Beteiligungen, Grundkapitalien verbucht werden.

Verbuchung von Dotationskapital : Wo ist Dotationskapital zu verbuchen? Im Eigenkapital 2990 oder (insbesondere bei der Konsolidierung) im übrigen Eigenkapital 2980?

• Dotationskapital ist Grundkapital, das ein Kanton oder eine Gemeinde einem Unternehmen der öffentlichen Hand (beispielsweise einer Kantonalbank ) zur Verfügung stellt.• Bei der Konsolidierung wird Dotationskapital im Konto 2980 Übriges Eigenkapital verbucht.• Falls keine Konsolidierung erfolgt, muss die Beteiligung im Konto 145 Beteiligungen, Grundkapitalien verbucht werden.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

124 145 Dotationskapital

1/26/2015 3/17/2015125 2002 Steuerakontozahlungen

2/13/2015 3/17/2015125 1012 Steuerakontozahlungen

2/13/2015 3/17/2015126 363

2/13/2015 3/17/2015

Verbuchung von Dotationskapital : Wo ist Dotationskapital zu verbuchen? Im Eigenkapital 2990 oder (insbesondere bei der Konsolidierung) im übrigen Eigenkapital 2980?

• Dotationskapital ist Grundkapital, das ein Kanton oder eine Gemeinde einem Unternehmen der öffentlichen Hand (beispielsweise einer Kantonalbank ) zur Verfügung stellt.• Bei der Konsolidierung wird Dotationskapital im Konto 2980 Übriges Eigenkapital verbucht.• Falls keine Konsolidierung erfolgt, muss die Beteiligung im Konto 145 Beteiligungen, Grundkapitalien verbucht werden.

Erhaltene und weiter zu überweisende Steuerakontozahlungen: erhaltene Steuerakonto-zahlungen, welche an andere Einheiten (Gemeinden, Bund) weitergeleitet werden müssen, werden in Konto 2009 verbucht. Ist dieses Konto korrekt oder welches Konto wäre richtig?

• Offene Steuerforderungen anderer Behörden (bspw. Interkantonale Steuerausscheidung, Ablieferung Quellensteuer an andere Kantone) und Rückzahlungen (bspw. Auszahlung Steuerrückbehalte) sind im Konto 2002 Steuern auszuweisen.• Das Gegenkonto zu 2002 Steuern ist auf der Aktivseite das Konto 1012 Steuerforderungen.• Der Verweis in Konto 1012 auf das Konto 1011 soll gestrichen werden.• Das Gegenkonto zu 1011 Kontokorrente mit Dritten ist auf der Passivseite das Konto 2001 Kontokorrente mit Dritten.

Erhaltene und weiter zu überweisende Steuerakontozahlungen: erhaltene Steuerakonto-zahlungen, welche an andere Einheiten (Gemeinden, Bund) weitergeleitet werden müssen, werden in Konto 2009 verbucht. Ist dieses Konto korrekt oder welches Konto wäre richtig?

• Offene Steuerforderungen anderer Behörden (bspw. Interkantonale Steuerausscheidung, Ablieferung Quellensteuer an andere Kantone) und Rückzahlungen (bspw. Auszahlung Steuerrückbehalte) sind im Konto 2002 Steuern auszuweisen.• Das Gegenkonto zu 2002 Steuern ist auf der Aktivseite das Konto 1012 Steuerforderungen.• Der Verweis in Konto 1012 auf das Konto 1011 soll gestrichen werden.• Das Gegenkonto zu 1011 Kontokorrente mit Dritten ist auf der Passivseite das Konto 2001 Kontokorrente mit Dritten.

Subventionen, Fördermassnahmen

« Gelenkte » Subventionen (Fördermassnahmen) : Das Konto 369 HRM2 wird im Kanton GE im Rahmen von « gelenkten » Subventionen (Fördermassnahmen) verwendet (v. a. Subventionen zur Förderung der Verwendung von erneuerbaren Energien) und zwar unabhängig vom Empfänger (juristische oder natürlich Person, öffentliche Körperschaft usw.). D.h., dass alle Subventionen, unabhängig vom Empfänger auf das gleiche Konto (369) verbucht werden. Die Konten 362, 365 und 366 werden folglich für solche Subventionen nicht verwendet. Was ist von dieser Buchungsart zu halten?

• Für Förderbeitrage sind die Konten unter 363 Beiträge an Gemeinwesen und Dritte zu verwenden.• Die Kontierung wird folgendermassen ergänzt: „inkl. Förderbeiträge“.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

127/1 4240 Abfallabgabe

2/24/2015 3/17/2015127/2 3137 Abfallabgabe siehe Antwort unter 127/1

2/24/2015 3/17/2015128 4451 Beteiligungen VV

3/3/2015 3/17/2015129 446 Finanzertrag öff. HH

3/3/2015 3/17/2015130 4637 Beiträge, von privaten HH

3/3/2015 3/17/2015

Abfallabgabe: Der Kanton erhebt bei den Inhabern von Deponien (im Kanton Glarus sind dies v.a. die Gemeinden) eine Abfallabgabe auf Deponierung von Inertstoffen und sauberem Aushub. Konkret haben die Betreiber von Deponien d.h. die Gemeinden dem Kanton Fr 2.— pro m3 abgelagertes Material zu entrichten. Die Gemeinden weisen diese Kosten in der Regel auf ihren Fakturen nicht offen aus.  Die Abfallabgabe ist im kantonalen Umweltschutzgesetz verankert und stützt sich auf Artikel 32e des Bundesgesetzes. Der Kanton seinerseits darf die Gelder nur zur Abgeltung der Kosten für die Sanierung von Deponien oder von anderen durch Abfälle belasteten Standorten verwenden. Konkret vereinnahmt der Kanton diese Gelder in der Erfolgsrechnung, um sie gleichzeitig der Erfolgsrechnung für die Einlage in die Vorfinanzierung mit demselben Betrag wieder zu belasten. M.E. gibt es für die Gemeinden mehrere – bessere und schlechtere – Buchungsmöglichkeiten:

• Die Abfallabgabe ist eine Gebühr, weshalb diese unter das Konto 4240 (Benutzungsgebühren und Dienstleistungen) zu verbuchen ist. Dies entspricht der Variante 2 des Fragestellers.

1.     Die Gemeinde weist auf den Deponiefakturen die kantonale Abfallabgabe offen aus und verbucht diese auf dem Durchgangskonto 4705 bzw. 4707 (Durchlaufende Beiträge von privaten Unternehmungen bzw. Durchlaufende Beiträge von privaten Haushalten). Die Belastung der Weiterleitungen derselben Summe an den  Kanton erfolgt Ende des Jahres auf dem Konto 3701 „Durchlaufende Beiträge an Kanton und Konkordate“. M.E. erfordert diese Buchungsart zwingend die offene Ausweisung der kantonalen Abgabe bei der Fakturierung!2.     Die Gemeinde bucht die Einnahmen, inkl. der Abfallabgabe des Kantons, auf die Kontoart 4240 „Benützungsgebühren und Dienstleistungen“ und belastet die durch den Kanton in Rechnung gestellte Abfallabgabe dem Konto 3137 „ Steuern und Abgaben“.3.     Andererseits könnten die Gemeinden die Abfallabgabe an den Kanton auch als 3601 „Ertragsanteile an Kanton und Konkordate“ buchen. Dies würde aber m.E. bedingen, dass der Kanton die Abfallabgabe unter der Kontoart 4602 „Anteil an Erträgen von Gemeinden und Zweckverbänden“ vereinnahmt.Wie bereits erwähnt, stellt sich diese Verbuchungsfrage auch in anderen Kantonen – so zum Beispiel auch im Kanton Zürich.  Die verschiedenen Buchungsvarianten beeinflussen die Vergleichbarkeit der Rechnungen und Berechnung der Finanzkennzahlen. Zudem kann eine Buchungsvorgabe Aufschluss bei ähnlichen gelagerten Fällen geben.

Erträge aus Beteiligungen VV (SGR 4451): Kontierung präzisieren: nur für Erträge aus Beteiligungen an privaten Unternehmen verwenden, welche die öffentliche Hand dem VV zuordnet, für Erträge von Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen ist SGR 446x zu verwenden.

• Konto 4451 heisst neu „Erträge aus Beteiligungen VV ohne öffentliche Unternehmungen“• Konto 4451 wird nur für Beteiligungen von Konto 1455, 1456 und 1458 verwendet.• Konto 446X wird für Beteiligungen von Konto 1451, 1452, 1453 und 1454 verwendet.• Die Kontierung wird entsprechen ergänzt.

Finanzertrag von öffentlichen Unternehmungen (SGR 446x): Kontierung präzisieren: nur für Erträge aus Beteiligungen an öffentlichen Unternehmen verwenden, für Erträge von Beteiligungen an privaten Unternehmungen, die im VV gehalten werden, ist SGR 4451 zu verwenden.

• Konto 446X wird für Beteiligungen von Konto 1451, 1452, 1453 und 1454 verwendet.• Konto 4451 wird nur für Beteiligungen von Konto 1455, 1456 und 1458 verwendet.• Die Kontierung wird entsprechen ergänzt.

Beiträge von privaten Haushalten (SGR 4637): SGR ist zu streichen; private Haushalte zahlen weder Beiträge noch Betriebsbeiträge an öffentliche Haushalte.

• Die Sachgruppe wird belassen, da es möglich ist, dass private Haushalte Beiträge an öffentliche Haushalte bezahlen müssen (Bsp. Fachstelle für Opferhilfe -> Regress auf Täter)• Siehe auch Antwort 65 (Alimentenbevorschussung)

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

131 470X Durchlaufende Beiträge Bund

3/3/2015 3/17/2015132 112 Verkehrssicherheit • Das Stichwortverzeichnis wird angepasst.

3/3/2015 3/17/2015133 140 Rechtswesen, allgemeines • Das Stichwortverzeichnis wird ergänzt.

3/3/2015 3/17/2015134 940 Ertragsanteile Bundeseinnahmen

3/3/2015 3/17/2015135 950 Ertragsanteile, übrige

3/3/2015 3/17/2015136 871 4240 Stromversorgung

3/5/2015 5/19/2015

Durchlaufende Beiträge vom Bund (SGR 4700): Kontierung: Durchlaufende Beiträge vom Bund, welche an andere Gemeinwesen oder Dritte weitergeleitet werden. Die französische Version ist irreführend (Subventions à redistribuer par la Confédération) ; es sollte besser heissen : Subventions reçues par la Confédération à rédistribuer). Dies ist z.B. der Fall, wenn der Kanton vom Bund Beiträge für die an die Rentner auszuzahlenden Ergänzungsleistungen erhält. Der Bund resp. die Finanzstatistik verbucht die vom Bund ausbezahlten Beiträge unter der SGR 3631 (Beiträge an Kantone und Konkordate). Es handelt sich natürlich nicht um Betriebsbeiträge, wie bei der Kontierung erwähnt. Warum wird bei der Kontierung von Betriebsbeiträgen gesprochen?

• Der französische Text wird bei allen Konten 470x geändert: „Subventions reçues de la Confédération / du Canton etc. à redistribuer.“.

Verkehrssicherheit (Funk 112): Verkehrsbussen; zusätzliches Stichwort (es werden nur Parkbussen erwähnt; wenn „Bussen“ von der Polizei ausgestellt werden, so handelt es sich im Normalfall um Verkehrsbussen).Allgemeines Rechtswesen (Funk 140): Gleichstellungsbüro u. -angelegenheiten; zusätzliches StichwortErtragsanteile Bundeseinnahmen (Funk 940); Kontierung präzisieren: nur für nicht zweckgebundene Ertragsanteile verwenden, für zweckgebundene Ertragsanteile ist die entsprechenden Funktion zu wählen.

• Die Funktion 940 heisst neu „Ertragsanteile an Bundeseinnahmen ohne Zweckbindung“,in der Spalte Kontierung steht:• Nur für nicht zweckgebundene Ertragsanteile verwenden, für zweckgebundene Ertragsanteile ist die entsprechende Funktion zu wählen.• Die Aufteilung der nicht zweckgebundenen Ertragsanteile an Bundeseinnahmen erfolgt nach dem Kontenplan HRM2.• Die Kontierung wird ergänzt.

Übrige Ertragsanteile (Funk 950): Kontierung präzisieren: nur für nicht zweckgebundene Ertragsanteile verwenden, für zweckgebundene Ertragsanteile ist die entsprechende Funktion zu wählen.

• Die Funktion 950 heisst neu „Übrige Ertragsanteile ohne Zweckbindung“• Nur für nicht zweckgebundene übrige Ertragsanteile verwenden, für zweckgebundene übrige Ertragsanteile ist die entsprechende Funktion zu wählen.• Die Aufteilung der nicht zweckgebundenen übrigen Ertragsanteile erfolgt nach dem Kontenplan HRM2.• Die Kontierung wird ergänzt.

Kontierung Stromversorgung: Einige Gemeinden haben eine eigenen Elektrizitätsversorgung (Spezialfinanzierung). Sie fakturieren den Kunden nebst der Stromproduktion und dem Stromvertrieb auch die Abgaben an Swissgrid:a) Swissgrid Systemdienstleistungenb) Swissgrid Förderabgaben (KEV)c) Bundesabgabe Gewässerschutz

Es stellt sich die Frage nach der Kontierung. Sind dies(a – c) Durchlaufende Beiträge (370x/470x) oder sind dies Transferaufwand/ertrag? Oder etwas anderes?

• Es handelt weder bei a) und b) noch bei c) um durchlaufende Beiträge. Die Bundesabgabe Gewässerschutz ist kein Beitrag an den Bund.• Swissgrid Systemleistungen: Der Verkauf von Strom wird in Konto 4240 Benützungsgebühren und Dienstleistungen verbucht (siehe Frage 57). Das Konto 4250 Verkäufe von Waren und Mobilien ist nicht adäquat.• Swissgrid Förderabgaben: Die fakturierten Abgaben für Swissgrid werden in Konto 4240 Benützungsgebühren und Dienstleistungen verbucht.Siehe auch Antwort zu Frage 57• Bundesabgabe Gewässerschutz: Diese Gebühr für den Gewässerschutz ist in Konto 4240 Benutzungsgebühren und Dienstleistungen mit der Funktion 871 Elektrizität zu verbuchen. Es handelt sich um relativ kleine Beträge, die in der Stromrechnung inbegriffen sind, und es lohnt sich nicht, dafür eine andere Funktion zu wählen.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

137 • Die AG Kontenrahmen hat dazu eine FAQ ausgearbeitet.

3/6/2015 9/8/2015138 484 Finanzertrag, ausserordentlich

3/17/2015 3/17/2015139 Finanzkennzahlen, Richtwerte

3/25/2015 5/19/2015140 1071 Darlehen VV, Übertragung ins FV

4/2/2015 5/19/2015

Investitionsrechnung, Rechnungsabgrenzungen

Rechnungsabgrenzungen der Investitionsrechnung: Rechnungsabgrenzungen der IR werden über die Konten 1046/2046 vorgenommen. Zusätzlich zu den aktiven/passiven Rechnungsabgrenzungen sind auch noch die Konten 2058/2088 kurzfr. bzw. langfr. Rückstellungen der Investitionsrechnung vorgesehen. Die Unterscheidung zu den passiven Rechnungsabgrenzungen ist nicht ganz klar. Gemäss Kontendefinition sind über die Rückstellungen der Investitionsrechnung u .a. Restkosten von Sachanlagen zu buchen, damit die Sachanlage, die in Nutzung geht, mit den Gesamtkosten aktiviert werden kann. Ist dieser Geschäftsfall nicht eher eine klassische passive Rechnungsabgrenzung? Welche Geschäftsfälle werden bei den Gemeinden/anderen Kantonen unter den Rückstellungen der IR und den passiven Rechnungsabgrenzungen IR verbucht?

484 Ausserordentliche Finanzerträge: Diese Position sollte wie die Gegenposition 384 in geldflusswirksame und buchmässige aufgeteilt werden4840 Ausserordentlicher Finanzertrag4841 Ausserordentlicher Finanzertrag, a.o. WertberichtigungenEs kann bei 484 nicht unterschieden werden, ob diese geldflusswirksam sind oder nicht.Alternativ wäre für Aufwertungsgewinne oder -verluste bei Beteiligungen im FV 4442 (Marktwertanpassungen Beteiligungen) zu verwenden.

• Analog zu 384x, werden zwei neue Konten geschaffen:• 4840 Ausserordentlicher Finanzertrag (geldflusswirksamer a.o. Finanzertrag)• 4841 Ausserordentlicher Finanzertrag, a.o. Wertberichtigungen (buchmässiger a.o. Finanzertrag)

Richtwerte Finanzkennzahlen: Müsste man beim Nettoverschuldungsquotient und bei der Nettoschuld pro Einwohner die Richtwerte nicht senken?Bei der Nettoschuld pro Einwohner sind es die gleichen Richtwerte wie früher bei der Bruttoschuld pro Einwohner. In unserem Kanton haben viele Gemeinden gar eine negative Nettoschuld. Ausgehend von einer Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden von 69%/31% in unserem Kanton würden die Richtwerte für die Gemeinden wie folgt aussehen (Abschlag von 38%):0-620 Franken: geringe Verschuldung621-1550 Franken: mittlere Verschuldung1551-3100 Franken: hohe VerschuldungAb 3101 Franken: sehr hohe Verschuldung

Auch beim Kapitaldienstanteil und beim Zinsbelastungsanteil sind die Richtwerte angesichts der tiefen Zinsen sehr wahrscheinlich zu hoch.

·   In der KKAG gibt es eine generelle Diskussion um die Überarbeitung der Kennzahlen aus aufsichtsrechtlicher Optik. Das Ergebnis wird dann auch dem SRS vorgestellt. Eine Anpassung der Kennzahlen zum jetzigen Zeitpunkt ist fraglich. Zudem muss dies das SRS bzw. die FDK entscheiden und nicht die AG Kontenrahmen.

Übertragung von Darlehen ins FV: Wir haben aktuell die Situation, dass ein grösseres Aktiv-Darlehen an ein öffentliches Unternehmen (Kantonsspital) vom Verwaltungsvermögen (1444) ins Finanzvermögen übertragen werden soll. Der Hintergrund ist eine Anpassung im Darlehensvertrag; der Beschluss des Regierungsrats zur Übertragung liegt vor. Nun stellt sich die Frage, über welches Konto in der Investitionsrechnung soll die Übertragung gebucht werden?Im Kontenrahmen HRM2 ist eine solche Übertragung nicht vorgesehen („Übertragung von Darlehen in das Finanzvermögen“ gibt es nicht)Das Ganze hat noch den „unschönen“ Nebeneffekt, dass die Buchung über die Investitionseinnahmen die Nettoinvestitionen 2015 nahezu halbieren wird!Die (nicht ganz korrekte) Alternative wäre, dass wir mangels Konto die Buchung direkt in der Bilanz abwickeln: Finanzvermögen (1071) an Verwaltungsvermögen (1444).

• Eine Übertragung von Darlehen vom VV ins FV gibt es nicht im eigentlichen Sinn.• Der Vorgang muss grundsätzlich getrennt verbucht werden, da es sich um zwei verschiedene Geschäfte handelt: einerseits die „Rückzahlung“ des Darlehens im VV, andererseits die „Aufnahme“ eines neuen Darlehens im FV• Die Verbuchung wird transparenter• Die „Rückzahlung“ des Darlehens wird im Konto 64 Rückzahlung von Darlehen verbucht• Die „Aufnahme“ des Darlehens im FV wird im Konto 1071 Verzinsliche Anlagen verbucht.• Der „Nebeneffekt“ ist korrekt, da ja die öffentliche Aufgabe nicht mehr erfüllt werden muss und das Darlehen „zurückbezahlt“ wird. Im Finanzvermögen stellt es eine Anlage dar.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

140 1444 Darlehen VV, Übertragung ins FV

4/2/2015 5/19/2015140 64 Darlehen VV, Übertragung ins FV

4/2/2015 5/19/2015141 3199 Rechtsbeistand

4/13/2015 5/19/2015141 3199 Prozesskostenhilfe

4/13/2015 5/19/2015

Übertragung von Darlehen ins FV: Wir haben aktuell die Situation, dass ein grösseres Aktiv-Darlehen an ein öffentliches Unternehmen (Kantonsspital) vom Verwaltungsvermögen (1444) ins Finanzvermögen übertragen werden soll. Der Hintergrund ist eine Anpassung im Darlehensvertrag; der Beschluss des Regierungsrats zur Übertragung liegt vor. Nun stellt sich die Frage, über welches Konto in der Investitionsrechnung soll die Übertragung gebucht werden?Im Kontenrahmen HRM2 ist eine solche Übertragung nicht vorgesehen („Übertragung von Darlehen in das Finanzvermögen“ gibt es nicht)Das Ganze hat noch den „unschönen“ Nebeneffekt, dass die Buchung über die Investitionseinnahmen die Nettoinvestitionen 2015 nahezu halbieren wird!Die (nicht ganz korrekte) Alternative wäre, dass wir mangels Konto die Buchung direkt in der Bilanz abwickeln: Finanzvermögen (1071) an Verwaltungsvermögen (1444).

