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- 252 - Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014 5/2014 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES, am 23.09.2014 um 19:30 Uhr. Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadtgemeinde Altheim Anwesende Bgm. Vorsitzender Franz Weinberger ÖVP Vbgmin Maria Erika Kobencic ÖVP Vbgm. Rudolf Gollhammer SPÖ StR Gerhard Obermair ÖVP StR Rudolf Wintersteiger ÖVP StR Josef Dax SPÖ StR Harald Huber FPÖ GR Eleonore Hinterberger ÖVP GR Dr. Franz Mitterbauer ÖVP GR Franz Xaver Berger ÖVP GR Günter Steinhögl ÖVP GR Ferdinand Goldfried-Doringer ÖVP GR Georg Seidl ÖVP GR Margit Eichinger ÖVP GR Johann Buchner j. ÖVP GR Alois Kasinger ÖVP GR Johann Schlüsslbauer SPÖ GR Dietmar Daskiewicz SPÖ GR Mag. Günther Füreder SPÖ GR Klaus Priewasser SPÖ GR Ingrid Krösslhuber SPÖ GR Johannes Schlüsslbauer SPÖ GR Erwin Billinger FPÖ GR Georg Spindler FPÖ GR Franz Leitl FPÖ GR Bettina Wetzlmayer-Spitzer FPÖ Ersatzmitglieder: Kobencic Robert ÖVP f. Franz Jenichl Gschaider Hermann ÖVP f. Annemarie Lettner Gertraud Ziegler ÖVP f. Friedrich Geisberger Edtmeier Anton SPÖ f. Gerhard Reisecker Johann Glechner SPÖ f. Mag. Stefan Wimmer Es fehlen entschuldigt: Franz Jenichl ÖVP Annemarie Lettner ÖVP Friedrich Geisberger ÖVP Gerhard Reisecker SPÖ Mag. Stefan Wimmer SPÖ

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

5/2014

VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES, am 23.09.2014 um 19:30 Uhr. Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadtgemeinde Altheim

Anwesende Bgm. Vorsitzender Franz Weinberger ÖVP Vbgmin Maria Erika Kobencic ÖVP Vbgm. Rudolf Gollhammer SPÖ StR Gerhard Obermair ÖVP StR Rudolf Wintersteiger ÖVP StR Josef Dax SPÖ StR Harald Huber FPÖ GR Eleonore Hinterberger ÖVP GR Dr. Franz Mitterbauer ÖVP GR Franz Xaver Berger ÖVP GR Günter Steinhögl ÖVP GR Ferdinand Goldfried-Doringer ÖVP GR Georg Seidl ÖVP GR Margit Eichinger ÖVP GR Johann Buchner j. ÖVP GR Alois Kasinger ÖVP GR Johann Schlüsslbauer SPÖ GR Dietmar Daskiewicz SPÖ GR Mag. Günther Füreder SPÖ GR Klaus Priewasser SPÖ GR Ingrid Krösslhuber SPÖ GR Johannes Schlüsslbauer SPÖ GR Erwin Billinger FPÖ GR Georg Spindler FPÖ GR Franz Leitl FPÖ GR Bettina Wetzlmayer-Spitzer FPÖ Ersatzmitglieder: Kobencic Robert ÖVP f. Franz Jenichl Gschaider Hermann ÖVP f. Annemarie Lettner Gertraud Ziegler ÖVP f. Friedrich Geisberger Edtmeier Anton SPÖ f. Gerhard Reisecker Johann Glechner SPÖ f. Mag. Stefan Wimmer Es fehlen entschuldigt: Franz Jenichl ÖVP Annemarie Lettner ÖVP Friedrich Geisberger ÖVP Gerhard Reisecker SPÖ Mag. Stefan Wimmer SPÖ

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Anwesend gem. § 66 Abs 2 Oö. Gem.O 1990: AL-Stellvertreterin Frau Mag. Fuhrmann-Siegesleitner Helga Vom Vorsitzenden bestimmte Schriftführerin: Barbara Brunner Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;

b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö. Gem.O. 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 15.09.2014 bzw. an die Ersatzmitglieder gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen unter Bekannt-gabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 15.09.2014 öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist und gibt die Tagesordnung bekannt:

TAGESORDNUNG 1 Diese Behandlung dieses TOP findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

2 Rechnungsabschluss 2013; Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau

am Inn

3 MLZ Veranstaltungsgemeinschaft – Ansuchen um Unterstützung für den Christkindl-markt 2014

4 Erich Bartosch – Verleihung des Sportehrenzeichens der Stadtgemeinde Altheim in Silber

5 Geothermisches Wärmeversorgungsunternehmen – Änderung des Wärmeliefe-rungsübereinkommens und der AGB hinsichtlich der Messeinrichtungen

6 Erneuerung der Radwegbeschilderung – Bajuwarenweg, Achtalweg, Römerweg; Auftragserteilung

7 Neugestaltung des Kirchenumfelds – Kommunikationsplatz – Anfertigen von Ge-denksteinen zur Erinnerung an das „Alte Mesnerhaus“; Auftragsvergabe

8 Neugestaltung des Kirchenumfelds – Gedenkstätte – a) Anfertigen und Montieren von 2 zusätzlichen Inschriftentafeln zur Gedenktafel für die Opfer des 1. Weltkrieges; Auftragsvergabe b) Überdachung der Gedenkstätte mit Natursteintafeln; Auftragsvergabe

9 Neugestaltung des Kirchenumfelds – Gärtnerische Gestaltung des Kommunikations- und des Parkplatzes – Nachtragsangebot der Fa. Klaffenböck; Auftragserteilung

10 Neugestaltung des Kirchenumfelds – Erneuerung des Zugangs zum Friedhofsnord-portal – Nachtragsangebot der Fa. Leithäusl; Auftragserteilung

11 Staubfreimachung von landwirtschaftlichen Zufahrtswegen – Güterwegeausbau: a) Aufnahme der Weidenthal Gemeindestraße in das Bauprogramm

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

b) Güterweg Weidenthal – Verordnung über die Widmung, Einreihung und Auf-lassung gem. § 11 Oö. Straßengesetz 1991 idF. LGBl. 61/2005

12 Straßenbau-Sanierungsprogramm 2014; Aufnahme eines Teilstückes der Sied-

lungsstraße in Muckenau; Beschlussfassung

13 Straßenmeisterei Altheim; Katasterschlussvermessung, Durchführung gem. §§ 15 ff Lieg TG, GZ AH-48/12, KG. 40201 Altheim; Beschlussfassung

14 Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft; Übernahme und Abtretung von Grundstücken im Bereich der Mühllände – ISG in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Altheim; Beschlussfassung

15 Gemeindeeigenes Grundstück Nr. 667/3, KG. Stern, Verkauf an Frau Helga Amme-rer; Beschlussfassung

16 Öffentliches Gut Straßen und Wege, Abtretung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1424/1, KG. 40228 Weirading, an Schneilinger Gerald und Franz, Seibersdorfer-straße 22, 4950 Altheim; Durchführung gem. §§ 15 ff Lieg TG; Beschlussfassung

17 Trinkwasserversorgungskonzept; Ausarbeitung einer Gesamtkonzeption der Trink-wasserinfrastruktur im Gemeindegebiet Altheim

18 Bebauungsplan Nr. 16 „Oberach Nord“ – Aufhebung; Beschlussfassung

19 Bebauungsplan Nr. 38 „Ach-Siedlung“ – Änderung Nr. 7; Beschlussfassung

20 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 71 (Thunberger Johann und Herta, Waghamer Straße 38); Beschlussfassung

21 Flächenwidmungsplan Nr. 4 - Änderung Nr. 72 und ÖEK Nr. 1, Änderung Nr. 19 (Burgstall); Beschlussfassung

22 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 74 (SPAR Österreichische Warenhan-dels AG, Zweigniederlassung Marchtrenk, Spar-Straße 1, 4614 Marchtrenk); Einlei-tung des Verfahrens

