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Gute Aussichten für den Klimaschutz – die Förderprogramme der NKI

Tobias Brenner

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017/2018

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Die Nationale Klimaschutzinitiative

Ziele Bis 2020:

Reduktion der THG Emissionen um 40 Prozent

Bis 2050: Reduktion der THG Emissionen um 80 – 95 Prozent

Fakten:

NKI wurde 2008 ins Leben gerufen zur Unterstützung von Kommunen, Unternehmen, Verbraucher, Bildungseinrichtungen

2014 Verabschiedung des Klimaschutz-Aktionsprogramms 2020

2015 Beteiligungsverfahren für Klimaschutzplan 2050 begonnen

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2020: - 40 % THG* 2050: - 80 bis 95% THG

690 Mio. Euro Fördermittel (2008-2016)

Gesamtinvestition von 2.3 Mrd. Euro

über 22.000 geförderte Projekte

(2008-2016)

Investitionen bewirken 570.000t CO2-Einsparung p.a.

Die Nationale Klimaschutzinitiative Meilensteine der NKI

* Treibhausgasemissionen

„Richtlinie zur Förderung von

Klimaschutzprojekten in

sozialen, kulturellen und

öffentlichen Einrichtungen

im Rahmen der Nationalen

Klimaschutzinitiative“

Die Kommunalrichtlinie

Stand: 30.06.2016 Quelle: Förderkatalog des Bundes

Projektkarte Kommunalrichtlinie Zeitraum: 2008 - 06/2016

Bewilligte Projekte je Bundesland 2008 - 2017

Darstellung: SK:KK / Datenquelle: PtJ 10.07.2017

Die Kommunalrichtlinie in den Ländern Zeitraum: 2008 – 6/2017

26,9

23,0

22,6

19,7

14,3

12,8

11,6

10,9

10,5

9,6

6,9

6,2

4,6

3,5

2,8

2,1

Schleswig-Holstein

Rheinland-Pfalz

Niedersachsen

Baden-Württemberg

Saarland

Bayern

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Mecklenburg-…

Brandenburg

Bremen

Thüringen

Sachsen-Anhalt

Hamburg

Sachsen

Berlin

KRL: Bewilligte Vorhaben / 100.000 EW (2008 - 6/2017)

Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.

Kindertagesstätten und Schulen

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII

Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen

Kulturelle Einrichtungen

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

Hochschulen

Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung

kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung

private Unternehmen , rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen

= NEUERUNGEN PER 1. JULI 2016

Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:

Förderschwerpunkte

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrich-tungen der Kinder- und

Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

Austausch von Elektrogeräten

Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen

Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten:

Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %,

Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %,

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeit-einrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen um bis zu 30 %.

Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ und „Abfallentsorgung“.

Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ)

Antragsfenster:

1. Januar bis 31. März

1. Juli bis 30. September

Ausnahmen (Ganzjährige Beantragung):

Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben)

Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements

Energiesparmodelle in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen

Antragstellung nur über:

Aktuelle Förderprogramme des BMUB

Was? Antragsfenster

Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (Förderaufruf)

01.01. bis 15.04.2018

Kurze Wege im Klimaschutz (Förderaufruf)

bis 01.07.2017 01.05. - 01.07.2018

Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie)

bis 31.12.2019

Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Richtlinie)

bis 01.01.2019

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf)

bis 15.05.2017 15.02. - 15.05.2018

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Inhaltliche Anforderungen

Hohe Treibhausgasminderung

Klimaschutzziele der Bundesregierung

Konzeptqualität und Innovationskraft

Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden

Übertragbarkeit

Bundesweite Strahlungskraft

Besonders förderwürdige Bereiche Abfallentsorgung

Abwasserbeseitigung

Energie- und Ressourceneffizienz

Grün in der Stadt

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

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Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen (allein und in Kooperation)

Kommunale Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen (mind. 50,1 % kommunal)

Kommune/n im Verbund mit weiteren Partnern, bspw. Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und/oder Hochschulen

Wie wird gefördert?

bis zu 80 % Zuschuss

für förderfähige investive Ausgaben: Mindestförderung: 200.000 Euro, Maximalförderung: 5 Millionen Euro

Öffentlichkeitsarbeit bis zu 30.000 Euro/Vorhaben

Projektbezogene Planungsleistungen bis höchstens 20 % der Summe der förderfähigen Investitionsausgaben/-kosten

Projektdauer: in der Regel 3 Jahre

für finanzschwache Kommunen bis auf

90 % erhöht

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Praxisbeispiel: „Wärme to go!“ Nachhaltiger Kreislaufansatz zur Nutzung von Abwärme aus der Restmüll-Biomasse-Verstromung durch Einsatz elektromobil zirkulierender Latentwärmespeicher

Projektlaufzeit: 02/2017 – 01/2020

Fördersumme: 1.409.416 € (Förderquote: 80%)

Projektpartner: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Gemeinde Isernhagen, Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH

Projektziele:

Pilothafte Ansatz zur Abwärmenutzung in räumlich getrennter Situation zur Erhöhung der Gesamtressourceneffizienz,

Elektromobiler Transport mit Kreislaufansatz,

Begleitende Energiebilanz- und Wirtschaftlichkeitsrechnungen im Zuge der Übertragbarkeitsanalyse

Kalkulierte jährliche Treibhausgasminderung ab 2018: 1.500 t CO2

Synergieeffekt – Wärmesenke ist eine Realschule: Anschauungsbeispiel für Energiewende und physikalische Wirkprinzipien

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Was wird gefördert?