• Eine Übertragung von Darlehen vom VV ins FV gibt es nicht im eigentlichen Sinn.• Der Vorgang muss grundsätzlich getrennt verbucht werden, da es sich um zwei verschiedene Geschäfte handelt: einerseits die „Rückzahlung“ des Darlehens im VV, andererseits die „Aufnahme“ eines neuen Darlehens im FV• Die Verbuchung wird transparenter• Die „Rückzahlung“ des Darlehens wird im Konto 64 Rückzahlung von Darlehen verbucht• Die „Aufnahme“ des Darlehens im FV wird im Konto 1071 Verzinsliche Anlagen verbucht.• Der „Nebeneffekt“ ist korrekt, da ja die öffentliche Aufgabe nicht mehr erfüllt werden muss und das Darlehen „zurückbezahlt“ wird. Im Finanzvermögen stellt es eine Anlage dar.

Übertragung von Darlehen ins FV: Wir haben aktuell die Situation, dass ein grösseres Aktiv-Darlehen an ein öffentliches Unternehmen (Kantonsspital) vom Verwaltungsvermögen (1444) ins Finanzvermögen übertragen werden soll. Der Hintergrund ist eine Anpassung im Darlehensvertrag; der Beschluss des Regierungsrats zur Übertragung liegt vor. Nun stellt sich die Frage, über welches Konto in der Investitionsrechnung soll die Übertragung gebucht werden?Im Kontenrahmen HRM2 ist eine solche Übertragung nicht vorgesehen („Übertragung von Darlehen in das Finanzvermögen“ gibt es nicht)Das Ganze hat noch den „unschönen“ Nebeneffekt, dass die Buchung über die Investitionseinnahmen die Nettoinvestitionen 2015 nahezu halbieren wird!Die (nicht ganz korrekte) Alternative wäre, dass wir mangels Konto die Buchung direkt in der Bilanz abwickeln: Finanzvermögen (1071) an Verwaltungsvermögen (1444).

• Eine Übertragung von Darlehen vom VV ins FV gibt es nicht im eigentlichen Sinn.• Der Vorgang muss grundsätzlich getrennt verbucht werden, da es sich um zwei verschiedene Geschäfte handelt: einerseits die „Rückzahlung“ des Darlehens im VV, andererseits die „Aufnahme“ eines neuen Darlehens im FV• Die Verbuchung wird transparenter• Die „Rückzahlung“ des Darlehens wird im Konto 64 Rückzahlung von Darlehen verbucht• Die „Aufnahme“ des Darlehens im FV wird im Konto 1071 Verzinsliche Anlagen verbucht.• Der „Nebeneffekt“ ist korrekt, da ja die öffentliche Aufgabe nicht mehr erfüllt werden muss und das Darlehen „zurückbezahlt“ wird. Im Finanzvermögen stellt es eine Anlage dar.

Rechtsbeistand, Prozesskostenhilfe: Anscheinend werden unentgeltlicher Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe unterschiedlich verbucht (im Konto 366, 318 oder 3199 (häufigste Variante)).Unserer Meinung nach handelt es sich um finanzielle Hilfen für Personen, die ihre Prozesskosten nicht bezahlen können. Es handelt sich also am ehesten um Subventionen an natürliche Personen.

• Es wird das Konto 3199 Übriger Betriebsaufwand verwendet.• In der Kontierung sind die unentgeltlichen Rechtsbeistände erwähnt.

Rechtsbeistand, Prozesskostenhilfe: Anscheinend werden unentgeltlicher Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe unterschiedlich verbucht (im Konto 366, 318 oder 3199 (häufigste Variante)).Unserer Meinung nach handelt es sich um finanzielle Hilfen für Personen, die ihre Prozesskosten nicht bezahlen können. Es handelt sich also am ehesten um Subventionen an natürliche Personen.

• Es wird das Konto 3199 Übriger Betriebsaufwand verwendet.• In der Kontierung sind die unentgeltlichen Rechtsbeistände erwähnt.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

142

4/17/2015 5/19/2015143 3090 Ausbildung, Weiterbildung

4/21/2015 5/19/2015143 3138 Ausbildung, Weiterbildung

4/21/2015 5/19/2015

Mikroverunreinigungen, Finanzierung von Massnahmen zur Reduktion

Finanzierung von Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen: Ab 2016 erhebt der Bund bei den ARA eine Abwasserabgabe von 9 CHF pro angeschlossene/n Einwohner/in. Mit dem Ertrag werden Beiträge an die Erstinvestitionen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen in den ARA finanziert.Der neue Art. 60b des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) sieht vor, die Abgabe auf die Verursacher zu überwälzen. In Zusammenarbeit mit der Organisation Kommunale Infrastruktur (OKI) hat der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) nun eine Empfehlung herausgegeben, welche im Einzelnen erläutert, wie die Weiterverrechnung dieser Abgabe von statten gehen soll.Laut Empfehlung soll die Weiterverrechnung der Abgabe in zwei Stufen erfolgen:1. Weiterverrechnung von ARA an Gemeinden und an Direkteinleiter: Die ARA verrechnen die Abgabe den Gemeinden und den Direkteinleitern anhand des bestehenden ARA-Betriebskostenverteilers weiter.2. Weiterverrechnung von Gemeinden an Gebührenzahlende: Die Gemeinden verrechnen die aufgrund der Abgabe entstandenen Mehrkosten über dasbestehende Gebührenmodell, indem der Tarif der jährlich wiederkehrenden Grund- und/oder Mengengebühr erhöht wird. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, welche Gebührenkomponente/n um welchen Anteil erhöht werden.In welcher Kontoart muss die Abgabe verbucht werden? 3137 oder anderes?

• Es handelt sich um eine neue Abgabe, die ab 2016 erhoben und verbucht wird.• Da die Information an die FkF und an die KKAG gehen soll, wird die Antwort in Form einer FAQ durch das SRS verabschiedet.

Unterschied 3090 und 3138: Welches ist der Unterschied zwischen Konto 3090 Aus- und Weiterbildung des Personals und Konto 3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen? Welche Aufwände kann man dem Konto 3138 belasten? Z.B. die Ausbildung der Polizeiaspiranten?

• Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Konten ist nicht nicht immer einfach. Grundsätzlich gilt es abzuklären, wozu der Anlass dient.• Sachkonto 3090: Verbuchung sämtlicher Aufwendungen für eigenes Personal: Aus- und Weiterbildung, Personalrekrutierung etc.• Sachkonto 3138: Verbuchung des Aufwands, der durch Dritte erbracht wird (Dienstleistung): Honorare für externe Referenten, Kurskosten für externe Personen; ausserdem Kosten für Kurse, die das Gemeinwesen selbst durchführt.• Gemäss Kontierungshinweisen des SRS sind die Kosten für die Ausbildung der Polizeiaspiranten (analog zur Ausbildung der Feuerwehr) auf dem Sachkonto 3138 zu verbuchen.

Unterschied 3090 und 3138: Welches ist der Unterschied zwischen Konto 3090 Aus- und Weiterbildung des Personals und Konto 3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen? Welche Aufwände kann man dem Konto 3138 belasten? Z.B. die Ausbildung der Polizeiaspiranten?

• Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Konten ist nicht nicht immer einfach. Grundsätzlich gilt es abzuklären, wozu der Anlass dient.• Sachkonto 3090: Verbuchung sämtlicher Aufwendungen für eigenes Personal: Aus- und Weiterbildung, Personalrekrutierung etc.• Sachkonto 3138: Verbuchung des Aufwands, der durch Dritte erbracht wird (Dienstleistung): Honorare für externe Referenten, Kurskosten für externe Personen; ausserdem Kosten für Kurse, die das Gemeinwesen selbst durchführt.• Gemäss Kontierungshinweisen des SRS sind die Kosten für die Ausbildung der Polizeiaspiranten (analog zur Ausbildung der Feuerwehr) auf dem Sachkonto 3138 zu verbuchen.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

143 3090 Ausbildung, Weiterbildung

4/21/2015 5/19/2015144 3137

5/4/2015 5/19/2015145 622 4600.5 Mineralölsteuer, Rückerstattung

5/11/2015 5/19/2015

Unterschied 3090 und 3138: Welches ist der Unterschied zwischen Konto 3090 Aus- und Weiterbildung des Personals und Konto 3138 Kurse, Prüfungen und Beratungen? Welche Aufwände kann man dem Konto 3138 belasten? Z.B. die Ausbildung der Polizeiaspiranten?

• Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Konten ist nicht nicht immer einfach. Grundsätzlich gilt es abzuklären, wozu der Anlass dient.• Sachkonto 3090: Verbuchung sämtlicher Aufwendungen für eigenes Personal: Aus- und Weiterbildung, Personalrekrutierung etc.• Sachkonto 3138: Verbuchung des Aufwands, der durch Dritte erbracht wird (Dienstleistung): Honorare für externe Referenten, Kurskosten für externe Personen; ausserdem Kosten für Kurse, die das Gemeinwesen selbst durchführt.• Gemäss Kontierungshinweisen des SRS sind die Kosten für die Ausbildung der Polizeiaspiranten (analog zur Ausbildung der Feuerwehr) auf dem Sachkonto 3138 zu verbuchen.

Mehrwertsteuer, Pauschalbesteuerung

MWSt (Pauschalbesteuerung) : Die MWSt-Pauschale sollte als Ertragsminderung im entsprechenden Ertragskonto verbucht werden und nicht in Konto 3137. Somit wird eine künstliche „Aufbauschung“ des Umsatzes vermieden und es ist auch die Lösung unter HRM1. Vorschlag, im Konto 3137 nur die Korrektur der MWSt zu erfassen.

• Die Verbuchung der MWSt.-Pauschale über das Sachkonto 3137 entspricht einer praktischen Lösung.• Der Vorteil liegt darin, dass die Berechnung der Pauschale auf dem Gesamterlös erfolgt. Falls ertragsmindernd gebucht wird, ist der Bruttoerlös nicht mehr auf dem Ertragskonto ersichtlich.• Ausserdem verlangt die Steuerverwaltung, dass der Bruttoerlös ersichtlich ist.

Mineralölsteuerrückerstattung: Die Eidgenössische Zollverwaltung EZV stattet für in öffentlichen Transportunternehmen verbrauchte Treibstoffe Mineralölsteuern zurück. Früher gingen diese Rückerstattungen direkt an das Transportunternehmen (bei uns: Eurobus Ostschweiz AG), ab diesem Jahr nur noch an den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber. Im HRM2-Handbuch bieten sich verschiedene Konten an. Wir sehen folgende Möglichkeiten:

4260 Rückerstattungen und Kostenbeteiligungen Dritter: a) brutto als Ertrag oder b) wenn einem Aufwandskonto klar zuordenbar als Aufwandsminderung

4600 Anteil an Bundeserträgen (evtl. nur für Kantonsrechnungen): 4600.5 Anteil am Ertrag Eidg. Mineralölsteuer

4630 Beiträge vom Bund, laufende Betriebsbeiträge vom Bund. Mineralölsteuer, Zollrückerstattungen

4699 Rückverteilungen: analog zur CO2-Abgabe

In welcher Funktion muss die Rückerstattung verbucht werden)? Vorschlag TG: 622 Regional- und Agglomerationsverkehr.

• Im Kontenplan des HRM2 gibt es das Konto 4600 und das Unterkonto 4600.5 Anteil am Ertrag eidg. Mineralölsteuer. Es soll deshalb das Konto 4600.5 verwendet werden.• Die Rückerstattung ist in derjenigen Funktion zu verbuchen, wo die Kosten für den Treibstoff anfallen. Handelt es sich um konzessionierte Transportunternehmen des Regional- und Agglomerationsverkehrs, so ist die Funktion 622 (Regional- und Agglomerationsverkehr) zu verwenden. Für Forsttraktoren benützt man die Funktion 820 (Forstwirtschaft).

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

145 820 4600.5 Mineralölsteuer, Rückerstattung

5/11/2015 5/19/2015146 293 Finanzpolitische Reserve

5/18/2015 9/8/2015146 294 Finanzpolitische Reserve

5/18/2015 9/8/2015147 1088 Sachanlagen VV, Anzahlungen

5/28/2015 9/8/2015

Mineralölsteuerrückerstattung: Die Eidgenössische Zollverwaltung EZV stattet für in öffentlichen Transportunternehmen verbrauchte Treibstoffe Mineralölsteuern zurück. Früher gingen diese Rückerstattungen direkt an das Transportunternehmen (bei uns: Eurobus Ostschweiz AG), ab diesem Jahr nur noch an den öffentlich-rechtlichen Auftraggeber. Im HRM2-Handbuch bieten sich verschiedene Konten an. Wir sehen folgende Möglichkeiten:

4260 Rückerstattungen und Kostenbeteiligungen Dritter: a) brutto als Ertrag oder b) wenn einem Aufwandskonto klar zuordenbar als Aufwandsminderung

4600 Anteil an Bundeserträgen (evtl. nur für Kantonsrechnungen): 4600.5 Anteil am Ertrag Eidg. Mineralölsteuer

4630 Beiträge vom Bund, laufende Betriebsbeiträge vom Bund. Mineralölsteuer, Zollrückerstattungen

4699 Rückverteilungen: analog zur CO2-Abgabe

In welcher Funktion muss die Rückerstattung verbucht werden)? Vorschlag TG: 622 Regional- und Agglomerationsverkehr.

• Im Kontenplan des HRM2 gibt es das Konto 4600 und das Unterkonto 4600.5 Anteil am Ertrag eidg. Mineralölsteuer. Es soll deshalb das Konto 4600.5 verwendet werden.• Die Rückerstattung ist in derjenigen Funktion zu verbuchen, wo die Kosten für den Treibstoff anfallen. Handelt es sich um konzessionierte Transportunternehmen des Regional- und Agglomerationsverkehrs, so ist die Funktion 622 (Regional- und Agglomerationsverkehr) zu verwenden. Für Forsttraktoren benützt man die Funktion 820 (Forstwirtschaft).

Finanzpolitische Reserve: Laut Kontenplan kann die finanzpolitische Reserve (Konto 294) für künftige Defizite der ER und/oder für neue Investitionen eingesetzt werden. Für zukünftige Investitionen gibt es aber die Vorfinanzierungen (Konto 293).Sollte nicht die Beschreibung von Konto 294 angepasst werden?Vorschlag 293: „Reserven für künftige Investitionen . Vorfinanzierungen werden von der formell zuständigen Behörde beschlossen (vgl. Fachempfehlung Nr. 08).“Vorschlag 294: „Reserven für künftige Defizite der Erfolgsrechnung werden von der formell zuständigen Behörde beschlossen. Sie sollten möglichst auf Gesetzesstufe geregelt werden.“Gleichzeitig könnte in der Auslegung zur FE 17 ein Verweis eingefügt werden, dass die finanzpolitische Reserven nicht zur Finanzierung von Investitionsprojekten eingesetzt werden kann.

·   In diversen Kantonen ist es nicht erwünscht, die Kontenbezeichnungen zu ändern. ·   Die Auslegung zur FE 17 ist gerade erst abgeändert worden; eine neuerliche Änderung würde schwerlich akzeptiert.·   Wie in der Auslegung zur FE 17 unter Buchstabe F erwähnt, sollen Einlagen und Entnahmen aus der finanzpolitischen Reserve möglichst verbindlich auf Gesetzesstufe geregelt werden.·   Es gibt keine Änderungen in der Beschreibung von Konto 294; es bleibt den einzelnen Kantonen überlassen, ob das Konto 294 nur eine finanzpolitische Reserve ist oder ob der Saldo auch für Investitionsprojekte verwendet werden kann.

Finanzpolitische Reserve: Laut Kontenplan kann die finanzpolitische Reserve (Konto 294) für künftige Defizite der ER und/oder für neue Investitionen eingesetzt werden. Für zukünftige Investitionen gibt es aber die Vorfinanzierungen (Konto 293).Sollte nicht die Beschreibung von Konto 294 angepasst werden?Vorschlag 293: „Reserven für künftige Investitionen . Vorfinanzierungen werden von der formell zuständigen Behörde beschlossen (vgl. Fachempfehlung Nr. 08).“Vorschlag 294: „Reserven für künftige Defizite der Erfolgsrechnung werden von der formell zuständigen Behörde beschlossen. Sie sollten möglichst auf Gesetzesstufe geregelt werden.“Gleichzeitig könnte in der Auslegung zur FE 17 ein Verweis eingefügt werden, dass die finanzpolitische Reserven nicht zur Finanzierung von Investitionsprojekten eingesetzt werden kann.

·   In diversen Kantonen ist es nicht erwünscht, die Kontenbezeichnungen zu ändern. ·   Die Auslegung zur FE 17 ist gerade erst abgeändert worden; eine neuerliche Änderung würde schwerlich akzeptiert.·   Wie in der Auslegung zur FE 17 unter Buchstabe F erwähnt, sollen Einlagen und Entnahmen aus der finanzpolitischen Reserve möglichst verbindlich auf Gesetzesstufe geregelt werden.·   Es gibt keine Änderungen in der Beschreibung von Konto 294; es bleibt den einzelnen Kantonen überlassen, ob das Konto 294 nur eine finanzpolitische Reserve ist oder ob der Saldo auch für Investitionsprojekte verwendet werden kann.

Anzahlungen für Sachanlagen VV: Im Kontenplan HRM2 gibt es ein spezielles Bilanzkonto 1088 Anzahlungen FV; ein solches existiert im VV nicht. Wie muss man Anzahlungen für Sachanlagen im VV verbuchen?

·   Ein solches Konto fehlt tatsächlich im Kontenplan·   Bei Anzahlungen ist eine Unterscheidung zwischen Anzahlungen von FV oder VV nicht notwendig·   Es gibt andere Verbuchungsmöglichkeiten: Konto 1013 Anzahlungen an Dritte, 1068 geleistete Anzahlungen oder 1407 Anlagen im Bau·   Offenbar wird Konto 1088 Anzahlungen FV nicht häufig verwendet.·   Es soll deshalb kein neues Konto geschaffen werden.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

148 148

5/28/2015 9/8/2015148 383

5/28/2015 9/8/2015149 364 Darlehen, Wertberichtigung

5/28/2015 11/17/2015150 940 Ertragsanteile, übrige

6/5/2015 11/17/2015

Abschreibungen VV, zusätzliche

Konten für Abschreibungen und VV: Im Kontenrahmen HRM2 gibt es in der Sachgruppe 148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen verschiedene Konten (1480, 1482, 1484, 1485, 1486, 1489). In der Sachgruppe 383 Zusätzliche Abschreibungen hingegen gibt es nur 3830, 3832 und 3839.Würde es nicht reichen, in der Bilanz nur die Konten 1480, 1482 und 1489 zu belassen?

·  Die Aufteilung der Minusaktivkonti „kumulierte zusätzliche Abschreibungen“ orientieren sich an der Gliederung des Verwaltungsvermögens: Sachanlagen VV 1480 = 140 / Immaterielle Anlagen 1482 = 142 / Darlehen VV 1484 = 144 / Beteiligungen VV 1485 = 145 / Investitionsbeiträge 1486 = 146.·   Für die Darstellung in der Anlagebuchung (Aktivkonto minus Wertberichtigungskonto minus kumulierte Abschreibungen = Buchwert) ist diese Aufteilung zwingend notwendig.·   Es ist möglich, in Sachgruppe 383 nur ein Konto zu verwenden.

Abschreibungen VV, zusätzliche

Konten für Abschreibungen und VV: Im Kontenrahmen HRM2 gibt es in der Sachgruppe 148 Kumulierte zusätzliche Abschreibungen verschiedene Konten (1480, 1482, 1484, 1485, 1486, 1489). In der Sachgruppe 383 Zusätzliche Abschreibungen hingegen gibt es nur 3830, 3832 und 3839.Würde es nicht reichen, in der Bilanz nur die Konten 1480, 1482 und 1489 zu belassen?

·  Die Aufteilung der Minusaktivkonti „kumulierte zusätzliche Abschreibungen“ orientieren sich an der Gliederung des Verwaltungsvermögens: Sachanlagen VV 1480 = 140 / Immaterielle Anlagen 1482 = 142 / Darlehen VV 1484 = 144 / Beteiligungen VV 1485 = 145 / Investitionsbeiträge 1486 = 146.·   Für die Darstellung in der Anlagebuchung (Aktivkonto minus Wertberichtigungskonto minus kumulierte Abschreibungen = Buchwert) ist diese Aufteilung zwingend notwendig.·   Es ist möglich, in Sachgruppe 383 nur ein Konto zu verwenden.

Wertberichtigungen Darlehen 364: Welches ist der wirtschaftliche Hintergrund einer Wertberichtigung eines Darlehens im VV?In welchen Situationen muss/kann ein Darlehen im VV wertberichtigt werden?