23 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 75 (Huemer Markus, Stern 15); Einlei-tung des Verfahrens

24 Allfälliges

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 10.07.2014 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Stadtamt zur Einsicht auf-gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und Einwendungen bis zum Sit-zungsschluss gemacht werden können. Beratungsverlauf zur Tagesordnung und Beschlüsse

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

TOP 1 vertraulich - unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Das Protokoll zu diesem Tagesordnungspunkt wurde unter „Protokolle vertraulich“ angefertigt.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

TOP 2 Rechnungsabschluss 2013; Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn

Der Vorsitzende verliest den Prüfungsbericht, der wie folgt lautet:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Rechnungsabschluss wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

TOP 3 MLZ Veranstaltungsgemeinschaft – Ansuchen um Unterstützung für den Christkindlmarkt 2014

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet: Von der MLZ ist nachstehendes Schreiben eingelangt:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Für die Abhaltung des Christkindlmarktes 2013 wurden von der Gemeinde eine Weihnachts-beleuchtung zur Schmückung des Marktgeländes und Polokalrohre für die Verlegung einer Wasserleitung angekauft, sowie eine Barsubvention in Höhe von € 1.500,00 und Robot- und Naturalleistungen, ebenfalls in der Höhe von € 1.500,00, mit GR-Beschluss vom 16.5.2013, TOP 5, an die MLZ genehmigt. Da die Robot- und Naturalleistungen in Form von Bauhofeinsätzen, Hallenbenützungs-und Müllabführgebühr aber um € 1.037,34 überschritten wurden, genehmigte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.5.2014, TOP 9, der MLZ eine weitere Subvention in Höhe der Hälfte der Überschreitung, also € 537,34, in Form eines Erlasses. Die Kosten, die sich auf Grund des heurigen Ansuchens, berechnet auf Basis der Vorjahres-kosten für Hallenmiete, Müllabführgebühr und der dzt. gültigen Bauhofstundensätze für die Gemeinde ergeben werden, belaufen sich auf rd. € 1.600,00. Zusammen mit den beantragten € 2.000,00 an Barsubventionen würde sich somit eine Subventionshöhe von etwa € 3.600 ergeben, was in etwa den angefallenen Gesamtkosten aus 2013 entsprechen würde. Der Stadtrat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 8.9.2014 mit dieser Angelegenheit und beschloss einstimmig, folgenden Antrag an den Gemeinderat zu stellen: Der Gemeinderat möge beschließen:

Der MLZ Veranstaltungsgemeinschaft werden für die Abhaltung des 12. Altheimer Christkindlmarkts, im Dezember 2014 nachstehende Subventionen gewährt: a) Barsubvention in Höhe von € 1.500,00

b) Subvention in Form von 4 x 9,25 Stunden Bauhofstunden

c) Subvention in Form des Verzichts auf die Verrechnung der Hallenbenützungs-

und Müllabfuhrgebühren

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 4 Erich Bartosch – Verleihung des Sportehrenzeichens der Stadtgemeinde Altheim in Silber

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. März 2013 wurde eine Verordnung erlassen, in der die Richtlinien für Ehrungen von Personen festgelegt wurden, die sich um die Stadtgemeinde Alt-heim verdient gemacht haben oder deren Wirken der Stadt im besonderen Maße zu Ehre ge-reicht. Auf Basis dieses Beschlusses hat der Gemeinderat in einem weiteren Beschluss am 16.5.2013 eine Reihe von Personen ausgewählt, denen eine Ehrung für Verdienste auf den verschiedensten Gebieten zu Teil werden sollte. Auf Grund der großen Anzahl von eingelang-ten Vorschlägen konnten anlässlich der Feiern zum 10-jährigen Stadtjubiläum aber nicht alle nominierten Personen geehrt werden. Der PWC Plattenwerfer-Club Altheim feiert 2015 sein 30 jähriges Bestehen. Herr Erich Barto-sch bekleidet seit Gründung des Vereins verschiedene Vereinsfunktionen und ist seit mehre-ren Perioden als Präsident des Vereins tätig. In die Zeit seiner Obmannschaft fällt auch die Errichtung des Vereinsheimes und werden regelmäßig Plattenwerfer-Landes- und Staatsmeis-terschaften in Altheim ausgetragen. Herr Bartosch soll ob dieser Verdienste mit dem Sportehrenzeichen der Stadtgemeinde Alt-heim in Silber ausgezeichnet werden.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Das Sportehrenzeichen kann für hervorragende sportliche Leistungen oder für besondere Ver-dienste um den Sport in Gold, Silber und Bronze an physische Personen, dabei auch als Re-präsentanten bzw. in ihrer Stellung und Funktion von/in Unternehmen, Vereinen und Instituti-onen, nach dem Grad der Leistungen oder Verdienste, verliehen werden. Der Stadtrat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 8.9.2014 mit dieser Angelegenheit und beschloss einstimmig, folgenden Antrag an den Gemeinderat zu stellen: Der Gemeinderat möge beschließen:

Gemäß dem Ehrenzeichenstatut der Stadtgemeinde Altheim vom 19.03.2013, soll Herrn Erich Bartosch, für seine Verdienste um die Stadtgemeinde Altheim, das Sportehrenzei-chen der Stadtgemeinde Altheim in Silber verliehen werden.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 5 Geothermisches Wärmeversorgungsunternehmen – Änderung des Wärme-lieferungsübereinkommens und der AGB hinsichtlich der Messeinrichtun-gen

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Sowohl in den dzt. geltenden Wärmelieferungsübereinkommen als auch in den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wärme aus dem Fernwärmenetz der Stadtgemeinde Alt-heim (auch WVU) ist vorgesehen, dass die elektronische Zähl- und Messeinrichtung neben der Beistellung durch das WVU, auch vom Kunden angekauft werden kann. Der Kunde hat in diesem Fall dann auch für die alle 5 Jahre durchzuführende Eichung zu sorgen, die Kosten dafür zu tragen und die Eichbestätigung dem WVU vorzulegen. Dies funktioniert aber in den wenigsten Fällen. Fast alle jene Fernwärmekunden, die über eine eigene Messeinrichtung verfügen, kommen ihren Verpflichtungen nicht oder erst nach oft mehrmaliger Aufforderung nach. Es soll daher die Optionsmöglichkeit zu einer eigenen Messeinrichtung aus den Muster-Wär-melieferungsübereinkommen und den AGB gestrichen und die Messeinrichtungen ausschließ-lich durch das WVU beigestellt werden. Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Landwirtschaft beschäftigte sich in seiner Sit-zung am 9.9.2014, unter TOP 1, mit der Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

a) Das Vertragsmuster für Wärmelieferungsübereinkommen wird mit Wirksamkeit ab

1.10.2014 wie folgt geändert:

Punkt 3.3 Messeinrichtung

Die elektronische Zähl- und Messeinrichtung wird vom WVU beigestellt und verbleibt

im Eigentum des WVU. Die erforderlichen Umbauarbeiten an den bestehenden An-

schlussanlagen mit eingebautem Wasserzähler werden auf Kosten des WVU bis zum

Beginn des neuen Vertragsverhältnisses durchgeführt.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Punkt 5.1.4

Die Messung der gelieferten Wärmemenge erfolgt mit einer geeichten elektronischen

Wärmemesseinrichtung, die vom WVU mietweise zur Verfügung gestellt wird.