Vorhaben, die konkrete, umsetzungsorientierte Angebote

zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf

Nachbarschaftsebene bzw. in Quartieren schaffen

Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung im

Klimaschutz

Maßnahmen, zur Unterstützung der Bürgerinnen und

Bürger, ihren Alltag klimaschonend und ressourceneffizient

zu gestalten und zum konkreten Handeln zu aktivieren

die Einrichtung und der Betrieb von Begegnungs-stätten/-

flächen sowie deren Weiterentwicklung mit

klimaschutzbezogenen Aktivitäten auf Nachbarschafts-

ebene

innovative Ideen, die den Nachbarschaftsgedanken und den

Klimaschutz voranbringen

Förderaufruf: Kurze Wege im Klimaschutz

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Was wird gefördert?

Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen oder die Voll- oder Teilsanierung von Bestandsanlagen

hocheffiziente Komponenten und Systeme mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Förderkategorien

kleine Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen mit 2 bis 5 kW elektrischer Leistungsaufnahme

keine steckerfertigen Geräte!

Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen mit 5 bis 300 kW elektrischer Leistungsaufnahme

Anlagen mit Ammoniak als Kältemittel mit 5 bis 200 kW elektrischer Leistungsaufnahme

Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung

Kälte-Klima-Richtlinie

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Wie wird gefördert?

Basis- und Bonuszuschüsse

Festbeträge in Abhängigkeit von spezifischen Leistungsmerkmalen bzw. Wärmepumpen

Wie stelle ich einen Antrag?

Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Antragsfenster: 01.01.2017 bis 31.12.2019

Kälte-Klima-Richtlinie

Kontakt für Kälte-Klima-Richtlinie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: 06196 / 908 – 1249 Website:http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html E-Mail: [email protected]

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Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerken (Teil 1)

Mögliche Varianten:

Förderung von Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Teil 2)

Kommunale Netzwerke Richtlinie

Energieeffizienz-Netzwerk

Ressourceneffizienz-Netzwerk

Kombiniertes Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerk

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Inhalt und Ziel:

Wirtschaftliche Erschließung von Einspar- und/oder Effizienzpotenzialen durch Zusammenarbeit mehrerer Kommunen oder Verwaltungseinheiten der Landkreise

Professionelle Unterstützung durch externe Netzwerkmanager und Energie- bzw. Ressourceneffizienzexperten

Dauer: 3 Jahre

Antragsberechtigung und Förderung:

Netzwerkmanager (natürliche und juristische Personen)

Personalausgaben (Netzwerkmanager, Energie-/ Ressourcen-effizienzmanager, Moderator) und Sachausgaben für den Betrieb des Netzwerkes

Förderquote: 70% im ersten Jahr, 50% im zweiten und dritten Jahr, mit Maximalbeträgen pro Netzwerkteilnehmer (Verrechnung über Netzwerkmanager)

Kommunale Netzwerke Richtlinie: Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz-

Netzwerken (Teil 1) Netzwerkphase

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Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr

Was wird gefördert?

Modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren

Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden

Investive Projekte mit Modellcharakter zur Fahrrrad-verkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßen- und Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrs-einrichtungen sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen

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Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr

Wer wird gefördert?

Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung

Kooperationen („Verbünde“) von Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen

Wie wird gefördert?

Zuwendung in der Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten

Die Mindestzuwendung pro Vorhaben bzw. Projekt beträgt 200.000 Euro. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt

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für finanzschwache Kommunen bis auf

90% erhöht

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr

Praxisbeispiel: Osnabrück Einwohnerzahl 165.600/Niedersachsen

Verbundprojekt der Stadt mit den Stadtwerken und dem Kupferhersteller KME

Konkretes Projektziel: Verbesserung der Radverkehrssituation im Quartier Gartlage-Süd

Mehr als 1,7 Mio. € Fördermittel fließen an die Verbundpartner, der Großteil an die Stadt

Das Projekt besteht aus vier Teilprojekten:

Radschnellweg (Stadt Osnabrück)

Radabstellmöglichkeiten (Stadt Osnabrück)

Lastenradleihsystem (Stadtwerke)

Berufspendler (KME)

Laufzeit: 01.01.2017 bis 31.12.2018

Weitere bereits bewilligte Vorhaben: http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/verkehr/luft-verkehr-download/artikel/wettbewerb-klimaschutz-und-radverkehr/

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- Fragen und Antworten -

Informationen und Beratung

• Detaillierte Informationen zu den vorgestellten und weiteren Förderprogrammen finden Sie auf der Webseite der NKI: www.klimaschutz.de/de/programme

• Oder rufen Sie das Beratungstelefon von SK:KK an: Tel. 030 – 39 00 1-170