• Auf den verschiedenen politischen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) werden Darlehen gewährt, die im VV klassiert werden (z.B. bedingt rückzahlbare Darlehen für Bahninfrastruktur, landwirtschaftliche Betriebskredite, meist zinslos etc. )• Bei Anzeichen, dass ein Darlehen nicht mehr zurück bezahlt werden kann, ist eine WB vorzunehmen; Rückzahlung gefährdet; Rückstand bei den Amortisationszahlungen.• Die Verbuchung der Wertberichtigung erfolgt über das Konto 364 (Gegenkonto 144)• Wird festgestellt, dass ein abgewertetes Darlehen doch wieder zurückbezahlt, wird es bis zu seinem Initialwert wieder aufgewertet.

Funktion 950: Die französische Übersetzung entspricht nicht der deutschen Bezeichnung: auf Deutsch spricht man von Ertragsanteilen, übrige, auf Französisch von Parts aux produits des impôts, autres (Steueranteile, übrige).Welche Bezeichnung ist richtig?

• Die französische Übersetzung ist nicht korrekt• Ausserdem werden in dieser Funktion nur Erträge, die nicht zweckgebunden sind, verbucht.• Die neue Funktionsbezeichnung lautet: „Parts aux revenus divers, non affectées“• In der deutschen Fassung wird ebenfalls ergänzt, dass es sich um nicht zweckgebundene Erträge handelt, die weder dem Finanz- und Lastenausgleich (Funktion 93) noch einem anderen Aufgabengebiet (Funktion) zugeordnet werden können und die dem Gemeinwesen zur freien Verfügung stehen.• In Funktion 940 wird ebenfalls ergänzt, dass es sich um nicht zweckgebundene Ertragsanteile an Bundeseinnahmen handelt, die weder dem Finanz- und Lastenausgleich (Funktion 93) noch einem anderen Aufgabengebiet (Funktion) zugeordnet werden können und die dem Gemeinwesen zur freien Verfügung stehen.• Die Kontierungen der Funktionen 940 und 950 werden korrigiert bzw. ergänzt.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

150 950 Ertragsanteile, übrige

6/5/2015 11/17/2015151 4499 Negativzinsen

6/18/2015 9/8/2015152 4464 SNB, Gewinnausschüttung

6/23/2015 11/17/2015152 4110 SNB, Gewinnausschüttung

6/23/2015 11/17/2015153 4301 Beschlagnahmung

8/18/2015 11/17/2015

Funktion 950: Die französische Übersetzung entspricht nicht der deutschen Bezeichnung: auf Deutsch spricht man von Ertragsanteilen, übrige, auf Französisch von Parts aux produits des impôts, autres (Steueranteile, übrige).Welche Bezeichnung ist richtig?

• Die französische Übersetzung ist nicht korrekt• Ausserdem werden in dieser Funktion nur Erträge, die nicht zweckgebunden sind, verbucht.• Die neue Funktionsbezeichnung lautet: „Parts aux revenus divers, non affectées“• In der deutschen Fassung wird ebenfalls ergänzt, dass es sich um nicht zweckgebundene Erträge handelt, die weder dem Finanz- und Lastenausgleich (Funktion 93) noch einem anderen Aufgabengebiet (Funktion) zugeordnet werden können und die dem Gemeinwesen zur freien Verfügung stehen.• In Funktion 940 wird ebenfalls ergänzt, dass es sich um nicht zweckgebundene Ertragsanteile an Bundeseinnahmen handelt, die weder dem Finanz- und Lastenausgleich (Funktion 93) noch einem anderen Aufgabengebiet (Funktion) zugeordnet werden können und die dem Gemeinwesen zur freien Verfügung stehen.• Die Kontierungen der Funktionen 940 und 950 werden korrigiert bzw. ergänzt.

Verbuchung von Negativzinsen für erhaltene Darlehen: Negativzinsen für Vermögenswerte werden nach Vorschlag des SRS-CSPCP im Konto 3499 Übriger Finanzaufwand verbucht. Logischerweise müssten Negativzinsen für erhaltene Darlehen im Konto 4499 verbucht werden. Dieses existiert aber nicht im HRM2-Kontenplan? Soll ein neues Konto geschaffen werden oder welches andere Konto wäre angebracht?

·   Das Konto 4499 Übriger Finanzertrag kann geschaffen werden

Kontierung von Konto 4464 Nationalbank: In der Kontierung steht folgendes: „Dividenden auf Aktien (Ertragsanteile und zusätzliche Ausschüttungen siehe Konto 4604).“Die Gewinnausschüttungen der SNB an die Kantone wird aber in Konto 4110 Anteil am Reingewinn der SNB verbucht? Sollte die Kontierung nicht korrigiert werden?

·   Die Kontierung von Konto 4464 gibt ein falsches Konto wider: es muss heissen: „Dividenden auf Aktien (Ertragsanteile und zusätzliche Ausschüttungen siehe Konto 4110)·   Die Kontierung wird korrigiert.

Kontierung von Konto 4464 Nationalbank: In der Kontierung steht folgendes: „Dividenden auf Aktien (Ertragsanteile und zusätzliche Ausschüttungen siehe Konto 4604).“Die Gewinnausschüttungen der SNB an die Kantone wird aber in Konto 4110 Anteil am Reingewinn der SNB verbucht? Sollte die Kontierung nicht korrigiert werden?

·   Die Kontierung von Konto 4464 gibt ein falsches Konto wider: es muss heissen: „Dividenden auf Aktien (Ertragsanteile und zusätzliche Ausschüttungen siehe Konto 4110)·   Die Kontierung wird korrigiert.

Beschlagnahme von Vermögenswerten: Wenn eine Körperschaft einen Vermögenswert von einer Privatperson beschlagnahmt, wird folgendermassen verbucht : FV an 4301.Eine spätere Wertberichtigung wird über das Konto 4443/4449 verbucht.Wäre es nicht logischer, die Beschlagnahme auch über ein Konto 44X zu verbuchen?

·   Eine Verbuchung auf dem Konto 4301 ist korrekt, da es sich um eine „betriebliche Tätigkeit“ – hoheitliche Tätigkeit der Körperschaft handelt und nicht um einen Finanzertrag (Ausweis in der gestuften Erfolgsrechnung)·   In den meisten Fällen werden beschlagnahmte Vermögenswerte veräussert, sobald ein Urteil vorliegt.·   Beschlagnahmte Vermögenswerte gehören meist zum FV, da sie ja veräussert werden können.·   Eine Wertberichtigung muss folglich im Konto 444X verbucht (keine Änderung der bisherigen Systematik bei Wertberichtigungen).·   Um ein Ungleichgewicht zwischen betrieblichem Ertrag und Finanzertrag zu vermeiden, wird empfohlen, die Verbuchung des Vermögenswertes erst nach dem Urteil vorzunehmen.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

154 32 Kulturpolitik

9/28/2015155 32 Bibliotheken

9/28/2015 11/17/2015156/1 311 Archive, historische

9/28/2015 11/17/2015

In der Kulturpolitik werden Aktivitäten und Ausgaben häufig in die beiden grossen KategorienKulturerbe und Kulturschaffen geteilt. Wäre anstatt der Bezeichnung „Kultur, übrige“ für dieFunktion 32 auch die Bezeichnung „Kulturschaffen“ möglich?

·   Grundsätzlich wird die funktionale Gliederung von der Bundesfinanzstatistik vorgegeben und gemäss HRM2-Handbuch muss sie mit der internationalen Nomenklatur, der Classification of Functions of Government (COFOG), kompatibel sein. ·   Das Problem der Finanzstatistik besteht darin, dass sehr viel unter der Funktion 329 Kultur n.a.g. verbucht wird.·   Die Finanzstatistik ist der Ansicht, dass die vorhandenen Funktionen genügend sind, um eine Kulturstatistik zu erstellen. Allerdings ist es nicht die Aufgabe der Finanzstatistik, auf die spezifischen Bedürfnisse zur Erstellung einer primären Kulturstatistik einzugehen.·   Es ist wichtig, dass die vorhandenen Funktionen korrekt angewandt werden; zu diesem Zweck hat die Sektion Kulturstatistik des Bundesamtes für Statistik zusammen mit der Finanzstatistik ein Merkblatt zur Kulturfinanzierung erstellt, welches den Gemeinwesen zur Verfügung steht. Dieses Merkblatt ist den Mitgliedern des Schweizerischen Städteverbandes zugestellt worden, um diese vermehrt auf die Bedürfnisse der Kulturstatistik des BFS und der Finanzstatistik im Bereich der Kultur aufmerksam zu machen.·   Es wurden diverse Anpassungen an der Funktionalen Gliederung vorgenommen (siehe Kontenplan V9-2016).

17.11.201530.08.2016

Die Ausgaben für „Bibliotheken“ würden gemäss kulturpolitischer Logik zur Funktion 31 „Kulturerbe“ gehören

·   Bibliotheken werden in Funktion 321 verbucht·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

Das Konto „Museen und bildende Kunst“ ist aus kulturpolitischer Perspektive in verschiedener Hinsicht problematisch:- Die Zusammenfassung von Museen einerseits (Kulturerbe) und bildender Kunst andererseits (Kulturschaffen) kombiniert inhaltlich und ausgabenbezogen sehr unterschiedliche Aktivitäten und Massnahmen.- Die Integration von Archiven (gehört eher zu Bibliotheken) sowie von Kunstgalerien (häufig kunstschaffenorientiert) erweitert dieses Konto inhaltlich noch mehr und produziert einen Widerspruch zwischen Bezeichnung und Definition.- Komponisten sind per Definition keine bildenden Künstler.- Die Integration von „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“ entfernt die Kontendefinition sehr stark von der Kontenbezeichnung. Dies wirdzusätzlich verstärkt durch das Stichwort „Kunstschaffenförderung“. Man würde in einem Konto „Museen und bildende Kunst“ wohl kaum Ausgaben für Komponisten oder für einenJodelchor oder einen Theaterverband etc. erwarten.

·   Archive (historische): Funktion 311·   Archivierung: Funktion 022·   Ausgaben für Komponisten: Funktion 311·   Die Unterstützung an einen Jodelchor oder einen Theaterverband: Funktion 322·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

\\nas.unil.ch\idheap\UNITE_FP\

Commun\SRS-CSPCP\

Questionnaires, notes, doc de travail, AG\AG Kontenrahmen\

Sitzungen\Sitzung 2015-4\BFS Merkblatt

Kulturfinanzierung.pdf

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

156/2 311 Archive, historische

9/28/2015 11/17/2015156/1 022 Archivierung

9/28/2015 11/17/2015

Folgende Lösungen könnten sich aus kulturpolitischer Sicht als sinnvoll erweisen:- Ein klar eingegrenztes Konto „Museen“, das Verwaltung, Betrieb, Unterhalt oder Unterstützung von verschiedenen Museen (inkl. Freilichtmuseen) beinhalten würde sowie– gemäss der internationalen Museumsdefinition – auch zoologische und botanische Gärten, welche momentan zu 329 gezählt werden.- Ein Konto „bildende Kunst“, das die Förderung von bildenden Künstlern (Gemälde, Skulptur, Fotografie, Design etc.) sowie Kunstgalerien, Kunst im öffentlichen Raum, Kunstam Bau etc. enthalten würde.- Archive wären aus inhaltlicher und kostenbezogener Logik bei den Bibliotheken besser untergebracht als unter „Museen und bildende Kunst“.- Weitere Ausgabenbereiche wie „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“, „Kunstschaffendenförderung“, „kulturelle Veranstaltungen imRahmen der politischen Beziehungen“, „nationale und regionale oder lokale Festlichkeiten“ etc. könnten alle zu „Kultur, n.a.g.“ gezählt werden. (Dieses Konto wird inder Kulturfinanzierungsstatistik des BFS als „Allgemeine Kulturförderung“ bezeichnet.)

·   Archive (historische): Funktion 311·   Archivierung: Funktion 022·   Ausgaben für Komponisten: Funktion 311·   Die Unterstützung an einen Jodelchor oder einen Theaterverband: Funktion 322·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

Das Konto „Museen und bildende Kunst“ ist aus kulturpolitischer Perspektive in verschiedener Hinsicht problematisch:- Die Zusammenfassung von Museen einerseits (Kulturerbe) und bildender Kunst andererseits (Kulturschaffen) kombiniert inhaltlich und ausgabenbezogen sehr unterschiedliche Aktivitäten und Massnahmen.- Die Integration von Archiven (gehört eher zu Bibliotheken) sowie von Kunstgalerien (häufig kunstschaffenorientiert) erweitert dieses Konto inhaltlich noch mehr und produziert einen Widerspruch zwischen Bezeichnung und Definition.- Komponisten sind per Definition keine bildenden Künstler.- Die Integration von „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“ entfernt die Kontendefinition sehr stark von der Kontenbezeichnung. Dies wirdzusätzlich verstärkt durch das Stichwort „Kunstschaffenförderung“. Man würde in einem Konto „Museen und bildende Kunst“ wohl kaum Ausgaben für Komponisten oder für einenJodelchor oder einen Theaterverband etc. erwarten.

·   Archive (historische): Funktion 311·   Archivierung: Funktion 022·   Ausgaben für Komponisten: Funktion 311·   Die Unterstützung an einen Jodelchor oder einen Theaterverband: Funktion 322·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

156/2 022 Archivierung

9/28/2015 11/17/2015156/1 311 Komponisten, Ausgaben für

9/28/2015 11/17/2015

Folgende Lösungen könnten sich aus kulturpolitischer Sicht als sinnvoll erweisen:- Ein klar eingegrenztes Konto „Museen“, das Verwaltung, Betrieb, Unterhalt oder Unterstützung von verschiedenen Museen (inkl. Freilichtmuseen) beinhalten würde sowie– gemäss der internationalen Museumsdefinition – auch zoologische und botanische Gärten, welche momentan zu 329 gezählt werden.- Ein Konto „bildende Kunst“, das die Förderung von bildenden Künstlern (Gemälde, Skulptur, Fotografie, Design etc.) sowie Kunstgalerien, Kunst im öffentlichen Raum, Kunstam Bau etc. enthalten würde.- Archive wären aus inhaltlicher und kostenbezogener Logik bei den Bibliotheken besser untergebracht als unter „Museen und bildende Kunst“.- Weitere Ausgabenbereiche wie „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“, „Kunstschaffendenförderung“, „kulturelle Veranstaltungen imRahmen der politischen Beziehungen“, „nationale und regionale oder lokale Festlichkeiten“ etc. könnten alle zu „Kultur, n.a.g.“ gezählt werden. (Dieses Konto wird inder Kulturfinanzierungsstatistik des BFS als „Allgemeine Kulturförderung“ bezeichnet.)

·   Archive (historische): Funktion 311·   Archivierung: Funktion 022·   Ausgaben für Komponisten: Funktion 311·   Die Unterstützung an einen Jodelchor oder einen Theaterverband: Funktion 322·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

Das Konto „Museen und bildende Kunst“ ist aus kulturpolitischer Perspektive in verschiedener Hinsicht problematisch:- Die Zusammenfassung von Museen einerseits (Kulturerbe) und bildender Kunst andererseits (Kulturschaffen) kombiniert inhaltlich und ausgabenbezogen sehr unterschiedliche Aktivitäten und Massnahmen.- Die Integration von Archiven (gehört eher zu Bibliotheken) sowie von Kunstgalerien (häufig kunstschaffenorientiert) erweitert dieses Konto inhaltlich noch mehr und produziert einen Widerspruch zwischen Bezeichnung und Definition.- Komponisten sind per Definition keine bildenden Künstler.- Die Integration von „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“ entfernt die Kontendefinition sehr stark von der Kontenbezeichnung. Dies wirdzusätzlich verstärkt durch das Stichwort „Kunstschaffenförderung“. Man würde in einem Konto „Museen und bildende Kunst“ wohl kaum Ausgaben für Komponisten oder für einenJodelchor oder einen Theaterverband etc. erwarten.

·   Archive (historische): Funktion 311·   Archivierung: Funktion 022·   Ausgaben für Komponisten: Funktion 311·   Die Unterstützung an einen Jodelchor oder einen Theaterverband: Funktion 322·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

156/2 311 Komponisten, Ausgaben für

9/28/2015 11/17/2015156/1 322 Jodelchor, Unterstützung

9/28/2015 11/17/2015

Folgende Lösungen könnten sich aus kulturpolitischer Sicht als sinnvoll erweisen:- Ein klar eingegrenztes Konto „Museen“, das Verwaltung, Betrieb, Unterhalt oder Unterstützung von verschiedenen Museen (inkl. Freilichtmuseen) beinhalten würde sowie– gemäss der internationalen Museumsdefinition – auch zoologische und botanische Gärten, welche momentan zu 329 gezählt werden.- Ein Konto „bildende Kunst“, das die Förderung von bildenden Künstlern (Gemälde, Skulptur, Fotografie, Design etc.) sowie Kunstgalerien, Kunst im öffentlichen Raum, Kunstam Bau etc. enthalten würde.- Archive wären aus inhaltlicher und kostenbezogener Logik bei den Bibliotheken besser untergebracht als unter „Museen und bildende Kunst“.- Weitere Ausgabenbereiche wie „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“, „Kunstschaffendenförderung“, „kulturelle Veranstaltungen imRahmen der politischen Beziehungen“, „nationale und regionale oder lokale Festlichkeiten“ etc. könnten alle zu „Kultur, n.a.g.“ gezählt werden. (Dieses Konto wird inder Kulturfinanzierungsstatistik des BFS als „Allgemeine Kulturförderung“ bezeichnet.)

·   Archive (historische): Funktion 311·   Archivierung: Funktion 022·   Ausgaben für Komponisten: Funktion 311·   Die Unterstützung an einen Jodelchor oder einen Theaterverband: Funktion 322·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

Das Konto „Museen und bildende Kunst“ ist aus kulturpolitischer Perspektive in verschiedener Hinsicht problematisch:- Die Zusammenfassung von Museen einerseits (Kulturerbe) und bildender Kunst andererseits (Kulturschaffen) kombiniert inhaltlich und ausgabenbezogen sehr unterschiedliche Aktivitäten und Massnahmen.- Die Integration von Archiven (gehört eher zu Bibliotheken) sowie von Kunstgalerien (häufig kunstschaffenorientiert) erweitert dieses Konto inhaltlich noch mehr und produziert einen Widerspruch zwischen Bezeichnung und Definition.- Komponisten sind per Definition keine bildenden Künstler.- Die Integration von „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“ entfernt die Kontendefinition sehr stark von der Kontenbezeichnung. Dies wirdzusätzlich verstärkt durch das Stichwort „Kunstschaffenförderung“. Man würde in einem Konto „Museen und bildende Kunst“ wohl kaum Ausgaben für Komponisten oder für einenJodelchor oder einen Theaterverband etc. erwarten.

·   Archive (historische): Funktion 311·   Archivierung: Funktion 022·   Ausgaben für Komponisten: Funktion 311·   Die Unterstützung an einen Jodelchor oder einen Theaterverband: Funktion 322·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

156/2 322 Jodelchor, Unterstützung

9/28/2015 11/17/2015156/1 322 Theaterverband, Unterstützung

9/28/2015 11/17/2015

Folgende Lösungen könnten sich aus kulturpolitischer Sicht als sinnvoll erweisen:- Ein klar eingegrenztes Konto „Museen“, das Verwaltung, Betrieb, Unterhalt oder Unterstützung von verschiedenen Museen (inkl. Freilichtmuseen) beinhalten würde sowie– gemäss der internationalen Museumsdefinition – auch zoologische und botanische Gärten, welche momentan zu 329 gezählt werden.- Ein Konto „bildende Kunst“, das die Förderung von bildenden Künstlern (Gemälde, Skulptur, Fotografie, Design etc.) sowie Kunstgalerien, Kunst im öffentlichen Raum, Kunstam Bau etc. enthalten würde.- Archive wären aus inhaltlicher und kostenbezogener Logik bei den Bibliotheken besser untergebracht als unter „Museen und bildende Kunst“.- Weitere Ausgabenbereiche wie „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“, „Kunstschaffendenförderung“, „kulturelle Veranstaltungen imRahmen der politischen Beziehungen“, „nationale und regionale oder lokale Festlichkeiten“ etc. könnten alle zu „Kultur, n.a.g.“ gezählt werden. (Dieses Konto wird inder Kulturfinanzierungsstatistik des BFS als „Allgemeine Kulturförderung“ bezeichnet.)

·   Archive (historische): Funktion 311·   Archivierung: Funktion 022·   Ausgaben für Komponisten: Funktion 311·   Die Unterstützung an einen Jodelchor oder einen Theaterverband: Funktion 322·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

Das Konto „Museen und bildende Kunst“ ist aus kulturpolitischer Perspektive in verschiedener Hinsicht problematisch:- Die Zusammenfassung von Museen einerseits (Kulturerbe) und bildender Kunst andererseits (Kulturschaffen) kombiniert inhaltlich und ausgabenbezogen sehr unterschiedliche Aktivitäten und Massnahmen.- Die Integration von Archiven (gehört eher zu Bibliotheken) sowie von Kunstgalerien (häufig kunstschaffenorientiert) erweitert dieses Konto inhaltlich noch mehr und produziert einen Widerspruch zwischen Bezeichnung und Definition.- Komponisten sind per Definition keine bildenden Künstler.- Die Integration von „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“ entfernt die Kontendefinition sehr stark von der Kontenbezeichnung. Dies wirdzusätzlich verstärkt durch das Stichwort „Kunstschaffenförderung“. Man würde in einem Konto „Museen und bildende Kunst“ wohl kaum Ausgaben für Komponisten oder für einenJodelchor oder einen Theaterverband etc. erwarten.