Neben dem Leistungs- und Arbeitspreis ist das WVU daher berechtigt,

für die Wiederbeschaffung der Mess- und Regeleinrichtungen vom Wiederbe-

schaffungswert 1,5 % je Monat zu verrechnen,

für die Nacheichung der Messgeräte entsprechend der gültigen Eichgebührenver-

ordnung (Maß- und Eichgesetz MEG) eine amtlich festgestellte Gebühr zu ver-

rechnen. Die fachgerechte Eichung der elektronischen Messeinheiten ist alle 5

Jahre durchzuführen.

b) Das Vertragsmuster für die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wärme

aus dem Fernwärmenetz der Stadtgemeinde Altheim (auch WVU) wird mit Wirksamkeit

ab 1.10.2014 wie folgt geändert:

Punkt 6.2

Die Messeinrichtungen werden vom WVU zur Verfügung gestellt und verbleiben im

Eigentum des WVU. Sie werden durch das WVU oder von einem vom WVU hierfür

beauftragten Dritten überprüft, abgelesen, geeicht und bei Bedarf getauscht.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 6 Erneuerung der Radwegbeschilderung – Bajuwarenweg, Achtalweg, Römer-

weg; Auftragserteilung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Die Beschilderung des Bajuwarenwegs, des Achtalwegs und des Römerwegs stammt aus dem Jahr 1998. Auf Grund des Alters und der Witterungseinflüsse sind die Schilder schon stark verwittert und nicht oder nur mehr sehr schlecht lesbar. Teilweise fehlt die Beschilderung überhaupt. Von der Fa. Forster, Verkehrstechnik, welche auch die bestehende Beschilderung geliefert hat, wurde deshalb ein entsprechendes Angebot eingeholt. Dieses beläuft sich auf € 1.795,80 inkl. MWSt. Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Landwirtschaft befasste sich in seiner Sitzung am 9.9.2014, unter TOP 3, mit der Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Beschilderung des Bajuwaren-, des Achtal- und des Römerwegs ist zu erneuern. Der Auftrag zu Lieferung der neuen Schilder, einschließlich der erforderlichen Befesti-gungslaschen, ergeht auf Grund des Angebots vom 24.2.2014, zum Preis von € 1.795,80 inkl. MWSt, an die Fa. Forster, Verkehrstechnik, Waidhofen/Ybbs.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

GR Schlüsselbauer Johann möchte wissen, ob beim Tourismusverband nachgefragt wurde bezüglich Kostenbeteiligung. Der Vorsitzende betont, dass beim Tourismusverband diesbezüglich nachgefragt wurde. Nachdem der Tourismusverband heuer in einigen Bereichen eine Mitfinanzierung getätigt hat, wird dzt. nichts mitfinanziert. Es ist eine örtliche Maßnahme, alle 3 Wege gehen von Altheim aus. Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 7 Neugestaltung des Kirchenumfelds – Kommunikationsplatz – Anfertigen

von Gedenksteinen zur Erinnerung an das „Alte Mesnerhaus“; Auftrags-vergabe

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Im Bereich des neu zu gestaltenden Kommunikationsplatzes, vor der neuen Aussegnungs-

halle, stand bis zum Jahr 1956 das ehemalige Mesnerhaus, das im Laufe seines Bestands

eine vielfältige, multifunktionale Verwendung gefunden hat. Zur Erinnerung an dieses Haus

und seine Multifunktionalität sollen an den vormaligen Eckpunkten des Hauses „Erinnerungs-

steine“ in die Natursteinplattenpflasterung eingelassen werden. Dabei werden vier der Boden-

platten aus Schärdinger Granit gebürstet und die Inschriften durch Sandstrahlen in die Ober-

fläche eingearbeitet. Allein durch die Bürstung heben sich die Platten schon von der Gesamt-

fläche ab und wird dieser Effekt durch die Inschriften verstärkt.

Die Herstellung dieser vier Gedenksteine soll durch die Fa. Oberschmidleithner erfolgen, wel-

che auch den Auftrag für die Steinmetzarbeiten an der Gedenkstätte erhalten hat. Das dies-

bezüglich von der Firma eingeholte Angebot lautet auf € 1.780,80 inkl. MWSt.

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Fa. Oberschmidleithner, Peuerbach, wird mit der Herstellung von vier Gedenk-

steinen im Bereich des Kommunikationsplatzes, zur Erinnerung an das „Alte Mesner-

haus“, auf der Grundlage ihres darüber gelegten Angebots, zum Preis von € 1.780,80

inkl. MWSt, beauftragt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

Page 14: - 252 - VERHANDLUNGSSCHRIFT Anwesende …€¦ · GR Klaus Priewasser SPÖ GR Ingrid Krösslhuber SPÖ GR ... Frau Mag. Fuhrmann-Siegesleitner Helga Vom Vorsitzenden bestimmte Schriftführerin:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

TOP 8 Neugestaltung des Kirchenumfelds – Gedenkstätte –

a) Anfertigen und Montieren von 2 zusätzlichen Inschriftentafeln zur Gedenk-

tafel für die Opfer des 1. Weltkrieges; Auftragsvergabe

b) Überdachung der Gedenkstätte mit Natursteintafeln; Auftragsvergabe

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

zu a)

Auf der Gedenktafel aus 1924 für die Opfer des 1. Weltkrieges sind 122 Personen verzeichnet,

welche gefallen, vermisst oder an den Kriegsfolgen verstorben sind. Herr Prof. Pumberger ist

im Zuge seiner Recherchen auf weitere 7 Opfer dieses Krieges gestoßen, die auf der Gedenk-

tafel nicht verzeichnet sind. Es soll daher die Gedenktafel um 2 zusätzliche Tafeln ergänzt und

auf diesen die Namen dieser Opfer eingraviert werden.

Das hierüber eingeholte Angebot der Fa. Oberschmidleithner beläuft sich auf € 1.881,60 inkl.

MWSt.

zu b)

Für die Abdeckung der neuen Gedenkstätte war eine Stahl-Glas-Konstruktion vorgesehen.

Das Angebot der Fa. Haslinger dafür beläuft sich auf € 3.477,60 inkl. MWSt.

Nunmehr soll die Abdeckung aber mit sandgestrahlten Platten aus Schärdinger Granit erfol-

gen. Das dafür eingeholte Angebot der Fa. Oberschmidleitner beläuft sich auf € 1.981,54 inkl.

MWSt.

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Fa. Oberschmidleithner, Peuerbach, wird

a) auf Basis ihres Angebots vom 4.8.2014, zum Preis von € 1.881,60 inkl. MWSt, mit

der Herstellung und Montage von zwei zusätzlichen Tafeln für die Gedenktafel der

Opfer des 1. Weltkrieges beauftragt.

b) mit der Lieferung und Montage von sandgestrahlten Abdeckplatten aus Schärdin-

ger Granit für die neue Gedenkstätte beauftragt. Grundlage für diesen Auftrag ist

das Angebot vom 31.7.2014, zum Preis von € 1.981,54 inkl. MWSt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

TOP 9 Neugestaltung des Kirchenumfelds – Gärtnerische Gestaltung des Kommu-

nikations- und des Parkplatzes – Nachtragsangebot der Fa. Klaffenböck;

Auftragserteilung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Mit GR-Beschluss vom 22.5.2014, TOP 4 i, erhielt die Fa. Klaffenböck, St. Martin/I., den Auf-

trag zur Gestaltung des Kirchenumfelds im Bereich des Kommunikations- und des Parkplat-

zes. Die Auftragssumme betrug € 7.951,46 inkl. MWSt.

In der Zwischenzeit wurde die Landschaftsplanung im Bereich der beiden Plätze ergänzt. Dar-

über hinaus aber ergab sich ein zusätzlicher Bedarf durch den Umstand, dass die bestehende

Linde im Zugangsbereich zum nordseitigen Friedhofsportal entfernt werden musste, da diese

auf Grund ihres Zustands mittelfristig eine Gefahr für die Friedhofsbesucher bedeutet hätte,

vor allem aber durch die notwendig gewordene Erneuerung der Kleinstein-Granitpflasterung

zwischen dem Kreuzungsbereich Treubacher Landesstraße/Lorenziweg und Friedhofsnord-

portal. Im Zuge dessen musste die gesamte vorhandene Bepflanzung entfernt werden und ist

daher durch neue Bäume und Sträucher zu ersetzen.

Das dafür vorliegende Angebot der Fa. Klaffenböck vom 2.9.2014 lautet auf € 12.929,64 inkl.