·   Archive (historische): Funktion 311·   Archivierung: Funktion 022·   Ausgaben für Komponisten: Funktion 311·   Die Unterstützung an einen Jodelchor oder einen Theaterverband: Funktion 322·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

156/2 322 Theaterverband, Unterstützung

9/28/2015 11/17/2015157 322 Konzert, Theater • Siehe Antwort auf Frage 154

9/28/2015 11/17/2015157 322 Theater, Konzert • Siehe Antwort auf Frage 154

9/28/2015 11/17/2015158 329 Kultur n.a.g. • Siehe Antwort auf Frage 154

9/28/2015 11/17/2015

Folgende Lösungen könnten sich aus kulturpolitischer Sicht als sinnvoll erweisen:- Ein klar eingegrenztes Konto „Museen“, das Verwaltung, Betrieb, Unterhalt oder Unterstützung von verschiedenen Museen (inkl. Freilichtmuseen) beinhalten würde sowie– gemäss der internationalen Museumsdefinition – auch zoologische und botanische Gärten, welche momentan zu 329 gezählt werden.- Ein Konto „bildende Kunst“, das die Förderung von bildenden Künstlern (Gemälde, Skulptur, Fotografie, Design etc.) sowie Kunstgalerien, Kunst im öffentlichen Raum, Kunstam Bau etc. enthalten würde.- Archive wären aus inhaltlicher und kostenbezogener Logik bei den Bibliotheken besser untergebracht als unter „Museen und bildende Kunst“.- Weitere Ausgabenbereiche wie „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“, „Kunstschaffendenförderung“, „kulturelle Veranstaltungen imRahmen der politischen Beziehungen“, „nationale und regionale oder lokale Festlichkeiten“ etc. könnten alle zu „Kultur, n.a.g.“ gezählt werden. (Dieses Konto wird inder Kulturfinanzierungsstatistik des BFS als „Allgemeine Kulturförderung“ bezeichnet.)

·   Archive (historische): Funktion 311·   Archivierung: Funktion 022·   Ausgaben für Komponisten: Funktion 311·   Die Unterstützung an einen Jodelchor oder einen Theaterverband: Funktion 322·   Siehe auch Antwort auf Frage 154

Auch zum Konto „Konzert und Theater“ stellen sich aus kulturpolitischer Sicht verschiedene Fragen:- Theater ist kein passender Oberbegriff für Tanz, Musical, Oper, Zirkus, Theater. Ein geeigneter Begriff wäre „Darstellende Künste“.- Theater und Konzert sind sowohl inhaltlich wie fördertechnisch und ausgabenbezogen zwei sehr verschiedene Sparten. Die Kombination zu einem einzigen Konto ist deshalb nicht ideal. Zudem würde sich ein Konto „Musik“ sehr anbieten, da die Förderung von Musik weit über die Unterstützung von Konzerten hinausgeht, und bspw. auch die aktuell unter „Museen und bildende Kunst“ untergebrachte Förderung von Komponisten.

Auch zum Konto „Konzert und Theater“ stellen sich aus kulturpolitischer Sicht verschiedene Fragen:- Theater ist kein passender Oberbegriff für Tanz, Musical, Oper, Zirkus, Theater. Ein geeigneter Begriff wäre „Darstellende Künste“.- Theater und Konzert sind sowohl inhaltlich wie fördertechnisch und ausgabenbezogen zwei sehr verschiedene Sparten. Die Kombination zu einem einzigen Konto ist deshalb nicht ideal. Zudem würde sich ein Konto „Musik“ sehr anbieten, da die Förderung von Musik weit über die Unterstützung von Konzerten hinausgeht, und bspw. auch die aktuell unter „Museen und bildende Kunst“ untergebrachte Förderung von Komponisten.

Das Konto „Kultur, n.a.g.“ ist aus Sicht der Finanzstatistik berechtigterweise ein Sammelkonto.Aus kulturpolitischer Sicht wäre es deshalb wünschbar, wenn alle allgemeinen Tätigkeiten der Kulturförderung, welche nicht auf konkrete Sparten verteilt werden können, in dieses Konto integriert würden, bspw. auch die „Organisationen, die mit der Förderung von kulturellen Aktivitäten tätig sind“ oder die allgemeine Förderung von Kulturschaffenden aus dem aktuellen Konto „Museen und bildende Kunst“.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

159 332 Presseförderung • Siehe Antwort auf Frage 154

9/28/2015 11/17/2015159 332 Literaturförderung • Siehe Antwort auf Frage 154

9/28/2015 11/17/2015161 322 Zirkuskünste

10/8/2015 11/17/2015161 219 Bibliotheken

10/8/2015 11/17/2015

Die Zusammenfassung von Presseförderung und Literaturförderung im Konto Massenmedien istaus kulturpolitischer Sicht problematisch. Diese beiden Förderbereiche sind inhaltlich undausgabenmässig völlig verschieden gestaltet. Zudem gehört die Literaturförderung klar zumKulturschaffen. Die Förderung von Komponisten und die Förderung von Schriftstellern istkulturpolitisch gesehen verwandt, hat aber mit der Presseförderung (StichwortGemeinschaftsantenne) und Multimediaproduktionen wenig gemeinsam. Aus kulturpolitischerSicht wäre es deshalb wünschbar, Presseförderung und Literaturförderung zu trennen undzudem die Literaturförderung der Funktion 32 Kulturschaffen zuzurechnen.

Die Zusammenfassung von Presseförderung und Literaturförderung im Konto Massenmedien istaus kulturpolitischer Sicht problematisch. Diese beiden Förderbereiche sind inhaltlich undausgabenmässig völlig verschieden gestaltet. Zudem gehört die Literaturförderung klar zumKulturschaffen. Die Förderung von Komponisten und die Förderung von Schriftstellern istkulturpolitisch gesehen verwandt, hat aber mit der Presseförderung (StichwortGemeinschaftsantenne) und Multimediaproduktionen wenig gemeinsam. Aus kulturpolitischerSicht wäre es deshalb wünschbar, Presseförderung und Literaturförderung zu trennen undzudem die Literaturförderung der Funktion 32 Kulturschaffen zuzurechnen.

In welcher Funktion müssen die folgenden Ausgaben verbucht werden :ZirkuskünsteBibliotheken der VolksschuleMusikschulen, die von Kanton oder Städten unterstützt werden (kant. Konservatorium, Schule für Jazz und moderne Musik)

·   Zirkuskünste: 322 Konzert und Theater·   Bibliotheken der Volksschule: 219, Obligatorische Schule, n.a.g.·   Kann die Bibliothek klar der Primaschule/Sekundarschule I zugeordnet werden: 212 Primarstufe/213 Sekundarstufe I·   Handelt es sich um eine schulunabhängige Bibliothek: 321 Bibliotheken·   Musikschulen fast ausschliesslich für die Volksschulstufe: 214, Musikschulen·   Wendet sich die Musikschule vorwiegend an Personen ausserhalb der obligatorischen Schule, werden die Funktionen 260 oder 270 verwendet; je nach Schwerpunkt handelt es sich um eine Hochschule oder eine höhere Berufsbildung

In welcher Funktion müssen die folgenden Ausgaben verbucht werden :ZirkuskünsteBibliotheken der VolksschuleMusikschulen, die von Kanton oder Städten unterstützt werden (kant. Konservatorium, Schule für Jazz und moderne Musik)

·   Zirkuskünste: 322 Konzert und Theater·   Bibliotheken der Volksschule: 219, Obligatorische Schule, n.a.g.·   Kann die Bibliothek klar der Primaschule/Sekundarschule I zugeordnet werden: 212 Primarstufe/213 Sekundarstufe I·   Handelt es sich um eine schulunabhängige Bibliothek: 321 Bibliotheken·   Musikschulen fast ausschliesslich für die Volksschulstufe: 214, Musikschulen·   Wendet sich die Musikschule vorwiegend an Personen ausserhalb der obligatorischen Schule, werden die Funktionen 260 oder 270 verwendet; je nach Schwerpunkt handelt es sich um eine Hochschule oder eine höhere Berufsbildung

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

161 212 Bibliotheken

10/8/2015 11/17/2015161 213 Bibliotheken

10/8/2015 11/17/2015161 321 Bibliotheken

10/8/2015 11/17/2015161 214 Musikschulen

10/8/2015 11/17/2015161 260 Musikschulen

10/8/2015 11/17/2015

In welcher Funktion müssen die folgenden Ausgaben verbucht werden :ZirkuskünsteBibliotheken der VolksschuleMusikschulen, die von Kanton oder Städten unterstützt werden (kant. Konservatorium, Schule für Jazz und moderne Musik)

·   Zirkuskünste: 322 Konzert und Theater·   Bibliotheken der Volksschule: 219, Obligatorische Schule, n.a.g.·   Kann die Bibliothek klar der Primaschule/Sekundarschule I zugeordnet werden: 212 Primarstufe/213 Sekundarstufe I·   Handelt es sich um eine schulunabhängige Bibliothek: 321 Bibliotheken·   Musikschulen fast ausschliesslich für die Volksschulstufe: 214, Musikschulen·   Wendet sich die Musikschule vorwiegend an Personen ausserhalb der obligatorischen Schule, werden die Funktionen 260 oder 270 verwendet; je nach Schwerpunkt handelt es sich um eine Hochschule oder eine höhere Berufsbildung

In welcher Funktion müssen die folgenden Ausgaben verbucht werden :ZirkuskünsteBibliotheken der VolksschuleMusikschulen, die von Kanton oder Städten unterstützt werden (kant. Konservatorium, Schule für Jazz und moderne Musik)

·   Zirkuskünste: 322 Konzert und Theater·   Bibliotheken der Volksschule: 219, Obligatorische Schule, n.a.g.·   Kann die Bibliothek klar der Primaschule/Sekundarschule I zugeordnet werden: 212 Primarstufe/213 Sekundarstufe I·   Handelt es sich um eine schulunabhängige Bibliothek: 321 Bibliotheken·   Musikschulen fast ausschliesslich für die Volksschulstufe: 214, Musikschulen·   Wendet sich die Musikschule vorwiegend an Personen ausserhalb der obligatorischen Schule, werden die Funktionen 260 oder 270 verwendet; je nach Schwerpunkt handelt es sich um eine Hochschule oder eine höhere Berufsbildung

In welcher Funktion müssen die folgenden Ausgaben verbucht werden :ZirkuskünsteBibliotheken der VolksschuleMusikschulen, die von Kanton oder Städten unterstützt werden (kant. Konservatorium, Schule für Jazz und moderne Musik)

·   Zirkuskünste: 322 Konzert und Theater·   Bibliotheken der Volksschule: 219, Obligatorische Schule, n.a.g.·   Kann die Bibliothek klar der Primaschule/Sekundarschule I zugeordnet werden: 212 Primarstufe/213 Sekundarstufe I·   Handelt es sich um eine schulunabhängige Bibliothek: 321 Bibliotheken·   Musikschulen fast ausschliesslich für die Volksschulstufe: 214, Musikschulen·   Wendet sich die Musikschule vorwiegend an Personen ausserhalb der obligatorischen Schule, werden die Funktionen 260 oder 270 verwendet; je nach Schwerpunkt handelt es sich um eine Hochschule oder eine höhere Berufsbildung

In welcher Funktion müssen die folgenden Ausgaben verbucht werden :ZirkuskünsteBibliotheken der VolksschuleMusikschulen, die von Kanton oder Städten unterstützt werden (kant. Konservatorium, Schule für Jazz und moderne Musik)

·   Zirkuskünste: 322 Konzert und Theater·   Bibliotheken der Volksschule: 219, Obligatorische Schule, n.a.g.·   Kann die Bibliothek klar der Primaschule/Sekundarschule I zugeordnet werden: 212 Primarstufe/213 Sekundarstufe I·   Handelt es sich um eine schulunabhängige Bibliothek: 321 Bibliotheken·   Musikschulen fast ausschliesslich für die Volksschulstufe: 214, Musikschulen·   Wendet sich die Musikschule vorwiegend an Personen ausserhalb der obligatorischen Schule, werden die Funktionen 260 oder 270 verwendet; je nach Schwerpunkt handelt es sich um eine Hochschule oder eine höhere Berufsbildung

In welcher Funktion müssen die folgenden Ausgaben verbucht werden :ZirkuskünsteBibliotheken der VolksschuleMusikschulen, die von Kanton oder Städten unterstützt werden (kant. Konservatorium, Schule für Jazz und moderne Musik)

·   Zirkuskünste: 322 Konzert und Theater·   Bibliotheken der Volksschule: 219, Obligatorische Schule, n.a.g.·   Kann die Bibliothek klar der Primaschule/Sekundarschule I zugeordnet werden: 212 Primarstufe/213 Sekundarstufe I·   Handelt es sich um eine schulunabhängige Bibliothek: 321 Bibliotheken·   Musikschulen fast ausschliesslich für die Volksschulstufe: 214, Musikschulen·   Wendet sich die Musikschule vorwiegend an Personen ausserhalb der obligatorischen Schule, werden die Funktionen 260 oder 270 verwendet; je nach Schwerpunkt handelt es sich um eine Hochschule oder eine höhere Berufsbildung

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

161 270 Musikschulen

10/8/2015 11/17/2015162 990 Abschreibungen

10/9/2015 11/17/2015163 1080 Baurechte, VV

10/23/2015 11/17/2015163 1400 Baurechte, VV

10/23/2015 11/17/2015

In welcher Funktion müssen die folgenden Ausgaben verbucht werden :ZirkuskünsteBibliotheken der VolksschuleMusikschulen, die von Kanton oder Städten unterstützt werden (kant. Konservatorium, Schule für Jazz und moderne Musik)

·   Zirkuskünste: 322 Konzert und Theater·   Bibliotheken der Volksschule: 219, Obligatorische Schule, n.a.g.·   Kann die Bibliothek klar der Primaschule/Sekundarschule I zugeordnet werden: 212 Primarstufe/213 Sekundarstufe I·   Handelt es sich um eine schulunabhängige Bibliothek: 321 Bibliotheken·   Musikschulen fast ausschliesslich für die Volksschulstufe: 214, Musikschulen·   Wendet sich die Musikschule vorwiegend an Personen ausserhalb der obligatorischen Schule, werden die Funktionen 260 oder 270 verwendet; je nach Schwerpunkt handelt es sich um eine Hochschule oder eine höhere Berufsbildung

In der Funktionalen Gliederung ist in der Beschreibung zur Funktion 990 "nicht aufgeteilte Posten" erwähnt, dass bspw. Abschreibungen unter nicht zuteilbare buchmässige Posten fallen. Ist die Verwendung des Funktionscodes 990 daher für die Abschreibungen zwingend oder ist dieser nur zu verwenden, wenn die Abschreibung keiner anderen Funktion direkt zugeordnet werden kann.

·   Grundsätzlich werden die Abschreibungen in den entsprechenden Funktionen verbucht. Investitionen im Bereich „nicht aufgeteilte Posten“ sollte es nicht geben, da die Investitionen auch in der Investitionsrechnung einer Funktion zugeordnet werden müssen.·   Der in Klammer geschriebene Text der Kontierung von Funktion 990 soll weggelassen werden.

Baurechte im VV: Der Kanton TG hat die Krankenanstalten in eine Aktiengesellschaft gegliedert. Die Aktien sind im (nicht abzuschreibenden) Verwaltungsvermögen bilanziert. Nun wurden die Immobilien ebenfalls an diese Aktiengesellschaft (Spital TG) übertragen. Die Grundstücke bleiben beim Kanton, diese werden im Baurecht an die Spital TG AG abgegeben. Die Spital TG AG bezahlt dafür einen Baurechtszins.Gemäss dem Handbuch HRM2 sind Baurechte im Finanzvermögen zu bilanzieren (Konto 108). Beim Gesundheitswesen handelt es sich jedoch um eine öffentliche Aufgabe. Die Aktien der Spital TG AG können auch nicht veräussert werden, so auch die Grundstücke nicht. Ausserdem gibt es in der Erfolgsrechnung zwei Konten: 4430 für Baurechte im FV, 4470 für Baurechte im VV.

Frage: Wo sollen wir diese Grundstücke bilanzieren (Verwaltungsvermögen oder Finanzvermögen).

·   Bei öffentlichen Aufgaben werden die entsprechenden Baurechte im VV verbucht.·   Baurechte des Verwaltungsvermögens werden in Konto 1400 „Grundstücke VV“ bilanziert. Eine Unterscheidung könnte auf Unterkontoebene vorgenommen werden.·   Die Kontierung wird wie in Konto 1080 ergänzt: „Im Baurecht abgetretene Grundstücke“.

Baurechte im VV: Der Kanton TG hat die Krankenanstalten in eine Aktiengesellschaft gegliedert. Die Aktien sind im (nicht abzuschreibenden) Verwaltungsvermögen bilanziert. Nun wurden die Immobilien ebenfalls an diese Aktiengesellschaft (Spital TG) übertragen. Die Grundstücke bleiben beim Kanton, diese werden im Baurecht an die Spital TG AG abgegeben. Die Spital TG AG bezahlt dafür einen Baurechtszins.Gemäss dem Handbuch HRM2 sind Baurechte im Finanzvermögen zu bilanzieren (Konto 108). Beim Gesundheitswesen handelt es sich jedoch um eine öffentliche Aufgabe. Die Aktien der Spital TG AG können auch nicht veräussert werden, so auch die Grundstücke nicht. Ausserdem gibt es in der Erfolgsrechnung zwei Konten: 4430 für Baurechte im FV, 4470 für Baurechte im VV.

Frage: Wo sollen wir diese Grundstücke bilanzieren (Verwaltungsvermögen oder Finanzvermögen).

·   Bei öffentlichen Aufgaben werden die entsprechenden Baurechte im VV verbucht.·   Baurechte des Verwaltungsvermögens werden unserer in Konto 1400 „Grundstücke VV“ bilanziert. Eine Unterscheidung könnte auf Unterkontoebene vorgenommen werden.·   Die Kontierung wird wie in Konto 1080 ergänzt: „Im Baurecht abgetretene Grundstücke“.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

166 220 Kinder- und Jugendheime

11/18/2015 4/29/2016166 544 Kinder- und Jugendheime

11/18/2015 4/29/2016167 3 Invalidenheime

11/25/2015 2/3/2016168 140 KESB, allgemein

12/10/2015 2/3/2016

Kinder- und Jugendheime: Im Kanton Basel-Stadt werden die Kinder- und Jugendheime (mit und ohne interne Schule) in der Funktion 544 „Jugendschutz“ geführt. Es wurde jedoch festgestellt, dass dies nicht in allen vier Kantonen der Nordwestschweiz gleich gehandhabt wird. Teilweise werden diese in der Funktion 220 „Sonderschulen“ geführt. Wie ist die korrekte Zuteilung?.Die Funktion 220 „Sonderschulen“ umfasst nebst den klassischen Sonderschulen auch alle Kinder- und Jugendheime, in welchen geistig oder körperlich behinderte Kinder und Kinder mit sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Verhaltensauffälligkeiten beherbergt werden.In der Funktion 544 „Jugendschutz“ werden diejenigen Kinder- und Jugendheime abgebildet, welche Kinder ohne Auffälligkeiten, in erster Linie Waisenkinder, beherbergen.Ist diese Sichtweise richtig?

• Damit alle Kantone die Zuweisung von Kinder- und Jugendheimen möglichst gleich handhaben, wird eine FAQ zu diesem Thema ausgearbeitet.

Kinder- und Jugendheime: Im Kanton Basel-Stadt werden die Kinder- und Jugendheime (mit und ohne interne Schule) in der Funktion 544 „Jugendschutz“ geführt. Es wurde jedoch festgestellt, dass dies nicht in allen vier Kantonen der Nordwestschweiz gleich gehandhabt wird. Teilweise werden diese in der Funktion 220 „Sonderschulen“ geführt. Wie ist die korrekte Zuteilung?.Die Funktion 220 „Sonderschulen“ umfasst nebst den klassischen Sonderschulen auch alle Kinder- und Jugendheime, in welchen geistig oder körperlich behinderte Kinder und Kinder mit sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Verhaltensauffälligkeiten beherbergt werden.In der Funktion 544 „Jugendschutz“ werden diejenigen Kinder- und Jugendheime abgebildet, welche Kinder ohne Auffälligkeiten, in erster Linie Waisenkinder, beherbergen.Ist diese Sichtweise richtig?

• Damit alle Kantone die Zuweisung von Kinder- und Jugendheimen möglichst gleich handhaben, wird eine FAQ zu diesem Thema ausgearbeitet.

Funktion 523 Invalidenheime: dieser absolut diskriminierende Namen (INVALID=UNWERT, NICHT ARBEITSFÄHIG usw.) ist abzuschaffen und durch einen aktuellen Begriff wie z.B. Behinderteninstitutionen oder ähnlich zu ersetzen.

• Im deutschen Sprachgebrauch ist der Ausdruck „invalid“ nicht abwertend, er ist ein Synonym zu „behindert“. Auch der Begriff „behindert“ kann missverstanden werden.• Würde der Begriff „Invalidenheim“ durch Behinderteninstitution ersetzt, müssten alle Begriffe, die „invalid“ enthalten logischerweise auch umbenannt werden.• Die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) z.B. ist aber eine Institution, die nicht umbenannt werden kann.• Aus diesem Grund wird die Funktion 523 nicht umbenannt.

Kinder- und Erwachsenenschutz (KESB): In der Funktionalen Gliederung fehlen die Konten für den Kinder- und Erwachsenenschutz.Kinderschutz kann in Funktion 544 Jugendschutz verbucht werden, wo aber der Erwachsenenschutz?

• Die Kosten für die KESB, sprich die Behörde, werden gesamthaft in der Funktion 140 Allgemeines Rechtswesen verbucht. • Das Stichwortverzeichnis wird mit dem Begriff KESB erweitert.• Die Fallkosten bzw. die Massnahmen (Entscheide/Anordnungen) sind entsprechend ihrer Art der betreffenden Funktion zuzuweisen.• Die Umsetzung betreffend Kinderschutz wird in Funktion 544 Jugendschutz verbucht.• Die Umsetzung betreffend Erwachsenenschutz wird in Funktion 545 verbucht. Die Funktion heisst weiterhin „Leistungen an Familien“. Erwachsene gehören auch zu den Familien.• Eventuelle nachfolgende Kosten (Sozialhilfe) werden in Funktion 572 Wirtschaftliche Hilfe verbucht.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

168 544 KESB, Kinderschutz

12/10/2015 2/3/2016168 545 KESB, Erwachsenenschutz

12/10/2015 2/3/2016168 572 KESB, Nachfolgekosten, Sozialhilfe

12/10/2015 2/3/2016169 290

12/22/2015 2/3/2016170 291

12/22/2015 2/3/2016171 Frage betrifft nur die fanzösische Sprache

Kinder- und Erwachsenenschutz (KESB): In der Funktionalen Gliederung fehlen die Konten für den Kinder- und Erwachsenenschutz.Kinderschutz kann in Funktion 544 Jugendschutz verbucht werden, wo aber der Erwachsenenschutz?

• Die Kosten für die KESB, sprich die Behörde, werden gesamthaft in der Funktion 140 Allgemeines Rechtswesen verbucht. • Das Stichwortverzeichnis wird mit dem Begriff KESB erweitert.• Die Fallkosten bzw. die Massnahmen (Entscheide/Anordnungen) sind entsprechend ihrer Art der betreffenden Funktion zuzuweisen.• Die Umsetzung betreffend Kinderschutz wird in Funktion 544 Jugendschutz verbucht.• Die Umsetzung betreffend Erwachsenenschutz wird in Funktion 545 verbucht. Die Funktion heisst weiterhin „Leistungen an Familien“. Erwachsene gehören auch zu den Familien.• Eventuelle nachfolgende Kosten (Sozialhilfe) werden in Funktion 572 Wirtschaftliche Hilfe verbucht.

Kinder- und Erwachsenenschutz (KESB): In der Funktionalen Gliederung fehlen die Konten für den Kinder- und Erwachsenenschutz.Kinderschutz kann in Funktion 544 Jugendschutz verbucht werden, wo aber der Erwachsenenschutz?

• Die Kosten für die KESB, sprich die Behörde, werden gesamthaft in der Funktion 140 Allgemeines Rechtswesen verbucht. • Das Stichwortverzeichnis wird mit dem Begriff KESB erweitert.• Die Fallkosten bzw. die Massnahmen (Entscheide/Anordnungen) sind entsprechend ihrer Art der betreffenden Funktion zuzuweisen.• Die Umsetzung betreffend Kinderschutz wird in Funktion 544 Jugendschutz verbucht.• Die Umsetzung betreffend Erwachsenenschutz wird in Funktion 545 verbucht. Die Funktion heisst weiterhin „Leistungen an Familien“. Erwachsene gehören auch zu den Familien.• Eventuelle nachfolgende Kosten (Sozialhilfe) werden in Funktion 572 Wirtschaftliche Hilfe verbucht.

Kinder- und Erwachsenenschutz (KESB): In der Funktionalen Gliederung fehlen die Konten für den Kinder- und Erwachsenenschutz.Kinderschutz kann in Funktion 544 Jugendschutz verbucht werden, wo aber der Erwachsenenschutz?

• Die Kosten für die KESB, sprich die Behörde, werden gesamthaft in der Funktion 140 Allgemeines Rechtswesen verbucht. • Das Stichwortverzeichnis wird mit dem Begriff KESB erweitert.• Die Fallkosten bzw. die Massnahmen (Entscheide/Anordnungen) sind entsprechend ihrer Art der betreffenden Funktion zuzuweisen.• Die Umsetzung betreffend Kinderschutz wird in Funktion 544 Jugendschutz verbucht.• Die Umsetzung betreffend Erwachsenenschutz wird in Funktion 545 verbucht. Die Funktion heisst weiterhin „Leistungen an Familien“. Erwachsene gehören auch zu den Familien.• Eventuelle nachfolgende Kosten (Sozialhilfe) werden in Funktion 572 Wirtschaftliche Hilfe verbucht.

Sachgruppe 290: Verpflichtungen / Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen im EK. Der fettgeschriebenen Text soll angefügt werden, wie dies auch im Konto 2900 der Fall ist.

Die Präzisierung wird vorgenommen (deutsch, französisch, italienisch)

Sachgruppe 291: Die Bezeichnung spricht nur von „Fonds“. Im Konto 2910 hingegen heisst es « Fonds im Eigenkapital ». Die Bezeichnung der Sachgruppe 291 sollte dieselbe sein.

• Die Sachgruppe heisst neu Fonds und Legate im Eigenkapital. Die Änderung wird auf Deutsch, Französisch und Italienisch vorgenommen.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

172 294 • Die Änderung wird vorgenommen

12/22/2015 2/3/2016173 Frage betrifft nur die fanzösische Sprache174 Frage betrifft nur die fanzösische Sprache175 4899

12/22/2015 2/3/2016176 Swisslos, Gewinnausschüttung

12/17/2015 2/3/2016177 2 Passiven, Begriffe

12/17/2015 8/30/2016178 Frage betrifft nur die fanzösische Sprache178 Frage betrifft nur die fanzösische Sprache182 4600.2 Wehrpflichtabgabe

4/14/2016 4/29/2016183 463 Darlehen, bedingt rückzahlbar

4/21/2016 4/29/2016184 Abschreibungen, Lebensdauer

4/22/2016 4/29/2016

Sachgruppe 294 : hier wird nur von « Reserven » gesprochen, währendem die Bezeichnungen der Sachgruppen 292, 295 und 296 detaillierter sind. Im Moment sehe ich keine andere Lösung als die Beschreibung des Kontos 2940 Finanzpolitische Reserve zu übernehmen. Dies erscheint mir auch klarer für die Darstellung der Bilanz auf 3 Stellen.

Struktur des Eigenkapitals : Wann wird das Konto 4899 gebraucht?

• Dieses Konto wird in den meisten Kantonen nicht gebraucht.• Seine Verwendung beschränkt sich auf die Budgetierung.

Swisslos : Die Kantone haben im 2015 von Swisslos eine Vorauszahlung auf die Gewinnauschüttung erhalten. Es stellt sich die Frage des Zeitpunktes der Verbuchung: 2015 oder 2016?

• Das SRS-CSPCP hat im Juni 2015 eine FAQ zum Zeitpunkt der Verbuchung des Gewinnes der SNB veröffentlicht. Sie besagt, dass die Gewinnausschüttung im Folgejahr in den Kantonsrechnungen verbucht wird.

Passivseite der Bilanz: Bei der Übersetzung der FE 11 auf Französisch stiessen wir auf Schwierigkeiten mit Verbindlichkeiten, Fremdkapital, Verpflichtungen. Verbindlichkeiten und Verpflichtungen werden mit „Engagements“ übersetzt. Im OR (und auch in den Swiss Gaap Fer) wird von Schulden gesprochen. Wäre es möglich den Kontenrahmen den Begriffen des OR anzupassen?

• In der Finanzstatistik werden folgenden Begriffe verwendet:• Verpflichtungen – Capital de tiers – Liabilities• Verbindlichkeiten – Engagements - Obligations• Beim Bund werden „Verbindlichkeiten“ ebenfalls mit „Engagements“ übersetzt.• Der Begriff „Schulden“ oder „Dettes“ ist in diesem Zusammenhang nicht korrekt.• In den Sachgruppen 200, 201, 206 und den dazugehörenden Konten spricht man von „Verbindlichkeiten“.• In gewissen Konten (Bsp. 2009) werden Verbindlichkeiten fälschlich als „Verpflichtungen“ bezeichnet. Diese sind generell durch den Begriff « Verbindlichkeiten » zu ersetzen.

Wehrpflichtabgabe: Das Bundesgesetz über die Wehrpflichtabgabe (WPEG) regelt im Art. 22, dass die Ersatzabgabe unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben wird und dass die Organisation und Amtsführung - soweit das Bundesrecht nicht anderes bestimmt - durch das kantonale Recht geregelt ist. Das WPEG nimmt nicht explizit Stellung zur Rechnungsführung auf Kantonsebene.

Beim Kanton Aargau werden die Ersatzabgaben in einer Software ausserhalb des ERP-Systems des Kantons bewirtschaftet. Die Verbuchung der Ersatzabgaben per Bilanzstichtag erfolgte bis anhin nach der Nettomethode (nur Anteil des Kantons). In der Erfolgsrechnung sind die Einnahmen des Kantons in der Kontogruppe 4600.2 Anteil an Wehrpflichtersatz ausgewiesen.

• Die Wehrpflichtabgabe wird durch die Kantone in Rechnung gestellt, aber dies geschieht im Auftrag des Bundes. Der Kanton ist also nur die Inkassostelle des Bundes.• Um die Zahlungsströme zu vereinfachen können die Kantone ihren Anteil an der Wehrpflichtabgabe zurück-behalten und geben nur den Bundesanteil an den Bund weiter.• Aus diesem Grund wird die Wehrpflichtabgabe netto verbucht, d.h. der Anteil des Kantons wird als Ertrag erfasst, der Rest wird über die Bilanz verbucht (siehe z.B. Weisungen im Handbuch zur Rechnungslegung des Kantons Zürich)• Es könnte allenfalls ein Vermerk auf der Rechnung angebracht werden, dass die Rechnungsstellung im Auftrag des Bundes erfolgt.

Konto 463: In der Kontierung heisst es „Bedingt rückzahlbare Darlehen Typ à fond perdu sind als Transferaufwand zu verbuchen“. Muss es nicht eher heissen: Transferertrag? Siehe auch Konto 363 und FAQ Zinsbegünstigte Darlehen.

• Die Änderung wird vorgenommen (ebenfalls in der französischen und italienischen Version)

Lebensdauer nach Anlagekategorien: laut F12-6 „Die Abschreibung der Anlagen im Verwaltungsvermögen erfolgt auf der Basis der Nutzungsdauer nach Anlagekategorie“. Interpretiere ich richtig, dass die anfängliche Lebensdauer für die Anlagekategorie, z.B. „Strassen“, auf alle Objekte dieser Kategorie angewandt werden muss. Das würde bedeuten, dass unterschiedliche Lebensdauern für die Strasse X und die Strasse Y

• Die Nutzungsdauern werden auf gesetzlicher Basis geregelt (Finanzhaushaltgesetz oder –verordnung).• Wird die Nutzungsdauer fix vorgegeben, ist diese für alle Objekte dieser Kategorie anzuwenden.• Wird für eine Anlagekategorie eine Nutzungsdauer als Zeitspanne angegeben, kann für verschiedene Anlagen die Nutzungsdauer verschieden sein, muss sich aber in der vorgegebenen Zeitspanne bewegen

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

185 Abschreibungenmethode

4/22/2016 4/29/2016186 Lebensdauer Anlage

4/22/2016 4/29/2016187 • Es wird eine FAQ ausgearbeitet.

4/13/2016 9/22/2016188 969 Negativzinsen

6/23/2016 8/30/2016

Abschreibungsmethode: laut R12-16 „Eine einmal gewählte Methode (linear oder degressiv) muss jedoch beibehalten werden“. Interpretiere ich richtig, dass die einmal gewählte Methode (z.B. lineare Abschreibung) nie mehr geändert werden kann?

• Die Abschreibungsmethode ist per Gesetz oder Verordnung geregelt.• Sie kann geändert werden, bedarf aber einer Gesetzes- oder Verordnungsänderung.• Man muss sich allerdings bewusst sein, dass bei einer Änderung der Abschreibungsmethode die Stetigkeit gefährdet ist.

Lebensdauer einer Anlage: laut Punkt 1.7 der Empfehlung der Arbeitsgruppe 2 der KKAG „Das Verwaltungsvermögen ist innerhalb der Nutzungsdauer nach der linearen oder degressiven Abschreibungsmethode planmässig auf null abzuschreiben.“Interpretiere ich richtig, dass nach einer gewählten Lebensdauer z.B. 40 Jahre für die Strasse X, es nicht mehr möglich ist diese Lebensdauer, welche einem Abschreibungssatz von 2.5% entspricht, zu verändern?

• Die Abschreibungsdauer ist grundsätzlich gesetzlich geregelt und fix und kann deshalb nicht nach Gutdünken geändert werden.• Es ist aber möglich, dass ausserplanmässige Abschreibungen vorgenommen werden müssen (nicht zu verwechseln mit zusätzlichen Abschreibungen)• Es gilt, die Fachempfehlung 06 zu beachten.

Gewinnausschüttungen, Verbuchungszeitpunkt

Zeitpunkt der Verbuchung von Gewinnausschüttungen des Kantonsspitals: Das Kantonsspital Uri ist eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der Spitalrat ist das oberste Organ des Kantonsspitals. Er verabschiedet den Rechenschaftsbericht und die nach kaufmännischen Grundsätzen geführte Jahresrechnung zuhanden der politischen Behörden. Das Kantonsspital erhält vom Kanton einen Globalkredit für die ungedeckten Kosten. Falls dieser nicht voll beansprucht wird, so wird der vom Kantonsspital erzielte Betriebs-gewinn, der auf endogene Einflüsse zurückzuführen ist, je zur Hälfte dem Kanton und dem Kantonsspital zugeteilt. Das Kantonsspital schliesst die Rechnung 2015 mit einem Gewinn von TFr. 1‘431 ab. Die Hälfte (TFr. 716) kommt dem Kanton Uri zugute.Zu welchem Zeitpunkt ist der Anteil am Betriebsgewinn 2015 in der Kantonsrechnung zu verbuchen?

Funktion für Negativzinsen: Es stellt sich für uns die Frage der Zuordnung der Negativzinsen in der funktionalen Gliederung. …aber vor allem weil Negativzinsen als eine Art von Bankgebühr bzw. –spesen gelten, tendiere ich die Negativzinsen (Aufwände und Erträge) der Funktion 021(0) „Finanz- und Steuerverwaltung“ und NICHT der Funktion 961(0) „Zinsen“ zuzuordnen.

Die Finanzstatistik vertritt den Standpunkt, dass Negativzinsen der Funktion 969 (Finanzvermögen n.a.g.) zugeordnet werden sollen. Die Funktion 961 sollte den üblichen Passiv- und Aktivzinsen vorbehalten bleiben. Auch 021 (Finanz- und Steuerverwaltung) sollte in diesem Zusammenhang nicht verwendet werden. 969 müsste zudem mit dem Stichwort Negativzinsen ergänzt werden.

• Die Negativzinsen resultieren aus der Finanzierungstätigkeit des gesamten Gemeindehaushalts. Daher sind sie nicht der Finanz- und Steuerverwaltung zuzuordnen (analog Zinsen). • Da die Negativzinsen als eine Art von Bankgebühren betrachtet werden, sind sie der Funktion 969, Finanzvermögen, n.a.g. zuzuordnen.• Die FAQ zu diesem Thema vom 17.09.2015 wird entsprechend ergänzt.• Das Stichwortverzeichnis wird mit dem Begriff „Negativzinsen“ ergänzt.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

189 2086 Pensionskassenverpflichtungen

8/2/2016 8/30/2016190 480 • Die Sachgruppe 480, samt allen Konten kann gestrichen werden.

8/4/2016 8/30/2016191 290

10/31/2016 11/25/2016192 290 Spezialfinanzierung

10/31/2016 11/25/2016

Pensionskassenverpflichtungen: Bei der Bearbeitung der Ausfinanzierungen von Pensionskassen in unseren Finanzstatistikmodellen ist uns aufgefallen, dass zwischen der Fachempfehlung 09 (Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten) und der Kontierungsanleitung zu Konto 2086 einerseits und der Auslegung zu dem Pensionskassenverpflichtungen eine Inkonsistenz besteht:

In der Auslegung zu den Pensionskassenverpflichtungen wird das Konto 2086 für entsprechende Rückstellungen verwendet. Hingegen steht in der aktuellen Fachempfehlung in Beispiel 2 folgendes: „Gemäss geltender Regelung wird der garantierte Betrag der Deckungslücke als Eventualverpflichtung unter dem Bilanzstrich aufgeführt. Gegenwärtig existieren keine Bestimmungen auf Bundesebene, welche einen minimalen Deckungsgrad von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen mit Staatsgarantie vorschreiben. In Zukunft sind allerdings solche Vorschriften geplant.“

Dem entsprechend steht in der Kontierungsanleitung für Konto 2086: Überbrückungsrenten für Frühpensionäre bis zur AHV-Berechtigung, sofern entsprechende Vereinbarungen vorliegen. Pensionskassen-Deckungslücken werden nach Fachempfehlung Nr. 09 (vgl. dazu insbesondere Tabelle 12) als Eventualverpflichtung ausgewiesen.“

Nach meiner Meinung sollte deshalb die Kontierungsanleitung zu 2086 (langfristige Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen) korrigiert werden. Es sollte klar unterschieden werden zwischen der Deckungslücke, die eine öffentliche Pensionskasse (mit oder ohne Staatsgarantie) ausweist, und der von einem öffentlichen Gemeinwesen anerkannten und bilanzierten Verbindlichkeit oder Rückstellung.

• Mit der Überarbeitung des Handbuches HRM2 fällt das Beispiel 2 der Fachempfehlung 09 weg. Da es nicht mehr korrekt war, wurde es durch die Auslegung vom 10.09.2013 ersetzt.• Der neue Vorschlag zur Kontenbeschreibung ist folgender: „Überbrückungsrenten für Frühpensionierte bis zum ordentlichen AHV-Alter, sofern entsprechende Vereinbarungen vorliegen.Rückstellungen für die Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge bei Vorliegen eines Sanierungsplans der Vorsorgeeinrichtung zur Erreichung des gesetzlich erforderlichen Deckungs-grads.“

Konto 480 Ausserordentliche Steuererträge: Dieses Konto sollte gestrichen werden.Begründung: In der Auslegung des SRS zur FE04 „Kriterien für ausserordentliche Buchungen“ steht in Buchstabe K unter dem ersten Punkt folgendes: „Steuererträge: Diese können aufgrund konjunktureller Faktoren oder im Falle von Erbschafts- und Schenkungssteuern durch Einzelereignisse starken Schwankungen unterworfen sein. Solche Schwankungen liegen jedoch in der Natur der Sache und gelten nicht als ausserordentlich.“

In der Sektion Finanzstatistik ist man deshalb der Meinung, dass es die Kontengruppe 480 eigentlich nicht geben sollte.

Verpflichtungen - Verbindlichkeiten

Kontengruppe 290: Die Bezeichung lautet: „Verpflichtungen…“. Müsste es nicht heissen: „Verbindlichkeiten…“ wie in Kontengruppe 209?

• „Verpflichtungen“ ist ein synonym für das Fremdkapital. Verbindlichkeiten sind ein Teil der Verpflichtungen. Deshalb nur „Verbindlichkeiten“ (engagements) verwenden.• Auch in der Sachgruppe 209 wird von „Verbindlichkeiten“ gesprochen.• „Verpflichtungen“ wird durch „Verbindlichkeiten“ ersetzt.

Kontengruppe 290: Verbindlichkeiten (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen im EK. Sollte die Kontobezeichnung nicht dieselbe sein wie Konto 2900? „Verbindlichkeiten (+), Vorschüsse (-)“ können in der Kontierung erwähnt werden.

• Die Sachgruppe heisst neu „Spezialfinanzierungen im EK“• Die Kontierung wird ergänzt: „Es handelt sich entweder um Verbindlichkeiten (+) oder um Vorschüsse (-).“

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

193 316

10/31/2016 1/24/2017193 392

10/31/2016 1/24/2017193 492

10/31/2016 1/24/2017194 398 Übertragungen - Transfers

10/31/2016 11/25/2016195 485 Fonds und SF, a.o. Entnahmen

10/31/2016 1/24/2017

Benützungsgebühren / Benützungskosten

Kontengruppen 316 und 392/492: In der Kontengruppe 316 spricht man von Benützungsgebühren, in den Kontengruppen 392/492 von Benützungskosten. Sollte man nicht beide Male denselben Ausdruck gebrauchen?