MWSt. Davon entfallen auf die Pfarre € 4.481,40, auf die Gemeinde € 6.043,30. Unter Berück-

sichtigung der bereits im ersten Auftrag enthaltenen Lieferungen und Leistungen ergeben sich

Mehrkosten für die Pfarre in Höhe von € 2.524,32, für die Gemeinde in Höhe von € 5.469,96,

je inkl. MWSt. Herr Prof. Pumberger versucht jedoch, die zusätzlich anfallenden Kosten in

Form von Baumpatenschaften, welche durch „Freunde der St. Laurenz-Kirche“ übernommen

werden, auszugleichen bzw. erhöht der Bürgermeister, seine, anlässlich der Auftragsvergabe

für das Schmelzglas-Triptychon der Aussegnungshalle versprochene Spende von € 1.500,00

auf € 1.800,00, sodass die oben beschriebenen Mehrkosten der Gemeinde nicht zur Last fallen

werden.

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Fa. Klaffenböck, St. Martin/I., wird auf Grund des Nachtragsangebots vom

2.9.2014, zum Angebotspreis von € 12.629,64, inkl. MWSt, mit dem Liefern und Ver-

setzen der Bäume und Sträucher, sowie dem Anlegen der Rasenflächen, im Bereich

des Kommunikations- und des Parkplatzes und des Friedhofzugangs zum Nordportal,

beauftragt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

TOP 10 Neugestaltung des Kirchenumfelds – Erneuerung des Zugangs zum Fried-

hofsnordportal – Nachtragsangebot der Fa. Leithäusl; Auftragserteilung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Der bestehende, mit Granitkleinsteinpflaster befestigte Zugang zum Friedhofnordportal sollte

nach der ursprünglichen Planung nicht angetastet werden. Durch die neu hergestellte Pflas-

termulde zur Ableitung der Oberflächenwässer, welche zwischen dem neuen, erhöhten Geh-

steig entlang der Treubacher Landesstraße und dem Kreuzungsbereich dieser Landesstraße

mit dem Lorenziweg verläuft, stellte sich aber auch die Erneuerung dieses Friedhofzugangs

als unumgänglich heraus. Zum einen bestand zwischen der Pflastermulde und dem daran an-

schließenden Zugang eine Höhendifferenz von 11 cm, zum anderen konnte eine nachhaltige

Höhenkorrektur allein schon wegen der Tatsache, dass die Granitkleinsteine seinerzeit ohne

frostsicheren Unterbau verlegt wurden, nicht durchgeführt werden. In Absprache zwischen der

Straßenmeisterei, der Pfarre und der Gemeinde konnte jedoch eine kostengünstige Lösung

erzielt werden. Danach stellt die Straßenmeisterei das gesamte, für die Erneuerung notwen-

dige Material, wie Schotter, Kies, Granitklein- und Leistensteine, einschließlich deren Trans-

port, kostenlos zu Verfügung. Die Pfarre übernimmt die Kosten für die anfallenden Baggerar-

beiten. Der Gemeinde schließlich verbleiben die Kosten für die Verlegearbeiten. Diese werden

sich um etwa € 2.500,00 bewegen.

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Fa. Dipl.Ing. Leithäusl, Mehrnbach, wird auf Grund des Nachtragsangebots vom

10.09.2014, zum Angebotspreis von € 6.683,26 inkl. MWSt, mit den Verlegearbeiten

zur Erneuerung des Zugangs zum Friedhofsnordportal, beauftragt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

TOP 11 Staubfreifreimachung von landwirtschaftlichen Zufahrtswegen – Güter-wegeausbau:

a) Aufnahme der Weidenthal Gemeindestraße in das Bauprogramm b) Güterweg Weidenthal – Verordnung über die Widmung, Einreihung

und Auflassung gem. § 11 Oö. Straßengesetz 1991 idF. LGBl. 61/2005

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

a)

In den letzten Jahren verschlechterte sich der Zustand der Weidenthal Gemeindestraße, zwi-

schen der Umfahrungsstraße B 148 Altheimer Straße und der L 1102 Geinberger Straße, so-

dass diese dringend ausgebaut und staubfrei gemacht werden sollte. Die Gemeindestraße

Weidenthal soll als Güterweg Weidenthal eingereiht und verordnet und die Arbeiten durch den

Wegeerhaltungsverband Alpenvorland durchgeführt werden. Für den ca. 560 m langen Stra-

ßenabschnitt werden Baukosten in Höhe von rund € 150.000,00 geschätzt, wobei Lohnkosten

des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland in Höhe von rund € 20.000,00 veranschlagt wer-

den und diese einen Teil des Landesbeitrages darstellen.

Mit Schreiben des Herrn LH-Stv. Franz Hiesl vom 28.5.2013 wurde ein Landesbeitrag zur Sa-nierung des Güterweges Weidenthal aus Gemeindestraßenmitteln in Höhe von 50 % in Aus-sicht gestellt.

b)

Zur Realisierung dieses Vorhabens ist es erforderlich, diese Straße in das Bauprogramm auf-zunehmen und eine Verordnung über deren Auflassung als Gemeindestraße und die Umwid-mung und Einreihung als Güterweg zu beschließen.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

a)

Die Weidenthal Gemeindestraße wird in das Bauprogramm zum Ausbau und zur Staubfreimachung von landwirtschaftlichen Zufahrtswegen (Güterwegausbau) aufge-nommen.

b)

Die Weidenthal Straße wird als Gemeindestraße aufgelassen und als Güterweg Wei-denthal umgewidmet und verordnet.

Verordnung

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Altheim vom 23.09.2014 betreffend die Auf-

hebung der bisherigen Einreihung einer Straße und Umreihung in die Straßengattung

Güterwege.

§ 1

Gemäß § 11 Abs. 5 iVm § 8 Oö. Straßengesetz 1991 wird die Einreihung des Grund-

stückes Nr. 1543, und eines Teilstückes des Grundstückes Nr. 1564, KG. Weirading,

als Verkehrsfläche der Straßengattung Gemeindestraße aufgehoben und deren Um-

reihung in die Straßengattung Güterwege verordnet.

§ 2

Diese Verordnung wird erst wirksam, wenn die dafür erforderliche straßenrechtliche

Bewilligung gem. § 32 leg.cit rechtskräftig erteilt wurde.

§ 3

Diese Verordnung ist gemäß § 94 Abs. 2 der Oö. GemO. 1990 kundzumachen und

wird mit den auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

Der Bürgermeister:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 12 Straßenbau-Sanierungsprogramm 2014; Aufnahme eines Teilstückes der Siedlungsstraße in Muckenau; Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

In den letzten Monaten wurde von der Oö. Ferngas eine Gasleitung durch die Siedlungsstraße in Muckenau, zur Versorgung der neu errichteten Oö. Saatbau in Geinberg und für das Ge-werbegebiet Altheim-Geinberg mit Gas, verlegt.

Der Straßenbelag der Siedlungsstraße war bereits vor Verlegung der Gasleitung in keinem guten Zustand. Aus diesen Gründen wurde seitens des Bauamtes überlegt, ob durch die Oö. Ferngas Netz GmbH., im Bereich der Gasleitungstrasse, die bituminöse Kiestragschicht mit Feinbelag, auf einer Länge von 138 m und einer Breite von ca. 1,50 m, wieder hergestellt werden soll. Aus wirtschaftlichen Gründen kam man zur Auffassung, dass eine Generalsanie-rung des gesamten Straßenbelages sinnvoll wäre und die Oö. Ferngas anstelle der Straßen-wiederherstellungsarbeiten im Künettenbereich eine Barleistung als Wiederherstellungskosten für den bituminösen Straßenbelag in der Höhe von € 6.185,16 zuzüglich MWSt., laut Angebot der Oö. Ferngas Netz GmbH., vom 31.7.2014, an die Stadtgemeinde ausbezahlt.

Die Kosten für die gesamte Sanierung der Siedlungsstraße Muckenau, beginnend von der L 1095 Treubacher Landesstraße bis zum Zugang der Liegenschaften Muckenau 6-8 (LA-WOG), mit einer Gesamtfläche von rund 1.100 m², werden mit rund € 40.000,00 exkl. MWSt. geschätzt.