• Die Ausdrücke in den genannten Konten sollten identisch sein.• In den Konten 3161 und 3169 wird die Bezeichnung „Benützungskosten“ verwendet; es handelt sich wohl bei der Kontengruppe um ein Versehen, deshalb soll man auch in der Kontengruppe 316 von „Benützungskosten“ sprechen.• Der Kontenplan wird entsprechend angepasst (ebenfalls in der französischen und italienischen Version).

Benützungsgebühren / Benützungskosten

Kontengruppen 316 und 392/492: In der Kontengruppe 316 spricht man von Benützungsgebühren, in den Kontengruppen 392/492 von Benützungskosten. Sollte man nicht beide Male denselben Ausdruck gebrauchen?

• Die Ausdrücke in den genannten Konten sollten identisch sein.• In den Konten 3161 und 3169 wird die Bezeichnung „Benützungskosten“ verwendet; es handelt sich wohl bei der Kontengruppe um ein Versehen, deshalb soll man auch in der Kontengruppe 316 von „Benützungskosten“ sprechen.• Der Kontenplan wird entsprechend angepasst (ebenfalls in der französischen und italienischen Version).

Benützungsgebühren / Benützungskosten

Kontengruppen 316 und 392/492: In der Kontengruppe 316 spricht man von Benützungsgebühren, in den Kontengruppen 392/492 von Benützungskosten. Sollte man nicht beide Male denselben Ausdruck gebrauchen?

• Die Ausdrücke in den genannten Konten sollten identisch sein.• In den Konten 3161 und 3169 wird die Bezeichnung „Benützungskosten“ verwendet; es handelt sich wohl bei der Kontengruppe um ein Versehen, deshalb soll man auch in der Kontengruppe 316 von „Benützungskosten“ sprechen.• Der Kontenplan wird entsprechend angepasst (ebenfalls in der französischen und italienischen Version).

Kontogruppe 398: Die Bezeichnung der Kontengruppe 398 lautet « Übertragungen“. In der französischen Version spricht man von „Transfers“. Unter „Transfers“ versteht man aber im Kontenplan HRM2 „Transferzahlungen“. Müsste die Bezeichnung in der französischen Version geändert werden? Wie sollte sie lauten?

• Damit keine Verwechslung mit « Transferzahlungen » entsteht, heisst die Kontogruppe neu « Transferts comptables »

Kontengruppe 485: Welches ist der wirtschaftliche Hintergrund für eine Verbuchung in dieser Kontengruppe? Entnahmen aus Fonds und SF können nicht ausserordentlich sein. Ausserdem gibt es kein Konto in dieser Gruppe. Kann die Kontengruppe aufgehoben werden? Im Übrigen gibt es keine Kontengruppe 385.

• Der wirtschaftliche Hintergrund für eine Verbuchung in der Sachgruppe 485 ist unklar.• Da auch keine Sachgruppe 385 besteht, wird die Sachgruppe 485 aufgehoben.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

196 2057

10/31/2016 11/25/2016197 4869

10/31/2016 11/25/2016198 321 Literaturarchiv

10/19/2016 11/25/2016

Finanzaufwand, Rückstellungen für

Konto 2057 kurzfristige Rückstellungen für Finanzaufwand: wozu wird dieses Konto gebraucht? Wird es überhaupt gebraucht?

• Grundsätzlich ist es denkbar, dass Rückstellungen für bspw. Prozesse oder Unsicherheiten im Bereich von Vermögensanlagen benötigt werden. • Im Finanzaufwand (Kontogruppe 34) wird u.a. auch der Liegenschaftenaufwand der Liegenschaften des Finanzvermögens verbucht (Baulicher und nicht baulicher Unterhalt, übriger Liegenschaftenaufwand FV). Für uns ist es denkbar, dass sich aus diesen Bereichen ein Rückstellungstatbestand ergeben könnte.• Abgrenzung von zu erwartenden Vergütungszinsen bei Steuerteilungsansprüchen (v.a. wenn Zinsniveau wieder höher ist)

aktivierte Investitionsbeiträge,Auflösung

Konto 4869 Ausserordentliche Auflösung aktivierter Investitionsbeiträge: welches ist der wirtschaftliche Hintergrund dieses Kontos? Handelt es sich um zusätzliche Abschreibungen von gewährten Investitionsbeiträgen?

• Kontogruppe kann aufgehoben werden. Dies ging vermutlich bei den Anpassungen vergessen, als die Kontogruppe 487 «Zusätzliche Auflösung passivierter Investitionsbeiträge» eingefügt wurde.

Funktion 321 Bibliotheken: Sollte diese Funktion nicht noch mit dem Stichwort „Literaturarchiv“ ergänzt werden?

• Nach Rücksprache mit dem BAK wird die Ergänzung vorgenommen.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

199 • Die Anpassung wird vorgenommen

11/28/2016 11/28/2016200 573 Asylanten, Ausschaffung

11/22/2016 11/25/2016201 39 Verrechnungen, interne

11/15/2016 1/24/2017201 49 Verrechnungen, interne

11/15/2016 1/24/2017

Gemeinwesen - öffentliches Gemeinwesen

Gemeinwesen - Öffentliches Gemeinwesen: Im Handbuch spricht man manchmal von „Gemeinwesen“, manchmal von „öffentlichem Gemeinwesen“. Die Ausdrücke sollten vereinheitlicht werden. Im ganzen Handbuch soll „Gemeinwesen“ durch „öffentliches Gemeinwesen“ ersetzt werden. Dies bedingt Änderungen für einzelne Kontobezeichnungen (2011, 361, 363, 461, 463) und Kontierungen.Aufwand für Ausschaffung krimineller Asylanten: Auf welches Aufgabengebiet geht der mit der Ausschaffung von kriminellen Asylanten entstandene Aufwand, insbesondere die Ausschaffungshaft? Funktion 130 (Strafvollzug) oder 573 (Asylwesen)?

• Kosten im Zusammenhang mit der Ausschaffung von kriminellen Asylanten inkl. Ausschaffungshaft sind der Funktion 573 Asylwesen zuzuordnen. Sie sind Teil des Asylwesens und durch das Asyl- und Flüchtlingswesen ausgelöst und verursacht worden. Sprachkurse für Asylanten werden ja auch nicht der Funktion „Bildung“ belastet. Des Weiteren sind gemäss Musterkontenplan der KKAG „Rückführungskosten“ im Asylwesen der Funktion 573 zuzuweisen. Die Ausschaffungshaft kann man in Zusammenhang mit den Rückführungskosten bringen.• Die Stichwortverzeichnis soll ergänzt werden: Rückführungskosten (inkl. Ausschaffungshaft).

Kontengruppen 39/49: Bei der Überarbeitung der easylearn Grundschulungsmodule für HRM2 wurde festgestellt, dass die Kantone AG und BE die internen Verrechnungen über die Sachgruppen 39/49 nur im steuerfinanzierten Bereich zulassen. Bei Verrechnungen zwischen steuerfinanzierten und gebührenfinanzierten Bereichen wie auch innerhalb gebührenfinanzierter Bereiche werden die Sachgruppen 3612/4612 (Waren und Dienstleistungen) bzw. 3409/4409 (Zinsen) verwendet.

Der Grund dürfte insbesondere in den separat auszuweisenden gestuften Erfolgsausweisen für die Werke bestehen, welche bei Anwendung der Sachgruppen 39/49 die entsprechenden Kosten nicht beinhalten würden.

Zur Umsetzung müsste in den Kontenplänen bei den Sachgruppen 39/49 die Ergänzung angebracht werden:„Nur innerhalb des steuerfinanzierten Haushalts; für Verrechnungen mit gebührenfinanzierten Bereichen Sachgruppen 3612/4612 bzw. 3409/4409 verwenden“.

• Da kantonale Unterschiede in der Handhabung von Spezialfinanzierungen bestehen, erfolgt keine Ergänzung der Kontierung der Kontengruppen 39/49.

Kontengruppen 39/49: Bei der Überarbeitung der easylearn Grundschulungsmodule für HRM2 wurde festgestellt, dass die Kantone AG und BE die internen Verrechnungen über die Sachgruppen 39/49 nur im steuerfinanzierten Bereich zulassen. Bei Verrechnungen zwischen steuerfinanzierten und gebührenfinanzierten Bereichen wie auch innerhalb gebührenfinanzierter Bereiche werden die Sachgruppen 3612/4612 (Waren und Dienstleistungen) bzw. 3409/4409 (Zinsen) verwendet.

Der Grund dürfte insbesondere in den separat auszuweisenden gestuften Erfolgsausweisen für die Werke bestehen, welche bei Anwendung der Sachgruppen 39/49 die entsprechenden Kosten nicht beinhalten würden.

Zur Umsetzung müsste in den Kontenplänen bei den Sachgruppen 39/49 die Ergänzung angebracht werden:„Nur innerhalb des steuerfinanzierten Haushalts; für Verrechnungen mit gebührenfinanzierten Bereichen Sachgruppen 3612/4612 bzw. 3409/4409 verwenden“.

• Da kantonale Unterschiede in der Handhabung von Spezialfinanzierungen bestehen, erfolgt keine Ergänzung der Kontierung der Kontengruppen 39/49.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

202 30 AHV-Abrechnung

12/8/2016 1/24/2017202 31 AHV-Abrechnung

12/8/2016 1/24/2017

Unterscheidung KGR 30 – KGR 31: Beim HRM2-Kontenrahmen hat die folgende Formulierung zu Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten geführt:"3030 Temporäre Arbeitskräfte Entschädigungen an Arbeitsvermittler (Dritte) und an Private im Auftragsverhältnis (Selbständigerwerbende), für welche AHV abzurechnen ist."

Könnten Sie uns bitte kurz erläutern, ob sich der Zusatz "für welche AHV abzurechnen ist" nur auf "Private im Auftragsverhältnis (selbständigerwerbende)" oder auch auf "Entschädigungen an Arbeitsvermittler (Dritte) bezieht?

Unsere kantonsinternen Vorgaben (AHV abrechnen = KGR 30; AHV nicht abrechnen = KGR 31) führen bei den Dienststellen immer wieder zu Diskussionen, weil argumentiert wird, dass eine vorübergehende Besetzung einer Planstelle mit einer temporären Arbeitskraft von einem Vermittlungsbüro viel eher den Charakter von Personalaufwand hat (KGR 30) als eine Auftragsvergabe an eine selbständigerwerbende Drittperson (KGR 31). Das Problem ist, dass je nach Lesart und Interpretation des zweiten Satzteils "für welche AHV abzurechnen ist" im HRM2-Kontenrahmen beide Sichtweisen korrekt sind.

• In der Sachgruppe 3030 «Temporäre Arbeitskräfte» werden Lohnkosten verbucht, für welche das Gemeinwesen AHV abzurechnen hat.• Entschädigungen ohne AHV-Abrechnungspflicht werden als Dienstleistungen Dritter verbucht.• Der Text in der Kontierung des Kontos 3030 wird abgeändert und lautet nun:o Entschädigungen an temporäre Arbeitskräfte, für welche das Gemeinwesen AHV abzurechnen hat.o Löhne bei zeitlich befristeten Anstellungsverhältnissen sind unter Sachgruppe 301 oder 302 erfassen.o Entschädigungen an Arbeitsvermittler oder Selbständigerwerbende, für welche das Gemeinwesen keine AHV abzurechnen hat, werden unter Sachgruppe 313 erfasst.

Unterscheidung KGR 30 – KGR 31: Beim HRM2-Kontenrahmen hat die folgende Formulierung zu Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten geführt:"3030 Temporäre Arbeitskräfte Entschädigungen an Arbeitsvermittler (Dritte) und an Private im Auftragsverhältnis (Selbständigerwerbende), für welche AHV abzurechnen ist."

Könnten Sie uns bitte kurz erläutern, ob sich der Zusatz "für welche AHV abzurechnen ist" nur auf "Private im Auftragsverhältnis (selbständigerwerbende)" oder auch auf "Entschädigungen an Arbeitsvermittler (Dritte) bezieht?

Unsere kantonsinternen Vorgaben (AHV abrechnen = KGR 30; AHV nicht abrechnen = KGR 31) führen bei den Dienststellen immer wieder zu Diskussionen, weil argumentiert wird, dass eine vorübergehende Besetzung einer Planstelle mit einer temporären Arbeitskraft von einem Vermittlungsbüro viel eher den Charakter von Personalaufwand hat (KGR 30) als eine Auftragsvergabe an eine selbständigerwerbende Drittperson (KGR 31). Das Problem ist, dass je nach Lesart und Interpretation des zweiten Satzteils "für welche AHV abzurechnen ist" im HRM2-Kontenrahmen beide Sichtweisen korrekt sind.

• In der Sachgruppe 3030 «Temporäre Arbeitskräfte» werden Lohnkosten verbucht, für welche das Gemeinwesen AHV abzurechnen hat.• Entschädigungen ohne AHV-Abrechnungspflicht werden als Dienstleistungen Dritter verbucht.• Der Text in der Kontierung des Kontos 3030 wird abgeändert und lautet nun:o Entschädigungen an temporäre Arbeitskräfte, für welche das Gemeinwesen AHV abzurechnen hat.o Löhne bei zeitlich befristeten Anstellungsverhältnissen sind unter Sachgruppe 301 oder 302 erfassen.o Entschädigungen an Arbeitsvermittler oder Selbständigerwerbende, für welche das Gemeinwesen keine AHV abzurechnen hat, werden unter Sachgruppe 313 erfasst.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

203 411 Spitalfinanzierung, GWL

12/12/2016 1/24/2017203 419 Spitalfinanzierung, GWL

12/12/2016 1/24/2017205 322 Musikschulen • Die Kontierung der Funktion 322 wird entsprechend ergänzt.

1/19/2017 1/24/2017

Spitalfinanzierung Funktionale Gliederung: Aktuell können die Aufwendungen nach KVG nicht vollständig abgebildet werden. Aus fachlicher Sicht müsste eine Differenzierung der Aufwände für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation, Psychiatrie und gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) gemäss KVG möglich sein, damit die Aufwände (und Erträge) transparent abgebildet werden und aussagekräftigere Kantonsvergleiche erstellt werden können. Momentan werden lediglich die Bereiche Spitäler und psychiatrische Kliniken unterschieden. Der Bereich Rehabilitation sollte analog zum KVG ebenfalls als eigene Funktionskategorie geführt werden. Das gleiche gilt für die GWL.

Bei den GWL ist zudem nicht eindeutig, ob diese dem Code ‚411 Spitäler‘ oder ‚490 Gesundheitswesen n.a.g.‘ zugeordnet werden müssen. Insgesamt sollte deutlicher ersichtlich sein, in welcher Höhe die Kantone GWL finanzieren; ansonsten werden die Aufwendungen für die Spitalleistungen (411) unter Umständen verzerrt. In diesem Zusammenhang ist ebenso anzuregen, dass auf Sachkontenebene eindeutig nachweisbar wird, welche Aufwendungen für die Spitalfinanzierung nach KVG erfolgen und welche im Rahmen von GWL entstehen.

Es ist aus unserer Sicht von ausserordentlicher Wichtigkeit, dass die Mutationen vorgenommen werden, um für Auswertungen eine korrekte Datengrundlage zu erhalten. Die Rückschlüsse, die bei interkantonalen Vergleichen gezogen werden, sind nur solide, wenn die entsprechende Datenbasis in sich stimmig ist und der Spielraum für die Datenlieferanten eingeengt wird.

• Die heutige funktionale Gliederung ist schon sehr umfangreich und es sollen keine neuen Funktionen angefügt werden.• Es ist nicht die Aufgabe der funktionalen Gliederung und somit der Finanzbuchhaltung, Fachstatistiken zu erstellen.• Die Gesundheitsdirektorenkonferenz ist für dieses Anliegen zuständig.• Die Spitäler führen ihre Buchhaltung nach dem Kontenrahmen H+; dieser kann eventuell auf fachliche Bedürfnisse angepasst werden.

Spitalfinanzierung Funktionale Gliederung: Aktuell können die Aufwendungen nach KVG nicht vollständig abgebildet werden. Aus fachlicher Sicht müsste eine Differenzierung der Aufwände für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation, Psychiatrie und gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) gemäss KVG möglich sein, damit die Aufwände (und Erträge) transparent abgebildet werden und aussagekräftigere Kantonsvergleiche erstellt werden können. Momentan werden lediglich die Bereiche Spitäler und psychiatrische Kliniken unterschieden. Der Bereich Rehabilitation sollte analog zum KVG ebenfalls als eigene Funktionskategorie geführt werden. Das gleiche gilt für die GWL.

Bei den GWL ist zudem nicht eindeutig, ob diese dem Code ‚411 Spitäler‘ oder ‚490 Gesundheitswesen n.a.g.‘ zugeordnet werden müssen. Insgesamt sollte deutlicher ersichtlich sein, in welcher Höhe die Kantone GWL finanzieren; ansonsten werden die Aufwendungen für die Spitalleistungen (411) unter Umständen verzerrt. In diesem Zusammenhang ist ebenso anzuregen, dass auf Sachkontenebene eindeutig nachweisbar wird, welche Aufwendungen für die Spitalfinanzierung nach KVG erfolgen und welche im Rahmen von GWL entstehen.

Es ist von ausserordentlicher Wichtigkeit, dass die Mutationen vorgenommen werden, um für Auswertungen eine korrekte Datengrundlage zu erhalten. Die Rückschlüsse, die bei interkantonalen Vergleichen gezogen werden, sind nur solide, wenn die entsprechende Datenbasis in sich stimmig ist und der Spielraum für die Datenlieferanten eingeengt wird.

• Die heutige funktionale Gliederung ist schon sehr umfangreich und es sollen keine neuen Funktionen angefügt werden.• Es ist nicht die Aufgabe der funktionalen Gliederung und somit der Finanzbuchhaltung, Fachstatistiken zu erstellen.• Die Gesundheitsdirektorenkonferenz ist für dieses Anliegen zuständig.• Die Spitäler führen ihre Buchhaltung nach dem Kontenrahmen H+; dieser kann eventuell auf fachliche Bedürfnisse angepasst werden.

Musik und Theater: Um zu verhindern, dass Ausgaben für Musikschulen fälschlicherweise der Funktion 322 zugerechnet werden, wäre es eventuell von Vorteil, unter der Funktion 322 zu vermerken: „Umfasst nicht: Unterstützung für Musikschulen (214).“

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

205 214 Musikschulen • Die Kontierung der Funktion 322 wird entsprechend ergänzt.

1/19/2017 1/24/2017206 332 Literaturfestival

206 321 Literaturfestival

Musik und Theater: Um zu verhindern, dass Ausgaben für Musikschulen fälschlicherweise der Funktion 322 zugerechnet werden, wäre es eventuell von Vorteil, unter der Funktion 322 zu vermerken: „Umfasst nicht: Unterstützung für Musikschulen (214).“

Massenmedien: Es könnte hilfreich sein, bei dieser Funktion noch das Stichwort „Literaturfestivals“ hinzuzufügen, weil dies ein häufiges Format ist, das auch in diese Funktion verbucht werden sollte.

Nachtrag vom 31.3.2017Falls Sie zum Schluss kommen und beim Entscheid bleiben, dass die Literaturförderung nicht zur Medienförderung gehört, dann gäbe es aus unserer Sicht eine valable Alternative: So wie im Konto „Museen und bildende Kunst“ die Institutionen und die Kulturproduktion einer Sparte zusammengefasst wird, wäre es auch möglich in einem Konto „Bibliotheken und Literatur“ das selbe System anzuwenden: Die Förderung der Literaturinstitutionen (Bibliotheken, Lesegesellschaften, Literaturhäuser) sowie die Förderung der Kulturproduktion (Schriftsteller, Literaturübersetzer) wären in derselben Kategorie. Dies würde auch kulturpolitisch Sinn machen, da in der Schweiz wie international (bspw. in Frankreich) die Literatur- und Leseförderung heute verstärkt als zwei Seiten einer Medaille verstanden werden – es geht um die Förderung der „chaîne du livre“ vom Verfassen über das Produzieren bis zum Vermitteln eines Buches. Diese gesamte Kette wäre in einem Konto „Bibliotheken und Literatur“ abgebildet. Da das Konto 321 „Bibliotheken“ sich in der gleichen zweistelligen Funktion wie das Konto 329 „Kultur, nicht anderweitig genannt“ befindet, gäbe es durch diese Anpassung keine Änderung im Bereich der zweistelligen Funktion.

• Literatur hat nichts mit Massenmedien zu tun; deshalb gehören die Förderung von Büchern und Bücherausstellungen sowie von Kulturschaffenden und Organisationen im Bereich der Literatur (Schriftsteller, Übersetzer, Buchhandlungen, Verlage etc. nicht in diese Funktion, sondern in die Funktion 329 Kultur, n.a.g.• Der dritte Abschnitt der Kontierung der Funktion 332 wird in die Funktion 329 versetzt.• Das Stichwort „Literaturfestivals“ wird in Funktion 329 angefügt.• „Übersetzer“ wird durch „Literaturübersetzer“ ersetzt.• In Funktion 329 wird ein Zusatz eingefügt: „Umfasst nicht: allgemeine Übersetzungen“.

Nachtrag vom 4.5.2017:Es wird darauf verzichtet, die Literatur wieder in die Funktion Massenmedien umzuteilen; alles, was mit Literatur zu tun hat, wird in Funktion 321 erfasst. Der Titel der Funktion 321 wird mit "Literatur" ergänzt.

19.01.201731.03.2017

24.01.201704.05.2017

Massenmedien: Es könnte hilfreich sein, bei dieser Funktion noch das Stichwort „Literaturfestivals“ hinzuzufügen, weil dies ein häufiges Format ist, das auch in diese Funktion verbucht werden sollte.

Nachtrag vom 31.3.2017Falls Sie zum Schluss kommen und beim Entscheid bleiben, dass die Literaturförderung nicht zur Medienförderung gehört, dann gäbe es aus unserer Sicht eine valable Alternative: So wie im Konto „Museen und bildende Kunst“ die Institutionen und die Kulturproduktion einer Sparte zusammengefasst wird, wäre es auch möglich in einem Konto „Bibliotheken und Literatur“ das selbe System anzuwenden: Die Förderung der Literaturinstitutionen (Bibliotheken, Lesegesellschaften, Literaturhäuser) sowie die Förderung der Kulturproduktion (Schriftsteller, Literaturübersetzer) wären in derselben Kategorie. Dies würde auch kulturpolitisch Sinn machen, da in der Schweiz wie international (bspw. in Frankreich) die Literatur- und Leseförderung heute verstärkt als zwei Seiten einer Medaille verstanden werden – es geht um die Förderung der „chaîne du livre“ vom Verfassen über das Produzieren bis zum Vermitteln eines Buches. Diese gesamte Kette wäre in einem Konto „Bibliotheken und Literatur“ abgebildet. Da das Konto 321 „Bibliotheken“ sich in der gleichen zweistelligen Funktion wie das Konto 329 „Kultur, nicht anderweitig genannt“ befindet, gäbe es durch diese Anpassung keine Änderung im Bereich der zweistelligen Funktion.

• Literatur hat nichts mit Massenmedien zu tun; deshalb gehören die Förderung von Büchern und Bücherausstellungen sowie von Kulturschaffenden und Organisationen im Bereich der Literatur (Schriftsteller, Übersetzer, Buchhandlungen, Verlage etc. nicht in diese Funktion, sondern in die Funktion 329 Kultur, n.a.g.• Der dritte Abschnitt der Kontierung der Funktion 332 wird in die Funktion 329 versetzt.• Das Stichwort „Literaturfestivals“ wird in Funktion 329 angefügt.• „Übersetzer“ wird durch „Literaturübersetzer“ ersetzt.• In Funktion 329 wird ein Zusatz eingefügt: „Umfasst nicht: allgemeine Übersetzungen“.

Nachtrag vom 4.5.2017:Es wird darauf verzichtet, die Literatur wieder in die Funktion Massenmedien umzuteilen; alles, was mit Literatur zu tun hat, wird in Funktion 321 erfasst. Der Titel der Funktion 321 wird mit "Literatur" ergänzt.

19.01.201731.03.2017

24.01.201704.05.2017

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

206 329 Literaturfestival

207 321 Literatur / Literaturförderung

Massenmedien: Es könnte hilfreich sein, bei dieser Funktion noch das Stichwort „Literaturfestivals“ hinzuzufügen, weil dies ein häufiges Format ist, das auch in diese Funktion verbucht werden sollte.

Nachtrag vom 31.3.2017Falls Sie zum Schluss kommen und beim Entscheid bleiben, dass die Literaturförderung nicht zur Medienförderung gehört, dann gäbe es aus unserer Sicht eine valable Alternative: So wie im Konto „Museen und bildende Kunst“ die Institutionen und die Kulturproduktion einer Sparte zusammengefasst wird, wäre es auch möglich in einem Konto „Bibliotheken und Literatur“ das selbe System anzuwenden: Die Förderung der Literaturinstitutionen (Bibliotheken, Lesegesellschaften, Literaturhäuser) sowie die Förderung der Kulturproduktion (Schriftsteller, Literaturübersetzer) wären in derselben Kategorie. Dies würde auch kulturpolitisch Sinn machen, da in der Schweiz wie international (bspw. in Frankreich) die Literatur- und Leseförderung heute verstärkt als zwei Seiten einer Medaille verstanden werden – es geht um die Förderung der „chaîne du livre“ vom Verfassen über das Produzieren bis zum Vermitteln eines Buches. Diese gesamte Kette wäre in einem Konto „Bibliotheken und Literatur“ abgebildet. Da das Konto 321 „Bibliotheken“ sich in der gleichen zweistelligen Funktion wie das Konto 329 „Kultur, nicht anderweitig genannt“ befindet, gäbe es durch diese Anpassung keine Änderung im Bereich der zweistelligen Funktion.

• Literatur hat nichts mit Massenmedien zu tun; deshalb gehören die Förderung von Büchern und Bücherausstellungen sowie von Kulturschaffenden und Organisationen im Bereich der Literatur (Schriftsteller, Übersetzer, Buchhandlungen, Verlage etc. nicht in diese Funktion, sondern in die Funktion 329 Kultur, n.a.g.• Der dritte Abschnitt der Kontierung der Funktion 332 wird in die Funktion 329 versetzt.• Das Stichwort „Literaturfestivals“ wird in Funktion 329 angefügt.• „Übersetzer“ wird durch „Literaturübersetzer“ ersetzt.• In Funktion 329 wird ein Zusatz eingefügt: „Umfasst nicht: allgemeine Übersetzungen“.

Nachtrag vom 4.5.2017:Es wird darauf verzichtet, die Literatur wieder in die Funktion Massenmedien umzuteilen; alles, was mit Literatur zu tun hat, wird in Funktion 321 erfasst. Der Titel der Funktion 321 wird mit "Literatur" ergänzt.

19.01.201731.03.2017

24.01.201704.05.2017

Massenmedien: Bei der Bezeichnung dieses Kontos stellt sich die Frage, ob es nicht verständlicher und transparenter wäre, die Literaturförderung, welche auf Gemeinde- und Kantonsebene viel bedeutender ist und somit viel grössere Beiträge bindet (Medienförderung ist auf kommunaler und kantonaler Ebene ausgeschlossen) sichtbarer zu machen. Die Arbeitsgruppe lässt beim SRS nachfragen, ob es nicht möglich wäre, dieses Konto 332 Massenmedien und Literatur (oder Medien und Literatur) zu nennen.

Nachtrag vom 31.3.2017Falls Sie zum Schluss kommen und beim Entscheid bleiben, dass die Literaturförderung nicht zur Medienförderung gehört, dann gäbe es aus unserer Sicht eine valable Alternative: So wie im Konto „Museen und bildende Kunst“ die Institutionen und die Kulturproduktion einer Sparte zusammengefasst wird, wäre es auch möglich in einem Konto „Bibliotheken und Literatur“ das selbe System anzuwenden: Die Förderung der Literaturinstitutionen (Bibliotheken, Lesegesellschaften, Literaturhäuser) sowie die Förderung der Kulturproduktion (Schriftsteller, Literaturübersetzer) wären in derselben Kategorie. Dies würde auch kulturpolitisch Sinn machen, da in der Schweiz wie international (bspw. in Frankreich) die Literatur- und Leseförderung heute verstärkt als zwei Seiten einer Medaille verstanden werden – es geht um die Förderung der „chaîne du livre“ vom Verfassen über das Produzieren bis zum Vermitteln eines Buches. Diese gesamte Kette wäre in einem Konto „Bibliotheken und Literatur“ abgebildet. Da das Konto 321 „Bibliotheken“ sich in der gleichen zweistelligen Funktion wie das Konto 329 „Kultur, nicht anderweitig genannt“ befindet, gäbe es durch diese Anpassung keine Änderung im Bereich der zweistelligen Funktion.

• Da Massenmedien nichts mit Literatur zu tun haben, wird die Bezeichnung dieser Funktion nicht mit „Literatur“ ergänzt.

Nachtrag vom 4.5.2017:Es wird darauf verzichtet, die Literatur wieder in die Funktion Massenmedien umzuteilen; alles, was mit Literatur zu tun hat, wird in Funktion 321 erfasst. Der Titel der Funktion 321 wird mit "Literatur" ergänzt.

19.01.201731.03.2017

24.01.201704.05.2017

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

207 332 Literatur / Literaturförderung

208 Frage betrifft nur die fanzösische Sprache209

2/9/2017 5/4/2017

Massenmedien: Bei der Bezeichnung dieses Kontos stellt sich die Frage, ob es nicht verständlicher und transparenter wäre, die Literaturförderung, welche auf Gemeinde- und Kantonsebene viel bedeutender ist und somit viel grössere Beiträge bindet (Medienförderung ist auf kommunaler und kantonaler Ebene ausgeschlossen) sichtbarer zu machen. Die Arbeitsgruppe lässt beim SRS nachfragen, ob es nicht möglich wäre, dieses Konto 332 Massenmedien und Literatur (oder Medien und Literatur) zu nennen.

Nachtrag vom 31.3.2017Falls Sie zum Schluss kommen und beim Entscheid bleiben, dass die Literaturförderung nicht zur Medienförderung gehört, dann gäbe es aus unserer Sicht eine valable Alternative: So wie im Konto „Museen und bildende Kunst“ die Institutionen und die Kulturproduktion einer Sparte zusammengefasst wird, wäre es auch möglich in einem Konto „Bibliotheken und Literatur“ das selbe System anzuwenden: Die Förderung der Literaturinstitutionen (Bibliotheken, Lesegesellschaften, Literaturhäuser) sowie die Förderung der Kulturproduktion (Schriftsteller, Literaturübersetzer) wären in derselben Kategorie. Dies würde auch kulturpolitisch Sinn machen, da in der Schweiz wie international (bspw. in Frankreich) die Literatur- und Leseförderung heute verstärkt als zwei Seiten einer Medaille verstanden werden – es geht um die Förderung der „chaîne du livre“ vom Verfassen über das Produzieren bis zum Vermitteln eines Buches. Diese gesamte Kette wäre in einem Konto „Bibliotheken und Literatur“ abgebildet. Da das Konto 321 „Bibliotheken“ sich in der gleichen zweistelligen Funktion wie das Konto 329 „Kultur, nicht anderweitig genannt“ befindet, gäbe es durch diese Anpassung keine Änderung im Bereich der zweistelligen Funktion.

• Da Massenmedien nichts mit Literatur zu tun haben, wird die Bezeichnung dieser Funktion nicht mit „Literatur“ ergänzt.

Nachtrag vom 4.5.2017:Es wird darauf verzichtet, die Literatur wieder in die Funktion Massenmedien umzuteilen; alles, was mit Literatur zu tun hat, wird in Funktion 321 erfasst. Der Titel der Funktion 321 wird mit "Literatur" ergänzt.

19.01.201731.03.2017

24.01.201704.05.2017

Pensionskassen, Arbeitgeberbeiträge

Arbeitgeberbeiträge Pensionskassen: Eine Einlage in eine Arbeitgeberbeitragsreserve ohne Verwendungsver-zicht muss als Forderung in der Bilanz verbucht werden, weil beispielsweise eine Verrechnung mit den monatlichen, ordentlichen Arbeitgeberbeiträgen an die Pensionskasse möglich wäre. Zudem führt die Pensions-kasse die Arbeitgeberbeitragsreserven ohne Verwendungs-verzicht in ihrer Bilanz als Verbindlichkeit.

Eine Einlage in eine Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht muss als Aufwand in der Erfolgsrechnung verbucht werden, weil eine Verrechnung mit den monatlichen, ordentlichen Arbeitgeberbeiträgen an die Pensionskasse nicht mehr möglich ist, solange die Unterdeckung nicht anderweitig behoben ist. Zudem wird die Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht von der Pensionskasse bei der Berechnung des Deckungs-grads und der Bestimmung der Unterdeckung in ihrer Bilanz wie Vorsorgekapital behandelt.

Der Gemeinderat kann eine Einlage in die Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht oder die Umwandlung einer bestehenden Arbeitgeberbeitrags-reserve ohne Verwendungsverzicht in eine Arbeitgeber-beitragsreserve mit Verwendungsverzicht nur im Rahmen seiner Finanzkompetenz beschliessen, weil ein solcher Akt eine Ausgabe darstellt (siehe oben). Darüber hinaus-gehende Beträge müssen im Budget oder allenfalls mit einer Sondervorlage beschlossen werden.

Sind diese Aussagen korrekt?

• Die Verbuchung, wie in den Abschnitten 1 und 2 vorgeschlagen, ist korrekt. • Das SRS-CSPCP befasst sich nicht mit finanzrechtlichen Fragen, wie sie in Abschnitt 3 gestellt werden.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

210 411 Spitalfinanzierung, GWL

3/6/2017 5/4/2017211 Frage betrifft nur die fanzösische Sprache212 Frage betrifft nur die fanzösische Sprache213 1026 Finanzderivate

2/21/2017 5/4/2017213 1076 Finanzderivate

2/21/2017 5/4/2017

Spitalfinanzierung Funktionale Gliederung (in Ergänzung zu Frage 203): Allerdings hätten wir dennoch das Anliegen, dass bei der Kontierung im Anhang B die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) namentlich erwähnt werden, damit zumindest in dieser Hinsicht keine Verfälschungen entstehen.Gemäss den Rückmeldungen von der Eidg. Finanzverwaltung und eigener Einschätzung müssten die GWL in der Funktion 411 Spitäler geführt werden. Die Kontenbeschreibung von Funktion 411 sollte also ergänzt werden.

• In Funktion 411 wird ein weiterer Punkt „Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL)“ angefügt.

Fehlende Systematik bei der Verbuchung von Finanzderivaten: Das Passivkonto 2019 (Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten) sollte mit dem Aktivkonto 1029 übereinstimmen, weshalb 1029 nur in den Sachgruppen 1020 bis 1028 nicht bilanzierte kurzfristige Finanzverbindlichkeiten enthalten sollte. Für die kurzfristigen derivativen Finanzinstrumente ist zu Konto 2016 auf der Passivseite der Bilanz das kurzfristige Aktivkonto 1026 (Derivative Finanzinstrumente) zu bilden. Die Konten 1029 und 2019 sollten keine derivativen Finanzinstrumente enthalten. Ebenfalls die Konten für Finanzanlagen, welche Derivate, Optionen und strukturierte Produkte enthalten, sollten kongruent sein. Aus diesem Grund sollte das Konto 1079 keine langfristigen Finanzderivate enthalten. Für diese sind die Konten 1076 auf der Aktivseite und 2066 auf der Passivseite zu bilden. Die Konten für die übrigen langfristigen Finanzanlagen sollten jeweils nur die in den übrigen Positionen dieser Kontengruppe nicht enthalten Finanzinstrumente enthalten.

• Damit die Aktiv- und die Passivposten bezüglich von Finanzderivaten kongruent sind, werden die neuen Konten 1026 Derivative Finanzinstrumente, 1076 Langfristige Finanzderivate und 2066 Langfristige Finanzderivate gebildet.• In den Konten 1029 Übrige kurzfristige Finanzanlagen, 1079 Übrige langfristige Finanzanlagen und 2069 Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten wird die Kontenbeschreibung entsprechend abgeändert.• In der Folge muss die FAQ über Zinssatzswaps angepasst werden.

Fehlende Systematik bei der Verbuchung von Finanzderivaten: Das Passivkonto 2019 (Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten) sollte mit dem Aktivkonto 1029 übereinstimmen, weshalb 1029 nur in den Sachgruppen 1020 bis 1028 nicht bilanzierte kurzfristige Finanzverbindlichkeiten enthalten sollte. Für die kurzfristigen derivativen Finanzinstrumente ist zu Konto 2016 auf der Passivseite der Bilanz das kurzfristige Aktivkonto 1026 (Derivative Finanzinstrumente) zu bilden. Die Konten 1029 und 2019 sollten keine derivativen Finanzinstrumente enthalten. Ebenfalls die Konten für Finanzanlagen, welche Derivate, Optionen und strukturierte Produkte enthalten, sollten kongruent sein. Aus diesem Grund sollte das Konto 1079 keine langfristigen Finanzderivate enthalten. Für diese sind die Konten 1076 auf der Aktivseite und 2066 auf der Passivseite zu bilden. Die Konten für die übrigen langfristigen Finanzanlagen sollten jeweils nur die in den übrigen Positionen dieser Kontengruppe nicht enthalten Finanzinstrumente enthalten.

• Damit die Aktiv- und die Passivposten bezüglich von Finanzderivaten kongruent sind, werden die neuen Konten 1026 Derivative Finanzinstrumente, 1076 Langfristige Finanzderivate und 2066 Langfristige Finanzderivate gebildet.• In den Konten 1029 Übrige kurzfristige Finanzanlagen, 1079 Übrige langfristige Finanzanlagen und 2069 Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten wird die Kontenbeschreibung entsprechend abgeändert.• In der Folge muss die FAQ über Zinssatzswaps angepasst werden.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

213 2066 Finanzderivate

2/21/2017 5/4/2017214 Finanzderivate

4/18/2017 8/29/2017215 Finanzderivate

4/18/2017 8/29/2017216 Finanzderivate

4/18/2017 8/29/2017217 2999 Nettovermögen

5/24/2017 8/29/2017

Fehlende Systematik bei der Verbuchung von Finanzderivaten: Das Passivkonto 2019 (Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten) sollte mit dem Aktivkonto 1029 übereinstimmen, weshalb 1029 nur in den Sachgruppen 1020 bis 1028 nicht bilanzierte kurzfristige Finanzverbindlichkeiten enthalten sollte. Für die kurzfristigen derivativen Finanzinstrumente ist zu Konto 2016 auf der Passivseite der Bilanz das kurzfristige Aktivkonto 1026 (Derivative Finanzinstrumente) zu bilden. Die Konten 1029 und 2019 sollten keine derivativen Finanzinstrumente enthalten. Ebenfalls die Konten für Finanzanlagen, welche Derivate, Optionen und strukturierte Produkte enthalten, sollten kongruent sein. Aus diesem Grund sollte das Konto 1079 keine langfristigen Finanzderivate enthalten. Für diese sind die Konten 1076 auf der Aktivseite und 2066 auf der Passivseite zu bilden. Die Konten für die übrigen langfristigen Finanzanlagen sollten jeweils nur die in den übrigen Positionen dieser Kontengruppe nicht enthalten Finanzinstrumente enthalten.

• Damit die Aktiv- und die Passivposten bezüglich von Finanzderivaten kongruent sind, werden die neuen Konten 1026 Derivative Finanzinstrumente, 1076 Langfristige Finanzderivate und 2066 Langfristige Finanzderivate gebildet.• In den Konten 1029 Übrige kurzfristige Finanzanlagen, 1079 Übrige langfristige Finanzanlagen und 2069 Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten wird die Kontenbeschreibung entsprechend abgeändert.• In der Folge muss die FAQ über Zinssatzswaps angepasst werden.

Finanzderivate: Wie erfolgt die Unterscheidung zwischen kurz- und langfristigen Derivaten?

Vermutlich sollte eine Zuordnung analog der Zuordnung des abgesicherten Grundgeschäfts erfolgen. Auf die Aufteilung eines Derivates kann verzichtet werden. Das wären eher seltene Konstrukte.

Finanzderivate: Wo erfolgt die Zuordnung in der Geldflussrechnung? Geldfluss aus Anlagentätigkeit oder Finanzierungstätigkeit? Bei Absicherungsgeschäften ist dies zwar nicht so relevant, da diese ja nur in der Bilanz verbucht werden. Bei Wertänderungen, welche über die ER gebucht werden, stellt sich aber die Frage bei der Erfassung des geldunwirksamen Vorgangs in der Geldflussrechnung

• Die Veränderung der Finanzanlagen FV bzw. der Finanzverbindlichkeiten, die nur auf der Anpassung des Marktwertes des Finanzderivates beruhen, sind in der Geldflussrechnung weder im Geldfluss aus Anlagentätigkeit ins FV noch im Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit enthalten. Gemäss FE14 Tabelle 14-1 bzw. 14-2 werden in diesen Geldflüssen nur Verkäufe/ Käufe bzw. Finanzeinnahmen/ -ausgaben ausgewiesen. Die Marktwertanpassung des Finanzderivates ist nicht liquiditätswirksam und damit nicht in diesen Geldflüssen zu erfassen. Hinweis: Die oft in der Praxis verwendete Methode, die Zu- bzw. Abnahme der Finanzanlagen FV bzw. Finanzverbindlichkeiten aus der Gesamtveränderung gegenüber dem Vorjahr der entsprechenden Kontengruppen zu ermitteln, kann für diesen Sachverhalt nicht verwendet werden bzw. muss um die Finanzderivate korrigiert werden. • Der Geldfluss aus operativer Tätigkeit startet bei der indirekten Methode mit dem Gesamtergebnis der ER und muss um nicht liquiditätswirksame Aufwendungen/ Erträge der ER korrigiert werden. Somit wird bei der Variante «keine Absicherung» die Korrektur um den Effekt in der ER vorgenommen. Mit der Korrektur der liquiditätsunwirksamen Marktwertanpassung, erscheint am Ende die Veränderung der Finanzderivate in keinem Geldfluss, da sie nicht zahlungswirksam war. • Bei der Variante «Absicherung» braucht es keine Korrektur in der ER, da die Wertveränderung der Finanzderivate gegen das Eigenkapital gebucht wurde und damit nicht in der Geldflussrechnung berücksichtigt wird.