Nach Abzug der Barleistung durch die Oö. Ferngas Netz GmbH. sind von der Stadtgemeinde Altheim rund € 34.000,00 exkl. MWSt. für die Gesamtsanierung der Siedlungsstraße aufzu-bringen.

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Sanierung der Siedlungsstraße in Muckenau wird in das Straßenbau-Sanierungs-programm 2014 aufgenommen. Die Gesamtsanierungskosten von rund € 34.000,00 exkl. MWSt. werden genehmigt.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

TOP 13 Straßenmeisterei Altheim; Katasterschlussvermessung, Durchführung gem. §§ 15 ff Lieg TG, GZ AH-48/12, KG. 40201 Altheim; Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Das Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Geoinformation und Liegenschaft / Vermessung und

Fernerkundung, 4020 Linz, Bahnhofplatz 1, hat die Grundgrenzen im Bereich der in den letzten

Jahren neu sanierten Spindler-Kapelle und entlang der Liegenschaft Braunauer Straße 46

(Straßenmeisterei Altheim), Grundstücke Nr. 239/2, 252/1 und 236/1, KG. 40201 Altheim, neu

vermessen.

Laut vorgelegter Grundteilungsurkunde, GZ. AH-48/12, vom 23.7.2014, der Abt. Geoinforma-

tion und Liegenschaft / Vermessung und Fernerkundung, soll

die Teilfläche 3, aus dem Grundstück 236/1, KG. Altheim, der Stadtgemeinde Altheim,

mit 11 m², an das Grundstück 239/2, KG. Altheim, Landes-Immobilien GmbH (Straßen-

meisterei Altheim), abgetreten werden.

Die Teilfläche 1 mit 4 m² soll vom Grundstück Nr. 252/1, KG. Altheim, Land OÖ, Lan-

desstraßenverwaltung, abgetreten und dem Grundstück 236/1, KG. Altheim, Stadtge-

meinde Altheim, zugeschrieben werden.

Die Teilfläche 2 mit 2 m² soll vom Grundstück 239/2, KG. Altheim, Landes-Immobilien

GmbH (Straßenmeisterei Altheim) abgetreten und dem Grundstück Nr. 236/1, KG. Alt-

heim, Stadtgemeinde Altheim, zugeschrieben werden.

Die Durchführung erfolgt gem. §§ 15 ff Lieg TG.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Laut vorgelegter Grundteilungsurkunde, GZ. AH-48/12, vom 23.7.2014, der Abt. Geoinformation und Liegenschaft / Vermessung und Fernerkundung, wird

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

die Teilfläche 3, aus dem Grundstück 236/1, KG. Altheim, der Stadtgemeinde Alt-heim, mit 11 m², an das Grundstück 239/2, KG. Altheim, Landes-Immobilien GmbH (Straßenmeisterei Altheim), abgetreten.

Die Teilfläche 1 mit 4 m² wird vom Grundstück Nr. 252/1, KG. Altheim, Land OÖ, Landesstraßenverwaltung, abgetreten und dem Grundstück 236/1, KG. Altheim, Stadtgemeinde Altheim, zugeschrieben.

Die Teilfläche 2 mit 2 m² wird vom Grundstück 239/2, KG. Altheim, Landes-Immo-bilien GmbH (Straßenmeisterei Altheim) abgetreten und dem Grundstück Nr. 236/1, KG. Altheim, Stadtgemeinde Altheim, zugeschrieben.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 14 Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft; Über-

nahme und Abtretung von Grundstücken im Bereich der Mühllände – ISG in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Altheim; Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Mit E-Mail vom 13.5.2014 ersucht die Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungs-

genossenschaft reg GenmbH., Goethestraße 29, 4910 Ried im Innkreis, um die Durchführung

des bereits mündlich besprochenen Grundtausches im Bereich der Mühllände.

Laut vorgelegtem Grundteilungsplan, GZ. 5654/09, vom 16.7.2014, des Vermessungsbüros

DI. Josef Wagneder, soll

die Teilfläche 2 mit 79 m² aus dem Grundstück Nr. 310/28, KG. Weirading, Innviertler

Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft zum Grundstück abgetreten

und dem Grundstück Nr. 310/19, KG. Weirading, Stadtgemeinde Altheim (öffentliches

Gut), zugeschrieben werden.

Die Teilfläche 3 mit 51 m² aus dem Grundstück Nr. 310/19, KG. Weirading, Stadtge-

meinde Altheim (öffentliches Gut) soll abgetreten und dem Grundstück Nr. 310/28, KG.

Weirading, Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft, zu-

geschrieben werden.

Darüber hinaus wird das Grundstück Nr. 310/18, mit 115 m², KG. Weirading, von der Innviertler

Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft abgetreten und dem Grundstück

Nr. 310/19, KG. Weirading, Stadtgemeinde Altheim (öffentliches Gut) zugeschrieben.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Gemeinderat möge beschließen:

Laut vorgelegtem Grundteilungsplan, GZ. 5654/09, vom 16.7.2014, des Vermes-

sungsbüros DI. Josef Wagneder, wird

die Teilfläche 2 mit 79 m² aus dem Grundstück Nr. 310/28, KG. Weirading, Inn-

viertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft zum Grund-

stück abgetreten und dem Grundstück Nr. 310/19, KG. Weirading, Stadtgemeinde

Altheim (öffentliches Gut), zugeschrieben.

Die Teilfläche 3 mit 51 m² aus dem Grundstück Nr. 310/19, KG. Weirading, Stadt-

gemeinde Altheim (öffentliches Gut) wird abgetreten und dem Grundstück Nr.

310/28, KG. Weirading, Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsge-

nossenschaft, zugeschrieben.

Darüber hinaus wird das Grundstück Nr. 310/18, mit 115 m², KG. Weirading, von

der Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft abgetre-

ten und dem Grundstück Nr. 310/19, KG. Weirading, Stadtgemeinde Altheim (öf-

fentliches Gut) zugeschrieben.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 15 Gemeindeeigenes Grundstück Nr. 667/3, KG. Stern, Verkauf an Frau Helga

Ammerer; Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Das Grundstück Nr. 667/3, EZ 417, Grundbuch 44224 Stern, mit einer Fläche von 532,74 m²,

befindet sich, seit dem Entstehen der Pechbrennersteg-Siedlung in den 1950-Jahren, im Ei-

gentum der Gemeinde. Mangels einer Verwendungsmöglichkeit diente und dient das Grund-

stück Jahrzehnte über zum Teil als Abstellplatz für Autos und diverse Gerätschaften der Ei-

gentümer einiger Haus- und Grundstückseigentümer am Pechbrennersteg. Mit dem Bau der

Reihenhäuser entlang der Waghamer Straße und der Bebauung der „Duringer–Gründe“ wurde

das Grundstück von der Gemeinde zur Errichtung eines Genossenschaftsbrunnens zur Ver-

fügung gestellt. Die dafür in Anspruch genommene Fläche, einschließlich des verordneten

Schutzgebiets, beträgt rd. 95 m². Entlang der nordwestlichen Grundgrenze des Grundstücks

sieht der Bebauungsplan Nr. „Pechbrennersteg“ eine 5 m breite Verbindungsstraße zum noch

nicht erschlossenen, jedoch als Bauland „W“ gewidmeten Grundstück Nr. 668/5, KG Stern,

der Ehegatten Thurnberger vor. Wie in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am

13.5.2014 unter Punkt „Allfälliges“ bereits diskutiert, soll eine Verkehrsverbindung zu den künf-

tig entstehenden Bauplätzen jedoch nur in Form eines Geh- und Radweges mit einer Breite

von 2,50 m errichtet werden. Unter Berücksichtigung auch dieses Flächenbedarfs verblieben

als Bauplatz noch etwa 376 m².

Frau Helga Ammerer, die Leiterin der Finanzabteilung der Stadtgemeinde Altheim, hat ersucht,

ihr das Grundstück zur Errichtung eines Wohnhauses zur verkaufen.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

In Anbetracht der preismindernden Umstände, das sind die Belastung durch eine Servitut

(Brunnen), die Durchschneidung mit einem Geh- und Radweg und die Kleinheit des Grund-

stücks, war der Bau- und Planungsausschuss in der o.a. Sitzung der Auffassung, dass ein

Kaufpreis von € 25,00/m² angemessen wäre, wobei nur die tatsächlich für den Bauplatz in

Frage kommende Fläche, also rd. 376 m², zur Verrechnung gelangen soll (lt. beiliegendem

Planentwurf).

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Die Stadtgemeinde Altheim verkauft und Frau Helga Ammerer erwirbt das Grund-

stück Nr. 667/3, EZ 417, Grundbuch 44224 Stern, nach Vermessung und Abschrei-

bung der für die Errichtung des Geh- und Radweges, mit einer durchgehenden

Breite von 2,5 m, erforderlichen Fläche. Die Kosten für Vermessung, Vermarkung

und Verbücherung dieses Grundstücksteiles trägt die Stadtgemeinde Altheim.

2. Die Kosten für die Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrags für die tatsäch-

lich als Bauplatz zur Verfügung stehende Fläche trägt Frau Helga Ammerer. Der

Kaufpreis für diese Fläche beträgt € 25,00/m².

Für die anteiligen, für die Verbücherung der Servitut entstehenden Kosten

ist eine Kostenteilung mit der Wassergenossenschaft „Pechbrennersteg“

anzustreben.

GR Schlüsslbauer Johann weist darauf hin, dass das Grundstück eine Fläche von

532,74 m2 hat. Wenn dort der Geh- bzw. Radweg geplant ist, dann gehört dieser sofort

herausgemessen. Somit gehört dieser nicht zur Gesamtfläche. In der Bauordnung ist

vorgesehen, dass eine Mindestgröße von 500 m² vorgeschrieben ist, um ein Wohn-

haus darauf errichten zu dürfen. Da gibt es ein kleines Problem mit 376 m². Er betont,

dass es sich nicht um eine Restfläche handelt, es geht ganz klar um einen Bauplatz.

Seiner Meinung nach hat es für Altheim keine gute Wirkung, wenn ein Baugrundstück

für € 25,00 pro m² verkauft wird.

Dem Vorsitzenden ist klar, dass das Grundstück dementsprechend vermessen werden

muss. Er betont, dass seinem Wissen nach aber auch in der Bauordnung steht, dass

die 500 m² Mindestgröße nicht verpflichtend sind, wenn man die Abstandsbestimmun-

gen einhalten kann. Frau Ammerer würde sich dort gerne ein kleines Haus errichten.

Sie hätte ursprünglich € 20,00 pro m² vorgeschlagen, was nicht diskutabel ist. Sie hat

bei einem Telefonat mit dem Vorsitzenden kundgetan, das sie bereit wäre € 25,00 pro

m² zu bezahlen.

Vbgmin. Erika Kobencic ist der Ansicht, dass es ein Grundstück ist, welches nicht sehr

leicht zu veräußern ist. Es wird möglicherweise schwierig sein, auf Grund der geringen

Größe des Grundstückes, weitere Interessenten dafür zu finden. Man sollte Frau Am-

merer die Möglichkeit geben, sich dort ein kleines Wohnhaus zum Grundstückspreis

von € 25,00 pro m² zu errichten. Wenn die Richtlinien der Bauordnung eingehalten

werden können, sollte dem nichts im Wege stehen.

Vbgm. Gollhammer meint, dass es eigentlich nie zur Diskussion stand, dieses Grund-

stück zu veräußern. Das Anliegen ist ja von Frau Ammerer selbst gekommen.

Der Vorsitzende bestätigt, dass die Veräußerung dieses Grundstückes nie öffentlich

ausgeschrieben wurde. Es war eine Initiative von Frau Ammerer, dieses Grundstück

zu erwerben.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

GR Schlüsslbauer Johannes betont, dass die € 25,00 pro m² eindeutig zu günstig sind.

Wir gönnen es Frau Ammerer, es gibt jedoch genug andere, die so ein Grundstück

suchen, es aber nie zu diesem Preis bekommen würden.

Der Vorsitzende verhehlt nicht, dass man über den Preis noch reden und diskutieren

kann. Es wurde im Bauausschuss nicht weiter diskutiert, ob der Preis zu gering ist oder

nicht.

GR Schlüsslbauer Johann meldet sich erneut zu Wort. Er ergänzt, dass die gelbe Flä-

che, die den Brunnen umfasst, nicht eingefriedet ist. Das heißt, diese Fläche steht Frau

Ammerer zur Benützung zur Verfügung.

Der Vorsitzende erwidert, dass die Fläche rund um den Brunnen nicht in den Besitz

von Frau Ammerer übergeht, da der Brunnen eine gewisse Fläche an Schutzgebiet

braucht. Man kann den Brunnen jederzeit einfrieden.

GR Berger Franz Xaver versteht die ganze Aufregung nicht. Wir müssen ja froh sein,

wenn so kleine Flächen auch verbaut werden.

Es entsteht eine rege Diskussion zwischen den Gemeinderatsmitgliedern.

GR Krösslhuber meint dazu, wenn es andere auch noch wüssten, dann würden das

Grundstück vielleicht mehr kaufen wollen, sogar zu einem höheren Preis.

StR Huber hakt noch ein, ob Frau Ammerer wirklich nicht bereit wäre, mehr zu bezah-

len. Man muss sich darauf einstellen, dass man hört, dass eine Gemeindebedienstete

einen Baugrund um € 25,00 pro m² erhält. Diese Aussage wird man mit Sicherheit in

der Bevölkerung öfter hören. Jeder bezahlt zwischen € 40,00 und € 50,00 pro m² für

einen Baugrund in Altheim. Frau Ammerer bezahlt die Hälfte, das hat einen fahlen

Beigeschmack.

Der Vorsitzende ergänzt, dass er gerne bereit ist, noch einmal mit Frau Ammerer dar-

über zu reden.

GR Schlüsslbauer Johann fasst zusammen: Frau Ammerer erwirbt das oben genannte

Grundstück mit einer Gesamtfläche von 532,74 m². Sie erwirbt diese gesamte Grund-

fläche. Auf Grund des Servitutes ist ein verminderter Grundpreis mit € 25,00 pro m²

gerechtfertigt. Aber dann sollte man auch die gesamte Fläche berechnen, denn diese

erwirbt sie auf Grund des Amtsvortrages vom 16.09.2014. Wenn es nicht so ist, muss

man den Amtsvortrag umändern. Er ist dann so nicht korrekt.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

AL Stellvertreterin Mag. Fuhrmann-Siegesleitner ergänzt dazu, grundbücherlich wird

der Geh- und Radweg ausgemessen, aber die Servitutsfläche wird grundbücherlich

nicht ausgemessen laut Amtsvortrag vom 16.09.2014.

GR Schlüsslbauer Johann meint abschließend, wenn man die Gesamtfläche des

Grundstückes rechnet, lassen sich € 25,00 pro m², auf Grund des Servitutes, rechtfer-

tigen.

Laut dem Vorsitzenden, schlägt StR Obermaier vor, dass es mit Frau Ammerer noch

einmal endgültig abgeklärt werden soll, was jetzt die endgültig zu erwerbende Fläche

ist.

Der Vorsitzende schlägt daher vor, den TOP 15 zu vertagen. Er lässt darüber durch

Handerheben abstimmen.

Der GR beschließt einstimmig, den TOP 15 zu vertagen.