Finanzderivate: Ist es korrekt, dass Wertänderungen über die Konten 3440/4440 (Finanzanlagen FV) verbucht werden, auch wenn es die Absicherung von langfristigen Verbindlichkeiten betrifft?

• Ja. Allerdings müsste in der ER nicht nach kurz- und langfristig unterschieden werden. Eine Trennung wäre eher künstlich. Im Bereich der Zinsen wurde die Trennung erst unlängst abgeschafft.

Nettovermögen: Gemäss Handbuch wird der Saldo der kumulierten Ergebnisse (Konto 2999) der Erfolgsrechnung als „Nettovermögen“ bezeichnet. Bei den Kennzahlen wird bei der „Nettoschuld“ bei einem negativen Ergebnis der Begriff „Nettovermögen“ aufgeführt (Tabelle C7, Anhang C). Da wird hier der gleiche Begriff für unterschiedliche Sachverhalte verwendet.

• Nettoschuld und Nettovermögen sollten im Sinne der statistischen Definitionen verwendet werden. • Der Begriff „Nettovermögen“ unter 2999 des Handbuches wird ersatzlos gestrichen.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

218 3602 Steuern, kant. Anteile

8/29/2017218 4601 Steuern, kant. Anteile

8/29/2017218 4602 Steuern, kant. Anteile

8/29/2017219

7/13/2017220 1400 Landwirtschaftliche Flächen

8/2/2017 8/29/2017221 425 Verkäufe, Erlös aus

8/14/2017 8/29/2017

Konten 3602 und 4601: Die Anteile an den kant. Steuern werden beim Aufwand unter .1 und beim Ertrag unter .0 ausgewiesen. Diese Verschiebung ist auch bei den Regalien und Patenten und den kantonalen Gebühren feststellbar. Ist dies so gewollt oder allenfalls zu korrigieren?

Es wurde festgestellt, dass bei den verschiedenen Unterkonten von Konto 4602 auch noch ein weiterer Fehler ist: 4600.1 statt 4602.1, 4600.2 statt 4602.2 und 4600.9 statt 4602.9.

• Damit die Systematik auf der Aufwand- und der Ertragsseite gewährleistet ist, werden folgende Kontennummern angepasst:• 3602.0 Gemeindeanteile an kantonalen Steuern• 3602.1 Gemeindeanteile an Regalien und Patenten• 3602.2 Gemeindeanteile an kantonalen Gebühren• In der Beschreibung von Konto 4601 wird der Fehler korrigiert und die Konten 4600.1, 4600.2 und 4600.9 in 4601.0, 4601.2 und 4601.9 abgeändert.

06.06.201726.06.2017

Konten 3602 und 4601: Die Anteile an den kant. Steuern werden beim Aufwand unter .1 und beim Ertrag unter .0 ausgewiesen. Diese Verschiebung ist auch bei den Regalien und Patenten und den kantonalen Gebühren feststellbar. Ist dies so gewollt oder allenfalls zu korrigieren?

Es wurde festgestellt, dass bei den verschiedenen Unterkonten von Konto 4602 auch noch ein weiterer Fehler ist: 4600.1 statt 4602.1, 4600.2 statt 4602.2 und 4600.9 statt 4602.9.

• Damit die Systematik auf der Aufwand- und der Ertragsseite gewährleistet ist, werden folgende Kontennummern angepasst:• 3602.0 Gemeindeanteile an kantonalen Steuern• 3602.1 Gemeindeanteile an Regalien und Patenten• 3602.2 Gemeindeanteile an kantonalen Gebühren• In der Beschreibung von Konto 4601 wird der Fehler korrigiert und die Konten 4600.1, 4600.2 und 4600.9 in 4601.0, 4601.2 und 4601.9 abgeändert.

06.06.201726.06.2017

Konten 3602 und 4601: Die Anteile an den kant. Steuern werden beim Aufwand unter .1 und beim Ertrag unter .0 ausgewiesen. Diese Verschiebung ist auch bei den Regalien und Patenten und den kantonalen Gebühren feststellbar. Ist dies so gewollt oder allenfalls zu korrigieren?

Es wurde festgestellt, dass bei den verschiedenen Unterkonten von Konto 4602 auch noch ein weiterer Fehler ist: 4600.1 statt 4602.1, 4600.2 statt 4602.2 und 4600.9 statt 4602.9.

• Damit die Systematik auf der Aufwand- und der Ertragsseite gewährleistet ist, werden folgende Kontennummern angepasst:• 3602.0 Gemeindeanteile an kantonalen Steuern• 3602.1 Gemeindeanteile an Regalien und Patenten• 3602.2 Gemeindeanteile an kantonalen Gebühren• In der Beschreibung von Konto 4601 wird der Fehler korrigiert und die Konten 4600.1, 4600.2 und 4600.9 in 4601.0, 4601.2 und 4601.9 abgeändert.

06.06.201726.06.2017

Investitionsbeiträge: Rückerstattungen

Rückerstattung Investitionsbeiträge: Auf welchem Sachgruppenkonto verbucht eine Gemeinde die Rückerstattung eines (abgeschriebenen) Investitionsbeitrags an den Kanton, den sie z.B. für ein Schulhaus erhalten hat und das nun zweckentfremdet wurde?Im HRM2 Kontenrahmen sind nur Konten für eigene Investitionsbeiträge (56) oder Rückzahlungen eigener Investitionsbeträge (66) vorgesehen , aber man findet kein Konto für die Rückerstattung erhaltener Investitionsbeiträge.

Pachtzinsen Landwirtschaft: Der Pachtzinsertrag wird bei uns über die Funktion 9630 „Liegenschaften des Finanzvermögens“ sowie in der Sachgruppe 4430 Pacht- u. Mietzinsen Liegenschaften FV verbucht. Die landwirtschaftlichen Liegenschaften haben wir im Konto 1080 „Grundstücke FV“ eingestellt. Die KKAG und die Kantone Aargau, Solothurn usw. ordnen landwirtschaftliches Kulturland auch dem Finanzvermögen 1080 zu. Im Handbuch HRM2 ist die „Landwirtschaftliche Fläche“ dem Konto 1400 „Grundstücke VV, unüberbaut“ zugeordnet.

• Die Zuordnung von Landwirtschaftsland ist zum Finanz- wie auch Verwaltungsvermögen denkbar.• Landwirtschaftliche Grundstücke werden im Finanzvermögen geführt (1080), wenn sie ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung jederzeit veräusserbar sind.• Landwirtschaftliche Grundstücke werden im Verwaltungsvermögens geführt (1400), wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen.• Die Kontierung von Konto 1080 wird ergänzt „nicht überbaute Grundstücke (u.a. auch landwirtschaftliche Flächen), vorsorglicher Landerwerb,…

Kontengruppe 425 Erlös aus Verkäufen: Sollte dieses Konto nicht in die Sachgruppe 43 Verschiedene Erträge umgeteilt werden? Erlöse aus Verkäufen haben eine obligationenrechtliche Basis, alle anderen Erträge in der Sachgruppe 42 haben beruhen aber auf öffentlichen Recht.Wären eine Sachgruppe 43 und 435 angebracht?

• Sowohl bei HRM2-Konto 4231 Kursgelder, 4240 Benützungsgebühren und Dienstleistungen als bei 4250 Verkäufe sind Erträge aus privat-rechtlichen Geschäften zu finden.• Zum Beispiel bei 4231: öffentliche Weiterbildungskurse der Berufsschulen• Bei 4240 Vermietung der Turnhallen an Vereine oder Dienstleistungserträge von Fachhochschul- und Universitäts-Instituten • Die Umteilung der Sachgruppe 425 Verkäufe zu Sachgruppe 43 würde für die Trennung der öffentlich-rechtlichen Forderungen von privat-rechtlichen Forderungen nicht ausreichen.• Es wird kein neues Konto 435 gebildet.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

223 Laufender Ertrag

9/20/2017 11/16/2017224 1400 Grundstücke - VV

9/18/2017 11/16/2017225 1404 Hochbauten VV • Die Kontierung von Konto 1404 wird entsprechend ergänzt.

9/18/2017 11/16/2017227 37 Durchlaufende Beiträge

10/10/2017 11/16/2017227 47 Durchlaufende Beiträge

10/10/2017 11/16/2017227 57 Durchlaufende Beiträge

10/10/2017 11/16/2017227 67 Durchlaufende Beiträge

10/10/2017 11/16/2017

Berechnung „Laufender Ertrag“: Im Handbuch HRM2, Tabelle C.18 wird der laufende Ertrag z.T. indirekt berechnet. D.h. die Kontengruppe 48 wird addiert und die zwei Kontengruppen, die nicht einbezogen werden (487 und 489), werden subtrahiert. Wäre es nicht besser, die Berechnung direkt vorzunehmen, wie es auch für die anderen Basiszahlen der Fall ist? + 481+ 482+ 483+ 484+ 486+ 4895

• Die Definitionen der Basiszahlen zur Berechnung der Kennzahlen werden inzwischen in zahlreichen Kantonen verwendet und sollten nicht punktuell geändert werden.• Aus praktischen Gründen wird deshalb auf eine Anpassung verzichtet

Konto 1400 Grundstücke VV unüberbaut: Müsste nicht in der Kontierung von Konto 1400 ein Zusatz angebracht werden: „ohne Grundstücke Waldungen“, da diese in Konto 1405 eingeschlossen sind?

• Es müssen nicht nur Waldungen, sondern auch Alpen ausgeklammert werden.• Ausserdem ist es nützlich, in Klammern die betroffenen Konten zu nennen.• Die Kontierung von Konto 1400 wird wie folgt geändert: "Nicht überbaute Grundstücke (Grünzonen, Parkanlagen, Bio- und Geotope, landwirtschaftliche Flächen u.a.); im Baurecht abgetretene Grundstücke; ohne Grundstücke von Strassen, Wegen, Brücken [1401], Wasserbauten [1402], Waldungen [1405] und Alpen [1409]."

Konto 1404 Hochbauten VV: Müsste nicht in der Kontierung von Konto 1404 der Zusatz „Parzellierte Grundstücke unter 1400 Grundstücke bilanzieren“ anbringen, wie dies auch in Konto 1403 der Fall ist?Konten 37/47 (57/67): Was nützen eigentlich die Konten 37/47? Könnten die durchlaufenden Beträge nicht direkt über die Bilanz verbucht werden? Insbesondere wenn es sich um durchlaufende Beträge mit konsolidierten Einheiten handelt. Auf diese Weise werden Aufwand und Ertrag nicht unnötigerweise aufgebauscht. Diese Konten werden ja auch bei der Berechnung der Finanzkennzahlen ausgeklammert. Könnte das SRS-CSPCP eine Richtlinie herausgeben, weshalb diese Beiträge in der Erfolgs- und Investitionsrechnung (Konten 57/67) verbucht werden müssen.

• Die Verbuchung über die Konten 37/47 und 57/67 entspricht dem Bruttoprinzip.• Ausserdem werden dadurch die Geldströme transparent dargestellt.• Die Verbuchung von durchlaufenden Beiträgen über die Bilanz ist zu vermeiden.

Konten 37/47 (57/67): Was nützen eigentlich die Konten 37/47? Könnten die durchlaufenden Beträge nicht direkt über die Bilanz verbucht werden? Insbesondere wenn es sich um durchlaufende Beträge mit konsolidierten Einheiten handelt. Auf diese Weise werden Aufwand und Ertrag nicht unnötigerweise aufgebauscht. Diese Konten werden ja auch bei der Berechnung der Finanzkennzahlen ausgeklammert. Könnte das SRS-CSPCP eine Richtlinie herausgeben, weshalb diese Beiträge in der Erfolgs- und Investitionsrechnung (Konten 57/67) verbucht werden müssen.

• Die Verbuchung über die Konten 37/47 und 57/67 entspricht dem Bruttoprinzip.• Ausserdem werden dadurch die Geldströme transparent dargestellt.• Die Verbuchung von durchlaufenden Beiträgen über die Bilanz ist zu vermeiden.

Konten 37/47 (57/67): Was nützen eigentlich die Konten 37/47? Könnten die durchlaufenden Beträge nicht direkt über die Bilanz verbucht werden? Insbesondere wenn es sich um durchlaufende Beträge mit konsolidierten Einheiten handelt. Auf diese Weise werden Aufwand und Ertrag nicht unnötigerweise aufgebauscht. Diese Konten werden ja auch bei der Berechnung der Finanzkennzahlen ausgeklammert. Könnte das SRS-CSPCP eine Richtlinie herausgeben, weshalb diese Beiträge in der Erfolgs- und Investitionsrechnung (Konten 57/67) verbucht werden müssen.

• Die Verbuchung über die Konten 37/47 und 57/67 entspricht dem Bruttoprinzip.• Ausserdem werden dadurch die Geldströme transparent dargestellt.• Die Verbuchung von durchlaufenden Beiträgen über die Bilanz ist zu vermeiden.

Konten 37/47 (57/67): Was nützen eigentlich die Konten 37/47? Könnten die durchlaufenden Beträge nicht direkt über die Bilanz verbucht werden? Insbesondere wenn es sich um durchlaufende Beträge mit konsolidierten Einheiten handelt. Auf diese Weise werden Aufwand und Ertrag nicht unnötigerweise aufgebauscht. Diese Konten werden ja auch bei der Berechnung der Finanzkennzahlen ausgeklammert. Könnte das SRS-CSPCP eine Richtlinie herausgeben, weshalb diese Beiträge in der Erfolgs- und Investitionsrechnung (Konten 57/67) verbucht werden müssen.

• Die Verbuchung über die Konten 37/47 und 57/67 entspricht dem Bruttoprinzip.• Ausserdem werden dadurch die Geldströme transparent dargestellt.• Die Verbuchung von durchlaufenden Beiträgen über die Bilanz ist zu vermeiden.

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

228 3430 Baulicher Unterhalt FV

10/10/2017 11/16/2017230 3118

10/17/2017 11/16/2017230 3158

10/17/2017 11/16/2017230 3133

10/17/2017 11/16/2017

Baulicher Unterhalt FV: Gemäss HRM2 Handbuch wird im Konto 3430 Baulicher Unterhalt Liegenschaften FV der nicht aktivierbare Unterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens verbucht. Müsste nicht anstelle des Wortes Verwaltungsvermögen das Wort Finanzvermögen stehen?

• Ist korrekt. Die Kontierung von Konto 3430 wird entsprechend korrigiert.

Informatikprogramme, Lizenzkosten

Kauf oder Lizenzkosten für Informatikprogramme: Wenn eine öffentliche Verwaltung entscheidet eine Software (SAP) zu kaufen, wird dies als Investition betrachtet.Wie müssen Kosten für die Benützung dieser Software (Saas = software as a service) verbucht werden? Falls sich eine öffentliche Verwaltung dazu entschliesst, Software im Abonnement zu erwerben statt als Einmalkauf, kann dies trotzdem als Investition angesehen werden? Oder handelt es sich hier um einen Aufwand?Gibt es eine entsprechende Bestimmung? Wo?

• Für die Verbuchung von Informatikausgaben muss der Investitionsbegriff beachtet werden. Liegt der Kaufpreis über der definierten Aktivierungsgrenze, müssen die Ausgaben in der Investitionsrechnung verbucht werden. • Wird die Software im Abonnement erworben, werden die jährlich anfallenden Ausgaben in der Erfolgsrechnung, auf Konto 3118 „Immaterielle Anlagen, Lizenzen“ verbucht.• Der Unterhalt von Software (Service-Verträge, Patches, Service-Packs, Up-Grades etc.) wird auf Konto 3158 "Unterhalt immaterielle Anlagen" verbucht.• Release-Wechsel gelten als Anschaffung.• Falls nebst der Software auch IT-Infrastruktur eines externen IT-Dienstleisters genutzt wird, erfolgt die Verbuchung auf Konto 3133 "Informatik-Nutzungsaufwand, Nutzung von externen Rechenzentren".

Informatikprogramme, Lizenzkosten

Kauf oder Lizenzkosten für Informatikprogramme: Wenn eine öffentliche Verwaltung entscheidet eine Software (SAP) zu kaufen, wird dies als Investition betrachtet.Wie müssen Kosten für die Benützung dieser Software (Saas = software as a service) verbucht werden? Falls sich eine öffentliche Verwaltung dazu entschliesst, Software im Abonnement zu erwerben statt als Einmalkauf, kann dies trotzdem als Investition angesehen werden? Oder handelt es sich hier um einen Aufwand?Gibt es eine entsprechende Bestimmung? Wo?

• Für die Verbuchung von Informatikausgaben muss der Investitionsbegriff beachtet werden. Liegt der Kaufpreis über der definierten Aktivierungsgrenze, müssen die Ausgaben in der Investitionsrechnung verbucht werden. • Wird die Software im Abonnement erworben, werden die jährlich anfallenden Ausgaben in der Erfolgsrechnung, auf Konto 3118 „Immaterielle Anlagen, Lizenzen“ verbucht.• Der Unterhalt von Software (Service-Verträge, Patches, Service-Packs, Up-Grades etc.) wird auf Konto 3158 "Unterhalt immaterielle Anlagen" verbucht.• Release-Wechsel gelten als Anschaffung.• Falls nebst der Software auch IT-Infrastruktur eines externen IT-Dienstleisters genutzt wird, erfolgt die Verbuchung auf Konto 3133 "Informatik-Nutzungsaufwand, Nutzung von externen Rechenzentren".

Informatikprogramme, Lizenzkosten

Kauf oder Lizenzkosten für Informatikprogramme: Wenn eine öffentliche Verwaltung entscheidet eine Software (SAP) zu kaufen, wird dies als Investition betrachtet.Wie müssen Kosten für die Benützung dieser Software (Saas = software as a service) verbucht werden? Falls sich eine öffentliche Verwaltung dazu entschliesst, Software im Abonnement zu erwerben statt als Einmalkauf, kann dies trotzdem als Investition angesehen werden? Oder handelt es sich hier um einen Aufwand?Gibt es eine entsprechende Bestimmung? Wo?

• Für die Verbuchung von Informatikausgaben muss der Investitionsbegriff beachtet werden. Liegt der Kaufpreis über der definierten Aktivierungsgrenze, müssen die Ausgaben in der Investitionsrechnung verbucht werden. • Wird die Software im Abonnement erworben, werden die jährlich anfallenden Ausgaben in der Erfolgsrechnung, auf Konto 3118 „Immaterielle Anlagen, Lizenzen“ verbucht.• Der Unterhalt von Software (Service-Verträge, Patches, Service-Packs, Up-Grades etc.) wird auf Konto 3158 "Unterhalt immaterielle Anlagen" verbucht.• Release-Wechsel gelten als Anschaffung.• Falls nebst der Software auch IT-Infrastruktur eines externen IT-Dienstleisters genutzt wird, erfolgt die Verbuchung auf Konto 3133 "Informatik-Nutzungsaufwand, Nutzung von externen Rechenzentren".

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Nr. Funktion Stichwort Anfrage Antwort AG Kontenrahmen Datum Anfrage Datum AntwortSachgruppe

231 4490 Aufwertungen VV

10/24/2017 11/16/2017

Konto 4490 Aufwertungen VV: Im Zusammenhang mit der Auslegung zur FE 02 «Änderungen von Schätzungen und Korrekturen von Fehlern» ist die Kontierung im Kontenplan zur Kontengruppe 4490 «Aufwertung VV» zu korrigieren. Aktueller Text: «Aufwertungen von Liegenschaften, Sachanlagen und Finanzanlagen des VV durch Verlängerung der Nutzungsdauern oder ausnahmsweiser Neubewertung». Aufgrund der Auslegung zur FE02 kann eine Aufwertung VV aufgrund der Verlängerung der Nutzungsdauer nicht vorgenommen werden, da der aktuelle Restbuchwert nur über eine längere Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Neuer Textvorschlag: «Aufwertungen von Liegenschaften, Sachanlagen und Finanzanlagen des VV - ausnahmsweise Neubewertung».

• Die Kontierung wird weiter präzisiert, da Liegenschaften auch Sachanlagen sind (dreistellige Sachgruppe des VV).• Folglich lautet die neue Kontierung, bezogen auf die 3-stufige Sachgruppengliederung: "Aufwertung von Sachanlagen, immateriellen Anlagen, Darlehen, Beteiligungen, Grundkapitalien und Investitionsbeiträgen des VV – ausnahmsweise Neubewertungen."