TOP 16 Öffentliches Gut Straßen und Wege, Abtretung einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1424/1, KG. 40228 Weirading, an Schneilinger Gerald und Franz, Seibersdorfer-straße 22, 4950 Altheim; Durchführung gem. §§ 15 ff Lieg TG; Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Die Liegenschaftsbesitzer Schneilinger Gerald und Franz, Seibersdorferstraße 22, 4950 Alt-

heim, ersuchen die Stadtgemeinde Altheim um die Abtretung einer ca. 45 m² großen Teilfläche

aus dem öffentlichen Gut, Grundstück Nr. 1424/1, KG. Weirading. Die von den Liegenschafts-

besitzern Schneilinger benötigte Teilfläche wird seit mindestens 40 Jahren privat als Dünge-

stättensammelstelle und Jauchegrube genutzt. Gem. § 1472 ABGB ist für die oben zitierte

Teilfläche eine Verjährung zugunsten der Herrn Schneilinger eingetreten.

Die Durchführung soll gem. § 15 ff Lieg TG erfolgen. Die Kosten für die erforderliche Vermes-

sung, Vermarkung und Verbücherung sind von den Liegenschaftsbesitzern Schneilinger zu

tragen.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Gemeinderat möge beschließen:

Aus dem öffentlichen Gut Grundstück Nr. 1024/1, KG. Weirading, der Stadtgemeinde

Altheim, wird an die Liegenschaftsbesitzer Schneilinger Gerald und Franz, 4950 Alt-

heim, Seibersdorferstraße 22, eine ca. 45 m² große Teilfläche, zum Preis von € 7,70 /

m², abgetreten.

Die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes erfolgt nach den Sonderbe-

stimmungen des LiegTG, BGBl. Nr. 3/1930 idF. BGBl. Nr. 100/8 gem. §§ 15 ff. Die

Kosten für die erforderliche Vermessung, Vermarkung und Verbücherung sind von den

Liegenschaftsbesitzern Schneilinger zu tragen.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 17 Trinkwasserversorgungskonzept; Ausarbeitung einer Gesamtkonzeption der Trinkwasserinfrastruktur im Gemeindegebiet Altheim

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Zur Erlangung einer Landesförderung für die Errichtung der Wasserversorgungsanlage für das

Stadtzentrum ist die Festlegung einer „blauen“ Linie erforderlich. Für diese umfassende Linie

(ähnlich der „gelben“ Linie für die ABA-Förderung gemäß UFG) sind Variantenuntersuchung

und Darstellung der bestehenden und zukünftigen Versorgungssituationen für das gesamte

Gemeindegebiet erforderlich.

Diese „blaue“ Linie wurde bis dato nur auf Basis des Flächenwidmungsplanes 1993 festgelegt.

Mit Beschluss der OÖ. Landesregierung ist die Neufassung der Förderungsrichtlinie des Lan-

des OÖ. für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft mit 1.4.2014 in Kraft getreten, es ist

dahingehend geregelt, dass künftig ein sogenanntes „Trinkwasserversorgungskonzept“

(=TWVK) für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen ist.

Die Stadtgemeinde Altheim hat zur Ausarbeitung des TWVK vom Büro Karl & Pehersdorfer

ZT-OG für Kulturtechnik-Wasserwirtschaft-Bauingenieurwesen, 4020 Linz, Rilkestraße 20, ein

Projekthonorarangebot, Angebot-Nr. A2013-096, vom 1.7.2013, in der Höhe von € 10.908,73

einschließlich Umsatzsteuer vorgelegt.

Die Kosten für die Erstellung trägt in diesem Fall laut der Neufassung der Förderungsrichtlinien

das Land Oberösterreich.

Vizebgm. Gollhammer meint, ob es nicht besser gewesen wäre, das Trinkwasserversorungs-

konzept vor dem Brunnenbau gemacht zu haben. Es gibt ja da noch einige Sachen, wie auch

der Brunnen sowie diverse Behälter, die noch kommen könnten.

Der Vorsitzende erläutert die Notwendigkeit des Trinkwasserversorgungskonzeptes.

Es ist notwendig, um Ausbaumaßnahmen im Hinblick auf ein Ortswassernetz, sprich Ortsze-

ntrum oder weitere Bauabschnitte auch auf längere Sicht zu realisieren.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

GR Spindler möchte wissen, wie weit das Trinkwasserversorgungskonzept von uns als Auf-

traggeber eingeschränkt wird.

Der Vorsitzende ergänzt, es ist ähnlich dem „gelben“ Linienplan, den wir beim Abwasser ha-

ben. Es gibt einen „blauen“ Linienplan, der noch ausgearbeitet wird. In erster Linie geht es um

das Ortszentrum Altheim und seine Siedlungsbereiche.

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Mit der Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes für die Stadtgemeinde Alt-

heim wird das Büro Karl & Pehersdorfer, 4020 Linz, Rilkestraße 20, laut ihrem Angebot

Nr. A2013-096, vom 1.7.2013, in der Höhe von € 10.908,73 inkl. MWSt., beauftragt.

Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 18 Bebauungsplan Nr. 16 „Oberach Nord“ – Aufhebung; Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.5.2014, TOP 14, wurde das Verfahren zur Aufhe-

bung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Oberach Nord“ eingeleitet.

Die Verständigung der von der beabsichtigten Aufhebung Betroffenen erfolgte nachweislich.

Die zur beabsichtigten Aufhebung eingelangten Stellungnahmen, der gem. § 33 Abs. 2 Oö.

ROG 1994 eingeladenen Rechtsträger, sind positiv.

Überörtliche Interessen werden durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Oberach

Nord“ nicht berührt.

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der derzeit rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 16 „Oberach Nord“ ist ersatzlos auf-

zuheben.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.

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TOP 19 Bebauungsplan Nr. 38 „Ach-Siedlung“ – Änderung Nr. 7; Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 22.5.2014, TOP 13, wurde das Verfahren zur Ände-

rung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Ach-Siedlung“ eingeleitet.

Die Verständigung der von der beabsichtigten Änderung Betroffenen erfolgte nachweislich.

Die zur beabsichtigten Änderung eingelangten Stellungnahmen, der gem. § 33 Abs. 2 Oö.

ROG 1994 eingeladenen Rechtsträger, sind positiv.

Überörtliche Interessen werden durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Ach-Sied-

lung“ nicht berührt.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Im rk. Bebauungsplan Nr. 38 „Ach-Siedlung“, beim Grundstück Nr. 1512/2, KG. Wei-

rading, wird die Baufluchtlinie bis an die Grundstücksgrenze des Grundstückes Nr.

1512/1, KG. Weirading, erweitert.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 20 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 71 (Thunberger Johann und

Herta, Waghamer Straße 38); Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 27.3.2014, TOP 26, wurde das Verfahren zur Umwid-

mung des Grundstückes Nr. 691/2, KG. Stern, von Grünland auf Bauland „Wohngebiet“ ein-

geleitet. Weiters wurde beschlossen, dass im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des

Flächenwidmungsplanes der als Bauland „B“ ausgewiesene Teil des Flächenwidmungsplanes

im Bereich des Altstoffsammelzentrums in Bauland „Sonderausweisung ASZ“ umzuwidmen

ist.

Die Verständigung der von der beabsichtigten Änderung Betroffenen erfolgte nachweislich.

Die zur beabsichtigten Änderung eingelangten Stellungnahmen, der gem. § 33 Abs. 2 Oö.

ROG 1994 eingeladenen Rechtsträger, sind positiv.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Gemeinderat möge beschließen:

Das im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesene Grund-

stück Nr. 691/2, KG. Stern, ist von Grünland auf Bauland „Wohngebiet“ umzuwidmen.

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Flächenwidmungsplanes ist der als

Bauland „B“ ausgewiesene Teil des Flächenwidmungsplanes, im Bereich des Altstoff-

sammelzentrums in Bauland „Sonderausweisung ASZ“ umzuwidmen.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 21 Flächenwidmungsplan Nr. 4 - Änderung Nr. 72 und ÖEK Nr. 1, Änderung Nr.

19 (Burgstall); Beschlussfassung

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 27.3.2014, TOP 27, wurde das Verfahren zur Umwid-

mung einer Teilfläche des Bereiches Burgstall von Grünland und Sternchenwidmung auf Bau-

land „Wohngebiet“ eingeleitet.

Die Verständigung der von der beabsichtigten Änderung Betroffenen erfolgte nachweislich.

Die zur beabsichtigten Änderung eingelangten Stellungnahmen, der gem. § 33 Abs. 2 Oö.

ROG 1994 eingeladenen Rechtsträger, sind positiv.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan und OEK im Bereich Burgstall als

„Grünland und Sternchenwidmung“ ausgewiesenen Grundstücke sind entsprechend

dem auf dem beiliegenden Lageplan markierten Bereich von „Grünland und Stern-

chenwidmung“ auf Bauland „Wohngebiet“ umzuwidmen.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 22 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 74 (SPAR Österreichische Wa-

renhandels AG, Zweigniederlassung Marchtrenk, Spar-Straße 1, 4614 Marchtrenk); Einleitung des Verfahrens

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Eine ca. 3.563 m² große Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1897/1, KG. Stern, Eigentümer

Josef und Margareta Berer, soll entsprechend dem beiliegenden Antrag der Spar Österreichi-

schen Warenhandels-AG, Zweigniederlassung Marchtrenk, Spar-Straße 1, 4614 Marchtrenk,

von Grünland auf Bauland „Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet“ und darüberliegend die

tatsächlich verbaute Fläche von max. 1.500 m² als „Gebiete für Geschäftsbauten - G“ umge-

widmet werden.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte bei 5 JA-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen folgenden Antrag an

den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die bestehende Widmung „MB-eingeschränktes gemischtes Baugebiet“ auf dem Grundstück 1920/1, KG. Stern, mit einer derzeitigen Geschäftsfläche von 600 m² und eine Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1897/1, KG. Stern, derzeitige Widmung „Grünland“, wird mit einer Gesamtgeschäftsfläche von max. 1.500 m² als „Gebiete für Geschäftsbauten - G“ gewidmet.

Es ergeben sich keine weiteren Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

TOP 23 Flächenwidmungsplan Nr. 4 – Änderung Nr. 75 (Huemer Markus, Stern 15); Einleitung des Verfahrens

Der Vorsitzende berichtet im Sinne des Amtsvortrages, der wie folgt lautet:

Mit Schreiben vom 21.8.2014 ersucht Herr Markus Huemer, Stern 15, 4950 Altheim, um die

Umwidmung einer ca. 700 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 934, KG. Stern, von

Grünland auf „Verkehrsflächen“. Auf dieser Fläche soll eine Brückenwaage mit einer Fläche

von rund 114 m² entlang der öffentlichen Straße, Grundstück Nr. 2041, KG. Stern, errichtet

werden.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Der Bau- und Planungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 15.9.2014 mit dieser

Angelegenheit und stellte einstimmig folgenden Antrag an den Gemeinderat:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Eine ca. 700 m² große Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 934, KG. Stern soll von

„Grünland“ auf „Verkehrsflächen“ umgewidmet werden.

Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Hander-heben abstimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

TOP 24 Allfälliges

a) Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand bei der Geothermie. Alle 4 Wärme-

tauscher sind bereits getauscht und der Rohrleitungsbau ist soweit auch abgeschlos-

sen. Die Firma Pumpenservice aus Salzburg wird demnächst bezüglich dem Pumpen-

stand eine Mitteilung machen. Von der Firma Wiesner-Hager haben wir noch keine

endgültige Nachricht, ob eine Notversorgung über sie machbar ist. Wir sind mit der

Energie AG als Planungspartner im Gespräch, damit wir, was eine Notversorgung an-

belangt vorwärts kommen.

b) Der Vorsitzende berichtet zum aktuellen Stand der Rathausgeneralsanierung. Es hat

letzten Freitag ein Gespräch bei der Direktion für Inneres und Kommunales gegeben.

Grundsätzlich ist das, was Architekt Zeilinger ausgearbeitet hat, dort weitestgehend

akzeptiert worden. Es wird ein Baubeginn für 2016 vorschlagen und die Sanierung wird

2016/2017 durchgeführt. Es ist die Anregung von Herrn Ing. Pollhammer gekommen,

dass auch der Rathausvorplatz über die Dorf- und Stadterneuerung mit einbezogen

werden sollte. Auch da wird noch mit der entsprechenden Abteilung Kontakt aufge-

nommen.

c) Der Vorsitzende berichtet zum Thema Schwimmbadsanierung. Es ist wiederholt mit

dem Landes-Sportbüro Kontakt aufgenommen worden. Die Bäderstudie des Landes

ist in Überarbeitung. Sie wird leider erst im Laufe des Oktobers fertig. Es wird noch

beim Land darüber beraten, weil die Zuständigkeit in 4 Regierungsbüros fällt. Der Vor-

sitzende versichert, dass er darüber laufend berichten wird.

d) Der Vorsitzende berichtet zum Kirchenumfeld: Grundsätzlich ist die Fertigstellung

heuer. Die Eröffnung soll 2015 stattfinden, wenn möglich Anfang Mai, in Gedenken an

das Ende des 2. Weltkrieges vor 70 Jahren.

e) Der Vorsitzende ersucht um zahlreiche Teilnahme an den diversen Veranstaltungen in

den kommenden Wochen.

f) GR Spindler fragt nach bezüglich eines Hinweises in den Altheimer-Stadtnachrichten,

was den Baum- und Sträucherschnitt entlang der Gehsteige betrifft.

Der Vorsitzende kann nicht genau sagen, ob in der aktuellen Ausgabe der Altheimer Stadtnachrichten ein Hinweis steht. Er meint aber, dass laufend die Grundstücksbe-sitzer angeschrieben werden und er dankbar für jeden einzelnen Hinweis ist.

g) Vbgm. Gollhammer ersucht, als Obmann des Kulturausschusses, um rege Teilnahme

am kommenden Konzert in der Landesmusikschule.

h) GR Schlüsslbauer Johann regt an, einen Zebrastreifen im Bereich Kirchenumfeld -

Englwirtparkplatz anzubringen. Dazu meint der Vorsitzende, er müsse erst mit dem

Land Kontakt aufnehmen, da es eine Landesstraße ist.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass der Vorsitzende die Sitzung um 21.00 Uhr schließt. .......................................................................... .......................................................... Vorsitzender Schriftführer (gem. § 54 Abs 4 der Oö. GemO 1990) gem. § 54 Abs 4 der Oö. GemO 1990) Die Unterfertigung des Protokolles erfolgte am: 03.10.2014 Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Verhandlungsschrift nach Unterfertigung durch den Vorsitzenden und den Schriftführer gem. § 54 Abs. 4 der Oö. GemO. 1990 an jede im Gemeinderat vertretene Fraktion mit dem Hinweis übersandt wurde, dass es sich nicht um die genehmigte Fassung der Verhandlungsschrift handelt. Der Vorsitzende stellt weiters fest, dass die unterschriebene Verhandlungsschrift bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie wäh-rend der Sitzung des Gemeinderates am 04.11.2014 zur Einsicht für die Mitglieder und Er-satzmitglieder des Gemeinderates, die an der Sitzung am 23.09.2014 teilgenommen haben, aufgelegen ist. Der Vorsitzende stellt fest, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 04.11.2014 gegen die Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 23.09.2014

keine Einwendungen erhoben wurden.

Einwendungen erhoben wurden. Aufgrund der vorgebrachten Einwendungen beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am ...............................

keine Änderung der Verhandlungsschrift vom ...........................

eine Änderung der Verhandlungsschrift vom ......................., welche wie folgt lautet: Mit der nachfolgenden Unterschrift des Vorsitzenden, sowie von je einem Mitglied der im Ge-meinderat vertretenen Fraktionen wird das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhand-lungsschrift bestätigt.

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Protokoll zur GR-Sitzung am 23.09.2014

....................................................................... Vorsitzender:

........................................................................ ............................................................... GR-Mitglied gem. § 54 Abs 5 Oö.GemO 1990 GR-Mitglied gem. § 54 Abs 5 Oö.GemO 1990

........................................................................ GR-Mitglied gem. § 54 Abs 5 Oö.GemO 1990